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Männliche Beschneidung
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1801338) Verfasst am: 14.12.2012, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Da es wohl keine abstrakte Normenkontrolle geben wird, könntet ihr vielleicht endlcih mal erklären, wie das Bundesverfassungsgericht überhaupt die Möglichkeit zu einer Entscheidung bekommen soll...

Eine abstrakte Normenkontrollklage wird es (zunmindest in dieser Legislaturperiode) sicherlich nicht geben.

Was wäre aber mit folgendem hypothetischen Fall: Eltern können sich nicht einigen, ob Beschneidung durchzuführen sei, ein Elternteil sei dafür, eines sei dagegen, beschneidungsbefürwortendes Elternteil strengte eine Klage an.

Könnte das theoretisch bis zum BVerfG gehen?
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Waschmaschine777
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1801339) Verfasst am: 14.12.2012, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
immanuela hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
cechon hat folgendes geschrieben:
Hi, mir wird schon schlecht wenn ich grad dran denke. Es ist in meinen Augen einfach unbefugtes Eindringen in den Körper und die Seele eines Kindes. Die Hygiene ist doch auch in der heutigen Zeit kein Thema mehr, wo es Wasser und Seife gibt. Die Zeit ist reif umzudenken.



@cechon: Ich fordere dich auf, einer Partei beizutreten, und parteiintern für deine Einstellung zu werben. Damit diese Partei (irgendwann...) Einfühung entsprechender Gesetzesänderungen beantragt.


Der Gesetzesentwurf wird dadurch nicht rechtens, dass die Volksvertreter ihn abnicken. Er widerspricht unseren Gesetzen, sogar unserem Grundgesetz.
Dass das ganze keinen Bestand haben kann, liegt schon darin begründet, dass dabei Jungen gegenüber Mädchen diskriminiert werden. Ich denke, die Politiker wollten vor allem keine Wählerstimmen riskieren und reichen den "schwarzen Peter" an das Bundesverfassungsgericht weiter, das über kurz oder lang das ganze rückgängig machen wird. Geht mEn gar nicht anders.


Ich glaube nicht, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz rückgängig machen wird. Die Verfassungsrichter wollen diese Sache nicht mehr entkorken. Dieses Gesetz wird lange bestehen bleiben.

Da es wohl keine abstrakte Normenkontrolle geben wird, könntet ihr vielleicht endlcih mal erklären, wie das Bundesverfassungsgericht überhaupt die Möglichkeit zu einer Entscheidung bekommen soll...


So sicher wäre ich mir nicht, dass es keine abstrakte Normenkontrolle geben wird. Vielleicht findet sich ja eine Landesregierung, die das Verfahren in Gang bringt. Eine Landesregierung ist Antragsberechtigt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abstrakte_Normenkontrolle
Zitat:
Bei der Normenkontrolle bedarf es grundsätzlich keines Antragsgegners. Beteiligtenfähig ist stets nur der Antragsteller. Als Antragsteller kommen allein in Betracht:

die Bundesregierung, wenn ein Kabinettsbeschluss darüber vorliegt
eine Landesregierung
ein Viertel (vor dem 1. Dezember 2009: ein Drittel) der Mitglieder des Bundestages.
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bernard
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Anmeldungsdatum: 12.06.2012
Beiträge: 634

Beitrag(#1801345) Verfasst am: 14.12.2012, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Was wäre aber mit folgendem hypothetischen Fall


Ich hatte ja schon einmal folgenden Vorschlag gemacht: Die Eltern einer Tochter sollen wegen Diskriminierung klagen, weil sie gerne an deren Klitorisvorhaut rumschnippeln würden, aber nur beim Sohn ran dürfen. Gleichberechtigung muss sein.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1801346) Verfasst am: 14.12.2012, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Da es wohl keine abstrakte Normenkontrolle geben wird, könntet ihr vielleicht endlcih mal erklären, wie das Bundesverfassungsgericht überhaupt die Möglichkeit zu einer Entscheidung bekommen soll...


So z.B..
Zitat:
Kann das dazu führen, dass jetzt auch andere Beschneidungsgegner den Weg nach Karlsruhe gehen?
Wer nicht direkt an einem Fall beteiligt ist, kann sich nicht von sich aus einmischen. Kein Kinderschutz- oder Ärzteverband kann das Bundesverfassungsgericht anrufen. Nur wenn ein Staatsanwalt anklagt, der dann auch noch einen Richter findet, der das Beschneidungsgesetz für verfassungswidrig erklärt, droht so ein Verfahren. Beide wüssten zwar, dass sie gegen den Willen des Bundestages handeln, aber einen richtigen deutschen Rechthaber bremst das nicht. Deswegen ist jenes »Anklageverbot«, das die Staatsanwaltschaften jener drei Bundesländer bindet, die beste Idee.

http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14741

Denkbar wäre auch, dass sich Abgeordnete finden, die zwar grundsätzlich für religiöse Beschneidung sind, aber bei dem Gedanken, dass Säuglinge ohne Narkose beschnitten werden dürfen, auf Dauer doch Bauchschmerzen bekommen.
_________________
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11518

Beitrag(#1801351) Verfasst am: 14.12.2012, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Bin mir ziemlich sicher, dass das Bundesverfassungsgericht das Beschneidungsrecht genauso bestätigen würde wie das Inzestverbot.
_________________
posted by Babyface
.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1801352) Verfasst am: 14.12.2012, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Da es wohl keine abstrakte Normenkontrolle geben wird, könntet ihr vielleicht endlcih mal erklären, wie das Bundesverfassungsgericht überhaupt die Möglichkeit zu einer Entscheidung bekommen soll...


So z.B..
Zitat:
Kann das dazu führen, dass jetzt auch andere Beschneidungsgegner den Weg nach Karlsruhe gehen?
Wer nicht direkt an einem Fall beteiligt ist, kann sich nicht von sich aus einmischen. Kein Kinderschutz- oder Ärzteverband kann das Bundesverfassungsgericht anrufen. Nur wenn ein Staatsanwalt anklagt, der dann auch noch einen Richter findet, der das Beschneidungsgesetz für verfassungswidrig erklärt, droht so ein Verfahren. Beide wüssten zwar, dass sie gegen den Willen des Bundestages handeln, aber einen richtigen deutschen Rechthaber bremst das nicht. Deswegen ist jenes »Anklageverbot«, das die Staatsanwaltschaften jener drei Bundesländer bindet, die beste Idee.

http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14741

Denkbar wäre auch, dass sich Abgeordnete finden, die zwar grundsätzlich für religiöse Beschneidung sind, aber bei dem Gedanken, dass Säuglinge ohne Narkose beschnitten werden dürfen, auf Dauer doch Bauchschmerzen bekommen.

Ich fände es auch scöhn, wenn so etwas klappen würde; irgendwie erscheint es mir aber nicht als wahrscheinlich.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1801361) Verfasst am: 14.12.2012, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Bin mir ziemlich sicher, dass das Bundesverfassungsgericht das Beschneidungsrecht genauso bestätigen würde wie das Inzestverbot.


Jupp, es sei denn die Zusammensetzung des 2. Senats (?) ändert sich deutlich.
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1801400) Verfasst am: 15.12.2012, 03:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das Wort "Vulgärrationalismus" (Gauck, z. B. http://www.sueddeutsche.de/kultur/debatte-ueber-beschneidungen-triumph-des-vulgaerrationalismus-1.1397713 ) vorschlagen als Unwort des Jahres: http://www.unwortdesjahres.net/
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1801448) Verfasst am: 15.12.2012, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz rückgängig machen wird.


Ja, auch Prof. Merkel teilt diese Ansicht:

Zitat:
[...] angesichts der politischen Dimension der ganzen Debatte würde das BVerfG dann wohl die „judicial restraint“-Karte spielen. Da musste der Nichtjurist dann doch erst einmal nachsehen, was das bedeutet. Im Klartext: Die Rechtsprechung tritt hinter der „freien politischen Gestaltung“ zurück. Und die, das lernt man gerade an diesem Beispiel, arbeitet mit Vorgaben, die nichts mit dem bei uns geltenden Rechtsverständnis zu tun haben.

http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=17384

Gruß

krypter
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1801579) Verfasst am: 15.12.2012, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wem werdet ihr bei der nächsten Bundestagswahl (nicht mehr) Eure Stimme geben?
http://www.abgeordnetenwatch.de/beschneidung_von_jungen_aus_religioesen_gruenden-605-481---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 31840
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1801580) Verfasst am: 15.12.2012, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Wem werdet ihr bei der nächsten Bundestagswahl (nicht mehr) Eure Stimme geben?
http://www.abgeordnetenwatch.de/beschneidung_von_jungen_aus_religioesen_gruenden-605-481---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten


Schade, da ist keiner aus meinem Wahlkreis dabei. Traurig
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1801590) Verfasst am: 16.12.2012, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Wem werdet ihr bei der nächsten Bundestagswahl (nicht mehr) Eure Stimme geben?
http://www.abgeordnetenwatch.de/beschneidung_von_jungen_aus_religioesen_gruenden-605-481---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten


Danke. Ich hab schon geschrieben.

Zitat:
Was meine Frau und ich nicht verstehen.
wie kann man dafür stimmen, dass Kinder, gar Babys z.T. ohne Betäubung beschnitten werden, und einen Tag später für eine Gesetzesänderung beim Tierschutz sein?
Meinen Sie, Babys sind weniger schmerzempfindlich als Ferkel?

Religionsfreiheit für alle. Den satz unterschreibe ich sofort.
Wo ist die Freiheit für ein Baby?

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Erich Fromm

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Religionskritik-Wiesbaden
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Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#1801596) Verfasst am: 16.12.2012, 00:35    Titel: die Antischnippler mal unter die Lupe nehmen Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Wem werdet ihr bei der nächsten Bundestagswahl (nicht mehr) Eure Stimme geben?
http://www.abgeordnetenwatch.de/beschneidung_von_jungen_aus_religioesen_gruenden-605-481---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten


interessant,

das sich auch welche von der Union darunter befanden,

zum Beispiel der Herr Gutting:

http://www.abgeordnetenwatch.de/olav_gutting-575-37620.html

aber nur weil der gegen das Schnippeln an männlichen Kleinstkindern ist - wählen?

da gibt es nämlich auch noch diesen Gutting:

auf eine Anfrage bei Abgeordnetenwatch zum Thema Kirchenfinanzen gab er die folgende Antwort.

Zitat:
(...)
Man kann Ministerialzulagen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und ähnliche Zulagen kürzen, aber auch nicht mehr. Im Übrigen werden von einigen Ausnahmen abgesehen nur die obersten kirchlichen Würdenträger (z.B. Bischöfe) direkt vom Staat bezahlt. Alle anderen Bediensteten werden mehr oder minder über die Einnahmen aus der Kirchensteuer, die der Staat für die beiden großen Kirchen erhebt und einfordert, finanziert. Für die Einziehung der Kirchensteuer berechnet der Fiskus im Übrigen 4 Prozent. Die Einziehung ist also für die Kirchen nicht kostenlos.

Die beiden großen Kirchen kommen seit Jahren ohnehin nicht mehr ohne den sog. Rotstift aus, denn bedingt durch die zahlreichen Kirchenaustritte werden die Einnahmen aus der Kirchensteuer von Jahr zu Jahr geringer. Das schlägt sich selbstverständlich in den kirchlichen Haushalten nieder und zwingt zu Sparmaßnahmen. (...)


also Herr Gutting ist ein Konkordats- und Kirchenvertragsfreund. Somit wohl auch für Antischnippler nicht unbedingt tragbar.

Interessant ist er dennoch schon mal, da er sich intensiv mit einer Frage an ihn auseinandersetzt,
macht ja nicht jede oder jeder,
aber es gibt eben bei der Wahl andere Gründe, die wichtiger für einen sein können, wie das Verhalten beim Schnippeln oder sonstigem.

Erschütternd: Unter den 100 Gegenstimmen sind nur 3 aus Hessen Geschockt
nichts aus meinem Wahlkreis - was ja zu erwarten war skeptisch
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immanuela
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Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1801603) Verfasst am: 16.12.2012, 03:05    Titel: Re: die Antischnippler mal unter die Lupe nehmen Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:


aber nur weil der gegen das Schnippeln an männlichen Kleinstkindern ist - wählen?


Nun, ich denke, dieses Abstimmungsverhalten kann schon das Zünglein an der Waage sein, ob man "seine/n" Abgeordnete/n wiederwählt bei der BTW. Zumindest, wenn man eine sinnvolle Alternative sieht.
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Eklatant
Selbstwiderspruch



Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 535

Beitrag(#1801605) Verfasst am: 16.12.2012, 03:59    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Bin mir ziemlich sicher, dass das Bundesverfassungsgericht das Beschneidungsrecht genauso bestätigen würde wie das Inzestverbot.


Diese Befürchtung kann man teilen.
Dazu sind die Lobbys und Seilschaften auch einfach zu stark (von wegen unabhängig).
Da wird schlicht kein diplomatisches Porzellan zerschlagen in der Hinsicht.
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King Lui
Großstadtdschungelist



Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 211

Beitrag(#1801612) Verfasst am: 16.12.2012, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
So sicher wäre ich mir nicht, dass es keine abstrakte Normenkontrolle geben wird. Vielleicht findet sich ja eine Landesregierung, die das Verfahren in Gang bringt. Eine Landesregierung ist Antragsberechtigt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abstrakte_Normenkontrolle

Es muss gar keine abstrakte Normenkontrolle geben, um das Thema medial nicht einschlafen zu lassen. Es würde ausreichen, wenn die Neue Richtervereinigung eine Petition an den Bundestag richtet, mit der Bitte eine abstrakte Normenkontrolle zu veranlassen.

Die NRV hat Petition Nr. 26078 mitunterstützt.

Vielleicht sollte man mal anfragen, ob die NRV das machen würde.
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Bastelanleitung für ein ideologisches Weltbild:
1. Stülpe den Tatsachen eine höhere Wahrheit über.
2. Passe die Tatsachen der höheren Wahrheit an.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1801613) Verfasst am: 16.12.2012, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Eklatant hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Bin mir ziemlich sicher, dass das Bundesverfassungsgericht das Beschneidungsrecht genauso bestätigen würde wie das Inzestverbot.


Diese Befürchtung kann man teilen.
Dazu sind die Lobbys und Seilschaften auch einfach zu stark (von wegen unabhängig).
Da wird schlicht kein diplomatisches Porzellan zerschlagen in der Hinsicht.


Das BVerfG scheint sich im Allgemeinen wenig von Seilschaften usw. beindrucken zu lassen. Die weitaus plausiblere Erklärung ist, dass der 2. Senat schlicht konservativ ist.
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King Lui
Großstadtdschungelist



Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 211

Beitrag(#1801614) Verfasst am: 16.12.2012, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Das BVerfG scheint sich im Allgemeinen wenig von Seilschaften usw. beindrucken zu lassen. Die weitaus plausiblere Erklärung ist, dass der 2. Senat schlicht konservativ ist.

Wobei, falls das BVerfG ein Urteil fällt, es dieses auch begründen muss. Und Begründungen sind keine Dogmas, sie kann man kritsch beurteilen.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1801615) Verfasst am: 16.12.2012, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

King Lui hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das BVerfG scheint sich im Allgemeinen wenig von Seilschaften usw. beindrucken zu lassen. Die weitaus plausiblere Erklärung ist, dass der 2. Senat schlicht konservativ ist.

Wobei, falls das BVerfG ein Urteil fällt, es dieses auch begründen muss. Und Begründungen sind keine Dogmas, sie kann man kritsch beurteilen.


Religionsfreiheit und Eltenrecht ermöglichen es verfassungsrechtlich pro Beschneidung zu argumentieren.
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King Lui
Großstadtdschungelist



Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 211

Beitrag(#1801617) Verfasst am: 16.12.2012, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit und Eltenrecht ermöglichen es verfassungsrechtlich pro Beschneidung zu argumentieren.

Es gibt kein Gesetz, in dem geschrieben steht, wie man sich aufgrund eines Freiheitsrechts verhalten soll. Sehr wohl gibt es aber Gesetze, die festlegen, wo Freiheitsrechten Grenzen gesetzt sind.

Ohne diese Grenzsetzungen könnte man mit Freiheitsrechten jegliches Verhalten argumentativ begründen, selbstverständlich auch die Knabenbeschneidung ebenso wie die pharaonische Beschneidung von Mädchen.

Ja, wenn man Kinderschutzrecht einfach ignoriert, kann man verfassungsrechtlich pro Beschneidung von Jungen und Mädchen argumentieren. Das ist eigentlich genau das, was aktuell passiert ist.

Es wurde der Kinderschutz ignoriert oder verharmlost, damit man das Elternrecht über den Kinderschutz stellen konnte.
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2. Passe die Tatsachen der höheren Wahrheit an.
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11518

Beitrag(#1801619) Verfasst am: 16.12.2012, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

King Lui hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Religionsfreiheit und Eltenrecht ermöglichen es verfassungsrechtlich pro Beschneidung zu argumentieren.

Es gibt kein Gesetz, in dem geschrieben steht, wie man sich aufgrund eines Freiheitsrechts verhalten soll. Sehr wohl gibt es aber Gesetze, die festlegen, wo Freiheitsrechten Grenzen gesetzt sind.

Das Problem ist nur, dass im Falle der Knabenbeschneidung die anerkannte Grenze des Elternrechts, nämlich eine Gefährdung des Kindeswohls im juristischen Sinne nicht überschritten sein dürfte.
_________________
posted by Babyface
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Einsiedler
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 1435

Beitrag(#1801623) Verfasst am: 16.12.2012, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Tritt in eine Partei ein, in der sich solche Gruppierungen, wenn auch nicht offiziell anerkannt, zusammentun.

Nichts gegen Dein Engagement, das ich ausdrücklich begrüße und für das ich Dir Respekt zolle, aber wie Kramer bereits schrieb, geht es bei Beschneidung um eine akute Bedrohung gegen Leib (und - wenn auch sehr selten - Leben). Mit jedem Tag, den dieses unselige Gesetz länger besteht, wird es neue Opfer geben, die ihr ganzes Leben darunter zu leiden haben, auch dann noch, wenn das Gesetz wieder gekippt sein sollte!
Da Argumente nichts gebracht haben, sehe ich kurzfristig nur die Möglichkeit eines masiven Einbruchs an Wählerstimmen und/oder Mitgliederzahlen, um in den Parteien ein Umdenken zu bewirken. Mir ist es jedenfalls schlicht unmöglich, einer Partei meine Stimme zu geben, die sich nicht klar gegen Beschneidung positioniert. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist für mich ein KO-Kriterium, hinter dem andere politische Ziele verblassen.
Momentan bleibt da allenfalls die Linkspartei, vielleicht noch die Piraten.
_________________
Im übrigen bin ich der Meinung, daß § 1631 d BGB umgehend ersatzlos zu streichen ist.
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Einsiedler
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Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 1435

Beitrag(#1801624) Verfasst am: 16.12.2012, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
http://www.abgeordnetenwatch.de/beschneidung_von_jungen_aus_religioesen_gruenden-605-481---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten

Hat jemand die Zahlen von der Abstimmung im Juli? Ich kann leider außer "überwältigende Mehrheit" nichts finden ...
Wäre im Vergleich mal interessant, ob sich etwas bewegt hat.
_________________
Im übrigen bin ich der Meinung, daß § 1631 d BGB umgehend ersatzlos zu streichen ist.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1801630) Verfasst am: 16.12.2012, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
immanuela hat folgendes geschrieben:
http://www.abgeordnetenwatch.de/beschneidung_von_jungen_aus_religioesen_gruenden-605-481---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten

Hat jemand die Zahlen von der Abstimmung im Juli? Ich kann leider außer "überwältigende Mehrheit" nichts finden ...
Wäre im Vergleich mal interessant, ob sich etwas bewegt hat.


Hier sollten sie drinn sein: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/index.html
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1801633) Verfasst am: 16.12.2012, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Einsiedler hat folgendes geschrieben:
immanuela hat folgendes geschrieben:
http://www.abgeordnetenwatch.de/beschneidung_von_jungen_aus_religioesen_gruenden-605-481---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten

Hat jemand die Zahlen von der Abstimmung im Juli? Ich kann leider außer "überwältigende Mehrheit" nichts finden ...
Wäre im Vergleich mal interessant, ob sich etwas bewegt hat.


Hier sollten sie drinn sein: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/index.html

Dazu gab es keine namentliche Abstimmung.
Bundestagsprotokoll hat folgendes geschrieben:
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 17/10331. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen?
(Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE]: Wir wollen bemerkt werden, Herr Präsident!)
– Hatten Sie, Frau Kollegin, jemals den Eindruck, dass Sie unbemerkt geblieben wären?
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Spätestens mit dem Zwischenruf sind Sie für alle Zeiten in den Protokollen des Deutschen Bundestages verewigt.
Ich darf also noch einmal fragen: Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –Der Antrag ist mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Gegenstimmen und Stimmenthaltungen aus verschiedenen Fraktionen angenommen.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1801638) Verfasst am: 16.12.2012, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Einsiedler hat folgendes geschrieben:
immanuela hat folgendes geschrieben:
http://www.abgeordnetenwatch.de/beschneidung_von_jungen_aus_religioesen_gruenden-605-481---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten

Hat jemand die Zahlen von der Abstimmung im Juli? Ich kann leider außer "überwältigende Mehrheit" nichts finden ...
Wäre im Vergleich mal interessant, ob sich etwas bewegt hat.


Hier sollten sie drinn sein: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/index.html

Dazu gab es keine namentliche Abstimmung.
Bundestagsprotokoll hat folgendes geschrieben:
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 17/10331. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen?
(Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE]: Wir wollen bemerkt werden, Herr Präsident!)
– Hatten Sie, Frau Kollegin, jemals den Eindruck, dass Sie unbemerkt geblieben wären?
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Spätestens mit dem Zwischenruf sind Sie für alle Zeiten in den Protokollen des Deutschen Bundestages verewigt.
Ich darf also noch einmal fragen: Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –Der Antrag ist mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Gegenstimmen und Stimmenthaltungen aus verschiedenen Fraktionen angenommen.


Danke. Schon wieder was gelernt.
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hardi
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Anmeldungsdatum: 25.07.2008
Beiträge: 179
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Beitrag(#1802977) Verfasst am: 21.12.2012, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ein interessanter Beitrag:
http://hpd.de/node/14688 Ausrufezeichen
_________________
und wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her.
Frag nicht nach dem Sinn des Lebens, gib ihm einen!
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1803230) Verfasst am: 22.12.2012, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Umfrage (Infratest dimap für MOGiS): 70 % der Deutschen gegen Beschneidungsgesetz.

http://mogis-verein.de/2012/12/22/mehrheit-der-bevoelkerung-lehnt-beschneidungsgesetz-ab/

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/studie-mehrheit-der-deutschen-gegen-beschneidungsgesetz-a-874473.html

Gruß

krypter
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1803436) Verfasst am: 23.12.2012, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
King Lui hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das BVerfG scheint sich im Allgemeinen wenig von Seilschaften usw. beindrucken zu lassen. Die weitaus plausiblere Erklärung ist, dass der 2. Senat schlicht konservativ ist.

Wobei, falls das BVerfG ein Urteil fällt, es dieses auch begründen muss. Und Begründungen sind keine Dogmas, sie kann man kritsch beurteilen.


Religionsfreiheit und Eltenrecht ermöglichen es verfassungsrechtlich pro Beschneidung zu argumentieren.
Das ist allerdings schwierig aufrechtzuerhalten, wenn man den heutigen rechtlichen Umgang mit Ohrfeigen einbezieht.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1803445) Verfasst am: 23.12.2012, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
King Lui hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das BVerfG scheint sich im Allgemeinen wenig von Seilschaften usw. beindrucken zu lassen. Die weitaus plausiblere Erklärung ist, dass der 2. Senat schlicht konservativ ist.

Wobei, falls das BVerfG ein Urteil fällt, es dieses auch begründen muss. Und Begründungen sind keine Dogmas, sie kann man kritsch beurteilen.


Religionsfreiheit und Eltenrecht ermöglichen es verfassungsrechtlich pro Beschneidung zu argumentieren.
Das ist allerdings schwierig aufrechtzuerhalten, wenn man den heutigen rechtlichen Umgang mit Ohrfeigen einbezieht.

Reinhard Merkel in der FAZ zu diesem Thema:
Der fundamentalistische Vater, der seinen Achtjährigen beim Onanieren erwischt und ihm zur Abgewöhnung eine heftige Ohrfeige gibt, macht sich strafbar. Beschließt er stattdessen, ihn zu demselben Zweck und unter der (wahren!) Angabe „religiöse Gründe“ beschneiden lassen, ebnet ihm das neue Gesetz den Weg.
(Auf den Artikel wurde bereits an anderer Stelle schon hingewiesen)

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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