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MISSHANDELTE HEIMKINDER
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1788992) Verfasst am: 18.10.2012, 23:57    Titel: Verantwortlichen und Mitverantwortlichen für Unrecht und Leid und ihre Ausreden Antworten mit Zitat

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Mit Bezug auch, insbesondere, auf meinen ebenso heute ( Do. 18.10.2012, um 23:34 Uhr ) von mir getätigten Beitrag ( oben - auf der vorherigen Seite - Seite 29 dieses Threads ).


Dieser mein jetziger Beitrag gehört, m.E., auch in diesen von mir am 07.10.2012 eröffneten Thead »Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt ?«

@ http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=33549

sowohl wie natürlich auch in diesen von mir am 13.10.2012 eröffneten Thead »Betrüger, Diebe und Hehler gezwungen Vermögen herauszurücken. – Wer ist dagegen?«

@ http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=33564

In diesen beiden Thread kann ich selbst aber leider – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – keine weiteren Beiträge mehr tätigen ( verhält sich so als ob diese beiden Theads von den Moderatoren geschlossen worden sind – zumindest für mich verriegelt worden sind ).


In Bezug auf das von den Kirchenrechtswidrig und widerrechtlich erlangte Vermögen“ ( unlawfully acquired and accumulated assests and wealth ! ) aus »Heimkinder-Zwangsarbeit« haben Kirchenobere schon mehrmals über die letzten paar Jahre, obwohl nicht öffentlich, so jedoch unter Zeugen, folgende Ausrede geäussert:

Ja wir können dieses Geld doch nicht wieder zurückgeben. Dann hätten wir ja kein Geld mehr unsere guten Taten fortzusetzen.

Die Nutznießer Firmen der »Heimkinder-Zwangsarbeit«, hingegen, sagen überhaupt nichts dazu. Ihr diesbezügliches Schweigen ist ohrenbetäubend.

Und was sagt die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland dazu ?

Und was sagen die jeweiligen Länderregierungen der Bundesrepublik Deutschland dazu ?

Und was sagen die Medien dazu ?

Und was sagt die Gesellschaft dazu ?
.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1789244) Verfasst am: 20.10.2012, 00:59    Titel: Steuerfreie Einnahmen aus HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT? Antworten mit Zitat

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Was war damals rechtmäßig und gesetzmäßig daranan alle dem !und gemäß wessen Gesetz ?


Buch: Margret Karaul, Dierk Schumann, Rebecca Eulzer, Anne Kirchberg :
»Zwischen Verwahrung und Förderung - Heimerziehung in Niedersachsen 1949-1975« – 2012 Budrich UniPress, Opladen Berlin & Toronto – IBSN 978-3-86388-014-9

( Seite 97-102 )
Aus diesem Buch geht hervor: Die jeweiligen Jugendämter und Kommunalbehörden mit Segnung der Landesregierung ( zumindest was Niedersachsen betrifft ! ), es scheint, haben diese Verträge unter der Hand mit den verschiedenen Firmen und Landwirten, die Fürsorgezöglinge als billige Arbeitskräfte vermarkteten, geschlossen, und den Heimleitungen dabei einen Prozentsatz der Einnahmen versprochen. Die Löhne für die Arbeit normalerweise zahlbar auf dem freien Arbeitsmarkt wurden dabei jeweilig absichtlich bei ungefähr die Hälfte der ortsüblichen Tariflöhne unterwandernt. Für die Fürsorgezögliche selbst gab es keine Bezahlung; sie bekamen einfach nur ein Taschengeld, dass auf ein Punktesystem bassierte und sich nach ihrer „Führung“ im Heim und bei der ihnen zugewiesenen Arbeit richtete. So wurde es gehandhabt jahrzehntelang im nachkriegsdeutschen Westdeutschland.

Hört sich, m.E., nicht nachRechtsstaatan.

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1807464) Verfasst am: 12.01.2013, 10:17    Titel: Aufklärung oder weitere Vertuschung, was ist gewollt? Antworten mit Zitat

.
Hier kann sich jeder darüber informieren wo AUFKLÄRUNG DER VERBRECHEN DER KIRCHEN ( in Bezug auf „KINDESMISSBRAUCH“ ) stattfindet und wer was zu dieser AUFKLÄRUNG beiträgt

im HEIMKINDER-FORUM.DE im Thread »In Zusammenhang mit der Aufdeckung von Kindesmissbrauch, Wem gebührt die Ehre – und wem die Verdammnis?« @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/15930-in-zusammenhang-mit-der-aufdeckung-von-kindesmissbrauch-wem-gebührt-die-ehre-–-und-wem-die-verdammnis/

Themenstarter – am 9. Dezember 2012 ( um 03:19 Uhr [MEZ] ) – das Ehemalige Heimkind Martin Mitchell a.k.a. »martini« ( Jg. 1946 ) – der als Teenager selbst durch verschiedene Kinderheimhöllen der Bundesrepublik Deutschland gegangen ist, dem es aber mit 17½ Jahren ( in 1964 ) gelungen ist nach Australien zu entfliehen, d.h. auszuwandern.

Betreiber auch – u.a. – ( seit 2003 ) der Webseite HEIMKINDER-UEBERLEBENDE.ORG
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
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Beitrag(#1814638) Verfasst am: 06.02.2013, 15:45    Titel: INTERESSENKONFLIKTE HOCH DREI Antworten mit Zitat

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Nochmals für all diejenigen die es immer noch nicht begriffen haben !

INTERESSENKONFLIKTE HOCH DREI !!!

Missbrauchsopfer werden betrogen und über den sprichwörtlichen Tisch gezogen --- von den Kirchen.

Unbedingt den Medienbericht vom 04.02.2013 bezüglich »Klasnic-Kommission missachtet Datenschutz« @ http://hpd.de/node/14938 und ähnliche österreichische Medienberichte auch an vielen, vielen anderen Stellen im Internet beachten ( die in der Bundesrepublik Deutschland etablierten Medien berichten einfach nicht darüber ).

ZUM VERGLEICH dessen was in Österreich geschieht ( Handhabung der „katholischen Klasnic Kommission“ in Österreich / Wien ) seitens der KATHOLISCHE KIRCHE ÖSTERREICH ( 1. ) mit dem was in Deutschland geschieht ( Handhabung der „katholischen Missbrauchsbeauftragten“ in Deutschland ) seitens der KATHOLISCHE KIRCHE DEUTSCHLAND und ( 2. ) mit dem was in Deutschland geschieht ( Handhabung der „evangelischen Ansprechspersonen für Missbrauchsopfer“ in Deutschland ) seitens der EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND.

ERSTENS:

Katholische Missbrauchsbeauftragte in allen Bistümern und Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland, die ( belegbar ! ) vielfach auch selbst Juristen, Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien, die die Interessen der Täter und Täterorganisationen und ihre Rechtsnachfolger vertreten sind, erzählen den Missbrauchsopfern der KATHOLISCHE KIRCHE DEUTSCHLAND – die sich dummerweise an SIE wenden – durchgehend, dass die in ihren jungen Jahren gegen sie begangenen sexuellen Straftaten, sowohl wie auch die damit zusammenhängenden Zivilansprüche / Schmerzensgeldansprüche, die diese Missbrauchsopfer möglicherweise auch heute noch gegen die KATHOLISCHE KIRCHE DEUTSCHLAND haben „verjährt“ „sind“. Und diese katholischen Missbrauchsbeauftragten beraten dann, gleichzeitig, die zu ihnen gekommenen Missbrauchsopfer eine kleine Abfindung für ihr Leiden und Trauma ( vielleicht so um die 4000 Euro bis 5000 Euro ) zu akzeptieren.

ZWEITENS:

Evangelische Ansprechspersonen für Missbrauchsopfer in allen ev. Gliedkirchen und ev. Kirchenkreisen in der Bundesrepublik Deutschland, die ( belegbar ! ) vielfach auch selbst Juristen, Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien, die die Interessen der Täter und Täterorganisationen und ihre Rechtsnachfolger vertreten sind, erzählen den Missbrauchsopfern der EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND – die sich dummerweise an SIE wenden – durchgehend, dass die in ihren jungen Jahren gegen sie begangenen sexuellen Straftaten, sowohl wie auch die damit zusammenhängenden Zivilansprüche / Schmerzensgeldansprüche, die diese Missbrauchsopfer möglicherweise auch heute noch gegen die EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND haben „verjährt“ „sind“. Und diese evangelischen Ansprechspersonen für Missbrauchsopfer beraten dann, gleichzeitig, die zu ihnen gekommenen Missbrauchsopfer eine kleine Abfindung für ihr Leiden und Trauma ( vielleicht so um die 4000 Euro bis 5000 Euro ) zu akzeptieren.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
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Beitrag(#1814839) Verfasst am: 07.02.2013, 12:57    Titel: Sind die kirchlichen Straftaten wirklich alle verjährt? Antworten mit Zitat

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Bundesgerichtshof-Urteil !!!

BGH - Urteil vom 4. Dez. 2012 Az. VI ZR 217/11

Das Original-Urteil ist hier zu finden @ http://openjur.de/u/597180.html#

Und so ist es richtig !!!

Der Kinderschänder, der gegen die angebliche Verjährung – zivilrechtliche Verjährung – der Schädigung eines Kindes durch mehrfache Vergewaltigung vor mehr als zwei Jahrzehnten und seine zivilrechtliche Verurteilung seinem Opfer dafür Schadenersatz zu leisten Berufung beim höchsten Gericht eingelegt hatte, hat verloren.

Er muß jetzt Schadenersatz leisten sowohl wie auch alle Kosten für das Berufungsverfahren zum Bundesgerichtshof tragen.

Und das ist richtig so !!!

»Für die Kirchen und ihre Einrichtungen erscheint es jedenfalls kurios, daß sie die Verjährungseinrede erheben. Sie handeln hier auf Erden mit Ewigkeitswerten, beanspruchen aber den Schutz der Verjährung. Sie untergraben damit ihre Lehre und das noch vorhandene Vertrauen Vieler.« ( meint Dierk Schäfer, ev. Pfarrer i.R. am Mi. 06.02.2013 um 10:27 Uhr ).
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 07.02.2013, 13:10, insgesamt einmal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
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Beitrag(#1814842) Verfasst am: 07.02.2013, 13:03    Titel: Schmerzensgeldzahlungen waren bisher zu niedrig! Antworten mit Zitat

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Einem Vergewaltigungsopfer wird von einem Landgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 € zuerkannt.

Ja, und was sagen DIE KIRCHEN und IHRE Missbrauchsbeauftragten und Rechtsabteilungen und BUND und LÄNDER und IHRE Schadensbegrenzungsteams jetzt dazu ?

Zitat:
Pressemitteilung: netzwerkB / 6. Februar 2013

Reform des Schadenersatzes Notwendig

Schmerzensgeld

»Die 16. Zivilkammer des Wuppertaler Landgerichts sprach am 5. Februar 2013 einem Vergewaltigungsopfer einen Betrag von 100.000 Euro zu. Das Urteil (Az. 16 O 95/12) ist noch nicht rechtskräftig und wird vom Täter laut der Mitteilung seines Anwaltes angefochten werden. Das Opfer, eine damals 16jährige, schwangere Schülerin aus Solingen, wurde im Mai 2009 auf dem Schulweg verschleppt, für vier Tage gefangen gehalten, mit dem Tod bedroht und vielfach vergewaltigt.

Der Täter hatte die Tat in einer Art Drehbuch geplant. Als das Opfer dem Täter eröffnet hatte, dass sie schwanger sei, drohte der Täter dem Opfer, er wolle das Baby je nachdem später töten oder später ebenso vergewaltigen. Nach vier Tagen konnte das Opfer fliehen.

Auf den ersten Blick wirkt dieses Urteil fortschrittlich und realistisch.

Der Vorsitzende Richter erklärte: "Wir sind zwar gehalten, uns an vergleichbaren Fällen zu orientieren. Die bisherigen Zahlungen erscheinen uns aber einfach zu niedrig."«

http://www.lg-wuppertal.nrw.de/presse/archiv/2013/Pressemitteilung-Nr_-1-2013-v_-09_01_2013.pdf


QUELLE: Dierk Schaefers Blog ( 06.02.2013 um 20:40 Uhr ) @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/02/06/schmerzensgeld/

QUELLE: Pressemitteilung vom 06.02.2013 von netzwerkB @ http://netzwerkb.org/2013/02/06/reform-fur-mehr-gerechtigkeit-und-hilfe-ist-notwendig/ und @ http://netzwerkb.org/2013/02/05/vergewaltigte-erstreitet-rekord-schmerzensgeld/

QUELLE: SPIEGEL ONLINE ( Di. 05.02.2013, 14:18 Uhr ) »Schwangere Schülerin: Vergewaltigte erstreitet Rekord-Schmerzensgeld« @ http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuppertal-vergewaltigte-schuelerin-erstreitet-rekord-schmerzensgeld-a-881583.html

Und der Anwalt des damals 16-jährigen Vergewaltigungsopfers, Rechtsanwalt Hendrik Prahl selbst sagt folgendes dazu:

Zitat:
Beiler Karl - Platzbecker & Partners @ http://www.bkpkanzlei.com/index.php/de/datenschutzbestimmung/138-in-eigener-sache-rekord-schmerzensgeld-fuer-vergewaltigungsopfer

05.02.2013

In eigener Sache: Rekord-Schmerzensgeld für Vergewaltigungsopfer

Die 16. Zivilkammer des Landgericht Wuppertal hat in einer heute verkündeten Entscheidung (Az.: 16 O 95/12) einem Vergewaltigungsopfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 € zuerkannt und damit einen Paradigmenwechsel in der hiesigen Rechtsprechung eingeleitet. Die junge Frau wurde vor vier Jahren im Alter von 16 Jahren in Solingen auf dem Schulweg entführt und von dem Täter tagelang gefangen gehalten und mehrfach sexuell missbraucht.

Rechtsanwalt Hendrik Prahl [ siehe @ http://www.bkpkanzlei.com/index.php/anwaelte/hendrik-prahl ] unserer Kanzlei am Standort Wismar – hat das Opfer sowohl in dem vorangegangenen Strafverfahren, als auch im Schmerzensgeldprozess anwaltlich vertreten. Das von ihm nun erstrittene Urteil enthält die höchste jemals in Deutschland zugesprochene Schmerzensgeldsumme für ein Vergewaltigungsopfer. Zuvor konnte hierzulande lediglich ein Höchstbetrag von 50.000 € erfolgreich eingeklagt werden.

Weitere Informationen finden Sie im SPIEGEL ONLINE [ @ http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuppertal-vergewaltigte-schuelerin-erstreitet-rekord-schmerzensgeld-a-881583.html ] oder den Seiten des WDR [ @ http://www1.wdr.de/themen/panorama/schmerzensgeldvergewaltigung100.html ]

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Beitrag(#1818586) Verfasst am: 21.02.2013, 13:06    Titel: Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat

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In BRÖ und BRD --- Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt? --- Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung auch in der Bundesrepublik Deutschland in ganz großem Stil.


Zitat:
ZDF.de - frontal21
»Missbrauchte HeimkinderKaum Hilfe für die Opfer« - »Und alle haben geschwiegen«


@ http://www.zdf.de/Frontal-21/Missbrauchte-Heimkinder-26687780.html

[ als Teil dieser Sendung am Dienstag, 19. Februar 2013 ]

Video-Interview ( VON WOLFGANG KRAMER )

Ein ausführliches Interview mit dem Erziehungswissenschaftler und Berater ehemaliger Heimkinder, Manfred Kappeler

Frontal21 im Interview mit Prof. Dr. Manfred Kappeler – 9 Min. und 12 Sek.

Dienstag, 19. Februar 2013

[ Niederschrift dieses Interviews
( Niederschrift aus privater Hand – seitens des Australiers Martin MITCHELL, Ehemaliges Heimkind, Jg. 1946 ) ]

INTERVIEWER: Was kritisieren Sie denn noch? – Es ist doch: Das Unrecht ist anerkannt und es gibt Geld.

PROF. KAPPELER: Ja.

INTERVIEWER: Was noch, was fehlt?

PROF. KAPPELER: Das Unrecht was anerkannt wird wird nicht in dem Sinne anerkannt wie die Vertreter der Ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch das gefordert haben. Zwar steht in den Preambeln des Abschlussberichtes „Unrecht und Leid is geschehen“, dass es anerkannt wird, es wird bedauert, aber der Kern dieses Unrechtes, die ZWANGSARBEIT der Jugendlichen und die verbotene Kinderarbeit, Arbeit der Kinder bis zum vierzehnten Lebensjahr – und die damit verbundene Vorenthaltung jeglicher Bildungschancen – wurde nicht anerkannt, ausdrücklich nicht anerkannt. Und das war die Hauptforderung der Ehemaligen Heimkinder. Und wenn diese Hauptforderung anerkannt worden wäre dann hätte auch eine ganz andere Entschädigung erfolgen müssen, nämlich wirklich eine Ent-schädigung die zumindestens den Versuch unternommen hätte die vorenthaltenen Lebenschancen auf einem niedrigen Level aber immerhin für das Alter jetzt noch beträchtlich zu bedenken.

Die mutmaßlichen Täter kann man nicht befragen. Die betroffenen Ehemaligen Heimkinder können keine materiellen Beweise führen. Es gibt ja auch so gut wie in keinem Fall noch Akten. So: „Rein formal-juristisch ist da eigentlich gar nichts zu wollen und in so fern kann es auch keine pauschale Entschädigungsregelung geben. Das was wir machen ist ja eigentlich ja schon ein großes symbolisches Zeichen. Verpflichtet sind wir dazu formal-juristisch überhaupt nicht.“.

PROF. KAPPELER: Ja.

INTERVIEWER: Was haben Sie dazu zu sagen?

PROF. KAPPELER: Diese formal-juristische Argumentation die – ahem – ist ja der Versuch der politischen Verantwortung zu entgehen. Wenn man sich auf die Verjährungsfristen zurückzieht, auf die Weigerung der Täterorganisationen – sage ich jetzt absichtlich zugespitzt – auf die Verjährungseinrede zu verzichten wenn Ehemalige Heimkinder heute noch ihre Schäden geltend machen wollen auf dem juristischen Wege, wenn – ahem – die Beweislage so verstanden wird dass die Ehemaligen Heimkinder im Einzelfall teilweise mit Uhrzeit und Stunde der Gewalttaten die sie erfahren haben belegen sollen was ihnen geschehen ist, dann sind das alles formal-jurische Argumente, die einen Abwehrcharackter haben.
In Wirklichkeit wäre es um eine politische Entscheidung gegangen und so war das Ganze ja auch angedacht. Gefordert waren eine politische Anerkennung dieses Unrechts und dann auch eine politisch gewollte Wieder-gutmachung [ Wieder-Bindestrich-Gutmachung ! ], so weit das überhaupt geht.

In einer der Sitzungen im Bundestag des Petitionsausschusses waren Experten aus dem Bundesarbeitsministerium geladen, die wurden von den Abgeordneten zur Frage des Charakters der in den Heimen geleisteten Arbeit befragt, und dann haben diese Herren aus dem Bundesarbeitsgericht [ sic, MM ] gesagt, die Arbeit die die Kinder und Jugendlichen in den Heimen leisten mussten war ZWANGSARBEIT.

Wenn sie das anerkennen, sie als Abgeordnete, dass das ZWANGSARBEIT ist, dann müssen sie das als politische Entscheidung sehen und auf politischem Wege dafür sorgen; dass kann nicht über die Rentenkasse gehen und auf die allgemeine Bevölkerung übertragen werden, dass diese Menschen Wiedergutmachung erfahren.

Das haben die Experten aus dem Bundesarbeitsministerium den Abgeordneten des Bundestages gesagt, die haben gesagt „das ist ZWANGSARBEIT“.

Und wenn sie die Wiedergutmachung wollen, dann müssen sie als Volksvertreter den politischen Mut haben das entsprechend zu entscheiden.

INTERVIEWER: Das Ganze erinnert ja an die Feststellung „Einmal Opfer immer Opfer“. Gilt das auch für die Ehemaligen Heimkinder im Hinblick auf das was beim Runden Tisch rausgekommen ist?

PROF. KAPPELER: Ja. Also sehr, sehr viele Ehemalige Heimkinder haben das als eine zweite Viktimisierung erlebt. Was dort geschehen ist: sie waren ständig der Übermacht, der Gewalt der Experten und der Interessenvertreter unterlegen.

Sehr, sehr viele Ehemalige Heimkinder in der Bundesrepublik haben sich überhaupt nicht bis jetzt geoutet, oder weigern sich auch, bezogen auf diese eingeschränkten Entschädigungsmöglichkeiten – oder sagen wir mal „Entschädigungsmöglichkeiten“, falscher Begriff – das was sie da bekommen können, das in Anspruch zu nehmen, weil sie nicht wieder in dieser Rolle des Opfers, das jetzt als Bittsteller, wieder auftreten muss um minimale Gratifikationen zu bekommen.

Die Gesellschaft hat da nach wie vor eine ungeheuere Bringschuld diesen Menschen gegenüber.

INTERVIEWER: Aber ist im Hinblick auf dieses bekanntgewordene Unrecht in einem Rechtsstaat – was ja fast wie ein Widerspruch in sich klingt – ist dieser Rechtsstaat, ist die Bundesrepublik, dieser Herausforderung die Schäden die da entstanden sind wenigstens tendenziell wiedergutzumachen annähernd gerecht geworden?

PROF. KAPPELER: Nein. – Nein. Es ist, das muss man leider sagen, wirklich die Billiglösung dabei herrausgekommen. Das Allergeringste was ihnen als das einmal in Gang gekommen war zugestanden werden musste und keinen Euro mehr.

INTERVIEWER: Warum ist im Abschlussbericht nicht davon die Rede dass es ein Unrechtssystem gewesen ist mit ZWANGSARBEIT und allem Drum und Dran und Rechtlosigkeit? Warum ist das da nicht reingeschrieben worden? Wer wollte das nicht?

PROF. KAPPELER: Also, wenn wir jetzt die Politiker am Runden Tisch nehmen, auch schon im Petitionsausschuss, auch schon im Bundestag, dann wäre dieses Eingeständnis eine Erschütterung ihres Selbstverständnisses bezogen auf die Geschichte und den Charakter der Bundesrepublik Deutschland gewesen. Mitten im Kern des eigenen Gesellschaftssystems geschieht solches Unrecht in unvorstellbaren Ausmass und sämtliche – verfassungsrechtlich, staatsrechtlich, verwaltungsrechtlich! – vorhandenen Kontrollsysteme versagen; nicht zufällig!

Ich hab analysiert wie das alles zusammenhängt, warum die Vormundschaftsgerichte zusammen mit den Jugendämtern, zusamen mit den Verwaltungsgerichten, mit der Psychiatrie, ein gesamtes System so funktioniert hat.
Nach ’45 gab es an diesem Punkt, in diesen totalen Institutionen – die waren völlig abgeschottet von der Öffentlichkeit! – keine Zäsur. Mit denselben Personen und denselben Methoden ist das weitergelaufen bis weit in die siebziger Jahre.

Und sich das einzugestehen, sich dieses existenzielle Versagen deutlich zu machen – und dieses Eingeständnis wäre eine Leistung gewesen für die Entwicklung der politischen Kultur in der Bundesrepublik für die Zukunft – , deswegen habe ich immer gesagt, es geht auch darum dass wir diese Schuld annehmen, die wir selber genuin zu verantworten haben um zu verhindern dass sowas jemals wieder passiert. – Das ist nicht irgend eine, sondern es ist eine zentrale Schuld des Systems in der Bundesrepublik.

Und die Ehemaligen Heimkinder haben diesen Punkt unmissverständlich immer wieder in die Debatten am Runden Tisch eingebracht und da sind sie auf eine Mauer der Ablehnung gestoßen.

Und, kann man natürlich noch hinzufügen, bei den Kirchenvertretern, die ja 70% der gesamten Heimerziehung zu verantworten hatten, kommen ja noch mal andere Dimensionen von Schuld und Sühne dazu.

INTERVIEWER: Ein Unrechtssystem im neuen freiheitlich-demokratischen Westdeutschland. Der Rechtsstaat versagt. Die Profiteure des Unrechts wurden nie zur Verantwortung gezogen.

EHEMALIGES HEIMKIND DIETMAR KRONE: Was mich am meisten darüber ärgert, dass die Firmen für die wir arbeiten mussten, sich schön da rausgehalten haben; die mussten ja so gut wie garnichts in den Topf einzahlen, nich. Letztendlich bleibt’s am Steuerzahler hängen.

INTERVIEWER: Der Runde Tisch [ Heimerziehung ] [ unter der Schirmherrschaft von Antje Vollmer ] Jahrzehnte später begnügt sich mit einer Billiglösung, gesteht keine jüngste deutsche Schuld ein.

PROF. KAPPELER: Einsicht in die eigene Schuld - da liegt das Versagen und damit, das will ich mal deutlich sagen, ist auch wieder neue Schuld entstanden.

[ für diese letzten vier Ausagen – die auch Teil des Interviews waren – siehe das YouTube-Video @ http://www.youtube.com/watch?v=VfJWx_r0f70 ( am Ende dieses YouTube-Videos ! ) ]

Zitat:
»„Und alle haben geschwiegen“ – EIN SPIELFILM über das Schicksal von Heimkindern im Westdeutschland der 50er und 60er Jahre. Hunderttausende Kinder und Jugendliche erlebten Demütigungen und Rechtlosigkeit, mussten ZWANGSARBEIT leisten, viele wurden sexuell missbraucht.«

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HiobHolbach
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Beitrag(#1819238) Verfasst am: 24.02.2013, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Neuer Spielfilm mit Senta Berger: Und alle haben geschwiegen.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1846110/Kaum-Hilfe-fuer-ehemalige-Heimkinder#/beitrag/video/1846110/Kaum-Hilfe-fuer-ehemalige-Heimkinder
_________________
Bibel- und Kirchenkritik: www.reimbibel.de
Kritik an § 217 StGB (Verbot der professionellen Suizidhilfe): www.reimbibel.de/217.htm
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1819240) Verfasst am: 24.02.2013, 09:50    Titel: Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat

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Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND [ bevor sie eine "Bundesrepublik" war ] ! --
Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK ÖSTERREICH [ bevor sie eine "Bundesrepublik" war ] !


Weiterführend zu der von Prof. Dr. Manfred Kappeler erwähnten "ZWANGSARBEIT", wobei es um das Verbot dieser "ZWANGSARBEIT" geht und dazu was das Gesetz unter "ZWANGSARBEIT" versteht.

Relevante Auszüge aus den Proklamationen und Bekanntgebungen der Alliierten --- auch bezüglich ZWANGSARBEIT.

Zitat:
Verordnungsblatt der Stadt Berlin

Herausgegeben von der Stadt Berlin.
Erscheint nach Bedarf. – Bezugspreis vierteljährlich
5,—RM zuzüglich Postgebühren, Einzelheft 1,—RM


Bestellungen sind zu richten an die Verlagsabteilung
der Magistratsdruckerei, Berlin N4, Linienstr. 339-340
Telefon 42 46 51 — Postscheck Nr. Berlin 1006 71


1. Jahrgang Nr. 85. Oktober 1945

Inhalt

Tag 20. 9. 1945 – Proklamation Nr. 2 des Kontrollrates – Seite 95

Bekanntmachungen der Alliierten

Proklamation Nr. 2 des Kontrollrates

An das Deutsche Volk!

Einige zusätzliche Forderungen an Deutschland

Wir, die Vertreter der Alliierten, Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs von Großbritanien und Nordirland, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Französischen Republic, geben, im Anschluß an die Erklärung über die Niederlage Deutschlands, die am 5. Juni 1945 in Berlin unterzeichnet wurde, hiermit einige zusätzliche Forderungen bekannt, die sich aus der vollständigen Niederlage und der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands ergeben und die Deutschland befolgen muß (soweit dieselben noch nicht erfullt worden sind), und zwar:

Abschnitt I

[ ………. ]

2. Alle Arten militärischer Ausbildung, militärischer Propaganda und militärischer Betätigung jeglicher Natur sind dem deutschen Volk verboten, ebenso die Bildung irgendwelcher Organisationen und Gruppen zum Zweck der Förderung von militärischer Ausbildung irgenwelcher Art und die Bildung von Organisationen ehemaliger Kriegsteilnehmer oder anderer Gruppen, die militärische Eigenschaften entwickeln könnten, oder die dem Zweck der Pflege der deutschen militärischen Tradition dienen, gleichgültig, ob derartige Organisationen oder Gruppen angeblich politischer, erzieherischer, religiöser, gesellschaftlicher, sportlicher oder irgendwelcher anderer Natur sind.

Abschnitt II

[ ………. ]

3. a) Deutsche Behörden und Beamte in allen Gebieten außerhalb der Grenzen Deutschlands, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, und in allen solchen Gebieten innerhalb dieser Grenzen, wie sie von den Vertretern der Alliierten zu irgendeinem Zeitpunkt festgelegt werden sollten, haben die ihnen von den Vertretern der Alliierten erteilten Vorschriften, sich aus diesen Gebieten zu entfernen, zu befolgen.

b) [ ………. ]

c) [ ………. ]

4. In den in Paragraph 3 oben erwähnten Ländern und Gebieten sind seitens aller Streikräfte unter deutschem Befehl und seitens deutscher Behörden und Zivilpersonen alle Zwangsmaßnahmen und jegliche ZWANGSARBEIT sowie alle Maßnahmen, die eine Gesundheitsschädigung oder eine Verletzung als Folge haben können, unverzüglich und völlig einzustellen. [ ………. ]

[ ………. ]

Tag 20. 9. 1945 – Proklamation Nr. 2 des Kontrollrates – Seite 100

[ ………. ]

Abschnitt XIII

Im Falle irgendwelcher Zweifel über die Auslegung oder Bedeutung irgendeiner Bedingung oder irgendeines Ausdruckes in der Erklärung über die Niederlage Deutschlands oder aller auf Grund dieser erlassenen Proklamationen, Befehle, Verordnungen und Vorschriften ist die Entscheidung der Vertreter der Alliierten endgültig.

Ausgefertigt in Berlin, den 20. September 1945.

.
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 25.02.2013, 13:57, insgesamt einmal bearbeitet
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1819241) Verfasst am: 24.02.2013, 09:54    Titel: Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit/Pflichtarbeit! Antworten mit Zitat

.
Und – ebenso bezüglich "ZWANGSARBEIT" – kürzlich zusammengestellt von Heidi Dettinger, 2. Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V., noch folgende Zusammenfassung:

Zitat:
Artikel 12 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.


(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO)

definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Nicht dazu gehören laut Abs. 2 des Übereinkommen: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.

Die ILO verbietet den Einsatz von Zwangsarbeit

● als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äußern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
● als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung;
● als Maßnahme der Arbeitsdisziplin:
● als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
● als Maßnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.

Zur Erklärung:

Die ILO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern.

Der ILO wurde 1969 der Friedensnobelpreis und 1994 der Hans-Böckler-Preis zuerkannt. Die ILO hat 185 Mitgliedstaaten, unter ihnen die Bundesrepublik Deutschland, die im Übrigen das oben genannte Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit am 13. Juni 1956 ratifizierte!

Es dürfte also eigentlich keiner sagen, dass
1. Die in den Heimen geleisteten Arbeiten KEINE Zwangsarbeiten waren;
2. Die Zeiten andere waren;
3. Sie nichts davon gewusst hätten...

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Martin Mitchell
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
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Beitrag(#1819483) Verfasst am: 25.02.2013, 07:18    Titel: Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat

.
Insbesondere in Bezug auf die unmittelbar vorhergehenden letzten drei Beiträge, aber auch in Bezug auf viele andere vorhergehende Beiträge in diesem Thread und in anderen relevanten Threads zu diesem Thema und ähnlichen Themen wo auch immer im Internet.

Die Alliierten, d.h. die Russen, die Engländer und Iren, die Amerikaner und die Franzosen hatten kein Problem mit der deutschen Sprache, mit dem deutschen Begriff "ZWANGSARBEIT", und sie alle wussten sehr wohl was "ZWANGSARBEIT" – auch im formal-juristischen Sinne – war und um was es sich da handelte und haben es ja daher auch sofort – in 1945 – unter Verbot gestellt. Und die Deutschen haben sich ja dann auch sofort bedingungslos mit diesem Verbot, per Unterschrift, einverstanden erklärt.

Die Deutschen jedoch, obwohl sie dieses Verbot sogar dann in 1949 selbst in ihrem eigenen Grundgesetz festgeschrieben haben, haben sich aber gleich von Anfang an nicht an an diese Abmachung und Verpflichtung, die sie schon 1945 unterschrieben haben, gehalten. Tatsächlich waren es allen voran die Kirchen, die sich als Erste gegen diese Abmachung und Verpflichtung aufgelehnt haben und die Alliierten diesbezüglich sofort hintergangen haben. Ja, auch dafür liegen Beweise for.

In Anbetracht all dessen ist die Aussage und Großtuerei der evangelischen Kirchenfrau Frau Antje Vollmer, am »Runden Tisch Heimerziehung« und in den Medien (2009/2010), dass der Begriff "ZWANGSARBEIT" / "HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT" in Bezug auf Ehemalige Heimkinder – nachkriegsdeutsche Heimkinder – nicht verwendet werden darf, weil er „anderweitig historisch belegt“ sei, einfach nur Blödsinn und an Blödsinnigkeit kaum zu überbieten.

Alle Ehemaligen Heimkinder, die in Westdeutschland von den Kirchen und vom Staat auf irgend eine Weise – vielfach bis zu ihrem 21. Lebensjahr – versklavt wurden, fordern für die von ihnen jahre- und jahrzehntelang verrichtete "ZWANGSARBEIT", von der die Nutznießer dieser "ZWANGSARBEIT" in Milliardenhöhe profitiert haben, eine angemessene Entschädigung!

In Österreich war es genauso und die österreichischen Heimkinderopfer / Heimkinder-Zwangsarbeiter fordern daher an angemessener Entschädigung nichts weniger als die deutschen!
.
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HiobHolbach
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 1714

Beitrag(#1822165) Verfasst am: 07.03.2013, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

"Und alle haben geschwiegen"

Dokumentarischer Spielfilm zur Misshandlung von Heimkindern (90 min, mit Senta Berger)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1845938/Berger-Dieser-Film-ist-eine-Anklage#/beitrag/video/1838582/%E2%80%9DUnd-alle-haben-geschwiegen

Doku dazu (29 min):
http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1853022/Und-alle-haben-geschwiegen---Die-Doku

Der Spielfilm wurde vom ZDF zu besten Sendezeit präsentiert. Ein kleiner Lichtblick.
In der Doku wurde der falsche Eindruck vermittelt, die Betroffenen wären am Runden Tisch ausführlich zu Wort gekommen, und es würden in nennenswertem Umfang Gelder an die Betroffenen fließen.
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Bibel- und Kirchenkritik: www.reimbibel.de
Kritik an § 217 StGB (Verbot der professionellen Suizidhilfe): www.reimbibel.de/217.htm
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1822168) Verfasst am: 07.03.2013, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Schade, daß nicht die RAF mal auf die Idee gekommen ist, so einen Kinderknast hopszunehm und die Insassen zu befreien. Da hätten die jede Menge Sympathiepunkte sammeln können.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Defätist
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Beiträge: 8557

Beitrag(#1822177) Verfasst am: 07.03.2013, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

HiobHolbach hat folgendes geschrieben:
"Und alle haben geschwiegen"

Dokumentarischer Spielfilm zur Misshandlung von Heimkindern (90 min, mit Senta Berger)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1845938/Berger-Dieser-Film-ist-eine-Anklage#/beitrag/video/1838582/%E2%80%9DUnd-alle-haben-geschwiegen

Doku dazu (29 min):
http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1853022/Und-alle-haben-geschwiegen---Die-Doku

Der Spielfilm wurde vom ZDF zu besten Sendezeit präsentiert. Ein kleiner Lichtblick.
In der Doku wurde der falsche Eindruck vermittelt, die Betroffenen wären am Runden Tisch ausführlich zu Wort gekommen, und es würden in nennenswertem Umfang Gelder an die Betroffenen fließen.


Habe den Film (die anschließende Doku wäre ohne den Film sicherlich auch nicht auf diesem Sendeplatz gelangt) mit Interesse verfolgt. Eine Bewertung der Darstellerleistungen möchte ich jedoch lieber nicht abgeben. Jedenfalls wirkte vieles für mich sehr aufgesetzt und in eher beschönigenden Bildern gehalten - wahrscheinlich auch der Quote angepasst. Das sah danach schon ganz anders aus.

Dennoch gut, dass das Thema auch durch solche Filme vermehrt ins öffentliche Bewusstsein gerückt wird. Gerade jetzt, da sich die Verantwortlichen wieder um das leidige Thema herum lavieren und konkrete Zusagen ausbleiben. Auch der Kritikpunkt, dass der Eindruck entstünde, die zu Entschädigenden hätten Mitspracherecht, ist vollkommen berechtigt und dieser konkrete Punkt fehlte mir dann auch in der Doku in einer der Dramatik angepassten Ausführlichkeit.

Insgesamt eher halbherzig und doch besser als gar nicht ... skeptisch
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1823381) Verfasst am: 13.03.2013, 07:50    Titel: Re dem ZDF SPIELFILM "Und alle haben geschwiegen". Antworten mit Zitat

.
Zitat:
Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/03/05/es-war-viel-schlimmer/#comment-3950

Heike Freiwald sagte, am 5. März 2013 um 16:29 Uhr:

Ich glaube kaum dass Zuschauer den richtigen Eindruck durch diesen Film erhalten konnten. Die Liebesgeschichte war absolut unnötig und hat somit die wichtigsten Fakten des Erziehungsleben überspielt.
Es fehlten die Einzelzellen mit der Waschschüssel, Gitter vor dem Fenstern; jede Einzelzelle ausgestattet mit einem Bett, einer Waschkonsole und einem Nachttopf; kein persönliches Eigentum und fehlender innerer Türklinke. Auch gab es keine Angaben über die tägliche persönliche Morgenreinigung mit kaltem Wasser, da Duschen nur selten vorkam. Das Anstellen zum Ausgiessen des Nachttopfes. Die Blechteller mit 2 Scheiben Brot und Rübenkraut zum täglichen Frühstück. Keine Schulausbildung; keine persönlichen Gegenstände; zensierte Post; gestrickte Monatsbinden zur wiederholten Benuzung; 2 Stück Zeitungspapier zum Toilettengang der nur 3x täglich stattfand. Es fehlten so viel wichtige Fakten, die das Heimleben zur Hölle machten. Die totale Agonie der Heimkinder war kaum nachzuvollziehen, da die Schauspieler absolut keine Ahnung hatten und demzufolge es auch nicht in der Lage waren darzustellen. …
Mit einfachen Worten: wir waren Arbeitssklaven ohne Bezahlung, eingesperrt und behandelt schlimmer als Verbrecher, misshandelt an Körper und Seele, ausgestossen von der Gesellschaft und verdammt zu lebenslanger Demütigung als Ehemaliges Heimkind. Viele von uns haben Selbstmord begangen, viele von uns haben aus Scham ihre Vergangenheit verschwiegen, und die meisten von uns sind auch mit Therapien und täglichen Medikamenten immer noch nicht in der Lage die Vergangenheit zu überwinden.
Wir sind immer noch Menschen 2. Klasse, die man mit mickrigen finanziellen Zahlungen mundtot gemacht hat.
Heike Freiwald.


Zitat:
Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/03/05/es-war-viel-schlimmer/#comment-3951

Dirk Friedrich sagte, am 5. März 2013 um 17:29 Uhr:

Richtig! Kann ich nur voll unterstreichen!
Meilenweit an der damaligen Realität vorbeigedüst! Schade!

Ich war ja vorgewarnt, dass der Film fürs breite Fernsehpublikum produziert worden wäre. Das man so „schonend“ mit diesem Publikum umgehen würde, hätte ich aber nicht gedacht.
Wo doch tagtäglich blutige Krimileichen, aus den Fernsehkanälen, im trauten Wohnzimmer, zwischen Chips und Cola, aufschlagen.

Nein, mit der Realität hatte der Film gar nichts zu tun!

Es gab so viele Ungereimtheiten und fette Fehler, dass ich es noch immer nicht ganz fassen kann.
Allein schon die vollkommen irreale Darstellung, dass Jungen und Mädchen in einem Essensraum zusammen waren und somit „miteinander in Berührung“ kamen, haut dem Fass den Boden raus.
So etwas habe ich, in meiner jahrzehntelangen Beschäftigung mit dem Thema Aufarbeitung und Heimalltag, weder selbst erlebt noch gehört oder von Überlebenden erzählt bekommen. – Humbug pur! – Aber, ich lasse mich gern belehren!

Wer, so frage ich mich, hat da als Berater am Filmset gestanden und sich solch einen Unsinn einfallen lassen? Ein mit der damaligen Situation vertrautes ehemaliges Heimkind kann das jedenfalls nicht gewesen sein.
Mädchen und Jungen, gerade in diesem Alter, waren strickt getrennt. Es gab ein absolutes Sprechverbot mit dem anderen Geschlecht. Und wehe man übertrat diese eiserne Regel, dann floss richtig Blut.

Kurzum, der Film mag für Unbedarfte gelten. Soll auf die damaligen fürchterlichen Heimsituationen aufmerksam machen. Gerecht wird er – weil weichgespült – dem nicht.

Einzig die Scene mit Habich vor dem RTH [ = »Runden Tisch Heimerziehung« ] ist daramtisch. Als er den desinteressierten Lümmeln und Tanten am Tisch mitteilt, dass er Angst vor ihnen habe. Weil sie ihn wieder schlagen könnten.

»All dies kann ich selbst ebenso voll unterstreichen.«, sagt Ehemaliges Heimkind, Ex-Freistätter, Boarduser »Martin MITCHELL« / »martini« / »Engagierter Bürger«.


Ich bitte gnädigst um Verständnis und auch etwas Nachtsicht im Falle meiner Beiträge zu diesem, den Betroffenen, wichtigen Thema. – Ansonsten, wenn ich hier in diesem Diskussionsforum nicht auf diese Weise – meine gewöhnliche Weise – auf diese Dinge hinweisen darf, dann diesen Beitrag eben einfach löschen.
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1823382) Verfasst am: 13.03.2013, 07:53    Titel: NEWS: Kinofilm re FREISTATT (boys) u. re DORTMUNDER VINCENZHEIM (girls) Antworten mit Zitat

.
NEWS – Kinofilm re FREISTATT (Jungen ) und re DORTMUNDER VINCENZHEIM (Mädchen) – Länge: 100 Minuten.


NEWSBEKANNTGEBUNG seitens des Boardusers »martini« / Martin MITCHELL im HEIMKINDER-FORUM.DE, wo er persönlich am Mo. 11.03.201, um 14:12 Uhr mit dem unten zitierten Beitrag – Beitrag 1 - folgenden Thread eröffnet hat:

»Weiterer Spielfilm bezüglich "HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT" in der BRD, d.h. in „Westdeutschland“, dem „unmenschlichen System“ der nachkriegsdeutschen »Fürsorgeerziehung««

@ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/16222-weiterer-spielfilm-bezüglich-heimkinder-zwangsarbeit-in-der-brd-d-h-in-„westdeutschland“-dem-„unmenschlichen-system“-der-nachkriegsdeutschen-»fürsorgeerziehung«/

Beitrag 1beginning

Weiterer geplanter Spielfilm bezüglich "HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT" in der Bundesrepublik Deutschland ( d.h. „Westdeutschland“ ! ) – dem unmenschlichen System der nachkriegsdeutschen »Fürsorgeerziehung« in Großwäschereien ( für Mädchen ) und in Mooren ( für Jungen ) :

ERSTENS:

WELTFILM.COM @ http://www.weltfilm.com/html/de/zeit_info.html

von dem berüchtigten »FREISTATT« ist in diesem Film die Rede

und von den unbarmherzigen »Barmherzigen Schwestern«



ANFANG DES ZITATS der ersten Bekanntgebung.

Zitat:
von jetzt an kein zurück

Kinospielfilm ( geplanter Drehbeginn: Frühjahr 2013 )

Buch & Regie: Christian Frosch

Förderung Drehbuch: BKM

Dramadepartment: Susan Schulte

Förderungen: BKM, Nordmedia, Hamburg, Bremedia, Hessischer Rundfunk

Dramaturg: Olaf Winkler

Koproduktion

Dies ist die Geschichte von Ruby und Martin und einer Liebe im Jahre 1967, in der BRD. Wegen „drohender sexueller Verwahrlosung“ werden die beiden in geschlossene Erziehungsheime eingewiesen und durchleben eine Zeit in der Hölle.

Ruby erfährt bei den katholischen „Barmherzigen Schwestern“, Bigotterie, Repression und Zwangsarbeit . Martin wird in das evangelisch geführte Erziehungsheim von Freistatt überstellt. Es galt als das schlimmste seiner Art. Ein System von Gewalt, das darauf abzielt die Zöglinge mit Zwangsarbeit im Moor zu brechen, um sie dadurch neu formen zu können.

Ruby und Martin, die nichts anderes wollten, als der piefigen Kleinstadt zu entfliehen, geraten in die Fänge eines anachronistischen totalitären Systems, eines Relikts des 19. Jahrhunderts und des Dritten Reiches. Und dies zu einer Zeit in dem die BRD von Aufbruch und Veränderung geprägt ist.

Sie versuchen Mensch zu bleiben und zu überleben in einem unmenschlichen System.

Ein Foto zeigt Kristina Konrad
Ein Foto zeigt Christian Frosch

ENDE DES ZITATS der ersten Bekanntgebung.



ZWEITENS:

Der Filmemacher

JOST HERING FILME @ http://www.josthering.de/jhf/node/79

ANFANG DES ZITATS der zweiten Bekanntgebung.

Zitat:
von jetzt an kein zurück

von Christian Frosch

Kamera: Frank Amann

mit Victoria Schulz, Ben Becker, Ernie Mangold, Walfriede Schmitt, Markus Hering, Martin Wuttke

1967 - Ruby und Martin sind jung und proben den Aufstand. Der Preis, den sie dafür bezahlen, ist hoch: Schulverweis, elterliche Gewalt und schließlich die Heimeinweisung. Doch sie sind bereit, den Kampf für ihre Liebe aufzunehmen.

Martin und Rosemarie, die sich selbst Ruby nennt, befinden sich auf dem Weg nach Offenbach zu einem Jimi-Hendrix-Konzert. In Rückblenden erfährt man, dass dies mehr als nur ein Konzertbesuch ist. Martin und Ruby haben die Brücken abgebrochen. Sie sind auf der Flucht. Rubys Vater ist ein unerbittlicher Tyrann, streng katholisch, vom Krieg und der Wiederaufbaumoral geprägt. Ruby wagt es deshalb nicht, offen zu ihrer Liebe zu Martin zu stehen. Für ihren Vater verkörpert Martin nämlich alles, wovon er seine Tochter fernhalten will. Martin ist rebellisch, langhaarig und hat „Flausen“ im Kopf. Martin liebt Rimbaud und träumt davon, Schriftsteller zu werden und mit seiner Literatur die Welt aus den Angeln zu heben. Rubys Leidenschaft ist die Musik. Sie bewundert vor allem Grace Slick von „Jefferson Airplane“. Wer Ruby einmal singen gehört hat, weiß, dass sie den Vergleich mit dem Vorbild nicht zu scheuen braucht.

Martin und Ruby treffen sich heimlich so oft es geht, aber mit jedem Tag wird dieser Zustand unerträglicher. Die Schlinge beginnt sich langsam zuziehen. Sie hauen ab. Der Traum ist kurz. Ruby landet in einem geschlossenen katholischen Heim bei denBarmherzigen Schwestern“ und Martin wird ins berüchtigte Erziehungsheim der Diakonie in Freistatt eingeliefert. Ruby und Martin müssen nun getrennt voneinander um ihr geistiges Überleben kämpfen - in einer Welt, die darauf abzielt, sie zu brechen.

1977, 10 Jahre später, blickt Ruby zurück auf jene Jahre. Es ist eine bittere Bilanz. Ihr Beruf ist es nun, als Schlagersängerin die heile Welt zu verkörpern. An diesem Abend in Baden bei Wien, vor einem Auftritt, wird sie aber von den Gespenstern der Vergangenheit heimgesucht.

ENDE DES ZITATS der zweiten Bekanntgebung.

Beitrag 1end


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Beitrag(#1823383) Verfasst am: 13.03.2013, 07:55    Titel: NEWS: Kinofilm re FREISTATT (boys) u. re DORTMUNDER VINCENZHEIM (girls) Antworten mit Zitat

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Bekanntgebung aus dem Jahre 2012.

Von den Medien wurde dies jedoch derzeit und auch jetzt nicht aufgegriffen.

Aber vielleicht haben es die Medien ja bisher nicht bemerkt oder vielleicht erschien es ihnen bisher „nicht wichtig genug“.

Zitat:
Die Bundesregierung @ http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2012/05/2012-05-31-bkm-drehbuchprojeke.html?__site=Nachhaltigkeit

PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG

Donnerstag, 31. Mai 2012

Laufende Nr.: 175

Ausgabejahr: 2012

Kulturstaatsminister Bernd Neumann fördert Film- und Drehbuchprojekte mit 2,2 Millionen Euro

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, fördert aktuelle Film- und Drehbuchprojekte mit einem Gesamtvolumen von 2.202.600 Euro. Bei den von einer Jury vorgeschlagenen Filmprojekten handelt es sich um folgende Vorhaben:

[ ……… ]

„Von jetzt an kein zurück“, Hersteller: Jost Hering Filme, Berlin, Autor/ Regisseur: Christian Frosch, Fördersumme: 250.000 Euro.
Inhalt: Deutschland 1967. Ruby und Martin sind jung und proben den Aufstand. Der Preis, den sie dafür bezahlen, ist hoch: Schulverweis, elterliche Gewalt und schließlich die Heimeinweisung. Doch sie sind bereit, den Kampf für ihre Liebe aufzunehmen.

[ ……… ]


Ich bitte gnädigst um Verständnis und auch etwas Nachtsicht im Falle meiner Beiträge zu diesem, den Betroffenen, wichtigen Thema. – Ansonsten, wenn ich hier in diesem Diskussionsforum nicht auf diese Weise – meine gewöhnliche Weise – auf diese Dinge hinweisen darf, dann diesen Beitrag eben einfach löschen.
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Beitrag(#1823843) Verfasst am: 14.03.2013, 14:32    Titel: NEWS: Kinofilm re FREISTATT (boys) u. re VINCENZHEIM (girls) Antworten mit Zitat

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Weiterführend zu den vorhergehenden Beitragen zu diesem Thema ( oben ).


SPIELFILM / DRAMA "Von jetzt an kein zurück"

Zitat:
ÖFI Förderung für Frosch | Jost Hering Filme

http://www.josthering.de/jhf/node/98

21.02.2013

Soeben bekommen wir von unserem Coproduzenten Prisma Film/Wien die erfreuliche Nachricht, dass neben dem BKM, der Filmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein und der Nordmedia nun auch das "Österreichische Filminstitut ÖFI" unserem Spielfilm Von jetzt an kein zurück" von Christian Frosch eine Produktionsförderung zugesagt hat. Weitere Einreichungen liegen vor und wir planen nunmehr den Drehbeginn im Spätsommer 2013. Drehorte in Niedersachsen, Hamburg/Schleswig-Holstein und Wien.


SPIELFILM / DRAMA "Von jetzt an kein zurück"

Zitat:
Österreiches Filminstitut @ http://www.filminstitut.at/de/foerderungszusagen/

In VON JETZT AN KEIN ZURÜCK, produziert von Prisma Film mit Jost Hering Film (DE), unter der Regie von Christian Frosch, proben zwei Jugendliche den Aufstand gegen die Gesellschaft und die Erziehung in Kinderheimen in den 60er Jahren. U.a. mit Ben Becker und Ernie Mangold.


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Beitrag(#1824209) Verfasst am: 15.03.2013, 17:06    Titel: Re dem ZDF-SPIELFILM »Und alle haben geschwiegen«. Antworten mit Zitat

.
Hohe Erwartungen der Betroffenendoch diese wurden weitgehend enttäuscht.

Zitat:
Helmut Jacob Blog @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-und-alle-haben-geschwiegen-filmkritik-von-klaus-kluber-116035080.html

Samstag, 9. März 2013

Und alle haben geschwiegen - Filmkritik von Klaus Klüber.

Dieser Film war schon lange überfällig um der tumben Gesellschaft ein Vorstellung über den Geist in Heimeinrichtungen vor Augen zu führen, in denen die christlichen Werte gemäß den Worten des Bischofs in vorbildlicher Weise umgesetzt wurden.

Doch ja, ich habe mir den Film vom 4. März 2013 angesehen und war von der exzellenten schauspielerischen Leistung überrascht, als auch verblüfft, wie gut dem Regisseur die Authentizität des bedrückenden Heimumfeldes gelungen war, dem einstige Heimkinder hilflos ausgeliefert waren.

Nur fürchte ich, dass die meisten Zuschauer die spürbare Beklemmung als dramaturgische Filmübertreibung wahrgenommen haben. Dabei wurde diese Darstellung von den einstigen Realitäten eher noch übertroffen.

So vermisste ich in diesem Film, die zahlreichen Formen von Herabwürdigungen, etwa von Bettnässern, oder Voraussagen, die den Jugendlichen in schillerndsten Farben ein späteres Leben in der Gosse, als Kriminelle, oder Huren und dergleichen vorzeichneten.

Auch vermisste ich die Darstellung, wie das Personal einzelne oft ältere Kinder/Jugendliche privilegierten, um sie als Hilfsaufseher/innen zu instrumentalisieren, bzw. gegeneinander auszuspielen, oder bewusst sogenannte schwarze Schafe, also besonders schwache Heimkinder ausgesucht wurden, denen alles Mögliche wie Diebstähle angelastet und dafür schwer bestraft wurden, obwohl dafür eher lautstarke Gruppenmitglieder verantwortlich waren.

Wie auch jeder Hinweis auf die gnadenlosen Rangordnungskämpfe untereinander fehlte, etwa um einen Platz zu ergattern, der einem winzigste positive Aufmerksamkeiten einbringen konnte.

Dabei bin ich recht froh, dass wenigstens das Thema Missbrauch außen vor blieb, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass Missbrauch in allen Heimen gang und gäbe war.

In meinem Heim z.B. hatte ich zu meiner Heimzeit noch nicht mal unter der Hand etwas von möglichen Missbrauchsgerüchten gehört.

Dafür fanden sich abends regelmäßig Rocker und Zuhälter vor unserem Heim zu einem Stelldichein zusammen, um die älteren 16-21 jährigen Damen zu beeindrucken, die jedoch über uns eingeschlossen waren.

Einige von Ihnen haben tatsächlich aus dem 2. und 3. Stockwerk heraus versucht, sich mit aneinander verknoteten Bettlaken in die Freiheit abzuseilen.

Eine davon ist leider abgerutscht und hat ihren Drang nach würdevoller Selbstbestimmung mit lebenslänglicher Querschnittslähmung bezahlt.

Von daher war die Szene mit dem Fenstersturz wohl näher an der Realität als einer filmischen Fiktion.

So sehr ich die schauspielerische Leistung aller Filmakteure hervorheben möchte, so halte ich die übertrieben fürsorgliche Sozialarbeiterin in den dargestellten 50er/60er Jahren für völlig unrealistisch.

Denn erst Anfang der 70er Jahre begannen Heimpsychologen/innen lebensfreundlichere Lockerungen durchzusetzen.

Im höchsten Maße bedauerlich empfinde ich die völlig deplazierte Falschdarstellung des Runden Tisches der vorgeblich nur darauf wartete, Stimmen von einstigen Betroffenen in Erfahrung zu bringen.

Gerade so als wüssten sie überhaupt nichts von ihren eigenen zu verantwortenden Gräueltaten gegenüber ihren einstigen Schutzbefohlenen.

Statt dessen hätte ich es sehr begrüßt, wenn die Filmregisseure den Mut gehabt hätten, das schändlich abgekartete Geschacher zwischen Kirchen- und Staatverantwortlichen am Runden Tisch um Wortklaubereien und Wiedergutmachung aufzugreifen, mit dem die ehemaligen Heimkinder um eine echte Rehabilitation und angemessene Entschädigungen betrogen wurden.

Es gibt da schon länger kritische Stimmen unter eher unwissenden Mitbürgern, die ehemaligen Heimkindern unter Hinweis, dass Gewalt zur damaligen Zeit nun mal dem Zeitgeist entsprach, keine Entschädigungszahlungen zugestehen möchten.

Doch diese kennen in der Regel auch nicht den Unterschied zwischen familiärer und institutioneller Gewalt.

Angefangen davon, dass den meisten Mitbürgern kaum bewusst ist, dass Heimkinder ein gesetzlich verankertes Recht zu einer gewaltfreien und förderlichen Erziehung hatten, über das sich die durchführenden Kirchen und überwachenden Staatsorgane in ihrer unheilvollen Symbiose selbstgefällig hinwegsetzten.

Dieses Recht war den einstigen Heimkindern gar nicht bekannt gemacht worden, noch hätten sie eine Chance gehabt, sich an einer Stelle erfolgreich zu beschweren. Schließlich galten Heimkinder per se als Diebe und Lügner, die aus Sicht der Gesellschaft schon etwas ausgefressen haben mussten, um verdientermaßen in einem Heim Zucht und Ordnung beigebracht zu bekommen.

Ein weiterer gravierender Unterschied zur häuslichen und institutioneller Gewalt besteht auch darin, dass Heimkinder im Gegensatz zu Kindern innerhalb ihrer gewalttätigen Familien, ständig im Spannungsfeld permanenter Bedrohung leben mussten.

Sie konnten zu keinen anderen Verwandten flüchten, die sich ihrer verständnis- oder gar liebevoll annahmen. Niemand an den sie sich vertrauensvoll hätten wenden können.

Nichts dergleichen.

Jedes Heimkind war insofern in Unwissenheit der Lage, wie lange ihr Zustand der familiären Trennung noch andauern würde, ständig einsam und völlig auf sich allein gestellt.

Um in der Meute oft schon milieuvorgeschädigter Mitinsassen zu überleben, mussten sie sich geradezu zwangsläufig zu egozentrischen Einzelkämpfern entwickeln. Misstrauisch gegen jeden und alles, denn oft genug war es eben noch Dein Freund, der Dich für eine kleine Aufmerksamkeit an das Personal ans Messer lieferte.

Wer es später nicht schaffte, sich aus dieser eigenen Isolation zurück in die Gesellschaft zu entwickeln, blieb in der Regel das gesamte weitere Leben recht einsam.

Ein weiterer Unterschied zu familiären Kindern die Gewalt ausgesetzt wurden/werden, bestand darin, dass Heimkinder systematisch zur Unselbstständigkeit erzogen wurden, was nach ihrer unvorbereiteten Entlassung zu erheblichen Problemen führte, allein auf sich gestellt gesellschaftlich Tritt zu fassen. Dies hat bis heute zur Folge, dass viele von ihnen, selbst im gesetzten Alter noch immer am sozialen Rand unserer Gesellschaft darben müssen.

Diese Unterschiede konnte der Film natürlich nur schwerlich rüber bringen.

Ich halte den Film jedenfalls für recht gut gelungen, um eine Beklemmung zu erzeugen, die die meisten Zuschauer sicher auch so ähnlich wahrgenommen haben, aber im Gegensatz zu Betroffenen kaum für wahr gehalten haben.

Insofern war der Film nicht schlecht, ABER - er kam leider VIEL ZU SPÄT,

um noch ein breiteres Publikum für die Problematik ehemaliger Heimkinder zu sensibilisieren, oder gar zur Unterstützung von realistischen Entschädigungsleistungen durch Kirchen und Staatsverantwortlichen zu animieren.

Ehemalige Heimkinder verfügen leider über keine öffentlichkeitswirksame Lobby, die sich für ihre Interessen einsetzt.

Daher hätte ihnen eine breite öffentliche Entrüstung zur Durchsetzung ihrer Entschädigungsbestrebungen sicher sehr geholfen.

Doch da dieses ausblieb, bzw. nach der Buchveröffentlichung von Peter Wensierski schon bald wieder abebbte, war es den nachfolgeverantwortlichen Trägern von Kirchen und Staat ein leichtes Spiel, am Runden Tisch selbst über ihre Anteile von Schuld und Sühne befinden zu dürfen.

Zu all diesem neuerlichem Skandal unsere Medien leider wieder beharrlich geschwiegen haben.

Geht es ihnen doch eher um die Vermarktung spektakulärer Sensationen, statt der Gesellschaft durch konkrete Vorschläge und Anreize zu einer Weiterentwicklung zu verhelfen.

So wurden und werden auch weiterhin Opfergruppen zum Ausschlachten öffentlich vorgeführt, um sofort fallen gelassen zu werden, sobald das Thema nichts mehr einbringt.

Siehe Spiegelredakteur Wensierski, der es mit diesem Heimkinderskandal sogar bis zum Bundesverdienstkreuz gebracht hat, aber ebenfalls zu den skandalösen Vorgängen am Runden Tisch schwieg, um dieser Opfergruppe weiter zu helfen angemessen entschädigt zu werden. Wie er auch mit keiner Silbe darauf einging Werbung für einen besseren Schutz für zukünftige Kinder einzugehen, etwa durch ein Pflichtunterrichtsfach, in denen junge Menschen auf ihre spätere Elternrolle vorbereitet werden könnten und damit zu verhindern, dass Kinder wegen Überforderung ihrer Eltern auch heute noch Jahr für Jahr zu Zigtausenden in Heime eingewiesen werden, mit denen die meist klerikalen Träger eine lukrative Leidensverwaltung betreiben, bzw. kaum ein Interesse daran haben können, das der Nachschub an zu betreuenden Kindern abreißt.

Für die einst schwer geschädigten Heimkinder steht heute Im Ergebnis ein Schandfonds, der allenfalls dazu geeignet ist, die ehemaligen Heimkinder mit Sachleistungen zu demütigen, auf die sie nicht mal einen Anspruch erheben können, sondern über bürokratische Anlaufstellen als erniedrigende Bittsteller für Stützstrümpfe, Rolatoren, oder fragwürdige Therapien vorstellig werden dürfen.

Reaktionen seitens unserer Mitbürger blieben nach dem Film ebenfalls aus, sodass davon auszugehen ist, dass sich am Status Quo des gesellschaftlichen Schweigens und Wegsehens auch weiterhin kaum mehr etwas ändern wird und somit ehemalige Heimkinder um ihr Lebensglück betrogene Menschen bleiben werden, während die verantwortlichen Täterseiten in der monetären Sicherheit ihrer einstigen "Verdienste" selbstzufrieden einen wohligen Lebensabend genießen dürfen.

So bleibt als Fazit festzuhalten:

Der Film war gut, aber ohne einer echten Entschädigung und wahrhaftigen Rehabilitation der Betroffen, bleibt das Thema ehemalige Heimkinder damit auch weiterhin ein offener gesamtgesellschaftlicher Skandal.


HINWEIS: Weiterverbreitung im Volltext von dem Verfasser unbedingt gewollt !

WEITERE HINWEISE: Siehe natürlich auch die Stellungnahmen zu diesem ZDF-Film »Und alle haben geschwiegen« seitens anderer Betroffenen, den manche Leute auch als den ZDF-Film nach dem Buch »Schläge im Namen des Herrn« bezeichnen. Danach muß man natürlich selbst googlen oder schon Wissende einfach danach fragen.

Verweisen kann ich selbst erst schon mal auf die Kommentare in Dierk Schaefers Blog zum Thema »Es war viel schlimmer.« @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/03/05/es-war-viel-schlimmer/ und die dort zusätzlich abgegebenen Stellungnahmen.
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immanuela
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Beitrag(#1827338) Verfasst am: 26.03.2013, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.welt.de/vermischtes/article114750241/Ich-war-14-als-mich-die-Nonne-aufs-Zimmer-nahm.html
Zitat:
Das WDR-Magazin "Westpol" berichtet über Missbrauch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im sauerländischen Marsberg. ...


Video:
http://www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbeitraege/2013/0324/kinderpsychiatrie.jsp

Zitat:
Sie wurden geschlagen, mit eiskalten Bädern gequält und in dunkle Zellen gesperrt. Für viele Kinder und Jugendliche war die Psychiatrie in den 1950er- bis 1970er-Jahren die Hölle, auch das St.-Johannes-Stift in Marsberg im Sauerland. Statt dort das Beste für sie zu tun, haben Ärzte, Pfleger und Nonnen den Kindern die Würde genommen. Exklusiv hat WESTPOL darüber berichtet. Nach Jahrzehnten brechen weitere Opfer das Schweigen: Auch sexueller Missbrauch fand statt.

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Martin Mitchell
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Beitrag(#1834140) Verfasst am: 21.04.2013, 08:42    Titel: "Und alle haben geschwiegen" --- Und jetzt? Antworten mit Zitat

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GERMANY - Bundesrepublik Deutschland.

ZDF-SPIELFILM "Und alle haben geschwiegen" EINE EINTAGSFLIEGE !

Großes Interesse seitens der deutschen Gesamtgesellschaft an diesem Thema bestand noch nie; damals nicht und auch heute nicht; und das flüchtige Interesse einiger Weniger der deutschen Gesamtgesellschaft die sich kurz dafür interessiert haben ist verflogen. Somit war der Film und die Message des Films eindeutig eine EINTAGSFLIEGE.

Ohne Zweifel - es wird in der Bundesrepublik Deutschland klar und deutlich auch weiter zu diesem Thema geschwiegen. Selbst viele der Opfer, die vielleicht noch dazu fähig gewesen wären und die sich durchaus für ihr eigenes Recht hätten einsetzen können schweigen und lassen die Verantwortlichen und Mitverantwortlichen somit jeglicher Sanktion für die ihrerseits begangenen Verbrechen ( im zivilrechtlichen und moralischen Sinne ! ) entkommen.

Für die Aufrichtigkeit der Nation als Ganzes tut dies natürlich nichts.

Die ganze Nation scheint sich jedoch überhaupt nicht daran zu stören.

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KURZBERICHT dazu in Deutsch und in Englisch :

"Und alle haben geschwiegen" / "Keiner war bereit das Schweigen zu brechen."
= "And all kept their silence." / "And all kept silent." / "And all kept quiet." / "And everyone kept quiet." / "And everybody turned a blind eye." / "Conspiracy of silence."
"Und alle schweigen sie weiter"
= "And all continue to maintain their silence." / "The cover-up continues." / "They are all still in denial." / "The denial continues." / "The silence continues."
"Das Schweigen ist ohrenbetäubend." = "The silence is deafening."
"Das ganze Land zeigt diesbezüglich völlige Gleichgültigkeit"
= "The whole community does not speak up (against)..." / "The whole population is turning a blind eye and a deaf ear." / "The whole country couldn’t care less." / "The entire nation simply does not give a damn."
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1842846) Verfasst am: 31.05.2013, 07:12    Titel: Bundesregierung lobt Hilfsfonds-Heimerziehung. Antworten mit Zitat

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In der Causa EHEMALIGE HEIMKINDER ( die Nachriegszwangsarbeiter ).

Der Schädiger KIRCHE & STAAT will dem Geschädigten mit einer nicht rechtsverbindlichen Almosengabe „Rechtsfrieden“ aufzwingen und verkündigt stolz dass IHM dies auch tatsächlich gelungen sei.

( wie kürzlich – Mi. 22.05.2013 – auch wieder @ http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/05/2013-05-22-kabinett-heimerziehung.html?nn=434518 )

Die ehemaligen Heimkinder sollen sich nicht mucken und bloß nicht wieder aufmucken meinen ihre ERZIEHER.

Schon am 12. März 2011 wies der ev. Pfarrer Dierk Schäfer in seinem Dierk Schaefes Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/03/12/%C2%BBkein-geld-kein-rechtsfriede%C2%AB/ darauf hin

Zitat:
»Kein Geld, kein Rechtsfriede«

Martin Mitchell/Australien hat den Artikel gefunden. Schön, daß die ehemaligen Heimkinder von der Presse noch nicht vergessen sind.

»Der Runde Tisch Heimerziehung hat etwas für diese Gesellschaft Verstörendes festgestellt: In der jungen deutschen Nachkriegsdemokratie, auf die wir so stolz sind, gab es mehr als zwei Jahrzehnte lang ein flächendeckendes Unrechtssystem. Es hat 800 000 gesunde, aber wehrlose Kinder und Jugendliche aufgesogen, eingesperrt, vielfach misshandelt und mit 21 Jahren geschädigt wieder ausspuckt.«

Weiter unter: http://www.lr-online.de/meinungen/Kein-Geld-kein-Rechtsfriede;art1066,3144505 [Sonnabend, 12. März 2011]


wobei es sich um die Meinung von Werner Kolhoff in der LAUSITZER RUNDSCHAU vom 14. Dezember 2010 handelt:

Zitat:
Kein Geld, kein Rechtsfriede

Zu den Ergebnissen des Runden Tischs Heimerziehung

Der Runde Tisch Heimerziehung hat etwas für diese Gesellschaft Verstörendes festgestellt: In der jungen deutschen Nachkriegsdemokratie, auf die wir so stolz sind, gab es mehr als zwei Jahrzehnte lang ein flächendeckendes Unrechtssystem. Es hat 800 000 gesunde, aber wehrlose Kinder und Jugendliche aufgesogen, eingesperrt, vielfach misshandelt und mit 21 Jahren geschädigt wieder ausspuckt.

Heute sind die Betroffen 50 bis 70 Jahre alt, und viele von ihnen leiden schwer unter den Folgen. Materiell, psychisch und physisch. Der Runde Tisch hat zudem festgestellt, dass alle Ebenen dafür Verantwortung tragen.

Die Eltern, die ihre Kinder einweisen ließen, weil sie mit ihnen nicht zurecht kamen. Die Jugendämter, die die Einweisungen vornahmen. Die Heimträger, allen voran der Kirchen, die die menschenfeindlichen Erziehungsmethoden entwickelten oder zuließen. Die Länder, die die Heime hätten beaufsichtigen müssen. Schließlich der Gesetzgeber, der das hätte verhindern müssen. Sogar die Presse ist mitschuldig, die nicht recherchierte und nicht berichtete.

Alles, was der Runde Tisch ermittelt hat, spricht somit dafür, das Heimkinderschicksal als kollektives Schicksal zu begreifen und daher kollektiv zu entschädigen. So wie die Organisationen der Heimkinder es gefordert haben. Über die Größenordnung mag man verhandeln. Doch genau an diesem Punkt wird der Schlussbericht plötzlich individuell und verlangt Einzelfallbetrachtung. Denn nicht in allen Heimen sei es so gewesen, nicht alle Erzieher hätten versagt. Die Betroffenen werden nun auf den mühseligen Weg von Anträgen geschickt. Sie können individuelle Hilfen erreichen, aber sie bekommen keinen Cent für das Unrecht an sich.

Warum hat der Runde Tisch so entschieden? Weil diese Bundesrepublik es nicht vertragen hätte, wenn man ihr nachsagen könnte, dass in ihr von 1949 bis 1975 systematische, staatlich geduldete Menschenrechtsverletzungen begangen wurden? Nein, das wäre für die Gesellschaft, für den künftigen Umgang mit Wehrlosen, sogar sehr lehrreich gewesen.

In Wahrheit war den Beteiligten von Bund, Ländern und Kirchen die Entschädigungssumme zu hoch, die bei einer pauschalen Zahlung fällig geworden wäre. Es hätten leicht mehrere Milliarden sein können. Sie wären es wert gewesen. Denn so bleibt, trotz aller lobenswerten Bekenntnisse der Teilnehmer des Runden Tischs noch lange dieser unschöne Fleck auf der Weißen Weste unserer Nachkriegsdemokratie. Ein Fleck, der keine Ruhe geben wird.

QUELLE: http://www.lr-online.de/meinungen/Kein-Geld-kein-Rechtsfriede;art1066,3144505 ( 14.12.2010 )


Es gab einen Film und das war’s dann auch. Mehr gibt’s nicht.

Wer will kann sich als Bittsteller ein paar Almosen abholen. Mehr gibt’s nicht.
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Beitrag(#1843566) Verfasst am: 03.06.2013, 12:16    Titel: Bundesregierung lobt Hilfsfonds-Heimerziehung. Antworten mit Zitat

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Der evangelische Pfarrer i.R. Dierk Schäfer in seinem Blog

Zitat:
Dierk Schaefers Blog

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/05/22/ist-doch-alles-in-butter/#comments

Ist doch alles in Butter!

22. Mai 2013

»Die Fondsleistungen würden von den Opfern sehr gut angenommen, heißt es in dem Zwischenbericht des Bundesfamilienministeriums«.[1]

»Seit 2012 bieten die Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ ein umfassendes Hilfesystem. … Beide Fonds leisten einen wichtigen Beitrag zur Herstellung des Rechtsfriedens. Die Ansprüche der Betroffenen gegen die am Unrecht in der Heimerziehung beteiligten Institutionen und Personen können wegen der Verjährung und weitgehend fehlender Beweismöglichkeiten meist nicht mehr durchgesetzt werden. Die Fondsleistungen eröffnen einen realistischen Weg, das individuelle Schicksal durch zweckgebundene, auch finanzielle Leistungen anzuerkennen. Dies dokumentiert, dass den "Heimkindern" Unrecht widerfahren ist und ihr Leid gesehen wird.«[2].

Einmal Opfer, immer Opfer. Wie die Kirchen verliert auch das Presseamt kein Wort darüber, daß in anderen Ländern immerhin versucht wurde, so etwas wie Entschädigung zu leisten. Kein Wort, daß bei uns eben ausdrücklich keine „Entschädigungen“ gezahlt werden. Kein Wort, daß Zwangsarbeit nicht Zwangsarbeit genannt werden durfte.

Hier offenbart sich die Politik in all ihrer Verlogenheit. Und die ehemaligen Heimkinder werden wieder einmal mißbraucht, mißbraucht als Beleg für die Fürsorglichkeit dieses Staates: »Die Fondsleistungen eröffnen einen realistischen Weg, das individuelle Schicksal durch zweckgebundene, auch finanzielle Leistungen anzuerkennen. Dies dokumentiert, dass den "Heimkindern" Unrecht widerfahren ist und ihr Leid gesehen wird«. Das ist schon sehr gekonnt gelogen.

[1] http://www.focus.de/panorama/welt/kabinett-30-millionen-euro-an-opfer-von-heimerziehung-ausbezahlt_aid_996157.html
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-05/Kabinett-Heimkinder-Fonds
beide: Mittwoch, 22. Mai 2013

[2] http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/05/2013-05-22-kabinett-heimerziehung.html



An anderen Stellen im Netz wurde ja auch schon auf eine diesbezügliche detailierte Stellungnahme von Helmut Jacob mit der Überschrift »Bundesregierung feiert Akzeptanz des Opferfonds für ehemalige Heimkinder« hingewiesen, eine Stellungnahme, die, u.a., am 24. Mai 2013, 15:41 Uhr hier veröffentlicht wurde

@ http://www.readers-edition.de/2013/05/24/bundesregierung-feiert-akzeptanz-des-opferfonds-fur-ehemalige-heimkinder/
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Beitrag(#1853418) Verfasst am: 22.07.2013, 04:52    Titel: GRÜNER, Simon Lissner, offen widerspricht Antje Vollmer. Antworten mit Zitat

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENSimon Lissner, GRÜNE LINKE meldedet sich zu Wort in der HEIMKINDERSACHE

Heimkinder – verlassen und vergessen?

[ KURZFASSUNG: ] @ http://www.gruene-linke.de/2013/05/12/schuldig-in-einem-minder-schweren-fall/

Zitat:
Schuldig – in einem minder schweren Fall?

von Simon Lissner, 11.05.2013

Stille und Vergessen senkt sich nach einiger Aufregung über eines der widerlichsten Kapitel der „deutschen Stunde Null“. Mit einer Petition ehemaliger Heimkinder von 2006 begann sich die Öffentlichkeit und das Parlament damit zu befassen, dass die Opfer eines nachkriegs-deutschen Terrorregimes in den Heimen bis dato völlig allein gelassen worden waren. Der interfraktionelle Beschluss[ i ] (der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN, Antrag aus 2011) zum Umgang mit den Opfern staatlicher und kirchlicher Willkür, Misshandlungen, Zwangsarbeit in den Jahren 1945 bis Ende der 1970iger Jahre setzt den Schlusspunkt. Jedenfalls aus der Sicht der Politik, des Petitionsausschusses. Und aus dem Blick der Öffentlichkeit ist einer der wohl umfänglichsten Skandale ebenfalls geraten: der Umgang mit den Heimkindern, die Zustände in den Kinder- und Jugendheimen. Es wundert nicht, dass der Weg zur angemessenen Entschädigung der Opfer weiter lang und steinig ist. So fordert der Petitionsausschuss am 16.1.2013 eine gesetzliche Änderung des Opferentschädigungsgesetzes, weil die im bisherigen Gesetz vorgesehenen drei Bedingungen auf die meisten der betroffenen ehemaligen Opfer nicht zuträfen[ii]. Aber das soll hier alles gar nicht Gegenstand der Erörterung sein.

Ich habe eingangs von einem „Terrorregime“ gesprochen. Das ist eine politische Bewertung der „Aufbewahrung“ von Kindern und Jugendlichen ab 1945 im Nachkriegsdeutschland und ab 1949 (Grundgesetz trat am 23.5.1949 in Kraft) in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Bis dahin hatte das Parlament ein Grundgesetz verhandelt, welches zwar fortschrittlich, bereits obenan stehend die Grundrechte eines jeden Menschen konstatiert[iii], aber für die Insassen von Kinder- und Jugendheimen ebenso wenig zur Geltung gebracht wurde, wie für die Insassen von Fürsorge- oder Jugendstrafanstalten. Man mag ja der Auffassung sein, und der ist auch nicht generell zu widersprechen, der nun gefundene Kompromiss sei besser als gar nichts für die Opfer. Dennoch kann die vom Runden Tisch, vom Petitionsausschuss und dem interfraktionellen Antrag formulierte Bewertung nicht zufrieden stellen. Im Gegenteil. Die Bewertung ist mehr als bitter und sie hinterlässt den Eindruck, als sei es einem großen Teil der zahlreichen Unterhändler/innen in erster Linie um Schadensbegrenzung gegangen. Dass man gerade den Vertreter/innen der Trägereinrichtungen, sowohl kirchlicher wie auch staatlicher, unterstellen darf, dass es ihnen auch nach Jahren und bei praktischen, positiven Änderungen in den von ihnen betriebenen Einrichtungen zur Beherbergung und Erziehung ihnen anvertrauter Kinder und Jugendlicher auch um Schadensbegrenzung gegangen sein könnte, liegt auf der Hand und ist im Ergebnis nicht von der Hand zu weisen. Der Vorwurf, dass von den Vertreter/innen von „Täterorganisationen“ eben diese Schadensbegrenzung im Vordergrund der Verhandlungen gestanden hätten, ist denn auch der oft zu lesende Kommentar vieler Betroffenen und ihrer Verbände und Unterstützer/innen[iv].

Die interfraktionellen Antragsteller haben sich der Bewertung des vom Parlament eingerichteten Runden Tisches angeschlossen. Danach gab es Rechtsverstöße, deren Auslegung nicht mit dem Grundgesetz und damals geltendem Recht vereinbar waren. Die Täter/innen und ihre Organisationen, Ämter und so weiter werden benannt. Es wird festgestellt, dass die betroffenen Heimkinder keine Schuld tragen, aber relativierend heißt es dann: „Vielmehr waren es die gesellschaftlichen Bedingungen, problematische Menschenbilder bei den Handelnden und ein schlechtes und an vielen Stellen demokratisch unreifes System, die das ihnen Angetane bewirkt haben. Heimerziehung als disziplinierende und kontrollierende Instanz ist dabei in den Kontext eines in den 50er- und 60er- Jahren autoritären Zeitgeists und einer anderen gesellschaftlichen Sicht auf Kinder und Jugendliche zu stellen.[v]“

„Leid und Unrecht erlitten auch Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht waren. Aus dem Blickwinkel der Kinder gab es keinerlei Möglichkeit des Rechtsschutzes gegen die Einweisung oder das Unrecht, dem sie in den Heimen ausgesetzt waren. In den alten Ländern schied dies faktisch aus, in der DDR gab es nicht einmal die theoretische Möglichkeit.[vi]“

Und eine grenzwertige Bewertung der Situation in der Bundesrepublik: „In der öffentlichen Debatte wurde gelegentlich eine pauschale Entschädigung für alle Heimkinder gefordert, die auch im Petitionsausschuss debattiert wurde. Eine solche Lösung würde voraussetzen, dass die damalige Heimerziehung generell als Unrechtstatbestand einzustufen ist. Dies ist aber gerade nicht der Fall.[vii]“

Und selbstredend schaffen es die Antragsteller mit der Empfehlung des Runden Tisches, gleiches Unrecht ungleich zu bewerten: „Die Kinder- und Jugendfürsorge in der DDR verfolgte immer auch das politische Ziel, eine Unterordnung der Kinder und Jugendlichen unter die sozialistische Diktatur zu erzwingen. Die Gründe für die Unterbringung in Heimen waren familiärer, fürsorglicher und politischer Art.“

Der Zwischenbericht des Runden Tisch erheitert mit folgender Prosa: „Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass auch unbestritten positive Leistungen damaliger Heimerziehung eingebunden waren in ein System öffentlicher Erziehung, das für sein Funktionieren auf die abschreckende Wirkung der Verlegung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedliche Einrichtungen der Heimerziehung angewiesen war. [viii]“ Den wirklich intensiv intellektuell durchdachten Abschnitt haben unsere Antragsteller/innen nicht übernommen. Warum? Sollte den „Interfraktionellen“ aufgefallen sein, dass die Geschichtsklitterung hier denn doch zu arge Blüten treibt?

Da die Verfasser/innen dieses insgesamt sehr erhellenden Berichtes über die systematischen und systemischen Schweinereien in den Kinder- und Jugendeinrichtungen es schaffen auf insgesamt 47 Seiten nicht ein einziges „positives Bespiel“ für eine angemessene, menschenwürdige Unterbringung zu benennen, die „positive Leistungen“ dieses Regimes zu belegen, und gerade auch Betroffene und Kritiker/innen wurden nicht müde, diesen denkwürdigen Umstand zu betonen, behilft man sich hier damit, etwas minder kriminelle Einrichtungen und ihr „Funktionieren“ (!) mit der Angst machenden Drohung auf noch kriminellere Einrichtungen zu begründen, auf eine Drohung, auf die das „insgesamt positive System“, wie die Verfasser/innen unterstreichen, „angewiesen“ (!) war. Wie die Verfasserinnen dies zu einer „unbestritten positiven Leistung“ verklären können, wobei „unbestritten“ auch noch glatt gelogen ist, bleibt leider auch im weiteren Verlauf des Dokuments ihr ganz persönliches Geheimnis. Im Grunde bezeugt der Bericht auf eindrucksvolle Weise etwas ganz anderes.

Einer der „lichteren“ Momente scheint die „Interfraktionellen“ im Antrag zu folgender Erklärung des Heimregimes bewogen zu haben: „Vielmehr waren es die gesellschaftlichen Bedingungen, problematische Menschenbilder bei den Handelnden und ein schlechtes und an vielen Stellen demokratisch unreifes System, die das ihnen Angetane bewirkt haben. Heimerziehung als disziplinierende und kontrollierende Instanz ist dabei in den Kontext eines in den 50er- und 60er- Jahren autoritären Zeitgeists und einer anderen gesellschaftlichen Sicht auf Kinder und Jugendliche zu stellen.[ix]“

Die Wiederholung des Zitates sei mir verziehen. Offensichtlich war den Antragsteller/innen nicht ganz wohl bei der Betrachtung. Man wollte freilich nicht zugestehen, dass die Zwangsunterbringung und „Fürsorge“ darin bestand, das System der Nationalsozialistischen „Fürsorge“ für „unwerte“ Kinder und Jugendliche geradezu nahtlos in die junge Bundesrepublik übernommen zu haben und mithin nahe liegender Weise eigentlich davon zu sprechen wäre, es handle sich dabei um einen weiteren Rest des Nationalsozialismus, der sich in „althergebrachten“ Behörden und unter konfessionellen Kutten in die „Neuzeit“ rettete. Der Hinweis auf „problematische Menschenbilder“ und ein „an vielen Stellen demokratisch unreifes System“ sagt mehr über die Verfasser/innen aus, als ihnen lieb sein sollte. Solcherart Verharmlosungen bieten sich eigentlich nicht an. Gerade auch weil das Grundgesetz an dieser Stelle klar ist und wenig Interpretationsspielraum für die angewendeten Terrormaßnahmen gegen Kinder und Jugendliche zulässt (wie übrigens auch für Erwachsene). Und last but not least, weil es selbstredend von Anfang an Kenntnisse über die Vorgänge in den Heimen gab, die gerade auch die Verantwortlichen zum Einschreiten hätten zwingen müssen. Die Untätigkeit und der Widerstand der kirchlichen und staatlichen Einrichtungen gegen die Beseitigung des hauseigenen Terrorregimes höchst selbst kumulierte in den 1960er Jahren in der Heimkampagne, während der die unerhörten Zustände aufgedeckt und zahlreiche Heimkinder befreit wurden. Die Verbrechen in den Heimen sind umfangreich dokumentiert. Neben dem Buch von Peter Wensierski[x] sind nicht zuletzt zahlreiche weitere Berichte von Betroffenen, diverse Filme zum Thema erschienen, die das Grauen und das Leid der Opfer dokumentieren. Die auch dokumentieren, dass das Heimsystem in seiner damaligen Form genau das war, was Runder Tisch und interfraktionelle Antragssteller/innen sich weigern anzuerkennen: Ein rundum geschlossener Unrechtstatbestand, an dem sich viele Beteiligten; teilweise Eltern, die ihre Kinder in dieses System abschoben, Juristen, die einwiesen, Kirchen und ihre Subalternen, die den „rechten Glauben“ in die Kinder und Jugendlichen prügelten, Gemeinden und Private, die von Zwangsarbeit profitierten, und so weiter und so fort. Diejenigen unter uns, die Kinder und Jugendliche in jener Zeit waren, kennen generell noch die Ansage: „Wenn du dich nicht benimmst, kommst du ins Heim“. Eine Drohung, die uns, wenn wir nicht von betroffenen Freund/innen Genaues wussten, so doch erahnen ließ, was uns hätte blühen können.

In ihrem Ansinnen, einen generellen „Unrechtstatbestand der Bundesrepublik Deutschland“ zu verneinen (während das in der DDR „natürlich“ einer war), setzt man feinsinnig zur Differenzierung an. Den Opfern der Misshandlungen (die auch Todesfälle nach sich zogen) dürfte es hingegen ziemlich schnurz gewesen sein, ob man ihnen den wahren christlichen Glauben nebst konservativ-reaktionärem Weltbild einprügeln wollte oder eben den „sozialistischen“ …

Der kritische Rückblick von Manfred Kappeler[xi] trägt einiges zum Verständnis der Auseinandersetzung um die Anerkennung und Entschädigung der ehemaligen Heimkinder bei. „Das Maß an erfahrenem Leid und Unrecht misst sich nicht daran, unter welchen politischen Verhältnissen es zugefügt wurde. Dieser elementare Grundsatz darf nicht dazu führen, dass DDR-Heimkindern eine ihnen zustehende Opferrente verweigert wird. Er muss umgekehrt dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht, das schon in den sechziger Jahren die Verletzung von Grund-und Menschenrechten in der Heimerziehung gerügt hat, in einem Grundsatzurteil den Bund und die Länder zwingt, die systematische Verletzung der Grund- und Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen in der westdeutschen Heimerziehung anzuerkennen und ihre noch lebenden Opfer angemessen finanziell zu entschädigen.“

In einem privaten Schreiben, aus dem ich mir zu zitieren erlaube, erkennt man die wohl angemessenere Sichtweise auf die Vorgänge. Der Schreiber der Zeilen war selbst betroffen und beteiligte sich in den 1960er Jahren an der Befreiung von Jugendlichen aus den Terroranstalten der Bunderepublik Deutschland. Nach einer Beschreibung eigener Heimerfahrung, die ich auslasse, weil sie die mannigfachen Berichte „nur“ um einen weiteren ergänzen würde, sagt er:

„In Hamburg sagt man über einen falschen Fünfziger[xii]: ‚Der ist katholisch‘[xiii]. Nun noch ein paar allgemeine Nachbetrachtungen. Man muss sich überlegen: Es war Nachkriegszeit, hunderttausende von Kindern hatten ihr Zuhause, ihre Heimat, ihre Eltern oder den Vater verloren. Die Cleversten von diesen lernten sehr schnell sich durchzuschlagen, egal mit welchen Mitteln, sie kannten doch nichts anderes als die Verbrechen, die ihnen die Erwachsenenwelt vorgelebt hatte und vorlebte. Aber was war mit den übrigen, die nur die Opfer der Erwachsenenwelt wurden? Man musste sie sammeln und zusammenpferchen. Dabei ging es nicht um irgendeine menschenwürdige Erziehung, man konnte sie nur nicht völlig ihrem Schicksal überlassen. So wurde dies das nächste Verbrechen der Nazigeneration, ob innerhalb oder außerhalb der Kirchen, ob in der BRD oder DDR. Was waren denn die Aufbewahrer dieser Kinder? Doch wohl keine Erzieher, es waren Primitivlinge. Womöglich waren da auch KZ-Wächter dabei (zumindest habe ich solche Wächterinnen im Heim als Betschwestern kennengelernt). Dann war doch wohl allein die Tatsache der unsäglichen Verbrechen, die in Deutschland bis heute virulent sind, nicht dazu angetan, gegenüber diesen weiteren wehrlosen Opfern den geringsten Respekt entgegenzubringen. Nun noch zum Schluss. Diese Weigerung, den Opfern solcher lebenslangen Gewalttaten wenigstens an ihrem Lebensabend ein einigermaßen menschenwürdiges Auskommen zu sichern in diesem unsäglich reichen Land, erinnert mich sehr stark an das miese Verhalten der Deutschen (in Politik und Behörden, Anm. SL) als es darum ging angemessene Entschädigungen an die noch übriggebliebenen Zwangsarbeiter zu bezahlen. Man hat die Bezahlungen so lange hinausgezögert, bis die Mehrheit gestorben war. Den Rest hat man dann schäbig abgefunden.

Genau diese Methode steckt jetzt hinter den Beschlüssen. Oh diese schäbigen deutschen Krämerseelen, die sich auch im Parlament breit gemacht haben! Auch bei den Grünen[xiv]. So Simon Mitternacht ist lange vorbei.[xv]

Ich hoffe dass Du und H. einiges von meinen Erzählungen verwenden könnt. Denn der Kampf muss jetzt weitergehen für diese Menschen meiner Generation, die nicht soviel Glück hatten wie ich.“

Die „Interfraktionellen“ haben sich auf eine Bewertung der Wirklichkeit in der jungen Bundesrepublik verständigt, die einen tieferen Blick in das Verständnis der Fraktionen geradezu provozieren muss. Mich interessiert da hauptsächlich die Sicht der GRÜNEN. Es geht hier nicht darum, über die Motive für die Zustimmung zum „Interfraktionellen“ Antrag und dieser verharmlosenden Bewertung durch die GRÜNEN zu spekulieren. Entscheidend ist, „was hinten raus kommt“ (frei nach Ex-Kanzler Kohl).

Wenn die GRÜNE Fraktion einer Formulierung zustimmte, die der BRD der Jahre 1949 bis Ende der 1970er Jahre nahtlos die Absolution erteilt und sie von der Verantwortung für systemisches Unrecht freispricht, ist das schwer erträglich. Ganz unerträglich wird die Angelegenheit, wenn man sie von den Folgen her betrachtet, eben den Opfern so wenig wirtschaftliche und moralische Hilfe zukommen zu lassen wie eben möglich. Die Bemühung, ja auch GRÜNER, gesellschaftlich-staatliches Unrecht auf „Einzelfälle“, wenn auch gehäuft auftretend, zu reduzieren, ist elementar fragwürdig. Dies spricht umso schwerwiegender für eine verkorkste Staatsloyalität, weil selbst der vom Runden Tisch erarbeitete Bericht Beweise zuhauf liefert, dass die den Staat tragenden Institutionen über wenigstens zwei Jahrzehnte an den Verbrechen beteiligt waren und erst aufgrund massiver Proteste zum Einlenken gebracht werden konnten. Auch die verquaste Formulierung, wie sie sich im Antrag der „Interfraktionellen“ findet, kann darüber nicht hinwegtäuschen (s. Anm. v), sondern liest sich als Bestätigung für diesen Vorwurf.

Dieses Fass muss wieder aufgemacht werden. Es muss wieder aufgemacht werden, gerade auch, weil der konservative Ruf nach sog. „Bootcamps“ und „verschärften Erziehungsmaßnahmen“ immer wieder laut wird und zu aller größtem Misstrauen heraus fordert.

P.S.: Menschen wie meine verstorbene Mutter, einer Frau mit großem Herzen, haben in dieser Zeit, obwohl alleinerziehend mit zwei Kindern in einem Soz.-Bau lebend, Heimkinder in unserer Wohnung vor dem Zugriff randalierender Behörden versteckt und später auch Kinder in Pflege genommen. Alle Menschen, die sich seinerzeit an diesen aktiven Protesten beteiligten, ist es ein Schlag ins Gesicht, den Opfern sowieso, wenn heute so getan wird, als handle es sich um staatlich-gesellschaftliche „Schuld im minder schweren Fall“.

________________________________________

[ i ] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
[ii] http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_01/2013_017/01.html, PM des PA v. 16.1.2013
[iii] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
[iv] http://www.ex-heimkinder.de/Dokumente/Kappeler_Kritischer_Rueckblick_2011.pdf, Manfred Kappeler, Kritischer Rückblick
[v] Seite 3, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
[vi] Seite 2, ebd.
[vii] Seite 2, ebd.
[viii] Seite 18, http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Zwischenbericht.pdf
[ix] Seite 3, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
[x] Wensierski, Schläge im Namen des Herrn http://www.randomhouse.de/Presse/Buch/Schlaege-im-Namen-des-Herrn/Peter-Wensierski/pr226878.rhd
[xi] Kappeler, Manfred, Sozialpädagoge, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und emeritierter Professor für Sozialpädagogik an der TU Berlin (1989–2005). http://www.ex-heimkinder.de/Dokumente/Kappeler_Kritischer_Rueckblick_2011.pdf
[xii] Der Autor spielt auf einen GRÜNEN Kirchenpolitiker im Bundestag an, der daran beteiligt war, den „generellen Unrechtstatbestand“ zu verneinen.
[xiii] Der Bericht des Runden Tisch bestätigt, dass die meisten der Einrichtungen von den beiden großen Kirchen betrieben wurden.
[xiv] Dito. Die Grünen haben an der Regelung und eben auch der Bewertung mitgewirkt.
[xv] Aus einem privaten Schreiben zum Thema
Film von Heinz Laumen, http://www.youtube.com/watch?v=IKVrVSGlzEA

QUELLE: [ KURZFASSUNG: ] @ http://www.gruene-linke.de/2013/05/12/schuldig-in-einem-minder-schweren-fall/

SIEHE AUCH DIE DIESBEZÜGLICHE LANGFASSUNG dieser Stellungnahme von Simon Lissner, GRÜNE LINKE @ http://gruen-links-denken.de/wp-content/uploads/2013/05/HeimkinderLangfassung.pdf
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



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Beitrag(#1867508) Verfasst am: 17.09.2013, 13:02    Titel: Vergangenheitsschuld re der BRD-Jugendwohlfahrtsgeschichte. Antworten mit Zitat

.
Prof. Dr. Manfred Kappeler

SEITE 45-55 –
»Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe«
( KOBLENZ, 05.03.2008 )
@ http://www.afet-ev.de/aktuell/AFET_intern/2009/Expertenges-50er-60er.pdf
( aus einer Veröffentlichung [ eines „ExpertInnengesprächs“ ] von ingesamt 56 Seiten )

Es geht in diesem Vortrag von Professor Kappeler primär um:

Vergangenheitsschuld re der BRD-Jugendwohlfahrtsgeschichte
( über den gesamten Zeitraum von 1945 bis 1991 in Westdeutschland )

Zitat:

.
Prof. Dr. Manfred Kappeler

Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe

In den fünfziger bis siebziger Jahren war die Heimerziehung/Fürsorgeerziehung das wichtigste Teilsystem der Kinder- und Jugendhilfe und zugleich sein Schluss-Stein, von dem her das ganze sogenannte „Vor-Feld“ bestimmt wurde.
Das Unrecht, das Kindern und Jugendlichen in diesem System zugefügt wurde, ist nicht nur die Schuld einzelner Menschen. Diese Schuld betrifft die Vergangenheit der Bundesrepublik [ Deutschland ] insgesamt, einen großen Abschnitt ihrer Geschichte. Sie verdunkelt die nachfolgende Gegenwart und macht Vergangenheitsschuld zu einem generationenübergreifenden Thema in der Sozialen Arbeit.
31

Der juristische Schuldbegriff bezieht sich „auf Handlungen und Unterlassungen, die im Widerspruch zu Normen des geltenden Rechts stehen“, der alltägliche Begriff der Schuld bezieht sich auf die Verletzung anderer Normen, „Normen der Religion, der Moral, des Takts, der Sitte und des Funktionierens von Kommunikation und Interaktion. Beide Male wird an das eigene Verhalten eines Einzelnen angeknüpft und für den Schuldvorwurf vorausgesetzt, dass der Einzelne sich normwidrig verhalten hat, obwohl er zu normgemäßem Verhalten fähig war.“ (Schlink 2002, 12).

Die Behauptung, die TäterInnen seien „Kinder ihrer Zeit“, sie handelten in Übereinstimmung mit den „gängigen Vorstellungen von Erziehung und mit dem vorherrschenden Bild von schwer erziehbaren Kindern und Jugendlichen“, sie hätten in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung nur die Erziehung praktiziert, die auch außerhalb der Einrichtungen in der Gesellschaft „üblich“ gewesen sei, bezweckt eine Generalamnestie, die das „System“ entlasten soll. Es kann nachgewiesen werden, dass es zu allen Zeiten, besonders aber in der Deutschen Nachkriegsgeschichte, eine entwickelte Kritik an menschenunwürdigen und unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten kontraproduktiven Verhältnissen, Sichtweisen und Methoden gegeben hat. Es gab zu jedem einzelnen Kritikpunkt Verbesserungs- beziehungsweise Veränderungsvorschläge und es gab eine alternative Praxis, bis hin zu als Modelleinrichtungen zur Reform der Heimerziehung konzipierten Heimen. Die wissenschaftlichfachliche Kritik und die alternative Praxis als praktische Kritik können dokumentiert werden.
Die Landesjugendämter als „Fürsorgeerziehungs-Behörde“ waren gesetzlich verpflichtet, die Minderjährigen, für die Fürsorgeerziehung angeordnet war oder freiwillige Erziehungshilfe vereinbart wurde, während der ganzen Zeit ihres Heimaufenthalts persönlich zu begleiten und sich über ihr Wohlergehen ständig zu informieren. Die kommunalen Jugendämter, die Kinder auf der Grundlage der Paragraphen 5 und 6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes in Heimen „unterbrachten“, waren verpflichtet, sich über die Wirkungen der Heimerziehung auf diese Kinder auf dem Laufenden zu halten. Die Vormünder, die ihre Zustimmung zur „Unterbringung“ gaben, waren verpflichtet, ihre Mündel auch während ihres Heimaufenthalts zu begleiten, sich um ihr Wohlergehen zu sorgen und sie vor Schädigungen zu schützen.
Da alle „unehelich geborenen“ Kinder bis in die siebziger Jahre hinein automatisch einen
Amtsvormund bekamen und diese Kinder eine sehr große Gruppe in der Heim und Fürsorgeerziehung bildeten, trug das „Vormundschaftswesen“ insgesamt eine große Verantwortung für sehr viele Kinder und Jugendliche. Die Vormundschaftsrichter, die Fürsorgeerziehung anordneten, waren verpflichtet, die Jugendlichen anzuhören und sich ein umfassendes Bild von ihrer Situation zu schaffen. Die Jugendrichter, die im Wege eines Jugendstrafverfahrens Fürsorgeerziehung verhängten, waren verpflichtet, zu prüfen, ob die Anstalten, in die die Jugendlichen eingewiesen wurden, dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht gerecht werden konnten. Die öffentlichen und freien Träger der Heime [ Länder und Kommunen: Staat und Kirchen und sonstige Mitglieder der Wohlfahrtsverbände ] waren verpflichtet, für optimale Rahmenbedingungen (Zustand und Einrichtung der Gebäude, leibliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen, Möglichkeiten zur Schul- und Berufsausbildung) und für eine das Wohl der Kinder achtende und die Belastungen aus ihrer Vergangenheit überwindende Erziehung durch qualifiziertes Personal Sorge zu tragen. Die Heimleitungen waren verpflichtet, für die Umsetzung der entwickelten erziehungswissenschaftlichen und pädagogischen Standards durch ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sorgen und darauf zu achten, dass die Würde der Kinder und Jugendlichen durch „harte Erziehungsmaßnahmen“ nicht verletzt wurde. Die Erzieherinnen und Erzieher waren verpflichtet, in ihrem unmittelbaren Umgang mit den Kindern und Jugendlichen eine unterstützende und behütende Pädagogik zu praktizieren, im Geiste des Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Auf allen diesen Ebenen von Verantwortlichkeit haben sich Verantwortliche „normwidrig“ verhalten. Sie sind schuldig geworden, weil sie zu „normgemäßem Verhalten“, zu dem sie das geltende Jugendrecht und die in der Kinder- und Jugendhilfe auch damals schon entwickelten Standards verpflichteten.

Gegen das ihnen in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung zugefügte Unrecht haben Kinder und Jugendliche zu allen Zeiten, also auch schon vor der Heimkampagne Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre, Widerstand geleistet. Die Zeugnisse dieses Widerstands, diese Kritik an einer menschenfeindlichen „Schwarzen Pädagogik“ in Einrichtungen der Jugendhilfe“ müssen gesammelt und dokumentiert werden. Sie sind ein authentischer Beleg für das Unrechtssystem, für die Stimme der Opfer, die in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit hätte gehört werden können, aber nicht gehört wurde. An diesem Punkt geht es um gesellschaftliche, historische Schuld, die analysiert werden muss. Es geht um die Offenlegung der Ideologien, Strukturen und Interessen, die dieses System produzierten und aufrecht erhielten und es geht darum, aus dieser Analyse für Theorie und Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe heute pädagogische und politische Konsequenzen zu ziehen:
a) Bezogen auf die moralische und materielle „Wieder-Gut-Machung“ in der Form von vorbehaltloser Entschuldigung für das zugefügte Leid und materieller Entschädigung für zerstörte Lebenschancen und konkrete finanzielle Einbußen, zum Beispiel bei der Höhe der Rente.
b) Bezogen auf die aktuelle Debatte über Geschlossene Unterbringung, Boot-Camps, jugendliche Intensivtäter, Änderungen des Jugendstrafrechts, Lob der Disziplin etc.

Schuld haben nicht nur die unmittelbaren Täter, sondern auch die Verantwortlichen für das „System der Totalen Institutionen“ und alle, die Widerstand und Widerspruch unterlassen haben, obwohl sie dazu fähig waren. Die Grundlage für ihre Schuld ist die Norm: Verbrechen nicht nur nicht zu begehen und sich nicht an ihnen zu beteiligen und nicht von den Taten anderer zu profitieren, sondern ihnen mit Widerstand und Widerspruch entgegen zu treten. Das hat nichts mit „Kollektivschuld“ zu tun (vgl. Schlink a.a.O.).

Die Angehörigen der nächsten Generationen in der Jugendhilfe, das wären auf jeden Fall alle Professionellen unterhalb des fünfzigsten Lebensjahres, sind weder TäterInnen noch TeilnehmerInnen oder NutznießerInnen des Jugendhilfeunrechts der dreißig Jahre nach Krieg und Faschismus in Deutschland, noch konnten sie diesem Unrecht durch Widerspruch und Widerstand begegnen. Dennoch sind sie aufgefordert, sich betreffen zu lassen und als Angehörige eines Hilfesystems und einer Profession, die das Unrecht an Kindern und Jugendlichen zu verantworten hatte, Kritik und Scham bezogen auf diese Vergangenheitsschuld zum Ausdruck zu bringen: Ihre Betroffenheit kann sich zeigen bei der Konfrontation mit allen Spuren dieser Geschichte der Jugendhilfe: Dokumenten, Berichten, vor allem aber in der Begegnung mit den Opfern, die sie nicht meiden sondern suchen sollten. Sie können dem Selbstgerechten und Selbstzufriedenen auftrumpfen, dem Verharmlosen, der zweiten Viktimisierung der Opfer, dem Sich-Herausreden mit der Rede „vom bedauerlichen Einzelfall“, an ihrem Arbeitsplatz, aber auch in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit entgegentreten. Sie können auch die Selbstorganisation der Ehemaligen aus der Heim- und Fürsorgeerziehung unterstützen, zum Beispiel bei der Suche und Sicherung von historischen Materialien in den Institutionen der Jugendhilfe, besonders bei der Entdeckung und Sicherung von Akten der Jugendämter, des Vormundschaftswesens, der Gerichte, der Psychiatrie und der Heime beziehungsweise ihrer Träger selbst.
Die Beteiligung der jüngeren Generation in der Jugendhilfe hat berufsethische Begründungen und ist ein Ausdruck des Respekts, der Wertschätzung, des professionellen Takts. Es gibt auch berufliche Anstandsregeln für die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit.

Die dominante Reaktion der Politik in Deutschland nach 1945, schreibt Bernhard Schlink, sei die umfassend praktizierte Strategie des „Aussitzens der schuldbeladenen Vergangenheit“ gewesen, in der Hoffnung, dass mit der Zeit die „Angelegenheit“ erledigt sein werde. Bezogen auf zeitgeschichtliche Vorgänge und Erfahrungen werde die „Halbwertzeit der Erinnerung“ immer kürzer. Es besteht die Gefahr, dass die Kinder- und Jugendhilfe der Gegenwart diesen Umgang mit der Vergangenheitsschuld wiederholt. Die Reaktionen auf die Initiative des Vereins der ehemaligen Heimkinder [
VEH e.V.] und auf die Versuche einzelner Ehemaliger, für das erfahrene Leid Genugtuung zu bekommen, sind dafür ein bedrückendes Beispiel. Auch von Fachkräften der Jugendhilfe habe ich gehört, dass sie von alledem nichts wussten und sich nicht vorstellen können, dass es „so etwas“ in der demokratischen Bundesrepublik gegeben haben könnte. Systematische Missachtung der Menschenrechte und Menschenwürde von Kindern und Jugendlichen in der Geschichte der Bundesrepublik passt nicht in das Bild, in den Trend zur Herstellung einer bundesrepublikanischen Identität nach dem Untergang der DDR. Dafür ist nur das Unrecht der SED-Diktatur, auch auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe, speziell der Heimerziehung, nützlich und willkommen. Alle Versuche der Verharmlosung, der Minimierung, der Legitimation, und des Leugnens beziehungsweise Nicht-Wissens sind Bestandteile einer Identitätspolitik, die nicht zuletzt von Vergangenheitsschuld entlasten soll. Während diese Entlastung bezogen auf Krieg und Faschismus mit dem Hinweis, dass die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst danach und als Alternative zu dem Vor-Her begonnen habe, wofür regelmäßig als Beleg das Grundgesetz mit seinen die Menschenwürde schützenden Freiheitsrechten bemüht wird, bei den heute Gesellschaft und Staat tragenden Altersgruppen weitgehend funktioniert, wird das massenhafte Unrecht an Kindern und Jugendlichen innerhalb der nach-faschistischen, demokratisch verfassten Geschichte der Bundesrepublik zu einem wirklichen Problem für die Identitätspolitik; auch für die Kinder- und Jugendhilfe und darüber hinaus der ganzen Sozialen Arbeit. Diese Identitätspolitik versucht, den Zusammenhang von Schuld und Geschichte zu zerreißen. Aber dieser Zusammenhang lässt sich nicht zerreißen, er lässt sich nur verleugnen. Was für die Rechtswissenschaft nach 1945 die „Naturrechtsrenaissance“ (Schlink) als vermeintliche Alternative zum NS-Rechtspositivismus war, das war für die Soziale Arbeit die zentrale Kategorie „Hilfe“ und die Selbstdefinition als „helfende Profession“. Aber auch die eugenische bevölkerungspolitische Orientierung der Sozialen Arbeit bis 1945 und in Teilen darüber hinaus operierte im Zeichen der „Hilfe“. Mit dieser Selbstdefinition, die als das „Eigentliche“ der Sozialen Arbeit von den Anfängen bis zur Gegenwart verstanden wird, wird versucht, die Integrität der Profession gegen die historische Schuld zu setzen und damit diese zu leugnen.

Rechtshistorisch gäbe es einen weitergefassten Begriff von Verantwortung, Haftung und Sühne als er in unserem juristischen Schuldbegriff enthalten sei, schreibt Bernhard Schlink. Das Problem liege darin, dass das kollektive Eintreten für eine Schuld, die lediglich individuell und subjektiv definiert wird, nicht vorgesehen sei und im Verantwortungs-Horizont nicht erscheine. Da für die Angehörigen der nachgeborenen Generationen, die Übernahme von Verantwortung für die Geschicke der Opfer nicht aus einem individuellen Schuldbegriff abgeleitet werden könne, müsse es, so Schlink, aus einem Verantwortungsbegriff beziehungsweise einem Verantwortungsbewusstsein hergeleitet werden, das sich mit der Verantwortung des Gemeinwesens für das Leiden der Opfer und seine „annäherungsweise Behebung“ ethisch begründen lässt. Im Opferentschädigungsgesetz, in der Arbeit des „Weißen Ringes“ kommt dieser Gedanke zum Ausdruck. Allerdings beziehen sich diese Ansätze nicht auf Unrecht, das Einzelnen oder Gruppen im Namen des Staats geschehen ist. Sie setzen immer den Einzeltäter und die Einzelfallprüfung voraus. Dass sich die politischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland mit der Anerkennung und Entschädigung von Unrecht auseinander setzen müssen, das in ihrem eigenen Namen geschehen ist, wie es bei den ehemaligen Heimkindern/Fürsorgezöglingen der Fall ist, ist, soweit ich sehen kann, bislang noch nicht vorgekommen. Das erklärt meines Erachtens auch die politische Brisanz des Vorgangs. Es handelt sich um einen echten Präzedenzfall, dem weitere folgen können:
Knastopfer, Psychiatrieopfer, Opfer des Pflegesystems.

Bezogen auf das nationalsozialistische Deutschland und die DDR gibt es eine Reihe von Unrechtstatbeständen, für die politische und juristische „Lösungen“ gefunden wurden. Aber das waren in jedem Fall Opfer von Unrechtsstaaten, von Unrechtsystemen, von Staaten also, zu denen sich, wie gesagt, die Bundesrepublik Deutschland als Alternative und, historisch betrachtet, als deren Überwindung, nicht aber als deren Nachfolge betrachtet. Das genau ist das Problem. Die Heimerziehung in den vierziger bis siebziger Jahren als ein postfaschistisches System zu bezeichnen, das strukturell auf die Missachtung von Menschenwürde und Menschenrechten angelegt war, was wissenschaftlich unschwer zu belegen ist, wird von
PolitikerInnen und Jugendhilfe-Verantwortlichen in der Regel mit Empörung zurückgewiesen (vor allem bezogen auf die von Jugendlichen geleistete Zwangsarbeit in der Fürsorgeerziehung), ebenso auch das Aufzeigen von Übereinstimmungen der Heimerziehung West mit der Heimerziehung Ost. In diesem historisch-politischen Abwehrsyndrom liegt neben der Angst vor Entschädigungszahlungen die Hauptbarriere. Sicherlich ist auch beides miteinander verknüpft: Die ideologische Abwehr dient der Legitimation der Ablehnung von finanziellen Forderungen der Opfer.
Dem kann entgegengehalten werden, dass die Träger der Jugendhilfe (die öffentlichen und privaten) für die in ihrem Namen und ihrer Verantwortung geschehenen Unrechtshandlungen den einzelnen Opfern gegenüber haften müssen, weil sie eine Solidar- und Wirtschaftsgemeinschaft mit den einzelnen Heimen, in denen Kinder und Jugendliche geschädigt wurden, gebildet haben und ohne Unterbrechung dreißig Jahre lang aufrecht erhalten haben. Sie haben gemeinsam von dem Geschehen in den Heimen profitiert: ideologisch-politisch und materiell. Die Träger haben die Einrichtungen begünstigt und die Bestrafung der TäterInnen systematisch vereitelt. Das hat die historische Forschung inzwischen eindrucksvoll belegt. Vielleicht ist der Begriff „Staatsverbrechen“ hier angebracht. Da die Exekutive in Form der
Landesjugendämter und Jugendämter immer beteiligt war, müssen hier in einem demokratischen System der Gewaltenteilung Legislative und Judikative die Haftung der Träger der Jugendhilfe politisch und rechtlich durchsetzen. Dabei liegt aus rechtlichen und aus Zeitgründen die Priorität zum Handeln bei der Legislative.

„Die Netze der Schuld“, schreibt Bernhard Schlink, „zu denen sich Handlungen derart verflechten, reichen weit. In ihnen verfängt sich nicht nur der Täter, sondern jeder, der zum Täter in Solidargemeinschaft steht und diese nach der Tat aufrechterhält.

Gerade dieser Zusammenhang zeigt, dass sich der Schuldbegriff nicht nur an den Normen des geltenden Rechts, sondern auch an anderen Normen anknüpft.“ (Schlink 2002) An den schon erwähnten Normen der Religion und der Moral, des Takts und der Sitte sowie des Funktionierens von Kommunikation und Interaktion.
Jede einzelne dieser Normen ist von
den öffentlichen und privaten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe massiv und dauerhaft in der Heimerziehung der fünfziger bis siebziger Jahre verletzt worden. Die weitgehend kritiklose Solidarität zwischen öffentlichen und privaten Trägern der Jugendhilfe im Falle der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung richtete sich faktisch gegen Kinder und Jugendliche.
Sie war selbst eine Norm, die dieses Verhältnis jahrzehntelang stabilisierte. Sie wurde kontrafaktisch und lernunwillig von den Verantwortlichen durchgehalten und konnte und kann nur durch massiven politischen Druck von außen (Heimkampagne in den späten sechziger und frühen siebziger Jahren und gegenwärtig die Initiative der Ehemaligen mit breiter Medienunterstützung) aufgebrochen werden. Weil das so war, muss die Verantwortung für die Dominanz der Schwarzen Pädagogik in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung auch beiden, öffentlichen und freien Trägern gleichermaßen, zugerechnet werden. Diese Zurechnung resultiert nicht aus einer besonderen Moral. „Es sind die Regeln, nach denen Kommunikation und Interaktion funktionieren. Wenn Aufrechterhaltung und Herstellung von Solidarität nicht Aufrechterhaltung und Herstellung von Verantwortungsgemeinschaft, von Gemeinschaft des Tragens von Folgen und Vorwürfen ist, dann ist sie nichts.“ (Schlink 2002) Die in der Vergangenheit praktizierte unkritische Solidarität wirkt auch in der Gegenwart.
Das Nicht-Verurteilen, Nicht-Lossagen, die Perpetuierung der Leiden der Opfer stiftet neue Schuld. Das Nicht-Lossagen, verstrickt in alte und fremde Schuld, und zwar so, dass es neue, eigene Schuld erzeugt. Ein Beispiel dafür ist
ein Papier des „Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz“ aus dem September 2006, in dem für den Bereich der Katholischen Jugendhilfe „Sprachregelungen“ formuliert sind.
Bezogen auf die nicht-sozialversicherte und nicht-entlohnte Zwangsarbeit heißt es da: „In den damaligen Heimen waren Kinder und Jugendliche nicht als Arbeitskräfte eingesetzt. Es war jedoch üblich, dass die in den Heimen lebenden jungen Menschen in der Garten- und Landwirtschaft mitgeholfen haben. Das entsprach in alle Regel dem Maß, wie es zu dieser Zeit auch in Familienhaushalten üblich war. In den damaligen Erziehungsheimen, in denen Jugendliche untergebracht waren, gab es eine Arbeitstherapie. Das Ziel war, Jugendlichen (ab vierzehn Jahren) zu helfen, einen Arbeitsplatz zu bekommen beziehungsweise ihren Arbeitsplatz behalten zu können. Damit diese Arbeitstherapie möglichst realitätsgerecht geschah, wurden auch Aufträge der Industrie ausgeführt. (…) Die Heime waren keine Wirtschaftsbetriebe, sie verfolgten vielmehr pädagogische Zwecke, die man heute im Rahmen der Gemeinnützigkeit ansiedeln würde. Die von den jungen Menschen erarbeiteten Erträge dienten ausschließlich der Finanzierung ihres Heimaufenthalts.“

[ Es handelt sich hier um ein Strategiepapier der Bischofskonferenz – »Deutsche Bischofskonferenz - Bonn, den 13. Sept. 2006« : »Wahrscheinliche Fragen an die Kirche mit Bezug zur Problematik der ehemaligen Heimkinder und Antworten dazu (im Sinne von Sprachregelungen im kirchlichen Bereich)« ]

Zum Umgang mit der eigenen Vergangenheitsschuld heißt es in diesem Papier:
„Trotz allem Bedauern über das Schicksal einzelner ehemaliger Heimkinder können weder die Deutsche Bischofskonferenz als Ganze noch Kardinal Lehmann als der Vorsitzende eine grundsätzliche Entschuldigung aussprechen. Bei den beschriebenen Misshandlungen und Demütigungen handelt es sich um Verfehlungen einzelner Personen und um das Schicksal einzelner Menschen. Dafür können sich nur die damals Verantwortlichen selbst oder stellvertretend für sie die Leitungen der entsprechenden Einrichtungen oder Orden individuell bei den Betroffenen entschuldigen. Misshandlungen und Demütigungen von Kindern in Heimen können keiner Grundhaltung zugeschrieben werden, die durch die Kirche vorgegeben oder die von der Kirche gefordert worden wäre.“ Zu der erwarteten Frage „Wodurch unterschieden sich Heime in kirchlicher Trägerschaft von anderen?“ wird empfohlen zu antworten, „dass in kirchlichen Heimen nicht anders erzogen und mit Kindern und Jugendlichen umgegangen wurde, als in der damaligen Gesellschaft sonst auch. Die den Heimen heute oft zur Last gelegten strengen Erziehungsmethoden waren allgemein üblich und nicht besonders kennzeichnend für kirchliche Heime.“
In solchen Formulierungen, die auch von Repräsentanten des Diakonischen Werks Deutschland und von Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und der Jugendministerkonferenz zu hören sind, wird die Solidargemeinschaft mit den Tätern aufrecht erhalten. Bei den kirchlichen Organisationen wiegt das besonders schwer, denn sie haben in allen nachzulesenden Begründungen für ihre Dominanz in der öffentlichen Erziehung behauptet, dass gerade sie den besonderen auf Wertschätzung und Liebe gegründeten Werten des Christentums verpflichtet sind und sich darum besser als weltanschaulich neutrale Träger für die Erziehung vernachlässigter Kinder und Jugendliche eignen würden. In der katholischen und der evangelischen Theologie sind die Begriffe Schuld, Schuldbekenntnis, Demut und Buße von allergrößter Bedeutung. Die Repräsentanten der Kirche und ihrer Wohlfahrtsverbände zeigen von diesen christlichen Kardinaltugenden keine Spur. Sie müssen sich an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen, aus denen ihnen eine besondere Schuld erwächst.

Die Glieder der Solidargemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe, die nicht durch eigene Taten schuldig geworden sind, müssen sich dennoch mit der Vergangenheitsschuld des Systems, das sie heute noch repräsentieren, auseinander setzen. Sie laden eigene Schuld auf sich, wenn sie auf den Vorwurf nicht dadurch antworten, dass sie sich von der fremden Schuld lossagen. Für diese Form der Verstrickung in Schuld gibt es in Deutschland ein Beispiel von historischer und epochaler Bedeutung: Dass die Deutschen, die vor 1945 nicht Täter und Beteiligte waren, indem sie sich danach von den Tätern und Beteiligten nicht losgesagt haben, zu Schuldigen wurden. Dass die Deutschen sich nicht oder nur halbherzig vom NS-System losgesagt haben, unterliege keinem historischen Zweifel mehr, schreibt Bernhard Schlink. Diese Tatsache hat im Umgang mit den Opfern der NS-Verbrechen in der Deutschen Nachkriegsgeschichte verheerende Folgen für die Opfer und für die politische Kultur in Deutschland gehabt. Ich will betonen, dass es mir bei diesem Vergleich nicht um die faktische Identität von NS-Jugendhilfe und Jugendhilfe der Bundesrepublik Deutschland geht, sondern um die strukturelle Übereinstimmung im Umgang mit Schuld und mit Opfern. Und noch ein Faktum ist hier von großer Bedeutung: Wir wissen, dass die Leiden, die Erfahrungen, die Traumatisierungen der Opfer sich in den Kindern der Opfer und in ihren Kindeskindern auf die eine oder andere Weise fortsetzen. „Oft sind sie auf ähnlich hilflose und verzweifelte Weise vom Leiden ihrer Eltern gezeichnet. Dass die Leiden der Opfer über zwei Generationen weiter wirken, ist ein weiterer Grund, der es verbietet, den so sehr gewünschten Schluss-Strich unter eine Geschichte der Vergangenheit zu setzen. Sie bleibt, ob wir das nun anerkennen oder nicht, eine Geschichte der Gegenwart.“ (Schlink 2002)
Bezogen auf die NS-Täter trifft diese Verstrickung in Vergangenheitsschuld auch auf deren Kinder und Enkelkinder zu, die, so Schlink, ein schweres Erbe zu verarbeiten haben. Ob es auch Kinder und Enkelkinder von Jugendhilfe-TäterInnen gibt, weiß ich nicht.

Wenn wir im übertragenen Sinne als solche, die Frauen und Männer des beruflichen Nachwuchses in der Jugendhilfe annehmen, haben wir Älteren meines Erachtens ihnen gegenüber zumindest eine Verantwortung bezogen auf die finsteren Zeiten der Professionsgeschichte, für die wir selbst noch Zeitzeugen sind, in denen wir auf die eine oder andere Weise Akteure waren. Diese Verantwortung haben auch diejenigen, die, obwohl sie Nachgeborene sind, heute leitende Funktionen in den Organisationen haben, zu deren historischer Kontinuität auch das Unrecht an den Kindern und Jugendlichen der Heimerziehung und Fürsorgeerziehung der Jahrzehnte nach 1945 bis in die siebziger Jahre gehört. Die Kinder und Jugendlichen, die in jenen Jahrzehnten in der Heim- und Fürsorgeerziehung leben mussten, sind heute überwiegend im Alter zwischen fünfzig und siebzig Jahren. Sie fordern mit Recht eine aktive Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte, die auch die Geschichte der Jugendhilfe ist, und einen praktischen Beitrag zur Entschuldigung und Entschädigung. Die Kinder- und Jugendhilfe heute sollte auf allen Ebenen und mit allen ihren Funktionsträgern sich dieser Vergangenheitsschuld und den aus ihr resultierenden Forderungen ohne Vorbehalte stellen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur politischen Kultur der Bundesrepublik heute leisten.


Literatur:

Zwei Fachzeitschriften mit Schwerpunktheften zum Thema:
Jugendhilfe. Dezember 2007.
Forum Erziehungshilfe. April 2008.

Zum Umgang mit der Geschichte in der Sozialen Arbeit vgl. die Zeitschrift Widersprüche. Heft 101: Geschichten und Geschichte der Sozialen Arbeit. Zur Verstrickung der Sozialen Arbeit in Vergangenheitsgeschichte vgl. Kappeler, Manfred (2000). Der schreckliche Trau Arbeit. Marburg
und
Schlink, Bernhard (2002). Vergangenheitsschuld und gegenwärtiges Recht. Frankfurt am Main


[ Fußnote ] 31 Besondere Anregungen zu diesem Vortrag verdanke ich den rechtsphilosophischen Essays von Bernhard Schlink (2002).
.

AUCH VERÖFFENTLICHT @ http://veh-ev.eu/Kulturelles/Zum_Vertiefen/Ueberlegungen_zum_Umgang_mit_Vergangenheitsschuld.pdf


Und zum besseren Verständnis und zum Abschluss des Ganzen, siehe und studiere dann auch unbedingt, diese Ergänzung:

Prof. Dr. Manfred Kappeler
[ ...auf einer Tagung eines Verbands des Diakonischen Werks... ]
Vortrag auf der Fachtagung „Gegen unsere Ohnmacht im Umgang mit Gewalt“ des Bundesverbandes Evangelische Behindertenhilfe am 31. Januar 2011 in der Evangelischen Akademie Hofgeismar
Gewalt und Fremdbestimmung in der Sozialen Arbeit in Deutschland im 20. Jahrhundert ( HOFGEISMAR, 31.01.2011 ) @ http://www.beb-ev.de/files/pdf/2011/dokus/gewalt/Referat_ProfKappeler.pdf ( insgesamt 18 Seiten )
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 18.09.2013, 12:17, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



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Beitrag(#1867512) Verfasst am: 17.09.2013, 13:14    Titel: Vergangenheitsschuld re der BRD-Jugendwohlfahrtsgeschichte. Antworten mit Zitat

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Vergangenheitsschuld re der BRD-Jugendwohlfahrtsgeschichte
( über den gesamten Zeitraum von 1945 bis 1991 in Westdeutschland )


…und das offiziell sanktionierte Relativieren und Leugnen dieser Schuld…


Strategiepapier der Deutschen Bischofskonferenz


Facsimile / Transliteration / Niederschrift / Kopie


Zitat:

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Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz --- Bonn, den 13. Sept. 2006
BEREICH KIRCHE UND GESELLSCHAFT

Warscheinliche Fragen an die Kirche mit Bezug zur Problematik der ehemaligen Heimkinder und Antworten (im Sinne von Sprachregelungen im kirchlichen Bereich)

1.) Sind in katholischen Heimen der Jugendhilfe in der Nachkriegszeit Misshandlungen oder Missbrauch vorgekommen?

Die kirchlichen Heime in der Nachkriegszeit hatten das Ziel, Kindern und Jugendlichen zu helfen. Sie boten eine Unterstützung, die damals sonst kaum von anderen Einrichtungen angeboten wurde. Viele der ehemaligen Heimkinder sind dankbar für diese Hilfe, die sie in diesen Heimen erfahren haben.

In diesen Heimen hat es offenbar auch einzelne Mitarbeitende gegeben, die körperliche Gewalt bzw. Züchtigung als Mittel der Erziehung über das damals Übliche hinaus eingesetzt haben. Es ist nicht auszuschließen, dass es hier zu Fehlverhalten einiger Erzieherinnen oder Erzieher gekommen ist. Diese Fälle müssen – soweit noch feststellbar – aufgearbeitet werden. Wenn solche Gewalt stattgefunden hat, ist sie nicht zu entschuldigen. So weit es möglich ist, wird jeder Einzelfall mit der nötigen Sorgfalt und Sensibilität von der jeweiligen Einrichtung gemeinsam mit den betroffenen Personen aufgeklärt.


2.) In wie vielen Fällen haben sich bisher ehemalige Heimkinder mit der Bitte um Aufarbeitung, Entschuldigung oder mit der Forderung nach Entschädigung an die Katholische Kirche gewandt?

Zahlen darüber, wie viele ehemalige Heimkinder in Kontakt mit ihren früheren Heimen stehen, liegen nicht vor.

Heime im Bereich der Katholischen Kirche waren in den 1950er, 60er und 70er Jahren vielfach in Trägerschaft von Kirchengemeinden, Stiftungen, kirchlichen Vereinen und Ordensgemeinschaften. In einigen Fällen waren Ordensfrauen oder -Männer auch in Heimen in kommunaler Trägerschaft tätig. Katholische Heime sind heute im Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE) zusammengeschlossen, der ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes ist.

Laut BVkE gab es 1950 730 Einrichtungen der stationären Jugend- und Erziehungshilfe mit 55.127 Plätzen in Trägerschaft der deutschen Caritas. In ihnen waren 13.991 Kräfte tätig, darunter 7.991 Ordensleute. 1960 waren 705 Einrichtungen mit 51.574 Plätzen, von den 12.505 Beschäftigten waren 6.241 Ordensleute. 1970 befanden sich noch 567 Einrichtungen mit 43.742 Plätzen in kirchlicher Trägerschaft, unter den 13.371 Beschäftigten waren noch 5.126 Ordensleute. Im Vergleich zu diesen Zahlen sind die bisher bekannt gewordenen Vorwürfe gegen katholische Heime bzw. damals dort Beschäftigte zahlenmäßig sehr gering. [
Hervorhebungen – MM ]

3. Waren die Kinder und Jugendlichen in den kirchlichen Erziehungsheimen auch als Arbeitskräfte eingesetzt? Sollte ihnen diese Zeit als sozialversicherungsrechtlich relevante Zeit anerkannt werden?

In den damaligen Heimen waren Kinder und Jugendliche nicht als Arbeitskräfte eingesetzt. Es war jedoch üblich, dass die in den Heimen lebenden jungen Menschen in der Garten- und Landwirtschaft mitgeholfen haben. Das entsprach in aller Regel dem Maß, wie es zu dieser Zeit auch in Familienhaushalten üblich war.

In den damaligen Erziehungsheimen, in denen Jugendliche untergebracht waren, gab es eine Arbeitstherapie. Das Ziel war, Jugendliche (ab 14 Jahren) zu helfen, einen Arbeitsplatz zu bekommen bzw. ihren Arbeitsplatz behalten zu können. Damit diese Arbeitstherapie möglichst realitätsgerecht geschah, wurden auch Aufträge der Industrie ausgeführt.

Im Übrigen zählte damals – auch in Familien – mehr noch als heute die Eingliederung in einen Tagesablauf mit regelmäßigen Arbeitszeiten zu den pädagogischen Mitteln im Rahmen der Erziehung.

Die Heime waren keine Wirtschaftsbetriebe, sie verfolgten vielmehr pädagogische Zwecke, die man heute im Rahmen der Gemeinnützigkeit ansiedeln würde. Die von den jungen Menschen erarbeiteten Erträge dienten ausschließlich der Finanzierung ihres Heimaufenthaltes.

Die Mitgliedseinrichtungen des BVkE stellen – soweit es gewünscht wird – Bescheinigungen über die Zeiten aus, in denen diese Arbeitstherapien stattfanden.


4.) Müsste es nicht eine offizielle Entschuldigung der Katholischen Kirche oder ihrer obersten Repräsentanten bei den betroffenen ehemaligen Heimkindern geben?

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat bereits im Juni 2006 d. J. in einem Brief an Herrn Schiltsky, der den „Verein ehemaliger Heimkinder e. V.“ vertritt [ gemeint ist Michael-Peter Schiltsky, der seinerzeit – im Jahre 2006 – als bezahlte Bürokraft den „VEH e.V.“ vertrat – MM ], sein Mitgefühl und Bedauern über das ausgedrückt, was Herr Schiltsky in einem Schreiben aus Februar [ 2006 ] an Kardinal Lehmann vorgetragen hatte. Die von Schiltsky geschilderten Misshandlungen und Demütigungen seien sicher nicht mit dem christlichen Ethos von Fürsorge und Erziehung zu vereinbaren. [ Hervorhebungen und Ergänzungen – MM ]

Kardinal Lehmann hat Herrn Schiltsky jedoch auch gebeten, bei der Beurteilung der damaligen Situation in den Heimen mit zu berücksichtigen, dass die Vorstellungen über die Erziehung von Kindern und Jugendlichen in der Zeit von 1950 bis 1975 weitaus restriktiver und autoritärer waren als heute.

Trotz allem Bedauern über das Schicksal einzelner ehemaliger Heimkinder können weder die Deutsche Bischofskonferenz als Ganze noch Kardinal Lehmann als ihr Vorsitzender eine grundsätzliche Entschuldigung aussprechen. Bei den beschriebenen Misshandlungen und Demütigungen handelt es sich um Verfehlungen einzelner Personen und um das Schicksal einzelner Menschen. Dafür können sich nur die damals Verantwortlichen oder stellvertretend für sie die Leitungen der betroffenen Einrichtungen oder Orden individuell bei den Betroffenen entschuldigen. Misshandlungen und Demütigungen von Kindern in Heimen können keiner Grundhaltung zugeschrieben werden, die durch die Kirche vorgegeben oder die von der Kirche gefordert worden wäre.


5.) Was hat die Kirche oder haben kirchliche Verbände bisher im Sinne der ehemaligen Heimkinder unternommen?

Der Deutsche Caritasverband und sein Einrichtungsfachverband BVkE haben seit dem ersten Bekanntwerden der Vorwürfe mit allen Mitgliedseinrichtungen Vereinbarungen getroffen, dass den ehemaligen Heimkindern in der Aufarbeitung ihrer jeweiligen Lebensgeschichte jede nur mögliche Unterstützung gegeben wird. Dazu gehört, dass ihnen – soweit das Material heute noch vorhanden ist – ihre Akten zur Einsicht oder auch in Kopie überlassen werden.

Verschiedene Einrichtungen innerhalb des BVkE stehen schon länger in Kontakt mit ehemaligen Heimkindern. Konkrete Vorhaben wie Ausstellungen in einzelnen Einrichtungen und Diskussionsrunden kommen hinzu. Die Mitgliedseinrichtungen werden darin bestärkt, Vereinigungen der ehemaligen Heimbewohnerinnen und –bewohner zu fördern. In vielen Einrichtungen bestehen solche Vereinigungen oder es gibt Tage, an denen die Ehemaligen zusammen kommen, oft seit vielen Jahrzehnten. Der BVkE hat dazu Beispiele zusammengestellt. Einzelne Einrichtungen des BVkE haben Publikationen zum Thema erarbeitet. (Beispiele und Publikationen können beim BVkE angefordert werden.)


6.) In Irland hat es einen Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder gegeben. Wäre dies nicht auch eine Lösung für die Problematik in Deutschland? Sollte hier nicht ein Fonds eingerichtet werden – etwa analog dem Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter der NS-Zeit?

Die gesellschaftlichen und politischen Hintergründe unterscheiden sich zwischen Irland und Deutschland erheblich. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen ist in Deutschland durch gesetzliche Vorgaben auch schon in den Nachkriegsjahren streng geregelt gewesen. Der irische Staat hat eine exponierte Rolle bei der Einrichtung und Finanzierung des ENTSCHÄDIGUNGSFONDS in Irland gespielt. Vor diesem Hintergrund ist ein ENTSCHÄDIGUNGSFONDS, wie es ihn in Irland gegeben hat, in Deutschland wohl kaum vertretbar. [ Hervorhebungen – MM ]

Zwischen der Heimkinder-Thematik und der Entschädigung von Zwangsarbeitern gibt es keinen sachlichen oder sonstigen Zusammenhang. These Themen sollten nicht miteinander vermengt werden. Bei der von den Nationalsozialisten eingeführten Zwangsarbeit ging es um die praktizierte Vernichtung von Menschenleben und Ausbeutung zur Befriedigung der Bedürfnisse vor allem der Rüstungsindustrie. Im Gegensatz dazu verfolgten die Heime der Jugendhilfe schon immer das Ziel, jungen Menschen in einer schwierigen Lebensphase zu helfen. [
Besonders diese Argumentation und diese Sprachregelung enthalten in diesem Strategiepapier der Deutschen Bischofskonferenz hat sich dann auch die evangelische Theologin Antje Vollmer, Schirmherrin am »Runden Tisch Heimerziehung« (2010/2011) an diesem »Runden Tisch« – dieser ihrer »Kleinen Wahrheitskommission« – zu eigen gemacht und lautstark verteidigt. – MM ]

7.) In Irland spielte der Staat bei der Frage der Entschädigung ehemaliger Heimkinder eine große Rolle. Wie ist die Zuständigkeit des Staates in der Situation ehemaliger Heimkinder in Deutschland einzuschätzen?

In Irland war und ist der Staat für die Einweisung von Kindern beziehungsweise Jugendlichen in diese Heime und für die Aufsicht über diese Heime zuständig. Deshalb hat der Staat dort eine hohe Verantwortung für die Situation in den Heimen übernommen.

In Deutschland waren für die Einweisungen die kommunalen Jugendämter bzw. Landesjugendämter und für die Aufsicht über die Heime primär die Landesjugendämter zuständig. Ob in diesen Bereichen in Einzelfällen aus heutiger Sicht ein Fehlverhalten zu konstatieren ist, lässt sich nur nach Prüfung dieser Fälle sagen. Es besteht derzeit ein Kontakt zum Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) bezüglich der Klärung der Rolle des Staates im Zusammenhang mit den ehemaligen Heimkindern.


8.) Gibt es auch positive Rückmeldungen von Seiten der ehemaligen Heimkinder?

Die positiven Rückmeldungen sind weitaus häufiger als die Vowürfe. (Das geht u. a. aus Publikationen der Heime hervor, die beim BVkE abgerufen werden können.)

In den Heimen, wo Vereinigungen der Ehemaligen bestehen, gehört das Erinnern und Reflektieren der Vergangenheit zum festen Bestand. Interessant sind in diesem Zusammenhang etwa auch die Gästebucheinträge auf den Webseiten von katholischen Heimen der Jugendhilfe. (s. zum Beispiel: Jugendwerk Rietberg; Jugenddorf Warburg; Kinder- und Jugenddorf Klinge u. v. a. m.)


9.) Wie waren die Erzieherinnen und Erzieher in den Heimen der Kinder- und Jugendfürsorge im Bereich der Katholischen Kirche in den 1950er, 60er und 70er Jahren ausgebildet?

Die Leiterinnen oder Leiter der Einrichtungen waren Theologen oder Jugendleiterinnen.
IN den Gruppen oder Stationen mit oftmals 40 und mehr Kindern und Jugendlichen waren zumeist Ordensleute tätig, die in den meisten Fällen keine Fachausbildung hatten, sondern wegen ihrer Erfahrungen in der Jugendarbeit für geeignet galten, diese Aufgaben zu übernehmen. Es gab jedoch schon in den 1940er und 1950er Jahren große Unterschiede zwischen den einzelnen Heimen. Wenn in dem jeweiligen Haus ein Orden tätig war, der seinen Aufgabenschwerpunkt im Erziehungswesen hatte, war eine Fachqualifikation zumeist vorhanden.


10.) Wodurch unterschieden sich Heime in kirchlicher Trägerschaft von anderen?

Die Frage ist schwer zu beantworten, weil zum einen die damaligen Heime weit überwiegend in kirchlicher Trägerschaft standen, zum anderen oftmals auch die nicht von kirchlichen Trägern vorgehaltenen Heime von Ordensleuten geleitet waren. Es kommt hinzu, dass ethische Vorstellungen, das handlungsleitende Bild vom Menschen – wie dann eben auch die daraus resultierende pädagogische Praxis – in den 1940ern bis Ende der 1960er Jahre in nahezu allen Bevölkerungskreisen, auch konfessionsübergreifend, in etwa gleich waren.

Daraus kann man den Schluss ziehen, dass in kirchlichen Heimen nicht anders erzogen [ und ] mit Kindern und Jugendlichen umgegangen wurde als in der damaligen Gesellschaft sonst auch. Die den Heimen heute oft zur Last gelegten strengen Erziehungsmethoden waren allgemein üblich und nicht besonders kennzeichnend für kirchliche Heime.


[ Im ORIGINAL enthaltene Buchstabierungsfehler sowohl wie auch Formatierungsfehler von MM korrigiert und ausgebessert. ]
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Das vollständige Strategiepapier kann gegen das ORIGINAL überprüft und damit verglichen werden. Das ORGINAL ist hier als IMAGE archiviert worden: http://www.gewalt-im-jhh.de/hp2/Blick_uber_den_Tellerrand_4/Sprachregelung_kath_Kirche_13092006.pdf
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Beitrag(#1870571) Verfasst am: 29.09.2013, 07:51    Titel: Könnte es sein… Fragen zum Thema Heimopfer. Antworten mit Zitat

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Könnte es sein… Fragen zum Thema Heimopfer.

…eine Themenüberschrift formuliert von Helmut Jacob und wiedergegeben in seinem Blog, dem Helmut Jacob Blog @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-konnte-es-sein-fragen-zum-thema-heimopfer-120181827.html ( am Samstag, 21. September 2013 ) mit Hinweis auf folgende Veröffentlichung des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) auf seiner Vereinswebseite @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/ ( vom Mittwoch, 18. September 2013 ).


Der Heimkinderskandal und Fragen zur Rolle von Antje Vollmer.

Zitat:
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Könnte es sein…

Veröffentlicht am 18. September. 2013 von admin [VEH e.V.]

Könnte es sein,
dass Antje Vollmer nicht nur „ihren“ Staat (als Ex-Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages) und „ihre“ Kirche (als evangelische Pastorin) sondern gleich noch ihre Partei – die Grünen – schützen wollte, als sie den Runden Tisch Heimerziehung (RTH) moderierte?

Könnte es sein,
dass dieselbe Vollmer, die mit dem Timbre des Bedauerns sich über die Verbrechen begangen in deutschen Kinderheimhöllen äußerte, so knallhart in bestimmten Bereichen war, weil sie Dinge aus der Vergangenheit ihrer Partei wusste – wissen musste?

Könnte es sein,
dass sie die ganze Zeit Cohn-Bendit, Herrmann Meer (verstorben), Jürgen Trittin u.a. Parteifreunde schützen wollte und deshalb das Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder in Heimen“ zwei Jahre lang unter den Tisch kehrte?

Könnte es sein,
dass A. Vollmer sehr genau um die Fürsprache, den Schutz und die Förderung wusste, die Pädokriminelle in ihrer Partei genossen?

Könnte es sein,
dass sie am RTH bewusst manipulierte, um ihre Partei aus dem öffentlichen Interesse herauszuhalten?

Könnte es sein,
dass A. Vollmer das schützenswerte Gut „meine Partei“ auch dann noch als wertvoller erachtete, als die beschädigte und gestohlene Menschenwürde vieler Tausender von Heimkindern, nachdem sie durch Zeitzeugenaussagen einen relativ guten Einblick hatte in das Elend der Gequälten? Als sie bereits genau wusste, welches Leid diese grüne Pro-Sexuelle-Gewalt-Schmierpropaganda, die von Schreibtischtätern verfassten Programme und nicht zuletzt die davon ermutigten Täter den Ehemaligen zugefügt hatten?

Wir meinen: Es könnte durchaus sein!

Und darum fordern wir
● eine parlamentarische Untersuchung über die Vorgänge am Runden Tisch Heimerziehung,
● ein Wiederaufnahmeverfahren zur Klärung der Vorkommnisse in deutschen Heimen,
● ein Untersuchungsverfahren gegen Antje Vollmer als Moderatorin und befangene Grünenpolitikerin.

Wir lassen uns nicht länger wie unmündige Kinder behandeln und werden unseren Forderungen Gehör verschaffen!
.



Weiterführende interessante detailierte Ausführungen zu diesem Thema:



FAZ - Frankfurter Allgemeine - Politik

Pädophilie-Vorwürfe

Sexuelle Befreiung

14.09.2013 –– Die Grünen wollten mit der deutschen Geschichte brechen. Dazu gehörte der Umgang mit Sexualität. Sie schufen sich eine Ideologie, die Kindesmissbrauch Vorschub leistete.

Von Christian Füller

WEITERLESEN @ http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/paedophilie-vorwuerfe-sexuelle-befreiung-12573910.html

Lesermeinungen (303) [ Zugang zu den Lesermeinungen ebenso @ http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/paedophilie-vorwuerfe-sexuelle-befreiung-12573910.html ]
[ Weitere dortige Kommentarmöglichkeit ist jedoch nicht mehr möglich ]



WAZ - WAZ NewMedia GmbH & Co. KG - WAZ.de

GRÜNE

Grüne wollten das Schutzalter für Mädchen senken.

18.09.2013 | 07:04 Uhr

[ mit einem gutem Foto der alten Parteiriege aus dem Jahre 1984 ]

Essen. Die Grünen haben in ihrer Gründungsphase nicht nur pädophile Forderungen in ihren Parteireihen diskutiert oder hingenommen. Sie haben nach dem Einzug in den Bundestag 1983 auch mit Hilfe der Gesetzgebung versucht, den Schutz Minderjähriger durch das Sexualstrafrecht aufzubrechen.

WEITERLESEN @ http://www.derwesten.de/politik/gruene-wollten-das-schutzalter-fuer-maedchen-senken-id8456478.html



MEDRUM - Christliches Informationsforum

22.05.2013

[Alexander] Kissler zeigt Heuchelei der Grünen zum sexuellen Missbrauch auf.

In der Vergangenheit gab es eindeutig belegte Versuche der Grünen, Geschlechtsverkehr von Erwachsenen mit Kindern zur Akzeptanz zu bringen, von denen grüne Spitzenpolitiker heute nichts mehr wissen wollen.

WEITERLESEN @ http://www.medrum.de/content/kissler-zeigt-heuchelei-der-gruenen-zum-sexuellen-missbrauch-auf
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 20.10.2013, 07:42, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1870574) Verfasst am: 29.09.2013, 08:10    Titel: Könnte es sein… Fragen zum Thema Heimopfer. Antworten mit Zitat

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Wie aus dem vorhergehenden Beitrag

»Könnte es sein… Fragen zum Thema Heimopfer.« --- Der Heimkinderskandal und Fragen zur Rolle von Antje Vollmer.

klar und deutlich hervorgeht, ist es nicht nur der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ), der so um die Mitte September 2013 diese Fragen zur Vergangenheit der Partei DIE GRÜNEN aufwirft,

sondern auch die

Frankfurter Allgemeine Zeitung ( am 14.09.2013 )

Der Westen ( die WAZ / WAZ.de ) ( am 18.09.2013 ) und

das Christliche Informationsforum : MEDRUM ( am 22.05.2013 ) befasst sich mit diesem Thema.

Ich habe DAS GANZE – präsentiert (1.) vom „VEH e.V.“, (2.) von der FAZ, (3.) von der WAZ, und (4.) vom Christlichen Informationsforum : MEDRUM – dann nur mit der folgenden von mir formulierten Überschrift zusammengefasst:

»Der Heimkinderskandal und Fragen zur Rolle von Antje Vollmer.«

…denn Antje Vollmer ist nun mal PARTEIGRÖßE der Partei DIE GRÜNEN und war nun mal Schirmherrin am »Runden Tisch Heimerziehung« und zeichnet somit (mit)verantwortlich für… [ SEHR, SEHR VIELES ! ]

Das Thema dieses Threads ist und bleibt deshalb auch weiterhin und solange bestehen bis alle Fragen vollständig beantwortet worden sind und alle Verantwortlichen, einschließlich Antje Vollmer, zur Rechenschaft gezogen worden sind:

»Könnte es sein… Fragen zum Thema Heimopfer.« --- Der Heimkinderskandal und Fragen zur Rolle von Antje Vollmer.
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 20.10.2013, 06:38, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1870576) Verfasst am: 29.09.2013, 08:28    Titel: HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland! Antworten mit Zitat

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ZWANGSARBEIT in Heimen und anderen Totalen Institutionen in OST und WEST !!!

Von damaliger westdeutscher Zwangsarbeit will man nichts wissen. Man ist immer nur bemüht herauszufinden welche Firmen im Osten (DDR) zwangsarbeiten ließen.

[ Kein Veröffentlichungsdatum für die Veröffentlichung dieses Artikels seitens des epd auf seiner Webseite angegeben ! ----- Ich habe jedoch auf andere Weise feststellen können, dass es sich dabei um Samstag, den 28. September 2013 handelt ! ]

Zitat:
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epd - Evangelischer Pressedienst - LANDESDIENST OST

Ethik

DDR-Zwangsarbeit: Weitere Unternehmen beantragen Einsicht in Stasi-Akten.

Roland Jahn: Debatte über Entschädigung verfrüht.

http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-ost/schwerpunktartikel/ddr-zwangsarbeit-weitere-unternehmen-beantragen-ein

Berlin (epd). Nach Vorwürfen gegen den schwedischen Möbelkonzern Ikea, von Zwangsarbeit in DDR-Gefängnissen profitiert zu haben, wollen nun offenbar auch weitere Unternehmen einen Blick in ihre Vergangenheit werfen. Bei der Stasiunterlagen-Behörde lägen Anträge von westdeutschen Firmen und Handelsketten vor, sagte Behördenchef Roland Jahn am Freitag [ 27.09.2013 ] in Berlin bei einer Anhörung der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema.

Im Frühjahr [ 2013 ] war durch Medienberichte erneut in den Blick der Öffentlichkeit geraten, dass das Möbelhaus Ikea von erzwungener Arbeit in DDR-Gefängnissen profitierte. Ikea beauftragte daraufhin die Unternehmensberatung Ernst & Young mit einer Untersuchung. Jahn sagte, er hoffe, dass auch die Firmen, die nun Akteneinsicht beantragten, "den Schritt weiter gehen". Namen von Firmen nannte er nicht.

Der Studie zufolge hat Ikea vor 25 bis 30 Jahren von erzwungener Arbeit von Häftlingen profitiert und davon auch gewusst. Jahn forderte Ikea auf, die komplette Studie zu veröffentlichen. Bislang hat Ikea nur wenige Seiten als Zusammenfassung für die Öffentlichkeit freigegeben.

Nach den Enthüllungen über Zwangsarbeit forderten Opferverbände Wiedergutmachung, ein Opferentschädigungsfonds wurde ins Spiel gebracht. Roland Jahn zeigte sich skeptisch: Bevor über Entschädigungen diskutiert werde, müsse eine umfassende Aufarbeitung erfolgen, sagte er bei der Anhörung im Bundestag. "Wir stochern noch im Nebel." Es gehe nicht nur um Ikea, sagte Jahn.

Die Geschäftsführerin der Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur, Anna Kaminsky, sagte, es gebe lediglich drei Dissertationen zum Thema. Die Aufarbeitung müsse vom Bund gefördert unter Beteiligung der Unternehmen geschehen.

Die Rostocker Juristin Karin Schmidt - von ihr stammt eine der drei Doktorarbeiten zur Zwangsarbeit in DDR Gefängnissen - betonte, dass die erzwungene Arbeit als Wirtschaftsfaktor genutzt wurde. Die Häftlinge hätten unter schlechten, teilweise gesundheitsgefährdenden Bedingungen gearbeitet und dafür kaum Geld erhalten. Die Politik müsse hartnäckig bleiben, um westliche Unternehmen, die davon profitierten, in die Verantwortung zu nehmen, sagte Schmidt.

Vertreter der Opferverbände bekräftigten vor dem Gremium ihre Forderung nach Entschädigung. Steffen Alisch vom Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin und Kaminsky forderten, bei der Entscheidung über Entschädigung für Folgeschäden der DDR-Haft über eine Beweislastumkehr nachzudenken.

Diskutiert wurde bei der Anhörung, an der sich nach Angaben des FDP-Politikers Burkhardt Müller-Sönsken trotz Anfragen kein mutmaßlich betroffenes Unternehmen beteiligen wollte, auch, wer überhaupt für erzwungene Arbeit entschädigt werden soll. Neben politischen Gefangenen saßen auch in DDR-Gefängnissen reguläre Straftäter, die auch nach heutigem Maßstab verurteilt werden würden.

Politische Häftlinge und Kriminelle seien auch in der Praxis klar zu trennen, weil politische Opfer Anspruch auf Rehabilitierung hätten, sagte der Vorsitzende der Vereinigung der Stalinismus-Opfer, Hugo Diederich. Der Projektleiter der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, Christian Sachse, sagte, eine Trennung sei nicht praktikabel, weil auch politische Häftlinge oftmals kriminalisiert worden seien.

epd ost bas phi
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 20.10.2013, 06:24, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1870976) Verfasst am: 01.10.2013, 08:47    Titel: HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland! Antworten mit Zitat

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ZWANGSARBEIT in Heimen und anderen Totalen Institutionen in OST und WEST !!!

Von damaliger westdeutscher Zwangsarbeit will man nichts wissen. Man ist immer nur bemüht herauszufinden welche Firmen im Osten (DDR) zwangsarbeiten ließen.


Der Evangelische Pressedienst (epd) berichtet, u.a., (1.) über „schlechte Arbeitsbedingungenundgeringere Gehälter“, (2.) „ARBEITSAUSBEUTUNG / ZWANGSARBEIT“ und (3. ) die angebliche „Zivilcouragevon CSU-Politikern.

Bezüglich dem epd @ http://de.wikipedia.org/wiki/Evangelischer_Pressedienst

Der Evangelische Pressedienst (epd) ist eine 1910 in Wittenberg gegründete unabhängige Nachrichtenagentur mit Sitz in Frankfurt am Main, die von den evangelischen Landeskirchen in Deutschland getragen wird. Sie ist die älteste der bestehenden deutschen Nachrichtenagenturen [ EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND / Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland ].“


Der epd berichtet in seiner aktuellen ONLINE AUSGABE am Sa. 28.09.2013

epd - Evangelischer Pressedienst - LANDESDIENST OST

Ethik

[ Kein Veröffentlichungsdatum für die Veröffentlichung dieser Artikel seitens des epd auf seiner Webseite angegeben ! ----- Ich habe jedoch auf andere Weise feststellen können, dass es sich dabei um Samstag, den 28. September 2013 handelt ! ]

Zitat:
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epd @ http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-ost/schwerpunktartikel/kritik-jüdischer-gemeinde-spitzt-sich-zu

Kritik an Jüdischer Gemeinde spitzt sich zu

Schüler, Eltern und Opposition fordern mehr Geld für Lehrer

Berlin (epd). Die Kritik an der Jüdischen Gemeinde in Berlin spitzt sich zu. Hintergrund sind angeblich schlechte Arbeitsbedingungen am jüdischen Moses Mendelssohn Gymnasium in der Bundeshauptstadt. Rund 300 Schüler sowie Eltern demonstrierten am Mittwoch [ 25. September 2013 ] für höhere Gehälter ihrer Lehrer. Zudem forderten sie von der Jüdischen Gemeinde Berlins, mehr Geld in das Gymnasium zu investieren. Der Gemeindevorstand war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
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WEITERLESEN @ http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-ost/schwerpunktartikel/kritik-jüdischer-gemeinde-spitzt-sich-zu


Zitat:
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epd @ http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-ost/schwerpunktartikel/csu-politiker-gauweiler-erhält-luther-rose-2013

CSU-Politiker Gauweiler erhält Luther-Rose 2013

Erfurt/Berlin (epd). Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (64) erhält die "Luther-Rose 2013". Der evangelische Politiker werde für seine Zivilcourage und seine Unternehmercourage als Partner einer großen Anwaltskanzlei geehrt, teilte die Internationale Martin Luther Stiftung am Mittwochabend [ 25. September 2013 ] in Erfurt mit. Beispielhaft habe Gauweiler die "reformatorische Tradition von Freiheit und Verantwortung für das Gemeinwohl" eingesetzt, heißt es in der Begründung. Die Preisverleihung erfolgt am 24. Oktober in Berlin anlässlich der 6. Luther-Konferenz zur Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft.
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WEITERLESEN @ http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-ost/schwerpunktartikel/csu-politiker-gauweiler-erhält-luther-rose-2013


Zitat:
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epd @ http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-ost/schwerpunktartikel/dgb-ausbeutung-von-arbeitsmigranten-auch-brandenbur

[ Deutsche Gewerkschaftsbund ] DGB: Ausbeutung von Arbeitsmigranten auch in Brandenburg

Potsdam/Berlin (epd). Auch in Brandenburg werden nach Erkenntnissen des DGB Migranten in verschiedenen Branchen durch niedrige Löhne und Schikanen ausgebeutet. So hätten rumänische Helfer für die Gurkenernte im Spreewald hohe Vermittlungsprovisionen zahlen und für Armutslöhne arbeiten müssen, teilte der Bezirk Berlin-Brandenburg des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) am Donnerstag [ 26. September 2013 ] in Berlin mit. Der Arbeitgeber habe ihnen zudem die Pässe abgenommen. Wer auf seinen Rechten bestand, sei fristlos gekündigt worden.

Ausgebeutete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden den Angaben zufolge in Brandenburg vor allem auf dem Bau, in der Gastronomie und der Landwirtschaft eingesetzt. Zur Unterstützung der Betroffenen hat der DGB nun zwei neue Beratungsstellen in Potsdam und Frankfurt an der Oder eröffnet, in denen unter anderem in den Sprachen Rumänisch, Bulgarisch, Kroatisch und Serbisch beraten wird, hieß es weiter. Eine weitere Beratungsstelle gibt es im Berliner DGB-Haus in der Keithstraße am Wittenbergplatz.

Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist im deutschen Strafrecht ausdrücklich verboten. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt den Angaben zufolge, dass weltweit rund 21 Millionen Menschen durch Zwangsarbeit ausgebeutet werden.

Das Büro im Potsdamer DGB-Haus in der Breiten Straße 9a (Raum 116) ist donnerstags von 10 bis 15 Uhr geöffnet. Das Frankfurter DGB-Büro am Zehmeplatz 11 (Raum 306) ist dienstags von 10 bis 15 Uhr geöffnet. Beraten wird unter anderem auf Rumänisch, Bulgarisch, Kroatisch und Serbisch. Weitere Sprachen sind auf Anfrage möglich. http://www.gegen-menschenhandel.de

epd ost yj bue
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Anna Basten, Bündnis gegen Menschenhandel
d.h. Bündnis gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung Arbeit und Leben e.V.
Landesarbeitsgemeinschaft Berlin (DGB/VHS)
[ Deutscher Gewerkschaftsbund in Kooperation mit den Volkshochschulen ]
re ARBEITSAUSBEUTUNG / ZWANGSARBEIT
http://www.buendnis-gegen-menschenhandel.de/


Deutsche Gewerkschaftsbund - DGB | DGB Bezirk Berlin Brandenburg
re ARBEITSAUSBEUTUNG / ZWANGSARBEIT
DGB Bezirk Berlin Brandenburg ( Do. 26.09.2013 ) @ http://berlin-brandenburg.dgb.de/presse/++co++02bfacf4-26a0-11e3-8ab8-00188b4dc422


Susanne Lenz: Berliner Zeitung
re ARBEITSAUSBEUTUNG / ZWANGSARBEIT
Berliner Zeitung ( Do. 26.09.2013 ) @ http://www.berliner-zeitung.de/brandenburg/menschenhandel-und-ausbeutung--mit-beton-an-den-fuessen-in-den-fluss-,10809312,24451512.html



Über die schlechteren Arbeitsbedingungen und geringeren Gehälter in kirchlichen Einrichtungen / in evangelischen Einrichtungen berichtet der „unabhängigeEvangelische Pressedienst (epd) weniger gerne.

Über die damalige systematische flächendeckende HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in kirchlichen Einrichtungen / in evangelischen Einrichtungen berichtet der epd überhaupt nicht – und, wenn man die EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND speziell darauf anspricht, wird dieser Vorwurf lautstark abgestritten und immer und immer wieder einfach VON IHR geleugnet.

Und die formalige Bundestagsvizepräsidentin und evangelische Pastorin Antje Vollmer hat sich dabei, in Bezug auf diese HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT, besonders hervorgetan und ist ein williges Instrument als Leugnerin dieser HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT geworden, als Sprachrohr ihrer Kirche, der EVANGELISCHEN KIRCHE IN DEUTSCHLAND, wie 2010 und 2011 vielfach in sekulären Veröffentlichungen und privaten Blogs detailliert öffentlich dokumentiert wurde.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 20.10.2013, 06:15, insgesamt einmal bearbeitet
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