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Kirchensteuer von Abgeltungssteuer
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1819585) Verfasst am: 25.02.2013, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ab 2014 müssen Banken und Versichungen beim Bundeszentralamt für Steuern das Kirchensteuermerkmal von allen Kunden regelmäßig abfragen. Wollt ihr nicht, dass eure Banken und Versicherungen diese Info erhalten - das geht denen doch gar nichts an! -, könnt ihr dem schriftlich widersprechen (Sperrvermerk). Frist ist Mitte 2013 für 2014. Hier die Info, die ich erhielt:

"Für Kapitalerträge die nach dem 31.12.2013 zufließen, sind Kirchensteuerabzugsverpflichtete (z.B. Kreditinstitute und Versicherungen) verpflichtet, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anzufragen, ob ihr Kunde kirchensteuerpflichtig ist.

Die Anfrage erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Kunde ist vor der Abfrage durch den Abfragenden über die Abfrage zu informieren. Der Kirchensteuerpflichtige kann beim BZSt schriftlich beantragen, dass der automatisierte Datenabruf gesperrt wird. Das BZSt übermittelt eingehende Sperrvermerke an das zuständigen (Wohnsitz-)Finanzamt. Dieses fordert dann den Bürger ggf. zur Abgabe einer Steuererklärung für Zwecke der Kirchensteuer auf.

Die Einlegung einer Sperrvermerkserklärung kann nur schriftlich erfolgen. Eine Mitteilung per E-Mail erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Bitte übermitteln Sie Ihre Erklärung schrftlich an das

Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 3
11055 Berlin

Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:

Name
Vorname
Geburtsdatum
Identifikationsnummer (IdNr)
Adresse
Unterschrift


Die IdNr finden Sie auf dem Mitteilungsschreiben des BZSt, ihrem Einkommensteuerbescheid oder der elektronischen Lohnsteuerjahresbescheinigung Ihres Arbeitgebers.

Sollten Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die IdNr nur per Brief mitgeteilt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit der Auskunft weiter helfen konnte.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Steuerliches Info-Center

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn

Tel.: +49 (0)228 406 1200
Fax: +49 (0)228 406 3200
allgemein@steuerliches-info-center.de
www.steuerliches-info-center.de"
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moritura
pan narrans



Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 1358
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1819616) Verfasst am: 25.02.2013, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

für das Finanzamt gilt anscheinend: je aufwändiger desto besser, da desto weniger sich gegen diese automatische Datenabfrage wehren werden.

Die meisten Leute ist vermutlich gar nicht bewusst, dass
a) auch Kirchensteuer über die Abgeltungssteuer eingezogen wird und
b) dass sie einer Datenabfrage widersprechen können.

Und ganz einfach scheint es auch nicht zu sein, an diese Info zu kommen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1819630) Verfasst am: 25.02.2013, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es war auch erst gar keine Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen, die wurde im Zuge der Debatten erst nachträglich eingeräumt.
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Fuxing
grösstenteils harmlos



Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1888735) Verfasst am: 06.12.2013, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mit diesem Formular kann man dem automatischen Verfahren zur Meldung des Kirchensteuermerkmals seitens der Finanzbehörden an seine Bank widersprechen, das Formular ist nicht bei der Bank abzugeben, sondern an die eingedruckte Adresse zu schicken:

https://www.formulare-bfinv.de/printout/010156.pdf
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kennstenich
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Anmeldungsdatum: 10.05.2012
Beiträge: 301

Beitrag(#1903573) Verfasst am: 19.02.2014, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Fuxing hat folgendes geschrieben:
Mit diesem Formular kann man dem automatischen Verfahren zur Meldung des Kirchensteuermerkmals seitens der Finanzbehörden an seine Bank widersprechen, das Formular ist nicht bei der Bank abzugeben, sondern an die eingedruckte Adresse zu schicken:

https://www.formulare-bfinv.de/printout/010156.pdf


Link geht nicht.
Meine Bank teilt diesen mit: https://www.formulare-bfinv.de/ und dann unter dem Stichwort "Kirchensteuer".
Dies ist spontan aber auch nicht zu sehen. Mit den Augen rollen
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Fuxing
grösstenteils harmlos



Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1903632) Verfasst am: 19.02.2014, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

hier geht es noch ein wenig ausführlicher; auf der linken Bildschirmseite tun sich dann auch die Verweise zu den Formularen auf:

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/kirchensteuer_node.html
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1932617) Verfasst am: 07.07.2014, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist wohl nach hinten losgegegangen.

http://www.br.de/nachrichten/religionszugehoerigkeit-steuern-kirchenaustritte-100.html
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Vobro
Privatnachdenker



Anmeldungsdatum: 10.11.2011
Beiträge: 1024
Wohnort: Wuppertal

Beitrag(#1932618) Verfasst am: 07.07.2014, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre es nicht das Einfachste, einfach aus der Kirche auszutreten?
_________________
"Es gibt so stumpfsinnige Menschen, dass jeder Gedanke, der auf der Oberfläche ihres Gehirns aufginge, sogleich aus Einsamkeit Selbstmord begehen würde." - Emile Cioran
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