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AdvocatusDiaboli Öffentlicher Mobber
Anmeldungsdatum: 12.08.2003 Beiträge: 26398
Wohnort: München
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(#1830556) Verfasst am: 06.04.2013, 13:50 Titel: |
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Sind eigentlich die Nutzungsbedingungen unseres Forums schariakonform?
_________________ Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1830560) Verfasst am: 06.04.2013, 13:57 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Es geht aber schon darum, wie weit man unterstützen sollte, das Subkulturen sich so sehr isolieren, dass sie schon eine eigene Gerichtsbarkeit ihr eigen nennen. Es geht uns durchaus an, was in anderen Teilgruppen unserer Gesellschaft vorgeht. |
So wie Bauunternehmen; Aktiengesellschaften; Anwaltskanzleien und alle anderen Institutionen, die typischerweise Schiedsgerichte nutzen? |
Diese Schiedsgerichte beanspruchen keine überweltliche Autorität. Sie sind nicht unhinterfragbar.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22332
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(#1830566) Verfasst am: 06.04.2013, 14:19 Titel: |
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goatmountain hat folgendes geschrieben: | und tillich, die beiden erklaeren uns dann mal wie der spd politiker das richtig gemeint hat. |
Woher soll ich das wissen? In welchem Rahmen für welche Fälle mit welchen Berufungsmöglichkeiten etc. pp. das gemeint ist, steht da einfach nicht. Wie soll ich also dazu was sagen?
Problematisch ist natürlich, dass der da offenbar etwas völlig unausgegorenes von sich gegeben hat.
BTW: Da die Meldung über ein Jahr alt ist - ließe sich da nicht klärenderes finden, bevor man hier wild rumspekuliert?
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1830567) Verfasst am: 06.04.2013, 14:26 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Es geht aber schon darum, wie weit man unterstützen sollte, das Subkulturen sich so sehr isolieren, dass sie schon eine eigene Gerichtsbarkeit ihr eigen nennen. Es geht uns durchaus an, was in anderen Teilgruppen unserer Gesellschaft vorgeht. |
So wie Bauunternehmen; Aktiengesellschaften; Anwaltskanzleien und alle anderen Institutionen, die typischerweise Schiedsgerichte nutzen? |
Diese Schiedsgerichte beanspruchen keine überweltliche Autorität. Sie sind nicht unhinterfragbar. |
Auch gegen deren Schiedssprüche ist kein Rechtsmittel möglich. Und welche Autorität die Schiedsgerichte "beanspruchen" ist völlig Wumpe. Ihre faktische Autorität bekommen sie durch eine privatautonome Vereinbarung der Parteien.
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1830568) Verfasst am: 06.04.2013, 14:28 Titel: |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Und ist denn das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann, Frau, Kind und Hund durch solche religiösen Leitlinien als Grundlage der Schlichtung gewährleistet? |
Ist das Prinzip, das Erdbeereis besser als Schoko schmeckt, als Grundlage der Diktatur des Proletariats gwährleistet?
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26588
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1830573) Verfasst am: 06.04.2013, 14:40 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | goatmountain hat folgendes geschrieben: | und tillich, die beiden erklaeren uns dann mal wie der spd politiker das richtig gemeint hat. |
Woher soll ich das wissen? In welchem Rahmen für welche Fälle mit welchen Berufungsmöglichkeiten etc. pp. das gemeint ist, steht da einfach nicht. Wie soll ich also dazu was sagen?
Problematisch ist natürlich, dass der da offenbar etwas völlig unausgegorenes von sich gegeben hat.
BTW: Da die Meldung über ein Jahr alt ist - ließe sich da nicht klärenderes finden, bevor man hier wild rumspekuliert? |
Richtig. Wir hatten das grundsätzliche Thema bereits mehrmals. Hier ein älterer Kommentar von mir:
fwo hat folgendes geschrieben: | ...
Wenn ich das richtig in Erinnernung habe, gibt es das bereits mehrfach in England und kann so auch direkt in Deutschland praktiziert werden.
Worum geht es: Zitat: | Über die Scharia gebe es ein "weitverbreitetes Missverständnis", glaubt Lord Nicholas Addison Phillips. "Es gibt keinen Grund, warum die Scharia, oder andere religiöse Regelsätze, nicht die Grundlage zur Schlichtung oder für andere Formen außergerichtlicher Einigung sein könnten ...", sagte er am Donnerstag in London. |
Auch unser Rechtssystem besteht nicht nur aus Gerichten und auch bei uns gibt es im außergerichtlichen Bereich nicht nur Schiedsverfahren, sondern auch die Schlichtung (Mediation), die nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden ist (was nicht bedeutet, dass sie zu rechtswidrigen Verträgen/Zuständen führen darf). Aber das kann z.B. bedeuten, dass die Konfliktparteien sich darauf einigen, die Scharia als Entscheidungsbasis zu nehmen. Wohlgemerkt: Hier geht es um die außergerichtliche Beilegung privatrechtlicher Konflikte und nicht um Strafrecht und dies geht nur mit dem beidseitigen Einverständnis, die Scharia hier gelten zu lassen.
Ich bin nun alles andere als ein Freund der Scharia, wüsste aber nicht, wie man sich gegen eine derartige Benutzung dieses Regelwerkes wehren könnte.
fwo |
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46736
Wohnort: Stuttgart
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(#1830581) Verfasst am: 06.04.2013, 14:59 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | goatmountain hat folgendes geschrieben: | und tillich, die beiden erklaeren uns dann mal wie der spd politiker das richtig gemeint hat. |
Woher soll ich das wissen? In welchem Rahmen für welche Fälle mit welchen Berufungsmöglichkeiten etc. pp. das gemeint ist, steht da einfach nicht. Wie soll ich also dazu was sagen?
Problematisch ist natürlich, dass der da offenbar etwas völlig unausgegorenes von sich gegeben hat.
BTW: Da die Meldung über ein Jahr alt ist - ließe sich da nicht klärenderes finden, bevor man hier wild rumspekuliert? |
Offensichtlich ist hier jedes Mittel Recht, um sich über Mituser lustig zu machen.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1830584) Verfasst am: 06.04.2013, 15:09 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Es geht aber schon darum, wie weit man unterstützen sollte, das Subkulturen sich so sehr isolieren, dass sie schon eine eigene Gerichtsbarkeit ihr eigen nennen. Es geht uns durchaus an, was in anderen Teilgruppen unserer Gesellschaft vorgeht. |
So wie Bauunternehmen; Aktiengesellschaften; Anwaltskanzleien und alle anderen Institutionen, die typischerweise Schiedsgerichte nutzen? |
Diese Schiedsgerichte beanspruchen keine überweltliche Autorität. Sie sind nicht unhinterfragbar. |
Auch gegen deren Schiedssprüche ist kein Rechtsmittel möglich. Und welche Autorität die Schiedsgerichte "beanspruchen" ist völlig Wumpe. Ihre faktische Autorität bekommen sie durch eine privatautonome Vereinbarung der Parteien. |
Nein, das ist einfach nicht richtig. Ihre faktische Autorität bekommen sie auf Grund der Autorität, die ihnen der Glaube dieser Menschen zuweist und... was noch problematischer ist, die ihnen die sozialle Gruppe zuweist, wodurch ein Druck entsteht, sich an diese Schiedsgericht zu halten. Es ist zwar richtig, dass sich letztlich rechtlich nichts dagegen einwenden lässt, zumindest wenn es entsprechend gemacht wird. Aber das bedeutet nicht, dass es nicht angemessen wäre, kritisch zu hinterfragen, da die Autonomie der Personen hier zu einem gewissen Grad in Frage gestellt ist. Dieser Kritikpunkt trifft natürlich keiensfalls nur auf den Sonderfall der Shariaschiedsgerichtsbarkeit zu. Und nur weil es tatsächlich notwendig für eine freiheitliche Gesellschaft ist, auch das *Aufgeben* von Autonomie zu ermöglichen, bedeutet das natürlich nicht, dass man dies nicht kritisieren kann. Dafür hilft es aber natürlich überhaupt nichts, paranoid herumzupolemisieren.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1830585) Verfasst am: 06.04.2013, 15:14 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Aber das bedeutet nicht, dass es nicht angemessen wäre, kritisch zu hinterfragen, da die Autonomie der Personen hier zu einem gewissen Grad in Frage gestellt ist. Dieser Kritikpunkt trifft natürlich keiensfalls nur auf den Sonderfall der Shariaschiedsgerichtsbarkeit zu. Und nur weil es tatsächlich notwendig für eine freiheitliche Gesellschaft ist, auch das *Aufgeben* von Autonomie zu ermöglichen, bedeutet das natürlich nicht, dass man dies nicht kritisieren kann. Dafür hilft es aber natürlich überhaupt nichts, paranoid herumzupolemisieren. |
Ob das "Angemessen" ist, sei dahingestellt. Uninteressant wäre dies in der Tat nicht. Dennoch ist mir nicht ganz klar, welches Ziel, welchen Zweck und welches Ergebnis dein "hinterfragen" haben soll.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1830590) Verfasst am: 06.04.2013, 15:23 Titel: |
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Ein Zweck ist letztlich natürlich immer, einfach darauf aufmerksam zu machen. Bewusstsein zu schaffen. Hier aber auch: Erstmal auch selbst daraus zu lernen, darüber zu diskutieren? Und ja, auch wenn es nur ein relativ unwesentliches Forum hier ist und man auch nicht direkt im Gespräch mit Betroffenen ist, ist nicht einfach alles gleichgültig, was man hier schreibt. Ansonsten finde ich auch nicht, dass es überhaupt einen Zweck braucht.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1830591) Verfasst am: 06.04.2013, 15:24 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Und ist denn das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann, Frau, Kind und Hund durch solche religiösen Leitlinien als Grundlage der Schlichtung gewährleistet? |
Ist das Prinzip, das Erdbeereis besser als Schoko schmeckt, als Grundlage der Diktatur des Proletariats gwährleistet? |
Keine Antwort ist auch eine Antwort.
Das Problem bei einer religiös unterfütterten Mediation/Schlichtung ist doch, dass bei einer fehlenden Gleichberechtigung der Beteiligten und/oder einem Machtungleichgewicht gemäß religiöser Hierarchien und Ungleichheiten wohl nur selten Ergebnisse heraus kommen werden, welche den Intentionen der Menschenrechte entsprechen.
Und darüber hinaus würde eine solche Praxis, wenn sie sich denn einbürgern sollte, aus eben jenem Grunde zu einer Aufweichung der positiven Anteile des GG führen.
Und deshalb hat die Religon in der Schlichtung weltlicher Angelegenheiten nichts zu suchen, was übrigens auch für das Christentum gilt.
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1830602) Verfasst am: 06.04.2013, 15:55 Titel: |
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Wo ist da dass Problem?
ich weiß, dass Scharia bei manchen "Islamkritikern" und "Humanisten" irgendwelche Reflexe auslöst, aber ich sehe darin nicht, was mit unserer Rechtsordnung inkompatibel wäre. |
Wenn es dann "kompatibel" sein soll, wofür bräuchte man es dann? |
Klick!
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Hatiora sukkulent
Anmeldungsdatum: 16.09.2012 Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt
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(#1830606) Verfasst am: 06.04.2013, 16:02 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | vrolijke hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Wo ist da dass Problem?
ich weiß, dass Scharia bei manchen "Islamkritikern" und "Humanisten" irgendwelche Reflexe auslöst, aber ich sehe darin nicht, was mit unserer Rechtsordnung inkompatibel wäre. |
Wenn es dann "kompatibel" sein soll, wofür bräuchte man es dann? |
Klick! |
Wieder was gelernt..
_________________ "Daß alles immer schlimmer wird, versteht sich auch im neuen Jahr von selbst und hat noch immer nichts mit Verschwörung zu tun, sondern mit allen, die ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verrichten." Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1830610) Verfasst am: 06.04.2013, 16:26 Titel: |
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Wo ist da dass Problem?
ich weiß, dass Scharia bei manchen "Islamkritikern" und "Humanisten" irgendwelche Reflexe auslöst, aber ich sehe darin nicht, was mit unserer Rechtsordnung inkompatibel wäre. |
Wenn es dann "kompatibel" sein soll, wofür bräuchte man es dann? |
Nunja, da hat Samson schon Recht, dass es Regelgebiete gibt, in denen es verschieden nebeneinander existierende Möglichkeiten gibt. Eben bei der Schlichtung. Es geht ja gerade um das außergerichtliche. Nur ist natürlich die Frage: Ist das überhaupt streng genommen außergerichtlich? Ist der Schiedsanspruch nicht doch einer, der eine de-facto existierende Vermengung von Judikative, Exekutive und Legislative auf einer unteren Ebene darstellt? Die Bindung an eine starke soziale Sub-Gruppe ist, was es von den meisten anderen Mediationen und dergleichen unterscheidet.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Standpunkt registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.12.2009 Beiträge: 195
Wohnort: Chattischer Bibelgürtel
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(#1830664) Verfasst am: 06.04.2013, 20:48 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Standpunkt hat folgendes geschrieben: | Das Problem besteht u.a. darin, dass Schariarecht bei Erb- und Scheidungsangelegenheiten (die der Minister als Beispiele anführt) nicht GG-kompatibel ist. |
Bezüglich des Erbrechts wäre das im Einzelnen darzulegen. Bezüglich des Familienrechts gebe ich dir Recht, dass gäbe es dann eben nicht.
Aber ansonsten sind privatautonome Vertragspateien frei, wie sie eine Schiedsgerichtsordnung gestalten. Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte, dies gegebenenfalls - natürlich soweit durch das GG zulässig- schariakonform gestalten zu lassen. |
Nanu, kennst Du Vers 11-12 der 4. Koransure wirklich nicht?
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1830696) Verfasst am: 06.04.2013, 22:51 Titel: |
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Standpunkt hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Standpunkt hat folgendes geschrieben: | Das Problem besteht u.a. darin, dass Schariarecht bei Erb- und Scheidungsangelegenheiten (die der Minister als Beispiele anführt) nicht GG-kompatibel ist. |
Bezüglich des Erbrechts wäre das im Einzelnen darzulegen. Bezüglich des Familienrechts gebe ich dir Recht, dass gäbe es dann eben nicht.
Aber ansonsten sind privatautonome Vertragspateien frei, wie sie eine Schiedsgerichtsordnung gestalten. Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte, dies gegebenenfalls - natürlich soweit durch das GG zulässig- schariakonform gestalten zu lassen. |
Nanu, kennst Du Vers 11-12 der 4. Koransure wirklich nicht? |
Nein. Im übrigen ist grundsätzlich derjenige, der die Verfassungswidrigkeit oder rechtswidrigkeit von etwas behauptet, in der Belegpflicht.
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Standpunkt registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.12.2009 Beiträge: 195
Wohnort: Chattischer Bibelgürtel
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(#1830709) Verfasst am: 06.04.2013, 23:49 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Standpunkt hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Standpunkt hat folgendes geschrieben: | Das Problem besteht u.a. darin, dass Schariarecht bei Erb- und Scheidungsangelegenheiten (die der Minister als Beispiele anführt) nicht GG-kompatibel ist. |
Bezüglich des Erbrechts wäre das im Einzelnen darzulegen. Bezüglich des Familienrechts gebe ich dir Recht, dass gäbe es dann eben nicht.
Aber ansonsten sind privatautonome Vertragspateien frei, wie sie eine Schiedsgerichtsordnung gestalten. Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte, dies gegebenenfalls - natürlich soweit durch das GG zulässig- schariakonform gestalten zu lassen. |
Nanu, kennst Du Vers 11-12 der 4. Koransure wirklich nicht? |
Nein. Im übrigen ist grundsätzlich derjenige, der die Verfassungswidrigkeit oder rechtswidrigkeit von etwas behauptet, in der Belegpflicht. |
Also: Sure 4, Vers 11 lautet: "Gott verordnet Euich hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechtes kommt (bei der Erbteilung) gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts..........."
(Zitat nach Paret)
Sorry, ich setzte bei Diskussionsteilnehmern über islamisches Recht Grundkenntnisse voraus.
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1830715) Verfasst am: 07.04.2013, 00:22 Titel: |
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Standpunkt hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Standpunkt hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Standpunkt hat folgendes geschrieben: | Das Problem besteht u.a. darin, dass Schariarecht bei Erb- und Scheidungsangelegenheiten (die der Minister als Beispiele anführt) nicht GG-kompatibel ist. |
Bezüglich des Erbrechts wäre das im Einzelnen darzulegen. Bezüglich des Familienrechts gebe ich dir Recht, dass gäbe es dann eben nicht.
Aber ansonsten sind privatautonome Vertragspateien frei, wie sie eine Schiedsgerichtsordnung gestalten. Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte, dies gegebenenfalls - natürlich soweit durch das GG zulässig- schariakonform gestalten zu lassen. |
Nanu, kennst Du Vers 11-12 der 4. Koransure wirklich nicht? |
Nein. Im übrigen ist grundsätzlich derjenige, der die Verfassungswidrigkeit oder rechtswidrigkeit von etwas behauptet, in der Belegpflicht. |
Also: Sure 4, Vers 11 lautet: "Gott verordnet Euich hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechtes kommt (bei der Erbteilung) gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts..........."
(Zitat nach Paret)
Sorry, ich setzte bei Diskussionsteilnehmern über islamisches Recht Grundkenntnisse voraus. |
Ach das. Das steht aber nicht im Widerspruch zu unserer Rechtsordnung. Abgesehen vom Pflichtteilsrecht ist eine solche Regelung aganz ohne weitere Schariaetablierung durch ein schlichtes Testament möglich.
Eine freie Gesellschaft lässt einfach zwangsläufig Ungerechtigkeiten zu.
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Standpunkt registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.12.2009 Beiträge: 195
Wohnort: Chattischer Bibelgürtel
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(#1830783) Verfasst am: 07.04.2013, 12:21 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Standpunkt hat folgendes geschrieben: |
Also: Sure 4, Vers 11 lautet: "Gott verordnet Euich hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechtes kommt (bei der Erbteilung) gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts..........."
(Zitat nach Paret)
Sorry, ich setzte bei Diskussionsteilnehmern über islamisches Recht Grundkenntnisse voraus. |
Ach das. Das steht aber nicht im Widerspruch zu unserer Rechtsordnung. Abgesehen vom Pflichtteilsrecht ist eine solche Regelung aganz ohne weitere Schariaetablierung durch ein schlichtes Testament möglich.
Eine freie Gesellschaft lässt einfach zwangsläufig Ungerechtigkeiten zu. |
Für mich ist es ein wichtiger Unterschied, ob eine Erbschaftsreduzierung automatisch aufgrund des Chromosomensatzes der Erbberechtigten erfolgt oder wegen des Verhaltens gegenüber dem Erblasser. Wenn der Chromosomensatz entscheidend ist, sehe ich eine Verletzung von Art. 3 GG "Niemand darf wegen seines Geschlechts (...) benachteiligt oder bevorzugt werden....".
Für mich ist es weiter ein Unterschied, ob ein Erblasser individuelle Entscheidungen trifft oder sich religiösen Vorstellungen beugt.
PS: Ich pflege seit Jahrzehnten ein freundschaftliches Verhältnis zu Mitgliedern einer (islamischen) Großfamilie, die teils hier, teils in Nordarfika lebt. Ein Familienvater dort hat 3 Töchter und einen Sohn. Er legte zu Lebzeiten testamentarisch fest, dass jedes Kind 25% seines Erbes erhält und hofft inständig, dass nach seinem Tod nicht Scharia angewendet wird.
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1830788) Verfasst am: 07.04.2013, 12:35 Titel: |
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Standpunkt hat folgendes geschrieben: | Wenn der Chromosomensatz entscheidend ist, sehe ich eine Verletzung von Art. 3 GG "Niemand darf wegen seines Geschlechts (...) benachteiligt oder bevorzugt werden....".
Für mich ist es weiter ein Unterschied, ob ein Erblasser individuelle Entscheidungen trifft oder sich religiösen Vorstellungen beugt. |
Es stimmt, dass Art. 3 GG hier berührt ist. Angesichts der allerdings ebenfalls grundrechtlich geschützten Testierfreiheit (Art. 14 GG) wird aus guten Gründen aber bei Testamenten sehr selten eine gerichtliche Korrektur vorgenommen. Zudem geht es weder den einzelnen noch den Staat etwas an, auf welcher Grundlage der Erblasser seine Entscheidungen trifft.
Zitat: |
PS: Ich pflege seit Jahrzehnten ein freundschaftliches Verhältnis zu Mitgliedern einer (islamischen) Großfamilie, die teils hier, teils in Nordarfika lebt. Ein Familienvater dort hat 3 Töchter und einen Sohn. Er legte zu Lebzeiten testamentarisch fest, dass jedes Kind 25% seines Erbes erhält und hofft inständig, dass nach seinem Tod nicht Scharia angewendet wird. |
Sieht die Scharia vor, dass die quasigesetztliche Erbfolge, die du zitiert hast, vorrang vor einem Testament hat? Dies wäre in Deutschland selbst bei einer quasietablierung schariakonformer Schiedsgerichte keineswegs der Fall. Das der eingangs zitierte Politiker so etwas befürworten würde, ist absurd.
Zitat repariert,
MF
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Standpunkt registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.12.2009 Beiträge: 195
Wohnort: Chattischer Bibelgürtel
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(#1830807) Verfasst am: 07.04.2013, 14:15 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Standpunkt hat folgendes geschrieben: | Wenn der Chromosomensatz entscheidend ist, sehe ich eine Verletzung von Art. 3 GG "Niemand darf wegen seines Geschlechts (...) benachteiligt oder bevorzugt werden....".
Für mich ist es weiter ein Unterschied, ob ein Erblasser individuelle Entscheidungen trifft oder sich religiösen Vorstellungen beugt. |
Es stimmt, dass Art. 3 GG hier berührt ist. Angesichts der allerdings ebenfalls grundrechtlich geschützten Testierfreiheit (Art. 14 GG) wird aus guten Gründen aber bei Testamenten sehr selten eine gerichtliche Korrektur vorgenommen. Zudem geht es weder den einzelnen noch den Staat etwas an, auf welcher Grundlage der Erblasser seine Entscheidungen trifft.
Zitat: |
PS: Ich pflege seit Jahrzehnten ein freundschaftliches Verhältnis zu Mitgliedern einer (islamischen) Großfamilie, die teils hier, teils in Nordarfika lebt. Ein Familienvater dort hat 3 Töchter und einen Sohn. Er legte zu Lebzeiten testamentarisch fest, dass jedes Kind 25% seines Erbes erhält und hofft inständig, dass nach seinem Tod nicht Scharia angewendet wird. |
Sieht die Scharia vor, dass die quasigesetztliche Erbfolge, die du zitiert hast, vorrang vor einem Testament hat? Dies wäre in Deutschland selbst bei einer quasietablierung schariakonformer Schiedsgerichte keineswegs der Fall. Das der eingangs zitierte Politiker so etwas befürworten würde, ist absurd.
Zitat repariert,
MF |
Wenn ein schariakonformes Erbrecht in UNSERER Rechtsprechung eine Rolle spielen sollte (man beachte den Konjunktiv), stört mich der Gedanke erheblich, dass dann trotz Art. 3 GG eine systematische, religiös bedingte Diskriminierung von Frauen legitimiert wird.
In manchen Ländern (erfreulicherweise nicht in D) ist Scharia die höchste Instanz, und der testamentarische Wille des Erblassers unerheblich.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22332
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(#1830808) Verfasst am: 07.04.2013, 14:23 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Sieht die Scharia vor, dass die quasigesetztliche Erbfolge, die du zitiert hast, vorrang vor einem Testament hat? Dies wäre in Deutschland selbst bei einer quasietablierung schariakonformer Schiedsgerichte keineswegs der Fall. Das der eingangs zitierte Politiker so etwas befürworten würde, ist absurd. |
Im Gegenteil würde in Deutschland ohne ein Testament ja erst einmal die gesetzliche Erbregelung greifen. Solche Schiedsgerichte könnten ja nur entscheiden, wenn das entweder in einem Testament so verfügt wird oder sich alle potentiellen Erben darauf einigen.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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ndb auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 17.10.2010 Beiträge: 25
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(#1830843) Verfasst am: 07.04.2013, 17:46 Titel: |
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Prinzipiell wäre eine shariakonforme Schiedsgerichtsbarkeit schon heute möglich . Basis wären die Vorschriften der §§ 1025 ff Zivilprozeßordnung über schiedsrichterliche Verfahren . Streitet ein islamischer Gemüsehändler mit einem islamischen Kühlanlagenbauer darüber , ob die neue Kühlanlage ordentlich funktioniert, müssen sie nur eine entsprechende Schiedsvereinbarung schließen. Notwendig ist die vertragliche Festlegung des /der Schiedsrichter. Denkbar auch die Regelung des materiellen oder des Verfahrensrechts. Theoretisch kann eine Entscheidung, wonach ein Schiedsspruch vollstreckbar ist , einen Vollstreckungstitel nach § 794 Nr. 4a ZPO darstellen.
Ob der Schiedsrichter jetzt ein sunnitischer Mufti oder ein shitischer (?) Immam ist, ist nach den Vorschriften der ZPO egal, ebenso, ob er für den Streit jetzt das Vertragsrecht des BGB oder die Sharia entwedet, ob er jetzt einen Gutachter für Kühlanlagen einschaltet, oder die Entscheidung aus dem Mokkasatz ableitet.
Das gleiche könnten natürlich auch Katholen machen und den Pfarrer als Schiedsrichter einsetzen, so wie dies bis zur Abschaffung der Kirchenherrschaften ja üblich war.
Der Fortschritt der Einführung allgemeiner Zivilgerichte bestand darin, daß der Staat allen Bürgern gleich welchen Standes einen Rechtsweg einräumte , der von einem einheitlichen materiellen Recht Code Napoleon , BGB ausging , und zwar auf der Basis allgemein verbindlicher Verfahrensregelungen.
Schiedsgerichtsverfahren sind insofern als zusätzliche Individual-Verfahren zu verstehen,.
Werden nun Sharia-Schiedsgerichte eingeführt , so bedeutet dies die Entstehung eines weiteren
Rechtswegs für die Angehörigen gewisser Religionen.
In der islamischen Subkultur könnte möglicherweise ein Zwang entstehen, einen derartigen Rechtsweg zu beschreiten, bzw zu akzeptieren , und auf den Weg vor die "ordentlichen" Gerichte zu verzichten .
Interessant wäre im übrigen die Frage, wer einem Sharia-Schiedsrichter seine allgemeine - über Individaul-Schiedsabrededn hinausgehende Kompetenz zusprechen würde.
ndb
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