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Rechtsradikalismus - Alltag in Deutschland
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1837706) Verfasst am: 07.05.2013, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Deswegen ist Faschismus ja auch keine Meinung, sondern ein Verbrechen.


Leerfloskel Schulterzucken Es ist *weder* einfach ein Verbrechen, noch eine profane "Meinung"...
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1837707) Verfasst am: 07.05.2013, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Deswegen ist Faschismus ja auch keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

das lässt sich aber auch locker auf andere autoritäre regimes anwenden, egal auf welches "denkmodell" sie setzen.
_________________
I'm tapping in the dusternis
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1837709) Verfasst am: 07.05.2013, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Deswegen ist Faschismus ja auch keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

das lässt sich aber auch locker auf andere autoritäre regimes anwenden, egal auf welches "denkmodell" sie setzen.


Autoritäre Regime sind erst recht auf keinen Fall eine Meinung... das ist ja schon prinzipiell völlig unmöglich...
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1837713) Verfasst am: 07.05.2013, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Deswegen ist Faschismus ja auch keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

das lässt sich aber auch locker auf andere autoritäre regimes anwenden, egal auf welches "denkmodell" sie setzen.


Das mag daran liegen, dass die Autorität selbst das Grundübel ist.
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1837725) Verfasst am: 07.05.2013, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Deswegen ist Faschismus ja auch keine Meinung, sondern ein Verbrechen.


Leerfloskel Schulterzucken Es ist *weder* einfach ein Verbrechen, noch eine profane "Meinung"...



In Bezug auf den zweiten Satz von Skeptikers Posting gebe ich Dir recht.

Dessen ungeachtet hat er aber im Satz davor absolut recht:

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Hetze animiert immer zu *Straftaten*, will heissen, Gewalt an bzw. Unterdrückung von bewussten Lebewesen. Hetze hat stets Aufforderungscharakter und ist somit per se kriminell.

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Komodo
Maggots!



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#1837736) Verfasst am: 08.05.2013, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Das ist eine etwas gewagte Interpretation meines Beitrags.


Ja was jetzt? Ist antisemitische Hetze ein Verbrechen oder nur freie Meinungsaeusserung?
Es ist ein Verbrechen. Es sollte aber keines sein, sofern es nicht zu Straftaten auffordert.


Hetze animiert immer zu *Straftaten*, will heissen, Gewalt an bzw. Unterdrückung von bewussten Lebewesen. Hetze hat stets Aufforderungscharakter und ist somit per se kriminell.
Unter Volksverhetzung versteht man auch beleidigende und verleumderische Äußerungen, nicht nur Aufforderungen zu Gewalttaten.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1837742) Verfasst am: 08.05.2013, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein sehr hohes, gesetzliches geschütztes Gut. Und soll es auch sein. Das bedeutet nicht, daß es der Gesetzgeber hinnehmen muss, wenn dieser Schutz für die organisierte Hetze gegen Teile der Bevölkerung genutzt wird. Auch dann nicht, wenn nicht explizit zu Gewalttaten aufgefordert wird. Man sollte also schon darauf achten, worüber man hier streitet. Die kleinen, widerlichen Offenbarungen von Antisemiten und anderen Varianten von Hohlköpfen, die man manchmal so beiläufig mitbekommt, darum kann es nich gehen. Aber sobald es um systematische Hetze mit publizistischen Mitteln geht, hat der Gesetzgeber das Recht einzuschreiten. Und das ist auch gut so.
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1837746) Verfasst am: 08.05.2013, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Das ist eine etwas gewagte Interpretation meines Beitrags.


Ja was jetzt? Ist antisemitische Hetze ein Verbrechen oder nur freie Meinungsaeusserung?
Es ist ein Verbrechen. Es sollte aber keines sein, sofern es nicht zu Straftaten auffordert.


Hetze animiert immer zu *Straftaten*, will heissen, Gewalt an bzw. Unterdrückung von bewussten Lebewesen. Hetze hat stets Aufforderungscharakter und ist somit per se kriminell.
Unter Volksverhetzung versteht man auch beleidigende und verleumderische Äußerungen, nicht nur Aufforderungen zu Gewalttaten.


Sind verbale Verletzungen keine Verletzungen? Soll jeder aufs übelste beschimpft werden dürfen und sich eventuell ständiger Hetze ausgesetzt sehen müssen? Oder gibt es dann doch eine Grenze der Freiheit der "Meinungsäußerung"?
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1837747) Verfasst am: 08.05.2013, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Dessen ungeachtet hat er aber im Satz davor absolut recht:

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Hetze animiert immer zu *Straftaten*, will heissen, Gewalt an bzw. Unterdrückung von bewussten Lebewesen. Hetze hat stets Aufforderungscharakter und ist somit per se kriminell.


Ich würde da etwas stärker nach Einzelfällen unterscheiden, aber grundsätzlich durchaus zustimmen. Ich halte allerdings wenig von der Ausweitung des Gewaltbegriffs über körperliche Gewalt hinaus, das ist aber ein anderes Thema.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1837749) Verfasst am: 08.05.2013, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Das ist eine etwas gewagte Interpretation meines Beitrags.


Ja was jetzt? Ist antisemitische Hetze ein Verbrechen oder nur freie Meinungsaeusserung?
Es ist ein Verbrechen. Es sollte aber keines sein, sofern es nicht zu Straftaten auffordert.


Hetze animiert immer zu *Straftaten*, will heissen, Gewalt an bzw. Unterdrückung von bewussten Lebewesen. Hetze hat stets Aufforderungscharakter und ist somit per se kriminell.
Unter Volksverhetzung versteht man auch beleidigende und verleumderische Äußerungen, nicht nur Aufforderungen zu Gewalttaten.


Sind verbale Verletzungen keine Verletzungen? Soll jeder aufs übelste beschimpft werden dürfen und sich eventuell ständiger Hetze ausgesetzt sehen müssen? Oder gibt es dann doch eine Grenze der Freiheit der "Meinungsäußerung"?
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Komodo
Maggots!



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Wohnort: 2Fort

Beitrag(#1837804) Verfasst am: 08.05.2013, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Sind verbale Verletzungen keine Verletzungen? Soll jeder aufs übelste beschimpft werden dürfen und sich eventuell ständiger Hetze ausgesetzt sehen müssen? Oder gibt es dann doch eine Grenze der Freiheit der "Meinungsäußerung"?
Abgesehen von Äußerungen, die zu Straftaten aufrufen, sehe ich kein objektives Kriterium, an dem man inhaltliche Grenzen festlegen könnte. Verletze Gefühle sind zu subjektiv, um dafür geeignet zu sein.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1837813) Verfasst am: 08.05.2013, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Sind verbale Verletzungen keine Verletzungen? Soll jeder aufs übelste beschimpft werden dürfen und sich eventuell ständiger Hetze ausgesetzt sehen müssen? Oder gibt es dann doch eine Grenze der Freiheit der "Meinungsäußerung"?
Abgesehen von Äußerungen, die zu Straftaten aufrufen, sehe ich kein objektives Kriterium, an dem man inhaltliche Grenzen festlegen könnte. Verletze Gefühle sind zu subjektiv, um dafür geeignet zu sein.


Nach deiner Definition wären die meisten Verwarnungen und Löschungen hier im FGH ungerechtfertigt gewesen, weil sie nichts anderes als freie Meinungsäusserungen waren.
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vrolijke
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Beitrag(#1837821) Verfasst am: 08.05.2013, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Sind verbale Verletzungen keine Verletzungen? Soll jeder aufs übelste beschimpft werden dürfen und sich eventuell ständiger Hetze ausgesetzt sehen müssen? Oder gibt es dann doch eine Grenze der Freiheit der "Meinungsäußerung"?
Abgesehen von Äußerungen, die zu Straftaten aufrufen, sehe ich kein objektives Kriterium, an dem man inhaltliche Grenzen festlegen könnte. Verletze Gefühle sind zu subjektiv, um dafür geeignet zu sein.


Ich kann mich also jeden Tag vor Deine Tür stellen mit ein Transparent: "Hier wohnt ein Armleuchter*"?

* oder irgend was anders.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Komodo
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Beitrag(#1837830) Verfasst am: 08.05.2013, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Nach deiner Definition wären die meisten Verwarnungen und Löschungen hier im FGH ungerechtfertigt gewesen, weil sie nichts anderes als freie Meinungsäusserungen waren.
Ungerechtfertigt in dem Sinne, dass es keine rechtlichen Konsequenzen für das Forum hätte, solche Beiträge stehen zu lassen. Jedoch unterliegt es letztendlich dem Betreiber eines Forums festzulegen, welche Beiträge er für akzeptabel hält, und welche nicht. Dies reicht als Rechtfertigung völlig aus, da ein Forum kein Staat ist.

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich kann mich also jeden Tag vor Deine Tür stellen mit ein Transparent: "Hier wohnt ein Armleuchter*"?

* oder irgend was anders.
Dieses Verhalten würde ich als Belästigung einschätzten, unabhängig vom Inhalt des Transparents.
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vrolijke
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Beitrag(#1837831) Verfasst am: 08.05.2013, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich kann mich also jeden Tag vor Deine Tür stellen mit ein Transparent: "Hier wohnt ein Armleuchter*"?

* oder irgend was anders.
Dieses Verhalten würde ich als Belästigung einschätzten, unabhängig vom Inhalt des Transparents.


Warum? Ich tu Dir doch nichts.
Es ist Dein reines Empfinden, dies als "Belästigung" zu fühlen.
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Komodo
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
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Beitrag(#1837833) Verfasst am: 08.05.2013, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich kann mich also jeden Tag vor Deine Tür stellen mit ein Transparent: "Hier wohnt ein Armleuchter*"?

* oder irgend was anders.
Dieses Verhalten würde ich als Belästigung einschätzten, unabhängig vom Inhalt des Transparents.


Warum? Ich tu Dir doch nichts.
Es ist Dein reines Empfinden, dies als "Belästigung" zu fühlen.
Natürlich basiert dies auf meinem Empfinden. Jedoch ist es auch keine grundsätzliche Einschränkung deiner Meinungsfreiheit, wenn dir nicht erlaubt wird, deine Meinung auf diese Art vor meinem Haus kund zu tun.
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vrolijke
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Beiträge: 46435
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Beitrag(#1837840) Verfasst am: 08.05.2013, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich kann mich also jeden Tag vor Deine Tür stellen mit ein Transparent: "Hier wohnt ein Armleuchter*"?

* oder irgend was anders.
Dieses Verhalten würde ich als Belästigung einschätzten, unabhängig vom Inhalt des Transparents.


Warum? Ich tu Dir doch nichts.
Es ist Dein reines Empfinden, dies als "Belästigung" zu fühlen.
Natürlich basiert dies auf meinem Empfinden. Jedoch ist es auch keine grundsätzliche Einschränkung deiner Meinungsfreiheit, wenn dir nicht erlaubt wird, deine Meinung auf diese Art vor meinem Haus kund zu tun.


Na gut; dann werde ich es nur in der Zeitung schreiben.
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Komodo
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
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Beitrag(#1837861) Verfasst am: 08.05.2013, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Na gut; dann werde ich es nur in der Zeitung schreiben.
Ich sehe kein Problem damit.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
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Beitrag(#1837863) Verfasst am: 08.05.2013, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Na gut; dann werde ich es nur in der Zeitung schreiben.
Ich sehe kein Problem damit.


Ja klar! Suspekt
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Komodo
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
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Beitrag(#1837882) Verfasst am: 08.05.2013, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Na gut; dann werde ich es nur in der Zeitung schreiben.
Ich sehe kein Problem damit.


Ja klar! Suspekt
Ich habe mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Ich will damit nicht sagen, es wäre mir egal. Aber es fällt mir schwer zu begründen, warum in diesem Fall meine Gefühle relevant sein sollen, aber Gefühle plötzlich irrelevant werden, wenn es zum Beispiel um Blasphemie geht.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1837884) Verfasst am: 08.05.2013, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Na gut; dann werde ich es nur in der Zeitung schreiben.
Ich sehe kein Problem damit.


Ja klar! Suspekt
Ich habe mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Ich will damit nicht sagen, es wäre mir egal. Aber es fällt mir schwer zu begründen, warum in diesem Fall meine Gefühle relevant sein sollen, aber Gefühle plötzlich irrelevant werden, wenn es zum Beispiel um Blasphemie geht.


Es ist ein UNterschied ob man eine Person angreift oder deren Überzeugungen...
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Komodo
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#1837892) Verfasst am: 08.05.2013, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Na gut; dann werde ich es nur in der Zeitung schreiben.
Ich sehe kein Problem damit.


Ja klar! Suspekt
Ich habe mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Ich will damit nicht sagen, es wäre mir egal. Aber es fällt mir schwer zu begründen, warum in diesem Fall meine Gefühle relevant sein sollen, aber Gefühle plötzlich irrelevant werden, wenn es zum Beispiel um Blasphemie geht.


Es ist ein UNterschied ob man eine Person angreift oder deren Überzeugungen...
Stimmt das denn auch, oder machen wir uns damit nur etwas vor? Sind Überzeugungen nicht auch ein Teil dessen, was eine Person zu der Person macht, die sie ist?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1837899) Verfasst am: 08.05.2013, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
Stimmt das denn auch, oder machen wir uns damit nur etwas vor? Sind Überzeugungen nicht auch ein Teil dessen, was eine Person zu der Person macht, die sie ist?


Ja, natürlich. Es ist aber nicht das gleiche, direkt eine Person verächtlich zu machen, oder sich über Überzeugungen lustig zu machen, die diese Person dann auch hat... es ist auch was anderes öffentlich eine Überzeugung zu kritisieren, als eine Überzeugung einer Person lächerlich zu machen, mit der man gerade spricht....
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1837901) Verfasst am: 08.05.2013, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
Stimmt das denn auch, oder machen wir uns damit nur etwas vor? Sind Überzeugungen nicht auch ein Teil dessen, was eine Person zu der Person macht, die sie ist?


Ja, natürlich. Es ist aber nicht das gleiche, direkt eine Person verächtlich zu machen, oder sich über Überzeugungen lustig zu machen, die diese Person dann auch hat... es ist auch was anderes öffentlich eine Überzeugung zu kritisieren, als eine Überzeugung einer Person lächerlich zu machen, mit der man gerade spricht....


Nach meinem Gefuehl versuche ich zu vermeiden, mich sowohl ueber andere Menschen als auch deren Ueberzeugungen lustig zu machen, klappt wahrscheinlich nicht immer...
Ich weiss nicht, ob es einen grossen Unterschied macht, wenn ich sage: X ist als Christ soundso... oder ob ich sage die soundso Christen.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1837972) Verfasst am: 08.05.2013, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Sind verbale Verletzungen keine Verletzungen? Soll jeder aufs übelste beschimpft werden dürfen und sich eventuell ständiger Hetze ausgesetzt sehen müssen? Oder gibt es dann doch eine Grenze der Freiheit der "Meinungsäußerung"?
Abgesehen von Äußerungen, die zu Straftaten aufrufen, sehe ich kein objektives Kriterium, an dem man inhaltliche Grenzen festlegen könnte. Verletze Gefühle sind zu subjektiv, um dafür geeignet zu sein.



Nehmen wir mal ein konkretes Beispiel fuer Hetze der uebelsten Sorte:

Zitat:
Die Juden sind Volksschaedlinge, die den gesunden Volkskoerper zersetzen


Hier wird sicherlich nicht direkt zur Gewalt aufgerufen. Dennoch handelt es sich ganz eindeutig um Volksverhetzung. Und zwar nicht wegen irgendwelcher "verletzter Gefuehle", sondern weil eine solche Aeusserung dazu geeignet ist Gewalt auszuloesen, weil wenn man diesen Gedanken logisch weiterdenkt, dann kommt man ganz automatisch zu dem Schluss, dass man irgendwas machen muss um das prophezeite Unglueck zu verhindern. Wenn man sich dann noch anschaut, wer die Addressaten von solch plumper Hetze sind, dann landet man ganz automatisch bei Gewalt als bevorzugtes Mittel der Wahl.

Und ja, der Staat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Schutz von Minderheiten und des inneren Friedens, solche Aeusserungen zu unterbinden bzw. sie strafrechtlich zu verfolgen, auch wenn nicht konkret zu Gewalt aufgerufen wird.

Der Staat erlaesst dazu entsprechende Gesetze und Richter entscheiden im Zweifel darueber ob eine Aeusserung noch durch das Recht auf freie Meinungsaesserung gedeckt ist oder ob die Grenze zur Volksverhetzung bereits ueberschritten ist.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1837973) Verfasst am: 08.05.2013, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich kann mich also jeden Tag vor Deine Tür stellen mit ein Transparent: "Hier wohnt ein Armleuchter*"?

* oder irgend was anders.
Dieses Verhalten würde ich als Belästigung einschätzten, unabhängig vom Inhalt des Transparents.


Warum? Ich tu Dir doch nichts.
Es ist Dein reines Empfinden, dies als "Belästigung" zu fühlen.
Natürlich basiert dies auf meinem Empfinden. Jedoch ist es auch keine grundsätzliche Einschränkung deiner Meinungsfreiheit, wenn dir nicht erlaubt wird, deine Meinung auf diese Art vor meinem Haus kund zu tun.



Das ist dann allerdings genauso subjektiv wie "verletzte Gefuehle", also Deiner eigenen Aussage zufolge voellig ungeeignet um ein Verbot zu begruenden.
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Hatiora
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Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1838014) Verfasst am: 09.05.2013, 02:46    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Nehmen wir mal ein konkretes Beispiel fuer Hetze der uebelsten Sorte:

Zitat:
..Volksschaedlinge, ..


Hier wird sicherlich nicht direkt zur Gewalt aufgerufen. Dennoch handelt es sich ganz eindeutig um Volksverhetzung. Und zwar nicht wegen irgendwelcher "verletzter Gefuehle", sondern weil eine solche Aeusserung dazu geeignet ist Gewalt auszuloesen, weil wenn man diesen Gedanken logisch weiterdenkt, dann kommt man ganz automatisch zu dem Schluss, dass man irgendwas machen muss um das prophezeite Unglueck zu verhindern. Wenn man sich dann noch anschaut, wer die Addressaten von solch plumper Hetze sind, dann landet man ganz automatisch bei Gewalt als bevorzugtes Mittel der Wahl.


Abgesehen von der politischen Brisanz und verhetzenden Wirkung; ist nicht auch relevant, inwieweit die Wuerde von jemandem (Einzelpersonen oder auch ganzen Gruppen) herabgesetzt wird?
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Komodo
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#1838040) Verfasst am: 09.05.2013, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Sind verbale Verletzungen keine Verletzungen? Soll jeder aufs übelste beschimpft werden dürfen und sich eventuell ständiger Hetze ausgesetzt sehen müssen? Oder gibt es dann doch eine Grenze der Freiheit der "Meinungsäußerung"?
Abgesehen von Äußerungen, die zu Straftaten aufrufen, sehe ich kein objektives Kriterium, an dem man inhaltliche Grenzen festlegen könnte. Verletze Gefühle sind zu subjektiv, um dafür geeignet zu sein.



Nehmen wir mal ein konkretes Beispiel fuer Hetze der uebelsten Sorte:

Zitat:
Die Juden sind Volksschaedlinge, die den gesunden Volkskoerper zersetzen


Hier wird sicherlich nicht direkt zur Gewalt aufgerufen. Dennoch handelt es sich ganz eindeutig um Volksverhetzung. Und zwar nicht wegen irgendwelcher "verletzter Gefuehle", sondern weil eine solche Aeusserung dazu geeignet ist Gewalt auszuloesen, weil wenn man diesen Gedanken logisch weiterdenkt, dann kommt man ganz automatisch zu dem Schluss, dass man irgendwas machen muss um das prophezeite Unglueck zu verhindern. Wenn man sich dann noch anschaut, wer die Addressaten von solch plumper Hetze sind, dann landet man ganz automatisch bei Gewalt als bevorzugtes Mittel der Wahl.

Und ja, der Staat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Schutz von Minderheiten und des inneren Friedens, solche Aeusserungen zu unterbinden bzw. sie strafrechtlich zu verfolgen, auch wenn nicht konkret zu Gewalt aufgerufen wird.

Der Staat erlaesst dazu entsprechende Gesetze und Richter entscheiden im Zweifel darueber ob eine Aeusserung noch durch das Recht auf freie Meinungsaesserung gedeckt ist oder ob die Grenze zur Volksverhetzung bereits ueberschritten ist.
Diese Begründung macht Sinn.

Hetze dient nur dazu, verhassten Personengruppen die Menschlichkeit abzusprechen. Es dient keiner Diskussion, sondern soll Menschen nur geistig, und letztendlich auch körperlich schaden. Ein solches Verhalten ist unvereinbar mit den Menschenrechten. Wenn ich die Menschenrechte jedoch für so wichtig halte, dass auch Gewalt unter extremen Umständen angebracht sein kann, um sie erhalten oder durchzusetzen, kann ich Einschränkungen der Meinungsfreiheit, damit eine solche Situation gar nicht erst eintritt, erst recht befürworten.

Unsere Diskussion zeigt auch, dass unsere Meinungsfreiheit dadurch gar nicht wirklich eingeschränkt ist. Wir können darüber reden, ob und wie weit die Meinungsfreiheit beschränkt werden sollte. So lange dies möglich ist, ist die Meinungsfreiheit gewährleistet.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1838148) Verfasst am: 09.05.2013, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Nehmen wir mal ein konkretes Beispiel fuer Hetze der uebelsten Sorte:

Zitat:
..Volksschaedlinge, ..


Hier wird sicherlich nicht direkt zur Gewalt aufgerufen. Dennoch handelt es sich ganz eindeutig um Volksverhetzung. Und zwar nicht wegen irgendwelcher "verletzter Gefuehle", sondern weil eine solche Aeusserung dazu geeignet ist Gewalt auszuloesen, weil wenn man diesen Gedanken logisch weiterdenkt, dann kommt man ganz automatisch zu dem Schluss, dass man irgendwas machen muss um das prophezeite Unglueck zu verhindern. Wenn man sich dann noch anschaut, wer die Addressaten von solch plumper Hetze sind, dann landet man ganz automatisch bei Gewalt als bevorzugtes Mittel der Wahl.


Abgesehen von der politischen Brisanz und verhetzenden Wirkung; ist nicht auch relevant, inwieweit die Wuerde von jemandem (Einzelpersonen oder auch ganzen Gruppen) herabgesetzt wird?


Hier geht es konkret hauptsaechlich darum, dass eine ganze Volksgruppe dehumanisiert wird, was selbstverstaendlich dazu dienen soll die Hemmschwelle fuer Gewaltanwendung gegen die betreffende Gruppe herabzusetzen. Dies ist die Zielrichtung einer solchen Bemerkung und vor allem deshalb gehoert sowas verboten, auch wenn nicht direkt zur Gewalt aufgerufen wird.

Natuerlich kann man das auch unter dem Blickwinkel betrachten, dass Menschen aus Fleisch und Blut durch den Ausdruck "Volksschaedling" herabgewuerdigt und beleidigt werden und selbstverstaendlich ist auch das bereits strafwuerdig. Bloss ist der von mir beschriebene Mechanismus der Dehumanisierung der schwerwiegendere Aspekt solcher Hetze und auch der potentiell gefaehrlichere.
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Hatiora
sukkulent



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Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1838158) Verfasst am: 09.05.2013, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Hatiora hat folgendes geschrieben:

Abgesehen von der politischen Brisanz und verhetzenden Wirkung; ist nicht auch relevant, inwieweit die Wuerde von jemandem (Einzelpersonen oder auch ganzen Gruppen) herabgesetzt wird?


Hier geht es konkret hauptsaechlich darum, dass eine ganze Volksgruppe dehumanisiert wird, was selbstverstaendlich dazu dienen soll die Hemmschwelle fuer Gewaltanwendung gegen die betreffende Gruppe herabzusetzen. Dies ist die Zielrichtung einer solchen Bemerkung und vor allem deshalb gehoert sowas verboten, auch wenn nicht direkt zur Gewalt aufgerufen wird.

Natuerlich kann man das auch unter dem Blickwinkel betrachten, dass Menschen aus Fleisch und Blut durch den Ausdruck "Volksschaedling" herabgewuerdigt und beleidigt werden und selbstverstaendlich ist auch das bereits strafwuerdig. Bloss ist der von mir beschriebene Mechanismus der Dehumanisierung der schwerwiegendere Aspekt solcher Hetze und auch der potentiell gefaehrlichere.

Ja. Ich war nur im Zweifel, ob ich die die oben getaetigte Aussage, dass "verletzte Gefuehle" keine Grundlage fuer ein Verbot bzw eine Regulierung der Meinungsaeusserung seien, unkommentiert lassen moechte. Wenn etwas ehrverletzend ist, ohne verhetzend zu sein, kann es auch unter Strafe fallen. Verhetzung ist dann natuerlich noch eine Stufe weiter.
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