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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#183844) Verfasst am: 26.09.2004, 12:49 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Ich bin für Strafmilderung bei Alkoholeinfluß. |
Ich nicht.
Wer unter Alkoholeinfluß im Straßenverkehr das Recht bricht, wird sogar härter bestraft.
Bestraft werden sollte man für etwas, wofür man verantwortlich ist, sich voher in einen Rauschzustand versetzt zu haben, zählt da nicht als Entschuldigung.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#183848) Verfasst am: 26.09.2004, 13:01 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Reschi hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Ich bin für Strafmilderung bei Alkoholeinfluß. |
warum ? man ist doch selbst schuld wenn man Alkohol konsumiert, wenn man sich nicht beherschen kann im Alkoholrausch, das weiß, und sich trotzdem ins Koma säuft, dann hat man auch die volle Verantwortung zu tragen | Man wird ja nicht zwangsläufig zum brutalen Schläger wenn man sich betrinkt. Es gibt viele Menschen die Alkohol trinken und dabei ihren Spaß haben ohne anderen zu schaden. Manchmal passiert dann doch etwas. Aber sowas ist eher die Ausnahme und wäre nüchtern garnicht möglich. Wer betrunken auotfährt, der muss mit den Konsequenzen leben, denn bei wem man mitfährt kann man nüchtern vorher planen. Was alles im Rausch geschieht nicht. Dort ist natürlich keien Strafmilderung akzeptabel, ebensowenig wie bei geplanten Taten bei denen man sich betrinkt oder bei Menschen die tatsächlich immer unter Alkoholeinfluß zum Störenfried werden. |
mag sein, aber den einen von dem anderen fall zu unterscheiden ist zu schwer.
bei einer strafminderung bei unter alkohol begannenen straftaten würden z.b. alle die genug kohle für nen guten rechtsanwalt haben das recht so verdrehen, das sie eine geringere strafe erhalten. es darf generell keine strafminderung aufgrund von alkoholgenuss geben, um diese option für geplante verbrechen (die dann alss affekthandlung deklariert werden) auszuschliessen!!!
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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rabenkrähe Gast
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(#183851) Verfasst am: 26.09.2004, 13:12 Titel: |
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L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben: | rabenkrähe hat folgendes geschrieben: | Reschi hat folgendes geschrieben: | Peter Raulfs hat folgendes geschrieben: | Imperator Palpatine hat folgendes geschrieben: | Ich tue mich aber sehr schwer damit, bei potenziellen Psychopathen irgendwelche Unschärfen zu tolerieren oder zu akzeptieren. |
Das Blöde ist nur, daß jeder ein potentieller Psychopath ist, auch alle, die noch nicht entsprechend aufgefallen sind.
Ich sehe keine andere Möglichkeit, damit zweckmäßig umzugehen, wobei ich ein vorsorgliches Wegschließen aus grundsätzlichen Erwägungen ausschließen möchte. |
Potentiell ist wohl jeder Mensch (fast) alles |
so ist es. Und die Frau ist doch, denke ich mal so, wahrlich für ihr Leben gestraft. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß sie noch jemals ihren inneren Frieden findet, wenn ihr bewußt ist, was sie da tat.
Für so etwas kann es letztlich gar keine Gerechtigkeit geben.
bin rabenkrähe |
für den fall, das es geplant war: sollte es für zukünftige situationen nicht eine abschreckung geben, oder hätte selbst diese keine wirkung auf sie gehabt (wenn sie selbsmord begehen wollte natürlich nicht!) ?
ich gehe davon aus, das die frau nicht über ein 'danach' nachgedacht hat, aber falls ja, sollte sie bestraft werden um anderen potenziellen täterInnen zu zeigen, das man mit sanktionen rechnen muss!
verbrechen, die unter alkoholeinfluss begangen wurden, gehören mmn ebenfalls 'normal' bestraft! |
Wie sollte so eine Tat geplant sein? Psychotische/wahnhafte Handlungen entspringen quasie einer "Bewußtseinserweiterung", die mit demder Betroffenen macht, nicht mehr umgekehrt. Das Differenzierungsvermögen geht ebenso flöten wie das Kontrollvermögen.
Wie soll bei dieser Vorgabe eine Verantwortungsübernahme möglich sein? Doch höchstens die, sich chemisch so behandeln zu lassen, daß derartige Entwicklungen so weit möglich ausgeschlossen sind.
Und da solche Entwicklungen episodisch sein können ( Beispiel Wochenbettpsychose) ist dann damit anders umzugehen, als mit einer manifesten Störungsform.
bin rabenkrähe
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