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§ 183 noch zeitgemäß?
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Wie sollte mit dem § 183 verfahren werden?
So beibehalten wie er jetzt ist
6%
 6%  [ 2 ]
Frauen in den Täterkreis aufnehmen
12%
 12%  [ 4 ]
Streichen; exh. Handlungen als Ordnungswidrigkeit behandeln
37%
 37%  [ 12 ]
Streichen; freies Zeigen für freie Bürger
37%
 37%  [ 12 ]
Weiß nicht
0%
 0%  [ 0 ]
Anderes
6%
 6%  [ 2 ]
Stimmen insgesamt : 32

Autor Nachricht
Waschmaschine777
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1833317) Verfasst am: 18.04.2013, 10:25    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Der Paragraph 183 STGB, der exhibitionistische Handlungen mit Strafe bedroht, sieht ausschließlich Männer als Täter vor. Ist das sexistisch?
Ist es überhaupt noch zeitgemäß, sexuelle Handlungen, die vor über 14-jährigen Personen begangen werden mit den Mitteln des Strafrechts anzufassen? Würde nicht eine Behandlung als Ordnungswidrigkeit ausreichen?

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/femen-exhibitionismus-putin-fuck-dictator/


Zitat:
LTO: Verstößt es nicht gegen den Gleichheitssatz, dass Männer bestraft werden, Frauen aber nicht?

PD Dr. Gabriele Kett-StraubKett-Straub: Meiner Meinung nach ja. Dieses ungleiche Recht für zweierlei Geschlecht ist absolut nicht mehr zeitgemäß. Dass weiblicher Exhibitionismus seltener ist, ist für mich kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen (Anm. d. Red.: Beschl. v. 22.03.1999, Az. 2 BvR 398/99). Die Richter haben es sich sehr leicht gemacht und auf ein Urteil von 1957 verwiesen, nach dem der Gleichheitssatz auf Sexualstraftaten nicht anwendbar ist. In der Entscheidung ging es darum, dass männliche Homosexuelle bestraft wurden, weibliche aber nicht (Anm. d. Red.: Urt. v. 10.05.1957, Az. 1 BvR 550/52).



Wer Interesse an dem Urteil hat, auf welches sich das Bundesverfassungsgericht 1999 bezog:
http://www.schwulencity.de/BVerfGE_6_389.html
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1833386) Verfasst am: 18.04.2013, 12:56    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:


Wer Interesse an dem Urteil hat, auf welches sich das Bundesverfassungsgericht 1999 bezog:
http://www.schwulencity.de/BVerfGE_6_389.html


O Mann. Erst neulich bin ich auch bei diesem Sittengesetz gelandet, interessanterweise als ein gewisser User namens Schluetter uns erklaeren wollte, dass Homosexualitaet...naja.

Liest sich eigentlich irgendjemand ab und an mal die Chose durch, oder behaelt man die Gesetze von Anno Tobak lieber "nur fuer den Fall, dass man mal wieder ein passendes Gesetz fuer irgendwas braucht", was einem nicht gefaellt?

Sachverstaendige 1957:

Zitat:
Die Frau sei viel zurückhaltender und schamhafter. So gäbe es keinen weiblichen Exhibitionismus. Eine ganze Reihe strafbarer Handlungen käme bei der Frau nicht vor. Weibliche homosexuelle Prostituierte habe er noch nicht gesehen.
Angeborene Homosexualität sei so selten, daß sie praktisch vernachlässigt werden könne. Gleichgeschlechtliche Betätigung gehe in der Regel auf entsprechende Einflüsse während der Pubertät zurück. Jeder Mensch sei homosexualisierbar. Die Pubertät sei die entscheidende Phase und besonders schutzbedürftig. Die Schutzbedürftigkeit des Knaben sei viel größer als die des Mädchens, auch bei gleichem Alter und bei gleicher körperlicher-seelischer Entwicklung. Das Mädchen werde von vornherein erzogen, die sexuelle Reinheit zu verteidigen. Der Knabe habe hierzu nicht die Fähigkeit und werde auch nicht entsprechend angehalten.



Zitat:
1. die Verfassungsbeschwerde des Günther R. wird zurückgewiesen.
2. Die Verfassungsbeschwerde des Oskar K. ist durch seinen Tod erledigt.


Traurig
_________________
"Daß alles immer schlimmer wird, versteht sich auch im neuen Jahr von selbst und hat noch immer nichts mit Verschwörung zu tun, sondern mit allen, die ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verrichten." Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück.
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1833459) Verfasst am: 18.04.2013, 15:33    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:


Wer Interesse an dem Urteil hat, auf welches sich das Bundesverfassungsgericht 1999 bezog:
http://www.schwulencity.de/BVerfGE_6_389.html


O Mann. Erst neulich bin ich auch bei diesem Sittengesetz gelandet, interessanterweise als ein gewisser User namens Schluetter uns erklaeren wollte, dass Homosexualitaet...naja.

Liest sich eigentlich irgendjemand ab und an mal die Chose durch, oder behaelt man die Gesetze von Anno Tobak lieber "nur fuer den Fall, dass man mal wieder ein passendes Gesetz fuer irgendwas braucht", was einem nicht gefaellt?

Sachverstaendige 1957:

Zitat:
Die Frau sei viel zurückhaltender und schamhafter. So gäbe es keinen weiblichen Exhibitionismus. Eine ganze Reihe strafbarer Handlungen käme bei der Frau nicht vor. Weibliche homosexuelle Prostituierte habe er noch nicht gesehen.
Angeborene Homosexualität sei so selten, daß sie praktisch vernachlässigt werden könne. Gleichgeschlechtliche Betätigung gehe in der Regel auf entsprechende Einflüsse während der Pubertät zurück. Jeder Mensch sei homosexualisierbar. Die Pubertät sei die entscheidende Phase und besonders schutzbedürftig. Die Schutzbedürftigkeit des Knaben sei viel größer als die des Mädchens, auch bei gleichem Alter und bei gleicher körperlicher-seelischer Entwicklung. Das Mädchen werde von vornherein erzogen, die sexuelle Reinheit zu verteidigen. Der Knabe habe hierzu nicht die Fähigkeit und werde auch nicht entsprechend angehalten.



Zitat:
1. die Verfassungsbeschwerde des Günther R. wird zurückgewiesen.
2. Die Verfassungsbeschwerde des Oskar K. ist durch seinen Tod erledigt.


Traurig


von so einem Blödsinn bekomme ich Kopfschmerzen!
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
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Beitrag(#1833478) Verfasst am: 18.04.2013, 16:41    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:


Liest sich eigentlich irgendjemand ab und an mal die Chose durch, oder behaelt man die Gesetze von Anno Tobak lieber "nur fuer den Fall, dass man mal wieder ein passendes Gesetz fuer irgendwas braucht", was einem nicht gefaellt?


Das Problem ist, dass derartige Verfassungsbeschwerden Fragen betreffen, die das Gericht -in eben diesem Uralt-Urteil- bereits entschieden hat, und jetzt reihenweise qua Kammerbeschluss abgeschmettert werden.

Wenn man was erreichen wollte, müsste man das Gericht mehr oder weniger zwingen, die Angelegenheit vor dem Senat zu verhandeln. Dem würde dann nichts anderes übrig bleiben, als das Urteil zu kassieren. Aber um das zu erreichen, müsste man der Kammer den bequemen Ausweg versperren, sich auf dieses alte Urteil zu berufen. Dazu müsste man aber bereits in der Beschwerdebegründung auf dieses Urteil eingehen und darlegen, wieso es überholt ist. Solange das nicht passiert, ist jede Beschwerde aussichtslos. Da kann man dann jur warten, bis eine Kammer von selber die Sache an den Senat gibt, also irgendwann nach dem St. Nimmerleinstag.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1833482) Verfasst am: 18.04.2013, 17:01    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:


Das Problem ist, dass derartige Verfassungsbeschwerden Fragen betreffen, die das Gericht -in eben diesem Uralt-Urteil- bereits entschieden hat, und jetzt reihenweise qua Kammerbeschluss abgeschmettert werden.

Wenn man was erreichen wollte, müsste man das Gericht mehr oder weniger zwingen, die Angelegenheit vor dem Senat zu verhandeln. Dem würde dann nichts anderes übrig bleiben, als das Urteil zu kassieren. Aber um das zu erreichen, müsste man der Kammer den bequemen Ausweg versperren, sich auf dieses alte Urteil zu berufen. Dazu müsste man aber bereits in der Beschwerdebegründung auf dieses Urteil eingehen und darlegen, wieso es überholt ist. Solange das nicht passiert, ist jede Beschwerde aussichtslos. Da kann man dann jur warten, bis eine Kammer von selber die Sache an den Senat gibt, also irgendwann nach dem St. Nimmerleinstag.


Ich bin jetzt nicht vom Fach...

Aber ist die Tatsache allein, dass dieses Gesetz gegen das Grundgesetz verstoesst (wie vieles andere auch, ich hab das jetzt nur grob ueberflogen) nicht eine Moeglichkeit, die Berufung auf alte Urteile zu verhindern, und haette diese Beschwerde dann theoretisch Aussicht auf Erfolg gehabt, wenn man dieses Urteil als ueberholt dargestellt haette?

Wobei, wer waere denn aus dem Stehgreif auf die Idee gekommen, dass so eine Urteilsbegruendung uebrhaupt moeglich ist (ich nicht..).

edit rs
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1834041) Verfasst am: 20.04.2013, 19:59    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Hatiora hat folgendes geschrieben:


Liest sich eigentlich irgendjemand ab und an mal die Chose durch, oder behaelt man die Gesetze von Anno Tobak lieber "nur fuer den Fall, dass man mal wieder ein passendes Gesetz fuer irgendwas braucht", was einem nicht gefaellt?


Das Problem ist, dass derartige Verfassungsbeschwerden Fragen betreffen, die das Gericht -in eben diesem Uralt-Urteil- bereits entschieden hat, und jetzt reihenweise qua Kammerbeschluss abgeschmettert werden.

Wenn man was erreichen wollte, müsste man das Gericht mehr oder weniger zwingen, die Angelegenheit vor dem Senat zu verhandeln. Dem würde dann nichts anderes übrig bleiben, als das Urteil zu kassieren. Aber um das zu erreichen, müsste man der Kammer den bequemen Ausweg versperren, sich auf dieses alte Urteil zu berufen. Dazu müsste man aber bereits in der Beschwerdebegründung auf dieses Urteil eingehen und darlegen, wieso es überholt ist. Solange das nicht passiert, ist jede Beschwerde aussichtslos. Da kann man dann jur warten, bis eine Kammer von selber die Sache an den Senat gibt, also irgendwann nach dem St. Nimmerleinstag.


Ich denke (wie Hatiora), dass die Klagenden eiskalt erwischt wurden. Dass das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil rauskramt, damit hat wohl niemand gerechnet.
Vielleicht wäre auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die richtige Anlaufstelle für Freunde der sexualisierten Nacktheit, die sich gerne nackt, donaldkacázás, oder als Genital-FKK-ler präsentieren.

zu donaldkacázás
http://www.sueddeutsche.de/kultur/unuebersetzbare-woerter-sagt-sich-so-leicht-1.1644661
Zitat:
Das Ungarische ist für die meisten Menschen eine schier undurchdringliche Sprache und bietet wenig Anhaltspunkte für Ableitungen. Hier springt immerhin "donald" ins Auge - denn grob gesagt bedeutet der obige Slangbegriff "einen auf Donald Duck machen". Und meint die Angewohnheit der Comic-Ente, ein Hemd aber keine Hose oder Unterhose zu tragen, was offenbar auch in der realen Welt ein eigenes Wort wert sein kann. Und ein Verb noch obendrauf: "donaldkacsázik".
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
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Beitrag(#1834166) Verfasst am: 21.04.2013, 12:56    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:


Ich denke (wie Hatiora), dass die Klagenden eiskalt erwischt wurden. Dass das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil rauskramt, damit hat wohl niemand gerechnet.

Beim ersten mal gewiss.

Ich meine mich aber erinnern zu können, dass das Urteil öfter mal ausgegraben wird.
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1834223) Verfasst am: 21.04.2013, 17:07    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:


Ich denke (wie Hatiora), dass die Klagenden eiskalt erwischt wurden. Dass das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil rauskramt, damit hat wohl niemand gerechnet.

Beim ersten mal gewiss.

Ich meine mich aber erinnern zu können, dass das Urteil öfter mal ausgegraben wird.


Mir ist in dieser Sache nur dieses eine Urteil bekannt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990322_2bvr039899.html
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1840604) Verfasst am: 20.05.2013, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.blick.ch/news/splitternackt-im-tram-id2289337.html
Zitat:
Stellen sie sich vor, eine bildhübsche Frau sitzt splitternackt im Tram. Um sie herum sitzen Arbeiter, Studenten, Männer und Frauen, der ganz normale Berufsverkehr eben. Und das wirklich erstaunliche am Ganzen - keiner schaut hin.





http://extratip.de/2011/06/10/mann-betet-nackt-in-der-strassenbahn/
Zitat:
„Während der Fahrt zog sich plötzlich ein Mann aus und fing an zu beten“, so EXTRA TIP-Leser Curtis Segel. „Die anderen Fahrgäste wussten gar nicht, wie sie auf das plötzliche Ausziehen reagieren sollten. Als ich den Mann ansprach und gebeten habe, sich wieder anzuziehen, erwiderte er nur, dass er kurz beten müsse, sich dann aber wieder anziehe.“

An der nächsten Haltestelle am Königsplatz hieß es für den Nackten dann aber sowieso: „Ausgebetet“. Der Straßenbahnfahrer hatte schon die Polizei informiert, die den 54-Jährigen Mann nach Hause brachten. Gegen den Nackedei laufen jetzt Ermittlungen wegen Exibitionismus und Erregung öffentlichen Ärgernisses.
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Tom der Dino
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.07.2011
Beiträge: 3949

Beitrag(#1840607) Verfasst am: 20.05.2013, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
http://www.blick.ch/news/splitternackt-im-tram-id2289337.html
Zitat:
Stellen sie sich vor, eine bildhübsche Frau sitzt splitternackt im Tram. Um sie herum sitzen Arbeiter, Studenten, Männer und Frauen, der ganz normale Berufsverkehr eben. Und das wirklich erstaunliche am Ganzen - keiner schaut hin.





http://extratip.de/2011/06/10/mann-betet-nackt-in-der-strassenbahn/
Zitat:
„Während der Fahrt zog sich plötzlich ein Mann aus und fing an zu beten“, so EXTRA TIP-Leser Curtis Segel. „Die anderen Fahrgäste wussten gar nicht, wie sie auf das plötzliche Ausziehen reagieren sollten. Als ich den Mann ansprach und gebeten habe, sich wieder anzuziehen, erwiderte er nur, dass er kurz beten müsse, sich dann aber wieder anziehe.“

An der nächsten Haltestelle am Königsplatz hieß es für den Nackten dann aber sowieso: „Ausgebetet“. Der Straßenbahnfahrer hatte schon die Polizei informiert, die den 54-Jährigen Mann nach Hause brachten. Gegen den Nackedei laufen jetzt Ermittlungen wegen Exibitionismus und Erregung öffentlichen Ärgernisses.


Clever, so kann er vielleicht Religionsfreiheit geltend machen.
_________________
Am Anfang war ......das Experiment.
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