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Haftstrafen für tödliche Prügelattacke auf Jonny K.

 
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Uriziel
Herpiderpi



Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 1728

Beitrag(#1858514) Verfasst am: 15.08.2013, 20:47    Titel: Haftstrafen für tödliche Prügelattacke auf Jonny K. Antworten mit Zitat

Ich fühle mich ja schon fast wie ein "Rechter", das hier reinzupacken... ... *Schmunzel*
Schaut mal auf den Namen des Haupttäters... ... zwinkern


Haftstrafen für tödliche Prügelattacke auf Jonny K.
Quelle:
http://de.nachrichten.yahoo.com/urteil-prozess-um-get%C3%B6teten-jonny-k-erwartet-050646096.html

Zitat:

AFP - Wegen der tödlichen Prügelattacke auf den 20-jährigen Berliner Jonny K. sind sechs Anklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Haupttäter Onur U. erhielt viereinhalb Jahre, die übrigen erhielten niedrigere Haftstrafen


Zitat:

Im Prozess um die tödliche Prügelattacke gegen den Berliner Jonny K. hat das Berliner Landgericht den 20-jährigen Angeklagten Onur U. als Haupttäter zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die übrigen fünf Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und zwei Jahren und acht Monaten. Richter Helmut Schweckendieck nannte die Tat eine "Tragödie", die "nicht lückenlos aufgeklärt werden" konnte.


Ich sehe das nur und bin irgendwie mit so einem komischen, unwohlen Gefühl in der Magengegend sprachlos, zu einem' gewissen Grad... ...


Hier in Deutschland kann man brutal jemanden zu Tode prügeln mit mehreren Leuten auf einen - und man kriegt gerademal wenn's hochkommt Vier Jahre Haft... ... ... zumindestens, wenn man zu der Tatzeit wohl "jugendlich" war... ...
Das ist ein Menschenleben wohl nur wert. Vier Jahre Haft für den Täter, wahrscheinlich auch noch mit psychologischer Betreuung, Fernsehen - und auch j~aaa großem Aufpassen der Vollzugsbeamten, das den Insassen auch keiner von den anderen Insassen zu böse anguckt, oder so... ...



- Ein Schelm, wer mich dafür böse anguckt, das ich das in "Kultur und Gesellschaft" reingepackt hab. ; )
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1858528) Verfasst am: 15.08.2013, 21:14    Titel: Re: Haftstrafen für tödliche Prügelattacke auf Jonny K. Antworten mit Zitat

Uriziel hat folgendes geschrieben:

Hier in Deutschland kann man brutal jemanden zu Tode prügeln mit mehreren Leuten auf einen - und man kriegt gerademal wenn's hochkommt Vier Jahre Haft... ... ... zumindestens, wenn man zu der Tatzeit wohl "jugendlich" war... ...
Das ist ein Menschenleben wohl nur wert. Vier Jahre Haft für den Täter, wahrscheinlich auch noch mit psychologischer Betreuung, Fernsehen - und auch j~aaa großem Aufpassen der Vollzugsbeamten, das den Insassen auch keiner von den anderen Insassen zu böse anguckt, oder so... ...

Vier Jahre sind in dem Alter eine lange Zeit. Gerade für einen jugendlichen Straftäter steht die Absicht im Vordergrund, daß er sein Verhalten ändert, nicht, ihn möglichst lange wegzusperren. Und das finde ich durchaus in Ordnung.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Ayers
registrierter User



Anmeldungsdatum: 29.06.2013
Beiträge: 361
Wohnort: im Westen

Beitrag(#1858536) Verfasst am: 15.08.2013, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das Jugendstrafrecht wird vom Erziehungsgedanken dominiert. Das heißt, die ausgeworfene Maßnahme soll einen Zeitraum definieren, der nach dem Dafürhalten des Gerichts zur Behebung der festgestellten Sozialisationsdefizite erforderlich ist.

Das würde im Umkehrschluß bedeuten, daß bei ohnehin schon defizitärer Sozialisation (ungeachtet der Straftat) der angeordnete Vollzug eigentlich länger dauern müßte. Dazu wird sich in der Praxis allerdings wohl kaum ein Gericht durchringen.

ayers
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Besser ein echter Feind, als zehn falsche Freunde
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1858542) Verfasst am: 15.08.2013, 22:59    Titel: Re: Haftstrafen für tödliche Prügelattacke auf Jonny K. Antworten mit Zitat

Uriziel hat folgendes geschrieben:

Das ist ein Menschenleben wohl nur wert. Vier Jahre Haft für den Täter, wahrscheinlich auch noch mit psychologischer Betreuung, Fernsehen - und auch j~aaa großem Aufpassen der Vollzugsbeamten, das den Insassen auch keiner von den anderen Insassen zu böse anguckt, oder so... ...


Die Haftzeit stellt in unserem Rechtssystem nicht den Gegenwert des genommenen Lebens dar. Du ziehst also einen falschen Schluss, wenn Du das so darstellst. Und wenn Dir wirklich was an der Verhinderung solcher Taten liegt, solltest Du die Maßnahmen, die zur Verhinderung beitragen sollen, nicht so verächtlich machen. Sonst müsste man Deinen Beitrag als kaum verdeckte Klage über ein unzureichend gestilltes Rachebedürfnis verstehen.
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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moecks
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 4560

Beitrag(#1858547) Verfasst am: 15.08.2013, 23:55    Titel: Re: Haftstrafen für tödliche Prügelattacke auf Jonny K. Antworten mit Zitat

Uriziel hat folgendes geschrieben:
...Das ist ein Menschenleben wohl nur wert....

Was? Wie soll man ein Menschenleben mit Haftjahren aufwiegen?
Ein Mensch ist bei dieser sinnlosen Prügelattacke ums leben gekommen. Das ist ja die Tragödie.

Das lässt sich nicht wieder gut machen. Das lässt sich nicht aufwiegen.
Was also soll da der Bezug auf die Länge von Haftstrafen mit dem Tod des Opfers?
Willst du weitere Leben zerstören in dem du die Täter ewig wegsperrst?
Sinn macht das nicht.

Aber ich verstehe deinen Wunsch. Der Wunsch das die Täter lange in Haft sind und dabei am besten noch leiden. Ohne Fernseher! Am besten noch mit Zwangsarbeit 14 Stunden am Tag oder?
Nennt sich Rachegelüste und ist zutiefst menschlich.

Wenn ich ehrlich bin, geht es mir manchmal genauso und ich wünsche den vielen Tätern auf dieser Welt alles schlechte an den Hals!
Aber nachdem ich eine geraucht habe und meine Emotionen sich gelegt haben, gewinnt wieder die Hirnhälfte für die objektiven Überlegungen die Oberhand und die Rachegelüste verschwinden.
Denn objektiv macht es keinen Sinn noch weitere 4 oder 5 Menschenleben zu zerstören, denn den einen Toten macht man so auch nicht lebendig.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1858553) Verfasst am: 16.08.2013, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nebenbei bemerkt....

In Deutschland gab es auch schon Moerder ohne "fremdlaendische" Vornahmen, die hatten erheblich mehr Menschenleben auf dem Gewissen, waren keine Jugendlichen und da waere man froh gewesen, wenn die wenigstens fuer 4 Jahre weggesperrt worden waeren. Aber diese Leute gingen entweder gaenzlich straffrei aus oder nur fuer wenige Monate ihrer Freiheit verlustig.
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sünnerklaas
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Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11051
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#1858585) Verfasst am: 16.08.2013, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe gestern im Zug erlebt, wie Leute unverholen dem NSU Beifall geklatscht haben, als es um das Urteil ging. Und das waren nicht irgendwelche Spinner. Aber das spiegelt so die Stimmung nach Bekanntwerden des Urteils wider.
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Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.

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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1858586) Verfasst am: 16.08.2013, 09:36    Titel: Re: Haftstrafen für tödliche Prügelattacke auf Jonny K. Antworten mit Zitat

Uriziel hat folgendes geschrieben:
Ich fühle mich ja schon fast wie ein "Rechter", das hier reinzupacken... ... *Schmunzel*
Schaut mal auf den Namen des Haupttäters... ... zwinkern


Wieso fühlst du dich fast wie ein Rechter?

Was ist mit dem Namen des Haupttäters?
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Ayers
registrierter User



Anmeldungsdatum: 29.06.2013
Beiträge: 361
Wohnort: im Westen

Beitrag(#1858588) Verfasst am: 16.08.2013, 09:42    Titel: Re: Haftstrafen für tödliche Prügelattacke auf Jonny K. Antworten mit Zitat

moecks hat folgendes geschrieben:
Uriziel hat folgendes geschrieben:
...Das ist ein Menschenleben wohl nur wert....

Was? Wie soll man ein Menschenleben mit Haftjahren aufwiegen?
Ein Mensch ist bei dieser sinnlosen Prügelattacke ums leben gekommen. Das ist ja die Tragödie.

Das lässt sich nicht wieder gut machen. Das lässt sich nicht aufwiegen.
Was also soll da der Bezug auf die Länge von Haftstrafen mit dem Tod des Opfers?
Willst du weitere Leben zerstören in dem du die Täter ewig wegsperrst?
Sinn macht das nicht.

Aber ich verstehe deinen Wunsch. Der Wunsch das die Täter lange in Haft sind und dabei am besten noch leiden. Ohne Fernseher! Am besten noch mit Zwangsarbeit 14 Stunden am Tag oder?
Nennt sich Rachegelüste und ist zutiefst menschlich.

Wenn ich ehrlich bin, geht es mir manchmal genauso und ich wünsche den vielen Tätern auf dieser Welt alles schlechte an den Hals!
Aber nachdem ich eine geraucht habe und meine Emotionen sich gelegt haben, gewinnt wieder die Hirnhälfte für die objektiven Überlegungen die Oberhand und die Rachegelüste verschwinden.
Denn objektiv macht es keinen Sinn noch weitere 4 oder 5 Menschenleben zu zerstören, denn den einen Toten macht man so auch nicht lebendig.


Vergeltung, Sühne und Generalprävention sind in der Tat Aspekte der Strafzwecktheorie. Sie spielen allerdings im Jugendstrafrecht, wie bereits bemerkt, zum Teil keine, zum anderen eine untergeordnete Rolle.

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafzwecktheorien

Hauptzweck ist hier der Erziehungsgedanke. Was eine ganz eigene Problematik aufwirft, denn die Realisierung dieses Anspruchs kann natürlich nicht auf der Basis spekulativer Annahmen des erkennenden Gerichts über die erforderliche Dauer erreicht werden. Die aus diesem Anspruch eigentlich konsequenterweise folgende zeitlich unbefristete Jugendstrafe, die sich ausschließlich am Erziehungserfolg orientiert, ist aber bereits vor etlichen Jahren aufgrund anderer rechtstheoretischer Erwägungen aus dem Gesetz gestrichen worden.

ayers
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1858607) Verfasst am: 16.08.2013, 11:49    Titel: Re: Haftstrafen für tödliche Prügelattacke auf Jonny K. Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Sonst müsste man Deinen Beitrag als kaum verdeckte Klage über ein unzureichend gestilltes Rachebedürfnis verstehen.

Wars das denn nicht?
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
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Beitrag(#1858615) Verfasst am: 16.08.2013, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

1. 1,5 Jahre über der Mindesstrafe ist kein übermäßig mildes Urteil.
2. Ein Mord liegt hier nicht vor.
3. Der aufschäumende Pöbel ist mal wieder widerwärtig.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
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Beitrag(#1858624) Verfasst am: 16.08.2013, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:

3. Der aufschäumende Pöbel ist mal wieder widerwärtig.

Solange der Sühne- und Vergeltungsgedanke auch in der offiziellen Strafrechtsbegründung einen Platz hat, und gerade bei der Strafmaßbegründung als unverzichtbar gilt, solange kann man es dem Pöbel nicht vorwerfen, wenn er das ernst nimmt.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1858627) Verfasst am: 16.08.2013, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

3. Der aufschäumende Pöbel ist mal wieder widerwärtig.

Solange der Sühne- und Vergeltungsgedanke auch in der offiziellen Strafrechtsbegründung einen Platz hat, und gerade bei der Strafmaßbegründung als unverzichtbar gilt, solange kann man es dem Pöbel nicht vorwerfen, wenn er das ernst nimmt.

Naja, im Jugendstrafrecht gilt dies aber nur sehr eingeschränkt.
Aber du hast natürlich recht.
Ich finde die - weniger hier als in den Kommentarspalten der onlinezeitungen und bei facebook auftretenden Kopf ab Kommentare einfach etwas widerwärtich..
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1858631) Verfasst am: 16.08.2013, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Ich finde die - weniger hier als in den Kommentarspalten der onlinezeitungen und bei facebook auftretenden Kopf ab Kommentare einfach etwas widerwärtich..

Da wiederum hast natürlich du recht.

Doppelt widerwärtig, wenn die Nationalität der Täter eine Rolle spielt.
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Ahriman
Tattergreis



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Beitrag(#1858682) Verfasst am: 16.08.2013, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Besserung, Erziehung, naja. Ich frage jetzt nur, ob das im konkreten Fall vielleicht etwas spät kommt. Sind die Kerle wirklich noch nie aufgefallen?
Es ist tatsächlich doch so, daß man eine ganze Menge übler Dinge bei uns tun kann, ohne daß den Tätern nur das geringste geschieht, da droht höchstens mal ein Bulle mit dem Zeigefinger, weil er mehr nicht kann, nicht darf.
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Uriziel
Herpiderpi



Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 1728

Beitrag(#1858691) Verfasst am: 16.08.2013, 20:17    Titel: Re: Haftstrafen für tödliche Prügelattacke auf Jonny K. Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Uriziel hat folgendes geschrieben:

Hier in Deutschland kann man brutal jemanden zu Tode prügeln mit mehreren Leuten auf einen - und man kriegt gerademal wenn's hochkommt Vier Jahre Haft... ... ... zumindestens, wenn man zu der Tatzeit wohl "jugendlich" war... ...
Das ist ein Menschenleben wohl nur wert. Vier Jahre Haft für den Täter, wahrscheinlich auch noch mit psychologischer Betreuung, Fernsehen - und auch j~aaa großem Aufpassen der Vollzugsbeamten, das den Insassen auch keiner von den anderen Insassen zu böse anguckt, oder so... ...

Vier Jahre sind in dem Alter eine lange Zeit. Gerade für einen jugendlichen Straftäter steht die Absicht im Vordergrund, daß er sein Verhalten ändert, nicht, ihn möglichst lange wegzusperren. Und das finde ich durchaus in Ordnung.


Du bringst da ehrlich gesagt ja eines der allerbesten Argumente ein, die ich mir für so eine "kurze" Haftzeit vorstellen kann...


Wie wäre es denn dann aber mal "damit" : ---> 4 Jahre Haft sofort und auf jeden Fall - und aber mindestens eigentlich 10 Jahre Haft insgesamt ' auf Bewährung ' ... ... ...



Heisst: Wenn er rauskommt - und dannach nochmal jemanden angreift, sodass dieser mittelschwere oder schwere Verletzungen hat - O~DER sogar auch noch wieder daran stirbt, dann kommt er mindestens für die noch restliche, ausstehende Zeit hinter Gittern,

angerechnet ohne die Tage Abzug, die er draussen war nach den ersten Vier Jahren - also das es noch mindestens Sechs weitere Jahre wären.



Ich finde, das wäre sogar AUCH NOCH verdammt kurz - bedenkt man, das "schon wieder" ein ganzes, weiteres Menschenleben draufgegangen ist.


Ein Mensch mit den schlimmsten Aggressionen, die ich jemals "bewundern" musste, war ich selbst. Und ich habe nie jemanden erschlagen. Oder "erstochen", oder "totgeprügelt" - und bei einigen Leuten wäre ich dazu locker in der Lage gewesen.


Seltsamerweise kann ich mich aber benehmen - und das obwohl einige Personen in meiner Nähe gefährliche Eskalationen wirklich Jahrelang provoziert hatten.



zelig hat folgendes geschrieben:
Uriziel hat folgendes geschrieben:

Das ist ein Menschenleben wohl nur wert. Vier Jahre Haft für den Täter, wahrscheinlich auch noch mit psychologischer Betreuung, Fernsehen - und auch j~aaa großem Aufpassen der Vollzugsbeamten, das den Insassen auch keiner von den anderen Insassen zu böse anguckt, oder so... ...


Die Haftzeit stellt in unserem Rechtssystem nicht den Gegenwert des genommenen Lebens dar. Du ziehst also einen falschen Schluss, wenn Du das so darstellst.


Spielt das wirklich eine so genaue Rolle? Das Endergebnis ist doch dasselbe, nicht wahr?


Egal wieviele/(wie "wenige") Jahre Haft man einem Täter gibt - sein Opfer hat ein GANZES LEBEN verloren... ... ... das heisst, es sind umgerechnet mindestens +76 Jahre Lebenszeit draufgegangen. Irgendwie wirkt das einfach wie eine Verspottung und ein spucken, schlagen oder treten in das Gesicht des ohnehin schon ruinierten Opfer's, wenn der Täter dann "noch nichtmal" zwischen Fünf und Zehn Jahren Haft kriegt.


Und diese würde ich als Strafe persönlich immer noch als "sehr milde" Strafe empfinden.



Alchemist hat folgendes geschrieben:
Uriziel hat folgendes geschrieben:
Ich fühle mich ja schon fast wie ein "Rechter", das hier reinzupacken... ... *Schmunzel*
Schaut mal auf den Namen des Haupttäters... ... zwinkern


Wieso fühlst du dich fast wie ein Rechter?

Was ist mit dem Namen des Haupttäters?


Wie kann Ich "es wagen", diesen Bericht hier zu verlinken - TROTZ des eindeutigen Namen's des Haupttäters? zwinkern
Hätte ich doch nicht einfach nur mit einem beklemmten, beschämten Gefühl schweigen und ein wenig den Kopf senken sollen?

Wie KONNTE ich es nur wagen, diesen Bericht überhaupt zu sehen? Und zu lesen? Bin ich etwa jemand, dem "dieser Täter" als solcher gefallen würde? Will ich vielleicht alle Menschen, die "Onur" mit Vornamen heissen, als solche Täter sehen?


Wer weis wer weis... ... ... als Deutscher ist man da ja immer recht eine zwielichtige, hinterhältige Kreatur, die aufgrund ihrer möglichen Aufmüpfigkeit lieber doppelt so genau und wachsam beobachtet werden muss... ... ...




(( Ich übertreibe jetzt absichtlich, fall's das wirklich nicht klar zu erkennen sein sollte. ))
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