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Sexismus I
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1849103) Verfasst am: 29.06.2013, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Noch krasser ist es bei extrem bitteren Schnäpsen, wo es offensichtlich ist, dass man diese nicht wegen, sondern trotz ihres abstoßenden Aromas zu sich nimmt.


Schnaps ist nicht so mein Ding, aber ich mag Single Malts, die anderen die Schuhe ausziehen. Und zwar nicht trotz ihres Aromas, sondern gerade wegen. Und um die nur für einen Schwipps zu trinken, sind die einfach zu teuer.


Der hohe Preis ist bei dem aufwändigen Produktionsverfahren ja auch kein Wunder:

Zitat:
Single Malt Whisky hat seinen Namen daher, dass er nur aus Gerstenmalz hergestellt wird. Zum Mälzen wird die Gerste einige Tage lang in Quellwasser eingeweicht. Die gequollene Gerste wird nun auf einer ebenen Fläche ausgebreitet. In den nächsten acht bis zehn Tagen wird die Gerste regelmäßig gewendet. Sie beginnt zu keimen und im Korn natürlicherweise vorhandene Enzyme werden aktiviert, die die Stärke teilweise in verschiedene Doppel- und Einfachzucker, vor allem Malzzucker und Traubenzucker, umwandeln.

Die angekeimte Gerste wird scharf getrocknet, wodurch auch der Keimvorgang gestoppt wird, bevor der entstehende Keim den Zucker wieder verbrauchen kann. Gleichzeitig beschleunigen die hohen Temperaturen den Effekt der Enzyme im noch feuchten Korn, so dass bis zur vollständigen Trocknung der Hauptteil der Stärke in Zucker umgesetzt ist. Die Gerste wird dazu auf dem Boden einer Darre (kiln) ausgebreitet und mit dem Rauch und der Hitze eines Feuers unterhalb der Darre getrocknet. Zu früheren Zeiten wurde die Gerste mit Schaufeln gewendet, heute werden dazu entsprechende Maschinen eingesetzt. Wird zur Feuerung Torf verwendet, so verleiht dies dem Gerstenmalz einen torfigen Geschmack (peat reek, Phenolaroma), der dann auch im Endprodukt zu schmecken ist. Das Aroma variiert je nach Stärke und Dauer des Torffeuers von leicht rauchig bis zu sehr kräftigem, beinahe braunkohleartigem Torfrauchgeschmack (heavily peated).

Das Gerstenmalz wird nun gereinigt, in einer Mühle zu Schrot (grist) gemahlen, anschließend in Maischebottiche gefüllt und mehrfach mit erhitztem Quell- oder Moorwasser aus der Gegend der Brennerei übergossen. Hierbei lösen sich der Zucker und einige andere Bestandteile des Malzes im Wasser, während die für den Brauvorgang unerwünschten Eiweißstoffe, Fette und Ballaststoffe des Malzes, wie auch die restliche unverwandelte Stärke, nicht in Lösung gehen und abgeseiht werden. Während die entstandene süße Lösung (wort, deutsch: Würze) weiter verarbeitet wird, werden die nicht löslichen Anteile des Malzschrots als Viehfutter verwendet.


hier die vollständigen Produktionsschritte


Sachen gibt's! Ohnmacht

Das ist ja ein richtig bürgerlich-dekadentes Gebräu ...-! Sehr glücklich

nicht ganz ernst gemeint. Sondern: das ist ja ein richtig wertvoller Tropfen!
_________________
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K.I.Z - Frieden

Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video

Informationsstelle Militarisierung e.V.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1849174) Verfasst am: 29.06.2013, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wieviel Ideenreichtum, Erfindungsgeist, Mühe und Arbeit der Mensch aufwendet, um alkoholische Getränke herzustellen. Naja, wenn kein williges Weib zu haben ist, tuts der Schnaps auch.
Schon Noah hatte nichts besseres zu tun als sich zu besaufen.
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Waschmaschine777
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1862343) Verfasst am: 28.08.2013, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nordrhein-westfalen-gleichstellungsbeauftragte-sollen-weiblich-sein-a-918940.html

Zitat:
In Nordrhein-Westfalen hat ein Mann keine Chance auf einen Posten als Gleichstellungsbeauftragter. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden. Demnach ist die Beschränkung auf Frauen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in gewissen Fällen gedeckt.
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Fake
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1862344) Verfasst am: 28.08.2013, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nordrhein-westfalen-gleichstellungsbeauftragte-sollen-weiblich-sein-a-918940.html

Zitat:
In Nordrhein-Westfalen hat ein Mann keine Chance auf einen Posten als Gleichstellungsbeauftragter. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden. Demnach ist die Beschränkung auf Frauen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in gewissen Fällen gedeckt.

Und was hat das mit Sexismus zu tun?
Ich hatte eigentlich auf irgendwas mit Titten gehofft... Weinen
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logiCopter
... in den Süden



Anmeldungsdatum: 22.05.2013
Beiträge: 480

Beitrag(#1862509) Verfasst am: 29.08.2013, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nordrhein-westfalen-gleichstellungsbeauftragte-sollen-weiblich-sein-a-918940.html

Zitat:
In Nordrhein-Westfalen hat ein Mann keine Chance auf einen Posten als Gleichstellungsbeauftragter. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden. Demnach ist die Beschränkung auf Frauen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in gewissen Fällen gedeckt.

Und was hat das mit Sexismus zu tun?
Ich hatte eigentlich auf irgendwas mit Titten gehofft... Weinen

Deine Titten sollst du haben:
Dieses Urteil hat deshalb was mit Sexismus zu tun, weil es endlich geklärt hat, dass bei der sexuellen Gleichbehandlung nur den Titten die Rolle des Anklägers zusteht, während der Platz derer mit dem Schniedel grundsätzlich die Anklagebank zu sein hat.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1862533) Verfasst am: 29.08.2013, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

logiCopter hat folgendes geschrieben:

Dieses Urteil hat deshalb was mit Sexismus zu tun, weil es endlich geklärt hat, dass bei der sexuellen Gleichbehandlung nur den Titten die Rolle des Anklägers zusteht, während der Platz derer mit dem Schniedel grundsätzlich die Anklagebank zu sein hat.


Was auch immer man von dem Urteil halten soll: Nein, das ist damit nicht geklärt. Erstens wurde die Klage nicht verboten, aber das ist mehr Wortklauberei. Vor allem lässt sich das Urteil bezüglich GLeichstellungsbeauftragten nicht auf andere Arbeitsbereiche ausweiten.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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logiCopter
... in den Süden



Anmeldungsdatum: 22.05.2013
Beiträge: 480

Beitrag(#1862618) Verfasst am: 29.08.2013, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
logiCopter hat folgendes geschrieben:

Dieses Urteil hat deshalb was mit Sexismus zu tun, weil es endlich geklärt hat, dass bei der sexuellen Gleichbehandlung nur den Titten die Rolle des Anklägers zusteht, während der Platz derer mit dem Schniedel grundsätzlich die Anklagebank zu sein hat.


Was auch immer man von dem Urteil halten soll: Nein, das ist damit nicht geklärt. Erstens wurde die Klage nicht verboten, aber das ist mehr Wortklauberei. Vor allem lässt sich das Urteil bezüglich GLeichstellungsbeauftragten nicht auf andere Arbeitsbereiche ausweiten.

So wie ich das verstehe, sagt das Urteil, dass der "Arbeitsbereich" Gleichstellungsbeauftragter nicht von einem Mann ausgeübt werden kann.
Die Problematik "Gleichstellung" scheint damit also das Hoheitsgebiet der Frauen zu sein. ( "Beschränkung auf Frauen gedeckt", wie es im Urteil heißt)
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1862725) Verfasst am: 29.08.2013, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
logiCopter hat folgendes geschrieben:

Dieses Urteil hat deshalb was mit Sexismus zu tun, weil es endlich geklärt hat, dass bei der sexuellen Gleichbehandlung nur den Titten die Rolle des Anklägers zusteht, während der Platz derer mit dem Schniedel grundsätzlich die Anklagebank zu sein hat.


Was auch immer man von dem Urteil halten soll: Nein, das ist damit nicht geklärt. Erstens wurde die Klage nicht verboten, aber das ist mehr Wortklauberei. Vor allem lässt sich das Urteil bezüglich GLeichstellungsbeauftragten nicht auf andere Arbeitsbereiche ausweiten.


Waere es nicht irgendwie angebracht, solche Posten zu splitten? Eben wegen geschlechtsspezifischer Fragen. Das waere jetzt die plausible Loesung, die mir einfallen wuerde.

Wobei halt die Frage ist, wieviel Zeit fuer "Frauensachen" und wieviel fuer "Maennersachen" benoetigt wird. Vielleicht koennte man das ja hochrechnen und auf die Arbeitsstunden umlegen..
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"Daß alles immer schlimmer wird, versteht sich auch im neuen Jahr von selbst und hat noch immer nichts mit Verschwörung zu tun, sondern mit allen, die ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verrichten." Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1862900) Verfasst am: 29.08.2013, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, ausgehend von der Berichterstattung scheint mir das Urteil zunächst so korrekt zu sein. Der Knackpunkt ist wohl das Landesggleichstellungsgesetz in NRW, sofern es pauschal die Besetzung der Stelle einer/s Gleichstellungsbeauftragten durch einen Mann unterbindet. Weder scheint mir das Landesgesetz in dieser Form vom erwähnten Bundesgesetz gedeckt zu sein, noch würde ich ihm, falls es zur Normenkontrollklage vor dem BVG käme, gute Chancen geben, Bestand zu haben.

In dieser Form finde ich das Gesetz ziemlich merkwürdig, wenn es tatsächlich keine abweichende Einzelfallentscheidung zuließe.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#1862915) Verfasst am: 29.08.2013, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Hm, ausgehend von der Berichterstattung scheint mir das Urteil zunächst so korrekt zu sein. Der Knackpunkt ist wohl das Landesggleichstellungsgesetz in NRW, sofern es pauschal die Besetzung der Stelle einer/s Gleichstellungsbeauftragten durch einen Mann unterbindet. Weder scheint mir das Landesgesetz in dieser Form vom erwähnten Bundesgesetz gedeckt zu sein, noch würde ich ihm, falls es zur Normenkontrollklage vor dem BVG käme, gute Chancen geben, Bestand zu haben.

In dieser Form finde ich das Gesetz ziemlich merkwürdig, wenn es tatsächlich keine abweichende Einzelfallentscheidung zuließe.

Ich würde das nach GG Art 3, Abs. 2, Satz 2 für juristisch zulässig halten: Dass für einen Posten, der dafür gedacht ist, Ungleichbehandlungen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen bzw. auszugleichen, eine Frau vorgesehen wird, dürfte, da diese Benachteiligungen in unserer Gesellschaft nun mal tendenziell immer noch zu Lasten von Frauen gehen, zu rechtfertigen sein. Ziemlich unmittelbar einsichtig dürfte das sein, wenn es zB um sexuelle Belästigung geht.

Ob man es für richtig hält, das das Landesgesetz wirklich so ausnahmslos eine Frau verlangt, ist eine andere Frage.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
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Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1862937) Verfasst am: 30.08.2013, 02:58    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Ich würde das nach GG Art 3, Abs. 2, Satz 2 für juristisch zulässig halten: Dass für einen Posten, der dafür gedacht ist, Ungleichbehandlungen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen bzw. auszugleichen, eine Frau vorgesehen wird, dürfte, da diese Benachteiligungen in unserer Gesellschaft nun mal tendenziell immer noch zu Lasten von Frauen gehen, zu rechtfertigen sein. Ziemlich unmittelbar einsichtig dürfte das sein, wenn es zB um sexuelle Belästigung geht. ...

Kommt mir komisch vor, diese Argumentation:

Implizit argumentierst Du ja mit einem möglichen oder gar wahrscheinlichen geschlechtsspezifischen Fehlverhalten eines männlichen Gleichstellungsbeauftragten. Gerade dann solltest Du aber korrekterweise auch von einem entsprechenden, d.h. in der Tendenz gegensätzlichen Fehlverhalten weiblicher Gleichstellungsbeauftragter ausgehen und diese Stellen paritätisch besetzen.

Eine andere Möglichkeit besteht nur darin, geschlechtsspezifisches Fehlverhalten einfach als männlich zu definieren, so dass es bei Frauen nie vorkommen kann.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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logiCopter
... in den Süden



Anmeldungsdatum: 22.05.2013
Beiträge: 480

Beitrag(#1862946) Verfasst am: 30.08.2013, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
logiCopter hat folgendes geschrieben:

Dieses Urteil hat deshalb was mit Sexismus zu tun, weil es endlich geklärt hat, dass bei der sexuellen Gleichbehandlung nur den Titten die Rolle des Anklägers zusteht, während der Platz derer mit dem Schniedel grundsätzlich die Anklagebank zu sein hat.


Was auch immer man von dem Urteil halten soll: Nein, das ist damit nicht geklärt. Erstens wurde die Klage nicht verboten, aber das ist mehr Wortklauberei. Vor allem lässt sich das Urteil bezüglich GLeichstellungsbeauftragten nicht auf andere Arbeitsbereiche ausweiten.


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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#1863060) Verfasst am: 30.08.2013, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Ich würde das nach GG Art 3, Abs. 2, Satz 2 für juristisch zulässig halten: Dass für einen Posten, der dafür gedacht ist, Ungleichbehandlungen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen bzw. auszugleichen, eine Frau vorgesehen wird, dürfte, da diese Benachteiligungen in unserer Gesellschaft nun mal tendenziell immer noch zu Lasten von Frauen gehen, zu rechtfertigen sein. Ziemlich unmittelbar einsichtig dürfte das sein, wenn es zB um sexuelle Belästigung geht. ...

Kommt mir komisch vor, diese Argumentation:

Implizit argumentierst Du ja mit einem möglichen oder gar wahrscheinlichen geschlechtsspezifischen Fehlverhalten eines männlichen Gleichstellungsbeauftragten. Gerade dann solltest Du aber korrekterweise auch von einem entsprechenden, d.h. in der Tendenz gegensätzlichen Fehlverhalten weiblicher Gleichstellungsbeauftragter ausgehen und diese Stellen paritätisch besetzen.

Eine andere Möglichkeit besteht nur darin, geschlechtsspezifisches Fehlverhalten einfach als männlich zu definieren, so dass es bei Frauen nie vorkommen kann.

Nein, ich argumentiere nicht mit einem potentiellen Fehlverhalten eines männlichen Gleichstellungsbeauftragten, sondern mit einer besseren Geeignetheit einer weiblichen. Wenn es um Benachteiligung aufgrund des Geschlechts geht, geht es in der weit überwiegenden Anzahl potentieller Probleme doch um Benachteiligung von Frauen (wenn um die von Männeren, dann wiederum häufig dann, wenn sie traditionell der Frauenrolle entsprechende Dinge beanspruchen wollen, Auszeiten für Kindererziehung zB). Zu solchen Problemen könnte eine Frau qua Zugehörigkeit einfach einen besseren Zugang haben. Ganz entsprechend, wie man als Sozialarbeiter zB für Probleme von Menschen mit Migrationshintergrund auch gezielt einen solchen einstellen darf, obwohl ethnische Herkunft normalerweise kein Einstellungskriterium sein darf.

Ganz besonders sichtbar wird das dann mMn nach bei Bearbeitung von Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, was ja in den Aufgabenbereich einer Gleichstellungsbeauftragten fallen dürfte. Davon sind ja auch weit überwiegend Frauen betroffen, und ich finde es eigentlich unmittelbar einsichtig, dass man den Betroffenen dann eher keinen Mann als Zuständigen vorsetzen sollte.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 22263

Beitrag(#1863061) Verfasst am: 30.08.2013, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

logiCopter hat folgendes geschrieben:
Hatiora hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
logiCopter hat folgendes geschrieben:

Dieses Urteil hat deshalb was mit Sexismus zu tun, weil es endlich geklärt hat, dass bei der sexuellen Gleichbehandlung nur den Titten die Rolle des Anklägers zusteht, während der Platz derer mit dem Schniedel grundsätzlich die Anklagebank zu sein hat.

Was auch immer man von dem Urteil halten soll: Nein, das ist damit nicht geklärt. Erstens wurde die Klage nicht verboten, aber das ist mehr Wortklauberei. Vor allem lässt sich das Urteil bezüglich GLeichstellungsbeauftragten nicht auf andere Arbeitsbereiche ausweiten.

Waere es nicht irgendwie angebracht, solche Posten zu splitten? Eben wegen geschlechtsspezifischer Fragen. Das waere jetzt die plausible Loesung, die mir einfallen wuerde.

Ja, das wäre eigentlich logisch.
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Das wäre dann logisch, wenn von den Problemen, mit denen Gleichstellungsbeauftragte zu tun haben, Männer und Frauen gleichermaßen betroffen wären.
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26447
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1863080) Verfasst am: 30.08.2013, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Ganz besonders sichtbar wird das dann mMn nach bei Bearbeitung von Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, was ja in den Aufgabenbereich einer Gleichstellungsbeauftragten fallen dürfte. Davon sind ja auch weit überwiegend Frauen betroffen, und ich finde es eigentlich unmittelbar einsichtig, dass man den Betroffenen dann eher keinen Mann als Zuständigen vorsetzen sollte.

Stimmt. Da bedarf es einer einfühlenden Frau, die in der Lage ist, die Belästigung auch dann festzustellen, wenn sie gar nicht stattgefunden hat. Das erinnert mich an Alice Schwarzers einfühlsame Berichterstattung vom Kachelmannprozess.

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vrolijke
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Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1863082) Verfasst am: 30.08.2013, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Ganz besonders sichtbar wird das dann mMn nach bei Bearbeitung von Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, was ja in den Aufgabenbereich einer Gleichstellungsbeauftragten fallen dürfte. Davon sind ja auch weit überwiegend Frauen betroffen, und ich finde es eigentlich unmittelbar einsichtig, dass man den Betroffenen dann eher keinen Mann als Zuständigen vorsetzen sollte.

Stimmt. Da bedarf es einer einfühlenden Frau, die in der Lage ist, die Belästigung auch dann festzustellen, wenn sie gar nicht stattgefunden hat. Das erinnert mich an Alice Schwarzers einfühlsame Berichterstattung vom Kachelmannprozess.

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Eine Berichtestatterin hat wohl etwas andere Aufgaben, als einfühlsam zu sein.
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Hatiora
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Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1863104) Verfasst am: 30.08.2013, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

logiCopter hat folgendes geschrieben:

Ja, das wäre eigentlich logisch.
Aber was ist beim Sex schon logisch ... zwinkern

Ich dachte, es geht da um Probleme im Arbeitsbereich?
....Dann kann ich die jetzt auch fragen, ab wann Sadomaso sexuelle Belaestigung ist?...nice..

fwo hat folgendes geschrieben:

Stimmt. Da bedarf es einer einfühlenden Frau, die in der Lage ist, die Belästigung auch dann festzustellen, wenn sie gar nicht stattgefunden hat.

fwo


Und ja, ein maennlicher Gleichstellungsbeauftragter, der der Frau anschaulich erklaeren kann, warum ihre Belaestigung jetzt keine war......

Argh

Kann man nicht einfach mal total naiv davon ausgehen, dass Gleichstellungsbeauftragte sich halbwegs kompetent um ihren Job kuemmern?

Und dennoch denke ich, es gibt Faelle, in denen eine Frau als Ansprechpartner besser geeignet ist und solche, in denen es ein Mann waere...
Das hat nix mit "sexistischen Maennern" oder "hinterlistigen Frauen" zu tun, sondern damit, dass die Klientel auch Vertrauen zum Gleichstellungsbeauftragten haben muss.

Dumm halt, dass Menschen nicht immer so logisch funktionieren. Echt ein Fehler, den man ausmerzen sollte.. Mit den Augen rollen
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1863145) Verfasst am: 30.08.2013, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Um das nochmal zu verdeutlichen, und damit das nicht verwischt wird. Meine Kritik richtet sich gegen den gesetzlich verordneten Ausschluss von Männern vom Job des Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Bereich. Sie richtet sich nicht gegen die vorrangige Besetzung durch Frauen, was selbstverständlich aufgrund der realen Verhältnisse insgesamt eine sinnvolle Regelung ist.
Ich finde es nur merkwürdig, daß bereits der Gedanke, ein Mann könnte im Einzelfall die Person sein, an den sich auch eine benachteiligte und/oder belästigte Frau im Vertrauen wenden will, ein Tabu ist - was sich, wenn ich das richtig mitbekommen habe, auch in den Zuordnungen der letzten Beiträge niederschlägt.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1863172) Verfasst am: 30.08.2013, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Ganz besonders sichtbar wird das dann mMn nach bei Bearbeitung von Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, was ja in den Aufgabenbereich einer Gleichstellungsbeauftragten fallen dürfte. Davon sind ja auch weit überwiegend Frauen betroffen, und ich finde es eigentlich unmittelbar einsichtig, dass man den Betroffenen dann eher keinen Mann als Zuständigen vorsetzen sollte.

Stimmt. Da bedarf es einer einfühlenden Frau, die in der Lage ist, die Belästigung auch dann festzustellen, wenn sie gar nicht stattgefunden hat.


Ungustiöses im Blickfeld
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1863181) Verfasst am: 30.08.2013, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Um das nochmal zu verdeutlichen, und damit das nicht verwischt wird. Meine Kritik richtet sich gegen den gesetzlich verordneten Ausschluss von Männern vom Job des Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Bereich. Sie richtet sich nicht gegen die vorrangige Besetzung durch Frauen, was selbstverständlich aufgrund der realen Verhältnisse insgesamt eine sinnvolle Regelung ist.
Ich finde es nur merkwürdig, daß bereits der Gedanke, ein Mann könnte im Einzelfall die Person sein, an den sich auch eine benachteiligte und/oder belästigte Frau im Vertrauen wenden will, ein Tabu ist - was sich, wenn ich das richtig mitbekommen habe, auch in den Zuordnungen der letzten Beiträge niederschlägt.


Es ist nicht nur kein Tabu, sondern ich habe das schon mehrmals erlebt, dass der Gleichbehandlungsbeauftragte ein Mann war. Ich habe das auch immer sehr unterstützt, da es bisweilen üblich war, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte eine Frau mit prekärem Dienstverhältnis war und ihre Karriere als erstes unter den Streitigkeiten gelitten hat.

Wen jemand aber ein Problem damit hat, dass es in der Gesamtstruktur oder in der Polizei auch eine weibliche Ansprechperson für Vergewaltigungsopfer geben sollte, liegt die Vermutung schon nahe, dass einfach konsequente Empathieverweigerung betrieben wird, und die eigene Beleidigung wegen des Fehlens der telepathischen Erkennung der Anständigkeit für wesentlich wichtiger als die emotionalen Probleme des traumatisierten Opfers eingestuft wird.
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Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1863183) Verfasst am: 30.08.2013, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Ganz besonders sichtbar wird das dann mMn nach bei Bearbeitung von Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, was ja in den Aufgabenbereich einer Gleichstellungsbeauftragten fallen dürfte. Davon sind ja auch weit überwiegend Frauen betroffen, und ich finde es eigentlich unmittelbar einsichtig, dass man den Betroffenen dann eher keinen Mann als Zuständigen vorsetzen sollte.

Stimmt. Da bedarf es einer einfühlenden Frau, die in der Lage ist, die Belästigung auch dann festzustellen, wenn sie gar nicht stattgefunden hat.


Ja, das ist wohl die einzig denkbare Erklärung. Sowas wie Scham- und Schuldgefühle nach Belästigungen und Vergewaltigungen sind alles nur Fabrikate der feministischen Weltverschwörung oder bedeuten wahrscheinlich, dass es die Schlampe eh gewollt hat.

Eine andere Erklärung wäre natürlich aber auch, dass die Frau Angst hat, dass der Mann einer wie du ist.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1863184) Verfasst am: 30.08.2013, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Wen jemand aber ein Problem damit hat, dass es in der Gesamtstruktur oder in der Polizei auch eine weibliche Ansprechperson für Vergewaltigungsopfer geben sollte...


Das unterstütze ich. Eine Vergewaltigte muss nach der Tat die Möglichkeit haben, den Tathergang zunächst einer Polizistin zu schildern, wenn sie das will. Und ich kann mir kaum vorstellen, daß eine Frau auf diese Möglichkeit verzichten würde.
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fwo
Caterpillar D9



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Beitrag(#1863187) Verfasst am: 30.08.2013, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Ganz besonders sichtbar wird das dann mMn nach bei Bearbeitung von Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, was ja in den Aufgabenbereich einer Gleichstellungsbeauftragten fallen dürfte. Davon sind ja auch weit überwiegend Frauen betroffen, und ich finde es eigentlich unmittelbar einsichtig, dass man den Betroffenen dann eher keinen Mann als Zuständigen vorsetzen sollte.

Stimmt. Da bedarf es einer einfühlenden Frau, die in der Lage ist, die Belästigung auch dann festzustellen, wenn sie gar nicht stattgefunden hat.


Ja, das ist wohl die einzig denkbare Erklärung. Sowas wie Scham- und Schuldgefühle nach Belästigungen und Vergewaltigungen sind alles nur Fabrikate der feministischen Weltverschwörung oder bedeuten wahrscheinlich, dass es die Schlampe eh gewollt hat.

Eine andere Erklärung wäre natürlich aber auch, dass die Frau Angst hat, dass der Mann einer wie du ist.

zwinkern Zu so einer Angst müsste sie mich kennen. Jetzt habe ich aber, wenn ich bedenke, über was sich Frauen, die mich kennen, mit mir unterhalten, überhaupt nicht den Eindruck, dass da eine derartige Angst im Spiel ist. Irgendetwas stimmt da also nicht.

Es ist richtig, dass die Dunkelziffer bei sexuelllen Belästigungen sehr hoch ist - da würde ich allerdings primär die Sozialisation und direkte Umgebung der Betroffenen verantwortlich machen, übrigens die direkte Umgebung in Form beider Geschlechter.

Gleichzeitig gibt es Untersuchungen, die wurden hier schon verlinkt, ich suche sie deshalb nicht noch einmal heraus, die eine zunehmende Häufigkeit von Falschanzeigen feststellen. Und da es sich bei der sexuellen Belästigung um eine Straftat handelt, verdient der Vorwurf einer solchen eine genauso kritische Untersuchung wie andere Straftatsvorwürfe auch. Zumindest solange unser Ziel der Rechtsstaat ist.

Dass das eine Gratwanderung ist, sehe ich auch, aber sie sollte unternommen werden, was im Moment leider nicht die Regel ist. Im Moment ist es vor Gericht leider regelmäßig so, dass bei derartigen Delikten die Unschuldsvermutung für den Mann nicht mehr zu gelten scheint. Auch dazu gibt es Untersuchungen, die hier schon verlinkt wurden. Der Fall Kachelmann war da symptomatisch.

fwo
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1863194) Verfasst am: 31.08.2013, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Um das nochmal zu verdeutlichen, und damit das nicht verwischt wird. Meine Kritik richtet sich gegen den gesetzlich verordneten Ausschluss von Männern vom Job des Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Bereich. Sie richtet sich nicht gegen die vorrangige Besetzung durch Frauen, was selbstverständlich aufgrund der realen Verhältnisse insgesamt eine sinnvolle Regelung ist.
Ich finde es nur merkwürdig, daß bereits der Gedanke, ein Mann könnte im Einzelfall die Person sein, an den sich auch eine benachteiligte und/oder belästigte Frau im Vertrauen wenden will, ein Tabu ist - was sich, wenn ich das richtig mitbekommen habe, auch in den Zuordnungen der letzten Beiträge niederschlägt.

Ich habe deswegen auch differenziert zwischen der bevorzugten Einstellung einer Frau auf einen solchen Posten in der konkreten Entscheidung und der gesetzlichen Vorschrift, die auch Ausnahmen unmöglich macht.
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Fake
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Beitrag(#1865248) Verfasst am: 09.09.2013, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Wen jemand aber ein Problem damit hat, dass es in der Gesamtstruktur oder in der Polizei auch eine weibliche Ansprechperson für Vergewaltigungsopfer geben sollte, liegt die Vermutung schon nahe, dass einfach konsequente Empathieverweigerung betrieben wird

Nein, diese Vermutung liegt nicht nahe. Die Frage ist, was du mit "sollte" meinst. Wenn ein Vergewaltigungsopfer zur Polizei kommt und unter den diensthabenden Polizeibeamten auch mindestens eine Frau ist, dürfte es gängige Praxis sein, dass sich eine Frau um die Sache kümmert. Niemand wird was dagegen haben.

Aber das Opfer hat halt keinen Anspruch auf weibliche Betreuung. Ansonsten müssten sich sämtliche Dienstpläne und die gesamte Polizeiorganisation danach richten. Gleiches gilt natürlich für die Gerichtsmedizin. Vergewaltigung ist eine Straftat wie andere auch. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Staat unter allen Straftaten ausgerechnet hier zu Mehraufwand gewungen sein sollte.
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Tarvoc
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Beitrag(#1865252) Verfasst am: 09.09.2013, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Aber das Opfer hat halt keinen Anspruch auf weibliche Betreuung. Ansonsten müssten sich sämtliche Dienstpläne und die gesamte Polizeiorganisation danach richten.

Was? Unsinn. Dafür eine gesonderte Stelle einzurichten wäre überhaupt kein Problem und würde auch nicht sämtliche anderen Dienstpläne durcheinanderbringen.
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Fake
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Beitrag(#1865260) Verfasst am: 09.09.2013, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Aber das Opfer hat halt keinen Anspruch auf weibliche Betreuung. Ansonsten müssten sich sämtliche Dienstpläne und die gesamte Polizeiorganisation danach richten.

Was? Unsinn. Dafür eine gesonderte Stelle einzurichten wäre überhaupt kein Problem und würde auch nicht sämtliche anderen Dienstpläne durcheinanderbringen.

In Großstädten mag das so sein. Aber flächendeckend jede Polizeistation und jede Gerichtsmedizin permanent mit weiblichem Personal zu versehen dürfte nach allgemeinen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit nicht machbar sein.
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Tarvoc
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Beitrag(#1865264) Verfasst am: 09.09.2013, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Klar kommt man nicht darum herum, das im Einzelfall zu entscheiden. Auf einer Polizeistation in einem 500-Seelen-Dorf, auf der womöglich überhaupt keine Frau arbeitet, wird's womöglich schwierig. Das heißt aber nicht, dass das nicht trotzdem die Norm sein sollte.
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vrolijke
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Beitrag(#1865265) Verfasst am: 09.09.2013, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Aber das Opfer hat halt keinen Anspruch auf weibliche Betreuung. Ansonsten müssten sich sämtliche Dienstpläne und die gesamte Polizeiorganisation danach richten.

Was? Unsinn. Dafür eine gesonderte Stelle einzurichten wäre überhaupt kein Problem und würde auch nicht sämtliche anderen Dienstpläne durcheinanderbringen.

In Großstädten mag das so sein. Aber flächendeckend jede Polizeistation und jede Gerichtsmedizin permanent mit weiblichem Personal zu versehen dürfte nach allgemeinen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit nicht machbar sein.


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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1865272) Verfasst am: 09.09.2013, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Auf einer Polizeistation in einem 500-Seelen-Dorf,

Gibt es denn sowas überhaupt noch?
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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