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Zwangsheirat
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1865404) Verfasst am: 09.09.2013, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/jemen-a-921169.html

Zitat:
Jemen: Achtjährige soll nach Vergewaltigung in Hochzeitsnacht gestorben sein

Eine Achtjährige aus dem Jemen erlitt während ihrer "Hochzeitsnacht" offenbar so schwere Verletzungen, dass sie kurz darauf verstarb. Auf der arabischen Halbinsel erhob sich scharfe Kritik an dem Täter, aber auch am Stiefvater, der das Mädchen verkauft hatte.


Ungeheuer.
Die Meldung ist von vielen Online-Medien aufgegriffen worden. Bis auf die im Spiegel s.o. steht dort etwas von Sex in Hochzeitsnacht oder gar nur Hochzeitsnacht.
Wenn ich Ohrfeigen austeilen dürfte würde ich mein ganzes Leben lang nichts anderes mehr tun.

Aber, das sind laut Zelig eben Staaten mit eigenen Gesetzen und somit normale Praxis, dann ist ja alles prima. Und hat selbstverständlich nichts mit dem Islam zu tun, dessen Oberdeppen ja nur verhindert haben, dass das Heiratsalter z.B. im Jemen heraufgesetzt wird, wegen "unislamisch".

Ich hör jetzt besser auf, bis ich mich abgeregt habe. Sonst würde ich eventuell noch schreiben, man solle sie alle vom Minarett schmeissen.


Fett greduckt von mir:

Das ist eine ungeheuerliche Unterstellung! Wo hat zelig so etwas jemals behauptet?


5 Beiträge weiter oben.
Und Alchemist, ich glaube du hast eine recht seltsame Auffassund von "ungeheuerlich". Der von mir kommentierte und verlinkte Tatbestand ist ungeheuerlich. Eine Unterstellung, wenn es denn eine wäre!, in einem Forum ist dagegen ein Witz. Du solltest mal dein Gespür für wichtig und unwichtig neu justieren. (Aber evtl. kannst du das nicht, bei unserem letzten "Gespräch" schriebst du in etwa: So etwas interessiere dich nicht. Schade eigentlich. Du widerlegst halt lieber noch so doofe Verschwörungstheorien, ok.)


Meine definition von ungeheuerlich ist wahrscheinlich anders. Der Tatbestand im Jemen wird mit ungeheuerlich nicht mal ansatzweise beschrieben.

Deine Unterstellung zeliggegenüber halten ich dagegen für ungeheuerlich und falsch
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pera
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Anmeldungsdatum: 01.07.2009
Beiträge: 4256

Beitrag(#1865421) Verfasst am: 09.09.2013, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Aber, das sind laut Zelig eben Staaten mit eigenen Gesetzen und somit normale Praxis, dann ist ja alles prima.


Manchmal schreibst Du ganz vernünftige Sachen, aber hier greifst Du leider ins Klo.

edit: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1865317#1865317


Ok, ich räume ein, dass das eine falsche Interpretation deines Posts war. Ich entschuldigunge mich dafür. Auch dass du selbst das schon verlinkt hattest, habe ich nicht mitbekommen.

Solche Verbrechen regen mich einfach masslos auf. Und dann rege ich mich noch mehr auf wenn ich den Eindruck habe es interessiere niemanden. Das liegt vielleicht an der Machtlosigkeit, die ich dabei spüre. Aber wenigstens zur Kenntnis sollte soetwas schon genommen werden.
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1865425) Verfasst am: 09.09.2013, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Aber, das sind laut Zelig eben Staaten mit eigenen Gesetzen und somit normale Praxis, dann ist ja alles prima.


Manchmal schreibst Du ganz vernünftige Sachen, aber hier greifst Du leider ins Klo.

edit: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1865317#1865317


Ok, ich räume ein, dass das eine falsche Interpretation deines Posts war. Ich entschuldigunge mich dafür. Auch dass du selbst das schon verlinkt hattest, habe ich nicht mitbekommen.

Solche Verbrechen regen mich einfach masslos auf. Und dann rege ich mich noch mehr auf wenn ich den Eindruck habe es interessiere niemanden. Das liegt vielleicht an der Machtlosigkeit, die ich dabei spüre. Aber wenigstens zur Kenntnis sollte soetwas schon genommen werden.


Glaube mir, auch wenn ich dazu nichts schreibe, finde ich sowas unfassbar.

Was für rückständige Arschlöcher es doch auf der Welt gibt. Erbrechen
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1865518) Verfasst am: 10.09.2013, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Aber, das sind laut Zelig eben Staaten mit eigenen Gesetzen und somit normale Praxis, dann ist ja alles prima.


Manchmal schreibst Du ganz vernünftige Sachen, aber hier greifst Du leider ins Klo.

edit: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1865317#1865317

Ganz und gar nicht. Leute wie du sind Teil des Problems, weil ihr die Ursachen leugnet. Siehe meinen letzter Beitrag und deine Antwort darauf. Dein halbherziges Bekenntnis zu den Menschenrechten ist zu wenig, wenn du du gleichzeitig die Täter schützt.

Zum historischen Hintergrund:
Den islamischen Überlieferungen zufolge war Aischa beim Eheschließungsvertrag mit Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Aischa_bint_Abi_Bakr

Dazu muss man wissen, dass der Prophet Mohammed im Islam als Vorbild in allen Lebenslagen gilt. Ihm ist nachzueifern. Er ist das Ideal und die moralische Instanz des Islam.

Das bedeutet: wenn der Prophet Mohammed eine 6-jährige geheiratet und eine 9-jährige gefickt hat, dann ist das nicht nur eine Art Entschuldigungsgrund sondern in jeder Hinsicht völlig tadelloses Verhalten. Für eine Entschuldigung gibt es gar keine Veranlassung. Auch für Scham nicht. Wer dem Propheten folgt, hat in punkto 9-jährige ficken null Unrechtsbewustsein. Er kann sogar stolz darauf sein!

Und warum auch nicht?

Ohne den Propheten selber anzugreifen, ohne den Islam selber anzugreifen, kann man diese Logik nicht durchbrechen. Man kann kein Humanist und Verfechter der Menschenrechte sein und gleichzeitg diese barbarische Religion tolerieren. Man muss sie kritisieren. Und zwar nicht an ihren Symptomen, sondern da wo das Unrecht seinen Ursprung hat. Alles andere ist Augenwischerei und Selbstbetrug.

Solange Leute wie zelig zu feige sind, sich klar für Humanismus und Menschenrechte zu positionieren, solange werden sich auch die von uns gewählten Politiker nicht aus dem Fenster lehnen. Der Druck muss von unten kommen. Nur dann können wir hoffen, dass unser Einfluss irgendwann einmal über die Grenzen unseres kleinen Landes hinaus dorthin wirkt, wo das Kinderficken immer noch normale Praxis ist.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1865519) Verfasst am: 10.09.2013, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Aber, das sind laut Zelig eben Staaten mit eigenen Gesetzen und somit normale Praxis, dann ist ja alles prima.


Manchmal schreibst Du ganz vernünftige Sachen, aber hier greifst Du leider ins Klo.

edit: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1865317#1865317

Ganz und gar nicht. Leute wie du sind Teil des Problems, weil ihr die Ursachen leugnet. Siehe meinen letzter Beitrag und deine Antwort darauf. Dein halbherziges Bekenntnis zu den Menschenrechten ist zu wenig, wenn du du gleichzeitig die Täter schützt.

Zum historischen Hintergrund:
Den islamischen Überlieferungen zufolge war Aischa beim Eheschließungsvertrag mit Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Aischa_bint_Abi_Bakr

Dazu muss man wissen, dass der Prophet Mohammed im Islam als Vorbild in allen Lebenslagen gilt. Ihm ist nachzueifern. Er ist das Ideal und die moralische Instanz des Islam.

Das bedeutet: wenn der Prophet Mohammed eine 6-jährige geheiratet und eine 9-jährige gefickt hat, dann ist das nicht nur eine Art Entschuldigungsgrund sondern in jeder Hinsicht völlig tadelloses Verhalten. Für eine Entschuldigung gibt es gar keine Veranlassung. Auch für Scham nicht. Wer dem Propheten folgt, hat in punkto 9-jährige ficken null Unrechtsbewustsein. Er kann sogar stolz darauf sein!

Und warum auch nicht?

Ohne den Propheten selber anzugreifen, ohne den Islam selber anzugreifen, kann man diese Logik nicht durchbrechen. Man kann kein Humanist und Verfechter der Menschenrechte sein und gleichzeitg diese barbarische Religion tolerieren. Man muss sie kritisieren. Und zwar nicht an ihren Symptomen, sondern da wo das Unrecht seinen Ursprung hat. Alles andere ist Augenwischerei und Selbstbetrug.

Solange Leute wie zelig zu feige sind, sich klar für Humanismus und Menschenrechte zu positionieren, solange werden sich auch die von uns gewählten Politiker nicht aus dem Fenster lehnen. Der Druck muss von unten kommen. Nur dann können wir hoffen, dass unser Einfluss irgendwann einmal über die Grenzen unseres kleinen Landes hinaus dorthin wirkt, wo das Kinderficken immer noch normale Praxis ist.


Zu viel Kaffee getrunken heute Morgen?
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esme
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Beitrag(#1865523) Verfasst am: 10.09.2013, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Mir stößt das etwas sauer auf, dass gerade dieser Fall als Aufhänger für die Hinaufsetzung des Heiratsalters gebracht wird, da ich meine, dass ein Mann, der entweder nicht merkt oder dem es egal ist, dass die Partnerin durch den Sex schwerstverletzt ist, überhaupt niemanden heiraten sollte.

Klar fallen die Verletzungen bei einer 18jährigen geringer aus, aber das macht es nicht weniger inakzeptabel.
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Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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vrolijke
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1865526) Verfasst am: 10.09.2013, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Mir stößt das etwas sauer auf, dass gerade dieser Fall als Aufhänger für die Hinaufsetzung des Heiratsalters gebracht wird, da ich meine, dass ein Mann, der entweder nicht merkt oder dem es egal ist, dass die Partnerin durch den Sex schwerstverletzt ist, überhaupt niemanden heiraten sollte.

Klar fallen die Verletzungen bei einer 18jährigen geringer aus, aber das macht es nicht weniger inakzeptabel.


So ist es!
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
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Beitrag(#1865539) Verfasst am: 10.09.2013, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mir scheint ein Grundproblem das Besitzdenken zu sein. Dass über Frau oder Mädchen schlicht verfügt werden kann. Sie geht vom Besitz des Vaters in den Besitz des Ehemannes über.
In dem Zusammenhang sei erinnert, dass es in Deutschland erst seit 1997 als Vergewaltigung gilt, wenn diese in der Ehe passiert....
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1865545) Verfasst am: 10.09.2013, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Mir scheint ein Grundproblem das Besitzdenken zu sein. Dass über Frau oder Mädchen schlicht verfügt werden kann. Sie geht vom Besitz des Vaters in den Besitz des Ehemannes über.
In dem Zusammenhang sei erinnert, dass es in Deutschland erst seit 1997 als Vergewaltigung gilt, wenn diese in der Ehe passiert....


Soviel zum Thema: "Islam ist Schuld". Mit den Augen rollen
Es waren bestimmt die Islamisten, die sich solange dagegen gewehrt haben, dass Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird.
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1865546) Verfasst am: 10.09.2013, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Mir scheint ein Grundproblem das Besitzdenken zu sein.

Wieso Problem? Das ist Gottes Wille:

Du sollst nicht nach dem Haus deines Nächsten verlangen. Du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen, nach seinem Sklaven oder seiner Sklavin, seinem Rind oder seinem Esel oder nach irgendetwas, das deinem Nächsten gehört.

Exodos 20,2–17

p.s.: Daran ist in der Tat ausnahmsweise nicht der Islam schuld. zwinkern
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1865550) Verfasst am: 10.09.2013, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Mir scheint ein Grundproblem das Besitzdenken zu sein. Dass über Frau oder Mädchen schlicht verfügt werden kann. Sie geht vom Besitz des Vaters in den Besitz des Ehemannes über.
In dem Zusammenhang sei erinnert, dass es in Deutschland erst seit 1997 als Vergewaltigung gilt, wenn diese in der Ehe passiert....


Soviel zum Thema: "Islam ist Schuld". Mit den Augen rollen
Es waren bestimmt die Islamisten, die sich solange dagegen gewehrt haben, dass Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird.

Vergewaltigung in der Ehe war auch vorher schon als schwere nötigung strafbar, was dem Strafrahmen nach der Vergewaltigung gleichkommen konnte.

Man muss bedenken, dass zu jener zeit auch Ehebruch und Kuppelei strafbar waren, also außerehelicher Geschlechtsverkehr an sich als strafbewehrtes Übel galt; eine Vergewaltigung sich also aus den beiden Übeln unfreiwilligkeit + außerehelichkeit zusammensetzte, es in der Ehe also definitionsgemäß nicht geben konnte. Der Aspekt des Besitzdenkens ist hier also eher sekundär.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1865552) Verfasst am: 10.09.2013, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:


p.s.: Daran ist in der Tat ausnahmsweise nicht der Islam schuld. zwinkern

Genau, dein obiger Beitrag ist Schwachsinn. : )
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1865554) Verfasst am: 10.09.2013, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Mir scheint ein Grundproblem das Besitzdenken zu sein. Dass über Frau oder Mädchen schlicht verfügt werden kann. Sie geht vom Besitz des Vaters in den Besitz des Ehemannes über.
In dem Zusammenhang sei erinnert, dass es in Deutschland erst seit 1997 als Vergewaltigung gilt, wenn diese in der Ehe passiert....


Soviel zum Thema: "Islam ist Schuld". Mit den Augen rollen
Es waren bestimmt die Islamisten, die sich solange dagegen gewehrt haben, dass Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird.

Vergewaltigung in der Ehe war auch vorher schon als schwere nötigung strafbar, was dem Strafrahmen nach der Vergewaltigung gleichkommen konnte.

Man muss bedenken, dass zu jener zeit auch Ehebruch und Kuppelei strafbar waren, also außerehelicher Geschlechtsverkehr an sich als strafbewehrtes Übel galt; eine Vergewaltigung sich also aus den beiden Übeln unfreiwilligkeit + außerehelichkeit zusammensetzte, es in der Ehe also definitionsgemäß nicht geben konnte. Der Aspekt des Besitzdenkens ist hier also eher sekundär.


Bitte erkläre mir wie:

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Vergewaltigung in der Ehe war auch vorher schon als schwere nötigung strafbar, was dem Strafrahmen nach der Vergewaltigung gleichkommen konnte.
und:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

eine Vergewaltigung sich also aus den beiden Übeln unfreiwilligkeit + außerehelichkeit zusammensetzte, es in der Ehe also definitionsgemäß nicht geben konnte.

zusammenpasst. Am Kopf kratzen
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1865557) Verfasst am: 10.09.2013, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Mir scheint ein Grundproblem das Besitzdenken zu sein. Dass über Frau oder Mädchen schlicht verfügt werden kann. Sie geht vom Besitz des Vaters in den Besitz des Ehemannes über.
In dem Zusammenhang sei erinnert, dass es in Deutschland erst seit 1997 als Vergewaltigung gilt, wenn diese in der Ehe passiert....


Soviel zum Thema: "Islam ist Schuld". Mit den Augen rollen
Es waren bestimmt die Islamisten, die sich solange dagegen gewehrt haben, dass Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird.

Vergewaltigung in der Ehe war auch vorher schon als schwere nötigung strafbar, was dem Strafrahmen nach der Vergewaltigung gleichkommen konnte.

Man muss bedenken, dass zu jener zeit auch Ehebruch und Kuppelei strafbar waren, also außerehelicher Geschlechtsverkehr an sich als strafbewehrtes Übel galt; eine Vergewaltigung sich also aus den beiden Übeln unfreiwilligkeit + außerehelichkeit zusammensetzte, es in der Ehe also definitionsgemäß nicht geben konnte. Der Aspekt des Besitzdenkens ist hier also eher sekundär.


Bitte erkläre mir wie:

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Vergewaltigung in der Ehe war auch vorher schon als schwere nötigung strafbar, was dem Strafrahmen nach der Vergewaltigung gleichkommen konnte.
und:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

eine Vergewaltigung sich also aus den beiden Übeln unfreiwilligkeit + außerehelichkeit zusammensetzte, es in der Ehe also definitionsgemäß nicht geben konnte.

zusammenpasst. Am Kopf kratzen

Die beiden Aussagen widersprechen sich nicht.
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1865560) Verfasst am: 10.09.2013, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:


p.s.: Daran ist in der Tat ausnahmsweise nicht der Islam schuld. zwinkern

Genau, dein obiger Beitrag ist Schwachsinn. : )

Ach ja, das hättest du gerne, oder? zwinkern

Wie wärs mit einem Gedankenspiel: stell dir vor, ich wäre ein strenggläubiger Moslem und heute wäre meine Hochzeit. Meine Braut ist 9. Mit welchen Argumenten würdest du mich davon überzeugen, sie in meiner Hochzeitsnacht nicht zu entjungfern?
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1865561) Verfasst am: 10.09.2013, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Bitte erkläre mir wie:

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Vergewaltigung in der Ehe war auch vorher schon als schwere nötigung strafbar, was dem Strafrahmen nach der Vergewaltigung gleichkommen konnte.
und:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

eine Vergewaltigung sich also aus den beiden Übeln unfreiwilligkeit + außerehelichkeit zusammensetzte, es in der Ehe also definitionsgemäß nicht geben konnte.

zusammenpasst. Am Kopf kratzen


Wenn zu den Wesensmerkmalen des alten Vergewaltigungsbegriff die Elemente
1. erzwungener Sexualkontakt
2. außerhalb einer Ehe
gehören, kann es naturgemäß keine eheliche Vergewaltigung geben. Das schließt die Strafbarkeit einer erzwungenen ehelichen Sexualkontakts als schwere Nötigung nicht aus, also besteht zwischen diesen Aussagen kein Widerspruch.


Quote gerichtet. vrolijke
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1865564) Verfasst am: 10.09.2013, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:

Genau, dein obiger Beitrag ist Schwachsinn. : )

Ach ja, das hättest du gerne, oder? zwinkern
Nein, ich läse lieber interessantes. : )

@samsumg: zitieren ist schon schwer, gell?
_________________
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1865567) Verfasst am: 10.09.2013, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Nein, ich läse lieber interessantes. : )

Mehr habe ich von zelig und dir auch nicht erwartet.
Aber es ist nett von euch, meine Vorurteile immer wieder zu bestätigen. Auf den Arm nehmen
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1865574) Verfasst am: 10.09.2013, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Nein, ich läse lieber interessantes. : )

Mehr habe ich von zelig und dir auch nicht erwartet.
Aber es ist nett von euch, meine Vorurteile immer wieder zu bestätigen. Auf den Arm nehmen
Danke, das beruhigt mich jetzt.
_________________
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1865581) Verfasst am: 10.09.2013, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Wenn zu den Wesensmerkmalen des alten Vergewaltigungsbegriff die Elemente
1. erzwungener Sexualkontakt
2. außerhalb einer Ehe
gehören, kann es naturgemäß keine eheliche Vergewaltigung geben.


Ja stimmt, Vergewaltigung in der Ehe gab es grundsätzlich nicht, deswegen gab es keine Vergewaltigung in der Ehe. Sogar ein Jurist sollte das als Tautologie erkennen. Es geht eben darum, WARUM man den ehelichen Verkehr vom Vergewaltigungsbegriff ausgenommen hat.

Besonders viel historische Kenntnisse erfordert es auch nicht, zu wissen, dass in "jener Zeit" (die 90er Jahre!) Ehebruch nicht mehr strafrechtlich verfolgt wurde, und dass die Einstellung, dass es in der Ehe keine Vergewaltigung geben kann, selbstverständlich davon kommt, dass die Ehefrau dem Mann immer zur Verfügung zu stehen hat.

Dieses Besitzdenken wurde bei den Diskussionen rund um die diversen Eherechts- und Strafrechtsreformen ja überhaupt nicht verheimlicht.
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26513
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1865586) Verfasst am: 10.09.2013, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Mir scheint ein Grundproblem das Besitzdenken zu sein. Dass über Frau oder Mädchen schlicht verfügt werden kann. Sie geht vom Besitz des Vaters in den Besitz des Ehemannes über.
In dem Zusammenhang sei erinnert, dass es in Deutschland erst seit 1997 als Vergewaltigung gilt, wenn diese in der Ehe passiert....


Soviel zum Thema: "Islam ist Schuld". Mit den Augen rollen
Es waren bestimmt die Islamisten, die sich solange dagegen gewehrt haben, dass Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird.

@ vrolijke: Denen musst Du erzählen, dass das mit dem Islam nichts zu tun hat, nicht uns:
selber Artikel hat folgendes geschrieben:
Islamistische Politiker hatten im Jemen schon mehrfach entsprechende Gesetzesvorlagen zu Fall gebracht. So sollte im Februar 2009 das Mindestalter für Bräute auf 17 erhöht werden. Der Gesetzesentwurf wurde aber abgelehnt, nachdem einige einflussreiche konservative Gesetzgeber ihn als unislamisch eingestuft hatten.


fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1865589) Verfasst am: 10.09.2013, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

@ vrolijke: Denen musst Du erzählen, dass das mit dem Islam nichts zu tun hat, nicht uns:
selber Artikel hat folgendes geschrieben:
Islamistische Politiker hatten im Jemen schon mehrfach entsprechende Gesetzesvorlagen zu Fall gebracht. So sollte im Februar 2009 das Mindestalter für Bräute auf 17 erhöht werden. Der Gesetzesentwurf wurde aber abgelehnt, nachdem einige einflussreiche konservative Gesetzgeber ihn als unislamisch eingestuft hatten.


fwo

"Denen": islamische Politiker und einige einflussreiche konservative Gesetzgeber.

Und Denen?
Aus auch dem gleichen Artikel:

Zitat:
Auf der arabischen Halbinsel erhob sich scharfe Kritik an dem Täter, aber auch am Stiefvater, der das Mädchen verkauft hatte.

Zitat:
Jemenitischen Zentrum für Menschenrechte

Zitat:
Forderung nach einem Gesetz, das für Eheleute ein Mindestalter von 18 Jahren vorschreibt

Zitat:
Der grausige Tod der Kindsbraut schockiert viele Menschen auf der Arabischen Halbinsel. Blogger bezeichneten den Mann als "Bestie" und "Tier". Auch der Stiefvater wurde in den Netzwerken heftig kritisiert für sein unmenschliches Verhalten.

Ich weiß nicht, sind das keine Muslime?
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1865592) Verfasst am: 10.09.2013, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, sind das keine Muslime?
Zumindest keine echt original richtigen TM-Muslime der fakeschen Definition! freakteach
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1865593) Verfasst am: 10.09.2013, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Dieses Besitzdenken wurde bei den Diskussionen rund um die diversen Eherechts- und Strafrechtsreformen ja überhaupt nicht verheimlicht.

Besitzdenken würde ich das nicht nennen. Die Ehe wurde schon immer definiert als "Tisch- und Bettgemeinschaft". Auch heute noch hat jeder Ehegatte einen Rechtsanspruch auf Geschlechtsverkehr gegen seinen Partner. Diesen Anspruch kann man (auch heute noch) gerichtlich geltend machen und titulieren lassen. Nur vollstreckbar ist das Urteil nicht, entgegen § 888 ZPO wird nach herrschender Meinung kein Zwangsgeld verhängt.

Im Strafrecht geht es immer um die Frage, ob Lebenssachverhalte vergleichbar sind. Eine Ehefrau hat sich ihren Ehemann selber ausgesucht (in Deutschland). Sie hat ihm außerdem ein Eheversprechen gegeben. Beides sollte man nicht leichtfertig tun. Die Frau, die im Stadtpark vom Fahrrad gezogen wird, hat beides nicht getan. Vor diesem Hintergrund stellt schon schon die Frage, ob der Unrechtsgehalt in beiden Fallgruppen gleich ist.

Auch gibt es in der Ehe mehr Graustufen, die Fälle sind viel komplexer. Ein "och nö du, ich hab jetzt keine Lust" hat wohl eine andere Qualität als das panische Flehen der Frau im Stadtpark. Das eine vom anderen zu unterscheiden, ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Ohne Zeugen ist der Beweis innerhalb der Ehe erheblich schwerer zu führen als unter Fremden. Auch praktische Gesichtspunkte werden daher eine Rolle gespielt haben.
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Fake
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Beitrag(#1865596) Verfasst am: 10.09.2013, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, sind das keine Muslime?
Zumindest keine echt original richtigen TM-Muslime der fakeschen Definition! freakteach

Du meinst nach der Definition von Allah und Mohammed.
Aber was wissen die schon vom Islam. Mit den Augen rollen
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vrolijke
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Beitrag(#1865598) Verfasst am: 10.09.2013, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Mir scheint ein Grundproblem das Besitzdenken zu sein. Dass über Frau oder Mädchen schlicht verfügt werden kann. Sie geht vom Besitz des Vaters in den Besitz des Ehemannes über.
In dem Zusammenhang sei erinnert, dass es in Deutschland erst seit 1997 als Vergewaltigung gilt, wenn diese in der Ehe passiert....


Soviel zum Thema: "Islam ist Schuld". Mit den Augen rollen
Es waren bestimmt die Islamisten, die sich solange dagegen gewehrt haben, dass Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird.

@ vrolijke: Denen musst Du erzählen, dass das mit dem Islam nichts zu tun hat, nicht uns:
selber Artikel hat folgendes geschrieben:
Islamistische Politiker hatten im Jemen schon mehrfach entsprechende Gesetzesvorlagen zu Fall gebracht. So sollte im Februar 2009 das Mindestalter für Bräute auf 17 erhöht werden. Der Gesetzesentwurf wurde aber abgelehnt, nachdem einige einflussreiche konservative Gesetzgeber ihn als unislamisch eingestuft hatten.


fwo


Warum sollen die dortige Konservativen anders reagieren, als unsere Konservativen?
Alle Mitteln einsetzen, die eigene Privilegien gefährden können.

Aber wie esme schon schrieb:
esme hat folgendes geschrieben:
Mir stößt das etwas sauer auf, dass gerade dieser Fall als Aufhänger für die Hinaufsetzung des Heiratsalters gebracht wird, da ich meine, dass ein Mann, der entweder nicht merkt oder dem es egal ist, dass die Partnerin durch den Sex schwerstverletzt ist, überhaupt niemanden heiraten sollte.

Klar fallen die Verletzungen bei einer 18jährigen geringer aus, aber das macht es nicht weniger inakzeptabel.

Tut man hier so, dass mit Herabsetzen des Heiratsalter, alle Probleme beseitigt wären.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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vrolijke
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1865601) Verfasst am: 10.09.2013, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:

Auch gibt es in der Ehe mehr Graustufen, die Fälle sind viel komplexer. Ein "och nö du, ich hab jetzt keine Lust" hat wohl eine andere Qualität als das panische Flehen der Frau im Stadtpark. Das eine vom anderen zu unterscheiden, ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Ohne Zeugen ist der Beweis innerhalb der Ehe erheblich schwerer zu führen als unter Fremden. Auch praktische Gesichtspunkte werden daher eine Rolle gespielt haben.

Wo soll da der Unterschied sein?
Keine Lust ist keine Lust. Punkt!
"Deine" Frau gehört Dir sowenig, wie die Kindfrau den Araber.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1865602) Verfasst am: 10.09.2013, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, sind das keine Muslime?
Zumindest keine echt original richtigen TM-Muslime der fakeschen Definition! freakteach

Du meinst nach der Definition von Allah und Mohammed.
Aber was wissen die schon vom Islam. Mit den Augen rollen

Du musst deine Meinung nicht wiederholen. Ich hatte schon verstanden, dass du glaubst, eben so wie manch selbst- oder fremdbestimmter Glaubensführer, die Deutungshoheit über Gläubige zu haben.
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Legula
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Beiträge: 72

Beitrag(#1865604) Verfasst am: 10.09.2013, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie wärs mit einem Gedankenspiel: stell dir vor, ich wäre ein strenggläubiger Moslem und heute wäre meine Hochzeit. Meine Braut ist 9. Mit welchen Argumenten würdest du mich davon überzeugen, sie in meiner Hochzeitsnacht nicht zu entjungfern?
Wie wäre es mit der Erklärung, dass es sich bei deiner Braut um ein kleines Mädchen handelt, das noch im Spielalter ist, das in vielen anderen Ländern noch ein paar Jahre an Schulbildung vor sich hätte, und das schon allein aufgrund seines Körperbaus durch die Entjungferung nicht nur einen schweren psychischen Schock bekommen würde, sondern auch schwere körperliche Schäden davontragen könnte?
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zelig
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Beiträge: 25405

Beitrag(#1865619) Verfasst am: 10.09.2013, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ehrlich, es widert mich an, wie schamlos die Islam-Hasser selbst so einen Fall instrumentalisieren.
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