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Der Fall Pistorius, oder dürfen Einbrecher erschossen werden?
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1916199) Verfasst am: 17.04.2014, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Nachdem ich die Polizei angerufen habe, kann ich mich doch so postieren, dass ich die Badezimmertür im Auge habe, und gegebenfalls noch schiesen, falls er herauskommt.
Wenn er mich erschiesen will, warum schliest er sich dann im Badezimmer ein?


Ich bezog mich nun nicht konkret auf den "Fall Pistorius", sondern allgemein auf die Situation, dass nachts jemand in mein Haus einbricht.

In dieser Situation MUSS ich damit rechnen, das Leib und Leben akut gefährdet sind. Und deshalb habe ich auch ein uneingeschränktes Notwehrrecht gegenüber dem Einbrecher.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1916208) Verfasst am: 17.04.2014, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Nachdem ich die Polizei angerufen habe, kann ich mich doch so postieren, dass ich die Badezimmertür im Auge habe, und gegebenfalls noch schiesen, falls er herauskommt.
Wenn er mich erschiesen will, warum schliest er sich dann im Badezimmer ein?


Ich bezog mich nun nicht konkret auf den "Fall Pistorius", sondern allgemein auf die Situation, dass nachts jemand in mein Haus einbricht.

In dieser Situation MUSS ich damit rechnen, das Leib und Leben akut gefährdet sind. Und deshalb habe ich auch ein uneingeschränktes Notwehrrecht gegenüber dem Einbrecher.


Mir ging es darum, ob man jemand erschiesen darf, der keine direkte Bedrohung für mich darstellt.
Jemand der sich in mein Badezimmer einschliest, ist für mich erst mal keine Bedrohung.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1916274) Verfasst am: 17.04.2014, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Damit eine Notwehrsituation eintritt, muß es überhaupt erstmal einen Angriff geben, und nicht bloß als reine Vermutung, daß es einen Angriff geben könnte.


Also soll ich erst warten, bis der Einbrecher vor mir steht und mit eine Waffe an den Kopf hält, bevor ich mich irgendwie verteidigen darf?

Ich würde mal sagen, wenn jemand nachts in mein Haus gewaltsam einbricht, habe ich allen Grund zur Annahme, dass eine unmittelbare Gefahrensituation für mein Leben besteht und ich diese Person auch gewaltsam abwehren darf, mit welchen Mitteln auch immer.


Nachdem ich die Polizei angerufen habe, kann ich mich doch so postieren, dass ich die Badezimmertür im Auge habe, und gegebenfalls noch schiesen, falls er herauskommt.
Wenn er mich erschiesen will, warum schliest er sich dann im Badezimmer ein?


In einer solchen Situation (Einbrecher auf frischer Tat ertappt) darf man nicht unbedingt voraussetzen, dass sich alle Beteilgten rational verhalten. Sowohl Einbrecher als auch Hausbewohner befinden sich in einer schweren Stresssituation und man muss damit rechnen, dass beide Beteiligten auch Dinge tun, die nicht unbedingt logisch sind.
_________________
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1916390) Verfasst am: 17.04.2014, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
In einer solchen Situation (Einbrecher auf frischer Tat ertappt) darf man nicht unbedingt voraussetzen, dass sich alle Beteilgten rational verhalten. Sowohl Einbrecher als auch Hausbewohner befinden sich in einer schweren Stresssituation und man muss damit rechnen, dass beide Beteiligten auch Dinge tun, die nicht unbedingt logisch sind.


Sehe ich auch so. Ich kann mir vorstellen, dass man in so einer Situation regelrechte Todesangst hat. Man weiss eben nicht, wer da im Haus ist, ob der bewaffnet ist oder wozu derjenige bereit und fähig ist. Es ist nicht gerade ungewöhnlich, dass Opfer eines Raubüberfalls getötet oder zumindest schwer verletzt werden. In so einer Situation ist man wohl einfach nur in Angst und nackter Panik.

Also wenn jemand noch in der Lage sein sollte da ganz besonnen und kühl zu handeln, bitte. Aber man kann es auch niemandem vorwerfen, der den Einbrecher dann lieber direkt mit einer paar Kugeln durchsiebt, aus Angst um das eigene Wohl und Leben.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1916392) Verfasst am: 17.04.2014, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
In einer solchen Situation (Einbrecher auf frischer Tat ertappt) darf man nicht unbedingt voraussetzen, dass sich alle Beteilgten rational verhalten. Sowohl Einbrecher als auch Hausbewohner befinden sich in einer schweren Stresssituation und man muss damit rechnen, dass beide Beteiligten auch Dinge tun, die nicht unbedingt logisch sind.


Sehe ich auch so. Ich kann mir vorstellen, dass man in so einer Situation regelrechte Todesangst hat. Man weiss eben nicht, wer da im Haus ist, ob der bewaffnet ist oder wozu derjenige bereit und fähig ist. Es ist nicht gerade ungewöhnlich, dass Opfer eines Raubüberfalls getötet oder zumindest schwer verletzt werden. In so einer Situation ist man wohl einfach nur in Angst und nackter Panik.

Also wenn jemand noch in der Lage sein sollte da ganz besonnen und kühl zu handeln, bitte. Aber man kann es auch niemandem vorwerfen, der den Einbrecher dann lieber direkt mit einer paar Kugeln durchsiebt, aus Angst um das eigene Wohl und Leben.


Leute, die so reagieren sollten aber ganz bestimmt keine Waffe im Haus haben dürfen.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1916398) Verfasst am: 17.04.2014, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Leute, die so reagieren sollten aber ganz bestimmt keine Waffe im Haus haben dürfen.


In Deutschland hat der Normalbürger ja auch keine Waffe im Haus und ist deshalb auch Räuber, die in der Regel bewaffnet sind, meistens hilflos ausgeliefert.
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1916413) Verfasst am: 17.04.2014, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Nachdem ich die Polizei angerufen habe, kann ich mich doch so postieren, dass ich die Badezimmertür im Auge habe, und gegebenfalls noch schiesen, falls er herauskommt.
Wenn er mich erschiesen will, warum schliest er sich dann im Badezimmer ein?


Ich bezog mich nun nicht konkret auf den "Fall Pistorius", sondern allgemein auf die Situation, dass nachts jemand in mein Haus einbricht.

In dieser Situation MUSS ich damit rechnen, das Leib und Leben akut gefährdet sind. Und deshalb habe ich auch ein uneingeschränktes Notwehrrecht gegenüber dem Einbrecher.


Mir ging es darum, ob man jemand erschiesen darf, der keine direkte Bedrohung für mich darstellt.
Jemand der sich in mein Badezimmer einschliest, ist für mich erst mal keine Bedrohung.

ich sehe das vorsichtig differenzierter. jemand den DU in dein Badezimmer einschließt und vielleicht noch die türe verrammelst ist erstmal keine bedrohung mehr.
jemand, der sich selber im badezimmer einschließt, kann dies auch jederzeit wieder ändern, sprich wieder rauskommen.
was ist, wenn ein einbrecher niemandem im haus erwartet hat, sich beim feststellen des gegenteils erstmal reflexartig im Badezimmer einschließt um seine Waffen zu checken und dann, wenn er sich neu sortiert hat, etwa einbruchswerkzeug abgelegt und schusswaffe gezogen, wieder rauskommt?
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Beitrag(#1916414) Verfasst am: 17.04.2014, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Leute, die so reagieren sollten aber ganz bestimmt keine Waffe im Haus haben dürfen.


In Deutschland hat der Normalbürger ja auch keine Waffe im Haus und ist deshalb auch Räuber, die in der Regel bewaffnet sind, meistens hilflos ausgeliefert.


Räuber haben im allgemeinen kein Interesse Leute um zu bringen. Sie wollen unerkannt verschwinden.

Und wie Du mit eine Waffe umgehen willst, ist es wirklich besser, dass Du keine haben darfst.

Bei der geringste Bedrohung wild um sich ballern. Ich bitte Dich. Pillepalle
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1916415) Verfasst am: 17.04.2014, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
In einer solchen Situation (Einbrecher auf frischer Tat ertappt) darf man nicht unbedingt voraussetzen, dass sich alle Beteilgten rational verhalten. Sowohl Einbrecher als auch Hausbewohner befinden sich in einer schweren Stresssituation und man muss damit rechnen, dass beide Beteiligten auch Dinge tun, die nicht unbedingt logisch sind.


Sehe ich auch so. Ich kann mir vorstellen, dass man in so einer Situation regelrechte Todesangst hat. Man weiss eben nicht, wer da im Haus ist, ob der bewaffnet ist oder wozu derjenige bereit und fähig ist. Es ist nicht gerade ungewöhnlich, dass Opfer eines Raubüberfalls getötet oder zumindest schwer verletzt werden. In so einer Situation ist man wohl einfach nur in Angst und nackter Panik.

Also wenn jemand noch in der Lage sein sollte da ganz besonnen und kühl zu handeln, bitte. Aber man kann es auch niemandem vorwerfen, der den Einbrecher dann lieber direkt mit einer paar Kugeln durchsiebt, aus Angst um das eigene Wohl und Leben.


Leute, die so reagieren sollten aber ganz bestimmt keine Waffe im Haus haben dürfen.

the land of the free, the brave and the righteous garantiert in seiner verfassung genau zu diesem zweck das recht auf Waffen.
gefühlsmäßig tendiere ich da in eine ähnliche Richtung. wenn ich nachts vor dem fernseher sitze und zufällig sehe, wie jemand ein fenster aufhebelt, würde ich auch am liebsten auf den typ schießen.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1916417) Verfasst am: 18.04.2014, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Räuber haben im allgemeinen kein Interesse Leute um zu bringen. Sie wollen unerkannt verschwinden.


Naja, ein "normaler" nächtlicher Raubüberfall läuft wohl so ab, dass der Räuber sein Opfer gewaltsam überwältig, schlägt, fesselt und dann zwingt zu verraten, wo er im Haus sein Geld/Schmuck/Wertgegenstände etc. aufbewahrt. Häufig werden die Opfer dazu mit massiver Gewalt traktiert, schwer verletzt oder sogar mit dem Tod bedroht.

Wie das ganze ausgeht, ob man es überlebt oder wie schwer die Verletzungen sein werden, kann man wohl nie wissen. Klar ist aber doch, dass man in so einer Situation reale und begründete Todesangst verspürt.

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Und wie Du mit eine Waffe umgehen willst, ist es wirklich besser, dass Du keine haben darfst.


Ich würde in einem Notfall wie diesem, wo mein Leib und Leben (und das meiner Kinder) akut bedroht wäre, von der Waffe Gebrauch machen. Und wenn der Räuber dabei draufgeht, dann ist das eben so. Damit muss man als Räuber wohl rechnen, wenn man andere Menschen nächtlich überfällt.

Jedenfalls sehe ich daran nichts unethisches, wenn man sich in einer solchen extremen Notlage in realer Todesangst mit einer Schusswaffe selbstverteidigt.
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1916418) Verfasst am: 18.04.2014, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Räuber haben im allgemeinen kein Interesse Leute um zu bringen. Sie wollen unerkannt verschwinden.


Naja, ein "normaler" nächtlicher Raubüberfall läuft wohl so ab, dass der Räuber sein Opfer gewaltsam überwältig, schlägt, fesselt und dann zwingt zu verraten, wo er im Haus sein Geld/Schmuck/Wertgegenstände etc. aufbewahrt. Häufig werden die Opfer dazu mit massiver Gewalt traktiert, schwer verletzt oder sogar mit dem Tod bedroht.


Ein nächtlicher *Raub*überfall natürlich, die meisten Einbrüche aber sicher nicht ...
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1916420) Verfasst am: 18.04.2014, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Räuber haben im allgemeinen kein Interesse Leute um zu bringen. Sie wollen unerkannt verschwinden.


Naja, ein "normaler" nächtlicher Raubüberfall läuft wohl so ab, dass der Räuber sein Opfer gewaltsam überwältig, schlägt, fesselt und dann zwingt zu verraten, wo er im Haus sein Geld/Schmuck/Wertgegenstände etc. aufbewahrt. Häufig werden die Opfer dazu mit massiver Gewalt traktiert, schwer verletzt oder sogar mit dem Tod bedroht.

Wie das ganze ausgeht, ob man es überlebt oder wie schwer die Verletzungen sein werden, kann man wohl nie wissen. Klar ist aber doch, dass man in so einer Situation reale und begründete Todesangst verspürt.

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Und wie Du mit eine Waffe umgehen willst, ist es wirklich besser, dass Du keine haben darfst.


Ich würde in einem Notfall wie diesem, wo mein Leib und Leben (und das meiner Kinder) akut bedroht wäre, von der Waffe Gebrauch machen. Und wenn der Räuber dabei draufgeht, dann ist das eben so. Damit muss man als Räuber wohl rechnen, wenn man andere Menschen nächtlich überfällt.

Jedenfalls sehe ich daran nichts unethisches, wenn man sich in einer solchen extremen Notlage in realer Todesangst mit einer Schusswaffe selbstverteidigt.


Es geht hier nicht über: "was wäre wenn"-Situation.
Vorgegeben war: "ein Räuber in ein Badezimmer eingeschlossen".
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1916478) Verfasst am: 18.04.2014, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

A Propos, Einbrecher erschiesen.

Ein Kollege erzählt mir früher mal folgende Geschichte:

Ein Freund von ihm war etwas heruntergekommen; hatte keine Wohnung mehr, und lebte als Couchhopper. (Nicht die moderne Form, sondern er wohnte dort, wo Freunde ihm vorübergehend übernachten liesen)
Jedenfalls, war mein Kollegen seiner Frau nicht gerade begeistert, sodas sie ihren Gast eines Tages vor der Tür setzten.
Der lief nun wohnungslos durch die Gegend, und brach zum übernachten in eine Gartenhaus ein.
Morgends stand plötzlich der Besitzer vor ihm. Der Schreck in den Knochen, erzählte er von sein Schicksal.
Der Gartenhausbesitzer bekam Mittleid, und drückte ihn sogar noch 10 Mark in die Hand.
Damit ging er in eine Kneipe; und da bekam sein Leben eine Wende.
Er lernte dort eine Frau kennen, nahm ihn mit nach Hause, und ordnete sein Leben.
Dies ist eine wahre Geschichte. Ich schwörs.*

Der Gartenbesitzer hätte auch die Laube durchsieben können.
Einbrecher kann man ja erschießen. skeptisch
Wenn man sich ein Räuber nicht als Räuber vorstellt, sondern als einen Menschen, reagiert man vielleicht anders?

* Nach jahrelanges Glück, traf ihn dann doch noch das Schicksal. Seine Frau erkrankte an Krebs, und starb.
Er wurde 2 Monate lang nicht gesehen, und starb dann auch.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1916503) Verfasst am: 18.04.2014, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Es geht hier nicht über: "was wäre wenn"-Situation.
Vorgegeben war: "ein Räuber in ein Badezimmer eingeschlossen".


Ja, das wäre eine reale Lebensbedrohung für denjenigen, der da nachts in seinem Haus von einem Räuber heimgesucht wird.

Dass der Räuber sich (vorläufig) im Badezimmer eingeschlossen hat ändert für mich nichts daran, dass das Opfer in der Situation unter extremer Angst steht und entsprechend handelt.
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 5000

Beitrag(#1916510) Verfasst am: 18.04.2014, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:

Dass der Räuber sich (vorläufig) im Badezimmer eingeschlossen hat ändert für mich nichts daran, dass das Opfer in der Situation unter extremer Angst steht und entsprechend handelt.

Lass mich raten: Und das nennst Du dann Mut?! Lachen
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AlexJ
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Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1916517) Verfasst am: 18.04.2014, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Nachdem ich die Polizei angerufen habe, kann ich mich doch so postieren, dass ich die Badezimmertür im Auge habe, und gegebenfalls noch schiesen, falls er herauskommt.
Wenn er mich erschiesen will, warum schliest er sich dann im Badezimmer ein?


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Statistisch doch wohl eher nein.

http://www.schloss-profi.com/media/pks2012ImkKurzbericht.pdf
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1916533) Verfasst am: 18.04.2014, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal: Es geht nicht um die physische Gefährdung, sondern bereits um Hausfrieden und Bedrohung des Eigentums, die letale Notwehr rechtfertigt. Auch wenn nicht der Ansatz einer leib/lebensbedrohung durch den Einbrecher besteht.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1916535) Verfasst am: 18.04.2014, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Nochmal: Es geht nicht um die physische Gefährdung, sondern bereits um Hausfrieden und Bedrohung des Eigentums, die letale Notwehr rechtfertigt. Auch wenn nicht der Ansatz einer leib/lebensbedrohung durch den Einbrecher besteht.


Rechtlich mit diskutablen Details korrekt. Es geht aber hier im Thread nicht nur um die rechtliche Bewertung.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1916537) Verfasst am: 18.04.2014, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Nochmal: Es geht nicht um die physische Gefährdung, sondern bereits um Hausfrieden und Bedrohung des Eigentums, die letale Notwehr rechtfertigt. Auch wenn nicht der Ansatz einer leib/lebensbedrohung durch den Einbrecher besteht.


Rechtlich mit diskutablen Details korrekt. Es geht aber hier im Thread nicht nur um die rechtliche Bewertung.


So ist es.
Sich mal über die Folgen Gedanken machen.

Ich habe vor Jahre mal ein Interview gesehen mit einem Mann, der jemand erschossen hat, der sein auto stehlen wollte.

Er kam nicht drüber hinweg. Litt ständig darunter, jemand getötet zu haben.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1916543) Verfasst am: 18.04.2014, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Nochmal: Es geht nicht um die physische Gefährdung, sondern bereits um Hausfrieden und Bedrohung des Eigentums, die letale Notwehr rechtfertigt. Auch wenn nicht der Ansatz einer leib/lebensbedrohung durch den Einbrecher besteht.


Rechtlich mit diskutablen Details korrekt. Es geht aber hier im Thread nicht nur um die rechtliche Bewertung.

Worum denn? Moralistisches geseiere der art "für mich ist das auch Mord?" Den konkreten Fall Pistorius bei dem kaum eine Notwehrlage vorgelegen haben dürfte?
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1916544) Verfasst am: 18.04.2014, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Moralistisches geseiere der art "für mich ist das auch Mord?"


Es geht darum, ob das deutsche Notwehrrecht so sinnvoll ist. Ob also das Aufheben jeder Notwendigkeit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung korrekt ist. Ob Notwehrrechte bis zur Tötung bei einfachen Eigentumsdelikten richtig sind.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1916545) Verfasst am: 18.04.2014, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Moralistisches geseiere der art "für mich ist das auch Mord?"


Es geht darum, ob das deutsche Notwehrrecht so sinnvoll ist. Ob also das Aufheben jeder Notwendigkeit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung korrekt ist. Ob Notwehrrechte bis zur Tötung bei einfachen Eigentumsdelikten richtig sind.

Ok.

Ja sind sie. Das dt. Notwehrrecht hat durch das Erfordernis der Gegenwärtigkeit des Angriffs, die Ausschlüss/einschränkungen des Notwehrrechts (Angriffe schuldlos irrender/Schuldunfähiger; krasses Missverhältnis - ja, das kann man von mir aus auch weiter auslegen als es gegenwärtig geschieht; Notwehrprovokation etc) hinreichende Einschränkungen. Eine Anwendung der Normenhierarchie ist hier nicht sinnvoll.

Notwehr dient dem Rechtsfrieden und zudem auch der Abschreckung wie auch dem Rechtsgüterschutz. Niemand soll sich einen vorsätzlichen Angriff auf seine Rechtsgüter gefallen lassen müssen, und wenn die Uniformierten mit dem Gewaltmonopol außer Reichweite sind, soll amn einen Handtaschendieb natürlich niederballern dürfen. Was hat der auch an der Handtasche zu suchen.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1916546) Verfasst am: 18.04.2014, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Moralistisches geseiere der art "für mich ist das auch Mord?"


Es geht darum, ob das deutsche Notwehrrecht so sinnvoll ist. Ob also das Aufheben jeder Notwendigkeit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung korrekt ist. Ob Notwehrrechte bis zur Tötung bei einfachen Eigentumsdelikten richtig sind.

Ok.

Ja sind sie. Das dt. Notwehrrecht hat durch das Erfordernis der Gegenwärtigkeit des Angriffs, die Ausschlüss/einschränkungen des Notwehrrechts (Angriffe schuldlos irrender/Schuldunfähiger; krasses Missverhältnis - ja, das kann man von mir aus auch weiter auslegen als es gegenwärtig geschieht; Notwehrprovokation etc) hinreichende Einschränkungen. Eine Anwendung der Normenhierarchie ist hier nicht sinnvoll.

Notwehr dient dem Rechtsfrieden und zudem auch der Abschreckung wie auch dem Rechtsgüterschutz. Niemand soll sich einen vorsätzlichen Angriff auf seine Rechtsgüter gefallen lassen müssen, und wenn die Uniformierten mit dem Gewaltmonopol außer Reichweite sind, soll amn einen Handtaschendieb natürlich niederballern dürfen. Was hat der auch an der Handtasche zu suchen.
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Alchemist
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Beitrag(#1918898) Verfasst am: 29.04.2014, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Neuer Fall aus den USA:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossener-austauschschueler-schuetze-ist-angeklagt-worden-a-966652.html

Notwehr schön und gut...aber das hier:
Zitat:
Der Anklage zufolge hatte K. in seiner Garage eine regelrechte Falle gelegt, nachdem in den letzten drei Wochen zweimal bei ihm eingebrochen worden sei. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Janelle P. habe er Sensoren und ein Videoüberwachungssystem eingerichtet und dann in der absichtlich offenen Garage eine Handtasche als Köder liegengelassen, "damit sie die nehmen würden".


dürfte wohl auch hier in Deutschland nichts als Notwehr gelten, oder?
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1918903) Verfasst am: 29.04.2014, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Neuer Fall aus den USA:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossener-austauschschueler-schuetze-ist-angeklagt-worden-a-966652.html

Notwehr schön und gut...aber das hier:
Zitat:
Der Anklage zufolge hatte K. in seiner Garage eine regelrechte Falle gelegt, nachdem in den letzten drei Wochen zweimal bei ihm eingebrochen worden sei. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Janelle P. habe er Sensoren und ein Videoüberwachungssystem eingerichtet und dann in der absichtlich offenen Garage eine Handtasche als Köder liegengelassen, "damit sie die nehmen würden".


dürfte wohl auch hier in Deutschland nichts als Notwehr gelten, oder?

Das ist umstritten. (Solche Fälle gab es in dt. in Zusammenhang mit Selbstschussanlagen auch schon)
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1918906) Verfasst am: 29.04.2014, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Neuer Fall aus den USA:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossener-austauschschueler-schuetze-ist-angeklagt-worden-a-966652.html

Notwehr schön und gut...aber das hier:
Zitat:
Der Anklage zufolge hatte K. in seiner Garage eine regelrechte Falle gelegt, nachdem in den letzten drei Wochen zweimal bei ihm eingebrochen worden sei. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Janelle P. habe er Sensoren und ein Videoüberwachungssystem eingerichtet und dann in der absichtlich offenen Garage eine Handtasche als Köder liegengelassen, "damit sie die nehmen würden".


dürfte wohl auch hier in Deutschland nichts als Notwehr gelten, oder?

Das ist umstritten. (Solche Fälle gab es in dt. in Zusammenhang mit Selbstschussanlagen auch schon)

Aber doch wohl bestimmt nicht für den Fall, daß man jemanden regelrecht ködert, in die Selbstschußanlage zu laufen?
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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beefy
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Beitrag(#1918907) Verfasst am: 29.04.2014, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Neuer Fall aus den USA:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossener-austauschschueler-schuetze-ist-angeklagt-worden-a-966652.html

Notwehr schön und gut...aber das hier:
Zitat:
Der Anklage zufolge hatte K. in seiner Garage eine regelrechte Falle gelegt, nachdem in den letzten drei Wochen zweimal bei ihm eingebrochen worden sei. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Janelle P. habe er Sensoren und ein Videoüberwachungssystem eingerichtet und dann in der absichtlich offenen Garage eine Handtasche als Köder liegengelassen, "damit sie die nehmen würden".


dürfte wohl auch hier in Deutschland nichts als Notwehr gelten, oder?

Das ist umstritten. (Solche Fälle gab es in dt. in Zusammenhang mit Selbstschussanlagen auch schon)


Da ging es doch um Ausbruch und nicht um Einbruch......



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Murphy
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Beitrag(#1918909) Verfasst am: 29.04.2014, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habs auf ntv gelesen und dachte mir noch so: ach, der hat bestimmt ne Falle gelegt, den da rein gelockt und dann 'Meine Garage!' - Tür zu - *BAMM* HA HAAA

Erschreckend so von der Realität überholt zu werden. Ich dacht das nicht mal, weil ich den Ami für so fies halte. Ich dachte nur, der dumme Deutsche rennt natürlich in ne offene Garage rein. Nein
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Alchemist
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1918914) Verfasst am: 29.04.2014, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Neuer Fall aus den USA:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossener-austauschschueler-schuetze-ist-angeklagt-worden-a-966652.html

Notwehr schön und gut...aber das hier:
Zitat:
Der Anklage zufolge hatte K. in seiner Garage eine regelrechte Falle gelegt, nachdem in den letzten drei Wochen zweimal bei ihm eingebrochen worden sei. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Janelle P. habe er Sensoren und ein Videoüberwachungssystem eingerichtet und dann in der absichtlich offenen Garage eine Handtasche als Köder liegengelassen, "damit sie die nehmen würden".


dürfte wohl auch hier in Deutschland nichts als Notwehr gelten, oder?

Das ist umstritten. (Solche Fälle gab es in dt. in Zusammenhang mit Selbstschussanlagen auch schon)


Frage an den Juristen:
gibt es in Deutschland Gesetze, die "Verlockung zur Straftat" verbieten? Sozusagen Köder legen?
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Murphy
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Beitrag(#1918919) Verfasst am: 29.04.2014, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß, reicht es schon, wenn man es nichtmal drauf anlegt. Wenn Du den Schlüssel im Auto stecken lässt und einer baut damit Scheiße, bist Du dran. Soweit meine unjuristische Expertise.

Frage an den Juristen: Welches Auto ist angesagt?
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