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Der Fall Pistorius, oder dürfen Einbrecher erschossen werden?
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1918920) Verfasst am: 29.04.2014, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sozusagen Köder legen?


Wie soll das aussehen?
Hinterm Fenster einen Goldbarren baumeln lassen?
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1918924) Verfasst am: 29.04.2014, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sozusagen Köder legen?


Wie soll das aussehen?
Hinterm Fenster einen Goldbarren baumeln lassen?


naja, wie der Typ da in den USA:
Garage auflassen und Handtasche liegenlassen...
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1918926) Verfasst am: 29.04.2014, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sozusagen Köder legen?


Wie soll das aussehen?
Hinterm Fenster einen Goldbarren baumeln lassen?


naja, wie der Typ da in den USA:
Garage auflassen und Handtasche liegenlassen...


Das ist in Deutschland nicht verboten.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1918929) Verfasst am: 29.04.2014, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sozusagen Köder legen?


Wie soll das aussehen?
Hinterm Fenster einen Goldbarren baumeln lassen?


naja, wie der Typ da in den USA:
Garage auflassen und Handtasche liegenlassen...


Das ist in Deutschland nicht verboten.


na gut.
Ich dachte es wäre verboten so eine Falle zu stellen, um jemanden zu einer Starftat zu verlocken.
finde dazu aber uach gerade nichts.
hab mich voll getäuscht.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1918952) Verfasst am: 29.04.2014, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sozusagen Köder legen?


Wie soll das aussehen?
Hinterm Fenster einen Goldbarren baumeln lassen?


naja, wie der Typ da in den USA:
Garage auflassen und Handtasche liegenlassen...


Ich weiß, dass man so, im Falle eines Streiks bei der Müllabfuhr, sein Hausmüll entsorgen kann.
Schöner Karton besorgen. Mit Müll befüllen. Auf den Beifahrersitz, bei geöffnetem Fenster hinstellen.
(Man sollte schon ein Auge drauf haben, falls jemand das ganze Auto klauen will).
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1918954) Verfasst am: 29.04.2014, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Neuer Fall aus den USA:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossener-austauschschueler-schuetze-ist-angeklagt-worden-a-966652.html

Notwehr schön und gut...aber das hier:
Zitat:
Der Anklage zufolge hatte K. in seiner Garage eine regelrechte Falle gelegt, nachdem in den letzten drei Wochen zweimal bei ihm eingebrochen worden sei. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Janelle P. habe er Sensoren und ein Videoüberwachungssystem eingerichtet und dann in der absichtlich offenen Garage eine Handtasche als Köder liegengelassen, "damit sie die nehmen würden".


dürfte wohl auch hier in Deutschland nichts als Notwehr gelten, oder?

Das ist umstritten. (Solche Fälle gab es in dt. in Zusammenhang mit Selbstschussanlagen auch schon)


Frage an den Juristen:
gibt es in Deutschland Gesetze, die "Verlockung zur Straftat" verbieten? Sozusagen Köder legen?

Es gibt in der Tat das Institut der "Notwehrprovokation", dass eine Rechtfertigung durch notwehr ausschleißt. Ich bezweifle nur dass die hier angesichts einer grundsätzlich sozialadäquaten Handlung - Garage offen lassen - greift.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1918955) Verfasst am: 29.04.2014, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:

na gut.
Ich dachte es wäre verboten so eine Falle zu stellen, um jemanden zu einer Starftat zu verlocken.
finde dazu aber uach gerade nichts.
hab mich voll getäuscht.

agent provocateur. Auch dies ist umstritten, gerade im Zusammenhang mit verdeckten Ermittlern. Herrschende Ansicht ist aber meiner Erinnerung nach die Straflosgigkeit.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1919097) Verfasst am: 29.04.2014, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Neuer Fall aus den USA:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossener-austauschschueler-schuetze-ist-angeklagt-worden-a-966652.html

Notwehr schön und gut...aber das hier:
Zitat:
Der Anklage zufolge hatte K. in seiner Garage eine regelrechte Falle gelegt, nachdem in den letzten drei Wochen zweimal bei ihm eingebrochen worden sei. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Janelle P. habe er Sensoren und ein Videoüberwachungssystem eingerichtet und dann in der absichtlich offenen Garage eine Handtasche als Köder liegengelassen, "damit sie die nehmen würden".


dürfte wohl auch hier in Deutschland nichts als Notwehr gelten, oder?

Das ist umstritten. (Solche Fälle gab es in dt. in Zusammenhang mit Selbstschussanlagen auch schon)


Frage an den Juristen:
gibt es in Deutschland Gesetze, die "Verlockung zur Straftat" verbieten? Sozusagen Köder legen?

Es gibt in der Tat das Institut der "Notwehrprovokation", dass eine Rechtfertigung durch notwehr ausschleißt. Ich bezweifle nur dass die hier angesichts einer grundsätzlich sozialadäquaten Handlung - Garage offen lassen - greift.



Die greift genau dann, wenn Du nachweisen kannst, dass der seine Garage nur in der Absicht aufgelassen hat eine solche Notwehrsituation zu provozieren.

Dies duefte im Einzelfall zwar schwer zu beweisen sein, muesste aber z.B. dann greifen, wenn der Betreffende am Tag vorher in der Nachbarschaft rumerzaehlt, dass er genau das vor hat.
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 5000

Beitrag(#1919105) Verfasst am: 29.04.2014, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist halt wieder das Kernproblem: Hat der Ami in Amiland das Recht zu schießen oder nicht. Bei Hausfriedensbruch, also wenn er ungefragt reingeht, oder wenn er sich gewaltsam Zutritt verschafft, also Einbruch. Das ist aber völlig unabhängig von der Frage, was der 17-jährige Junge in einer fremden Stadt in einem fremden Land in einer fremden Garage zu suchen hat, egal ob da ne Handtasche drin liegt oder nicht und auch wenn offen ist, darfst Du da nicht reingehen, auch in Deutschland tutet man so etwas nicht.
Der Typ war einfach zu jung. Er hat die Tragweite seines Handelns nicht außreichend abschätzen können. Schau mal, ich bin Siebzehn, seh ich aus, als mach ich Pläne? Nein, aber ich trete mit Karacho in jeden sich bietenden Fettnapf und wenn ich ihn vorher seh, dann nehm ich Anlauf, bevor ich reinspring. Was soll die künstliche Aufregung? Jeder kennt Amerika, weiß wies da zugeht. Ich bin dreißig und vorsichtiger, trotzdem ist Amiland kein Ort, wo ich auf mich allein gestellt sein will.

Jedenfalls auf so Gedanken musst erstmal kommen. Fallen bauen. Ich kann nur hoffen, das ist Angst und nicht das Ergebnis reiflicher Überlegung. Pillepalle
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1919813) Verfasst am: 02.05.2014, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Angaben der Freundin war die Situation ganz anders. Es hatte in diesem kleinen Ort in Montana in letzter Zeit wohl öfter Einbrüche und Diebstähle gegeben. Deshalb hat der Mann sein Grundstück mit Alarmanlagen ausgestattet. Mitten in der Nacht schlug es auf einmal in der Garage Alarm. Der Mann nahm sein Gewehr und ging in die Garage, die Freundin ging hinter ihm her. Der Mann hat in die dunkle Garage hinein "Hallo?" gerufen. Als keine Anwort kam, sondern nur ein plötzlich klapperndes Geräusch hinter dem Auto, hat der Mann mehrmals in den Raum geschossen um sich zu verteidigen. Dabei wurde der Einbrecher tödlich getroffen.
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1949452) Verfasst am: 12.09.2014, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-in-suedafrika-oscar-pistorius-wegen-fahrlaessiger-toetung-verurteilt-1.2126439
Zitat:
Schuldig der fahrlässigen Tötung

Richterin Thokozile Masipa verkündet das Urteil gegen den Mann, der einst eine südafrikanische Ikone war: Er sei des culpable homicide, der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1949482) Verfasst am: 12.09.2014, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-in-suedafrika-oscar-pistorius-wegen-fahrlaessiger-toetung-verurteilt-1.2126439
Zitat:
Schuldig der fahrlässigen Tötung

Richterin Thokozile Masipa verkündet das Urteil gegen den Mann, der einst eine südafrikanische Ikone war: Er sei des culpable homicide, der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen.


[ironie]Wie sollte man auch wissen können, dass man durch eine verschlossene Tür jemand töten kann? Mit den Augen rollen [/ironie]
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Erich Fromm

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vrolijke
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Beitrag(#1959139) Verfasst am: 21.10.2014, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Fünf Jahre Haft für Pistorius.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1959154) Verfasst am: 21.10.2014, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-in-suedafrika-oscar-pistorius-wegen-fahrlaessiger-toetung-verurteilt-1.2126439
Zitat:
Schuldig der fahrlässigen Tötung

Richterin Thokozile Masipa verkündet das Urteil gegen den Mann, der einst eine südafrikanische Ikone war: Er sei des culpable homicide, der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen.


[ironie]Wie sollte man auch wissen können, dass man durch eine verschlossene Tür jemand töten kann? Mit den Augen rollen [/ironie]

Wenn man das nicht hätte wissen können, läge auch keine Fahrlässigkeit vor.
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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vrolijke
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Beitrag(#2000223) Verfasst am: 09.05.2015, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Diebstahlsopfer wandert ins Gefängnis.
Zitat:
Das Landgericht hat einen jungen Mann wegen Körperverletzung verurteilt. Der 21-Jährige hatte einen Taschendieb schwer verletzt.


Wie war das noch mal, wenn man sein Hab und Gut verteidigt?

[boshaft]Vielleicht weil der Bestolene aus Gambia kommt?[/boshaft]

Nicht vorbestrafter unbescholtener Bürger.
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
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Beitrag(#2000225) Verfasst am: 09.05.2015, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Diebstahlsopfer wandert ins Gefängnis.
Zitat:
Das Landgericht hat einen jungen Mann wegen Körperverletzung verurteilt. Der 21-Jährige hatte einen Taschendieb schwer verletzt.


Wie war das noch mal, wenn man sein Hab und Gut verteidigt?

[boshaft]Vielleicht weil der Bestolene aus Gambia kommt?[/boshaft]

Nicht vorbestrafter unbescholtener Bürger.
ich erinnere mich an einige fälle überzogener notwehr, bei denen weiße deutsche unbescholtene Bürger allerdings nicht nach jugendstrafrecht deutlich härter bestraft wurden.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#2000254) Verfasst am: 10.05.2015, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Diebstahlsopfer wandert ins Gefängnis.
Zitat:
Das Landgericht hat einen jungen Mann wegen Körperverletzung verurteilt. Der 21-Jährige hatte einen Taschendieb schwer verletzt.


Wie war das noch mal, wenn man sein Hab und Gut verteidigt?

[boshaft]Vielleicht weil der Bestolene aus Gambia kommt?[/boshaft]

Nicht vorbestrafter unbescholtener Bürger.

Nein. Hier lag einfach keine notwehrlage mehr vor, da der Angriff auf das Eigentum mit dem Festhalten der Hand nicht mehr gegeben war. Wenn der Dieb mit der Brieftasche weggerannt wäre, wäre ein Schuss in den Rücken hingegen wahrscheinlich gerechtfertigt.
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#2000371) Verfasst am: 10.05.2015, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Diebstahlsopfer wandert ins Gefängnis.
Zitat:
Das Landgericht hat einen jungen Mann wegen Körperverletzung verurteilt. Der 21-Jährige hatte einen Taschendieb schwer verletzt.


Wie war das noch mal, wenn man sein Hab und Gut verteidigt?

[boshaft]Vielleicht weil der Bestolene aus Gambia kommt?[/boshaft]

Nicht vorbestrafter unbescholtener Bürger.


http://www.tz.de/muenchen/stadt/so-wurde-gewaltopfer-zu-gewalttaeter-72080.html

das Opfer bzw der täter hat nach den ersten deutlichen worten des richters 12500 euro an den schläger überwiesen.
im ersten urteil wurde er zu knapp 4 Jahren haft verurteilt.
das BGH hat schließlich das strafmaß als zu hart kritisiert und zur neuverhandlung zurück überwiesen.
einen artikel zum neuen urteil hab ich leider nicht gefunden.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#2026841) Verfasst am: 20.10.2015, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Oscar Pistorius wurde in den Hausarrest entlassen
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Tja
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#2027972) Verfasst am: 26.10.2015, 10:41    Titel: Re: Der Fall Pistorius, oder dürfen Einbrecher erschossen werden? Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Immer wieder: Das deutsche Notwehrrecht ist umfangreicher und weniger eingeschränkt als das us-amerikanische.

Das wird dann aber von den Gerichten höchst unterschiedlich gehandhabt. So darf ein Rechtsradikaler straflos einen Rentner erstechen:
http://www.rechte-gewalt-sachsen-anhalt.de/todesopfer/helmut-sackers/
ein Informatikstudent, wird dagegen in einer Situation wo ich den Notwehraspekt eigentlich eher erkennen kann zu 3 Jahren verurteilt.
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html
_________________
Hup Holland Hup, Oranje winnt de cup (2022)
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2034946) Verfasst am: 09.12.2015, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Heute standen in den Stuttgarter Nachrichten zwei Berichten untereinander.

Ex-Sprintstar will vors Verfassungsgericht ziehen

Zitat:
Ex-Sprintstar Oscar Pistorius darf bis zur Verkündung des neuen Urteils am 18. April weiter im Haus seines Onkels bleiben. Er kündigte an, seine Verurteilung wegen Mordes vor dem Verfassungsgericht anfechten zu wollen.


Und

"Ich hatte nur Angst" *
Zitat:
Viele Hausbesitzer hätten wohl die Polizei gerufen. Doch ein Sportschütze in Hannover greift nach einem Einbruchversuch bei ihm zur Waffe und erschießt einen 18-Jährigen. Seit Dienstag steht er vor Gericht.


Zitat:
Teile der Tat sind von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden, die der Angeklagte zum Schutz seiner Werkstatt installiert hatte. Gleich nach dem Geständnis fragt der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch ihn: "Warum rufen Sie in so einer Situation nicht die Polizei? Was ist in Ihnen vorgegangen?" Antwort: "Ich hatte nur Angst."

* Hier dieselbe Version aus der "Südwest Presse". Die Stuttgarter Nachrichten-Version ist nicht online. Hat aber praktisch den gleichen Wortlaut.
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