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Was fällt euch zu "dem Islam" ein?
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1932664) Verfasst am: 08.07.2014, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Friedensreich hat folgendes geschrieben:
dass sie parallel angewandt werden kann, wenn davon das nationale Recht nicht verletzt wird.

Und wo ist dabei dann das Problem?

Dass der Staat sein Rechts- und Strafmonopol verliert?
Richter-ohne-Gesetz

Und hatte Spinoza damit nicht ein ähnliches Problem und sollte dieses nicht eigentlich Geschichte sein?
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1932675) Verfasst am: 08.07.2014, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
achim01 hat folgendes geschrieben:
Vielleicht solltest du sachlicher argumentieren und nicht alle, die nicht deiner Meinung sind als "rechte Hassprediger und Hetzer" titulieren.


Nicht alle, die BBs Meinung nicht teilen sind "rechte Hassprediger und Hetzer". Manche aber schon.


Stimmt in beiden Punkten.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44649

Beitrag(#1932678) Verfasst am: 08.07.2014, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

smallie hat folgendes geschrieben:
Hand auf's Herz: wer von euch hatte auf dem Radar, daß es eine islamische Strömung gab, die den Koran per Staatsdekret als Menschwerk einstufte?

Ich wusste, dass es Strömungen gab und gibt, die den Koran als Menschenwerk einstuften. Dass eine davon das auch politisch festschreiben wollte, wusste ich allerdings nicht.
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1932688) Verfasst am: 08.07.2014, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Friedensreich hat folgendes geschrieben:
dass sie parallel angewandt werden kann, wenn davon das nationale Recht nicht verletzt wird.

Und wo ist dabei dann das Problem?

Dass der Staat sein Rechts- und Strafmonopol verliert?
....

Abgesehen davon, dass ich eine parallele geistliche Gerichtsbarkeit zur staatlichen als weder wünschenswert, noch rechtlich unproblematisch ansehe, kann ich wiederum die heraufbeschworene dräuende Gefahr einer "Islamisierung" am Horizont nicht nachvollziehen.
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1932690) Verfasst am: 08.07.2014, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Isis ist weit weg. Was kümmerts mich.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932698) Verfasst am: 08.07.2014, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Friedensreich hat folgendes geschrieben:
dass sie parallel angewandt werden kann, wenn davon das nationale Recht nicht verletzt wird.

Und wo ist dabei dann das Problem?

Dass der Staat sein Rechts- und Strafmonopol verliert?

Ich glaube deutlich gesagt zu haben, dass in Deutschland eine Scharia nur in zivilrechtlichen Angelegenheiten möglich wäre, und da ist ein erheblicher Umfang des Rechts abdingbar. Im Gesellschafts- oder Immobilienrecht wird das geschriebene Recht auch fast vollkommen durch Verträge modifiziert. Streitigkeiten werden durch Schiedsgerichte erledigt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ich sehe da wertungsmäßig kaum einen Unterschied.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932699) Verfasst am: 08.07.2014, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:

Und hatte Spinoza damit nicht ein ähnliches Problem ?

Ach ja, dazu: Wayne?
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Friedensreich
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 469

Beitrag(#1932704) Verfasst am: 08.07.2014, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

@Fake
Isis ist derzeit weit weg. Wenn Du Dir die Freitagspredigt von al-Baghdadi (der neue selbsternannte Kalif) angehört hast, kennst Du auch die Absichten. Er fordert von ALLEN Muslimen Gehorsam ein und will das Kalifat nicht nur auf alle islamische Länder ausdehnen sondern hat das Endziel den Islam über die ganze Welt zu verbreiten. Vorrangig sieht er alle Gebiete in denen es islamische Herrscher gegeben hat (Spanien, Osteuropa bis Ungarn) dem Kalifat zugehörig.
Natürlich sind das derzeit nur Wünsche und Phantasien, aber wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird, wird der "Westen" irgendwann die Kontrolle verlieren. Natürlich sind wir im Westen auch selber an der Entwicklung schuld. Der Westen verkauft den Leuten dort technologisch hoch entwickeltes Kriegsgerät, das von den ISIS Leuten und auch anderen Staaten ohne Hemmung benutzt wird. Eigene Innovationen in diesem Bereich gibt es im islamischen Raum kaum. (Bestenfalls im Iran) Hier fällt mir ein Zitat aus meiner Jugendzeit ein:
"Nur die allerdümmsten Kälber, wählen ihren Schlächter selber"

@Tavrok
Es gab im 9/10 Jh im Südirak die Grauppe der Karmaten (Abu Qarmat) das war eine an sich atheistische Vereinigung die kurzzeitig den Südirak kontrollierte und den Islam aus ihrem Einflussbereich löschte. Denen ist es auch gelungen, den Heiligen Stein aus der Kaaba in Mekka zu rauben. Dazu gibt es historisch zwei Varianten:
1., Der Karmatenführer hat den in der Zwischenzeit zerbrochenen Sein in Seide gehüllt aufbewahrt.
2., Er hat den Stein nach dem raub zerbrochen und sie als Trittsteine in seinem Abort verwendet.
Belgt (durch historische Berichte) ist aber, dass der Stein von den Mekkanern nach vielen Jahren für viel Gold zurückgekauft wurde.
Da die Karmaten zwar die Rel. mehr oder weniger abschafften und wie eben damals üblich von Überfaällen und reaubzügen lebten. war es ihnen auch möglich alles Steuern abzuschaffen, das brachte jede menge Anhänger. Als die nähere und weitere Umgebung mehr oder weniger leee geraubt war, brach der Karmatenstaat, der ja dann auch Steuern von seinen Bürgern verlangen musste, zusammen.


Zuletzt bearbeitet von Friedensreich am 08.07.2014, 10:04, insgesamt einmal bearbeitet
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1932705) Verfasst am: 08.07.2014, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Friedensreich hat folgendes geschrieben:
dass sie parallel angewandt werden kann, wenn davon das nationale Recht nicht verletzt wird.

Und wo ist dabei dann das Problem?

Dass der Staat sein Rechts- und Strafmonopol verliert?

Ich glaube deutlich gesagt zu haben, dass in Deutschland eine Scharia nur in zivilrechtlichen Angelegenheiten möglich wäre, und da ist ein erheblicher Umfang des Rechts abdingbar. Im Gesellschafts- oder Immobilienrecht wird das geschriebene Recht auch fast vollkommen durch Verträge modifiziert. Streitigkeiten werden durch Schiedsgerichte erledigt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ich sehe da wertungsmäßig kaum einen Unterschied.


Wie schon oft fällt mir hier auf:

Das, was in Medien und Foren im Netz so an Wissen weitergetragen wird, korreliert selten mit den fachlichen Hintergründen.
Danke Samson.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932706) Verfasst am: 08.07.2014, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Friedensreich hat folgendes geschrieben:
dass sie parallel angewandt werden kann, wenn davon das nationale Recht nicht verletzt wird.

Und wo ist dabei dann das Problem?

Dass der Staat sein Rechts- und Strafmonopol verliert?

Ich glaube deutlich gesagt zu haben, dass in Deutschland eine Scharia nur in zivilrechtlichen Angelegenheiten möglich wäre, und da ist ein erheblicher Umfang des Rechts abdingbar. Im Gesellschafts- oder Immobilienrecht wird das geschriebene Recht auch fast vollkommen durch Verträge modifiziert. Streitigkeiten werden durch Schiedsgerichte erledigt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ich sehe da wertungsmäßig kaum einen Unterschied.


Wie schon oft fällt mir hier auf:

Das, was in Medien und Foren im Netz so an Wissen weitergetragen wird, korreliert selten mit den fachlichen Hintergründen.
Danke Samson.

Weil eine Reihe von Spacken bei Scharia nur an Zwangs/Mehrehenn; Handhabhacken; Steinigen denken. Unreflektierte Polemik ist echter Islamskritik aber eher abträglich.
_________________
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1932712) Verfasst am: 08.07.2014, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Friedensreich hat folgendes geschrieben:
.... Er fordert von ALLEN Muslimen Gehorsam ein und will das Kalifat nicht nur auf alle islamische Länder ausdehnen sondern hat das Endziel den Islam über die ganze Welt zu verbreiten. .....

Die Realisierung von persönlichen Wunschvorstellungen erfordert aber weit mehr, als diese frommen Wünsche und das Vertrauen in irgendeinen Gott, der einem die Wünsche hoffentlich erfüllt.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1932743) Verfasst am: 08.07.2014, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Friedensreich hat folgendes geschrieben:
dass sie parallel angewandt werden kann, wenn davon das nationale Recht nicht verletzt wird.

Und wo ist dabei dann das Problem?

Dass der Staat sein Rechts- und Strafmonopol verliert?

Ich glaube deutlich gesagt zu haben, dass in Deutschland eine Scharia nur in zivilrechtlichen Angelegenheiten möglich wäre, und da ist ein erheblicher Umfang des Rechts abdingbar. Im Gesellschafts- oder Immobilienrecht wird das geschriebene Recht auch fast vollkommen durch Verträge modifiziert. Streitigkeiten werden durch Schiedsgerichte erledigt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ich sehe da wertungsmäßig kaum einen Unterschied.


Wie schon oft fällt mir hier auf:

Das, was in Medien und Foren im Netz so an Wissen weitergetragen wird, korreliert selten mit den fachlichen Hintergründen.
Danke Samson.

Weil eine Reihe von Spacken bei Scharia nur an Zwangs/Mehrehenn; Handhabhacken; Steinigen denken. Unreflektierte Polemik ist echter Islamskritik aber eher abträglich.


Was will man dann mit eine "Teilsharia"?
Wenn man bestimmte teile daraus herauslößt, ist es nicht mehr "die Sharia".
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932752) Verfasst am: 08.07.2014, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Was will man dann mit eine "Teilsharia"?
Wenn man bestimmte teile daraus herauslößt, ist es nicht mehr "die Sharia".

Das ist Unsinn. Das Leben - und auch das Geschäftsleben - so weit es zulässig ist, nach den eigenten Wertvorstellungen zu gestalten, ist doch durchaus ein legitimes Interesse.

Im übrigen - aus Nutzerperspektive: Besser Teilscharia als gar nichts.
_________________
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1932754) Verfasst am: 08.07.2014, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Friedensreich hat folgendes geschrieben:
dass sie parallel angewandt werden kann, wenn davon das nationale Recht nicht verletzt wird.

Und wo ist dabei dann das Problem?

Dass der Staat sein Rechts- und Strafmonopol verliert?

Ich glaube deutlich gesagt zu haben, dass in Deutschland eine Scharia nur in zivilrechtlichen Angelegenheiten möglich wäre, und da ist ein erheblicher Umfang des Rechts abdingbar. Im Gesellschafts- oder Immobilienrecht wird das geschriebene Recht auch fast vollkommen durch Verträge modifiziert. Streitigkeiten werden durch Schiedsgerichte erledigt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ich sehe da wertungsmäßig kaum einen Unterschied.
das grosse problem sehe ich da in der anwendung auf das familienrecht. einer religion/ideologie/whatever, die nicht von der absoluten gleichberechtigung von mann und frau ausgeht, darf speziell in diesem rechtsgebiet kein freiraum gewährt werden.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1932756) Verfasst am: 08.07.2014, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Was will man dann mit eine "Teilsharia"?
Wenn man bestimmte teile daraus herauslößt, ist es nicht mehr "die Sharia".

Das ist Unsinn. Das Leben - und auch das Geschäftsleben - so weit es zulässig ist, nach den eigenten Wertvorstellungen zu gestalten, ist doch durchaus ein legitimes Interesse.

Im übrigen - aus Nutzerperspektive: Besser Teilscharia als gar nichts.


Dann kann man es auch anders nennen.
Eine Betriebsverfassung kann ich nicht Bundesverfassung nennen, auch wenn Teile davon in der Bundesverfassung vorkommen.

Könnte man z.B. "moslemisches Kirchenrecht" nennen, oder so ähnlich.
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Defätist
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Beitrag(#1932760) Verfasst am: 08.07.2014, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
...

Könnte man z.B. "moslemisches Kirchenrecht" nennen, oder so ähnlich.

Es ist ja aber gerade der Geistlichkeit wichtig, den Eindruck zu erwecken, dass die Glaubensgesetze grundsätzlich und unabhängig vom weltlichen Recht wirken. Damit lassen sich Gläubige viel besser "steuern" ...
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932766) Verfasst am: 08.07.2014, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Dann kann man es auch anders nennen.

Das geht uns m.E. nichts an. Es ist nicht unsere Aufgabe, zu beurteilen, was aus islamischer Sicht sinnig ist, sondern nur, was mit unserer Rechtsordnung noch vereinbar ist.



Misterfritz hat folgendes geschrieben:
das grosse problem sehe ich da in der anwendung auf das familienrecht. einer religion/ideologie/whatever, die nicht von der absoluten gleichberechtigung von mann und frau ausgeht, darf speziell in diesem rechtsgebiet kein freiraum gewährt werden.

Der Freiraum findet seine Grenze doch in unserer Verfassung.
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1932768) Verfasst am: 08.07.2014, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
das grosse problem sehe ich da in der anwendung auf das familienrecht. einer religion/ideologie/whatever, die nicht von der absoluten gleichberechtigung von mann und frau ausgeht, darf speziell in diesem rechtsgebiet kein freiraum gewährt werden.

Das gilt doch für alle Rechtsgebiete. Die Scharia setzt ihre Prioritäten völlig anders als das GG. Genausogut könnte man versuchen die Nürnberger Rassegesetze in unser Ausländerrecht zu integrieren.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1932775) Verfasst am: 08.07.2014, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Dann kann man es auch anders nennen.

Das geht uns m.E. nichts an. Es ist nicht unsere Aufgabe, zu beurteilen, was aus islamischer Sicht sinnig ist, sondern nur, was mit unserer Rechtsordnung noch vereinbar ist.



Und die ganze Sharia ist nun mal nicht mit unsere Rechtsordnung vereinbar.
Warum sollte man ein Abklatsch, oder Teile davon noch Sharia nennen?
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932777) Verfasst am: 08.07.2014, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Dann kann man es auch anders nennen.

Das geht uns m.E. nichts an. Es ist nicht unsere Aufgabe, zu beurteilen, was aus islamischer Sicht sinnig ist, sondern nur, was mit unserer Rechtsordnung noch vereinbar ist.



Und die ganze Sharia ist nun mal nicht mit unsere Rechtsordnung vereinbar.
Warum sollte man ein Abklatsch, oder Teile davon noch Sharia nennen?

Warum sollte man nicht? Ich bin einfach nicht der Ansicht, dass wir eine Definitionshoheit haben, was noch Scharia ist und was nicht.
_________________
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1932778) Verfasst am: 08.07.2014, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
das grosse problem sehe ich da in der anwendung auf das familienrecht. einer religion/ideologie/whatever, die nicht von der absoluten gleichberechtigung von mann und frau ausgeht, darf speziell in diesem rechtsgebiet kein freiraum gewährt werden.

Das gilt doch für alle Rechtsgebiete. Die Scharia setzt ihre Prioritäten völlig anders als das GG. Genausogut könnte man versuchen die Nürnberger Rassegesetze in unser Ausländerrecht zu integrieren.

Welche Teile der Nürnberger Rassengesetze sind denn GG-Kompatibel?
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
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Beitrag(#1932782) Verfasst am: 08.07.2014, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Dann kann man es auch anders nennen.

Das geht uns m.E. nichts an. Es ist nicht unsere Aufgabe, zu beurteilen, was aus islamischer Sicht sinnig ist, sondern nur, was mit unserer Rechtsordnung noch vereinbar ist.



Und die ganze Sharia ist nun mal nicht mit unsere Rechtsordnung vereinbar.
Warum sollte man ein Abklatsch, oder Teile davon noch Sharia nennen?

Warum sollte man nicht? Ich bin einfach nicht der Ansicht, dass wir eine Definitionshoheit haben, was noch Scharia ist und was nicht.
warum sollten wir das überhaupt tun?
wir haben gesetze, die für allle gelten. wozu eine nebengesetzgebung zulassen?
wir regen uns über die kirchliche arbeitsrechtsregelungen auf und wollen jetzt noch weitere extrawürste zulassen?
_________________
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1932784) Verfasst am: 08.07.2014, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
warum sollten wir das überhaupt tun?
wir haben gesetze, die für allle gelten. wozu eine nebengesetzgebung zulassen?
wir regen uns über die kirchliche arbeitsrechtsregelungen auf und wollen jetzt noch weitere extrawürste zulassen?


Weil es nun einmal Spezialfälle gibt, die durch das bundesdeutsche Recht nicht abgedeckt sind, siehe z.Bsp. Rentenansprüche von Zweitfrauen.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932787) Verfasst am: 08.07.2014, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Dann kann man es auch anders nennen.

Das geht uns m.E. nichts an. Es ist nicht unsere Aufgabe, zu beurteilen, was aus islamischer Sicht sinnig ist, sondern nur, was mit unserer Rechtsordnung noch vereinbar ist.



Und die ganze Sharia ist nun mal nicht mit unsere Rechtsordnung vereinbar.
Warum sollte man ein Abklatsch, oder Teile davon noch Sharia nennen?

Warum sollte man nicht? Ich bin einfach nicht der Ansicht, dass wir eine Definitionshoheit haben, was noch Scharia ist und was nicht.
warum sollten wir das überhaupt tun?
wir haben gesetze, die für allle gelten. wozu eine nebengesetzgebung zulassen?
wir regen uns über die kirchliche arbeitsrechtsregelungen auf und wollen jetzt noch weitere extrawürste zulassen?

Wie gesagt, es wäre ja keine echte Gesetzgebung sondern eher eine Art Vertrag. Wie gesagt, wenn ich einen Unternehmenskauf oder ein Bauprojekt betreue, läuft das auch alles über Vertragsabreden und Schiedsabsprachen, also auch durch eine Art "Nebengesetzgebung". Ich kann daran nichts problematisches erkennen. Schließlich wird das zwingende staatliche Recht hier keineswegs verdrängt.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932788) Verfasst am: 08.07.2014, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
warum sollten wir das überhaupt tun?
wir haben gesetze, die für allle gelten. wozu eine nebengesetzgebung zulassen?
wir regen uns über die kirchliche arbeitsrechtsregelungen auf und wollen jetzt noch weitere extrawürste zulassen?


Weil es nun einmal Spezialfälle gibt, die durch das bundesdeutsche Recht nicht abgedeckt sind, siehe z.Bsp. Rentenansprüche von Zweitfrauen.

Auch diese müssten allerdings kompatibel mit dt. erbrecht und Familienrecht sein. (Im Ganzen eine ziemlich spannende Materie, ich denke, da kann eine ganze Zahl von Anwälten noch ziemlcih Spaß kriegen).
_________________
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1932800) Verfasst am: 08.07.2014, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
warum sollten wir das überhaupt tun?
wir haben gesetze, die für allle gelten. wozu eine nebengesetzgebung zulassen?
wir regen uns über die kirchliche arbeitsrechtsregelungen auf und wollen jetzt noch weitere extrawürste zulassen?


Weil es nun einmal Spezialfälle gibt, die durch das bundesdeutsche Recht nicht abgedeckt sind, siehe z.Bsp. Rentenansprüche von Zweitfrauen.

Auch diese müssten allerdings kompatibel mit dt. erbrecht und Familienrecht sein. (Im Ganzen eine ziemlich spannende Materie, ich denke, da kann eine ganze Zahl von Anwälten noch ziemlcih Spaß kriegen).


Keine Ahnung, bin kein Jurist. Fakt ist jedenfalls, dass die Scharia angewendet wird:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/familien-und-erbrechtsfaelle-deutsche-gerichte-wenden-scharia-an-a-722220.html
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1932805) Verfasst am: 08.07.2014, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Keine Ahnung, bin kein Jurist. Fakt ist jedenfalls, dass die Scharia angewendet wird:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/familien-und-erbrechtsfaelle-deutsche-gerichte-wenden-scharia-an-a-722220.html

Das ist aber ein anderer Sachverhalt (der allerdings leicht verwechselt wird).

Da geht es um die Anwendung fremder Rechtsordnungen, weil vor dt. Gerichten Rechtstreitigkeiten mit Leuten verhandelt werden müssen, die die Staatsbürgerschaft islamischer Länder haben. Wie weit der Vorbehalt der Verfassung dabei reicht, weiß ich nicht, Schranken dürften aber auch hierbei bestehen. (Das ist ncihts so schockierendes, wie gesagt hatte ich auch schon vor dt. Gerichten Rechtsstreitigkeiten utner Anwendung ausländischen Rechts).

Eine andere Frage ist, inwieweit Personen mit dt. Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt in Deutschland bei in Deutschland "spielenden" Sachverhalten die Scharia alt geltend vereinbaren dürfen. Das eine ist eine Frage des so genannten internationalen Privatrechts, das andere eine zivilrechtliche. Zwei verschiedene Ebenen also. (Es wäre für die ganze Thematik förderlich, wenn das Wort "Scharia" nicht sofort Aggressionen auslösen würde, die eine differenzierte Betrachtung ausschließen).
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Misterfritz
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Beitrag(#1932808) Verfasst am: 08.07.2014, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
warum sollten wir das überhaupt tun?
wir haben gesetze, die für allle gelten. wozu eine nebengesetzgebung zulassen?
wir regen uns über die kirchliche arbeitsrechtsregelungen auf und wollen jetzt noch weitere extrawürste zulassen?


Weil es nun einmal Spezialfälle gibt, die durch das bundesdeutsche Recht nicht abgedeckt sind, siehe z.Bsp. Rentenansprüche von Zweitfrauen.
ich dachte, in deutschland wären mehrehen nicht erlaubt...
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I'm tapping in the dusternis
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1932810) Verfasst am: 08.07.2014, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Friedensreich hat folgendes geschrieben:
dass sie parallel angewandt werden kann, wenn davon das nationale Recht nicht verletzt wird.

Und wo ist dabei dann das Problem?

Dass der Staat sein Rechts- und Strafmonopol verliert?

Ich glaube deutlich gesagt zu haben, dass in Deutschland eine Scharia nur in zivilrechtlichen Angelegenheiten möglich wäre, und da ist ein erheblicher Umfang des Rechts abdingbar. Im Gesellschafts- oder Immobilienrecht wird das geschriebene Recht auch fast vollkommen durch Verträge modifiziert. Streitigkeiten werden durch Schiedsgerichte erledigt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ich sehe da wertungsmäßig kaum einen Unterschied.


Wie schon oft fällt mir hier auf:

Das, was in Medien und Foren im Netz so an Wissen weitergetragen wird, korreliert selten mit den fachlichen Hintergründen.
Danke Samson.

Weil eine Reihe von Spacken bei Scharia nur an Zwangs/Mehrehenn; Handhabhacken; Steinigen denken. Unreflektierte Polemik ist echter Islamskritik aber eher abträglich.

Also darf ich davon ausgehen, dass der oben von mir verlinkte Autor Joachim Wagner einer dieser typischen Spacken ist?
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932814) Verfasst am: 08.07.2014, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:

Also darf ich davon ausgehen, dass der oben von mir verlinkte Autor Joachim Wagner einer dieser typischen Spacken ist?

Nein. Ich sagte doch, dass ein Parallel/Ersatzstrafrecht keinesfalls zulässig ist.
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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