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Was fällt euch zu "dem Islam" ein?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1933597) Verfasst am: 11.07.2014, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:

Was ich geschrieben habe, ist nur die konsequente Umsetzung deiner Idee. Wenn du schon die Teilprivatisierung der Legislative und die Teilprivatisierung der Judikative befürwortest,

Die im Zivilrecht, wie du genau weist, faktisch sowieso gegeben ist...

Zitat:
Wenn also die (Rest-)Scharia GG-konform ist, was spricht dann dagegen, sie auch zu vollstrecken? Das Gewaltmonopl des Staates? Das kümmert dich bei A und B auch nicht.

Normale Zivilrechtliche Ansprüche, auch sonstige Schiedsurteile, können die Parteien auch nciht selbst vollstrecken. Wie du genau weist, ist dabei eine normale Zwangsvollstreckung durchzuführen. Wenn ich ein urteil gegen dich habe, darf ich auch nicht meinen Privaten Sicherheitsdienst bei dir vorbeischicken, sondern muss einen Gerichtsvollzieher einschalten.


Ich weiß nicht, ob Fake das wirklich weiß. zwinkern
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1933680) Verfasst am: 11.07.2014, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Private Sicherheitsdienste mit religiöser Orientierung gibt's in den USA schon länger. Die sind allerdings meist christlich-evangelikal.
und warum ist das ein argument? und wenn es eines wäre, dafür oder dagegen?
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#1933689) Verfasst am: 11.07.2014, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Argument für oder gegen religiös orientierte private Sicherheitsdienste? Ich argumentiere nicht gegen Vorschläge, die Fake ohnehin nicht ernst meint.
In dieser Diskussion geht's doch die ganze Zeit darum, dass man nicht den einen Leuten Rechte absprechen kann, die man anderen Leuten zugesteht.
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1933709) Verfasst am: 11.07.2014, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Ein Argument für oder gegen religiös orientierte private Sicherheitsdienste? Ich argumentiere nicht gegen Vorschläge, die Fake ohnehin nicht ernst meint.
In dieser Diskussion geht's doch die ganze Zeit darum, dass man nicht den einen Leuten Rechte absprechen kann, die man anderen Leuten zugesteht.
welche rechte, die man anderen leuten zugesteht, möchtest du mit deinem beispiel denn belegen?
mir wäre neu, dass wir hier in deutschland evangelikale sicherheitsdienste hätten.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#1933718) Verfasst am: 11.07.2014, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
mir wäre neu, dass wir hier in deutschland evangelikale sicherheitsdienste hätten.

Im Zweifelsfalle glaube ich nicht, dass du eine Übersicht über die Firmenphilosophien deutscher Sicherheitsdienste hast.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1933721) Verfasst am: 12.07.2014, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Private Sicherheitsdienste mit religiöser Orientierung gibt's in den USA schon länger. Die sind allerdings meist christlich-evangelikal.
und warum ist das ein argument? und wenn es eines wäre, dafür oder dagegen?



Im Prinzip darf in Deutschland jeder seinen privaten Sicherheitsdienst gruenden. Firmen, Fussballvereine und natuerlich auch Religionsgemeinschaften. Sogar ich und Du duerfen das, wenn wir uns eigene Wachmaenner leisten koennen.

Bloss haben die, wie samson bereits ausfuehrte, erheblich weniger Befugnisse als dies z.B. in den USA der Fall ist, was auch ganz gut so ist. Insbesondere duerfen die keine wie auch immer zustande gekommenen Urteile vollstrecken. Deshalb waere es nach Gesetzeslage in Deutschland voellig unmoeglich, dass ein "islamischer Sicherheitsdienst" irgendwelche Urteile irgendeines "Schariaschiedsgerichts" vollstreckt, was natuerlich auch fuer alle anderen privaten Sicherheitsdienste und privaten Schiedsgerichte gilt, was ebenfalls ganz gut so ist.

Das ist so aehnlich wie im Fussball, wo es sowohl eine eigene Gerichtsbarkeit als auch bei manchen Grossvereinen eigene Sicherheitsdienste gibt. Letztere koennen fuer Ordnung im Stadion sorgen, sie koennen aber beispielsweise nicht vom DFB-Gericht verhaengte Geldbussen mit Zwangsmassnahmen eintreiben. Dafuer muss sich der DFB gegebenfalls an die zustaendigen staatlichen Stellen wenden.
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Mad Magic
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Beiträge: 2172

Beitrag(#1933727) Verfasst am: 12.07.2014, 01:13    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Im Prinzip darf in Deutschland jeder seinen privaten Sicherheitsdienst gruenden. Firmen, Fussballvereine und natuerlich auch Religionsgemeinschaften. Sogar ich und Du duerfen das, wenn wir uns eigene Wachmaenner leisten koennen.

Bloss haben die, wie samson bereits ausfuehrte, erheblich weniger Befugnisse als dies z.B. in den USA der Fall ist, was auch ganz gut so ist. Insbesondere duerfen die keine wie auch immer zustande gekommenen Urteile vollstrecken. Deshalb waere es nach Gesetzeslage in Deutschland voellig unmoeglich, dass ein "islamischer Sicherheitsdienst" irgendwelche Urteile irgendeines "Schariaschiedsgerichts" vollstreckt, was natuerlich auch fuer alle anderen privaten Sicherheitsdienste und privaten Schiedsgerichte gilt, was ebenfalls ganz gut so ist.


Tja, soweit die Gesetzeslage. In der Praxis seit langem überholt, jedenfalls was "Security-Dienste" angeht. Die Ass'is haben von Recht null Ahnung, das nutzen die "Angestellten" der "Security-Dienste" trefflich aus, ... obwohl die meinen oft, sie hätten die Rechte dazu Mr. Green

Es dauert eh' nicht mehr lange, bis die wichtigsten Gesetzestexte VOLLSTÄNDIG ignoriert werden...
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Tarvoc
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Beiträge: 44647

Beitrag(#1933751) Verfasst am: 12.07.2014, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ou. Also weil es Leute gibt, die ihre Rechte nicht kennen, sind diese Rechte überholt? Darüber solltest du lieber nochmal nachdenken...
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Misterfritz
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Beitrag(#1933758) Verfasst am: 12.07.2014, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
mir wäre neu, dass wir hier in deutschland evangelikale sicherheitsdienste hätten.

Im Zweifelsfalle glaube ich nicht, dass du eine Übersicht über die Firmenphilosophien deutscher Sicherheitsdienste hast.
interessant, dass du auf den ersten satz meines posts überhaupt nicht geantwortet hat - diese sicherheitsfirmen hast du doch auf's tapet gebracht...
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Tarvoc
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Beitrag(#1933762) Verfasst am: 12.07.2014, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Sicherheitsfirmen hat Fake hier auf's Tapet gebracht. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es das schon gibt. Mit den Augen rollen
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Misterfritz
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Beitrag(#1933836) Verfasst am: 12.07.2014, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Nein, Sicherheitsfirmen hat Fake hier auf's Tapet gebracht. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es das schon gibt. Mit den Augen rollen

du hast aber trotzdem meine frage nicht beantwortet:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
In dieser Diskussion geht's doch die ganze Zeit darum, dass man nicht den einen Leuten Rechte absprechen kann, die man anderen Leuten zugesteht.
welche rechte, die man anderen leuten zugesteht, möchtest du mit deinem beispiel denn belegen?

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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#1933845) Verfasst am: 12.07.2014, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
du hast aber trotzdem meine frage nicht beantwortet:

Liegt vielleicht daran, dass ich nicht durch jeden Reifen springe.
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1933851) Verfasst am: 12.07.2014, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
du hast aber trotzdem meine frage nicht beantwortet:

Liegt vielleicht daran, dass ich nicht durch jeden Reifen springe.
oder vielleicht auch, weil dir nix darauf einfällt...
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funkeimdunkeln
Bösmensch



Anmeldungsdatum: 12.05.2014
Beiträge: 878

Beitrag(#1933853) Verfasst am: 12.07.2014, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

diese Debatte über private Sicherheitsdienste bringt m.E. keinerlei Erkenntnisgewinn.

Rein logisch betrachtet gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Wir leben in einem totalitären Staat. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Der totalitäre Staat bezeichnet sich als "Gottesstaat". Dann laufen die Sittenwächter mit ihren Knüppeln rum und hauen jede Frau nieder, die es wagt im Kopftuch rumzulaufen. Und wenn reiche Ausländer meinen ein Hotel aufbauen zu können und dort zügellose Schlampen mit halbnackter Aufmachung rumlaufen lassen zu können, werden die auch niedergeknüppelt, privater Sicherheitsdienst hin oder her.
b) der totalitäre Staat bezeichnet sich als "Demokratie". Dann laufen wieder die Sittenwächter rum und knüppeln nicht die Frauen nieder, sondern diejenigen, die es wagen sich ohne ein Tattoo vom Geliebten Führer auf der Stirn blicken zu lassen.
3. Wir leben in einem Staat mit einem funktionierenden Rechtssystem. Nun gründet jemand einen privaten Sicherheitsdienst. Dann gibt es eine Fallunterscheidung.
a) Der private Sicherheitsdienst verstößt nicht gegen geltendes Recht. Dann kann es Schalten und Walten wie es lustig ist.
b) Der private Sicherheitsdienst verstößt gegen geltendes Recht. Dann kommt der staatliche Sicherheitsdienst vorbei und klopft den Privaten mal ordentlich auf die Finger
4. Wir leben in einem zerfallenden Staat. Dann gibt es kein staatliches Sicherheitsdienst mehr. Es gilt das Recht des Stärkeren und das wird von demjenigen durchgesetzt, wer den best-ausgerüsteten privaten Sicherheitsdienst hat.

Wir sehen also: Diese ganze Diskussion hat mit Religion überhaupt nichts zu tun! Es kommt einzig und alleine darauf an, wie der Staat sein Gewaltmonopol ausübt.

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#1933863) Verfasst am: 12.07.2014, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

So ist das. Und deshalb hat auch die Diskussion um die Sharia in privatrechtlichen Vereinbarungen eigentlich nichts mit Religion zu tun. Sondern eben mit Recht.
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achim01
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 1071

Beitrag(#1933869) Verfasst am: 12.07.2014, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
achim01 hat folgendes geschrieben:
Vielleicht solltest du sachlicher argumentieren und nicht alle, die nicht deiner Meinung sind als "rechte Hassprediger und Hetzer" titulieren.


Nicht alle, die BBs Meinung nicht teilen sind "rechte Hassprediger und Hetzer". Manche aber schon.


Stimmt in beiden Punkten.


@beachbernie

OK, ich verstehe.
Nur habe ich Probleme damit, was denn nun genau die "rechten Hassprediger und Hetzer" sind.
Da wären ein paar Beispiele für mich schon hilfreich.

Ich würde gern mal wissen, ob das hier der typische "rechte Hassprediger und Hetzer" ist.
Ich vermute es zwar aber würde es doch von einem Islamversteher gern bestätigt wissen.

Zitat:
HOCHGESCHÄTZTE VOLLTROTTEL VON DER SPD, GRÜNEN und PIRATEN IN DER LANDESREGIERUNG NRW,

letzten Freitag habt ihr diesen Schwachsinn verbrochen:

"Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland beschlossen, `antimuslimische´ Straftaten gesondert in der Polizeistatistik aufzunehmen. Ein entsprechender Antrag von SPD, Grünen und Piraten wurde am Freitag angenommen. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Verena Schäffer, lobte den Beschluß. Die Erfassung sei notwendig, `denn die Hetze von Neonazis auf dem Rücken von Musliminnen und Muslimen hat sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt´.

Die Landesregierung wird in der Beschlußvorlage aufgefordert, künftig eine eigene Erfassung `antimuslimisch motivierter Straftaten unter dem Themenfeld der Haßkriminalität´ vorzunehmen, wie es bereits beispielsweise für antisemitische oder rassistische Übergriffe gilt."

Allein die Sache hat weder vor dem Strafgesetzbuch noch vor dem Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen Bestand. Noch. Ich werde jetzt im Selbstversuch beweisen, daß ihr mit eurem Beschluß gar nix bewirken könnt. Anschließend erkläre ich euch den Grund dafür. Und zum guten Schluß, werde ich in sehr überzeugender Art und Weise darlegen, weshalb ihr euch mit mir besser nicht anlegen solltet. Es geht los:

Der Islam ist keine Religion, sondern eine kollektivistische Sex- und Gewaltsekte, die im Allgemeinen geborenen Versagern ein Überlegenheitsgefühl verschaffen, im Besonderen jedoch die sexuelle und existenzielle Selbstbestimmung der Frau unterbinden soll. Er ist völlig diesseitig orientiert und entbehrt jeglicher Spiritualität. Sein Begründer Mohammed war keineswegs ein Prophet, so wir es im christlichen oder theologischen Sinne verstehen, sondern ein Kriegsherr, Massenmörder, cleverer Geschäftsmann und ein Lustmolch, der unter anderem ein sechsjähriges Mädchen geheiratet und es mit 9 Jahren gefickt hat. Also ein Pädophiler. Sämtliche Riten und Ge- und Verbote dienen im Islam dem Zwecke, das Individuum bis in seine intimsten Bereiche zu kontrollieren, es zu entmündigen, seine Fortpflanzungsstrategien mittels der Verhinderung der weiblichen Selektion bei der Partnerwahl zugunsten der genetischen Deformation zu manipulieren und es in ein emotional sowie gesellschaftliches Überwachungssystem hineinzuzwängen. In den letzten tausend Jahren kam aus keinem islamisch geprägten Land je eine Erfindung oder Entdeckung, welche unser Leben bereicherte, Wohlstand schuf, die Gesundheit verbesserte, das Alter verlängerte und diese unsere westliche Kultur nennenswert beeinflußte. Kurz, der Islam und die ihm huldigenden, ihn demonstrativ in die Öffentlichkeit tragenden und für ihn Sonderrechte einfordernden Menschen sind Scheiße und gehören eigentlich aus unserer freiheitlichen Welt entfernt. Wenn dies nicht geschieht, werden wir durch die demographische Überlegenheit der Söhne und Töchter Islams schon in wenigen Jahren in der Hölle der Armseligkeit, bestialischer Gewalt, insbesondere sexueller gegenüber Frauen, und der atemberaubenden Rückschrittlichkeit wie in der Mehrheit der islamischen Länder wiederfinden. Wir werden zu ihren Sklaven werden.

Falls ihr, Doofköpfe von der SPD, GRÜNEN und PIRATEN, mich nun auf diese meine Worte hin in eure beknackte Antimuslimische-Straftaten-Liste aufnimmt, werde ich gegen das Land NRW sofort eine Strafanzeige stellen und es auf Verleumdung und Schadenersatz verklagen. Der Grund ist sehr simpel, und wenn ihr in der 5. Klasse aufgepaßt hättet, hättet ihr ihn auch gekannt, bevor ihr die Scheiße angeleiert habt: Es gibt den Blasphemie-Paragraphen im Strafgesetzbuch nämlich nicht. Es steht lediglich dieser Satz dort geschrieben:

"Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Genauso verhält es sich mit der Karta des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen:

"… Gesetze, die Blasphemie einschränken, sind als solche somit mit den allgemeinen Menschenrechtsstandards inkompatibel."


weiter hier: https://www.facebook.com/akif.pirincci?fref=nf

Smilie
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#1933876) Verfasst am: 13.07.2014, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

achim01 hat folgendes geschrieben:

Ich würde gern mal wissen, ob das hier der typische "rechte Hassprediger und Hetzer" ist.

Als ob sich deine Frage nicht schon spätestens nach den ersten zwei Worten von selbst beantwortet... Mit den Augen rollen
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1933877) Verfasst am: 13.07.2014, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
achim01 hat folgendes geschrieben:

Ich würde gern mal wissen, ob das hier der typische "rechte Hassprediger und Hetzer" ist.

Als ob sich deine Frage nicht schon spätestens nach den ersten zwei Worten von selbst beantwortet... Mit den Augen rollen

Naja, "typisch" ist der Kerl doch nicht Lachen
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1933886) Verfasst am: 13.07.2014, 04:39    Titel: Antworten mit Zitat

achim01 hat folgendes geschrieben:

.

@beachbernie

OK, ich verstehe....




Du verstehst gar nichts, weil Du nicht verstehen, sondern nur Deine "message" unter's Volk streuen willst.
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achim01
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 1071

Beitrag(#1933975) Verfasst am: 13.07.2014, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
achim01 hat folgendes geschrieben:

.

@beachbernie

OK, ich verstehe....




Du verstehst gar nichts, weil Du nicht verstehen, sondern nur Deine "message" unter's Volk streuen willst.


Also ich verstehe gar nichts. Meinetwegen. Smilie

Trotzdem hätte ich gern gewusst, was die Basis deines Hohepriestertums über Gut und Böse, Rassismus und Nichtrassismus, Hetze und Nicht-Hetze ist.

Woher nimmst du diesen Anspruch auf die Deutungshoheit?

Bringe doch einmal deine Kriterien zu
1. Das ist – auf Grund meiner Deutungshoheit – Islamhetze:
1.1
1.2

2. Das ist - auf Grund meines Priesteramtes – erlaubte Kritik am Islam.
2.1
2.2

Ich habe hier schon einmal gepostet, was sich nach meiner Meinung am Islam ändern müsste, damit er einigermaßen in unsere Zeit passt. Außer deinem Anspruch auf die Deutungshoheit über
Hetze und Nicht-Hetze...., kann ich mich nur an eine Aussage erinnern: “Der Islam breitet sich nicht, wie behauptet, in der “westlichen Kultur“ wie ein Krebsgeschwür aus.

Der Faden hier eignet sich doch dazu, auch deine Meinung zu lesen.
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Eklatant
Selbstwiderspruch



Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 535

Beitrag(#1933994) Verfasst am: 13.07.2014, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
So ist das. Und deshalb hat auch die Diskussion um die Sharia in privatrechtlichen Vereinbarungen eigentlich nichts mit Religion zu tun. Sondern eben mit Recht.


Religion ist ein reines Schlagwort. Nicht einmal "Gott" hat etwas mit "Religion" zu tun. Lachen
Unter dem Begriff subsummieren sich im öffentlichen Diskurs fast ausschließlich politische/rechtliche Ansprüche (Stammzellverbot, Verbot der Homoehe, Regelung der Erbschaft, Arbeitsrecht) sowie Seelsorge und Versammlungen/Veranstaltungen im öffentlichen Raum oder dafür vorgesehen Einrichtungen etc. weit weniger "spirituelle Erfahrungen" das findet man bei öffentlichen Debatten eher bei Yogaunterricht oder Esoterikmessen.
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Die Annäherung an die Wirklichkeit und die pragmatische Relevanz derselbigen gelingt nur mittels jederzeit wiederholbaren Experimenten...
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funkeimdunkeln
Bösmensch



Anmeldungsdatum: 12.05.2014
Beiträge: 878

Beitrag(#1934019) Verfasst am: 13.07.2014, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Eklatant,

da würde ich dir widersprechen. Ein schönes Beispiel ist die Beschneidungsdebatte. Ein anderes Beispiel ist die Kirchensteuer. Wieder ein anderes Beispiel ist der Religionsunterricht.

Nochmals: Ich bestreite nicht, dass ein Staatswesen religiöse Elemente beinhalten kann. (Auch wenn ich dies nicht befürworte.) Aber ich bin prinzipiell dafür diese Diskussion von der Diskussion um das Gewaltmonopol zu trennen.

Um es ganz klar zu sagen: Ein christlich orientierter Staat (wie der Freistaat Bayern) oder ein muslimisch orientierter Staat (wie die Türkei) ist ganz sicher nicht mein Wunsch. Aber ich halte ihn immer noch für unproblematischer als einen zerfallenden Staat, dessen Regeln nicht transparent sind, der keine Rechtssicherheit bietet, der verschiedene sich bekriegende Interessensgruppen kennt, die die Machtverteilung in einem undurchschaubaren Ringen durchführen.

Bei der Scharia-Debatte muss man also sehr genau gucken, worum es geht. Geht es um eine Unterwanderung des Rechtssystems durch den Islam? Das wäre in der Tat ein großer Anlass zur Sorge. Oder geht es um Implikationen aus einer Anwendung des geltenden Rechts? Dann ist die Diskussion eine Angelegenheit für spitzfindige Juristen, die ihre Dissertation über das Verhältnis von Rechtsnormen und Privatnormen schreiben wollen, für den Normalbürger jedoch nicht weiter interessant.

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1934191) Verfasst am: 14.07.2014, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:

Was ich geschrieben habe, ist nur die konsequente Umsetzung deiner Idee. Wenn du schon die Teilprivatisierung der Legislative und die Teilprivatisierung der Judikative befürwortest,

Die im Zivilrecht, wie du genau weist, faktisch sowieso gegeben ist...

Zitat:
Wenn also die (Rest-)Scharia GG-konform ist, was spricht dann dagegen, sie auch zu vollstrecken? Das Gewaltmonopl des Staates? Das kümmert dich bei A und B auch nicht.

Normale Zivilrechtliche Ansprüche, auch sonstige Schiedsurteile, können die Parteien auch nciht selbst vollstrecken. Wie du genau weist, ist dabei eine normale Zwangsvollstreckung durchzuführen. Wenn ich ein urteil gegen dich habe, darf ich auch nicht meinen Privaten Sicherheitsdienst bei dir vorbeischicken, sondern muss einen Gerichtsvollzieher einschalten.

Ich sprach von Religionspolizei, nicht von Religionsgerichtsvollziehern. Ich gebe zu, dass meine Formulierung "vollstrecken" in diesem Zusammenhang unglücklich gewählt war. Ich denke aber du hast mich trotzdem verstanden. Ich denke auch, dass du meine Ungenauigkeit als willkommene Gelegenheit erkannt und genutzt hast, dich um die Beantwortung meiner Frage herumzudrücken.

Wie Tarvoc zutreffend festgestellt hat, gibt es private Sicherheitsdienste in Deuschland schon. Religionsgericht hingegen nicht. Die Einführung einer Religionspolizei wäre also eine kleinere Veränderung des status quo als die Einführung von Religionsgerichten. Man könnte auch sagen, die Religionspolizei ist als rechtliches Minus in den Schariagerichten enthalten. Denn wenn man ihnen schon zugesteht Recht zu sprechen, dann kann man ihnen erst Recht zugestehen, Recht einzuhalten. Der Eingriff in den Rechtsstaat, den du ablehnst, ist geringer als der, den du befürwortest. Und deshalb halte ich deine Position nach wie vor für widersprüchlich.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1934196) Verfasst am: 14.07.2014, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:

Wie Tarvoc zutreffend festgestellt hat, gibt es private Sicherheitsdienste in Deuschland schon. Religionsgericht hingegen nicht. Die Einführung einer Religionspolizei wäre also eine kleinere Veränderung des status quo als die Einführung von Religionsgerichten. Man könnte auch sagen, die Religionspolizei ist als rechtliches Minus in den Schariagerichten enthalten. Denn wenn man ihnen schon zugesteht Recht zu sprechen, dann kann man ihnen erst Recht zugestehen, Recht einzuhalten. Der Eingriff in den Rechtsstaat, den du ablehnst, ist geringer als der, den du befürwortest. Und deshalb halte ich deine Position nach wie vor für widersprüchlich.

1. Recht zu vollziehen ist kein minus zum Recht sprechen.
2. Was genau sollen noch mal die Befugnisse deiner Religionspolizei sein, wenn wir uns schon mal geeinigt haben, dass diese weder Vollzugsbefugnisse noch polizeiliche Hoheitsrechte hätte? Was wäre diese denn anders als ein sowieso und natürlich gestatteter Sicherheitsdienst?
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1934206) Verfasst am: 14.07.2014, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:

Wie Tarvoc zutreffend festgestellt hat, gibt es private Sicherheitsdienste in Deuschland schon. Religionsgericht hingegen nicht. Die Einführung einer Religionspolizei wäre also eine kleinere Veränderung des status quo als die Einführung von Religionsgerichten. Man könnte auch sagen, die Religionspolizei ist als rechtliches Minus in den Schariagerichten enthalten. Denn wenn man ihnen schon zugesteht Recht zu sprechen, dann kann man ihnen erst Recht zugestehen, Recht einzuhalten. Der Eingriff in den Rechtsstaat, den du ablehnst, ist geringer als der, den du befürwortest. Und deshalb halte ich deine Position nach wie vor für widersprüchlich.

1. Recht zu vollziehen ist kein minus zum Recht sprechen.

Ich habe bewust differenzierter formuliert. Ich bitte solche verfälschenden Verkürzungen zu unterlassen.

Samson83 hat folgendes geschrieben:
2. Was genau sollen noch mal die Befugnisse deiner Religionspolizei sein, wenn wir uns schon mal geeinigt haben, dass diese weder Vollzugsbefugnisse noch polizeiliche Hoheitsrechte hätte? Was wäre diese denn anders als ein sowieso und natürlich gestatteter Sicherheitsdienst?

Alle Befunisse, die nötig sind, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Hauptaufgabengebiet wäre sicher die Einhaltung von Bekleidungs- und Sittlichkeitsgeboten, konkret beispielsweise die Verhinderung homosexueller Kontakte durch mündliche Ermahnung, notfalls körperliche Trennung. Anzuwenden wäre jeweils das relativ mildeste Mittel, wobei ich körperliche Gewalt nicht ausschließen würde. Zum einen dürfen das auch private Sicherheitsdienste, zum anderen hat der Bundestag gerade erst (nach der Beschneidungsdebatte) selber einen Fall der religiös motivierten Körperverletzung explizit legitimiert. Einen grundsätzlichen Vorrang der körperlichen Unversehrtheit vor Religiösität kann man danach nicht mehr ernsthaft vertreten.
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Samson83
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Beitrag(#1934207) Verfasst am: 14.07.2014, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:

Alle Befunisse, die nötig sind, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Hauptaufgabengebiet wäre sicher die Einhaltung von Bekleidungs- und Sittlichkeitsgeboten, konkret beispielsweise die Verhinderung homosexueller Kontakte durch mündliche Ermahnung, notfalls körperliche Trennung. Anzuwenden wäre jeweils das relativ mildeste Mittel, wobei ich körperliche Gewalt nicht ausschließen würde.

Ich bestreite, dass hier mehr möglich wäre als ein gut zureden und eine Art sozialer Zwang unterhalb der Nötigungsschwelle.


Zitat:

Zum einen dürfen das auch private Sicherheitsdienste, zum anderen hat der Bundestag gerade erst (nach der Beschneidungsdebatte) selber einen Fall der religiös motivierten Körperverletzung explizit legitimiert. Einen grundsätzlichen Vorrang der körperlichen Unversehrtheit vor Religiösität kann man danach nicht mehr ernsthaft vertreten.

Das ist eine Fehlinterpretation. In jenem Fall ging es nicht um die Legitimität der Körperverletzung an sich, sondern um die der Einwilligung zur Körperverletzung durch die stellvertretenden Eltern. Ohne Einwilligung des betroffenen Körperverletzungshandlungen zu begehen dürfte demnach kaum legitimierbar sein, dies auch unter Berücksichtigung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung.
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Beitrag(#1934211) Verfasst am: 14.07.2014, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:

Alle Befunisse, die nötig sind, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Hauptaufgabengebiet wäre sicher die Einhaltung von Bekleidungs- und Sittlichkeitsgeboten, konkret beispielsweise die Verhinderung homosexueller Kontakte durch mündliche Ermahnung, notfalls körperliche Trennung. Anzuwenden wäre jeweils das relativ mildeste Mittel, wobei ich körperliche Gewalt nicht ausschließen würde.

Ich bestreite, dass hier mehr möglich wäre als ein gut zureden und eine Art sozialer Zwang unterhalb der Nötigungsschwelle.

Warum diese Einschränkung? Die Leute haben doch alle eine Schiedsgerichtsklausel unterschrieben. Du hast gerade selber darauf hingewiesen, dass Körperverletzungen mit Einwilligung erlaubt sind. Da bietet es sich doch an, beides zusammen zu regeln. Die Privatautonomie gibt das her. Und es ist schließlich auch im Interesse der Betroffenen, notfalls mit Gewalt von Sünde ferngehalten zu werden.
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Samson83
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Beitrag(#1934214) Verfasst am: 14.07.2014, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:

Warum diese Einschränkung? Die Leute haben doch alle eine Schiedsgerichtsklausel unterschrieben. Du hast gerade selber darauf hingewiesen, dass Körperverletzungen mit Einwilligung erlaubt sind. Da bietet es sich doch an, beides zusammen zu regeln. Die Privatautonomie gibt das her. Und es ist schließlich auch im Interesse der Betroffenen, notfalls mit Gewalt von Sünde ferngehalten zu werden.

1. Beschreibst du hier sachbereiche, die mit der eigentlichen Anwendung von Scharia schiedsgerichten - nämlich kaufmännischer Geschäftsverkehr, zinsgeschäfte etc. nicht viel zu tun haben.
2. Wäre ich mir fast sicher, dass derartige Regeln sittenwidrig wären.
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Fake
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Beitrag(#1934221) Verfasst am: 14.07.2014, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:

Warum diese Einschränkung? Die Leute haben doch alle eine Schiedsgerichtsklausel unterschrieben. Du hast gerade selber darauf hingewiesen, dass Körperverletzungen mit Einwilligung erlaubt sind. Da bietet es sich doch an, beides zusammen zu regeln. Die Privatautonomie gibt das her. Und es ist schließlich auch im Interesse der Betroffenen, notfalls mit Gewalt von Sünde ferngehalten zu werden.

1. Beschreibst du hier sachbereiche, die mit der eigentlichen Anwendung von Scharia schiedsgerichten - nämlich kaufmännischer Geschäftsverkehr, zinsgeschäfte etc. nicht viel zu tun haben.

In der Tat müssten wir hier einen Schritt zurück gehen und uns darüber einigen, über welche Teile der Scharia wir hier sprechen. Tatsache ist aber nunmal, dass die Scharia in weiten Teilen auch ein Strafrecht ist.

Samson83 hat folgendes geschrieben:
2. Wäre ich mir fast sicher, dass derartige Regeln sittenwidrig wären.

Ja natürlich. Aber das liegt daran, dass die Scharia sittenwirdrig ist. zwinkern

An dieser Stelle kann ich dir eine Grundsatzdebatte nicht ersparen: was soll das Ganze? Sinn und Zweck einer deutschen Schariaimplementierung (in welcher Form auch immer) kann doch nur sein, in unserer Rechtsordnung Freiräume für fremde Wert- und Rechtsvorstellungen zu schaffen. Und die sind naturgemäß anders als unsere eigenen. Wenn du nur die Teile übernehmen möchtest, die ohnehin deckungsgleich sind, bzw. sie so anpassen möchtest, dass sie deckungsgleich werden, dann kann man es auch gleich lassen. Denn dann würde sich ja de facto nichts ändern.

Wenn du hier mehr als Etikettenschwindel betreiben möchtest, gehört dazu auch der Mut inhaltliche Zugeständnisse zu machen.
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Samson83
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Beitrag(#1934228) Verfasst am: 14.07.2014, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Tatsache ist aber nunmal, dass die Scharia in weiten Teilen auch ein Strafrecht ist.

Tatsache ist, dass diese Teile nicht anwendbar in Dt. sind.

Zitat:
Und die sind naturgemäß anders als unsere eigenen. Wenn du nur die Teile übernehmen möchtest, die ohnehin deckungsgleich sind, bzw. sie so anpassen möchtest, dass sie deckungsgleich werden, dann kann man es auch gleich lassen. Denn dann würde sich ja de facto nichts ändern.

Wenn du hier mehr als Etikettenschwindel betreiben möchtest, gehört dazu auch der Mut inhaltliche Zugeständnisse zu machen.

Ich will gar nichts übernehmen, und was das ganze soll ist doch Sache derer, die ihre Angelegenheiten entsprechend regeln wollen.
Es gilt dabei doch beidseitig grenzen zu implementieren, einerseits die Reichweite von Verbotsmöglichkeiten andererseits eben die Möglichkeit der Schariaanwendung.
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