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Schwierige Frage(n) zum Kirchenaustritt u.a. Minderjähriger
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#193784) Verfasst am: 15.10.2004, 13:57    Titel: Schwierige Frage(n) zum Kirchenaustritt u.a. Minderjähriger Antworten mit Zitat

Was wäre eigentlich, wenn ein Minderjähriger (14-17 Jahre alt) aus der Kirche austreten will, aber über kein Taschengeld verfügt, um die Gebühr zu bezahlen?

In Niedersachsen braucht man zudem einen Reisepass oder Personalausweis, für die ja wiederum Gebühren fällig werden.

Kann er seine Eltern dann verklagen, wenn sich diese weigern, die Gebühren zu erstatten?

Und wie sieht das bei Strafgefangenen und bei Sozialhilfeempfängern (vor Hartz IV) aus? Und bei über 18jährigen, deren Eltern ihnen gegenüber Unterhaltspflichtig sind?

Und was ist, wenn das Sorgeberechtigte, aber nicht aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil gegen den Willen des aufenthaltbestimmungberechtigten Elternteil das Kind taufen lässt? Muss die Gebühren für einen Wiederaustritt der Elternteil zahlen, bei dem das Kind wohnt, und kann der diese Gebühr dann Einklagen gegenüber dem anderen Elternteil?
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#193802) Verfasst am: 15.10.2004, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Braucht er nicht das Einverständnis der Eltern?

Dann wäre der Fall einfach: Verweigern der Bezahlung der Austrittsgebühr ist einer fehlenden Einwilligung der Eltern gleichzusetzen.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#193810) Verfasst am: 15.10.2004, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ab 14 ist man Religionsmündig und braucht keine Erlaubnis der Eltern. Aber Geld für die Gebühren.
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Nav
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Beitrag(#193815) Verfasst am: 15.10.2004, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ab 14 ist man Religionsmündig und braucht keine Erlaubnis der Eltern. Aber Geld für die Gebühren.


Man sehe, staune und erkenne, daß man verstanden hat. Pfeifen

Tja, die Welt ist grausam. Doch den, der das offen anspricht nennt man einen Fanatiker... Mit den Augen rollen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#193819) Verfasst am: 15.10.2004, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ab 14 ist man Religionsmündig und braucht keine Erlaubnis der Eltern. Aber Geld für die Gebühren.


Man sehe, staune und erkenne, daß man verstanden hat. Pfeifen

Tja, die Welt ist grausam. Doch den, der das offen anspricht nennt man einen Fanatiker... Mit den Augen rollen


Willst Du damit sagen, dass ich ein Fanatiker bin? noseman Wenn nein, drück Dich ruhig deutlicher aus.
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Nav
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Beitrag(#193821) Verfasst am: 15.10.2004, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ab 14 ist man Religionsmündig und braucht keine Erlaubnis der Eltern. Aber Geld für die Gebühren.


Man sehe, staune und erkenne, daß man verstanden hat. Pfeifen

Tja, die Welt ist grausam. Doch den, der das offen anspricht nennt man einen Fanatiker... Mit den Augen rollen


Willst Du damit sagen, dass ich ein Fanatiker bin? noseman Wenn nein, drück Dich ruhig deutlicher aus.


Ich meinte mich selber! Mit den Augen rollen

Ich werde "Fanatiker" genannt, weil ich das Übel bei der Wurzel packe und die Dinge beim Namen nenne, anstatt selbst in den offensichtlichsten Untaten von Menschen, die an Gott glauben, noch mit aller Gewalt irgendeinen "guten Kern" zu suchen.

Hier ist der Fall ja wohl klar - die jungen Menschen werden durch die Gebühren in der Kirche gehalten, das ist gut für die Statistik.

Du solltest aber aufpassen, Dich nicht zu viel informieren, nicht zu viel nachdenken über das, was unsere Welt zusammenhält (kurz: die Unterdrückung und Ausbeutung der Mehrheit durch eine Minderheit, katalysiert und ermöglicht durch die Religion) - sonst wirst Du eines Tages so sein wie ich. Ein fanatischer Christenhasser.


Zuletzt bearbeitet von Nav am 15.10.2004, 14:40, insgesamt einmal bearbeitet
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#193822) Verfasst am: 15.10.2004, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Braucht er nicht das Einverständnis der Eltern?

Dann wäre der Fall einfach: Verweigern der Bezahlung der Austrittsgebühr ist einer fehlenden Einwilligung der Eltern gleichzusetzen.


Übrigens gibt es ja auch das theoretische Problem, dass Eltern ihren Kinbdern das ja erlauben würden, aber wenn sie etwa Sozialhilfeempfänger (oder Studenten!) sind eben kein Geld dafür ausgeben möchten. 50€ wie in BW sind immerhin kein Pappenstiel.
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Shadaik
evolviert



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Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#193823) Verfasst am: 15.10.2004, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte ich die Möglichkeit, würde ich jedem, dem es beim Kirchenaustritt nur am geld mangelt und der nicht austritt um woanders einzutreten das geld selber zur Verfügung stellen.

Nur eine Bestätigung über den Austritt hätte ich gerne. Die könnte ich dann sammeln. zynisches Grinsen
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Nav
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Beitrag(#193825) Verfasst am: 15.10.2004, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Hätte ich die Möglichkeit, würde ich jedem, dem es beim Kirchenaustritt nur am geld mangelt und der nicht austritt um woanders einzutreten das geld selber zur Verfügung stellen.

Nur eine Bestätigung über den Austritt hätte ich gerne. Die könnte ich dann sammeln. zynisches Grinsen


Du meinst eine Art "Austrittsgebührenstiftung"? Am Kopf kratzen
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Shadaik
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Wohnort: MG

Beitrag(#193828) Verfasst am: 15.10.2004, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Hätte ich die Möglichkeit, würde ich jedem, dem es beim Kirchenaustritt nur am geld mangelt und der nicht austritt um woanders einzutreten das geld selber zur Verfügung stellen.

Nur eine Bestätigung über den Austritt hätte ich gerne. Die könnte ich dann sammeln. zynisches Grinsen


Du meinst eine Art "Austrittsgebührenstiftung"? Am Kopf kratzen

Sowas, ja. Aber dafür bräuchte man vermutlich schon ein paar Milliönchen.

dennoch wäre es vermutlich fasznierend zu beobachten, wie schnell die Zahl der Christen in Deutschland zurückginge. zynisches Grinsen
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Hannibal
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Beitrag(#193829) Verfasst am: 15.10.2004, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ab 14 ist man Religionsmündig und braucht keine Erlaubnis der Eltern. Aber Geld für die Gebühren.


Man sehe, staune und erkenne, daß man verstanden hat. Pfeifen

Tja, die Welt ist grausam. Doch den, der das offen anspricht nennt man einen Fanatiker... Mit den Augen rollen


In Wien ist das wenigstens Gebührenfrei. Ich muss es ja wissen - bin doch selbst ausgetretten.

Allerdings habe ich den Verdacht, dass nicht die Kirche, sondern der Staat die Verwaltungskosten übernimmt... Böse

Die Kirche sollte aber die 100%igen Kosten tragen, schließlich ist es alleine ihr Wille, dass ihre Mitglieder als Babys getauft und indoktriniert werden, da wäre es das Mindeste, dass sie dafür auch die Austrittsverwaltungskosten 100%ig tragen würde!

Allerdings würde ich diesbezüglich eine noch viel weiter gehende Reform vorschlagen und vorziehen, aber das ist ein anderes Kapitel... zwinkern
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Zuletzt bearbeitet von Hannibal am 15.10.2004, 14:51, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike J
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Beitrag(#193894) Verfasst am: 15.10.2004, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Hier ist der Fall ja wohl klar - die jungen Menschen werden durch die Gebühren in der Kirche gehalten, das ist gut für die Statistik.


Nur hilft dir da dein Kampf gegen Christen nicht einen Deut weiter. Der Schuldige ist hier nämlich ausschließlich der Staat.
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Hannibal
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Beitrag(#193897) Verfasst am: 15.10.2004, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Hier ist der Fall ja wohl klar - die jungen Menschen werden durch die Gebühren in der Kirche gehalten, das ist gut für die Statistik.


Nur hilft dir da dein Kampf gegen Christen nicht einen Deut weiter. Der Schuldige ist hier nämlich ausschließlich der Staat.


Also der Pseudokonsens der Politiker. Deprimiert

Da hilft nur die Revolution! Ich liebe es...
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Heike J
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Beitrag(#193900) Verfasst am: 15.10.2004, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Was die Ursprungsfrage angeht: In Niedersachsen hat ein Sozialhilfeempfänger mal den Petitionsausschuss angeschrieben. Ohne Erfolg.

Wie das rechtlich gegenüber den Eltern aussieht, kann ich auch nicht sagen. Muss man erst zahlen und darf dann austreten? Wenn es umgekehrt ist, kann doch ein Austritt nicht ungülitig werden, wenn man die Kasse dann bittet, die Rechnung den Eltern zu schicken, oder? Am Kopf kratzen

In NRW ist das alles viel einfacher...
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Heike J
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Beitrag(#193916) Verfasst am: 15.10.2004, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Thread geteilt... eure Plänkeleien findet ihr unter Sonstiges... Mit den Augen rollen
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Evilbert
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Beitrag(#193920) Verfasst am: 15.10.2004, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Wie das rechtlich gegenüber den Eltern aussieht, kann ich auch nicht sagen. Muss man erst zahlen und darf dann austreten?


Da gehe ich mal stark von aus. Weinen
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#193921) Verfasst am: 15.10.2004, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html
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Nergal
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Beiträge: 11433

Beitrag(#193985) Verfasst am: 15.10.2004, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

So etwas sollte kostelos sein für Leute die es nicht zahlen können.

Eine Stiftung würde ich nicht gründen, diesen Unsinn würde ich nicht auch noch unterstützen.
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Reschi
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Anmeldungsdatum: 09.09.2004
Beiträge: 3073

Beitrag(#194009) Verfasst am: 15.10.2004, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:


Ich werde "Fanatiker" genannt, weil ich das Übel bei der Wurzel packe und die Dinge beim Namen nenne, anstatt selbst in den offensichtlichsten Untaten von Menschen, die an Gott glauben, noch mit aller Gewalt irgendeinen "guten Kern" zu suchen.

Hier ist der Fall ja wohl klar - die jungen Menschen werden durch die Gebühren in der Kirche gehalten, das ist gut für die Statistik.

Du solltest aber aufpassen, Dich nicht zu viel informieren, nicht zu viel nachdenken über das, was unsere Welt zusammenhält (kurz: die Unterdrückung und Ausbeutung der Mehrheit durch eine Minderheit, katalysiert und ermöglicht durch die Religion) - sonst wirst Du eines Tages so sein wie ich. Ein fanatischer Christenhasser.


Och, Nav...du bist ja so arm...Niemand will dich verstehen

Ist ja schon gut...


Vielleicht solltest du mal im Wörterbuch nachschauen wie sich Fanatismus definiert Mit den Augen rollen
Beschränkt sich nämlich nicht nur auf das Christentum.

Ist eigentlich immer wieder lustig anzuschauen, wenn Leute sich sooo sehr für/gegen eine Sache angagieren, und dann schlussendlich genau das werden wogegen sie (angeblich) gekämpft haben.
Hmm,so etwas ist eigentlich nur erbärmlich
bzw. einfach eine absolute Pseudo-Moral
und die ist ja auch erbärmlich
also läuft es schlussendlich auf das selbe hinaus -_-
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Reschi
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Anmeldungsdatum: 09.09.2004
Beiträge: 3073

Beitrag(#194013) Verfasst am: 15.10.2004, 19:59    Titel: Re: Schwierige Frage(n) zum Kirchenaustritt u.a. Minderjähriger Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Was wäre eigentlich, wenn ein Minderjähriger (14-17 Jahre alt) aus der Kirche austreten will, aber über kein Taschengeld verfügt, um die Gebühr zu bezahlen?



Man muss eine Gebühr bezahlen um aus der Kirche austreten zu können ??!!!

Geschockt Geschockt Geschockt

Wenn das wirklich so ist, wie ich mir gerade denke.
Hat sich mein altes Bild der offiziellen kath. Kirche wohl gerade als
Bilderbuchvorstellung entpuppt.

Geschockt Geschockt Geschockt

edit: womit ich mit Bilderbuchvorstellung, natürlich meinte, dass die offizielle Kirche gar nicht so pöse ist, wie ihr immer so erzält zwinkern
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Zuletzt bearbeitet von Reschi am 15.10.2004, 20:58, insgesamt einmal bearbeitet
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#194065) Verfasst am: 15.10.2004, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es eigentlich Berichte bzw. Links darüber, wie die diesbezügliche Frage in den anderen 14 Bundesländern - ausser Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, gehandhabt wird? Mit den Augen rollen Frage
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jojacky
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Anmeldungsdatum: 20.04.2004
Beiträge: 92
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Beitrag(#194100) Verfasst am: 15.10.2004, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mich recht erinnere, habe ich (Bayern) keine Gebühren bezahlt.

Ist im Reich des Stoiber kaum vorstellbar. zynisches Grinsen
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#194132) Verfasst am: 15.10.2004, 22:05    Titel: Re: Schwierige Frage(n) zum Kirchenaustritt u.a. Minderjähri Antworten mit Zitat

Reschi hat folgendes geschrieben:
Man muss eine Gebühr bezahlen um aus der Kirche austreten zu können ??!!!

Geschockt Geschockt Geschockt

es handelt sich um eine staatshandlung, die (in meinem fall) beim amtsgericht vorzunehmen war.
und so ein amt nimmt nun mal im regelfall gebühren.
ich glaube nicht, daß die der kirche weitergeleitet werden.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#194152) Verfasst am: 15.10.2004, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Gibt es eigentlich Berichte bzw. Links darüber, wie die diesbezügliche Frage in den anderen 14 Bundesländern - ausser Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, gehandhabt wird? Mit den Augen rollen Frage


Unter www.kirchenaustritt.de findest du die Infos zu den Gebührensätzen.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#194153) Verfasst am: 15.10.2004, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

jojacky hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich (Bayern) keine Gebühren bezahlt.

Ist im Reich des Stoiber kaum vorstellbar. zynisches Grinsen


Dann ist das aber lange her. Bayern kassiert sogar recht hohe Gebühren.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#194154) Verfasst am: 15.10.2004, 22:29    Titel: Re: Schwierige Frage(n) zum Kirchenaustritt u.a. Minderjähri Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
Reschi hat folgendes geschrieben:
Man muss eine Gebühr bezahlen um aus der Kirche austreten zu können ??!!!

Geschockt Geschockt Geschockt

es handelt sich um eine staatshandlung, die (in meinem fall) beim amtsgericht vorzunehmen war.
und so ein amt nimmt nun mal im regelfall gebühren.
ich glaube nicht, daß die der kirche weitergeleitet werden.


Nein, die Gebühren erhebt der Staat, die gehen nicht an die Kirchen. Aber eigentlich müssten die Kirchen die Kosten tragen, da der Staat ja für die Kirchen quasi die Mitgliederverwaltung übernimmt.

Der Kirchenaustritt erfolgt je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht. Nicht überall werden Gebühren erhoben. In NRW ist das Amtsgericht zuständig und im Kirchenaustrittsgesetz ist festgeschrieben, dass der Austritt gebührenfrei ist.
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Reschi
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Anmeldungsdatum: 09.09.2004
Beiträge: 3073

Beitrag(#194419) Verfasst am: 16.10.2004, 13:10    Titel: Re: Schwierige Frage(n) zum Kirchenaustritt u.a. Minderjähri Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:


Der Kirchenaustritt erfolgt je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht. Nicht überall werden Gebühren erhoben. In NRW ist das Amtsgericht zuständig und im Kirchenaustrittsgesetz ist festgeschrieben, dass der Austritt gebührenfrei ist.


Na eben, dachte schon man muss der Kirche 50 Euronen zukommen lassen um sich freizukaufen....

Bei uns in Österreich muss man, soviel ich weiß, auch keine Gebühren zahlen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#194467) Verfasst am: 16.10.2004, 14:45    Titel: Re: Schwierige Frage(n) zum Kirchenaustritt u.a. Minderjähri Antworten mit Zitat

Reschi hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:


Der Kirchenaustritt erfolgt je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht. Nicht überall werden Gebühren erhoben. In NRW ist das Amtsgericht zuständig und im Kirchenaustrittsgesetz ist festgeschrieben, dass der Austritt gebührenfrei ist.


Na eben, dachte schon man muss der Kirche 50 Euronen zukommen lassen um sich freizukaufen....

Bei uns in Österreich muss man, soviel ich weiß, auch keine Gebühren zahlen.

Indirekt tut man das ja. Wie Heike schon sagte, müsste eigentlich die Kirche den Verwaltungsaufwand zahlen, den der Staat für die Kirche leistet. Stattdessen macht das aber der Austrittswillige.

[Was um so perfider ist, da er sich im Regelfall ja in der Verein gar nicht selbst angemeldet hat.
Alle Austrittswiligen in Deutschland, die zu in diesen Thread einleitenden posting genannten Personengruppen gehören sind somit mangels Geld "Zwangsmitglieder" der Kirche (ausser in NRW und wo es sonst noch gebührenfei sein mag).]

Der Austrittswillige zahlt also das Geld, welches die Kirche eigentlich aufwenden müsste und erspart der Kirche eben diesen Betrag. Wie Heike auch schon sagte, ist das zwar die Schld des Staates, der dies ja ändern könnte (sogar müsste), aber die Kirche beklagt sich ja nun auch nicht grad drüber.
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D-Fens
Ranglos



Anmeldungsdatum: 31.08.2004
Beiträge: 11
Wohnort: Saarland

Beitrag(#194501) Verfasst am: 16.10.2004, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin vor rund 2 Monaten ausgetreten, bei uns im Saarland wollen die 30,70€ ich hab die standesbeamte gefragt ob es schülerrabatt oder erlass gibt (bin erst 17) und später ob ich mich darüber beschweren könnte, so bin ich insgesamt 5 mal zum amt gelaufen weil sie sich jedesmal informiert hat, später musste ich dann doch die 30 Euro bezahlen weil es natürlich nichts derartiges gibt zornig
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Falameezar
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 1867
Wohnort: umringt von glücklichen Kühen

Beitrag(#194625) Verfasst am: 16.10.2004, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ab 14 ist man Religionsmündig und braucht keine Erlaubnis der Eltern. Aber Geld für die Gebühren.


Auch wenn ein Jugendlicher mit 14 Jahren religionsmündig ist, so interessiert dies die Verwaltungen in Bayern nicht: Er/Sie bekommt ohne die Unterschriften beider Eltern den Austritt nicht bestätigt. Dies war zumindest vor 12 Jahren noch so u. ich denke, dass dies auch heute noch "Gültigkeit" hat.

Ach ja, Gebühren waren auch noch fällig beim Standesamt.
_________________
Wenn die Welt erst ehrlich genug geworden sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.

Arthur Schopenhauer (Philosoph, 1788-1860)
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