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Sektenopfer - was kann man tun?
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Casual3rdparty
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1946115) Verfasst am: 30.08.2014, 01:32    Titel: Re: Sektenopfer - was kann man tun? Antworten mit Zitat

Vronib111 hat folgendes geschrieben:
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Vronib111 hat folgendes geschrieben:
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Hallo,

da sich hier so viele mit Religionen auskennen, dachte ich mal ich frage vielleicht hier nach, was man tun kann:

Mein Opa war mehrfacher Millionär. nun ist er vor ein paar Jahren gestorben und meine Mutter hat ihren pflichtteil bekommen. meine mutter ist aber bei den zeugen Jehovas.
ich weiß von ihr selbst, dass sie ca 2200 euro netto verdient und ohne wissen ihres arbeitgebers in einem 400 euro job arbeitet, damit sie mehr an die zeugen jehovas spenden kann.
jetzt erzählt meine mutter, dass sie gar kein erbe bekommen hätte. von meiner tante weiß ich aber, dass sie den pflichtteil bekommen hat.
sie hat das komplette erbe wohl an diese sekte verschenkt.
ich weiß, meine mutter ist ein freier mensch und kann mit ihrem geld machen was sie will, aber wenn sie nun innerhalb von 10 jahren verstirbt, kann ich doch irgendwie meinen pflichtteil geltend machen.
die frage ist bloß, wie ich das machen soll.

vielleicht hat jemand hier nützliche tipps.


Ich weiss nicht, ob es Dir viel helfen wird, aber Du solltest möglichst viel von den Dir bekannten Dingen rechtlich festschreiben lassen.
Vielleicht:

1. Zeugen Jehovas nachweisbar anschreiben und um Auskunft fragen.
2. Deine Mutter anschreiben bzw. anderweitig schriftlich festlegen, dass diese Schenkung erfolgt ist.
3. Dich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Beratungsschein gibt es bei jedem Amtsgericht für wenig Geld.
4. Alle Unterlagen gut aufheben, und den Zeugen Jehovas ggf. über Dritte ein wenig stärker auf die Nerven gehen. Gemeinhin hilft es, nach ähnlichen Fällen zu forschen, hier ein Netzwerk aufzubauen, sich an Sektenbeauftragte zu wenden (auch wenn diese meist bei der evang. oder kath. Kirche sind, helfen die gerne auch gegen ZJ).
5. Nachdem die die Antworten oder auch Verweigerung der Antworten von den ZJ (Selters ist die Zentrale, siehe: www.jw.org) hast, staatliche Stellen um "Rat" fragen, damit dort die Sache mit Aktenzeichen vorhanden ist. Diese Anfrage ggf. alle drei Jahre unter Hinweis auf das vergebene Aktenzeichen wiederholen, damit die Sache dort schön im Archiv bleibt und nicht vernichtet wird.
So hast Du möglicherweise später für gerichtliche Zwecke Hinweise, diese Sache bekannt gemacht zu haben.

Von der Einleitung einer gerichtlichen Betreuung würde ich abraten. Meist wird dann ein amtlicher Betreuer bestellt, der sogar von den ZJ sein kann. Dies machen auch die sog. "Großkirchen".
Lieber in der Sache "schriftlich unangenehm" werden und bleiben. Lachen

Viel Erfolg!

Und: Alles muss man nicht per Einschreiben mit Rückschein machen, sondern es gibt im Internet genügend kostenlose Telefax-Services. Unterschrift einscannen und unter das Dokument setzen, das genügt bei Faxversendung regelmässig für die rechtsgültige Zusendung an Behörden.
Tipp: www.cospace.de


wie soll denn punkt 5 praktisch aussehen? ich werde keine antworten bekommen, wie dokumentiert man sowas.
und wie soll das praktisch aussehen mit dem sich an die staatliche stelle wenden? welche stelle wäre das denn?



Hi, bin gerade noch da!

Weiss ich auch nicht so ganz. Vielleicht die Stadtverwaltung um "Rat" fragen? Klingt komisch, aber wichtig ist, dass die Sache irgendwo aktenkundig wird.
Jedenfalls Sektenbeauftragten anschreiben und um Auskunft bitten.
mir war nicht klar, ob die bei den zj aktiv werden.

Kein Problem, wenn Du von der ZJ-Zentrale keine Antwort bekommst. Wichtig ist nur, dass Du dort ein Fax hinschickst, damit die wissen, dass Du Ärger machen wirst. Lachen


wenn die wissen, dass ich ärger mache, haben die nur mehr zeit zum vertuschen. ich werde mal den rat eines sektenbeauftragten suchen, danke. mir war nicht klar, dass der bei den zj aktiv wird.


Zuletzt bearbeitet von Casual3rdparty am 30.08.2014, 01:35, insgesamt einmal bearbeitet
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Vronib111
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#1946116) Verfasst am: 30.08.2014, 01:33    Titel: Re: Sektenopfer - was kann man tun? Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Vronib111 hat folgendes geschrieben:
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Hallo,

da sich hier so viele mit Religionen auskennen, dachte ich mal ich frage vielleicht hier nach, was man tun kann:

Mein Opa war mehrfacher Millionär. nun ist er vor ein paar Jahren gestorben und meine Mutter hat ihren pflichtteil bekommen. meine mutter ist aber bei den zeugen Jehovas.
ich weiß von ihr selbst, dass sie ca 2200 euro netto verdient und ohne wissen ihres arbeitgebers in einem 400 euro job arbeitet, damit sie mehr an die zeugen jehovas spenden kann.
jetzt erzählt meine mutter, dass sie gar kein erbe bekommen hätte. von meiner tante weiß ich aber, dass sie den pflichtteil bekommen hat.
sie hat das komplette erbe wohl an diese sekte verschenkt.
ich weiß, meine mutter ist ein freier mensch und kann mit ihrem geld machen was sie will, aber wenn sie nun innerhalb von 10 jahren verstirbt, kann ich doch irgendwie meinen pflichtteil geltend machen.
die frage ist bloß, wie ich das machen soll.

vielleicht hat jemand hier nützliche tipps.


Ich weiss nicht, ob es Dir viel helfen wird, aber Du solltest möglichst viel von den Dir bekannten Dingen rechtlich festschreiben lassen.
Vielleicht:

1. Zeugen Jehovas nachweisbar anschreiben und um Auskunft fragen.
2. Deine Mutter anschreiben bzw. anderweitig schriftlich festlegen, dass diese Schenkung erfolgt ist.
3. Dich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Beratungsschein gibt es bei jedem Amtsgericht für wenig Geld.
4. Alle Unterlagen gut aufheben, und den Zeugen Jehovas ggf. über Dritte ein wenig stärker auf die Nerven gehen. Gemeinhin hilft es, nach ähnlichen Fällen zu forschen, hier ein Netzwerk aufzubauen, sich an Sektenbeauftragte zu wenden (auch wenn diese meist bei der evang. oder kath. Kirche sind, helfen die gerne auch gegen ZJ).
5. Nachdem die die Antworten oder auch Verweigerung der Antworten von den ZJ (Selters ist die Zentrale, siehe: www.jw.org) hast, staatliche Stellen um "Rat" fragen, damit dort die Sache mit Aktenzeichen vorhanden ist. Diese Anfrage ggf. alle drei Jahre unter Hinweis auf das vergebene Aktenzeichen wiederholen, damit die Sache dort schön im Archiv bleibt und nicht vernichtet wird.
So hast Du möglicherweise später für gerichtliche Zwecke Hinweise, diese Sache bekannt gemacht zu haben.

Von der Einleitung einer gerichtlichen Betreuung würde ich abraten. Meist wird dann ein amtlicher Betreuer bestellt, der sogar von den ZJ sein kann. Dies machen auch die sog. "Großkirchen".
Lieber in der Sache "schriftlich unangenehm" werden und bleiben. Lachen

Viel Erfolg!

Und: Alles muss man nicht per Einschreiben mit Rückschein machen, sondern es gibt im Internet genügend kostenlose Telefax-Services. Unterschrift einscannen und unter das Dokument setzen, das genügt bei Faxversendung regelmässig für die rechtsgültige Zusendung an Behörden.
Tipp: www.cospace.de


wie soll denn punkt 5 praktisch aussehen? ich werde keine antworten bekommen, wie dokumentiert man sowas.
und wie soll das praktisch aussehen mit dem sich an die staatliche stelle wenden? welche stelle wäre das denn?


Ich würde mir übrigens mal wünschen, dass sich die Atheisten verständlicher zusammenschliessen, um in solchen Fällen, die sich bei Überalterung der Gesellschaft mit Sicherheit häufen werden, einander beizustehen.

Tschuldige, jetzt hat es mir das vorher Geschriebene rausgehauen.
-------------
Fax an ZJ-Zentrale. Freundlich, höflich nachfragen.
Fax an Stadtverwaltung ,was man hier tun könnte. Sicher idiotisch, aber dort ists dann schon mal bekannt. Fax an Sektenbeauftragten, nachfragen.
------------------
Immer alle Dinge schriftlich. Schliesslich brauchst Du Nachweise dorthin geschrieben zu haben.
Wie erwähnt ist cospace.de derzeit die beste Wahl, da:
1. Kostenlos (zumindest für 50 Fax-Seiten pro Monat)
2. Mit Fax-Protokoll
(3. Weil ich da jemand kenne, der da mal mitgearbeitet hat! zwinkern)

UND: Antworten musst Du keine bekommen. Wichtig ist nur, dass Du später nachweisen kannst, die ZJ und andere informiert zu haben!
_________________
Ich bin nicht mehr aus Überzeugung römisch-katholisch, sondern ausgetreten!!!
Umso mehr bin ich für strikte (finanzielle) Trennung von Kirche und Staat! Opus Dei oder die Piusbrüder mag ich schon gleich überhaupt nicht!
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Casual3rdparty
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1946117) Verfasst am: 30.08.2014, 01:41    Titel: Antworten mit Zitat

ok, danke für die tipps. ich schau mal nach dem sektenbeauftragten. ich dachte, der wird nicht aktiv bei den zeugen jehovas.
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Vronib111
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#1946118) Verfasst am: 30.08.2014, 01:43    Titel: Re: Sektenopfer - was kann man tun? Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Vronib111 hat folgendes geschrieben:
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Vronib111 hat folgendes geschrieben:
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Hallo,

da sich hier so viele mit Religionen auskennen, dachte ich mal ich frage vielleicht hier nach, was man tun kann:

Mein Opa war mehrfacher Millionär. nun ist er vor ein paar Jahren gestorben und meine Mutter hat ihren pflichtteil bekommen. meine mutter ist aber bei den zeugen Jehovas.
ich weiß von ihr selbst, dass sie ca 2200 euro netto verdient und ohne wissen ihres arbeitgebers in einem 400 euro job arbeitet, damit sie mehr an die zeugen jehovas spenden kann.
jetzt erzählt meine mutter, dass sie gar kein erbe bekommen hätte. von meiner tante weiß ich aber, dass sie den pflichtteil bekommen hat.
sie hat das komplette erbe wohl an diese sekte verschenkt.
ich weiß, meine mutter ist ein freier mensch und kann mit ihrem geld machen was sie will, aber wenn sie nun innerhalb von 10 jahren verstirbt, kann ich doch irgendwie meinen pflichtteil geltend machen.
die frage ist bloß, wie ich das machen soll.

vielleicht hat jemand hier nützliche tipps.


Ich weiss nicht, ob es Dir viel helfen wird, aber Du solltest möglichst viel von den Dir bekannten Dingen rechtlich festschreiben lassen.
Vielleicht:

1. Zeugen Jehovas nachweisbar anschreiben und um Auskunft fragen.
2. Deine Mutter anschreiben bzw. anderweitig schriftlich festlegen, dass diese Schenkung erfolgt ist.
3. Dich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Beratungsschein gibt es bei jedem Amtsgericht für wenig Geld.
4. Alle Unterlagen gut aufheben, und den Zeugen Jehovas ggf. über Dritte ein wenig stärker auf die Nerven gehen. Gemeinhin hilft es, nach ähnlichen Fällen zu forschen, hier ein Netzwerk aufzubauen, sich an Sektenbeauftragte zu wenden (auch wenn diese meist bei der evang. oder kath. Kirche sind, helfen die gerne auch gegen ZJ).
5. Nachdem die die Antworten oder auch Verweigerung der Antworten von den ZJ (Selters ist die Zentrale, siehe: www.jw.org) hast, staatliche Stellen um "Rat" fragen, damit dort die Sache mit Aktenzeichen vorhanden ist. Diese Anfrage ggf. alle drei Jahre unter Hinweis auf das vergebene Aktenzeichen wiederholen, damit die Sache dort schön im Archiv bleibt und nicht vernichtet wird.
So hast Du möglicherweise später für gerichtliche Zwecke Hinweise, diese Sache bekannt gemacht zu haben.

Von der Einleitung einer gerichtlichen Betreuung würde ich abraten. Meist wird dann ein amtlicher Betreuer bestellt, der sogar von den ZJ sein kann. Dies machen auch die sog. "Großkirchen".
Lieber in der Sache "schriftlich unangenehm" werden und bleiben. Lachen

Viel Erfolg!

Und: Alles muss man nicht per Einschreiben mit Rückschein machen, sondern es gibt im Internet genügend kostenlose Telefax-Services. Unterschrift einscannen und unter das Dokument setzen, das genügt bei Faxversendung regelmässig für die rechtsgültige Zusendung an Behörden.
Tipp: www.cospace.de


wie soll denn punkt 5 praktisch aussehen? ich werde keine antworten bekommen, wie dokumentiert man sowas.
und wie soll das praktisch aussehen mit dem sich an die staatliche stelle wenden? welche stelle wäre das denn?



Hi, bin gerade noch da!

Weiss ich auch nicht so ganz. Vielleicht die Stadtverwaltung um "Rat" fragen? Klingt komisch, aber wichtig ist, dass die Sache irgendwo aktenkundig wird.
Jedenfalls Sektenbeauftragten anschreiben und um Auskunft bitten.
mir war nicht klar, ob die bei den zj aktiv werden.

Kein Problem, wenn Du von der ZJ-Zentrale keine Antwort bekommst. Wichtig ist nur, dass Du dort ein Fax hinschickst, damit die wissen, dass Du Ärger machen wirst. Lachen


wenn die wissen, dass ich ärger mache, haben die nur mehr zeit zum vertuschen. ich werde mal den rat eines sektenbeauftragten suchen, danke. mir war nicht klar, dass der bei den zj aktiv wird.


Wenn Du meinst. Ich weiss ja nicht, was die da viel vertuschen sollen, wenn Du zeitlich nachweisen kannst, dass Du Dich frühzeitig um die Dinge gekümmert hast.
Aber merke Dir: Alles schriftlich, denn was Du mündlich mit Sektenbeauftragten oder so besprichst, kannst Du später nicht beweisen!
Du musst Sektenbeauftragten eben einfach mal "ins Gewissen reden". Bei ZJ dürften schon irgendeiner - Merke: Es gibt auch andere Städte/ Bundesländer - aktiv werden.

Es kann manchmal auch nichts schaden, kurzzeitig als "gläubig"/ Mitglied einer Kirche aufzutreten. Dann helfen die schneller. Nachgeprüft wird so etwas eigentlich nicht. Lachen
_________________
Ich bin nicht mehr aus Überzeugung römisch-katholisch, sondern ausgetreten!!!
Umso mehr bin ich für strikte (finanzielle) Trennung von Kirche und Staat! Opus Dei oder die Piusbrüder mag ich schon gleich überhaupt nicht!
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1946120) Verfasst am: 30.08.2014, 02:37    Titel: Antworten mit Zitat

beefy hat folgendes geschrieben:
Wenn sie die Kohle nicht in Bar abgeliefert hat, kann man es über die Kontoauszüge belegen.Ich glaube, Banken sind verpflichtet, sowas zehn Jahre aufzuheben.Als Erbe kannst du die dann bei ihrer Bank neu beantragen.

Persönlich muß ich noch was loswerden:
Hier steht nix darüber, wie du sonst so zu deiner Mutter stehst, und wieviel ihr so vor dem Erben miteinander zu tun hattet....
So alleinstehend erscheint es irgendwie nach:
"Die alte verschenkt ihr Geld anstatt es für mich zu sparen, und möglichst schnell abzukratzen".
Gehts hier um deine Mutter und ihr Problem, oder gehts hier um "deine" Kohle ?

also, beefy, ich glaube, du hast ganz richtig geraten: mir gehts eher um das geld.
um mich zu rechtfertigen, könnte ich jetzt unsere ganze lange elendige familiengeschichte ausbreiten, aber ich glaube das erspare ich uns allen lieber. meine mutter hat mich verprügelt bis der platikkochlöffel brach, meine schwester vom balkon geworfen, die neue frau meines vaters in einen suizidversuch getrieben usw usf.
aktuell wohnt sie alleine in einer 150 qm wohnung in Augsburg, weil sie so straßenkinder einsammeln kann, die dürfen dann bei ihr wohnen, natürlich müssen sie dafür zu den zeugen jehovas gehen.
meine schwester trifft sich mit ihr, die hat die hoffnung noch nicht aufgegeben, was ihr problem betrifft. die würde aber ja auch davon profitieren, wenn ich mehr erbe bekommen würde, weil für sie gilt das ja auch.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1946147) Verfasst am: 30.08.2014, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem Sektenbeauftragten halte ich für Quatsch. Es geht hier nicht um ein spezifisches Sektenproblem, sondern einen normalen Zivilrechtsstreit, eben mit einer Sekte auf der Gegenseite.

Vronib111 Argument, wer für die Mutter einstehen müssste, ist rein moralischer Natur, das interessiert hier auch nicht. Und es gibt auch keine städtische Stelle, an die du dich wenden kannst.

Wende dich an einen Fachanwalt für Erbrecht, eine Erstberatung ist nicht teuer. Und später gibt es ggf. Prozesskostenhilfe.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1946239) Verfasst am: 30.08.2014, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Das mit dem Sektenbeauftragten halte ich für Quatsch. Es geht hier nicht um ein spezifisches Sektenproblem, sondern einen normalen Zivilrechtsstreit, eben mit einer Sekte auf der Gegenseite.

Vronib111 Argument, wer für die Mutter einstehen müssste, ist rein moralischer Natur, das interessiert hier auch nicht. Und es gibt auch keine städtische Stelle, an die du dich wenden kannst.

Wende dich an einen Fachanwalt für Erbrecht, eine Erstberatung ist nicht teuer. Und später gibt es ggf. Prozesskostenhilfe.

danke samson. ich habe einen guten Anwalt, der soll mir einen kollegen für erbrecht empfehlen. nur aus interesse werde ich mal einen sektenbeauftragten fragen. einen hab ich schon mal gefragt, der hat mir damals gesagt, die Chancen wären gleich null.
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