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Schwierige Frage(n) zum Kirchenaustritt u.a. Minderjähriger
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#194642) Verfasst am: 16.10.2004, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

D-Fens hat folgendes geschrieben:
ich bin vor rund 2 Monaten ausgetreten, bei uns im Saarland wollen die 30,70€ ich hab die standesbeamte gefragt ob es schülerrabatt oder erlass gibt (bin erst 17) und später ob ich mich darüber beschweren könnte, so bin ich insgesamt 5 mal zum amt gelaufen weil sie sich jedesmal informiert hat, später musste ich dann doch die 30 Euro bezahlen weil es natürlich nichts derartiges gibt zornig


Trotzdem dass dann ja letztendlich 0,70 Euro weniger waren... Satte 30 Euro sind mE nach Wucher und Wahnsinn!! zynisches Grinsen
_________________
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#194644) Verfasst am: 16.10.2004, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ab 14 ist man Religionsmündig und braucht keine Erlaubnis der Eltern. Aber Geld für die Gebühren.


Auch wenn ein Jugendlicher mit 14 Jahren religionsmündig ist, so interessiert dies die Verwaltungen in Bayern nicht: Er/Sie bekommt ohne die Unterschriften beider Eltern den Austritt nicht bestätigt. Dies war zumindest vor 12 Jahren noch so u. ich denke, dass dies auch heute noch "Gültigkeit" hat.

Ach ja, Gebühren waren auch noch fällig beim Standesamt.


Das ist reine Willkür des jeweiligen Beamten, mir wollten sie damals weismachen, daß man erst ab 18 austreten kann, und zwar mit felsenfester Überzeugung, erst als ich dem Beamten, beim nächsten Besuch, den entsprechenden Gesetzestext um die Ohren geknallt hab, gings plötzlich, wenn auch unter Murren ...

Das liegt wohl daran, daß es mal einen Aufruf irgendeines Bischofs an die Regierung gab, den Leuten den Kirchenaustritt nicht ZU leicht zu machen ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Falameezar
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 1867
Wohnort: umringt von glücklichen Kühen

Beitrag(#194652) Verfasst am: 16.10.2004, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Das ist reine Willkür des jeweiligen Beamten, mir wollten sie damals weismachen, daß man erst ab 18 austreten kann, und zwar mit felsenfester Überzeugung, erst als ich dem Beamten, beim nächsten Besuch, den entsprechenden Gesetzestext um die Ohren geknallt hab, gings plötzlich, wenn auch unter Murren ...

Das liegt wohl daran, daß es mal einen Aufruf irgendeines Bischofs an die Regierung gab, den Leuten den Kirchenaustritt nicht ZU leicht zu machen ...


Natürlich war es Willkür, aber da unser Sohn damals sofort aus der Kirche wollte, haben wir seinem Wunsch entsprochen. Es war sogar so, dass wir Eltern die Unterschrift persönlich auf dem Standesamt leisten mußten. Dabei wiesen wir den Beamten auf die gesetzliche Lage hin (hatten uns ja zuvor beim bfg Augsburg erkundigt), aber er sagte nur, dass er seine Vorschriften habe (sind eigentlich Gesetze keine "Vorschriften" für Beamte?). Die andere Alternative wäre also ein langwieriger u. eventuell teurer Klageweg vor dem Verwaltungsgericht gewesen. Kirche u. Staat wissen schon, wie sie Austrittswilligen Knüppel zwischen die Beine werfen müssen, zumindest hier in Bayern.

Dass du offensichtlich keinen solchen Betonkopf hattest, würde ich eher unter der Rubrik "glücklicher Zufall" ablegen.
_________________
Wenn die Welt erst ehrlich genug geworden sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.

Arthur Schopenhauer (Philosoph, 1788-1860)
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