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Neues zum Kopftuch...
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1644497) Verfasst am: 01.06.2011, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Nebenbei ist es das Recht der Eltern, ihren Kindern bestimmte Kleidng vorzuschreiben. Man kann das jetzt gut oder schlecht finden, in Praxis wird man es aber kaum vermeiden können.

Was Recht ist und was nicht entscheidet immer noch der Staat.


Eben. Und der hat anno 1949 festgelegt, dass das Erziehungsrecht mit allen Konsequenzen wie Bekleidungsgedöhns den Eltern obliegt. Schulterzucken

Glaubt ihr wirklich, wenn eine Minderjährige zum Jugendamt gehen würde und sich beschweren würde, dass ihre Eltern sie zwingen Kopftuch zu tragen, würden die nichts unternehmen?
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goatmountain
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Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1644504) Verfasst am: 01.06.2011, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Nebenbei ist es das Recht der Eltern, ihren Kindern bestimmte Kleidng vorzuschreiben. Man kann das jetzt gut oder schlecht finden, in Praxis wird man es aber kaum vermeiden können.

Was Recht ist und was nicht entscheidet immer noch der Staat.


Eben. Und der hat anno 1949 festgelegt, dass das Erziehungsrecht mit allen Konsequenzen wie Bekleidungsgedöhns den Eltern obliegt. Schulterzucken

Glaubt ihr wirklich, wenn eine Minderjährige zum Jugendamt gehen würde und sich beschweren würde, dass ihre Eltern sie zwingen Kopftuch zu tragen, würden die nichts unternehmen?

das jugendamt unternimmt ja nichtmal was, wenn jemand stadtbekannt seine toechter vergewaltigt.
die beamten sind doch voellig ueberfordert und unterbezahlt.....
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1644510) Verfasst am: 01.06.2011, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:

das jugendamt unternimmt ja nichtmal was, wenn jemand stadtbekannt seine toechter vergewaltigt.
die beamten sind doch voellig ueberfordert und unterbezahlt.....


Ehm, ja, das Jugendamt kann natürlich nicht wegen Gerüchten ("stadtbekannt") etwas konkretes unternehmen. Wenn es aber ernsthafte Hinweise für so etwas gibt, greift das Jugendamt natürlich schon ein. Mit den Augen rollen
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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goatmountain
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Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1644534) Verfasst am: 01.06.2011, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
goatmountain hat folgendes geschrieben:

das jugendamt unternimmt ja nichtmal was, wenn jemand stadtbekannt seine toechter vergewaltigt.
die beamten sind doch voellig ueberfordert und unterbezahlt.....


Ehm, ja, das Jugendamt kann natürlich nicht wegen Gerüchten ("stadtbekannt") etwas konkretes unternehmen. Wenn es aber ernsthafte Hinweise für so etwas gibt, greift das Jugendamt natürlich schon ein. Mit den Augen rollen

ich schaetze mal, du arbeitest beim jugendamt, oder jemand, der dir nahesteht.
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1644537) Verfasst am: 01.06.2011, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Nebenbei ist es das Recht der Eltern, ihren Kindern bestimmte Kleidng vorzuschreiben. Man kann das jetzt gut oder schlecht finden, in Praxis wird man es aber kaum vermeiden können.

Was Recht ist und was nicht entscheidet immer noch der Staat.


Eben. Und der hat anno 1949 festgelegt, dass das Erziehungsrecht mit allen Konsequenzen wie Bekleidungsgedöhns den Eltern obliegt. Schulterzucken

Glaubt ihr wirklich, wenn eine Minderjährige zum Jugendamt gehen würde und sich beschweren würde, dass ihre Eltern sie zwingen Kopftuch zu tragen, würden die nichts unternehmen?

das jugendamt unternimmt ja nichtmal was, wenn jemand stadtbekannt seine toechter vergewaltigt.
die beamten sind doch voellig ueberfordert und unterbezahlt.....


Das halte ich fürn Gerücht.

Vielleicht hats da mal ein Einzelfall gegeben, aber das würde ich nicht veralgemeinern.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1644586) Verfasst am: 01.06.2011, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Nebenbei ist es das Recht der Eltern, ihren Kindern bestimmte Kleidng vorzuschreiben. Man kann das jetzt gut oder schlecht finden, in Praxis wird man es aber kaum vermeiden können.

Was Recht ist und was nicht entscheidet immer noch der Staat.


Eben. Und der hat anno 1949 festgelegt, dass das Erziehungsrecht mit allen Konsequenzen wie Bekleidungsgedöhns den Eltern obliegt. Schulterzucken

Glaubt ihr wirklich, wenn eine Minderjährige zum Jugendamt gehen würde und sich beschweren würde, dass ihre Eltern sie zwingen Kopftuch zu tragen, würden die nichts unternehmen?


Ich hab umfangreiche Erfahrungen mit allen möglichen Ämtern, auch mit dem Jugendamt. Meine ehrliche Einschätzung: es liegt allein im Ermessen des konkreten Typen, was unternommen wird.
Also ist zwischen garnichtstun und standrechtlicher Erschießung der Eltern - oder aber auch des Kindes, oder aller- durchaus alles drin.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1644685) Verfasst am: 01.06.2011, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Ich würde nicht das Kopftuch selber (=jedes Kopftuch) verbieten wollen, sondern die religiös motivierte Kopftuchpflicht insbesonderer junger Mädchen.


na das ist doch mal ne ganz andere richtung! stellt sich noch die frage warum kopftuchpflicht bei erwachsenen frauen weniger verbietenswert sein soll.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1644694) Verfasst am: 01.06.2011, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Ich würde nicht das Kopftuch selber (=jedes Kopftuch) verbieten wollen, sondern die religiös motivierte Kopftuchpflicht insbesonderer junger Mädchen.


na das ist doch mal ne ganz andere richtung! stellt sich noch die frage warum kopftuchpflicht bei erwachsenen frauen weniger verbietenswert sein soll.

weil wir hier davon ausgehen, dass sich eine erwachsene frau eigentlich gegen eine kopftuchpflicht zur wehr setzen könnte. dass dem nicht so ist, macht das ganze halt schwieriger. bei mädchen/jugendlichen könnten wir wohl eher eingreifen.
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I'm tapping in the dusternis
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1644722) Verfasst am: 01.06.2011, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Ich würde nicht das Kopftuch selber (=jedes Kopftuch) verbieten wollen, sondern die religiös motivierte Kopftuchpflicht insbesonderer junger Mädchen.


na das ist doch mal ne ganz andere richtung! stellt sich noch die frage warum kopftuchpflicht bei erwachsenen frauen weniger verbietenswert sein soll.

weil wir hier davon ausgehen, dass sich eine erwachsene frau eigentlich gegen eine kopftuchpflicht zur wehr setzen könnte. dass dem nicht so ist, macht das ganze halt schwieriger. bei mädchen/jugendlichen könnten wir wohl eher eingreifen.


sorry, da komm ich nicht mit. mE sind die letzten drei wörter vom bösen Doktor überflüssig. warum sollten sie es denn nicht sein?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1644723) Verfasst am: 01.06.2011, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
mE sind die letzten drei wörter vom bösen Doktor überflüssig.

ME sogar alle, aber das ist jetzt oT.
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44651

Beitrag(#1645167) Verfasst am: 03.06.2011, 03:58    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
mE sind die letzten drei wörter vom bösen Doktor überflüssig.

ME sogar alle

Mr. Green Daumen hoch!
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Religionskritik-Wiesbaden
homo est creator Dei



Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#1645208) Verfasst am: 03.06.2011, 09:40    Titel: Kopftuch + Kreuz Antworten mit Zitat

Aktuell vom Kirchentag:



Ach wäre es nur die Haube - doch ich muss auch auf das Kreuz glotzen Smilie

Mir sind keine Muslime bisher unter die Augen gekommen, die Kopftuch tragen und auf ihrer Brust das 'Schwert des Islams' oder eine Halbmondsichel.
_________________
Derzeit ohne Untertitel
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1952644) Verfasst am: 24.09.2014, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/evangelische-klinik-muslimin-darf-kein-kopftuch-tragen-a-993365.html
Zitat:
Bei der Arbeit wollte eine muslimische Krankenschwester ein Kopftuch tragen. Die evangelische Klinik, in der sie tätig ist, will das nicht dulden. Eine Klage der Frau wies das Bundesarbeitsgericht nun zurück.


Zitat:
Krankenschwestern mit einem konfessionellen Arbeitgeber müssen im Dienst ihr Kopftuch abnehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden und die Klage einer 36-jährigen Muslimin aus Bochum abgewiesen. Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen seien zumindest zu neutralem Verhalten verpflichtet, erklärte eine Gerichtssprecherin.


Am Kopf kratzen

neutrales Verhalten?
Ist Kreuz an einer Kette um den Hals auch neutral?

Was ist mit einem Kopftuch, das keinem muslimischen Glauben entspricht?

Wie werden sie bei einem Sikh uteilen?
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funkeimdunkeln
Bösmensch



Anmeldungsdatum: 12.05.2014
Beiträge: 878

Beitrag(#1952663) Verfasst am: 24.09.2014, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach hat ein evangelisches Krankenhaus durchaus das Recht ihren Mitarbeiten das Tragen von Kopftüchern zu verbieten (und nebenbei bemerkt auch das Tragen von Kreuzen zu erlauben). Ein ähnliches Recht würde ich auch muslimischen oder atheistischen Krankenhäusern zusprechen. Das Problem ist hier nur, dass konfessionelle Kliniken ja nicht von ihrem Träger, sondern vom Staat finanziert werden. Das macht die Sache noch etwas komplizierter.

Beispielsweise kann man das so sehen, dass der Staat seinen Mitarbeitern nicht vorschreiben darf, was diese für Kleidung tragen. Denn die Vorstellung von einer "weltanschaulichen Neutralität" ist womöglich selber eine weltanschauliche. Dass eine neutrale Uniform einer christlichen Uniform vorzuziehen sei, beruht ja auf der politischen Anschauung des Säkularismus und ist somit selber keine neutrale, sondern eine religionskritische Haltung. Religiösen Uniformen werden das Potential zugeschrieben das Empfinden der Patienten zu verletzen und bereits durch diese Zuschreibung verlässt man den Boden der Neutralität. Man könnte aber auch umgekehrt sagen, dass religiöse Menschen womöglich durch den Anblick von neutraler Kleidung verletzt werden, warum nicht? Ein strenggläubiger Muslim, der im Sterbebett liegt und dann auf einmal von einer aus seiner Sicht halbnackten Krankenschwester gepflegt und angefasst wird - das wird dem auch nicht gefallen.

Mfg,
Mirko
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1952671) Verfasst am: 24.09.2014, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war mal in einem katholischen Krankenhaus, ist aber schon sehr sehr lange her. Da waren die Krankenschwestern Nonnen im vollen Habit. Nachdem ich meinen Leidensgenossen im Saal (da gabs noch große Krankenzimmer mit vielen Betten) den damals noch neuen Witz von dem Fernfahrer erzählt hatte, der eine Nonne für einen Pinguin gehalten hatte, hießen die nicht mehr Schwestern sondern Pinguine. "Klingel mal einem Pinguin!"
Meine Herzinfarkte kürzlich brachten mich in ein katholisches Stiftskrankenhaus. Aber da gab es ganz normale hübsche Krankenschwestern und keinen Pinguin. Und der Pfarrer hat mich auch nicht besucht.
Aber stellt euch mal vor, da wacht einer aus der Narkose auf, noch halb beduselt, und vor ihm steht eine muslimische Schwester in einer schwarzen Burka. Der glaubt doch glatt, das ist Gevatter Hein.
Daß sie keine Sense dabei hat fällt ihm sicher nicht gleich auf...
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1952673) Verfasst am: 24.09.2014, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:

Beispielsweise kann man das so sehen, dass der Staat seinen Mitarbeitern nicht vorschreiben darf, was diese für Kleidung tragen. Denn die Vorstellung von einer "weltanschaulichen Neutralität" ist womöglich selber eine weltanschauliche. Dass eine neutrale Uniform einer christlichen Uniform vorzuziehen sei, beruht ja auf der politischen Anschauung des Säkularismus und ist somit selber keine neutrale, sondern eine religionskritische Haltung. Religiösen Uniformen werden das Potential zugeschrieben das Empfinden der Patienten zu verletzen und bereits durch diese Zuschreibung verlässt man den Boden der Neutralität. Man könnte aber auch umgekehrt sagen, dass religiöse Menschen womöglich durch den Anblick von neutraler Kleidung verletzt werden, warum nicht?


Weil die Argumentation falsch. Es wird gar nicht den religösen Uniformen das Potential zugeschrieben das Empfinden zu verletzen. Sondern die beiden Argumente sind:
A) das Beamte Repräsentanten des Staates sind und weil der Staat selber neutral ist, die Repräsentanten auch neutral erscheinen müssen.
B) das Politische und Religöse Symbole als Werbung gesehen (werden können) und dies nicht mit der Autorität des Staates geschen soll.
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Chevvi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1952695) Verfasst am: 24.09.2014, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/evangelische-klinik-muslimin-darf-kein-kopftuch-tragen-a-993365.html
Zitat:
Bei der Arbeit wollte eine muslimische Krankenschwester ein Kopftuch tragen. Die evangelische Klinik, in der sie tätig ist, will das nicht dulden. Eine Klage der Frau wies das Bundesarbeitsgericht nun zurück.


Zitat:
Krankenschwestern mit einem konfessionellen Arbeitgeber müssen im Dienst ihr Kopftuch abnehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden und die Klage einer 36-jährigen Muslimin aus Bochum abgewiesen. Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen seien zumindest zu neutralem Verhalten verpflichtet, erklärte eine Gerichtssprecherin.


Am Kopf kratzen

neutrales Verhalten?
Ist Kreuz an einer Kette um den Hals auch neutral?

Was ist mit einem Kopftuch, das keinem muslimischen Glauben entspricht?

Wie werden sie bei einem Sikh uteilen?


Naja, ob die Gerichtssprecherin das wirklich so gesagt hat...es betrifft nur die nicht-christlichen Mitarbeiter, steht weiter unten.

Da steht auch:

Spiegel hat folgendes geschrieben:
"Es sollte die weiblichen Reize bedecken", sagte die 36-Jährige vor Gericht. Ihr Anwalt hatte auf ihre Glaubensfreiheit gepocht. "Die Religionsfreiheit überwiegt hier das Weisungsrecht des kirchlichen Arbeitgebers", so Abdullah Emili. Dem folgten die Richter nicht.

Die Klinik hatte der Klägerin das Tragen alternativer Kopfbedeckungen angeboten, etwa eine Kappe oder die Haube einer Nonne. "Wir erwarten nicht, dass sie sich zum christlichen Glauben bekennen. Sie dürfen sich aber nicht offen zu einem anderen Glauben bekennen", erklärt der Anwalt der Klinik, Sascha Leese.


Und dann http://www.zeit.de/karriere/2014-09/bundesarbeitsgericht-kopftuch-kirchen-arbeitsrecht:

Zeit hat folgendes geschrieben:
Die Krankenschwester pocht auf ihre Glaubensfreiheit. "Wir stellen uns auf den Standpunkt, dass wir sagen: Die Religionsfreiheit der Klägerin überwiegt hier das Weisungsrecht des kirchlichen Arbeitgebers", sagt ihr Anwalt. Die Frau war persönlich vor Gericht entschieden und verteidigte ihr Kopftuch: "Es sollte die weiblichen Reize bedecken", sagte die Frau. Auch habe sie dem Krankenhaus das Tragen alternativer Kopfbedeckungen angeboten, etwa eine Kappe oder die Haube einer Nonne.

Ob die Zeit das supi heimlich umgedreht hat?
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1952745) Verfasst am: 24.09.2014, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/evangelische-klinik-muslimin-darf-kein-kopftuch-tragen-a-993365.html
Zitat:
Bei der Arbeit wollte eine muslimische Krankenschwester ein Kopftuch tragen. Die evangelische Klinik, in der sie tätig ist, will das nicht dulden. Eine Klage der Frau wies das Bundesarbeitsgericht nun zurück.


Zitat:
Krankenschwestern mit einem konfessionellen Arbeitgeber müssen im Dienst ihr Kopftuch abnehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden und die Klage einer 36-jährigen Muslimin aus Bochum abgewiesen. Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen seien zumindest zu neutralem Verhalten verpflichtet, erklärte eine Gerichtssprecherin.


Am Kopf kratzen

neutrales Verhalten?
Ist Kreuz an einer Kette um den Hals auch neutral?

Was ist mit einem Kopftuch, das keinem muslimischen Glauben entspricht?

Wie werden sie bei einem Sikh uteilen?


Naja, ob die Gerichtssprecherin das wirklich so gesagt hat...es betrifft nur die nicht-christlichen Mitarbeiter, steht weiter unten.

Da steht auch:

Spiegel hat folgendes geschrieben:
"Es sollte die weiblichen Reize bedecken", sagte die 36-Jährige vor Gericht. Ihr Anwalt hatte auf ihre Glaubensfreiheit gepocht. "Die Religionsfreiheit überwiegt hier das Weisungsrecht des kirchlichen Arbeitgebers", so Abdullah Emili. Dem folgten die Richter nicht.

Die Klinik hatte der Klägerin das Tragen alternativer Kopfbedeckungen angeboten, etwa eine Kappe oder die Haube einer Nonne. "Wir erwarten nicht, dass sie sich zum christlichen Glauben bekennen. Sie dürfen sich aber nicht offen zu einem anderen Glauben bekennen", erklärt der Anwalt der Klinik, Sascha Leese.


Und dann http://www.zeit.de/karriere/2014-09/bundesarbeitsgericht-kopftuch-kirchen-arbeitsrecht:

Zeit hat folgendes geschrieben:
Die Krankenschwester pocht auf ihre Glaubensfreiheit. "Wir stellen uns auf den Standpunkt, dass wir sagen: Die Religionsfreiheit der Klägerin überwiegt hier das Weisungsrecht des kirchlichen Arbeitgebers", sagt ihr Anwalt. Die Frau war persönlich vor Gericht entschieden und verteidigte ihr Kopftuch: "Es sollte die weiblichen Reize bedecken", sagte die Frau. Auch habe sie dem Krankenhaus das Tragen alternativer Kopfbedeckungen angeboten, etwa eine Kappe oder die Haube einer Nonne.

Ob die Zeit das supi heimlich umgedreht hat?


Abgesehen davon, dass im Koran nix von Kopftuch steht und somit religiöse Gründe entfallen, soll es Männer geben, die einem Hijab Blowjob durchaus erotische Qualitäten zuschreiben. Mr. Green
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1952749) Verfasst am: 24.09.2014, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Koran nicht zwingend die einzige Quelle für religiöse Prizipien ist, und es zudem bereits ein Eingriff in die Religiosnfreiheit ist, als außenstehender vorschreiben zu wollen, was eine Religion für verbindlich hält, ist ziemlich egal was diesbezüglich im Koran steht.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1952753) Verfasst am: 24.09.2014, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Da der Koran nicht zwingend die einzige Quelle für religiöse Prizipien ist, und es zudem bereits ein Eingriff in die Religiosnfreiheit ist, als außenstehender vorschreiben zu wollen, was eine Religion für verbindlich hält, ist ziemlich egal was diesbezüglich im Koran steht.

Mit anderen Worten ist dies die Argumentation des Muslim BassamTibi und als Beispiel dafür, dass das Kopftuch nichts mit Religion zu tun hat, führt er die Frauen der Königshäuser Marokkos und Jordaniens auf, die als Muslima auch in der Öffentlichkeit kein Kopftuch tragen. Der Kopftuchstreit ist somit auch für ihn ein Herrschaftsdiskurs und keine religiöse Frage. Schulterzucken
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1952758) Verfasst am: 25.09.2014, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Da der Koran nicht zwingend die einzige Quelle für religiöse Prizipien ist, und es zudem bereits ein Eingriff in die Religiosnfreiheit ist, als außenstehender vorschreiben zu wollen, was eine Religion für verbindlich hält, ist ziemlich egal was diesbezüglich im Koran steht.

Mit anderen Worten ist dies die Argumentation des Muslim BassamTibi und als Beispiel dafür, dass das Kopftuch nichts mit Religion zu tun hat, führt er die Frauen der Königshäuser Marokkos und Jordaniens auf, die als Muslima auch in der Öffentlichkeit kein Kopftuch tragen. Der Kopftuchstreit ist somit auch für ihn ein Herrschaftsdiskurs und keine religiöse Frage. Schulterzucken

Es ist nicht rechtfretigungsbedürftig warum ein Muslim minet ein Kopftuch tragen zu müssen. Wenn er ernstlich behauptet, dies als religiöse Pflicht zu sehen, ist dies bereits genug.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1952763) Verfasst am: 25.09.2014, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Da der Koran nicht zwingend die einzige Quelle für religiöse Prizipien ist, und es zudem bereits ein Eingriff in die Religiosnfreiheit ist, als außenstehender vorschreiben zu wollen, was eine Religion für verbindlich hält, ist ziemlich egal was diesbezüglich im Koran steht.

Mit anderen Worten ist dies die Argumentation des Muslim BassamTibi und als Beispiel dafür, dass das Kopftuch nichts mit Religion zu tun hat, führt er die Frauen der Königshäuser Marokkos und Jordaniens auf, die als Muslima auch in der Öffentlichkeit kein Kopftuch tragen. Der Kopftuchstreit ist somit auch für ihn ein Herrschaftsdiskurs und keine religiöse Frage. Schulterzucken

Es ist nicht rechtfretigungsbedürftig warum ein Muslim minet ein Kopftuch tragen zu müssen. Wenn er ernstlich behauptet, dies als religiöse Pflicht zu sehen, ist dies bereits genug.



Yup! Genauso ist es!
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1952795) Verfasst am: 25.09.2014, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:
Meiner Meinung nach hat ein evangelisches Krankenhaus durchaus das Recht ihren Mitarbeiten das Tragen von Kopftüchern zu verbieten (und nebenbei bemerkt auch das Tragen von Kreuzen zu erlauben).

Selbstverständlich. Das ist leider die Konsequenz daraus, dass unser angeblich weltanschaulich neutraler Staat, den Kirchen gestattet Träger von Krankenhäusern, Kindergärten etc. zu sein. Kirchen betreiben halt keine neuralen Betriebe, sondern kirchliche.
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Shadaik
evolviert



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Beiträge: 26377
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Beitrag(#1952803) Verfasst am: 25.09.2014, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

GIlt das auch für dort arbeitende Krankenpflegerinnen katholischer Krankenpflegeorden mit Kopftuch wie etwa der Kamilianer? Am Kopf kratzen
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1952808) Verfasst am: 25.09.2014, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
GIlt das auch für dort arbeitende Krankenpflegerinnen katholischer Krankenpflegeorden mit Kopftuch wie etwa der Kamilianer? Am Kopf kratzen

Klar. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers gilt für alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Das hat mit Religion gar nichts zu tun. Es gibt ja auch Firmenuniformen, die zwingend zu tragen sind. Sowas kann ohne weiteres im Rahmen des Vertragsfreiheit vereinbart werden. Und wem das nicht passt, der muss so einen Vertrag ja nicht unterschreiben. Ich kenne jemanden, der nur deswegen nicht bei McDonalds arbeitet, weil er die albernen Klamotten nicht tragen will... Schulterzucken
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funkeimdunkeln
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Anmeldungsdatum: 12.05.2014
Beiträge: 878

Beitrag(#1952826) Verfasst am: 25.09.2014, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:

Beispielsweise kann man das so sehen, dass der Staat seinen Mitarbeitern nicht vorschreiben darf, was diese für Kleidung tragen. Denn die Vorstellung von einer "weltanschaulichen Neutralität" ist womöglich selber eine weltanschauliche. Dass eine neutrale Uniform einer christlichen Uniform vorzuziehen sei, beruht ja auf der politischen Anschauung des Säkularismus und ist somit selber keine neutrale, sondern eine religionskritische Haltung. Religiösen Uniformen werden das Potential zugeschrieben das Empfinden der Patienten zu verletzen und bereits durch diese Zuschreibung verlässt man den Boden der Neutralität. Man könnte aber auch umgekehrt sagen, dass religiöse Menschen womöglich durch den Anblick von neutraler Kleidung verletzt werden, warum nicht?


Weil die Argumentation falsch. Es wird gar nicht den religösen Uniformen das Potential zugeschrieben das Empfinden zu verletzen. Sondern die beiden Argumente sind:
A) das Beamte Repräsentanten des Staates sind und weil der Staat selber neutral ist, die Repräsentanten auch neutral erscheinen müssen.
B) das Politische und Religöse Symbole als Werbung gesehen (werden können) und dies nicht mit der Autorität des Staates geschen soll.


Bereits der Gedanke, dass durch die Wahl der Kleidung eine Repräsentation des Staates geschieht, ist eine politische und nicht-neutrale Haltung.
Im mathematischen Forschungsinstitut, wo ich immer meine Vorlesungen habe, sitzt am Empfang öfters mal eine Angestellte mit Kopftuch. Kein Mensch käme daraufhin auf die Idee dem Institut vorzuwerfen es wäre weltanschaulich nicht neutral. Kein Mensch käme auch auf die Idee dieser Angestellten zu unterstellen, dass sie mit ihrem Kopftuch die Absicht des Instituts ausdrückt Werbung für den Islam zu machen.

Die Frage ist also, warum man ausgerechnet den Staat als Arbeitgeber von irgendeinem x-beliebigen Arbeitgeber unterscheidet? Das hängt doch ganz entschieden davon ab, welche Rolle man den Staat zuschreibt. Die Frage aber nach der Rolle des Staates ist doch eine zutiefst politische Frage. (Mal ganz davon abgesehen, dass auch das Forschungsinstitut vom Staat bezahlt wird - warum also darf eine Kopftuchträgerin im Forschungsinstitut am Empfang sitzen, aber keine Krankenschwester sein?)

Mfg,
Mirko
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Kival
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Beitrag(#1952847) Verfasst am: 25.09.2014, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:
Beispielsweise kann man das so sehen, dass der Staat seinen Mitarbeitern nicht vorschreiben darf, was diese für Kleidung tragen. Denn die Vorstellung von einer "weltanschaulichen Neutralität" ist womöglich selber eine weltanschauliche. Dass eine neutrale Uniform einer christlichen Uniform vorzuziehen sei, beruht ja auf der politischen Anschauung des Säkularismus und ist somit selber keine neutrale, sondern eine religionskritische Haltung. Religiösen Uniformen werden das Potential zugeschrieben das Empfinden der Patienten zu verletzen und bereits durch diese Zuschreibung verlässt man den Boden der Neutralität.


Die Begründung für die Neutralitätsvorgaben ist eine andere. Übrigens kann man durchaus *gerade* auf Basis des Konzepts einer weltanschaulichen Neutralität des Staats - die natürlich eine politische Haltung ist aber der Staat arbeitet nunmal nicht auf nichts, sondern auf Basis einer Verfassung - gegen ein Kleidergebot argumentieren. Das Neutralitätsgebot erfordert eine gleiche Regelung für alle (Kleidungsverbot für *alle* weltanschaulichen Gruppen oder für *keine*). Allerdings eindeutig ist m.E., dass religiöse Symbolik in behördlichen Räumen wie Gerichten nichts zu suchen haben, denn das ist dann nicht Ausdruck der individuellen Religionsfreiheit, sondern dann macht sich die Institution als solche eine religiöse Symbolik zu eigen.
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Beitrag(#1952922) Verfasst am: 25.09.2014, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/evangelische-klinik-muslimin-darf-kein-kopftuch-tragen-a-993365.html
Zitat:
Bei der Arbeit wollte eine muslimische Krankenschwester ein Kopftuch tragen. Die evangelische Klinik, in der sie tätig ist, will das nicht dulden. Eine Klage der Frau wies das Bundesarbeitsgericht nun zurück.


Zitat:
Krankenschwestern mit einem konfessionellen Arbeitgeber müssen im Dienst ihr Kopftuch abnehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden und die Klage einer 36-jährigen Muslimin aus Bochum abgewiesen. Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen seien zumindest zu neutralem Verhalten verpflichtet, erklärte eine Gerichtssprecherin.


Am Kopf kratzen

neutrales Verhalten?
Ist Kreuz an einer Kette um den Hals auch neutral?

Was ist mit einem Kopftuch, das keinem muslimischen Glauben entspricht?

Wie werden sie bei einem Sikh uteilen?
Ich habe dabei auch sinniert, ob das nicht widerspüchlich ist. Da sprechen die Kirchen doch auch immer von "Toleranz" - und dann schränken sie diese selbst insofern ein, daß sie nur soweit reichen soll, wie man beim Anderen nicht sieht, daß dieser sich unterscheidet? Am Kopf kratzen
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

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funkeimdunkeln
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Beitrag(#1952970) Verfasst am: 25.09.2014, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:
Beispielsweise kann man das so sehen, dass der Staat seinen Mitarbeitern nicht vorschreiben darf, was diese für Kleidung tragen. Denn die Vorstellung von einer "weltanschaulichen Neutralität" ist womöglich selber eine weltanschauliche. Dass eine neutrale Uniform einer christlichen Uniform vorzuziehen sei, beruht ja auf der politischen Anschauung des Säkularismus und ist somit selber keine neutrale, sondern eine religionskritische Haltung. Religiösen Uniformen werden das Potential zugeschrieben das Empfinden der Patienten zu verletzen und bereits durch diese Zuschreibung verlässt man den Boden der Neutralität.


Die Begründung für die Neutralitätsvorgaben ist eine andere. Übrigens kann man durchaus *gerade* auf Basis des Konzepts einer weltanschaulichen Neutralität des Staats - die natürlich eine politische Haltung ist aber der Staat arbeitet nunmal nicht auf nichts, sondern auf Basis einer Verfassung - gegen ein Kleidergebot argumentieren. Das Neutralitätsgebot erfordert eine gleiche Regelung für alle (Kleidungsverbot für *alle* weltanschaulichen Gruppen oder für *keine*). Allerdings eindeutig ist m.E., dass religiöse Symbolik in behördlichen Räumen wie Gerichten nichts zu suchen haben, denn das ist dann nicht Ausdruck der individuellen Religionsfreiheit, sondern dann macht sich die Institution als solche eine religiöse Symbolik zu eigen.


Ich würde statt von Neutralität von Gleichberechtigung sprechen. Und dann würde ich eine Entscheidung treffen, ob diese Gleichberechtigung eben den Verbot von weltanschaulichen oder politischen Symbolen mit einschließt oder nicht. Diese Entscheidung kann dann auch beinhalten, dass Richter, Polizisten usw. bestimmte festgelegte Uniformen tragen müssen und dass keine weltanschauliche Symbole im Gerichtssaal hängen dürfen.

Dass ein Krankenpfleger den Staat repräsentiert und darum kein Kruzifix tragen darf - ich weiß nicht, das erschiene mir zuweit hergeholt. Das ist mit einer Floskel wir "Neutralität" nicht zu rechtfertigen.

Mfg,
Mirko
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1952974) Verfasst am: 25.09.2014, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:

Beispielsweise kann man das so sehen, dass der Staat seinen Mitarbeitern nicht vorschreiben darf, was diese für Kleidung tragen. Denn die Vorstellung von einer "weltanschaulichen Neutralität" ist womöglich selber eine weltanschauliche. Dass eine neutrale Uniform einer christlichen Uniform vorzuziehen sei, beruht ja auf der politischen Anschauung des Säkularismus und ist somit selber keine neutrale, sondern eine religionskritische Haltung. Religiösen Uniformen werden das Potential zugeschrieben das Empfinden der Patienten zu verletzen und bereits durch diese Zuschreibung verlässt man den Boden der Neutralität. Man könnte aber auch umgekehrt sagen, dass religiöse Menschen womöglich durch den Anblick von neutraler Kleidung verletzt werden, warum nicht?


Weil die Argumentation falsch. Es wird gar nicht den religösen Uniformen das Potential zugeschrieben das Empfinden zu verletzen. Sondern die beiden Argumente sind:
A) das Beamte Repräsentanten des Staates sind und weil der Staat selber neutral ist, die Repräsentanten auch neutral erscheinen müssen.
B) das Politische und Religöse Symbole als Werbung gesehen (werden können) und dies nicht mit der Autorität des Staates geschen soll.


Bereits der Gedanke, dass durch die Wahl der Kleidung eine Repräsentation des Staates geschieht, ist eine politische und nicht-neutrale Haltung. Im mathematischen Forschungsinstitut, wo ich immer meine Vorlesungen habe, sitzt am Empfang öfters mal eine Angestellte mit Kopftuch. Kein Mensch käme daraufhin auf die Idee dem Institut vorzuwerfen es wäre weltanschaulich nicht neutral. Kein Mensch käme auch auf die Idee dieser Angestellten zu unterstellen, dass sie mit ihrem Kopftuch die Absicht des Instituts ausdrückt Werbung für den Islam zu machen.


Ich glaube deine Verallgemeinerung auf kein Mensch zu weit gefasst ist. Als ich mal im Jugendzentrum unter einen nicht religiösen Träger gearbeitet habe, haben wir genau wegen sowas größere Interne Diskussionen gehabt.
Fakt ist der Gesetzgeber hat sich schon ernsthaft und eingehender mit der Thematik beschäftigt und die Reglung und Argumente sind nicht so flach wie du versuchst Sie darzustellen.
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