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Anmeldungsdatum: 21.09.2013
Beiträge: 683

Beitrag(#1958342) Verfasst am: 17.10.2014, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Wenn die Verweigerung von Rechten nicht justiziabel ist, dann bedeutet das nicht automatisch, dass diese Rechte nicht existieren.

Doch. Genau das bedeutet es.

Was du meinst sind Wünsche.

Wobei das Recht auf elterliche Fürsorge ja auch durchaus einklagbar ist. Wenn Eltern ihre Kinder allzu sehr vernachlässigen (und das Jugendamt es mitbekommt), kann ihnen die Fürsorge auch entzogen werden.

Allerdings nur in Extremfällen. Eine elterliche Liebe und Fürsorge weit unter dieser Ebene ist selbstverständlich wünschenswert.
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Fake
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1958862) Verfasst am: 20.10.2014, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

ALLE Rechte sind einklagbar. Das zeichnet sie doch gerade aus. zwinkern
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Naastika
RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1958882) Verfasst am: 20.10.2014, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
ALLE Rechte sind einklagbar. Das zeichnet sie doch gerade aus. zwinkern



Aber nicht unbeding durchsetzbar. Versuch mal, das Umgangsrecht des Kindes mit dem Elternteil praktisch durchzusetzen. Es gibt Entscheidungen, die taugen höchsten als Tapete...
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Fake
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1959097) Verfasst am: 21.10.2014, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
ALLE Rechte sind einklagbar. Das zeichnet sie doch gerade aus. zwinkern


Naastika hat folgendes geschrieben:
Aber nicht unbeding durchsetzbar. Versuch mal, das Umgangsrecht des Kindes mit dem Elternteil praktisch durchzusetzen.

Das wird doch täglich gemacht.

Naastika hat folgendes geschrieben:
Es gibt Entscheidungen, die taugen höchsten als Tapete...

Ausnahmen widerlegen nicht die Regel.
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