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Männliche Beschneidung
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1964696) Verfasst am: 13.11.2014, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

NoReply hat folgendes geschrieben:
Das verstöße gegen das Grundgesetz, die europäische Menschenrechtscharta und die allgemeine Erklärung der Menschenrechte.


Genitalverstümmelung von Kindern auch.

Nun könnte man doch bei Mord an Schwarzen genauso eine "Ausnahme" machen wie bei der Genitalverstümmelung von Jungen. skeptisch

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Die Vorhaut ist nicht das "halbe Genital". Die Kinder wurden so weit ich weiß mehrmals täglich mit dem Rohrstock verprügelt. Das war kein "Klaps auf den Po".



Ja, aber ein Schlag mit dem Rohrstock hinterlässt erstens keine irreparablen Schäden am Körper des Kindes und ist vermutlich auch nicht annähernd so extrem schmerzhaft wie eine Amputation der Vorhaut ohne angemessene Narkose
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27889
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1964700) Verfasst am: 13.11.2014, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:


Aber eigentlich sind solche oder gar längere Erörterungen hier völlig sinnlos, ich sollte wieder zu halbtrolligen zynischen Einzeilern zurückfinden.


NNEEEEEEEEEEEEIIIIIIIIIINNNNNNNNNNN

zwinkern
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1964748) Verfasst am: 13.11.2014, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Nun frage ich mich, warum man in Deutschland sein Kind nicht aus religiösen Gründen den Hintern versohlen darf, wenn es sich falsch verhält, aber seinem Kind aus religiösen Gründen Teile seiner Genitalien (weit verbreitet ohne jegliche Betäubung) irreversibel wegzuschneiden, d.h. seine Genitalien irreparabel zu verstümmeln ist hingegen erlaubt.


Lehnst Du die Beschneidung eigentlich ab, oder ist sie ein Vehikel für Dich, mit dem das Schlagen von Kindern legitimiert werden soll?


Das werte ich in diesem Fall als rein rhetorische Frage. zwinkern
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1964749) Verfasst am: 13.11.2014, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Nun frage ich mich, warum man in Deutschland sein Kind nicht aus religiösen Gründen den Hintern versohlen darf, wenn es sich falsch verhält, aber seinem Kind aus religiösen Gründen Teile seiner Genitalien (weit verbreitet ohne jegliche Betäubung) irreversibel wegzuschneiden, d.h. seine Genitalien irreparabel zu verstümmeln ist hingegen erlaubt.


Lehnst Du die Beschneidung eigentlich ab, oder ist sie ein Vehikel für Dich, mit dem das Schlagen von Kindern legitimiert werden soll?


Das werte ich in diesem Fall als rein rhetorische Frage. zwinkern


Da wäre ich mir nicht so sicher.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1964763) Verfasst am: 13.11.2014, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Lehnst Du die Beschneidung eigentlich ab, oder ist sie ein Vehikel für Dich, mit dem das Schlagen von Kindern legitimiert werden soll?


Ich lehne die Beschneidung von Kindern ohne medizinische Notwendigkeit grundsätzlich ab, egal ob Junge oder Mädchen.

Die Misshandlung von Kindern lehne ich ebenso ab.
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1964855) Verfasst am: 14.11.2014, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Die Misshandlung von Kindern lehne ich ebenso ab.

Das ist eine Nullaussage (= ich lehne ab, was ich ablehne). Jeder lehnt das ab, was er für Mißhandlung hält. Von praktischer Relevanz ist deswegen nur die Frage, was man für eine Mißhandlung hält und was nicht.

Ich zum Beispiel halte die Taufe mit anschließender religiöser Erziehung für Kindesmißhandlung.
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Schlumpf
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Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 2572

Beitrag(#1964878) Verfasst am: 14.11.2014, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:

Das ist eine Nullaussage (= ich lehne ab, was ich ablehne). Jeder lehnt das ab, was er für Mißhandlung hält. Von praktischer Relevanz ist deswegen nur die Frage, was man für eine Mißhandlung hält und was nicht.

Das ist auch wieder wahr. Es gab mal so Typen, die hielten generell Erziehung für Kindesmisshandlung und propagierten die "antiautoritäre Erziehung". Ihre Kinder mußten dann von anderen Menschen erfahren, was man darf und was nicht und was sie besser sein lassen sollten. Dieser Unsinn ist aber Natur sei Dank in der Versenkung verschwunden.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#1964904) Verfasst am: 14.11.2014, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:

Ich zum Beispiel halte die Taufe mit anschließender religiöser Erziehung für Kindesmißhandlung.

Das ist aber jetzt aus juristischer Sicht nicht konkret nachvollziehbar Sehr glücklich
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1964909) Verfasst am: 14.11.2014, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:

Ich zum Beispiel halte die Taufe mit anschließender religiöser Erziehung für Kindesmißhandlung.

Das ist aber jetzt aus juristischer Sicht nicht konkret nachvollziehbar Sehr glücklich

Aus juristischer Sicht gibt es den Begriff "Kindesmisshandlung" überhaupt nicht, Misshandlung von SChutzbefohlenen meint nur physische Schädigungen.
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1964937) Verfasst am: 14.11.2014, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Ich zum Beispiel halte die Taufe mit anschließender religiöser Erziehung für Kindesmißhandlung.


Was genau hälst du daran für Kindesmisshandlung, einem Kind eine handvoll lauwarmes Wasser über den Kopf tropfen zu lassen? skeptisch

"Religiöse Erziehung" im Sinn von "dem Kind Angst machen und es psychisch fertigmachen" halte ich auch für eine Form von (psychischer) Misshandlung, ähnlich wie z.B. Liebesentzug úsw. Man kann aber auch "religiös erziehen" ohne dem Kind Schaden zuzufügen.
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Schlumpf
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Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 2572

Beitrag(#1964955) Verfasst am: 14.11.2014, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Man kann aber auch "religiös erziehen" ohne dem Kind Schaden zuzufügen.

Das halte ich nicht für möglich. M. E. wird dabei einem Kind immer ein psychischer Schaden zugefügt. Spätestens, wenn es zur Ohrenbeichte gehen muss, weil das eben zum Katholizismus gehört, wird ihm geschadet. Da muss er vor einem Geistlichen kuschen und diesem intimste Dinge offenbaren, obwohl doch der Christengott sowieso alles weiss. Ganz abgesehen von den Schuldgefühlen, die ihm eingeimpft wurden und von denen diese Kirche profitiert.

Nachtrag: Kindern einzureden, dass sie in die Hölle kämen, wenn sie sich ein bißchen wohl tun (masturbieren), ist eine Ungeheuerlichkeit. Solche irren Ängste können sich bis ins hohe Alter halten. Ein Onkel meiner Frau, jetzt stolze 85, hat jetzt eine Heidenangst, dass er in die Hölle kommen könnte. Die Pfaffen, wissen gar nicht, was sie anrichten mit ihrem Sündengeschwätz.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1965042) Verfasst am: 15.11.2014, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Man kann aber auch "religiös erziehen" ohne dem Kind Schaden zuzufügen.

Denkste. Aber du ahnst ja nicht mal, welchen Schaden man dir damit zugefügt hat.
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matzdan
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.02.2007
Beiträge: 138
Wohnort: Berlin-Prenzlberg

Beitrag(#1965068) Verfasst am: 15.11.2014, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Man kann aber auch "religiös erziehen" ohne dem Kind Schaden zuzufügen.

Religiöse Erziehung heißt permanent zu lügen und dürfte dem Kindeswohl erheblichen Schaden bereiten.
_________________
Cui bono?

Ich glaube übrigens, dass das gesamte Universum mitsamt allen unseren Erinnerungen, Theorien und Religionen vor 20 Minuten vom Gott Quitzlipochtli erschaffen wurde. Wer kann mir das Gegenteil beweisen? (Bertrand Russell)
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Zahn der schreit
Gesägneter



Anmeldungsdatum: 23.08.2011
Beiträge: 21
Wohnort: Kiel

Beitrag(#1965073) Verfasst am: 15.11.2014, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

NoReply hat folgendes geschrieben:

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Die Maßstäbe müssen dann genauso für Juden, Muslime und Katholiken genauso gelten wie für"Zwölf Stämme" oder andere kleine Religionsgemeinschaften.

Tun sie doch. Auch Katholiken oder "Zwölf Stämme" dürfen ihre Söhne beschneiden, nur haben die meisten kein Interesse daran.

Ja .... Mit den Augen rollen

Es ging darum, dass die Zwölf Stämme ihre Kinder nicht schlagen dürfen, weil das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher als das Erziehungsrecht der Eltern gewichtet wird.
Andererseits dürfen Jungen beschnitten werden, weil dsa Erziehungsrecht der Eltern höher als das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder gewichtet wird.

(Das Recht auf Religionsfreiheit spielt in der Beschneidungsfrage nur insofern eine Rolle, dass die Religionsfreiheit der Kinder unwiderruflich beeinträchtigt wird. Die Religionsfreiheit der Eltern hat damit doch überhaupt nichts zu tun.)

Zitat repariert - astarte
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1965074) Verfasst am: 15.11.2014, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

matzdan hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Man kann aber auch "religiös erziehen" ohne dem Kind Schaden zuzufügen.

Religiöse Erziehung heißt permanent zu lügen und dürfte dem Kindeswohl erheblichen Schaden bereiten.

Du lügst doch.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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matzdan
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.02.2007
Beiträge: 138
Wohnort: Berlin-Prenzlberg

Beitrag(#1965075) Verfasst am: 15.11.2014, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
matzdan hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Man kann aber auch "religiös erziehen" ohne dem Kind Schaden zuzufügen.

Religiöse Erziehung heißt permanent zu lügen und dürfte dem Kindeswohl erheblichen Schaden bereiten.

Du lügst doch.

Nein.

Dass Gott existiert ist hingegen eine Lüge.
_________________
Cui bono?

Ich glaube übrigens, dass das gesamte Universum mitsamt allen unseren Erinnerungen, Theorien und Religionen vor 20 Minuten vom Gott Quitzlipochtli erschaffen wurde. Wer kann mir das Gegenteil beweisen? (Bertrand Russell)
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Bernd, frueher gen. Beate
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Anmeldungsdatum: 30.10.2014
Beiträge: 163

Beitrag(#1965081) Verfasst am: 15.11.2014, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

matzdan hat folgendes geschrieben:
Dass Gott existiert ist hingegen eine Lüge.


Nur wenn der Priester Atheist ist, ist es ein Lüge.
Aber selbst wenn ein Atheist die Existenz Gottes verkündet, macht das nichts. Pädagogische Lügen sind üblich und werden allgemein akzeptiert.

Hat aber mit Beschneidung alles nichts zu tun. Kauf dir einen Duden.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1965091) Verfasst am: 15.11.2014, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zahn der schreit hat folgendes geschrieben:

Es ging darum, dass die Zwölf Stämme ihre Kinder nicht schlagen dürfen, weil das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher als das Erziehungsrecht der Eltern gewichtet wird.
Andererseits dürfen Jungen beschnitten werden, weil dsa Erziehungsrecht der Eltern höher als das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder gewichtet wird.

(Das Recht auf Religionsfreiheit spielt in der Beschneidungsfrage nur insofern eine Rolle, dass die Religionsfreiheit der Kinder unwiderruflich beeinträchtigt wird. Die Religionsfreiheit der Eltern hat damit doch überhaupt nichts zu tun.)

Zitat repariert - astarte

Es ist einfach immer falsch, wenn pauschal behauptet wird, ein Grundrecht stünde höher als ein anderes. Im übrigen ist der Satz in Klammern Unsinn.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1965105) Verfasst am: 15.11.2014, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

matzdan hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Man kann aber auch "religiös erziehen" ohne dem Kind Schaden zuzufügen.

Religiöse Erziehung heißt permanent zu lügen und dürfte dem Kindeswohl erheblichen Schaden bereiten.



Religiöse Erziehung ist nicht gleich religiöse Erziehung.
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Zahn der schreit
Gesägneter



Anmeldungsdatum: 23.08.2011
Beiträge: 21
Wohnort: Kiel

Beitrag(#1965211) Verfasst am: 16.11.2014, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zahn der schreit hat folgendes geschrieben:

Es ging darum, dass die Zwölf Stämme ihre Kinder nicht schlagen dürfen, weil das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher als das Erziehungsrecht der Eltern gewichtet wird.
Andererseits dürfen Jungen beschnitten werden, weil dsa Erziehungsrecht der Eltern höher als das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder gewichtet wird.

(Das Recht auf Religionsfreiheit spielt in der Beschneidungsfrage nur insofern eine Rolle, dass die Religionsfreiheit der Kinder unwiderruflich beeinträchtigt wird. Die Religionsfreiheit der Eltern hat damit doch überhaupt nichts zu tun.)

Zitat repariert - astarte

Es ist einfach immer falsch, wenn pauschal behauptet wird, ein Grundrecht stünde höher als ein anderes. Im übrigen ist der Satz in Klammern Unsinn.


Es wird ja gerade nicht pauschal ein Recht höher als ein anderes bewertet. Denn ganz offensichtlich widersprechen sich die beiden Urteile.

Was ist an dem Satz in Klammern Unsinn?
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1965241) Verfasst am: 16.11.2014, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zahn der schreit hat folgendes geschrieben:

Was ist an dem Satz in Klammern Unsinn?

1. wird die Religionsfreiheit nicht irreversibel beeinträchtigt, da ein Austritt aus der Religionsgemeinschaft trotz Beschneidung möglich bleibt und ein beschnittenes Glied nicht so zwingend mit einer Religionsgemeinschaft assoziiert wird, dass es ein "Brandmal" darstellt.
2. Strahlt Art. 4 GG auf das Erziehungsrecht der Eltern aus, so dass die Religionsfreiheit natürlich mitumfasst ist (die verfassungsrechtliche Situation der Beschneidungsproblematik erscheint mir überaus komplex, jedenfalls komplexer, als das eine bei diesem Thema irgendwie überall aufgeheizte Forendebatte dieser gerecht werden könnte).
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1965244) Verfasst am: 16.11.2014, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Denkste. Aber du ahnst ja nicht mal, welchen Schaden man dir damit zugefügt hat.


Welchen denn? Erklär mal.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1965245) Verfasst am: 16.11.2014, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

matzdan hat folgendes geschrieben:
Religiöse Erziehung heißt permanent zu lügen und dürfte dem Kindeswohl erheblichen Schaden bereiten.


Wieso lügen? Und welchen Schaden? Kannst du den Schaden mal konkret beschreiben?
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1965246) Verfasst am: 16.11.2014, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
1. wird die Religionsfreiheit nicht irreversibel beeinträchtigt, da ein Austritt aus der Religionsgemeinschaft trotz Beschneidung möglich bleibt und ein beschnittenes Glied nicht so zwingend mit einer Religionsgemeinschaft assoziiert wird, dass es ein "Brandmal" darstellt.


Natürlich kann ein als Baby genitalverstümmelter Mensch später aus der Religionsgemeinschaft austreten. Die Verstümmelung seines Körpers bleibt allerdings bestehen, ist nicht reversibel.

Samson83 hat folgendes geschrieben:
2. Strahlt Art. 4 GG auf das Erziehungsrecht der Eltern aus, so dass die Religionsfreiheit natürlich mitumfasst ist (die verfassungsrechtliche Situation der Beschneidungsproblematik erscheint mir überaus komplex, jedenfalls komplexer, als das eine bei diesem Thema irgendwie überall aufgeheizte Forendebatte dieser gerecht werden könnte).


Warum ist das Thema bei der Beschneidung von Jungen "überaus komplex" und bei der Beschneidung von Mädchen nicht?

Ich finde daran eigentlich gar nichts komplex. Kann die Religionsfreiheit der Eltern und das Erziehungsrecht der Eltern eine Rechtfertigung dafür sein, dem Kind sein Recht auf körperliche Unversehrheit abzusprechen und ihm körperliche Schäden und Schmerzen zuzufügen. Das ist doch die entscheidende Frage.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1965255) Verfasst am: 16.11.2014, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:

Warum ist das Thema bei der Beschneidung von Jungen "überaus komplex" und bei der Beschneidung von Mädchen nicht?

Weil Art. 4 bei der Beschneidung von Mädchen kaum relevant ist und zudem die Eingriffsintensität sich unterscheidet.

Zitat:
Ich finde daran eigentlich gar nichts komplex. Kann die Religionsfreiheit der Eltern und das Erziehungsrecht der Eltern eine Rechtfertigung dafür sein, dem Kind sein Recht auf körperliche Unversehrheit abzusprechen und ihm körperliche Schäden und Schmerzen zuzufügen. Das ist doch die entscheidende Frage.

Schwer ist ja auch nicht die frage zu finden, sondern die Antwort.
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Zahn der schreit
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Anmeldungsdatum: 23.08.2011
Beiträge: 21
Wohnort: Kiel

Beitrag(#1965620) Verfasst am: 18.11.2014, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zahn der schreit hat folgendes geschrieben:

Was ist an dem Satz in Klammern Unsinn?

1. wird die Religionsfreiheit nicht irreversibel beeinträchtigt, da ein Austritt aus der Religionsgemeinschaft trotz Beschneidung möglich bleibt und ein beschnittenes Glied nicht so zwingend mit einer Religionsgemeinschaft assoziiert wird, dass es ein "Brandmal" darstellt.


Es verhindert z.B., dass man später einer Religion zugehört, für die man eine Vorhaut braucht.
(Das ist auch nicht alberner, als dass eine Religion sagen würde, dass man keine Vorhaut haben soll, falls das als Einwand kommt.)
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1965640) Verfasst am: 18.11.2014, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zahn der schreit hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zahn der schreit hat folgendes geschrieben:

Was ist an dem Satz in Klammern Unsinn?

1. wird die Religionsfreiheit nicht irreversibel beeinträchtigt, da ein Austritt aus der Religionsgemeinschaft trotz Beschneidung möglich bleibt und ein beschnittenes Glied nicht so zwingend mit einer Religionsgemeinschaft assoziiert wird, dass es ein "Brandmal" darstellt.


Es verhindert z.B., dass man später einer Religion zugehört, für die man eine Vorhaut braucht.
(Das ist auch nicht alberner, als dass eine Religion sagen würde, dass man keine Vorhaut haben soll, falls das als Einwand kommt.)

Es geht nicht darum, dass diese Regel albern wäre, sondern das eine solche Religion nicht existiert. Zudem würde wenn man solche Hypothesen als Argument zulassen würde jeder irreversible Eingriff, etwa auch eine Blinddarmopoeration, einen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellen, was evident absurd ist.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
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Beitrag(#1965641) Verfasst am: 18.11.2014, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Es geht nicht darum, dass diese Regel albern wäre, sondern das eine solche Religion nicht existiert. Zudem würde wenn man solche Hypothesen als Argument zulassen würde jeder irreversible Eingriff, etwa auch eine Blinddarmopoeration, einen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellen, was evident absurd ist.

Zwischen medizinisch (lebens)notwendigen Operationen und religiös/traditionell begründeten Verstümmelungen besteht ein evidenter Unterschied.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1965653) Verfasst am: 18.11.2014, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Und nicht jeder, der sich beim Brot abschneiden den einen oder anderen Finger absäbelt, gehört deswegen der Yakuza an. Allerdings passiert es betroffenen Asiaten häufiger, dass sie bei Polizeikontrollen wegen einer solchen (auch völlig unabhängig entstandenen) Verstümmelung diskriminiert werden.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1965659) Verfasst am: 18.11.2014, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

Es geht nicht darum, dass diese Regel albern wäre, sondern das eine solche Religion nicht existiert. Zudem würde wenn man solche Hypothesen als Argument zulassen würde jeder irreversible Eingriff, etwa auch eine Blinddarmopoeration, einen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellen, was evident absurd ist.

Zwischen medizinisch (lebens)notwendigen Operationen und religiös/traditionell begründeten Verstümmelungen besteht ein evidenter Unterschied.

Ja, gelle, das Wort "evident" klingt immer schön. Jedenfalls wird ein irreversibler Eingriff in die kindliche Religionsfreiheit von keiner ernstzunehmenden Person vertreten und erscheint mir auch eher als ziemlich weit hergeholt.

Bei diesem Thema bemerkt man mehr als bei anderen den Unterschied in der Vorgehensweise:
a) Erst: Welche Lösung will ich? Dann: Wie finde ich Argumente dafür?
b) Erst: Welche Argumente und Gesichtspunkte gibt es? Dann: Zu welcher Lösung komme ich dann.

Bei der Beschneidungsfrage gehen hier und andernorts viele aufgrund emotionaler Abneigung gegen die Beschneidung nach a) vor, was ich unredlich finde.
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