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Neues zum Kopftuch...
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
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Beitrag(#1990089) Verfasst am: 13.03.2015, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Welche "hinreichend konkrete Gefahr" soll denn von einem Kopftuch wohl so ausgehen können? Entweder fehlt da noch was Entscheidendes in der Aussage, oder das kommt einer Erlaubnis - anders als der Artikel am Ende behauptet - doch sehr nahe.



Stärkung der bereits in der bestimmten Schule erkennbaren verfassungsfeindlichen Tendenzen? Steigende Anzahl von Schülern mit erkennbar islamistischen Bedankengut, welches sich eben in deren konkretem Verhalten äußert?
Korreliered mit steigender Anzahl von kopfverhüllten Lehrerinnen?

edtih: rsch


Zuletzt bearbeitet von Naastika am 13.03.2015, 12:39, insgesamt einmal bearbeitet
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1990090) Verfasst am: 13.03.2015, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Bundesverfassungsgericht: Karlsruher Richter schränken Kopftuchverbot ein

Nordrhein-Westfalen muss wohl das rigide Kopftuchverbot in seinem Schulgesetz überarbeiten. Die Ordenstracht von Nonnen und die jüdische Kippa dürfen nicht bevorzugt werden. Die Entscheidung wurde vorzeitig bekannt.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/kopftuchverbot-wird-vom-bundesverfassungsgericht-eingeschraenkt-a-1023263.html


Da bin ich schon vor 5 Jahr draufgekommen.

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1452882#1452882
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1990092) Verfasst am: 13.03.2015, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, hier noch weitere, nicht minder interessante Aussage des Gerichts, die in letzten Posts hier unterging: "Das Bundesverfassungsgericht wird heute in einer Entscheidung über zwei Beschwerden aus Nordrhein-Westfalen erklären, dass die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen” nicht gegenüber anderen Religionen bevorzugt werden dürfe."

Somit: eine Angleichung von Geltung der Symbolik der theistischen Religionen untereinander.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1990108) Verfasst am: 13.03.2015, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Welche "hinreichend konkrete Gefahr" soll denn von einem Kopftuch wohl so ausgehen können? Entweder fehlt da noch was Entscheidendes in der Aussage, oder das kommt einer Erlaubnis - anders als der Artikel am Ende behauptet - doch sehr nahe.



Stärkung der bereits in der bestimmten Schule erkennbaren verfassungsfeindlichen Tendenzen? Steigende Anzahl von Schülern mit erkennbar islamistischen Bedankengut, welches sich eben in deren konkretem Verhalten äußert?
Korreliered mit steigender Anzahl von kopfverhüllten Lehrerinnen?

edtih: rsch

Das ist eine abstrakte, keine konkrete Gefahr. POR vergessen?
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1990110) Verfasst am: 13.03.2015, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Welche "hinreichend konkrete Gefahr" soll denn von einem Kopftuch wohl so ausgehen können? Entweder fehlt da noch was Entscheidendes in der Aussage, oder das kommt einer Erlaubnis - anders als der Artikel am Ende behauptet - doch sehr nahe.



Stärkung der bereits in der bestimmten Schule erkennbaren verfassungsfeindlichen Tendenzen? Steigende Anzahl von Schülern mit erkennbar islamistischen Bedankengut, welches sich eben in deren konkretem Verhalten äußert?
Korreliered mit steigender Anzahl von kopfverhüllten Lehrerinnen?

edtih: rsch

Das ist eine abstrakte, keine konkrete Gefahr. POR vergessen?


Ah zynisches Grinsen , na dann *fingerhakeln* :
Konkrete Sachlage, bei ungehindertem Verlauf in naher Zukunft zu einem Schadensereignis hinführend. Dann bilde doch einen fiktiven SV (ausser, dass die Lehrerin sich bemi Kopftuchbinden aus Versehen selbst stranguliert).
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
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Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1990112) Verfasst am: 13.03.2015, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Bundesverfassungsgericht: Karlsruher Richter schränken Kopftuchverbot ein

Nordrhein-Westfalen muss wohl das rigide Kopftuchverbot in seinem Schulgesetz überarbeiten. Die Ordenstracht von Nonnen und die jüdische Kippa dürfen nicht bevorzugt werden. Die Entscheidung wurde vorzeitig bekannt.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/kopftuchverbot-wird-vom-bundesverfassungsgericht-eingeschraenkt-a-1023263.html


Da bin ich schon vor 5 Jahr draufgekommen.

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1452882#1452882


Religiöse Symbole und Trachten haben in einer aufklärerischen Schule nichts zu suchen. Trennung von Religion und Staat ist ja wohl das mindeste. Das gilt für alle Religionen.

Die Angleichung darf also nicht so aussehen, dass jetzt auch das Kopftuch erlaubt ist, sondern dass kein religiöses Symbol von einem Lehrer oder einer Lehrerin getragen werden darf.

Laizismus halt ...- Schulterzucken
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K.I.Z - Frieden

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Zuletzt bearbeitet von Skeptiker am 13.03.2015, 14:56, insgesamt einmal bearbeitet
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Naastika
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Beitrag(#1990114) Verfasst am: 13.03.2015, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Die Angleichung darf also nicht so aussehen, dass jetzt auch das Kopftuch erlaubt ist, sondern dass kein religiöses Symbol von einem Lehrer oder einer Lehrerin getragen werden darf.



Ja, wäre auch mein Ziel. Blöd, dass BVerfG dieses Zwischenstadium wählt.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1990119) Verfasst am: 13.03.2015, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Welche "hinreichend konkrete Gefahr" soll denn von einem Kopftuch wohl so ausgehen können? Entweder fehlt da noch was Entscheidendes in der Aussage, oder das kommt einer Erlaubnis - anders als der Artikel am Ende behauptet - doch sehr nahe.



Stärkung der bereits in der bestimmten Schule erkennbaren verfassungsfeindlichen Tendenzen? Steigende Anzahl von Schülern mit erkennbar islamistischen Bedankengut, welches sich eben in deren konkretem Verhalten äußert?
Korreliered mit steigender Anzahl von kopfverhüllten Lehrerinnen?

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Das ist eine abstrakte, keine konkrete Gefahr. POR vergessen?


Ah zynisches Grinsen , na dann *fingerhakeln* :
Konkrete Sachlage, bei ungehindertem Verlauf in naher Zukunft zu einem Schadensereignis hinführend. Dann bilde doch einen fiktiven SV (ausser, dass die Lehrerin sich bemi Kopftuchbinden aus Versehen selbst stranguliert).

Ja eben. Ich halte eine konkrete Gefahr durch ein Kopftuch auch für Fernliegend und begrüße diese Entscheidung daher.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1990120) Verfasst am: 13.03.2015, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Religiöse Symbole und Trachten haben in einer aufklärerischen Schule nichts zu suchen.

Quatsch.


Zitat:
Trennung von Religion und Staat ist ja wohl das mindeste. Das gilt für alle Religionen.

Die Angleichung darf also nicht so aussehen, dass jetzt auch das Kopftuch erlaubt ist, sondern dass kein religiöses Symbol von einem Lehrer oder einer Lehrerin getragen werden darf.

Laizismus halt ...- Schulterzucken

Zum Glück sind wir kein laizistischer Staat.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 22263

Beitrag(#1990125) Verfasst am: 13.03.2015, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Ja, hier noch weitere, nicht minder interessante Aussage des Gerichts, die in letzten Posts hier unterging: "Das Bundesverfassungsgericht wird heute in einer Entscheidung über zwei Beschwerden aus Nordrhein-Westfalen erklären, dass die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen” nicht gegenüber anderen Religionen bevorzugt werden dürfe."

Somit: eine Angleichung von Geltung der Symbolik der theistischen Religionen untereinander.

Das ist Teil der Begründung, ändert aber an der von mir zitierten Aussage aus dem Urteil nichts.

Damit müssten Kopftuchgegner eine konkrete Gefahr finden, die ich mir wirklich nicht vorstellen kann. Es sei denn, es würde sich um Lehrerinnen handeln, die tatsächlich und nachweisbar verfassungsfeindliche Einstellungen haben - dann wird man sie aber sowieso los. Was du vorgebracht hast, wäre ja auch als abstrakte Gefahr schon wohlwollend gesehen. Ich würde ja sagen, pure Unterstellung und alberner Spekulatius - aber zumindest letzteres ist wohl kein juristischer Begriff.

Insgesamt, gute Sache für eine offene und gleichberechtigte Gesellschaft.
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tillich (epigonal)
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Beiträge: 22263

Beitrag(#1990126) Verfasst am: 13.03.2015, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Trennung von Religion und Staat ist ja wohl das mindeste. Das gilt für alle Religionen.

Erst einmal ist die komplette Trennung von Staat und Religion nun mal nicht das Modell des GG. Nur in diesem kann das BVerfG aber logischerweise urteilen.

Und zweitens würde würde eine komplette Trennung von Staat und Religion m.E. heißen, dass sich der Staat in die Religion nicht einmischt, auch nicht bei seinen Angestellten. Religiöse Symbole zu verbieten wäre aber genau das.
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Naastika
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Beiträge: 6100
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Beitrag(#1990128) Verfasst am: 13.03.2015, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Welche "hinreichend konkrete Gefahr" soll denn von einem Kopftuch wohl so ausgehen können? Entweder fehlt da noch was Entscheidendes in der Aussage, oder das kommt einer Erlaubnis - anders als der Artikel am Ende behauptet - doch sehr nahe.



Stärkung der bereits in der bestimmten Schule erkennbaren verfassungsfeindlichen Tendenzen? Steigende Anzahl von Schülern mit erkennbar islamistischen Bedankengut, welches sich eben in deren konkretem Verhalten äußert?
Korreliered mit steigender Anzahl von kopfverhüllten Lehrerinnen?

edtih: rsch

Das ist eine abstrakte, keine konkrete Gefahr. POR vergessen?


Ah zynisches Grinsen , na dann *fingerhakeln* :
Konkrete Sachlage, bei ungehindertem Verlauf in naher Zukunft zu einem Schadensereignis hinführend. Dann bilde doch einen fiktiven SV (ausser, dass die Lehrerin sich bemi Kopftuchbinden aus Versehen selbst stranguliert).

Ja eben. Ich halte eine konkrete Gefahr durch ein Kopftuch auch für Fernliegend und begrüße diese Entscheidung daher.



Dass an Berliner Schule Mädchen ohne Kopftuch drangsaliert werden, kam durchaus vor.
Und wenn diese Störung des Schulfrieden nun mit dem Kopftuch der Lehrkräfte durch die Täter selbst begründet wird? Noch konkreter ginge kaum...


edith: Das auch @tillich
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Zumsel
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Beitrag(#1990129) Verfasst am: 13.03.2015, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Trennung von Religion und Staat ist ja wohl das mindeste. Das gilt für alle Religionen.

Erst einmal ist die komplette Trennung von Staat und Religion nun mal nicht das Modell des GG. Nur in diesem kann das BVerfG aber logischerweise urteilen.

Und zweitens würde würde eine komplette Trennung von Staat und Religion m.E. heißen, dass sich der Staat in die Religion nicht einmischt, auch nicht bei seinen Angestellten. Religiöse Symbole zu verbieten wäre aber genau das.


Nein, das ist doch Quatsch. Ein Angestellter des Staates steht im Rahmen seiner Funktion ja nicht bloß in einem staatsbürgerlichen Verhältnis zum Staat, sondern repräsentiert diesen. Du kannst als Lehrer ja auch nicht im Unterricht Werbung für eine bestimmte Partei machen und dich dann darauf berufen, dass dich dein Arbeitgeber ja wohl nicht in deinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung beschränken dürfe.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1990131) Verfasst am: 13.03.2015, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:

Dass an Berliner Schule Mädchen ohne Kopftuch drangsaliert werden, kam durchaus vor.
Und wenn diese Störung des Schulfrieden nun mit dem Kopftuch der Lehrkräfte durch die Täter selbst begründet wird? Noch konkreter ginge kaum...
edith: Das auch @tillich

Dann wäre diese Begründung aber falsch.
Die Gefahr ginge dann von den drangsalierenden aus, nicht von dem Kopftuch der Lehrkraft.
Wenn wir schon bei POR sind - die Zweckveranlasserproblematik kennst du doch bestimmt auch.
Wobei hier nicht mal eine Zweckveranlasserproblematik vorliegt.

Wenn alle Mädchen in kurzen Röcken drangsaliert werden, wird die Gefahr auch nicht dadurch begründet, das eine Lehrerin lange Röcke trägt und der Ansicht ist, dies müsse man anstandshalber so tun.
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Samson83
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Beitrag(#1990132) Verfasst am: 13.03.2015, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Du kannst als Lehrer ja auch nicht im Unterricht Werbung für eine bestimmte Partei machen und dich dann darauf berufen, dass dich dein Arbeitgeber ja wohl nicht in deinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung beschränken dürfe.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist durch das Beamtenrecht und allgemeine Schulrecht sehr wohl einschränkbar und tatsächlich eingeschränkt. Die Religionsfreiheit aber nicht, da diese ein schrankenloses Grundrecht ist und einen viel stärkeren Menschenwürdekern hat.
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Skeptiker
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Beitrag(#1990133) Verfasst am: 13.03.2015, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Trennung von Religion und Staat ist ja wohl das mindeste. Das gilt für alle Religionen.

Erst einmal ist die komplette Trennung von Staat und Religion nun mal nicht das Modell des GG. Nur in diesem kann das BVerfG aber logischerweise urteilen.

Und zweitens würde würde eine komplette Trennung von Staat und Religion m.E. heißen, dass sich der Staat in die Religion nicht einmischt, auch nicht bei seinen Angestellten. Religiöse Symbole zu verbieten wäre aber genau das.


Es ist doch genau umgekehrt. Die Religion ist es, die sich in staatliche Angelegenheiten einmischt. Sie ist es, die ihren angestammten privaten Bereich verlässt und sich in öffentliche Angelegenheiten einmischt.

Verlange ich etwa, dass sich der Staat in die Religion einmischt? Nein. Ich verlange, dass sich die Religion aus staatlichen Angelegenheiten heraus hält.

Und wenn das das olle GG aus der Weimarer Kirchenrepublik nicht hergibt, dann muss es eben gemäß der europäischen Aufklärung auf den neuesten Stand gebracht werden, am besten gleich europaweit innerhalb der EU. Dann wäre die wenigstens mal für einen Fortschritt nütze ...-!
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Zuletzt bearbeitet von Skeptiker am 13.03.2015, 17:02, insgesamt einmal bearbeitet
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Zumsel
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Beitrag(#1990135) Verfasst am: 13.03.2015, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Du kannst als Lehrer ja auch nicht im Unterricht Werbung für eine bestimmte Partei machen und dich dann darauf berufen, dass dich dein Arbeitgeber ja wohl nicht in deinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung beschränken dürfe.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist durch das Beamtenrecht und allgemeine Schulrecht sehr wohl einschränkbar und tatsächlich eingeschränkt. Die Religionsfreiheit aber nicht, da diese ein schrankenloses Grundrecht ist und einen viel stärkeren Menschenwürdekern hat.


Und diese juristische Auffassung wäre auch unter den Gegebenheiten einer laizistischen Verfassung haltbar? Denn darum ging es ja.
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Skeptiker
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Beitrag(#1990136) Verfasst am: 13.03.2015, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Du kannst als Lehrer ja auch nicht im Unterricht Werbung für eine bestimmte Partei machen und dich dann darauf berufen, dass dich dein Arbeitgeber ja wohl nicht in deinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung beschränken dürfe.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist durch das Beamtenrecht und allgemeine Schulrecht sehr wohl einschränkbar und tatsächlich eingeschränkt. Die Religionsfreiheit aber nicht, da diese ein schrankenloses Grundrecht ist und einen viel stärkeren Menschenwürdekern hat.


Hattest du nicht mal gefordert, den Begriff der Menschenwürde aus dem GG zu entfernen?

Aber wo es um Religion geht, kommst du plötzlich mit Menschenwürde an?

Du drehst dir Dinge auch so hin, bis es passend ist, oder?
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Samson83
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Beitrag(#1990137) Verfasst am: 13.03.2015, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Du kannst als Lehrer ja auch nicht im Unterricht Werbung für eine bestimmte Partei machen und dich dann darauf berufen, dass dich dein Arbeitgeber ja wohl nicht in deinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung beschränken dürfe.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist durch das Beamtenrecht und allgemeine Schulrecht sehr wohl einschränkbar und tatsächlich eingeschränkt. Die Religionsfreiheit aber nicht, da diese ein schrankenloses Grundrecht ist und einen viel stärkeren Menschenwürdekern hat.


Und diese juristische Auffassung wäre auch unter den Gegebenheiten einer laizistischen Verfassung haltbar? Denn darum ging es ja.

Nein darum geht es nicht. Wir haben eben keine laizistische Verfassung.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1990138) Verfasst am: 13.03.2015, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Du kannst als Lehrer ja auch nicht im Unterricht Werbung für eine bestimmte Partei machen und dich dann darauf berufen, dass dich dein Arbeitgeber ja wohl nicht in deinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung beschränken dürfe.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist durch das Beamtenrecht und allgemeine Schulrecht sehr wohl einschränkbar und tatsächlich eingeschränkt. Die Religionsfreiheit aber nicht, da diese ein schrankenloses Grundrecht ist und einen viel stärkeren Menschenwürdekern hat.


Hattest du nicht mal gefordert, den Begriff der Menschenwürde aus dem GG zu entfernen?

Aber wo es um Religion geht, kommst du plötzlich mit Menschenwürde an?

Du drehst dir Dinge auch so hin, bis es passend ist, oder?

Es sind doch zwei Ebenen zu trennen. Einerseits wie man die Verfassung gerne hätte, andererseits wie sie eben ist und damit anzuwenden ist. Die Rechtsauslegung des BverfG wird nicht dadurch unrichtig, dass ich das dieser Auslegung zugrunde liegende Recht für änderungsbedürftig halte; was ich in Bezug auf die hier zu entscheidende Streitfrage im Übrigen nicht tue.
(Die äquivalente Problematik haben die Spacken bei Facebook auch bzgl. des Edathyurteils nicht verstanden).
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
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Beitrag(#1990139) Verfasst am: 13.03.2015, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Dass an Berliner Schule Mädchen ohne Kopftuch drangsaliert werden, kam durchaus vor.
Und wenn diese Störung des Schulfrieden nun mit dem Kopftuch der Lehrkräfte durch die Täter selbst begründet wird? Noch konkreter ginge kaum...

Dann wäre m.E. die überzeugendste Reaktion, die auch als solche und nicht als unterdrückerische Maßnahme bei gläubigen Schülern ankommt, dass die Schule insgesamt inkl. einer evtl. kopftuchtragenden Lehrerin dafür eintritt, dass jede und jeder es mit religiösen Symbolen halten darf, wie sie oder er will.

Wie soll eine Schule das denn glaubwürdig machen, wenn sie selbst bei ihren Lehrkräften diese Freiheit einschränkt? Dann haben wir doch nur noch einen Kulturkampf zwischen einem freiheitseinschränkenden laizistischen Staat und ebenso freiheitseinschränkenden Fundamentalisten, in dem es gerade um so mehr glaubwürdiger erscheint, dass eine "gute Muslimin" Kopftuch tragen "müsste" als Zeichen gegen diese Einschränkung. Damit werden die freiheitlichen Kräfte dazwischen zerrieben - wie zB in der Türkei zwischen Kemalisten und Islamisten.
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Samson83
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Beitrag(#1990140) Verfasst am: 13.03.2015, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Und wenn das das olle GG aus der Weimarer Kirchenrepublik nicht hergibt, dann muss es eben gemäß der europäischen Aufklärung auf den neuesten Stand gebracht werden, am besten gleich europaweit innerhalb der EU. Dann wäre die wenigstens mal für einen Fortschritt nütze ...-!

Das es diesen "neuesten Stand" gibt, bestreite ich. In Bezug auf meine Wertschätzung der "Aufklärung" verweise ich auf meinen absolut unironisch gemeinten Rang.
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Zumsel
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Beitrag(#1990141) Verfasst am: 13.03.2015, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Du kannst als Lehrer ja auch nicht im Unterricht Werbung für eine bestimmte Partei machen und dich dann darauf berufen, dass dich dein Arbeitgeber ja wohl nicht in deinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung beschränken dürfe.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist durch das Beamtenrecht und allgemeine Schulrecht sehr wohl einschränkbar und tatsächlich eingeschränkt. Die Religionsfreiheit aber nicht, da diese ein schrankenloses Grundrecht ist und einen viel stärkeren Menschenwürdekern hat.


Und diese juristische Auffassung wäre auch unter den Gegebenheiten einer laizistischen Verfassung haltbar? Denn darum ging es ja.

Nein darum geht es nicht. Wir haben eben keine laizistische Verfassung.


Doch, genau darum ging es in diesem Zusammenhang.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1990142) Verfasst am: 13.03.2015, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Du kannst als Lehrer ja auch nicht im Unterricht Werbung für eine bestimmte Partei machen und dich dann darauf berufen, dass dich dein Arbeitgeber ja wohl nicht in deinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung beschränken dürfe.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist durch das Beamtenrecht und allgemeine Schulrecht sehr wohl einschränkbar und tatsächlich eingeschränkt. Die Religionsfreiheit aber nicht, da diese ein schrankenloses Grundrecht ist und einen viel stärkeren Menschenwürdekern hat.


Und diese juristische Auffassung wäre auch unter den Gegebenheiten einer laizistischen Verfassung haltbar? Denn darum ging es ja.

Nein darum geht es nicht. Wir haben eben keine laizistische Verfassung.


Doch, genau darum ging es in diesem Zusammenhang.

Eine juristische Auffassung stützt sich zwangsläufig auf die gegenwärtige Rechtslage, nicht auf eine gewünschte; ansonsten ist es keine juristische Auffassung, sondern eine ethische/politische.
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
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Beitrag(#1990143) Verfasst am: 13.03.2015, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Trennung von Religion und Staat ist ja wohl das mindeste. Das gilt für alle Religionen.

Erst einmal ist die komplette Trennung von Staat und Religion nun mal nicht das Modell des GG. Nur in diesem kann das BVerfG aber logischerweise urteilen.

Und zweitens würde würde eine komplette Trennung von Staat und Religion m.E. heißen, dass sich der Staat in die Religion nicht einmischt, auch nicht bei seinen Angestellten. Religiöse Symbole zu verbieten wäre aber genau das.


Es ist doch genau umgekehrt. Die Religion ist es, die sich in staatliche Angelegenheiten einmischt. Sie ist es, die ihren angestammten privaten Bereich verlässt und sich in öffentliche Angelegenheiten einmischt.

Verlange ich etwa, dass sich der Staat in die Religion einmischt? Nein. Ich verlange, dass sich die Religion aus staatlichen Angelegenheiten heraus hält.

Und wenn das das olle GG aus der Weimarer Kirchenrepublik nicht hergibt, dann muss es eben gemäß der europäischen Aufklärung auf den neuesten Stand gebracht werden, am besten gleich europaweit innerhalb der EU. Dann wäre die wenigstens mal für einen Fortschritt nütze ...-!

Deine merkwürdige Idee, dass die Religion hübsch im Privaten bleiben müsse und sich in der Öffentlichkeit nicht zeigen dürfe, wäre doch selbst schon eine freiheitseinschränkende Einmischung des Staates in die Religion. Woher sollte ein freiheitlicher Staat denn bitteschön das Recht haben, zu bestimmen, dass Religion aus der Öffentlichkeit draußen bleiben müsste und nur im stillen Kämmerlein stattfinden dürfte?

Sich einfach nur so zu kleiden, wie man sich - im gesellschaftlich üblichen akzeptablen Rahmen, wozu Kopfbedeckungen zweifelsfrei gehören - immer kleidet, ist keine "religiöse Einmischung in die Angelegenheiten des Staates", sondern das ganz normale, alltägliche Verhalten. Ebenso wie es keine "religiöse Einmischung" ist, im öffentlichen Diskurs religiöse Meinung zu äußern, sondern ganz stinknormale Ausübung der Meinungsfreiheit.

Wenn eine Frau einen Hut trägt oder eine Mütze oder ein Kopftuch oder gar nichts oder Pferdeschwanz oder Haare offen oder Perücke, dann hat das einem freiheitlichen, neutralen, und, ja, gerade einem säkularen Staat gefälligst alles gleich zu gelten; und die Gründe, warum dies oder jenes getragen wird, hätten ihn überhaupt nicht zu interessieren.

(Disclaimer: Antworten auf Nacktheits-Derailing-Argumente und Godwins bitte im Threadverlauf nachlesen, geh ich nicht drauf ein.)
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1990144) Verfasst am: 13.03.2015, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Trennung von Religion und Staat ist ja wohl das mindeste. Das gilt für alle Religionen.

Erst einmal ist die komplette Trennung von Staat und Religion nun mal nicht das Modell des GG. Nur in diesem kann das BVerfG aber logischerweise urteilen.

Und zweitens würde würde eine komplette Trennung von Staat und Religion m.E. heißen, dass sich der Staat in die Religion nicht einmischt, auch nicht bei seinen Angestellten. Religiöse Symbole zu verbieten wäre aber genau das.


Es ist doch genau umgekehrt. Die Religion ist es, die sich in staatliche Angelegenheiten einmischt. Sie ist es, die ihren angestammten privaten Bereich verlässt und sich in öffentliche Angelegenheiten einmischt.

Verlange ich etwa, dass sich der Staat in die Religion einmischt? Nein. Ich verlange, dass sich die Religion aus staatlichen Angelegenheiten heraus hält.

Und wenn das das olle GG aus der Weimarer Kirchenrepublik nicht hergibt, dann muss es eben gemäß der europäischen Aufklärung auf den neuesten Stand gebracht werden, am besten gleich europaweit innerhalb der EU. Dann wäre die wenigstens mal für einen Fortschritt nütze ...-!

Der umgekehrte Weg, als religiöse Symbole zeigen zu dürfen, würde zwangsläufig zum Polizeistaat führen.
Wenn der Bürger nicht mehr öffentlich kundtun darf, welche Religion er angehört, ob er schwul ist, in welchem Sportverein usw usw.
Wo zieht man da eine Grenze?
Da kommt man schnell zu "genehmigtes Verhalten" und nicht genehmigtes Verhalten.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1990145) Verfasst am: 13.03.2015, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Glaubt eigentlich irgendwer, dass diese Diskussion noch neue Gesichtspunkte zu tage bringt, nur weil das BverfG hierzu neu entschieden hat?
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1990147) Verfasst am: 13.03.2015, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Glaubt eigentlich irgendwer, dass diese Diskussion noch neue Gesichtspunkte zu tage bringt, nur weil das BverfG hierzu neu entschieden hat?


Ich habe gerade ein mir neues Argument gelesen.

Zitat:
Wenn eine Lehrerin Kopftuch trägt, ist das eine gute Botschaft
Muslimische Lehrerinnen dürfen grundsätzlich Kopftuch tragen. Diese Karlsruher Entscheidung ist eine Entscheidung gegen die Hysterie. Sie ist eine Entscheidung gegen Berufsverbote, also für Integration. Und sie eine Entscheidung für die Gleichbehandlung von Religionen. Es geht nicht, dass eine Ordenstracht erlaubt ist, das Kopftuch aber nicht. Wenn eine muslimische Lehrerin, die für diesen Staat und seine Grundordnung einsteht, ein Kopftuch trägt - dann ist das eine gute Botschaft. Sie widerlegt "durch sich selbst die Vorstellung von der im Islam unterdrückten Frau".


Jedenfalls kannte ich es noch nicht in der Form.

http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-mehr-kopftuch-wagen-1.2391569
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Landei
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Anmeldungsdatum: 27.02.2011
Beiträge: 1180
Wohnort: Sandersdorf-Brehna

Beitrag(#1990148) Verfasst am: 13.03.2015, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Glaubt eigentlich irgendwer, dass diese Diskussion noch neue Gesichtspunkte zu tage bringt, nur weil das BverfG hierzu neu entschieden hat?


Ich habe gerade ein mir neues Argument gelesen.

Zitat:
Wenn eine Lehrerin Kopftuch trägt, ist das eine gute Botschaft
Muslimische Lehrerinnen dürfen grundsätzlich Kopftuch tragen. Diese Karlsruher Entscheidung ist eine Entscheidung gegen die Hysterie. Sie ist eine Entscheidung gegen Berufsverbote, also für Integration. Und sie eine Entscheidung für die Gleichbehandlung von Religionen. Es geht nicht, dass eine Ordenstracht erlaubt ist, das Kopftuch aber nicht. Wenn eine muslimische Lehrerin, die für diesen Staat und seine Grundordnung einsteht, ein Kopftuch trägt - dann ist das eine gute Botschaft. Sie widerlegt "durch sich selbst die Vorstellung von der im Islam unterdrückten Frau".


Jedenfalls kannte ich es noch nicht in der Form.

http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-mehr-kopftuch-wagen-1.2391569


Wenn ich Lehrer wäre, würde ich nach diesem Urteil ein Nudelsieb aufsetzen.
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Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Diese Gotteslehre eines unmoralischen Beduinen ist ein verwesender Kadaver, der unser Leben vergiftet. (Kemal Atatürk)
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Friedensreich
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 469

Beitrag(#1990149) Verfasst am: 13.03.2015, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wie weit ist es dann zum nächsten Schritt, wenn eine Lehrerin oder Schülerin fordert, in der Schule einen Higab oder Niqab aus rel. Gründen tragen zu müssen?

Also: VOR dem Schulhaus alle rel. Symble ausziehen und beim nachhausegehen wieder anziehen.
Das praktiziert bei uns in Wien eine Großbäckerei, die Verkäuferinnen, oft Musliminnen, setzen im Dienst die Fimenkopfbedeckung (Kappe) auf und gehen dann mit Kopftuch nachhause. Das ist doch auch OK so und müsste in öffentlichen Einrichtungen auch durchgesetzt werden könen.
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