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Todesstrafe
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Telliamed
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
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Beitrag(#1997180) Verfasst am: 21.04.2015, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte sich herausstellen, dass durch fehlerhafte Haaranalysen in den USA auch Fehlurteile herbeigeführt worden sind, muss man von möglichen Justizmorden an Unschuldigen ausgehen.

http://www.radioeins.de/programm/sendungen/der_schoene_morgen/_/forensik-skandal-beim-fbi.html

Das Verhängen von Todesstrafen nach Prozessen, in denen Indizien eine übermäßig große Rolle spielen, die durch forensische Analysen mit überaus hoher Fehlerquote vor Gerichte kamen, deren Personal überwiegend aus naturwissenschaftlichen Laien besteht, ist ein weiteres Argument gegen die Todesstrafe. Die zu Tode Gebrachten werden nicht wieder lebendig, auch das Leben der Angehörigen ist vielfach zerstört, und die wirklichen Täter laufen unter Umständen noch herum.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1997181) Verfasst am: 21.04.2015, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
Sollte sich herausstellen, dass durch fehlerhafte Haaranalysen in den USA ...

Pfeil http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1996999#1996999

Telliamed hat folgendes geschrieben:
....Justizmorden an Unschuldigen .....

Sehe ich auch so.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#1997183) Verfasst am: 21.04.2015, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Nach dem Verfall der absoluten Straftheorien und der logitischen Möglichkeit eines humanen Strafvollzugs gibt es kein sinnvolles Argument pro Todesstrafe mehr; völlig unabhängig von der Fehlurteilquote.

Das ist wohl die logischste Begründung, die Todesstrafe abzulehnen. Knapp gesagt und den Kern getroffen.
Edith: Wortauslassung korrigiert


Zuletzt bearbeitet von schtonk am 21.04.2015, 13:40, insgesamt einmal bearbeitet
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1997185) Verfasst am: 21.04.2015, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Telliamed hat folgendes geschrieben:
Sollte sich herausstellen, dass durch fehlerhafte Haaranalysen in den USA ...

Pfeil http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1996999#1996999

Telliamed hat folgendes geschrieben:
....Justizmorden an Unschuldigen .....

Sehe ich auch so.

Das hat auch System. 2007 wurde das Thema schon mal hochgespült.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-54154611.html

Aus dem längeren Artikel die Quintessenz:

Zitat:
Angesichts solcher Versäumnisse lässt sich nur schwer abschätzen, wie viele Menschen unschuldig in amerikanischen Gefängnissen ausharren. Einen Versuch hat Samuel Gross unternommen: Der Rechtsexperte von der University of Michigan hat 3293 zwischen 1973 und 1989 gefällte Todesurteile analysiert, bei denen es fast ausschließlich um Mord und Vergewaltigung ging. Demnach sind 2,3 Prozent der Verurteilten - aus unterschiedlichsten Gründen - wieder freigekommen.

Hochgerechnet auf sämtliche Gefängnisinsassen der Vereinigten Staaten entspräche dies der Einwohnerzahl einer ganzen Kleinstadt: 50 000 Bürger, die unschuldig eingekerkert sind.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#1997186) Verfasst am: 21.04.2015, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Nach dem Verfall der absoluten Straftheorien und der logitischen Möglichkeit eines humanen Strafvollzugs gibt es kein sinnvolles Argument pro Todesstrafe mehr; völlig unabhängig von der Fehlurteilquote.


Nun, die Strafe sollte sich an der Schwere des Vergehens orientieren. Sofern man der Ansicht wäre, dass der Tod eine Steigerung zu einer langen bis lebenslangen Haft darstellt, wäre dies ein Argument für die Todesstrafe. [...]

"Ansichten" dieser Art haben in der Gesetzgebung nichts zu suchen. Sie sind geleitet von affektiv generierten Empfindungen.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1997187) Verfasst am: 21.04.2015, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Telliamed hat folgendes geschrieben:
Sollte sich herausstellen, dass durch fehlerhafte Haaranalysen in den USA ...

Pfeil http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1996999#1996999

Telliamed hat folgendes geschrieben:
....Justizmorden an Unschuldigen .....

Sehe ich auch so.

Das hat auch System. 2007 wurde das Thema schon mal hochgespült.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-54154611.html

Aus dem längeren Artikel die Quintessenz:

Zitat:
Angesichts solcher Versäumnisse lässt sich nur schwer abschätzen, wie viele Menschen unschuldig in amerikanischen Gefängnissen ausharren. Einen Versuch hat Samuel Gross unternommen: Der Rechtsexperte von der University of Michigan hat 3293 zwischen 1973 und 1989 gefällte Todesurteile analysiert, bei denen es fast ausschließlich um Mord und Vergewaltigung ging. Demnach sind 2,3 Prozent der Verurteilten - aus unterschiedlichsten Gründen - wieder freigekommen.

Hochgerechnet auf sämtliche Gefängnisinsassen der Vereinigten Staaten entspräche dies der Einwohnerzahl einer ganzen Kleinstadt: 50 000 Bürger, die unschuldig eingekerkert sind.


Beim amerikanischem Rechtsystem bekommt man häufiger das Gefühl, dass geurteilt wird nach dem Prinzip: "Wenn ers nicht wahr, schade um ihn ist es trotzdem nicht". Böse
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1997189) Verfasst am: 21.04.2015, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Nach dem Verfall der absoluten Straftheorien und der logitischen Möglichkeit eines humanen Strafvollzugs gibt es kein sinnvolles Argument pro Todesstrafe mehr; völlig unabhängig von der Fehlurteilquote.


Nun, die Strafe sollte sich an der Schwere des Vergehens orientieren. Sofern man der Ansicht wäre, dass der Tod eine Steigerung zu einer langen bis lebenslangen Haft darstellt, wäre dies ein Argument für die Todesstrafe. [...]

"Ansichten" dieser Art haben in der Gesetzgebung nichts zu suchen. Sie sind geleitet von affektiv generierten Empfindungen.


Die Einstufung einer Tötung als Steigerung zu einer lebenslangen Haftstrafe ist auch objektiv machbar. Die Behauptung, die Ansicht gründe auf affektiv generierten Empfindungen, ließe sich außerdem auf jede Strafe anwenden. Ähnlich wie Ahriman es so scherzhaft in seinem Krimibeispiel herausstellte sehe ich es auch. Affektiv würde ich einem Straftäter eher einen langen Gefängnisaufenthalt wünschen, als einen schnellen Tod.


Zuletzt bearbeitet von Ratio am 21.04.2015, 13:53, insgesamt einmal bearbeitet
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1997190) Verfasst am: 21.04.2015, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Beim amerikanischem Rechtsystem bekommt man häufiger das Gefühl, dass geurteilt wird nach dem Prinzip: "Wenn ers nicht wahr, schade um ihn ist es trotzdem nicht". Böse

Eventuell könnte man besser am gesellschaftspolitischen, als am juristischen (wobei dieses auf ersterem aufbaut) System ableiten, warum in der amerikanischen Gesellschaft der Rachegedanke so tief verwurzelt ist und warum gerade deswegen eher Schuldige gesucht werden, als die "begründeten Zweifel an der nicht erwiesene Schuld" zu akzeptieren.
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1997191) Verfasst am: 21.04.2015, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Beim amerikanischem Rechtsystem bekommt man häufiger das Gefühl, dass geurteilt wird nach dem Prinzip: "Wenn ers nicht wahr, schade um ihn ist es trotzdem nicht". Böse

Eventuell könnte man besser am gesellschaftspolitischen, als am juristischen (wobei dieses auf ersterem aufbaut) System ableiten, warum in der amerikanischen Gesellschaft der Rachegedanke so tief verwurzelt ist und warum gerade deswegen eher Schuldige gesucht werden, als die "begründeten Zweifel an der nicht erwiesene Schuld" zu akzeptieren.


Vermutlich. Es ist allemal leichter Vergeltung zu fordern als zu vergeben. Erst recht, wenn du Vergeltung als legitimes Mittel ansiehst.
Auf der Gegenseite erscheint mir unser Justizsystem an vielen Stellen zu verzeihend.
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Telliamed
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Beiträge: 5125
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Beitrag(#1997194) Verfasst am: 21.04.2015, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Beim amerikanischem Rechtsystem bekommt man häufiger das Gefühl, dass geurteilt wird nach dem Prinzip: "Wenn ers nicht wahr, schade um ihn ist es trotzdem nicht". Böse

Eventuell könnte man besser am gesellschaftspolitischen, als am juristischen (wobei dieses auf ersterem aufbaut) System ableiten, warum in der amerikanischen Gesellschaft der Rachegedanke so tief verwurzelt ist und warum gerade deswegen eher Schuldige gesucht werden, als die "begründeten Zweifel an der nicht erwiesene Schuld" zu akzeptieren.


Das hängt m. E. mit dem überaus großen Anteil an solchen Religionsgemeinschaften zusammen, die seit dem 17. Jahrhundert in Nordamerika eingewandert sind, die sich in Europa von den großen Konfessionen abgeschottet hatten, die sich radikalisierten, die verfolgt und vielfach zur Emigration gezwungen wurden, und mehr als diese vom Alten Testament ausgingen (und die friedlichen Täufer, Mennoniten, Hutterer usw. marginalisierten). Denn sie waren ja wehrhaft, wie die "Eisenseiten" Cromwells während der Englischen Revolution nach 1640.

Bei der Abwägung zwischen Todesstrafe und lebenslanger Haft hat es übrigens zu Goethes Zeiten ähnliche Überlegungen gegeben. In einer 2000 bis 2008 geführten Diskussion ging es darum, ob der als humanistisch angesehene Staatsminister Goethe ein Todesurteil gegen eine Kindesmörderin unterschrieben habe. Eine neue Dokumentation brachte zum Vorschein, dass das Weimarer "Geheime Consilium" gar nicht in Einzelfällen urteilte, Goethe das dort demzufolge gar nicht konnte, jedoch die Ansicht verbreitet war, dass eine schnelle Lebensbeendigung einer lebenslangen Kerkerhaft vorzuziehen sei.

http://ifb.bsz-bw.de/bsz409677639rez-1.pdf?id=7123

Allerdings scheint mir das Argument, dass heute erleichterte Haftbedingungen durchgesetzt worden sind (die manchen Armen im Lande sogar als luxuriös vorkommen mögen), während zu Goethes Zeiten die Gefängnisse üble Löcher waren, dann doch nicht das Wichtigste zu treffen: Pfeil die Todesstrafe führt zur unwiederruflichen Beendigung dieses einen menschlichen Lebens. Lebenslänglich muss nicht lebenslänglich bedeuten und bleibt es auch vielfach nicht.

Damit wäre man wieder bei der Religion. Man kann ihr zufolge seine in diesem Leben begangenen Verbrechen mit dem Tod sühnen. Dann aber kann nach dem unergründlichen Willen Gottes wieder ein zweites Leben auf den Verurteilten warten, in dem er Ruhe und Frieden findet.
Die Verurteilten wurden kurz vor ihrer Hinrichtung bis zuletzt von Geistlichen genervt, ihre Sünden zu bereuen, damit sie, wie es hieß, in wenigen Minuten vor ihren Schöpfer treten und ins ewig Leben übergehen konnten. In dem einen Goya-Film wird einem ehemaligen Revolutionär während der Hinrichtung durch die Garrote noch so viel Luft gelassen, dass er öffentlich bereuen konnte; er tat das nicht, und durch eine weitere Drehung trieb ihm der Henker den Dorn in den Halswirbel.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1997197) Verfasst am: 21.04.2015, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:

Auf der Gegenseite erscheint mir unser Justizsystem an vielen Stellen zu verzeihend.

Mir nicht. Ich sehe höchstens ein Verfolgungsdefizit, aber kein Strafdefizit (von der Problematik jugendlicher Intensivtäter abgesehen, aber das ist ein Thema für sich).
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1997200) Verfasst am: 21.04.2015, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:

Auf der Gegenseite erscheint mir unser Justizsystem an vielen Stellen zu verzeihend.

Mir nicht. Ich sehe höchstens ein Verfolgungsdefizit, aber kein Strafdefizit (von der Problematik jugendlicher Intensivtäter abgesehen, aber das ist ein Thema für sich).


Sehr wahrscheinlich kommst du dort zu einem besseren Urteil, hm. Noch etwas, dass ich mal detaillierter Beleuchten muss in nächster Zeit.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1997202) Verfasst am: 21.04.2015, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Wille zu strafen in den USA wirklich stärker ausgeprägt als in anderen Ländern? Was man festhalten muss, ist nach meiner Ansicht der rassistische Einschlag in der amerikanischen Justiz.
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vrolijke
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Beitrag(#1997206) Verfasst am: 21.04.2015, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ist der Wille zu strafen in den USA wirklich stärker ausgeprägt als in anderen Ländern? Was man festhalten muss, ist nach meiner Ansicht der rassistische Einschlag in der amerikanischen Justiz.

Die Zahl der Gefängnisinsassen im Vergleicht zu Bevölkerungszahl scheint dies zu bestätigen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4ngnissystem_der_Vereinigten_Staaten

Zitat:
Die Inhaftierungsrate in den USA ist mit 706 Häftlingen pro 100.000 Einwohnern zweieinhalb- bis elfmal höher als in der Europäischen Union

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schtonk
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Beitrag(#1997214) Verfasst am: 21.04.2015, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ist der Wille zu strafen in den USA wirklich stärker ausgeprägt als in anderen Ländern? Was man festhalten muss, ist nach meiner Ansicht der rassistische Einschlag in der amerikanischen Justiz.

Die Frage ist so allgemein gehalten, dass sich eine Antwort verbietet. Es fehlen Vergleichswerte wie statistische Zahlen und kulturelle sowie staatsimmanente Besonderheiten.
Dass der Rassismus als eine dieser Besonderheiten großen Einfluss auf die Rechtsprechung in den USA hat ist statistisch nachgewiesen und hinlänglich bekannt.
@vrolijke: Der Vergleich mit den europäischen Staaten ist nicht ausreichend. Was ist mit China, Iran, Nordkorea etc.?
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vrolijke
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Beitrag(#1997221) Verfasst am: 21.04.2015, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ist der Wille zu strafen in den USA wirklich stärker ausgeprägt als in anderen Ländern? Was man festhalten muss, ist nach meiner Ansicht der rassistische Einschlag in der amerikanischen Justiz.

Die Frage ist so allgemein gehalten, dass sich eine Antwort verbietet. Es fehlen Vergleichswerte wie statistische Zahlen und kulturelle sowie staatsimmanente Besonderheiten.
Dass der Rassismus als eine dieser Besonderheiten großen Einfluss auf die Rechtsprechung in den USA hat ist statistisch nachgewiesen und hinlänglich bekannt.
@vrolijke: Der Vergleich mit den europäischen Staaten ist nicht ausreichend. Was ist mit China, Iran, Nordkorea etc.?


Schaust Du hier.

Zitat:

Land Anzahl
USA 751[4]
Russland 713
Turkmenistan 534[5] (2009)
Belize 487
Kuba 487 (2003)
Amerikanisch-Samoa (zu USA) 446 (2004)
Weißrussland 426
Puerto Rico (zu USA) 356
Ukraine 356
Singapur 350
Kasachstan 348[6] (2009)
Südafrika 335
Estland 333
Französisch-Guayana 315
Lettland 292
Vereinigte Arabische Emirate 288 (2004)
Mongolei 269
Taiwan 259
Thailand 256
Chile 240
Litauen 240
Polen 234[7]
Libyen 217[8]
Iran 212[9]
Israel 209
Mexiko 196
Brasilien 191
Neuseeland 186
Tschechische Republik 185
Luxemburg 167
Rumänien 164
Vereinigtes Königreich 148[10]
Spanien 145
Australien 126
Portugal 121
Volksrepublik China 119[11]
Kanada 107
Österreich 105
Serbien 104
Italien 104
Deutschland 91[12]
Belgien 91
Türkei 91
Griechenland 90
Frankreich 85[13]
Schweiz 83
Niederlande 73[14]
Kiribati 72
Irland 72[15]
Schweden 64
Dänemark 61
Pakistan 57
Syrien 58 (2004)
Japan 37
Indien 30 (2004)
Nigeria 30
Island 29
Färöer 15


Nordkorea ist leider nicht aufgeführt.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Beitrag(#1997227) Verfasst am: 21.04.2015, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Über Nordkorea habe ich folgendes gefunden:

Zitat:
Die Straflager befinden sich in der Mitte und im Nordosten von Nordkorea. Sie bestehen aus zahlreichen Strafkolonien in abgelegenen und isolierten Bergtälern.[37] Die Gesamtzahl der Gefangenen wird auf um 200.000 geschätzt.


Das sind bei eine Einwohnerzahl von 24.052.231. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Nordkorea )
Über 831 per 100.000 Einwohner.
Wenn ich richtig gerechnet habe.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1997232) Verfasst am: 21.04.2015, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:

Mir ist nicht ersichtlich, warum staatliche Tötung eher eine Anmaßung darstellt als ein Leben lang eingesperrt zu werden.

Absolut lebenslanges Einsperren ohne Möglichkeit der Entlassung ist außer bei Extremstfällen zur Gefahrenabwehr (mithin: Sicherungsverwahrung) ebenfalls nicht vertretbar.



Hat aber zumindest einen gewichtigen Vorzug gegenueber der "Todesstrafe".

Man kann einen irrtuemlich zu lebenslanger Haft verurteilten auch nach 10 oder 20 Jahren wieder freilassen und haftentschaedigen, ein einmal Hingerichteter kann demgegenueber nicht wieder lebendig gemacht werden.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1997234) Verfasst am: 21.04.2015, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:

Mir ist nicht ersichtlich, warum staatliche Tötung eher eine Anmaßung darstellt als ein Leben lang eingesperrt zu werden.

Absolut lebenslanges Einsperren ohne Möglichkeit der Entlassung ist außer bei Extremstfällen zur Gefahrenabwehr (mithin: Sicherungsverwahrung) ebenfalls nicht vertretbar.



Hat aber zumindest einen gewichtigen Vorzug gegenueber der "Todesstrafe".

Man kann einen irrtuemlich zu lebenslanger Haft verurteilten auch nach 10 oder 20 Jahren wieder freilassen und haftentschaedigen, ein einmal Hingerichteter kann demgegenueber nicht wieder lebendig gemacht werden.

So weit, so trivial. Es geht doch gar nicht darum, dass die lebenslange Haft ein besseres Minus zur Todesstrafe ist, sondern dass sie in einer modernen Strafkultur außer in Ausnahmefällen ebenfalls nicht vertretbar ist.
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beachbernie
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Beitrag(#1997235) Verfasst am: 21.04.2015, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:

Mir ist nicht ersichtlich, warum staatliche Tötung eher eine Anmaßung darstellt als ein Leben lang eingesperrt zu werden.

Absolut lebenslanges Einsperren ohne Möglichkeit der Entlassung ist außer bei Extremstfällen zur Gefahrenabwehr (mithin: Sicherungsverwahrung) ebenfalls nicht vertretbar.



Hat aber zumindest einen gewichtigen Vorzug gegenueber der "Todesstrafe".

Man kann einen irrtuemlich zu lebenslanger Haft verurteilten auch nach 10 oder 20 Jahren wieder freilassen und haftentschaedigen, ein einmal Hingerichteter kann demgegenueber nicht wieder lebendig gemacht werden.

So weit, so trivial. Es geht doch gar nicht darum, dass die lebenslange Haft ein besseres Minus zur Todesstrafe ist, sondern dass sie in einer modernen Strafkultur außer in Ausnahmefällen ebenfalls nicht vertretbar ist.



In den meisten westlichen Rechtsstaaten ist die "lebenslange Freiheitsstrafe" ohnehin eine Mogelpackung, da die Betreffenden in der Praxis in der Regel nicht bis zu ihrem Ableben einsitzen. Entweder gibt es von vorneherein ein "cap", wonach "lebenslaenglich" gleichbedeutend mit z.B. 20 Jahre Haft ist oder es ist eine routinemaessige "Haftueberpruefung" nach einer bestimmten Zahl von Haftjahren vorgesehen, die in aller Regel irgendwann mit Freilassung endet oder die Leute kommen aus "humanitaeren" Gruenden irgendwann "vorzeitig" wieder aus dem Knast.

Insofern halte ich diese Diskussion fuer weitestgehend akademisch.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1997241) Verfasst am: 21.04.2015, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

In den meisten westlichen Rechtsstaaten ist die "lebenslange Freiheitsstrafe" ohnehin eine Mogelpackung, da die Betreffenden in der Praxis in der Regel nicht bis zu ihrem Ableben einsitzen. Entweder gibt es von vorneherein ein "cap", wonach "lebenslaenglich" gleichbedeutend mit z.B. 20 Jahre Haft ist oder es ist eine routinemaessige "Haftueberpruefung" nach einer bestimmten Zahl von Haftjahren vorgesehen, die in aller Regel irgendwann mit Freilassung endet oder die Leute kommen aus "humanitaeren" Gruenden irgendwann "vorzeitig" wieder aus dem Knast.

Insofern halte ich diese Diskussion fuer weitestgehend akademisch.

Nein. Ohne diese "akademische Diskussion" würde es weder "Cap" noch "Haftüberprüfung" geben. In USA heißt lebenslang lebenslang, und es gibt auch mal 100 Jahre Haft oder so. Stattdessen verwendet man den Urskonservatien ("rechten") Begriff der Menschenwürde, um den Straftäter als Individuum nicht aus den Augen zu verlieren und ist hiervon abgekehrt.
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Ahriman
Tattergreis



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Beitrag(#1997242) Verfasst am: 21.04.2015, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Beim amerikanischem Rechtsystem bekommt man häufiger das Gefühl, dass geurteilt wird nach dem Prinzip: "Wenn ers nicht wahr, schade um ihn ist es trotzdem nicht". Böse

Nein. Nach den TV-Krimis zu urteilen (was anderes haben wir ja nicht) geht das so:
"Scheißegal, ob er's war, Hauptsache wir haben einen Täter."
Der Staatsanwalt in den USA braucht möglichst viele Verurteilungen, er muß "erfolgreich" sein, denn er wird gewählt und will wiedergewählt werden. Es geht in einem Ermittlungsfall um "siegen" und "verlieren" - nicht um das richtige Ergebnis. Für den Staatsanwalt ist es so eine Art Existenzfrage, verständlich daß es ihm wurscht ist, wen er in den Knast bringt oder auf den Stuhl.
Die Schimpansen in dem betr. Labor haben dann auch richtig gespurt und am Fließband Täter geliefert - scheint mir.
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Desperadox
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Beitrag(#1997263) Verfasst am: 21.04.2015, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
...
Man kann einen irrtuemlich zu lebenslanger Haft verurteilten auch nach 10 oder 20 Jahren wieder freilassen und haftentschaedigen, ein einmal Hingerichteter kann demgegenueber nicht wieder lebendig gemacht werden.

Der einzige Grund, warum ich, auch bei Extremfällen, gegen die Todesstrafe bin.Ich finde nämlich schon, dass es Menschen gibt, die den Tod verdient haben aber das Risiko einer Falschverurteilung, darf eine Gesellschaft nicht eingehen.
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Beitrag(#1997268) Verfasst am: 21.04.2015, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
...
Man kann einen irrtuemlich zu lebenslanger Haft verurteilten auch nach 10 oder 20 Jahren wieder freilassen und haftentschaedigen, ein einmal Hingerichteter kann demgegenueber nicht wieder lebendig gemacht werden.

Der einzige Grund, warum ich, auch bei Extremfällen, gegen die Todesstrafe bin.Ich finde nämlich schon, dass es Menschen gibt, die den Tod verdient haben aber das Risiko einer Falschverurteilung, darf eine Gesellschaft nicht eingehen.

Ob jemand den Tod "verdient" hat, vermag ich nicht beurteilen zu können. Ich finde, die Gesellschaft gehört geschützt gegen diejenigen, die gefährlich für die Gesellschaft sind.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Misterfritz
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Beitrag(#1997273) Verfasst am: 21.04.2015, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
...
Man kann einen irrtuemlich zu lebenslanger Haft verurteilten auch nach 10 oder 20 Jahren wieder freilassen und haftentschaedigen, ein einmal Hingerichteter kann demgegenueber nicht wieder lebendig gemacht werden.

Der einzige Grund, warum ich, auch bei Extremfällen, gegen die Todesstrafe bin.Ich finde nämlich schon, dass es Menschen gibt, die den Tod verdient haben aber das Risiko einer Falschverurteilung, darf eine Gesellschaft nicht eingehen.

Ob jemand den Tod "verdient" hat, vermag ich nicht beurteilen zu können. Ich finde, die Gesellschaft gehört geschützt gegen diejenigen, die gefährlich für die Gesellschaft sind.
geschützt ja, aber nicht dadurch, dass wir täter töten.
ich dachte, unsere zivilisation macht es aus, dass wir tätern die möglichkeit zur resozialisation geben. wen ich töte, der kann seine chance nicht nutzen.
und wie kann ich als staat tötung verurteilen, wenn ich diese tat - im verständnis des eigenen rechtes - an tätern selbst begehe?
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vrolijke
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1997274) Verfasst am: 21.04.2015, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
...
Man kann einen irrtuemlich zu lebenslanger Haft verurteilten auch nach 10 oder 20 Jahren wieder freilassen und haftentschaedigen, ein einmal Hingerichteter kann demgegenueber nicht wieder lebendig gemacht werden.

Der einzige Grund, warum ich, auch bei Extremfällen, gegen die Todesstrafe bin.Ich finde nämlich schon, dass es Menschen gibt, die den Tod verdient haben aber das Risiko einer Falschverurteilung, darf eine Gesellschaft nicht eingehen.

Ob jemand den Tod "verdient" hat, vermag ich nicht beurteilen zu können. Ich finde, die Gesellschaft gehört geschützt gegen diejenigen, die gefährlich für die Gesellschaft sind.
geschützt ja, aber nicht dadurch, dass wir täter töten.
Auf gar keinem Fall.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1997275) Verfasst am: 21.04.2015, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
...
Man kann einen irrtuemlich zu lebenslanger Haft verurteilten auch nach 10 oder 20 Jahren wieder freilassen und haftentschaedigen, ein einmal Hingerichteter kann demgegenueber nicht wieder lebendig gemacht werden.

Der einzige Grund, warum ich, auch bei Extremfällen, gegen die Todesstrafe bin.Ich finde nämlich schon, dass es Menschen gibt, die den Tod verdient haben aber das Risiko einer Falschverurteilung, darf eine Gesellschaft nicht eingehen.

Ob jemand den Tod "verdient" hat, vermag ich nicht beurteilen zu können. Ich finde, die Gesellschaft gehört geschützt gegen diejenigen, die gefährlich für die Gesellschaft sind.
geschützt ja, aber nicht dadurch, dass wir täter töten.
Auf gar keinem Fall.



Sicher wegschliessen reicht voellig.
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Desperadox
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Anmeldungsdatum: 18.01.2012
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1997288) Verfasst am: 21.04.2015, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
...
Man kann einen irrtuemlich zu lebenslanger Haft verurteilten auch nach 10 oder 20 Jahren wieder freilassen und haftentschaedigen, ein einmal Hingerichteter kann demgegenueber nicht wieder lebendig gemacht werden.

Der einzige Grund, warum ich, auch bei Extremfällen, gegen die Todesstrafe bin.Ich finde nämlich schon, dass es Menschen gibt, die den Tod verdient haben aber das Risiko einer Falschverurteilung, darf eine Gesellschaft nicht eingehen.

Ob jemand den Tod "verdient" hat, vermag ich nicht beurteilen zu können. Ich finde, die Gesellschaft gehört geschützt gegen diejenigen, die gefährlich für die Gesellschaft sind.
geschützt ja, aber nicht dadurch, dass wir täter töten.
Auf gar keinem Fall.



Sicher wegschliessen reicht voellig.
Klar reicht es. Aber bei jemand den man eh nie wieder auf die Menschheit loslassen kann, ist das Verschwendung von Ressourcen, die man lieber besseren Zwecken zuführen könnte.Aber eigentlich ist mir das wurscht.Hauptsache ist, dass diese Menschen nie wieder eine Gefahr für z.B. unsere Kinder darstellen.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1997289) Verfasst am: 21.04.2015, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
...
Man kann einen irrtuemlich zu lebenslanger Haft verurteilten auch nach 10 oder 20 Jahren wieder freilassen und haftentschaedigen, ein einmal Hingerichteter kann demgegenueber nicht wieder lebendig gemacht werden.

Der einzige Grund, warum ich, auch bei Extremfällen, gegen die Todesstrafe bin.Ich finde nämlich schon, dass es Menschen gibt, die den Tod verdient haben aber das Risiko einer Falschverurteilung, darf eine Gesellschaft nicht eingehen.

Ob jemand den Tod "verdient" hat, vermag ich nicht beurteilen zu können. Ich finde, die Gesellschaft gehört geschützt gegen diejenigen, die gefährlich für die Gesellschaft sind.
geschützt ja, aber nicht dadurch, dass wir täter töten.
Auf gar keinem Fall.



Sicher wegschliessen reicht voellig.
Klar reicht es. Aber bei jemand den man eh nie wieder auf die Menschheit loslassen kann, ist das Verschwendung von Ressourcen, die man lieber besseren Zwecken zuführen könnte.Aber eigentlich ist mir das wurscht.Hauptsache ist, dass diese Menschen nie wieder eine Gefahr für z.B. unsere Kinder darstellen.


Da ich mir nicht sicher bin, ob jemand wirklich ein freier Wille hat, finde ich das "Verschwenden von Ressourcen", deplaziert.
Und an Kinder in Speziellen denke ich da nicht. Erwachsenen sind genauso schützenswert.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1997290) Verfasst am: 21.04.2015, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:

Klar reicht es. Aber bei jemand den man eh nie wieder auf die Menschheit loslassen kann, ist das Verschwendung von Ressourcen, die man lieber besseren Zwecken zuführen könnte.Aber eigentlich ist mir das wurscht.Hauptsache ist, dass diese Menschen nie wieder eine Gefahr für z.B. unsere Kinder darstellen.

Nochmal: Der Anteil unter lebenslänglichen, die man "nie wiedet" auf die Menschheit loslässt, ist eine absolute Minderheit unter denjenigen mit "lebenslanger" Haftstrafe. Und das ist richtig so.
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