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Flüchtlinge
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Klaus-Peter
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Anmeldungsdatum: 10.01.2004
Beiträge: 1534

Beitrag(#2042054) Verfasst am: 31.01.2016, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Es hat sich dazu gestern ein Polizeisprecher geäußert, und der sagte eindeutig, daß an der Grenze Schußwaffengebrauch nur zulässig sei zur Vermeidung einer schweren Straftat, also mit anderen Worten nur in den Fällen, in denen auch im Inland Schußwaffengebrauch notwendig und erlaubt sei. Ein bloßer, illegaler Grenzübertritt reicht bei der jetzigen Gesetzeslage dafür nicht aus.

Da dürfte sich der Herr Polizeisprecher aber irren. (Ich unterstelle: Absichtlich irren).

Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.


Quelle

Im nachfolgenden §12 wird das etwas eingeschränkt, etwa auf Fälle "wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen" oder nicht gegen Personen, die augenscheinlich Kinder sind. Die Behauptung des Polizeisprechers ist jedoch offensichtlich Lüge.
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11051
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2042056) Verfasst am: 31.01.2016, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der administrativ angeordnete Schießbefehl war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig und seine Anwendung strafbar. Mauerschützen, Offiziere und Politbüromitglieder wurden nach DDR-Recht bestraft.
_________________
"Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)

Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.

Ich fordere: JEDEM VOLLPFOSTEN SEIN EIGENES "Mimi-Mimi!"
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Klaus-Peter
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Anmeldungsdatum: 10.01.2004
Beiträge: 1534

Beitrag(#2042057) Verfasst am: 31.01.2016, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der administrativ angeordnete Schießbefehl war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig und seine Anwendung strafbar. Mauerschützen, Offiziere und Politbüromitglieder wurden nach DDR-Recht bestraft.

Das ist in dieser Allgemeinheit ziemlich sicher falsch.
Was in der DDR von Gesetz wegen erlaubt war, ist hier festgelegt (runterscrollen, §27). Und das ist ziemlich ähnlich dem, was in unserem Gesetzbuch stht (s.o.). Eine Verurteilung von mauerschützen etc. konnte also nur erfolgen, wo der Schießbefehl selber und seine Anwendung im Einzelfall über die im Gesetz festgelegte Verhältnismäßigkeitsgrenze überstieg.


Zuletzt bearbeitet von Klaus-Peter am 31.01.2016, 14:16, insgesamt einmal bearbeitet
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042059) Verfasst am: 31.01.2016, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus-Peter hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Es hat sich dazu gestern ein Polizeisprecher geäußert, und der sagte eindeutig, daß an der Grenze Schußwaffengebrauch nur zulässig sei zur Vermeidung einer schweren Straftat, also mit anderen Worten nur in den Fällen, in denen auch im Inland Schußwaffengebrauch notwendig und erlaubt sei. Ein bloßer, illegaler Grenzübertritt reicht bei der jetzigen Gesetzeslage dafür nicht aus.

Da dürfte sich der Herr Polizeisprecher aber irren. (Ich unterstelle: Absichtlich irren).

Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.


Quelle

Im nachfolgenden §12 wird das etwas eingeschränkt, etwa auf Fälle "wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen" oder nicht gegen Personen, die augenscheinlich Kinder sind. Die Behauptung des Polizeisprechers ist jedoch offensichtlich Lüge.

Vielen Dank. Das habe ich bei beck online vorhin vergeblich gesucht.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042060) Verfasst am: 31.01.2016, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der administrativ angeordnete Schießbefehl war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig und seine Anwendung strafbar. Mauerschützen, Offiziere und Politbüromitglieder wurden nach DDR-Recht bestraft.

Gibt es hier noch mehr Leute, die den Unterschied zwischen Verhinderung von Aus- und Einreise nicht verstehen oder wars das langsam?
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Klaus-Peter
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Anmeldungsdatum: 10.01.2004
Beiträge: 1534

Beitrag(#2042061) Verfasst am: 31.01.2016, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der administrativ angeordnete Schießbefehl war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig und seine Anwendung strafbar. Mauerschützen, Offiziere und Politbüromitglieder wurden nach DDR-Recht bestraft.

Gibt es hier noch mehr Leute, die den Unterschied zwischen Verhinderung von Aus- und Einreise nicht verstehen oder wars das langsam?

Es gibt in der Rechtslage bezüglich des Schießens keinen Unterschied zwischen Ein- und Ausreise. Illegaler Grenzübertritt ist in beiden Richtungen strafbar. Der Unterschied besteht nur darin, dass eine illegale Ausreise in Deutschland eher selten vorkommt (bei flüchtigen Verbrechern zum Beispiel).
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2042062) Verfasst am: 31.01.2016, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der administrativ angeordnete Schießbefehl war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig und seine Anwendung strafbar. Mauerschützen, Offiziere und Politbüromitglieder wurden nach DDR-Recht bestraft.

Gibt es hier noch mehr Leute, die den Unterschied zwischen Verhinderung von Aus- und Einreise nicht verstehen oder wars das langsam?


Was ist denn genau der Unterschied?
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2042063) Verfasst am: 31.01.2016, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus-Peter hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Es hat sich dazu gestern ein Polizeisprecher geäußert, und der sagte eindeutig, daß an der Grenze Schußwaffengebrauch nur zulässig sei zur Vermeidung einer schweren Straftat, also mit anderen Worten nur in den Fällen, in denen auch im Inland Schußwaffengebrauch notwendig und erlaubt sei. Ein bloßer, illegaler Grenzübertritt reicht bei der jetzigen Gesetzeslage dafür nicht aus.

Da dürfte sich der Herr Polizeisprecher aber irren. (Ich unterstelle: Absichtlich irren).

Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.


Quelle

Im nachfolgenden §12 wird das etwas eingeschränkt, etwa auf Fälle "wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen" oder nicht gegen Personen, die augenscheinlich Kinder sind. Die Behauptung des Polizeisprechers ist jedoch offensichtlich Lüge.


Gesetze sollte man schon im Ganzen betrachten:

Zitat:
§ 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Die Vollzugsbeamten haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges unter mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen.
(2) Ein durch eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges zu erwartender Schaden darf nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen.


Das gefettete ist imho schon dann nicht gegeben wenn an einer Stelle zig Leute ungeprüft über die
Grenze kommen, während an anderer Stelle geschossen wird.
Zumindest müsste man wohl mindestens erst gleichartige Strukturen schaffen die eine flächendeckende
Grenzüberwachung ermöglichen.
Zudem ist mein Punkt ja gerade das von Flüchtlingen kaum konkrete Gefahr und wenig
abstrakte Gefahr ausgeht, die meisten wollen einfach nur ihren Arsch retten.
Damit wäre ein Schusswaffengebrauch unverhältnismässig.

Fraglich ist auch ob das Gesetz jemals "gefordert" wurde, also ob es gängige Rechtsprechung zu
Fällen von Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlingen gibt.
Bei vermutlich weit überwiegenden Fällen von Drogenschmuggel und sonstige Kriminelle
betreffenden Schusswaffengebrauch wird so schnell keiner schreien "Verfassungswidrig!".

Ich wäre auch sehr vorsichtig dem Beamten Lüge zu unterstellen, denn er sieht womöglich gerade die
fehlende Verhältnismässigkeit. Ein Gesetz das möglicherweise Schwerkriminelle im Blick hatte, kann
man nicht so einfach auf andere anwenden, auch wenn das erstmal so aussieht als ginge das so einfach.
_________________
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2042064) Verfasst am: 31.01.2016, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der administrativ angeordnete Schießbefehl war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig und seine Anwendung strafbar. Mauerschützen, Offiziere und Politbüromitglieder wurden nach DDR-Recht bestraft.

Gibt es hier noch mehr Leute, die den Unterschied zwischen Verhinderung von Aus- und Einreise nicht verstehen oder wars das langsam?


Was ist denn genau der Unterschied?


Eben. Seine Nordgrenze ist meine Südgrenze zwinkern
_________________
Free the Glutens!
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042065) Verfasst am: 31.01.2016, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:

Einfach ein paar Gefägnisse schließen und schon kann man die Todesstrafe wieder einführen.

Quatsch.

Ob man letzteres könnte ist übrigens auch umstritten.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042066) Verfasst am: 31.01.2016, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der administrativ angeordnete Schießbefehl war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig und seine Anwendung strafbar. Mauerschützen, Offiziere und Politbüromitglieder wurden nach DDR-Recht bestraft.

Gibt es hier noch mehr Leute, die den Unterschied zwischen Verhinderung von Aus- und Einreise nicht verstehen oder wars das langsam?


Was ist denn genau der Unterschied?

Weil es ein Grundrecht ist, ein Land verlassen zu dürfen.
Aber keines, ein fremdes Land zu betreten.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042067) Verfasst am: 31.01.2016, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Zitat:
§ 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Die Vollzugsbeamten haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges unter mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen.
(2) Ein durch eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges zu erwartender Schaden darf nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen.

Ich möchte noch einmal betonen, dass Frau Petry die Worte "notfalls" und "Ultima ratio" verwendete.

Zitat:
Das gefettete ist imho schon dann nicht gegeben wenn an einer Stelle zig Leute ungeprüft über die
Grenze kommen, während an anderer Stelle geschossen wird.
Zumindest müsste man wohl mindestens erst gleichartige Strukturen schaffen die eine flächendeckende
Grenzüberwachung ermöglichen.

Keine Gleichheit im Unrecht ist dir aber schon ein Begriff?

Zitat:
Zudem ist mein Punkt ja gerade das von Flüchtlingen kaum konkrete Gefahr und wenig
abstrakte Gefahr ausgeht, die meisten wollen einfach nur ihren Arsch retten.
Damit wäre ein Schusswaffengebrauch unverhältnismässig.

Ein illegaler Grenzübertritt ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Zitat repariert. astarte
_________________
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#2042068) Verfasst am: 31.01.2016, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Land welches ihr Grenzpersonal bewaffnet, mit potentiell tödlicher Munition, das hat den Schusswaffengebrauch auch eingeplant.

Würde man Schusswaffengebrauch durch Grenzpersonal grundsätzlich ablehnen dann würde man diese erst gar nicht bewaffnen.

Als Ausnahme fiele mir da ein das die Waffe ausdrücklich nur zum Selbstschutz genutzt werden dürfte, zur Verteidigung bei Angriff - aber alles andere wär nur eine unterschiedliche Einordnung ab wann geschossen werden darf oder muß, nur die Parameter unterscheiden sich ab wann man mit Peng! rechnen muß.
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Klaus-Peter
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Anmeldungsdatum: 10.01.2004
Beiträge: 1534

Beitrag(#2042071) Verfasst am: 31.01.2016, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Ich wäre auch sehr vorsichtig dem Beamten Lüge zu unterstellen, denn er sieht womöglich gerade die
fehlende Verhältnismässigkeit. Ein Gesetz das möglicherweise Schwerkriminelle im Blick hatte, kann
man nicht so einfach auf andere anwenden, auch wenn das erstmal so aussieht als ginge das so einfach.

Sorry, aber wenn einer behauptet, Schusswaffengebrauch sei nur erlaubt zur Vermeidung einer schweren Straftat, und dann stelle ich durch eigene Recherchen fest, dass der Schusswaffengebrauch zur Vermeidung eines illegalen Grenzübertritts explizit im Gesetz vorgesehen ist, selbstverständlich unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeit, wie trivialerweise immer in solchen Fällen, dann ist das das eine bewusste Verarsche des dummen Volkes, vulgo Lüge. Wenn so die inhaltliche Auseinandersetzung mit AfD und Co. aussieht, dann gute Nacht Deutschland.

Ich gebe dir in folgender Hinsicht vollkommen recht: Die entscheidende Frage beim Schusswafffengebrauch ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und in der Tat liegt da wohl kein belastbares Urteils-Material vor.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#2042072) Verfasst am: 31.01.2016, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Man tötet keine Menschen aus Staatsraison. Die Ultima Ratio kann nur die persönliche Notwehr sein. Es sollte allen Wählern nun klar sein, was für eine Drecksideologie man mit der AfD wählen würde.
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Klaus-Peter
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Anmeldungsdatum: 10.01.2004
Beiträge: 1534

Beitrag(#2042073) Verfasst am: 31.01.2016, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Man tötet keine Menschen aus Staatsraison. Die Ultima Ratio kann nur die persönliche Notwehr sein. Es sollte allen Wählern nun klar sein, was für eine Drecksideologie man mit der AfD wählen würde.

Das ist sicherlich ein frommer Standpunkt, der dich ehrt. Dieser Standpunkt beschreibt allerdings weder die Rechtslage, noch gibt er korrekt wieder, was die Frau Petry gefordert hat.

Bei aller Entrüstung über "die Rechten" sollte man doch insofern bei der Wahrheit bleiben, als man dem politischen Gegner nicht Dinge unterstellt, die er nicht gesagt hat.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042074) Verfasst am: 31.01.2016, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Man tötet keine Menschen aus Staatsraison.

Aha. Warum?

Zitat:

Die Ultima Ratio kann nur die persönliche Notwehr sein.

Aha. Warum?

Zitat:

Es sollte allen Wählern nun klar sein, was für eine Drecksideologie man mit der AfD wählen würde.

Aha. Warum?

Das sind drei Thesen.

Habe ich ein Argument in deinem Beitrag übersehen?
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Klaus-Peter
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Anmeldungsdatum: 10.01.2004
Beiträge: 1534

Beitrag(#2042075) Verfasst am: 31.01.2016, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Man tötet keine Menschen aus Staatsraison.

Aha. Warum?

Aus dem einfachen Grund, weil der Staat nach Möglichkeit überhaupt nicht töten soll. Das ist schon ein gutes und wichtiges Prinzip. Von diesem Prinzip gibt es, soweit ich sehe, nur eine Ausnahme bisher: Den "finalen Rettungsschuss". Und der steht nicht zu unrecht unter ständiger kritischer Prüfung.

Wenn die Frau Petry gefordert hätte, man müsse die Flüchtlinge gezielt abknallen, um dem Problem Herr zu werden, dann würde ich in das Geschrei der "Drecksideologie" einstimmmen. Und falls du die Petry-Äußerung in diesem Sinne interpretierst und gutheißt, wirst du meinen schärfsten Widerspruch ernten. Ich bin nicht einmal bereit Argumente zu nennen, warum ist schlecht sei, Flüchtlinge abzuknallen (oder zu ersäufen oder zu vergasen, oder so). Dass man das nicht tun darf, muss sich meiner Meinung nach ohne Argument von selber verstehen. Ich hoffe und gehe davon aus, du stimmst mir hierin zu.
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#2042078) Verfasst am: 31.01.2016, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Man tötet keine Menschen aus Staatsraison. Die Ultima Ratio kann nur die persönliche Notwehr sein. Es sollte allen Wählern nun klar sein, was für eine Drecksideologie man mit der AfD wählen würde.

Das ist jetzt die Übertreibung nach der anderen Seite. Es gibt eine Reihe von durchaus legitimen Gründen, warum Polizisten berechtigt und verpflichtet sind, Waffen einzusetzen, zB. um schwere Straftaten zu vereiteln oder deren Täter dingfest zu machen. Die Frage geht nur darum, ob es ein geeignetes Mittel ist, um unkontrollierte Einreisen zu verhindern, oder, darin stimme ich Klaus-Peter zu, es sollte eigentlich klar sein, daß das kein geeignetes Mittel ist.
_________________
"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2042080) Verfasst am: 31.01.2016, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus-Peter hat folgendes geschrieben:
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Ich wäre auch sehr vorsichtig dem Beamten Lüge zu unterstellen, denn er sieht womöglich gerade die
fehlende Verhältnismässigkeit. Ein Gesetz das möglicherweise Schwerkriminelle im Blick hatte, kann
man nicht so einfach auf andere anwenden, auch wenn das erstmal so aussieht als ginge das so einfach.

Sorry, aber wenn einer behauptet, Schusswaffengebrauch sei nur erlaubt zur Vermeidung einer schweren Straftat, und dann stelle ich durch eigene Recherchen fest, dass der Schusswaffengebrauch zur Vermeidung eines illegalen Grenzübertritts explizit im Gesetz vorgesehen ist, selbstverständlich unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeit, wie trivialerweise immer in solchen Fällen, dann ist das das eine bewusste Verarsche des dummen Volkes, vulgo Lüge. Wenn so die inhaltliche Auseinandersetzung mit AfD und Co. aussieht, dann gute Nacht Deutschland.


Was für eine seltsame Argumentation. Es gibt nicht "den" illegalen Grenzübertritt der immer
Schusswaffengebrauch rechtfertigt. Es gibt laufend unabsichtliche solche an den grünen Grenzen,
wegen komplizierter Visaregeln etc. Natürlich kommt es auf die Motivation an, ich möchte den
Grenzer sehen der straffrei davonkommt wenn er auf ein mit einer Familie und Sack und Pack
besetztes Auto schiesst, das anstatt Papierrückgabe abzuwarten einfach losrast.

Ich behaupte: Sobald ein Asyl oder Fluchthintergrund vorliegt kriegt der Schütze Ärger, in der
Schwere natürlich abhängig davon inwieweit für ihn erkennbar war wen er da vor sich hatte.
Genauso wie die Strafen für illegalen Grenzübertritt von der Motivation des Beschuldigten abhängig
sind. Bis hin zu Straffreiheit bei bestimmten Umständen.
Spätestens in einem solchen Fall relativiert sich der "Erfolg" der Verhinderung eines illegalen
Grenzübertrittes erheblich.

Wenn das AfDlern alles zu kompliziert ist haben sie halt Pech gehabt, es ändert nichts an
humanistischen Grundprinzipien unseres Rechts, schon gar nicht wenn es um staatliche Eingriffe in Grundrechte geht.

Umso perfider jemandem der das vielleicht etwas zu vereinfacht, im Prinzip aber richtig darstellt
Lüge und Volksverarschung zu unterstellen.

Es liegt nicht nur an guter Ausbildung das deutsche Sicherheitsbeamte alles andere als trigger-happy
sind, wer die Waffe zieht steht oft schon mit einem Bein vor Gericht und das liegt auch an unseren Gesetzen,
allen voran dem Grundgesetz.
Es ist schlichtweg nicht zu erwarten das dies an der Grenze anders ist und jemals anders war
(mit gewissen Ausnahmen, s.u.).

Man darf auch die Praxis nicht ausser acht lassen aus der heraus solche Gesetze entstehen.
Nicht wenige Kontrollaktionen an Grenzen sind sehr gezielt, wenn auch meistens verschleiert
(im Zuge dessen gibts dann auch meist etwas Beifang). Man weiss schon wen man will, ist entsprechend
vorbereitet und natürlich müssen die Beamten grundsätzlich in der Lage sein Schwerkriminelle vor
Ort zu stoppen, sonst sind die erstmal weg.
Genau dazu steht der Schusswaffengebrauch im Gesetz, nicht wegen irgendwelcher Kleinkrimineller.

Abgesehen davon sollte man auch nicht vergessen das Schusswaffengebrauch an der Grenze auch
eskalieren kann und man es schnell mit der katholischen Kirche zu tun bekommt zwinkern :
https://de.wikipedia.org/wiki/Aachener_Kaffeefront

Edit: Sorry jetzt erst gesehen das wir, bis auf die Bewertung der Aussage des Beamten und
vielleicht dem Umgang mit der AfD die rechtlichen Prinzipien ganz ähnlich sehen.
So sei es denn mehr an die gerichtet die Schüsse auf Flüchtlinge für gerechtfertigt bzw.
für legitimiert halten.
_________________
Free the Glutens!


Zuletzt bearbeitet von diskordianerpapst am 31.01.2016, 16:10, insgesamt einmal bearbeitet
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caballito
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Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#2042081) Verfasst am: 31.01.2016, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Niemand hat einen Anspruch, ungeprüft und unregistriert die Grenze zu überqueren.

Richtig. Deshab ist es auch absolut legitim, jemanden, der es doch tut, ihn erstmal festzunehmen, und ihn ggf. wieder rauszuschmeißen. Wie du darauf kommst, dass daraus folht, dass man ihn erschießen darf, bevor er den Grenzübertritt vollzogen hat, das musst du vielleicht doch nochmal näher erklären.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042082) Verfasst am: 31.01.2016, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus-Peter hat folgendes geschrieben:

Wenn die Frau Petry gefordert hätte, man müsse die Flüchtlinge gezielt abknallen, um dem Problem Herr zu werden, dann würde ich in das Geschrei der "Drecksideologie" einstimmmen.

Ich auch.
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Samson83
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Beitrag(#2042083) Verfasst am: 31.01.2016, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

Niemand hat einen Anspruch, ungeprüft und unregistriert die Grenze zu überqueren.

Richtig. Deshab ist es auch absolut legitim, jemanden, der es doch tut, ihn erstmal festzunehmen, und ihn ggf. wieder rauszuschmeißen. Wie du darauf kommst, dass daraus folht, dass man ihn erschießen darf, bevor er den Grenzübertritt vollzogen hat, das musst du vielleicht doch nochmal näher erklären.

Darf man im Grundsatz auch nicht.

Darf ich nochmals erinnern, dass die Begriffe "notfalls" und "ultima ratio" fielen? hatte ich wohl noch nicht erwähnt.
_________________
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Beiträge: 6833

Beitrag(#2042084) Verfasst am: 31.01.2016, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Wenn das AfDlern alles zu kompliziert ist

Das folgerst du woraus?
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Beitrag(#2042085) Verfasst am: 31.01.2016, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Was für eine seltsame Argumentation.

In der Tat. Sie hat allerdings mit meiner Argumentation nichts zu tun.
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caballito
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Beitrag(#2042089) Verfasst am: 31.01.2016, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben:

Wenn die Frau Petry gefordert hätte, man müsse die Flüchtlinge gezielt abknallen, um dem Problem Herr zu werden, dann würde ich in das Geschrei der "Drecksideologie" einstimmmen.

Ich auch.

Offensichtkich nicht, denn genau das hat sie gefirdert.
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caballito
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Beitrag(#2042092) Verfasst am: 31.01.2016, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

Niemand hat einen Anspruch, ungeprüft und unregistriert die Grenze zu überqueren.

Richtig. Deshab ist es auch absolut legitim, jemanden, der es doch tut, ihn erstmal festzunehmen, und ihn ggf. wieder rauszuschmeißen. Wie du darauf kommst, dass daraus folht, dass man ihn erschießen darf, bevor er den Grenzübertritt vollzogen hat, das musst du vielleicht doch nochmal näher erklären.

Darf man im Grundsatz auch nicht.

Darf ich nochmals erinnern, dass die Begriffe "notfalls" und "ultima ratio" fielen? hatte ich wohl noch nicht erwähnt.

Ja nee, is klar. Nur als ultima ratio in dem Notfall, dass da tatsächlich einer versucht, die Grenze wirklich zu überschreiten.
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sünnerklaas
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Beitrag(#2042093) Verfasst am: 31.01.2016, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Beatrix von Storch hat schon mal nachgelegt.

Inzwischen rudert sie auf ihrer FB-Seite vordergründig heftig zurück. Aber eben nur vordergründig.
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diskordianerpapst
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Beitrag(#2042094) Verfasst am: 31.01.2016, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Wenn das AfDlern alles zu kompliziert ist

Das folgerst du woraus?


War eine vielleicht nicht ganz passende Antwort auf Klaus Peters Meinung das man sich in Form der
Aussage des Beamten nicht mit AfD und Co auseinandersetzen sollte.
Ich sehe das eher so das viele Mitläufer dort gar nicht die Gestzgebung und deren Grenzen
kennen und das sie ihnen auch grossteils vollkommen egal ist. Man fordert halt primitivste Änderungen
ohne auch nur einen Schritt weiter zu denken.
Ich sehe nicht das man darauf immer Rücksicht nehmen sollte und um jeden Preis Aussagen auf
ein potentiell mögliches Hinstellen als Lüge abklopfen müsste.
Die finden eh immer was, ist vielen auch vollkommen egal ob was dran ist oder nicht.
Aus deren Sicht ist alles was sie nicht bestätigt Lüge und Gleichschaltung und damit wieder
Bestätigung.
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sünnerklaas
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Beitrag(#2042095) Verfasst am: 31.01.2016, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Wenn das AfDlern alles zu kompliziert ist

Das folgerst du woraus?


War eine vielleicht nicht ganz passende Antwort auf Klaus Peters Meinung das man sich in Form der
Aussage des Beamten nicht mit AfD und Co auseinandersetzen sollte.
Ich sehe das eher so das viele Mitläufer dort gar nicht die Gestzgebung und deren Grenzen
kennen und das sie ihnen auch grossteils vollkommen egal ist. Man fordert halt primitivste Änderungen
ohne auch nur einen Schritt weiter zu denken.
Ich sehe nicht das man darauf immer Rücksicht nehmen sollte und um jeden Preis Aussagen auf
ein potentiell mögliches Hinstellen als Lüge abklopfen müsste.
Die finden eh immer was, ist vielen auch vollkommen egal ob was dran ist oder nicht.
Aus deren Sicht ist alles was sie nicht bestätigt Lüge und Gleichschaltung und damit wieder
Bestätigung.


Diese Unkenntnis und die heftigen Reaktionen des Fußvolks dürften einkalkuliert sein. Man selber hat ja nix gesagt, waren ja andere. Im Zweifelsfall haben die dann eben was "nicht richtig verstanden".
Herrenreitergehabe.
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