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Flüchtlinge
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2042214) Verfasst am: 31.01.2016, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
(...)
Boah, da drin sind fast so viele Argumente enthalten wie in den Beiträgen von dir und Zelig. Auf den Arm nehmen


Was sind denn Deine Argumente?
Bisher gibts nur die Behauptung ein illegaler Grenzübertritt gefährde generell die öffentliche Sicherheit.
Es ist leicht einzusehen das dies eben nicht zutrifft und daher zur blossen Verhinderung
eines solchen mittels Schusswaffengebrauch nicht als Rechtfertigung taugt.
Wie auch das angeführte BGH Urteil deutlich zeigt.
_________________
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042215) Verfasst am: 31.01.2016, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Aber bei Fluechtlingen kannst Du Dir die vorstellen?

Im Ausnahmefall, ja.
Habe ich schon mal erwähnt, dass von notfalls und ultima ratio die Rede war?
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042216) Verfasst am: 31.01.2016, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
(...)
Boah, da drin sind fast so viele Argumente enthalten wie in den Beiträgen von dir und Zelig. Auf den Arm nehmen


Was sind denn Deine Argumente?
Bisher gibts nur die Behauptung ein illegaler Grenzübertritt gefährde generell die öffentliche Sicherheit.
Es ist leicht einzusehen das dies eben nicht zutrifft und daher zur blossen Verhinderung
eines solchen mittels Schusswaffengebrauch nicht als Rechtfertigung taugt.
Wie auch das angeführte BGH Urteil deutlich zeigt.

Das zeigt das BGH Urteil keineswegs.
Wie gesagt: Auch falschparken oder rote Ampel überqueren wenn kein Auto kommt gefährdet die öffentliche Sicherheit.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2042217) Verfasst am: 31.01.2016, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
http://blogs.deutschlandfunk.de/berlinbruessel/2016/01/30/schusswaffengebrauch-an-der-grenze/

Zitat:
§12 Nr. 3 UZwG lautet:
Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

ok, Frau Storch hat sich ein wenig geirrt.


Ein wenig?
Die Rechtsprechung sieht anders aus

Zitat:
Die AfD-Europaabgeordneten Beatrix von Storch äußerte am Wochenende in dem sozialen Netzwerk Facebook die Rechtsauffassung, dass ein „Angreifer“ sei, „wer das ‚Halt‘ an unserer Grenze nicht akzeptiert“. Dann könne auch die Schusswaffe eingesetzt werden. Dass das nicht so ist, hatte der Bundesgerichtshof schon 1988 in einem Urteil klargestellt. Darin heißt es, dass ein Polizist niemals auf einen Menschen schießen dürfe, der nur „seiner Anhalteverfügung“ nicht nachkomme, wenn nicht „die ihm bekannten Gesamtumstände auf eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten, wenn der Grenzgänger unkontrolliert entkommt“. Durch die unerlaubte Einreise eines Asylbewerbers ist die öffentliche Sicherheit nicht „erheblich“ gefährdet. Damals stellte der BGH klar: Paragraph 11 des UZwG bezweckt die Sicherung der Grenze „vor besonders gefährlichen Tätern“.


Vielen Dank, damit sehe ich meine Einschätzung bestätigt und auch der Beamte dem hier Lüge und
Volksverarschung vorgeworfen wurde hat die Rechtslage richtig wiedergegeben.
Alles andere hätte mich schwer gewundert.
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2042220) Verfasst am: 31.01.2016, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
(...)
Boah, da drin sind fast so viele Argumente enthalten wie in den Beiträgen von dir und Zelig. Auf den Arm nehmen


Was sind denn Deine Argumente?
Bisher gibts nur die Behauptung ein illegaler Grenzübertritt gefährde generell die öffentliche Sicherheit.
Es ist leicht einzusehen das dies eben nicht zutrifft und daher zur blossen Verhinderung
eines solchen mittels Schusswaffengebrauch nicht als Rechtfertigung taugt.
Wie auch das angeführte BGH Urteil deutlich zeigt.

Das zeigt das BGH Urteil keineswegs.
Wie gesagt: Auch falschparken oder rote Ampel überqueren wenn kein Auto kommt gefährdet die öffentliche Sicherheit.


Aber eben nicht drastische Massnahmen rechtfertigend. Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Wie oft eigentlich noch?
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042223) Verfasst am: 31.01.2016, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
(...)
Boah, da drin sind fast so viele Argumente enthalten wie in den Beiträgen von dir und Zelig. Auf den Arm nehmen


Was sind denn Deine Argumente?
Bisher gibts nur die Behauptung ein illegaler Grenzübertritt gefährde generell die öffentliche Sicherheit.
Es ist leicht einzusehen das dies eben nicht zutrifft und daher zur blossen Verhinderung
eines solchen mittels Schusswaffengebrauch nicht als Rechtfertigung taugt.
Wie auch das angeführte BGH Urteil deutlich zeigt.

Das zeigt das BGH Urteil keineswegs.
Wie gesagt: Auch falschparken oder rote Ampel überqueren wenn kein Auto kommt gefährdet die öffentliche Sicherheit.


Aber eben nicht drastische Massnahmen rechtfertigend. Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Wie oft eigentlich noch?

Weiß ich doch nicht warum das immer wiederholt wird.
Es war glaube ich von ultima ratio die Rede...
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 32511
Wohnort: Woanders

Beitrag(#2042224) Verfasst am: 31.01.2016, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab neulich mal eine Doku in einem der Ersten über die Rominter Heide im Grenzgebiet von Polen und dem kaliningrader Teil Russlands gesehen. Schöne Gegend. Smilie

Da gibt es wohl oft übertritte von Schmugglern aus Russland nach Polen rein, weshalb der polnische Grenzschutz dort Wärmebildkameras einsetzt, um diese aufzuspüren.

Die werden dann auch nicht bei Sicht erschossen, sondern gestellt und festgenommen. Gehört sich auch so, finde ich.
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Das Begräbnis der Freiheit

Kaguya-hime

Kanashikute Yarikirenai

Ceterum censeo Russiam delendam esse!
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2042226) Verfasst am: 31.01.2016, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Genausowenig wie ich auf die Nachbarsfrau schiessen darf, die ploetzlich bei mir im Wohnzimmer steht um dort Schutz vor ihrem gewalttaetigen Ehemann zu suchen. Obwohl sie natuerlich rein technisch die "Straftat" des unbefugten Betretens einer fremden Wohnung begeht.

Das ist eine Konstellation, die klausurwürdig wäre.



Du meinst doch hoffentlich nicht, dass bei der Beurteilung einer solchen Tat irgendetwas "strittig" waere? Geschockt

Doch. Hier könnte ein so genannter Erlaubnistatbestandsirrtum vorliegen, wenn du dies von dem Ehemann nicht weißt, und das ist hochstrittig. Auch, ob du vertretbar von einer Gefahr ausgehen durftest. Und ob diese Maßnahme erforderlich war. Das ist alles nicht evident.


Das spielt aber alles für die Beurteilung einer Situation an der Grenze mit involvierten und mit
hoheitlichen Aufgaben betreuten Staatsdienern nicht unbedingt eine Rolle.
Denn die sind ausgebildet im Erkennen und Einschätzen von Gefahrensituationen, dem rechtlich
zulässigen und praktischem Gebrauch einer Waffe und unterliegen zig Vorschriften und Dienstanweisungen.
So etwas wie ein Notwehrirrtum beim Verteidigen der Grenze wird da wohl im Vergleich sehr eng
ausgelegt werden, wenn sowas überhaupt existiert.
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Free the Glutens!
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
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Beitrag(#2042230) Verfasst am: 31.01.2016, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Das ist Quatsch.

Also sollen wir z.B. Kriminelle, Terroristen, Extremisten usw. unkontrolliert und unregistriert ins Land lassen?

Nö, Kontrolle und Registrierung finde ich OK.

Aber sowohl den AfD-Leuten, die "notfalls" schießen lassen wollen, als auch dir geht es ja offensichtlich nicht darum, die Einreisenden zu kontrollieren und zu registrieren, sondern darum, sie an der Einreise überhaupt zu hindern - und dass letztlich mit Schusswaffengebrauch; und zwar alle und keineswegs nur ein paar evtl. herausgefilterte Kriminelle etc. Also lenk nicht auf "unkontrolliert und unregistriert" ab, du Heuchler.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)


Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 31.01.2016, 23:13, insgesamt einmal bearbeitet
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042231) Verfasst am: 31.01.2016, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
du Heuchler.

Nein, so geht das nicht!
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#2042232) Verfasst am: 31.01.2016, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
du Heuchler.

Nein, so geht das nicht!

Wenn jemand so billig und offensichtlich von seinem eigentlichen Ansinnen ablenkt, und das obwohl das ablenken sollende Detail schon längst diskutiert wurde, darf man auch mal Klartext reden.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Hebart
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Anmeldungsdatum: 09.12.2015
Beiträge: 431

Beitrag(#2042237) Verfasst am: 31.01.2016, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin auch dafür keine Falschparker mehr ins Land rein zu lassen, wir haben schon zuviele Falschparker hier. Da fast alle ohne Fahrzeug und wahrscheinlich ohne Führerschein kommen, gibt es doch gar keine Probleme Komplett von der Rolle
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16338
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#2042239) Verfasst am: 31.01.2016, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Das ist Quatsch.

Also sollen wir z.B. Kriminelle, Terroristen, Extremisten usw. unkontrolliert und unregistriert ins Land lassen?

Nö, Kontrolle und Registrierung finde ich OK.

Aber sowohl den AfD-Leuten, die "notfalls" schießen lassen wollen, als auch dir geht es ja offensichtlich nicht darum, die Einreisenden zu kontrollieren und zu registrieren, sondern darum, sie an der Einreise überhaupt zu hindern - und dass letztlich mit Schusswaffengebrauch. Also lenk nicht auf "unkontrolliert und unregistriert" ab, du Heuchler.


Es wird ja sogar so sein, daß in eng definierten Ausnahmesituationen - zum Schutz von Leib und Leben - natürlich auch der Grenzschutz von der Schußwaffe Gebrauch machen darf (mag ja sogar sein, daß Xama sich darauf beruft). Aber es geht den AFD-Vertreterinnen ja nicht darum, irgendwie die Rechtslage darzustellen. Das tun sie hier nicht einmal, weil sie den Einwand nicht erwähnen, daß eine Grenzverletzung allein eben nicht den Gebrauch der Schußwaffe rechtfertigt. Sondern sie wollen letztlich selbst (wenn auch nicht Staats-, dafür aber andere) Grenzen aufweichen.

Ich schrieb ja vorhin auch: Gut möglich, daß eben dies suggeriert werden soll, daß nämlich Diebes- und Mordbanden über die grüne Grenze nach Deutschland eindrängen und hier ihre kriminellen Akte begingen - "wie gesehen neulich in Köln". Dafür spricht ja nun auch, daß man unbewaffnete, in Not befindliche Menschen - und das sind sie selbst dann, wenn sie die Grenze unregistriert überqueren - pauschal als "Angreifer", als Bedrohung, als Feinde definiert, die es zu bekämpfen gilt.
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"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042240) Verfasst am: 31.01.2016, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Das tun sie hier nicht einmal, weil sie den Einwand nicht erwähnen, daß eine Grenzverletzung allein eben nicht den Gebrauch der Schußwaffe rechtfertigt

Petry sprach von "notfalls" und "ultima ratio".
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16338
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#2042241) Verfasst am: 01.02.2016, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Critic hat folgendes geschrieben:
Das tun sie hier nicht einmal, weil sie den Einwand nicht erwähnen, daß eine Grenzverletzung allein eben nicht den Gebrauch der Schußwaffe rechtfertigt

Petry sprach von "notfalls" und "ultima ratio".
Wann ist man denn nach gängiger Rechtsauffassung legitimiert, auf jemanden "notfalls" bzw. als "ultima ratio" zu schießen, und inwiefern ist das bei dieser Frage erfüllt?

(Ich sehe wie gesagt die Süffisanz aber auch in der Pauschaldefinition, daß die Leute jetzt alle "Angreifer" sein sollen.)
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)


Zuletzt bearbeitet von Critic am 01.02.2016, 00:07, insgesamt einmal bearbeitet
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#2042242) Verfasst am: 01.02.2016, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Habe ich schon mal erwähnt, dass von notfalls und ultima ratio die Rede war?


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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#2042243) Verfasst am: 01.02.2016, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Es war glaube ich von ultima ratio die Rede...


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Commander Vimes
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2013
Beiträge: 877
Wohnort: Ankh-Morpork

Beitrag(#2042244) Verfasst am: 01.02.2016, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man eigentlich auch einen Falschparker vom Falschparken mit der Schusswaffe abhalten? Natürlich nur als Ultima Ratio, versteht sich...
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There is a rumour going around that I have found God. I think this is unlikely because I have enough difficulty finding my keys, and there is empirical evidence that they exist.
(Terry Pratchett)
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#2042245) Verfasst am: 01.02.2016, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Critic hat folgendes geschrieben:
Das tun sie hier nicht einmal, weil sie den Einwand nicht erwähnen, daß eine Grenzverletzung allein eben nicht den Gebrauch der Schußwaffe rechtfertigt

Petry sprach von "notfalls" und "ultima ratio".

Tat sie.Von der ultima ratio für den Notfall. dass sich anders nicht verhindern lässt, dass der Flüchtling deutschen Boden betritt. Und Storch hats nochmal verdeutlicht: Grenzübertretungsversuchende Flüchtlinge sind als feindliche Invasionsarmee zu betrachten.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#2042246) Verfasst am: 01.02.2016, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Commander Vimes hat folgendes geschrieben:
Kann man eigentlich auch einen Falschparker vom Falschparken mit der Schusswaffe abhalten? Natürlich nur als Ultima Ratio, versteht sich...

Notfalls....
_________________
Tja
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042247) Verfasst am: 01.02.2016, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:

Tat sie.Von der ultima ratio für den Notfall. dass sich anders nicht verhindern lässt, dass der Flüchtling deutschen Boden betritt.

Jo. Und davor gibt es sonstige Formen unmittelbaren Zwangs.

Zitat:
Und Storch hats nochmal verdeutlicht: Grenzübertretungsversuchende Flüchtlinge sind als feindliche Invasionsarmee zu betrachten.

Ja. Das finde ich nicht wirklich uneingeschränkt richtig und gut.
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diskordianerpapst
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Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2042248) Verfasst am: 01.02.2016, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Critic hat folgendes geschrieben:
Das tun sie hier nicht einmal, weil sie den Einwand nicht erwähnen, daß eine Grenzverletzung allein eben nicht den Gebrauch der Schußwaffe rechtfertigt

Petry sprach von "notfalls" und "ultima ratio".


Wobei klar ist das dies nur eine relativierende Handreichung für ihre Verteidiger, z.B. in solchen
Diskussionen wie hier darstellt.
Es ist ja auch offen was genau sie damit meint: Ultima Ratio kann auch sein "nach mehmaliger
Aufforderung HALT", wie von Storch das ausdrückt. Laut BGH ist aber genau das eben nicht
rechtfertigend (was auch nahelegt das die Storch das Urteil kennt).

Ultima Ratio könnte aber auch sein jemand als schwerkriminell oder gar terrorsistisch bekannten
am Grenzübertritt zu hindern, auch wenn er sich schon z.B in Griechenland als Asylsuchend registrieren liess.

Wird sie aber kaum gemeint haben, denn nach aktueller Gesetzeslage wäre Schusswaffengebrauch
dann eben möglich und damit wäre die kalkulierte Provokation eben keine mehr. Ein non-Event und
das hatte sie mit Sicherheit nicht im Sinn.

Aber anstatt die Nebelkerze "Ultima Ratio" mit jedem Post hier reinzuwerfen, könntest Du ja mal
ein Beispiel nennen was für Dich eine solche Situation wäre, unter welchen Umständen man denn
frühestens die Waffe gegen Flüchtlinge einsetzen dürfen sollte.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042250) Verfasst am: 01.02.2016, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Wobei klar ist das dies nur eine relativierende Handreichung für ihre Verteidiger, z.B. in solchen
Diskussionen wie hier darstellt.

Aha.


diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Wird sie aber kaum gemeint haben, denn nach aktueller Gesetzeslage wäre Schusswaffengebrauch
dann eben möglich und damit wäre die kalkulierte Provokation eben keine mehr. Ein non-Event und
das hatte sie mit Sicherheit nicht im Sinn.

Eine Provokation waren eher die Suggestivfragen in besagtem Interview.

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Aber anstatt die Nebelkerze "Ultima Ratio" mit jedem Post hier reinzuwerfen, könntest Du ja mal
ein Beispiel nennen was für Dich eine solche Situation wäre, unter welchen Umständen man denn
frühestens die Waffe gegen Flüchtlinge einsetzen dürfen sollte.

Eine gewisse Zahl die mit sonstigem unmittelbaren Zwang nicht aufzuhalten ist versucht sich ungeachtet jeglicher abhaltender Grenzanweisungen und auch sonstien Anweisungen den Durchgang durch eine an sich geschlossene Grenze zu erkämpfen.

Wieder mal die quote gerichtet. vrolijke Mit den Augen rollen
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#2042252) Verfasst am: 01.02.2016, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Eine gewisse Zahl die mit sonstigem unmittelbaren Zwang nicht aufzuhalten ist versucht sich ungeachtet jeglicher abhaltender Grenzanweisungen und auch sonstien Anweisungen den Durchgang durch eine an sich geschlossene Grenze zu erkämpfen.

Also Flüchtlinge, die versuchen, illegal einzureisen. Danke für die Klarstellung.
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marram
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Anmeldungsdatum: 17.10.2014
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Beitrag(#2042254) Verfasst am: 01.02.2016, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

Tat sie.Von der ultima ratio für den Notfall. dass sich anders nicht verhindern lässt, dass der Flüchtling deutschen Boden betritt.

Jo. Und davor gibt es sonstige Formen unmittelbaren Zwangs.

Zitat:
Und Storch hats nochmal verdeutlicht: Grenzübertretungsversuchende Flüchtlinge sind als feindliche Invasionsarmee zu betrachten.

Ja. Das finde ich nicht wirklich uneingeschränkt richtig und gut.


Die Störchin hat das - in der nachfolgenden Diskussion auf ihren "Veteidigungsbeitrag" zu Petrys Äußerungen - auf ihrer Facebook-Seite, auf direkte Nachfrage, auch explizit für Kinder befürwortet (Waffeneinsatz)

Also spätestens da müsste auch dem letzten aufgehen, dass es denen von der AfD nicht darum geht eine Gesetzesauslegung zu diskutieren, sondern um reinen (gesetzeswidrigen!) Populismus geht.

Immerhin ist da §12 UZwG eindeutig. Was natürlich weder die Störchin (als Juristin!) noch die Petry erwähnenswert zu finden scheinen.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042255) Verfasst am: 01.02.2016, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

Eine gewisse Zahl die mit sonstigem unmittelbaren Zwang nicht aufzuhalten ist versucht sich ungeachtet jeglicher abhaltender Grenzanweisungen und auch sonstien Anweisungen den Durchgang durch eine an sich geschlossene Grenze zu erkämpfen.

Also Flüchtlinge, die versuchen, illegal einzureisen. Danke für die Klarstellung.

Die eine gewisse Zahl erreichen, den Zugang gewaltsam erzwingen und sich auch anderweitig nicht aufhalten lassen. Ultima ratio.
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Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2042256) Verfasst am: 01.02.2016, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Eine gewisse Zahl die mit sonstigem unmittelbaren Zwang nicht aufzuhalten ist versucht sich ungeachtet jeglicher abhaltender Grenzanweisungen und auch sonstien Anweisungen den Durchgang durch eine an sich geschlossene Grenze zu erkämpfen.


Wenn diese Gruppe, oder auch ein Einzelner dabei zu Waffen greift wird der Grenzübertritt automatisch
zur "besonders gefährlichen Tat", mindestens für die anwesenden Grenzer.
Dieser Fall ist vollkommen abgedeckt und dies ist hier von mir ausdrücklich erwähnt worden.
Also eine Nullnummer, weil alles an der Art des "Erkämpfens" hängt.
Es wird schlichtweg nicht erlaubt sein, im Sinne des BGH-Urteils, gegen einen sich beispielsweise
losreissenden Grenzübertreter, gegen den sonst nichts vorliegt, die Schusswaffe einzusetzen.
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2042257) Verfasst am: 01.02.2016, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
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Samson83 hat folgendes geschrieben:
(...)
Boah, da drin sind fast so viele Argumente enthalten wie in den Beiträgen von dir und Zelig. Auf den Arm nehmen


Was sind denn Deine Argumente?
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Es ist leicht einzusehen das dies eben nicht zutrifft und daher zur blossen Verhinderung
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Wie auch das angeführte BGH Urteil deutlich zeigt.

Das zeigt das BGH Urteil keineswegs.
Wie gesagt: Auch falschparken oder rote Ampel überqueren wenn kein Auto kommt gefährdet die öffentliche Sicherheit.


Also doch!

Soll da jetzt auch "notfalls" und als "ultima ratio" geschossen werden duerfen?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#2042258) Verfasst am: 01.02.2016, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Critic hat folgendes geschrieben:
Das tun sie hier nicht einmal, weil sie den Einwand nicht erwähnen, daß eine Grenzverletzung allein eben nicht den Gebrauch der Schußwaffe rechtfertigt

Petry sprach von "notfalls" und "ultima ratio".

Tat sie.Von der ultima ratio für den Notfall. dass sich anders nicht verhindern lässt, dass der Flüchtling deutschen Boden betritt. Und Storch hats nochmal verdeutlicht: Grenzübertretungsversuchende Flüchtlinge sind als feindliche Invasionsarmee zu betrachten.



Solche verantwortungslosen Aeusserungen sind es, die die oeffentliche Sicherheit mehr gefaehrden als "illegale Grenzuebertritte".

Wer so einen Scheissdreck labert, der ist mit schuldig wenn mal wieder Asylbewerberheime angegriffen werden! Böse
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042260) Verfasst am: 01.02.2016, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

Eine gewisse Zahl die mit sonstigem unmittelbaren Zwang nicht aufzuhalten ist versucht sich ungeachtet jeglicher abhaltender Grenzanweisungen und auch sonstien Anweisungen den Durchgang durch eine an sich geschlossene Grenze zu erkämpfen.


Wenn diese Gruppe, oder auch ein Einzelner dabei zu Waffen greift wird der Grenzübertritt automatisch
zur "besonders gefährlichen Tat", mindestens für die anwesenden Grenzer.
Dieser Fall ist vollkommen abgedeckt und dies ist hier von mir ausdrücklich erwähnt worden.
Also eine Nullnummer, weil alles an der Art des "Erkämpfens" hängt.
Es wird schlichtweg nicht erlaubt sein, im Sinne des BGH-Urteils, gegen einen sich beispielsweise
losreissenden Grenzübertreter, gegen den sonst nichts vorliegt, die Schusswaffe einzusetzen.

Klar. Die spannende Frage wäre aber, wie es aussehe, wenn das einfache Recht entsprechend geändert würde.
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