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Schuldfrage bei Scheidung
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#2049977) Verfasst am: 24.03.2016, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Bruni hat folgendes geschrieben:
Zerrüttung ist das richtige Prinzip bei Ehescheidung, die immer kompliziert ist.


Ich finde das Zerrüttungsprinzip ist ein Hohn für all die Opfer einer Scheidung. Viele Scheidungen werden eben nicht wegen "Zerrüttung" eingericht, sondern weil ein Partner den anderen einseitig und schwerwiegend geschädigt hat. Das Zerrüttungsprinzip schützt die Täter und verhöhnt die Opfer.
jau ey,
da spricht einer mit ahnung ....

omg Argh
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astarte
Foren-Admin
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#2049978) Verfasst am: 24.03.2016, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Was für eine Zeitverschwendung sowas mit jemand mit vorsintflutlichen Vorstellungen wie Johnny zu diskutieren.
_________________
Tja
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#2049979) Verfasst am: 24.03.2016, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Bruni hat folgendes geschrieben:
Zerrüttung ist das richtige Prinzip bei Ehescheidung, die immer kompliziert ist.


Ich finde das Zerrüttungsprinzip ist ein Hohn für all die Opfer einer Scheidung. Viele Scheidungen werden eben nicht wegen "Zerrüttung" eingericht, sondern weil ein Partner den anderen einseitig und schwerwiegend geschädigt hat. Das Zerrüttungsprinzip schützt die Täter und verhöhnt die Opfer.


Unsinn. Die Aufteilung in Täter und Opfer wird den Verwicklungen des Lebens nicht gerecht. Selbst die Beteiligten kommen in der Regel nicht auf die Idee, sich so zu bezeichnen. Weil sie natürlich wissen, daß, bei allem Schmerz, der da aufkommen kann, der andere keine Straftat begeht oder begangen hat. Dein Kriminalisierungsvokabular ist abstoßend.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#2049981) Verfasst am: 24.03.2016, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
Bruni hat folgendes geschrieben:
Zerrüttung ist das richtige Prinzip bei Ehescheidung, die immer kompliziert ist.


Ich finde das Zerrüttungsprinzip ist ein Hohn für all die Opfer einer Scheidung. Viele Scheidungen werden eben nicht wegen "Zerrüttung" eingericht, sondern weil ein Partner den anderen einseitig und schwerwiegend geschädigt hat. Das Zerrüttungsprinzip schützt die Täter und verhöhnt die Opfer.
jau ey,
da spricht einer mit ahnung ....

omg Argh


Naja, ich habe dazu einen ganz blöden Gedanken, den ich aber besser nicht äußern werde.
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marram
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2049982) Verfasst am: 24.03.2016, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Naja. Es geht auch da allerdings nicht um Bestrafung im Sinne des Strafrechts, sondern im Sinne einer Schuldfeststellung bei Scheidung.


Was auch sehr vernünftig ist.


Ja ja, total vernünftig.

Da kriegt man als Frau also einen "Durchschnittsdörfler" ab. Ist mir so passiert. War noch jung und irgendwie noch halbwegs unerfahren. Da war die gemeinschaftliche Sexualität innerhalb gut 30 Sekunden Missionarsstellung erledigt. Nix Vorspiel nix Nachspiel. Und das für den Rest meines Lebens? Ja bin ich blöd? Und zudem: Du bleischt dahaam, ziagst dia Kinder auf.

Hey! Ich hab Hirn, ich hab Neugierde, ich WILL arbeiten. Ich hatte damals auch einen guten Job. Relativ selbstständig und interessant und abwechslungsreich. Ich habe sogar mehr als er verdient zwinkern Aber im Laufe der Zeit wurde ihm das immer "peinlicher". Er hätte mich gerne zu Hause gehabt. Ich sah das etwas anders. Ich sah - im Zweifelsfall - eher ihn zu Hause bei den Kindern. Immerhin hab ich fast doppelt soviel Geld wie er nach Hause gebracht und fühlte mich dabei auch noch wohl, weil mir der Job wirklich Freude und Befriedigung gebracht hat.

Und ich stell mir jetzt vor, ich wär mit ihm verheiratet gewesen. Zur damaligen Zeit wäre meine Einstellung/Unabhängigkeit aber sicher sowas von "Schuld" gewesen am scheitern unserer Beziehung.

Ja ja, die Schuldfrage wieder einführen. So ein Blödsinn. "Schuld" hängt immer von den gerade vorherrschenden gesellschaftlichen Konventionen ab. Die ändern sich - manchmal schneller, manchmal langsamer. Sie sind aber nicht objektiv, sondern zutiefst subjektiv. Und damit einem ständigen Wandel unterworfen.

Zudem: Wieso muss ich mein Leben lang mit einem Mann zusammen bleiben, der die eheliche Sexualität in gut/knapp 30 Sekunden erfüllt sieht - bloß weil es ihm so passt? Und wenn ich mich verweigere, dann bin ich in den Augen der eventuellen Richter schuld am Scheitern der Ehe? Ja pfeif doch drauf!
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049984) Verfasst am: 24.03.2016, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Die Aufteilung in Täter und Opfer wird den Verwicklungen des Lebens nicht gerecht. Selbst die Beteiligten kommen in der Regel nicht auf die Idee, sich so zu bezeichnen.


Erzähl das mal den Männern und Frauen, die von ihrem Partner Gewalt erfahren haben oder nach Strich und Faden belogen und betrogen wurden. Ich finde es einfach nur widerlich sowas dann als "Verwicklung des Lebens" zu bezeichnen, die eine Differenzierung in "Opfer" und "Täter" bzw. "Schuldigem" und "Unschuldigem" nicht zulassen.

zelig hat folgendes geschrieben:

Weil sie natürlich wissen, daß, bei allem Schmerz, der da aufkommen kann, der andere keine Straftat begeht oder begangen hat. Dein Kriminalisierungsvokabular ist abstoßend.


Das hat nichts mit Straftat zu tun.

Es gibt viele widerliche, charakterlose, unanständige Dinge, die man anderen Menschen auf übelste Weise antun kann, die nicht strafbar sind. Trotzdem ist der geschädigte Mensch dann ein Opfer und der schädigende Mensch ein Täter.

Konkrete Beispiele habe ich schon genannt. Aber darauf wird ja nicht eingegangen.
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marram
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Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2049985) Verfasst am: 24.03.2016, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Soll dem Mann oder der Frau für's Fremdgehen der Unterhalt entzogen werden, oder der Rentenausgleich?


Ja natürlich. Oder soll jemand, der eine Ehe zerstört hat zur Belohnung dafür auch noch Vorteile aus dieser Ehe ziehen dürfen?


Wobei dabei vollkommen vergessen wird, warum jemand fremd geht. Man müsste daher so eine Ehescheidung vom Anfang der Ehe/des Kennenlernens aufrollen. Und da wird dann gelogen und beschönigt und und und ...
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049986) Verfasst am: 24.03.2016, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:

Wobei dabei vollkommen vergessen wird, warum jemand fremd geht.


Das hat noch gefehlt. Wer aufs übelste hintergangen und betrogen wird ist selbst Schuld. Mit den Augen rollen
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#2049987) Verfasst am: 24.03.2016, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Wobei dabei vollkommen vergessen wird, warum jemand fremd geht.


Das hat noch gefehlt. Wer aufs übelste hintergangen und betrogen wird ist selbst Schuld. Mit den Augen rollen
ja,
manchmal schon - aber auch nicht immer. und das soll ein gericht entscheiden, das die menschen und deren jahrelange beziehung überhaupt nicht kennt?
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#2049988) Verfasst am: 24.03.2016, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Erzähl das mal den Männern und Frauen, die von ihrem Partner Gewalt erfahren haben


Jetzt mal Stopp, bevor Deine Fabulierkunst sich ausweitet.
Gewalt ist eine Straftat. Punkt. Versuch das nicht in die Richtung zu drehen, als hätte hier jemand Gewalt in der Ehe verteidigt. Im Gegenteil ist es so, daß gerade deine Moralvorstellungen in einer Zeit wurzeln, die die Gewalt in der Ehe für rechtmäßig, und daher für nicht straffähig gehalten hat. Also bitte keine Heuchelei.
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Bruni
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.01.2014
Beiträge: 275
Wohnort: Neckargemünd

Beitrag(#2049989) Verfasst am: 24.03.2016, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Wobei dabei vollkommen vergessen wird, warum jemand fremd geht.


Das hat noch gefehlt. Wer aufs übelste hintergangen und betrogen wird ist selbst Schuld. Mit den Augen rollen


Nein , wer hintergangen wurde, ist nicht selbst schuld. Aber irgend etwas wird wohl in der Ehe schief gelaufen sein, über das hätte geredet werden sollen. Lügen und betrügen ist keine Lösung, besser sich vorher scheiden lassen.

Hier noch etwas zum Thema Gewalt. Es gibt bessere Lösungswege, als die Schuldfrage bei einer Scheidung, die zu nichts führt. In dem Fall, den ich vorhin erwähnt habe, hat der ,der vor Gericht mit großer Sicherheit der Unschuldige gewesen wäre, die Schuld auf sich genommen. Und weisst Du wieso, um schnell geschieden zu werden und zur Ruhe zu kommen.

https://www.weisser-ring.de/internet/landesverbaende/berlin/landesverband-berlin/service/haeusliche-gewalt/ Es geht um viel mehr, als eine Schuldfrage, bla, bla, bla......
_________________
Reich wird man erst durch Dinge, die man nicht begehrt.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049990) Verfasst am: 24.03.2016, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Jetzt mal Stopp, bevor Deine Fabulierkunst sich ausweitet.
Gewalt ist eine Straftat. Punkt. Versuch das nicht in die Richtung zu drehen, als hätte hier jemand Gewalt in der Ehe verteidigt.


Bist du denn im Fall von Gewalt in der Ehe dafür, dass von einem Zivilgericht die Schuld an der Scheidung dem Gewaltäter zugesprochen wird und der dann alle aus der Ehe resultierenden Vorteile verliert?
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049991) Verfasst am: 24.03.2016, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Bruni hat folgendes geschrieben:
Aber irgend etwas wird wohl in der Ehe schief gelaufen sein, über das hätte geredet werden sollen.


Das ist reine Spekulation. Kann sein, muss aber nicht. Und selbst wenn es so wäre, rechtfertigt es nicht den anderen aufs übelste zu betrügen.

Ich verstehe nicht wo da nun das Problem sein sollte, wenn der Betrüger zivilrechtlich als der Schuldige der Scheidung festgestellt wird und z.B. seine möglichen Unterhaltsansprüche verliert.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#2049992) Verfasst am: 24.03.2016, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Jetzt mal Stopp, bevor Deine Fabulierkunst sich ausweitet.
Gewalt ist eine Straftat. Punkt. Versuch das nicht in die Richtung zu drehen, als hätte hier jemand Gewalt in der Ehe verteidigt.


Bist du denn im Fall von Gewalt in der Ehe dafür, dass von einem Zivilgericht die Schuld an der Scheidung dem Gewaltäter zugesprochen wird und der dann alle aus der Ehe resultierenden Vorteile verliert?


Das eine ist das Strafrechtsverfahren für die Gewalttat. Das andere ist die Scheidung. Und wenn meine Frau mich schlagen würde, dann hätte sie immer noch das verdammte Anrecht auf den Rentenausgleich.

Und jetzt beantworte Du mir die Frage, ob Du der Meinung bist, daß man nach Deiner Denke nicht konsequenterweise die Täter beliebiger Straftaten mit dem Entzug ihres Eigentums bestrafen sollte.
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marram
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Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2049994) Verfasst am: 24.03.2016, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Bruni hat folgendes geschrieben:

Welchen Profit siehst Du, der zu Gunsten eines Schuldigen aus einer Ehe gezogen wird? Unterhaltsverpflichtung? Das hat doch nichts mit Profit zu tun.


Ich frage ganz konkret: Wenn eine Frau von ihrem Mann vergewaltigt und misshandelt wird, soll sie dann nach der Scheidung zu Unterhaltszahlungen an ihren Vergewaltiger verpflichtet sein, deiner Meinung nach?

Und wenn du mit einer Frau verheiratet bist, die es hinter deinem Rücken mit deinem besten Freund in eurem Ehebett treibt, während du auf der Arbeit bist und die dann mit deinem besten Freund durchbrennt und dich sitzen lässt und du dann nach der Scheidung für diese Frau auch noch Unterhalt bezahlen musst, findest du das richtig?


Mir scheint, dass du erhebliche Defizite in der Kenntnis unseres Rechtssystems hast. Zumidest lassen deine Beispiele das vermuten.

Eine Frau, die in der Ehe vergewaltigt und misshandelt wurde, die kann bei den Unterhaltsansprüchen des ehemaligen Ehegatten auf eine "unbillige Härte" oder so argumentieren und muss keinen Unterhalt leisten.

Immer dann, wenn einer der Ehepartner gewalttätig wurde, gibt es auch heute noch im Eherecht/Scheidungsrecht/Unterhaltsrecht die rechtliche Möglichkeit deswegen gegen einen eventuellen Unterhalt zu klagen und die Chancen, dass dieser nicht geleistet werden muss sind nach wie vor recht hoch. Aber da geht es nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um strafrechtlich relevante Tatsachen.
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quadium
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Anmeldungsdatum: 06.04.2013
Beiträge: 1771

Beitrag(#2049995) Verfasst am: 25.03.2016, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Bruni hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
Bruni hat folgendes geschrieben:

Welchen Profit siehst Du, der zu Gunsten eines Schuldigen aus einer Ehe gezogen wird? Unterhaltsverpflichtung? Das hat doch nichts mit Profit zu tun.


Ich frage ganz konkret: Wenn eine Frau von ihrem Mann vergewaltigt und misshandelt wird, soll sie dann nach der Scheidung zu Unterhaltszahlungen an ihren Vergewaltiger verpflichtet sein, deiner Meinung nach?

Und wenn du mit einer Frau verheiratet bist, die es hinter deinem Rücken mit deinem besten Freund in eurem Ehebett treibt, während du auf der Arbeit bist und die dann mit deinem besten Freund durchbrennt und dich sitzen lässt und du dann nach der Scheidung für diese Frau auch noch Unterhalt bezahlen musst, findest du das richtig?


Der erste Fall hat eine Anzeige zur Folge, wird wenn alles gut läuft mit einer Gefängnisstrafe für den Täter enden. Ich weiss nicht, ob es Härtefallregelungen gibt.

Wenn ein Ehepartner den anderen betrügt, finde ich das nicht richtig. Und es ist auch schwer, als betrogener Teil Unterhalt zu bezahlen. Aber eine Änderung würde ein Ausmaß annehmen, das nicht mehr überschaubar ist. Und nur weil der betrogene in seinem Betrieb ist, heißt das noch lange nicht, dass er nicht auch betrügt oder andere krumme Dinger dreht, die der Richter überhaupt nicht beurteilen kann, wenn sie gut verheimlicht werden. Zerrüttung ist das richtige Prinzip bei Ehescheidung, die immer kompliziert ist.

Gibt es die "Unterhaltzahlung" für den Ehepartner noch?
Wenn; dann doch sehr begrenzt.


Pfft...Fakten sind sowas von gestern.
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quadium
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Anmeldungsdatum: 06.04.2013
Beiträge: 1771

Beitrag(#2049996) Verfasst am: 25.03.2016, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Bruni hat folgendes geschrieben:
Aber irgend etwas wird wohl in der Ehe schief gelaufen sein, über das hätte geredet werden sollen.


Das ist reine Spekulation. Kann sein, muss aber nicht. Und selbst wenn es so wäre, rechtfertigt es nicht den anderen aufs übelste zu betrügen.

Ich verstehe nicht wo da nun das Problem sein sollte, wenn der Betrüger zivilrechtlich als der Schuldige der Scheidung festgestellt wird und z.B. seine möglichen Unterhaltsansprüche verliert.


Gilt das nur fürs Fremdpoppen oder auch, wenn der Mann lieber auswärts isst?
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049997) Verfasst am: 25.03.2016, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Das eine ist das Strafrechtsverfahren für die Gewalttat. Das andere ist die Scheidung. Und wenn meine Frau mich schlagen würde, dann hätte sie immer noch das verdammte Anrecht auf den Rentenausgleich.


Da bin ich eben anderer Meinung. Wenn die Frau ihre Ehe durch ein solches Verhalten zerstört, sollte das zivilrechtlich festgestellt werden und die Frau sollte alle aus der Ehe resultierenden Privilegien verlieren.

zelig hat folgendes geschrieben:

Und jetzt beantworte Du mir die Frage, ob Du der Meinung bist, daß man nach Deiner Denke nicht konsequenterweise die Täter beliebiger Straftaten mit dem Entzug ihres Eigentums bestrafen sollte.


Nö, aber wenn jemand eine Bank ausraubt sollte er danach nicht auch noch Anspruch auf besonders hohe Zinsen bei genau dieser Bank haben, die er geschädigt hat. Mit den Augen rollen Er muss die Beute zurückgeben und alle Schäden die er bei der betroffenen Bank angerichtet hat vollständig begleichen. Zudem vielleicht noch Schmerzensgeld und Schadenersatz für die durch den Banküberfall traumatisierten Menschen.
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Bruni
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.01.2014
Beiträge: 275
Wohnort: Neckargemünd

Beitrag(#2049999) Verfasst am: 25.03.2016, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
Bruni hat folgendes geschrieben:

Welchen Profit siehst Du, der zu Gunsten eines Schuldigen aus einer Ehe gezogen wird? Unterhaltsverpflichtung? Das hat doch nichts mit Profit zu tun.


Ich frage ganz konkret: Wenn eine Frau von ihrem Mann vergewaltigt und misshandelt wird, soll sie dann nach der Scheidung zu Unterhaltszahlungen an ihren Vergewaltiger verpflichtet sein, deiner Meinung nach?

Und wenn du mit einer Frau verheiratet bist, die es hinter deinem Rücken mit deinem besten Freund in eurem Ehebett treibt, während du auf der Arbeit bist und die dann mit deinem besten Freund durchbrennt und dich sitzen lässt und du dann nach der Scheidung für diese Frau auch noch Unterhalt bezahlen musst, findest du das richtig?


Mir scheint, dass du erhebliche Defizite in der Kenntnis unseres Rechtssystems hast. Zumidest lassen deine Beispiele das vermuten.

Eine Frau, die in der Ehe vergewaltigt und misshandelt wurde, die kann bei den Unterhaltsansprüchen des ehemaligen Ehegatten auf eine "unbillige Härte" oder so argumentieren und muss keinen Unterhalt leisten.

Immer dann, wenn einer der Ehepartner gewalttätig wurde, gibt es auch heute noch im Eherecht/Scheidungsrecht/Unterhaltsrecht die rechtliche Möglichkeit deswegen gegen einen eventuellen Unterhalt zu klagen und die Chancen, dass dieser nicht geleistet werden muss sind nach wie vor recht hoch. Aber da geht es nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um strafrechtlich relevante Tatsachen.


Nö, er trauert der"guten, alten Zeit" nach.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehebruch
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marram
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2050000) Verfasst am: 25.03.2016, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Wobei dabei vollkommen vergessen wird, warum jemand fremd geht.


Das hat noch gefehlt. Wer aufs übelste hintergangen und betrogen wird ist selbst Schuld. Mit den Augen rollen


Tust du so blöd oder bist du ...

Nimm ne frigide oder asexuelle Frau/Mann, der/die dies verheimlichen kann, da religiös katholisch usw. Also erst nach der Ehe sowas wie Sex. Also dann nach der Ehezeremonie festzustellen, dass mein Partner im Grunde sowas wie anti-/asexuell oder so ist und nur während meines Eisprungs für 20 Sekunden mit mir vögelt, weil halt Nachkommen her müssen, das wäre echt fies. Aber sowas kann man vor Gericht WIE beweisen?

Und wenn ich nach 10 Ehejahren dann irgendwann einem Menschen begegne, der mich nicht nur als Gebährmaschine und Sex als Gebährpotenzierung betrachtet begegne und bei diesem Menschen feststelle, dass er mich als Mensch lieb hat? Dann in ich "schuld" weil ich mit jenem Menschen meine Ehe breche? Oder ist da mein Oller schuld? Jener Mann, der meinte, dass 20 - 30 Sekunden reichen und es zwar ganz nett ist, dass ich irgendwie gebildet bin, aber im Grunde gefälligst zu Hause zu sein habe?
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#2050001) Verfasst am: 25.03.2016, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:

zelig hat folgendes geschrieben:

Und jetzt beantworte Du mir die Frage, ob Du der Meinung bist, daß man nach Deiner Denke nicht konsequenterweise die Täter beliebiger Straftaten mit dem Entzug ihres Eigentums bestrafen sollte.


Nö, aber wenn jemand eine Bank ausraubt sollte er danach nicht auch noch Anspruch auf besonders hohe Zinsen bei genau dieser Bank haben, die er geschädigt hat. Mit den Augen rollen Er muss die Beute zurückgeben und alle Schäden die er bei der betroffenen Bank angerichtet hat vollständig begleichen. Zudem vielleicht noch Schmerzensgeld und Schadenersatz für die durch den Banküberfall traumatisierten Menschen.


Was nu? "Nö" oder "aber..."?
Geht irgendwie nicht beides.

Stell dir einfach vor, der Mann raubt die Bank aus, bei der er ein Konto hat. Verliert der das Anrecht auf Zinsen für sein Guthaben?
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2050003) Verfasst am: 25.03.2016, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
Erzähl das mal den Männern und Frauen, die von ihrem Partner Gewalt erfahren haben


Jetzt mal Stopp, bevor Deine Fabulierkunst sich ausweitet.
Gewalt ist eine Straftat. Punkt. Versuch das nicht in die Richtung zu drehen, als hätte hier jemand Gewalt in der Ehe verteidigt. Im Gegenteil ist es so, daß gerade deine Moralvorstellungen in einer Zeit wurzeln, die die Gewalt in der Ehe für rechtmäßig, und daher für nicht straffähig gehalten hat. Also bitte keine Heuchelei.



Da gab's ja frueher auch Faelle, in denen der Mann die Frau wie den letzten Dreck behandelt und geschlagen hat und wenn die in ihrer Not Trost bei einem anderen Mann suchte, war sie auf einmal schuld am Scheitern der Ehe, weil sie fremd ging und nicht ihr Alter.

So lief das doch manchmal in der Praxis.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2050010) Verfasst am: 25.03.2016, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Weil es ein Unterschied ist, ob beide sich einvernehmlich und gütlich voneinander trennen wollen oder ob die Scheidung deshalb erfolgt, weil der Mann z.B. die Frau vergewaltigt und geprügelt hat oder weil die Frau einfach mit einem anderen Mann durchgebrannt ist.


Und wenn beides der Fall ist? Er hat sie geprügelt, deshalb ist sie mit einem anderen durchgebrannt? Wer ist dann Schuld? OK, in diesem Fall ist das vielleicht noch einfach zu entscheiden, aber was ist, wenn er sie "nur" psychisch und emotional misshandelt hat, bevor sie durchgebrannt ist? Wer will das entscheiden, wenn es keine aktenkundigen Beweise, wie nächtliche Besuche von der Polizei gibt, weil die Nachbarn sich wegen Ruhestörung beschwert haben?

Ich verstehe auch nicht warum gerade Du das Schuldprinzip so sehr herbei sehnst. Falls Du mal selbst betroffen sein solltest, kannst Du davon ausgehen, dass Du als Mann schlechtere Karten hast, selbst wenn Du das Opfer bist. Das wird Dir nämlich keiner glauben, dazu wirkst Du einfach nicht verletzlich genug.
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2050025) Verfasst am: 25.03.2016, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Das eine ist das Strafrechtsverfahren für die Gewalttat. Das andere ist die Scheidung. Und wenn meine Frau mich schlagen würde, dann hätte sie immer noch das verdammte Anrecht auf den Rentenausgleich.


Da bin ich eben anderer Meinung. Wenn die Frau ihre Ehe durch ein solches Verhalten zerstört, sollte das zivilrechtlich festgestellt werden und die Frau sollte alle aus der Ehe resultierenden Privilegien verlieren.


Du führst die ganze Zeit Extrembeispiele an die anderweitig rechtlich abgedeckt sind und/oder auch im
existierenden Familienrecht längst abgedeckt sind.
In den allermeisten Fällen liegt vor der Trennungsentscheidung eine längere Zeit des Einvernehmens
in der man gemeinsam gewirtschaftet hat und gegenseitige Ansprüche Erworben hat.
Dem würde eine die von dir geforderte "alles oder nichts"-Entscheidung bei Fehlverhalten, das bei dir
auch noch popeliges Fremdgehen einschliesst, bei weitem nicht gerecht.
Zudem ist es juristisch kaum aufzudröseln wann welches Fehlverhalten (in den Augen des Partners)
welche Reaktion beim anderen ausgelöst hat.

Wenn man Unterhaltszahlungen von solchem Pillepalle abhängig macht, kommen die Strategen
daher und es wird versucht "Tatbestände" zu schaffen die einem Unterhalt sichern oder ersparen.
Das ist dann noch weniger juristisch aufzuarbeiten, hinterlässt noch üblere Schlachtfelder als
ohnehin schon im Familenrecht.
Es ist weder sinnvoll noch praktikabel, ein irgendwie gearteter Nutzen steht in keinem Verhältnis
zu Aufwand und weiterem Schaden.
Etwas "Gerechteres" kommt dabei auch nicht heraus weil Gerichte nicht in der Lage sind die
Geschichte und Dynamik einer mehr oder weniger langen Beziehung aufzuarbeiten, das ist so
ziemlich der irrationalste Bereich menschlichen Lebens und man hat es fast nur mit Aussagen
zu tun hinter denen gefühlte, kaum objektiv wahrgenommene Ereignisse stehen.
Erst recht nicht wenn es dann noch um Geld und Rache geht.

Um den Schuldkram können sich meinetwegen Kirchengerichte kümmern, die können dann ein
"Unschuldszertifikat" ausstellen das man sich ins Büro hängen kann, damit auch jeder sieht was
für ein armer betrogener Tropf du bist.
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DonMartin
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2050035) Verfasst am: 25.03.2016, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:

Da bin ich eben anderer Meinung. Wenn die Frau ihre Ehe durch ein solches Verhalten zerstört, sollte das zivilrechtlich festgestellt werden und die Frau sollte alle aus der Ehe resultierenden Privilegien verlieren.

Ja, heul doch. Am besten hier:
Zitat:
weiberplage.de/
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26440
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2050042) Verfasst am: 25.03.2016, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:

zelig hat folgendes geschrieben:

Und jetzt beantworte Du mir die Frage, ob Du der Meinung bist, daß man nach Deiner Denke nicht konsequenterweise die Täter beliebiger Straftaten mit dem Entzug ihres Eigentums bestrafen sollte.


Nö, aber wenn jemand eine Bank ausraubt sollte er danach nicht auch noch Anspruch auf besonders hohe Zinsen bei genau dieser Bank haben, die er geschädigt hat. Mit den Augen rollen Er muss die Beute zurückgeben und alle Schäden die er bei der betroffenen Bank angerichtet hat vollständig begleichen. Zudem vielleicht noch Schmerzensgeld und Schadenersatz für die durch den Banküberfall traumatisierten Menschen.


Was nu? "Nö" oder "aber..."?
Geht irgendwie nicht beides.

Stell dir einfach vor, der Mann raubt die Bank aus, bei der er ein Konto hat. Verliert der das Anrecht auf Zinsen für sein Guthaben?

@zelig: Das ist sinnlos, weil Johnny nicht logisch argumentiert, sondern aus dem Gefühl und insofern überhaupt nicht fähig ist, die verschiedenen Ebenen zu trennen. Insofern ist er übrigens genau richtig im alten Scheidungsrecht, das auch nicht wirklich versucht hat, diese Ebenen zu trennen, in dem aber auch eine Scheidung nicht wirklich vorgesehen war und deshalb bestraft werden musste.

Die Ehe war nicht wie heute (eher eine Utopie und der Fall des Gelingens im Grunde eine Ausnahme) sondern eine heilige Institution. Wer sich dagegen verging, wurde geächtet (s.u.), vorzugsweise die Frau, als Hure und Ehebrecherin, aber auch der Mann als Ehebrecher. Das Gesetz spiegelte das insofern wieder, als jeder, der daran ging, sich scheiden zu lassen, dies nur unter der Aufgabe seiner Privatheit tun konnte - das Gesetz hatte weniger die Aufgabe die Scheidung zu regeln, als davor abzuschrecken. Das war die Ehe, wie die rkK sie heute noch behauptet: Geschieden zu sein ist schlimmer als ein normales Gewaltverbrechen, weil auch der Zustand der Scheidung eine Fortdauer des Zustandes der Sünde darstellt, während so ein kleiner Mord ja nicht so lange dauert und dann beendet ist. Den Geschiedenen am Oblatenessen teilhaben zu lassen ist also ungefähr das gleiche wie dem Mörder die Oblate während der Tat zu reichen.

Um sich in diesen Muff mit seinen Tabus noch einmal reinzuversetzen: Mein Vater hatte einen sehr guten Jugendfreund, genaugenommen sogar ein Pflegebruder. Das war keine Sabbelfreundschaft, man half sich auch gegenseitig auch unter erheblichen Aufwänden. Nun kam irgendwann (die waren schon jenseits der 60) raus, dass dieser Freund schon jahrelang etwas mit der Frau eines Arbeitskollegen hatte. Die beiden hatten sich verliebt, aber beschlossen, dass das die beiden Ehen möglichst nicht berühren sollte. Wie das Verhältnis nach der Veröffentlichung dann genau aufgeöst wurde, weiß ich bezeichnenderweise nicht so genau: Meine Mutter verbot daraufhin meinem Vater jeglichen weiteren Umgang mit diesem Freund und der hielt sich daran, bis sie unter der Erde war, also gute 20 Jahre.

Dies Art Ehe war eine Zwangsgemeinschaft, und die Gesetze waren Ausdruck davon. Johhny hat keine Ahnung, wovon er hier schreibt, bzw. keine Ahnung, die über das katholische Verständnis von Ehe hinausgeht.
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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vrolijke
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Beitrag(#2050045) Verfasst am: 25.03.2016, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

quadium hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Gibt es die "Unterhaltzahlung" für den Ehepartner noch?
Wenn; dann doch sehr begrenzt.


Pfft...Fakten sind sowas von gestern.


http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt.html

Zitat:
Wichtige Änderungen beim Ehegattenunterhalt ab 2013

Seit der Unterhaltsreform 2008, bei der die Eigenverantwortung des Ehegatten in den Vordergrund gestellt wurde, war sich die Rechtsprechung uneinig, wie sie eine gerechte Handhabung mit der Dauer der Ehe im Unterhaltsrecht vereinbaren kann. Für den geschiedenen Ehegatten, der sich statt auf den Beruf zu konzentrieren, auf das Familienleben besinnt hat, war die Scheidung ein Sprung ins kalte Wasser, da der Ehegattenunterhalt unter dem Deckmantel der stärkeren Eigenverantwortung herabgesetzt oder begrenzt werden konnte. Zum 01.03.2013 wurde der § 1578 b BGB neu ausgerichtet, dass nun auch die Ehedauer bei er Unterhaltsberechnung eine Rolle spielt. Insbesondere sollen ehebedingte Nachteile bei eine langen Ehe berücksichtigt werden. Hier wird also zu prüfen sein, inwiefern eine Herabsetzung oder Begrenzung des nachehelichen Unterhalts unbillig wäre.


Und:
http://www.finanztip.de/ehegattenunterhalt/

Zitat:

Das Wichtigste in Kürze

Haben Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt, steht Ihnen ein Unterhaltsanspruch zu, wenn Sie bedürftig sind und Ihr Ehepartner leistungsfähig ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn Ihr Partner mehr verdient als Sie.
Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben, stehen Ihnen drei Siebtel des verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens zu. Das müssen Sie allerdings einfordern.
Wenn Sie während der Ehe nicht gearbeitet haben, müssen Sie im ersten Jahr nach der Trennung zunächst einmal keine neue Arbeit aufnehmen, sondern erhalten Trennungsunterhalt.
Nach der Scheidung müssen Sie erneut einen Unterhaltsanspruch geltend machen.
Der wichtigste Grund für nachehelichen Unterhalt ist die Betreuung von Kindern. Bis zum dritten Geburtstag des Kindes haben Sie Anspruch auf Basisunterhalt, wenn Sie sich um die Betreuung kümmern.
Ab dem dritten Geburtstag des Kindes sind Sie grundsätzlich verpflichtet, wieder beruflich tätig zu sein.
Ein lebenslanger nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht nicht. Sie müssen also davon ausgehen, dass Ihr Unterhaltsanspruch nach der Ehescheidung zeitlich befristet wird, in der Höhe begrenzt oder sogar auf Null herabgesetzt werden kann.
Lassen Sie sich unbedingt schon bei der Trennung von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.

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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen


Zuletzt bearbeitet von vrolijke am 25.03.2016, 13:14, insgesamt einmal bearbeitet
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Bruni
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Beitrag(#2050046) Verfasst am: 25.03.2016, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
Weil es ein Unterschied ist, ob beide sich einvernehmlich und gütlich voneinander trennen wollen oder ob die Scheidung deshalb erfolgt, weil der Mann z.B. die Frau vergewaltigt und geprügelt hat oder weil die Frau einfach mit einem anderen Mann durchgebrannt ist.


Und wenn beides der Fall ist? Er hat sie geprügelt, deshalb ist sie mit einem anderen durchgebrannt? Wer ist dann Schuld? OK, in diesem Fall ist das vielleicht noch einfach zu entscheiden, aber was ist, wenn er sie "nur" psychisch und emotional misshandelt hat, bevor sie durchgebrannt ist? Wer will das entscheiden, wenn es keine aktenkundigen Beweise, wie nächtliche Besuche von der Polizei gibt, weil die Nachbarn sich wegen Ruhestörung beschwert haben?

Ich verstehe auch nicht warum gerade Du das Schuldprinzip so sehr herbei sehnst. Falls Du mal selbst betroffen sein solltest, kannst Du davon ausgehen, dass Du als Mann schlechtere Karten hast, selbst wenn Du das Opfer bist. Das wird Dir nämlich keiner glauben, dazu wirkst Du einfach nicht verletzlich genug.


Er hofft auf einen Posten bei der Sittenpolizei.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sittenpolizei

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Zumsel
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Beitrag(#2050049) Verfasst am: 25.03.2016, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Naja. Es geht auch da allerdings nicht um Bestrafung im Sinne des Strafrechts, sondern im Sinne einer Schuldfeststellung bei Scheidung.


Was auch sehr vernünftig ist.


Ja ja, total vernünftig.

Da kriegt man als Frau also einen "Durchschnittsdörfler" ab. Ist mir so passiert. War noch jung und irgendwie noch halbwegs unerfahren. Da war die gemeinschaftliche Sexualität innerhalb gut 30 Sekunden Missionarsstellung erledigt. Nix Vorspiel nix Nachspiel. Und das für den Rest meines Lebens? Ja bin ich blöd? Und zudem: Du bleischt dahaam, ziagst dia Kinder auf.

Hey! Ich hab Hirn, ich hab Neugierde, ich WILL arbeiten. Ich hatte damals auch einen guten Job. Relativ selbstständig und interessant und abwechslungsreich. Ich habe sogar mehr als er verdient zwinkern Aber im Laufe der Zeit wurde ihm das immer "peinlicher". Er hätte mich gerne zu Hause gehabt. Ich sah das etwas anders. Ich sah - im Zweifelsfall - eher ihn zu Hause bei den Kindern. Immerhin hab ich fast doppelt soviel Geld wie er nach Hause gebracht und fühlte mich dabei auch noch wohl, weil mir der Job wirklich Freude und Befriedigung gebracht hat.

Und ich stell mir jetzt vor, ich wär mit ihm verheiratet gewesen. Zur damaligen Zeit wäre meine Einstellung/Unabhängigkeit aber sicher sowas von "Schuld" gewesen am scheitern unserer Beziehung.

Ja ja, die Schuldfrage wieder einführen. So ein Blödsinn. "Schuld" hängt immer von den gerade vorherrschenden gesellschaftlichen Konventionen ab. Die ändern sich - manchmal schneller, manchmal langsamer. Sie sind aber nicht objektiv, sondern zutiefst subjektiv. Und damit einem ständigen Wandel unterworfen.

Zudem: Wieso muss ich mein Leben lang mit einem Mann zusammen bleiben, der die eheliche Sexualität in gut/knapp 30 Sekunden erfüllt sieht - bloß weil es ihm so passt? Und wenn ich mich verweigere, dann bin ich in den Augen der eventuellen Richter schuld am Scheitern der Ehe? Ja pfeif doch drauf!


Was dieses Beispiel aber doch v.a. zeigt ist die grundsätzliche Fragwürdigkeit der "Institution Ehe". Wer eine Ehe schließt, unterwirft seine Beziehung im gewissen Rahmen den Spielregeln des Staates und den Moralvorstellungen der Gemeinschaft. In deinem Fall mag das noch anders gewesen sein, aber i.d.R wird heute niemand mehr gezwungen, dies zu tun und wenn er es doch tut, soll er sich doch bitteschön hinterher nicht beschweren.
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Ahriman
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Beitrag(#2050051) Verfasst am: 25.03.2016, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Marram hat folgendes geschrieben:
Ja ja, die Schuldfrage wieder einführen. So ein Blödsinn. "Schuld" hängt immer von den gerade vorherrschenden gesellschaftlichen Konventionen ab. Die ändern sich - manchmal schneller, manchmal langsamer. Sie sind aber nicht objektiv, sondern zutiefst subjektiv. Und damit einem ständigen Wandel unterworfen.

Und das soll dann der Richter entscheiden! Was glaubt ihr wie unterschiedlich das ausfällt, je nachdem ob da ein junger Kerl oder ein verknöcherter alter Knabe in der Robe steckt. Und wenn's eine junge oder alte Frau ist sieht die Sache jeweils wieder ganz anders aus. Je nach Alter hat man doch völlig unterschiedliche Ansichten.
Ich habe selber sowas mitgemacht, mich hat man mal als Zeuge vor den Kadi geschleift. Damals, um 1970 gab es auch noch den Begriff: "Ehewidriges Verhalten". Was man da alles hineininterpretieren kann, das ist so ergibig wie ein Bibeltext.
Als später meine Frau mit der Nachbarin mal zum Karneval ging (ohne mich), habe ich wieder daran gedacht: Ehewidriges Verhalten? So ein Quatsch.

Mann: "Meine Frau ist immer so schlampig!"
Richter: "Ach, und wie begründen Sie das?"
Mann: "Jedesmal, wenn ich in die Spüle pinkeln will, steht schmutziges Geschirr drin."
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