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Mobienne Auf dem Weg

Anmeldungsdatum: 09.06.2007 Beiträge: 3840
Wohnort: Allgäu
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(#1869337) Verfasst am: 23.09.2013, 06:49 Titel: Re: Familienministerin Schröder will mehr Zeit für Lotte |
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Ja, schon doof, wenn man Kind und Beruf nicht unter einen Hut bringen kann... Sollte man mal ein Ministerium für einrichten...
_________________ Wo Worte selten, haben sie Gewicht. Shakespeare. Wo viel Geseier, nicht...
Wer Stroh im Kopf hat, fürchtet den Funken dieser Wahrheit. Nach Jupp Müller
Der Verstand ist wie eine Fahrkarte. Sie hat nur dann einen Sinn, wenn sie benutzt wird. Ernst R. Hauschka
Charakter ist etwas, was man von billigen Menschen nicht erwarten darf.
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26444
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2051762) Verfasst am: 07.04.2016, 15:17 Titel: Re: Schröder will nicht mehr für Bundestag kandidieren |
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Muss sie nach 15 Jahren Bundestag überhaupt noch was machen? Kennt jemand die augenblickliche Rentenregelung unserer Gesetzgeber?
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Margrethe registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2013 Beiträge: 6107
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(#2051764) Verfasst am: 07.04.2016, 15:58 Titel: Re: Schröder will nicht mehr für Bundestag kandidieren |
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fwo hat folgendes geschrieben: |
Muss sie nach 15 Jahren Bundestag überhaupt noch was machen? Kennt jemand die augenblickliche Rentenregelung unserer Gesetzgeber? |
Muss sie schon bis sie 55 ist (soviel ich weiss, können MdB mit 55 abschlagsfrei in Rente gehen). Pro Jahr hat sie einen Rentenanspruch von ca. 200 Euro, in 15 Jahren also einen Rentenanspruch von 3000 Euro erworben, kassieren kann sie aber nicht mit dem Abgang aus dem Bundestag, sondern frühestens mit 55 Jahren. Um die Höchstrente von (Stand: 2013) 5600 Euro zu erreichen, müsste man also 28 Jahre im Bundestag absitzen (8 Jahre, also 2 Legislaturperioden, um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben).
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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(#2051776) Verfasst am: 07.04.2016, 17:31 Titel: Re: Schröder will nicht mehr für Bundestag kandidieren |
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Margrethe hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: |
Muss sie nach 15 Jahren Bundestag überhaupt noch was machen? Kennt jemand die augenblickliche Rentenregelung unserer Gesetzgeber? |
Muss sie schon bis sie 55 ist (soviel ich weiss, können MdB mit 55 abschlagsfrei in Rente gehen). Pro Jahr hat sie einen Rentenanspruch von ca. 200 Euro, in 15 Jahren also einen Rentenanspruch von 3000 Euro erworben, kassieren kann sie aber nicht mit dem Abgang aus dem Bundestag, sondern frühestens mit 55 Jahren. Um die Höchstrente von (Stand: 2013) 5600 Euro zu erreichen, müsste man also 28 Jahre im Bundestag absitzen (8 Jahre, also 2 Legislaturperioden, um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben). |
Es kommt noch das volle Ruhegehalt als Ex-Bundesministerin dazu,
das sie mehr als 4 Jahre Ministerin war (4 Jahre und ein Monat).
Gilt für die wirklich 55 und nicht 67?
Da ihr Mann Ole als Staatssekretär auch abgesichert ist - geht es den beiden schon mal im Alter gut - es sei denn Balkanisierung des Abendlandes durch eine Alleinherrschaft der APPD wird umgesetzt - und die Pensionskasse zur Kollektivgrill- und Feierkasse werden.
_________________ Derzeit ohne Untertitel
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Margrethe registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2013 Beiträge: 6107
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(#2051815) Verfasst am: 07.04.2016, 22:18 Titel: Re: Schröder will nicht mehr für Bundestag kandidieren |
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Ich weiss jetzt nicht, ob sie das Ruhegehalts-Alter schon von 65 auf 67 Jahre angehoben haben, beabsichtigt ist es zumindest.
Das Renteneintrittsalter von 55 gilt für Abgeordnete nach mindestens 18 (?) Jahren Abgeordnetentätigkeit. Zwischen 55 und 65 (67) erhalten ehemalige Bundestagsabgeordnete ihre Pension nur dann in voller Höhe, wenn sie keine weitere Erwerbstätigkeit ausüben. Wird eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, werden die damit erzielten Einkünfte mit dem Ruhegehalt verrechnet.
Zuletzt bearbeitet von Margrethe am 07.04.2016, 22:35, insgesamt einmal bearbeitet |
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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(#2051818) Verfasst am: 07.04.2016, 22:32 Titel: Re: Schröder will nicht mehr für Bundestag kandidieren |
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Margrethe hat folgendes geschrieben: |
Ich weiss jetzt nicht, ob sie das Ruhegehalts-Alter schon von 65 auf 67 Jahre angehoben haben, beabsichtigt ist es zumindest.
Zwischen 55 und 65 (67) erhalten ehemalige Bundestagsabgeordnete ihre Pension nur dann in voller Höhe, wenn sie keine weitere Erwerbstätigkeit ausüben. Wird eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, werden die damit erzielten Einkünfte mit dem Ruhegehalt verrechnet. |
danke
_________________ Derzeit ohne Untertitel
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