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FONDS für in der BRD zu Unrecht verurteilte Homosexuelle
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#2055941) Verfasst am: 17.05.2016, 10:38    Titel: FONDS für in der BRD zu Unrecht verurteilte Homosexuelle Antworten mit Zitat

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FONDS für in der BRD zu Unrecht verurteilte Homosexuelle, oder eine angemessene ENTSCHÄDIGUNG für diese Opfergruppe, DIE DIESEN NAMEN AUCH WIRKLICH VERDIENT ??

( zur Info, falls Ehemalige Heimkinder und ihre Peiniger die Parallelen da erkennen können )

Zitat:
.
SPIEGELONLINE PANORAMA @

[ http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schwule-gutachter-wollen-rehabilitierung-fuer-opfer-von-paragraf-175-a-1091772.html ]

"Schwulenparagraf": Verurteilte Homosexuelle sollen entschädigt werden

Mittwoch, 11.05.2016 - 16:39 Uhr

Homosexuelle Männer, die [ in Nachkriegsjahrzehnten ] nach dem berüchtigten Paragrafen 175 verurteilt wurden, müssen laut dem Gutachten eines Staatsrechtlers rehabilitiert und entschädigt werden. "Die mehr als 50.000 Opfer sind durch Verfolgung und Verurteilung im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt worden", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders.

Homosexuelle Handlungen unter Männern waren bis 1994 strafbar, die entsprechende Regelung im Strafgesetzbuch war jahrzehntelang ausgesprochen umstritten [ siehe @ http://www.spiegel.de/einestages/schwulenparagraf-175-das-doppelleben-eines-bundesanwalts-a-972035.html ]. Der Paragraf 175 wurde schließlich abgeschafft, die Urteile aber nie aufgehoben. "Diese Ungerechtigkeit darf der Gesetzgeber nicht länger hinnehmen", sagte Lüders.

Das Gutachten des Münchener Staatsrechtlers Martin Burgi empfiehlt die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz. Dies würde den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. DIE ENTSCHÄDIGUNG SOLL ÜBER EINEN FONDS ORGANISIERT WERDEN.

"Von Anfang an verfassungswidrig"

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs übernommen. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3.500. In der DDR wurde die Regelung bereits 1968 abgeschafft.

Justizminister Heiko Maas begrüßte das Ergebnis des Gutachtens. "Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat", sagte der SPD-Politiker laut einer Mitteilung. "Der Paragraf 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde."
"Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können", so Maas weiter, "aber wir wollen die Opfer rehabilitieren. Sein Ministerium werde daher einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen des Paragrafen sowie EINEN DARAUS ENTSTEHENDEN ENTSCHÄDIGUNGSANSPRUCH ERARBEITEN. Maas hatte bereits 2014 angekündigt, die Opfer rehabilitieren zu wollen [ siehe @ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-132909488.html ].

Der Lesben- und Schwulenverband forderte [ siehe @ http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/paragraf-175-redet-ueber-die-schande-kommentar-a-1091859.html ], noch in dieser Legislaturperiode die Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen. "Die Zeit drängt, damit Opfer der Homosexuellenverfolgung noch die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Wiederherstellung ihrer Würde erleben."

mxw/dpa

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Beschlagwortet mit LABELS/TAGS: Heiko Maas will homosexuelle Justizopfer entschädigen, Fonds, Homosexuelle, FONDS für in der BRD zu Unrecht verurteilte Homosexuelle, Entschädigung, zu Unrecht verurteilte Homosexuelle, zu Unrecht verurteilt, Unrecht, angemessene ENTSCHÄDIGUNG, ENTSCHÄDIGUNG FUR DIESE OPFERGRUPPE, Opfergruppe, Schwule, Schwulenparagraf, berüchtigten Paragrafen 175, §175, diskriminierender Paragraf 175, verfassungswidrig, Rehabilitierung, Gutachten, Gutachten eines Staatsrechtlers, rehabilitiert, entschädigt, 50.000 Opfer, Verfolgung, Verurteilung, ihrer Menschenwürde verletzt, Menschenwürde, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, Homosexuelle Handlungen, strafbar, 1968, 1994, Regelung, Strafgesetzbuch, Paragraf 175 wurde schließlich abgeschafft, Urteile aber nie aufgehoben, Ungerechtigkeit, Gesetzgeber, nicht länger hinnehmen, Münchener Staatsrechtler, Martin Burgi, Aufhebungsgesetz, entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre, DIE ENTSCHÄDIGUNG SOLL ÜBER EINEN FONDS ORGANISIERT WERDEN, 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, Justizminister Heiko Maas, Der Staat hat Schuld auf sich geladen, vielen Menschen das Leben erschwert, Der Paragraf 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig, Die alten Urteile sind Unrecht, Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde, Verurteilten, verletzen, Schandtaten des Rechtsstaats, Schandtaten, Rechtsstaat, wir wollen die Opfer rehabilitieren, Ministerium, Gesetzentwurf, Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen, Entschädigungsanspruch, EINEN DARAUS ENTSTEHENDEN ENTSCHÄDIGUNGSANSPRUCH ERARBEITEN, Der Lesben- und Schwulenverband, Legislaturperiode, Opfer der Homosexuellenverfolgung, Aufhebung der Unrechtsurteile, Wiederherstellung ihrer Würde,

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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#2055945) Verfasst am: 17.05.2016, 10:58    Titel: FONDS für in der BRD zu Unrecht verurteilte Homosexuelle Antworten mit Zitat

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Zitat:
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[ BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND – Abbildung des Bundestagsadlers und der deutschen Flagge ]

[ @ http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/Rechtsgutachten-Burgi-Rehabilitierung-175.pdf?__blob=publicationFile&v=1 ]


Antidiskrimminierungsstelle des Bundes

Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten hommosexuellen Männer: Auftrag, Optionen und verfassungsrechtlicher Ramen

Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi

Vorwort

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Interessierte,


homosexuelle Handlungen von Männern waren – unter wechselnden Tatbestandsvoraussetzungen – bis 1994 strafbar.

Die junge Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Nach dem Krieg gerieten deshalb manche aus den KZ befreite homosexuelle Männer wieder in Haft, wo sie ihre Reststrafe verbüßen mussten. Bis zur Entschärfung des ehemaligen § 175 StGB im Jahr 1969 gingen die Repressionen für diese Männer also unverändert weiter. Erst 1994 wurde die Strafvorschrift durch den Deutschen Bundestag vollständig aufgehoben.

So kam es zwischen 1949 und 1969 in der Bundesrepublik zu etwa 50.000 Verurteilungen. Die Verurteilungen waren nicht nur strafrechtlich relevant. Sie zerstörten in vielen Fällen Partnerschaften, bürgerliche Existenzen und ganze Biografien. Erpressung und Doppelleben, gesellschaftliche Ausgrenzung und berufliche Vernichtung, Angst und Selbstmorde waren die erschütternde Realität vieler homosexueller Männer.

Im Jahr 2002 hob der Deutsche Bundestag die während der Zeit des Nationalsozialismus ergangenen Urteile gegen Homosexuelle auf. Damit wurden die bis 1945 Verurteilten rehabilitiert.

Die Opfer der Strafverfolgung nach 1945 bis zur Aufhebung der Strafvorschrift im Jahr 1994 wurden jedoch nicht rehabilitiert, die sie kriminalisierenden Urteile nicht aufgehoben. Zwar hat der Bundestag im Jahr 2000 in einer einstimmigen Entschließung bedauert, dass der § 175 nach 1945 fortbestand. Konsequenzen hat er daraus jedoch nicht gezogen.

Das ist eine offene Wunde unseres Rechtsstaates, die unbedingt geheilt werden muss.

Diese Männer leben bis heute mit dem Makel einer Verurteilung. Die Betroffenen sind durch Verfolgung und Verurteilung im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt worden. Es ist nicht zufällig Art. 1 unseres Grundgesetzes, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt. Diese zu achten und zu schützen und bei Verletzungen wiederherzustellen, ist erste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Wenn Menschen durch staatliche Gewalt in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind, reichen bloßes Bedauern und eine Entschuldigung nicht aus. Es ist die Aufgabe des Staates, die Opfer zu rehabilitieren und Wiedergutmachung zu leisten.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes möchte einen Beitrag zur Rehabilitierung dieser Opfer der Strafverfolgung nach § 175 leisten. Hierzu wurde der Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Burgi mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das zu einem eindeutigen Ergebnis kommt: Der Gesetzgeber ist zum Handeln, zur Rehabilitierung verpflichtet.

Dieses Ergebnis freut mich für die Betroffenen sehr.

Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, dieser Pflicht zur Rehabilitierung nachzukommen und die Strafurteile, die nach 1945 ergangen sind, aufzuheben.

Die Veröffentlichung des Gutachtens soll bislang geltend gemachte rechtliche Bedenken überwinden helfen und die politisch Verantwortlichen endlich zum Handeln bewegen, bevor es für viele Betroffene zu spät sein könnte.

Christine Lüders

Christine Lüders
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes

[ Dieses für uns alle überaus wichtige Rechtsgutachten umfasst ingesamt 113 Seiten ]

.

QUELLE: Antidiskrimminierungsstelle des Bundes @ http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/Rechtsgutachten-Burgi-Rehabilitierung-175.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 22.05.2016, 02:30, insgesamt einmal bearbeitet
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beachbernie
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Beitrag(#2055993) Verfasst am: 17.05.2016, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eines der Dinge, bei denen man sich wundert, dass das nicht schon laengst geschehen ist.

Sollte eigentlich selbstverstaendlich sein, dass man sofort, wenn man einen offensichtlich unsinnigen Straftatbestand abschafft, eventuell vorhandene Opfer des entsprechenden ungerechten Gesetzes entschaedigt.
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Schlumpf
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Beiträge: 2572

Beitrag(#2056001) Verfasst am: 17.05.2016, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Und woher kamen diese Diskriminierung und diese Hetze gegen ein Teil der Menschheit? Aus dem Christentum, das hier stets so hoch gelobt wird als prägendes Element in unserer Gesellschaft und unserer "Werte".
Es sind immer die Schei..religionen, die mit ihrer sturen Tradition gesellschaftliche Fortschritte aufhalten wollen.

Der Islam und die von ihm beherrschten Staaten hinken da aber noch weit hinterher.
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luc
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Beitrag(#2056004) Verfasst am: 17.05.2016, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Entschädigung bzw. Wiedergutmachung bzw. Rehabilitierung hätte früher kommen sollen, denn das Problem ist seit Jahrzehnten bekannt. Aber wie immer wartet man, dass die Opfer abkratzen, damit es billiger wird. Beschämend!
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fwo
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Beitrag(#2056023) Verfasst am: 17.05.2016, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Schlumpf hat folgendes geschrieben:
Und woher kamen diese Diskriminierung und diese Hetze gegen ein Teil der Menschheit? Aus dem Christentum, das hier stets so hoch gelobt wird als prägendes Element in unserer Gesellschaft und unserer "Werte".
Es sind immer die Schei..religionen, die mit ihrer sturen Tradition gesellschaftliche Fortschritte aufhalten wollen.

Der Islam und die von ihm beherrschten Staaten hinken da aber noch weit hinterher.

Das stimmt. die brauchen da regelmäßig nicht zu hetzen, weil andersgläubige direkt gesetzlich schlechtergestellt sind, von den Ungläubigen, Homosexuellen usw. wollen wir gar nicht erst reden.

Die relative Toleranz des Islam war ca 1200. Komm mal in der Gegenwart an.
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Johnny
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Beiträge: 702

Beitrag(#2056034) Verfasst am: 18.05.2016, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Sollte eigentlich selbstverstaendlich sein, dass man sofort, wenn man einen offensichtlich unsinnigen Straftatbestand abschafft, eventuell vorhandene Opfer des entsprechenden ungerechten Gesetzes entschaedigt.


Ich halte das für Unsinn. Es geht um ein demokratisch beschlossenes und verfassungskonformes Gesetz. Jeder Bürger hat sich an die Gesetze zu halten, die eben in dem Moment in Kraft sind. Wer gegen Gesetze verstösst, der wird auch zu Recht rechtskräftig verurteilt.

Wo kämen wir da hin, wenn wir jetzt alle Bürger "entschädigen", die jemals nach einem damals geltenden Gesetz verurteilt wurden, welches heute nicht mehr in Kraft ist? Mit den Augen rollen
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Kramer
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Beiträge: 30878

Beitrag(#2056043) Verfasst am: 18.05.2016, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Wo kämen wir da hin, wenn wir jetzt alle Bürger "entschädigen", die jemals nach einem damals geltenden Gesetz verurteilt wurden, welches heute nicht mehr in Kraft ist? Mit den Augen rollen


In eine etwas gerechtere Welt.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2056044) Verfasst am: 18.05.2016, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Sollte eigentlich selbstverstaendlich sein, dass man sofort, wenn man einen offensichtlich unsinnigen Straftatbestand abschafft, eventuell vorhandene Opfer des entsprechenden ungerechten Gesetzes entschaedigt.


Ich halte das für Unsinn. Es geht um ein demokratisch beschlossenes und verfassungskonformes Gesetz. Jeder Bürger hat sich an die Gesetze zu halten, die eben in dem Moment in Kraft sind. Wer gegen Gesetze verstösst, der wird auch zu Recht rechtskräftig verurteilt.

Wo kämen wir da hin, wenn wir jetzt alle Bürger "entschädigen", die jemals nach einem damals geltenden Gesetz verurteilt wurden, welches heute nicht mehr in Kraft ist? Mit den Augen rollen


Am Ende muessten wir noch Leute entschaedigen, die verurteilt wurden weil sie ihre juedischen Nachbarn vor der Gestapo versteckt haben. Das geht ja schon mal gleich gar nicht.
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satsche
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Beitrag(#2056053) Verfasst am: 18.05.2016, 02:49    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Sollte eigentlich selbstverstaendlich sein, dass man sofort, wenn man einen offensichtlich unsinnigen Straftatbestand abschafft, eventuell vorhandene Opfer des entsprechenden ungerechten Gesetzes entschaedigt.


Ich halte das für Unsinn. Es geht um ein demokratisch beschlossenes und verfassungskonformes Gesetz. Jeder Bürger hat sich an die Gesetze zu halten, die eben in dem Moment in Kraft sind. Wer gegen Gesetze verstösst, der wird auch zu Recht rechtskräftig verurteilt.

Wo kämen wir da hin, wenn wir jetzt alle Bürger "entschädigen", die jemals nach einem damals geltenden Gesetz verurteilt wurden, welches heute nicht mehr in Kraft ist? Mit den Augen rollen


Das damals gültige und übergeordnete Gesetz war und ist das Grundgesetz.
Die gleiche Verfassung, die auch Vollpfosten wie Dir erlaubt ihre ausgesprochen schwachsinnige Meinung zu verbreiten.

Für die Untertreibung "schwachsinnig" bitte ich vorsorglich um Entschuldigung.

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Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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Martin Mitchell
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#2056058) Verfasst am: 18.05.2016, 07:40    Titel: FONDS für in der BRD zu Unrecht verurteilte Homosexuelle Antworten mit Zitat

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Für all diejenigen, die sich bisher nicht so richtig bewußt waren um was es dem Threaderöffner HIER IN DIESEM THREAD eigentlich geht.

DIE DISKUSSIONSGRUNDLAGEN FÜR DIESES THEMA sind meines Erachtens:

Rufen wir doch mal ins Bewußtsein und vergleichen wir mal bitte all die folgenden Entschädigungszahlungen:

( 1. ) "FONDS-HEIMERZIEHUNG-BRD" (Opfer von Unrecht und Leid in einem „Rechtsstaat“: Ehemalige Heimkinder misshandelt und missbraucht und gezwangsarbeitet im Nachkriegsdeutschland-WEST)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was ist bisher dabei herausgekommen? – Wurde den Opfern DAMIT Genüge getan? – Ging eine „Rehabilitierung“ DAMIT einher, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

( 2. ) "FONDS-HEIMERZIEHUNG-DDR" (Opfer von Unrecht und Leid in einem „Unrechtsstaat“: Ehemalige Ehemalige Heimkinder misshandelt und missbraucht und gezwangsarbeitet im Nachkriegsdeutschland-OST)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was ist bisher dabei herausgekommen? – Wurde den Opfern DAMIT Genüge getan? – Ging eine „Rehabilitierung“ DAMIT einher, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

( 3. ) "FONDS SEXUELLER MISSBRAUCH" (Opfer von Unrecht und Leid gleicherweise in einem „Unrechtsstaat“ sowohl wie auch in einem „Rechtsstaat“: Opfer von »Sexuellem Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich« in OST und WEST)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was ist bisher dabei herausgekommen? – Wurde den Opfern DAMIT Genüge getan? – Ging eine „Rehabilitierung“ DAMIT einher, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

( 4. ) Eine Art „FONDS“, bzw. eine "STIFTUNG FÜR BEHINDERTE UND PSYCHIATRISIERTE" (Opfer von Unrecht und Leid gleicherweise in einem „Unrechtsstaat“ sowohl wie auch in einem „Rechtsstaat“: Ehemalige Heimkinder misshandelt und missbraucht und gezwangsarbeitet im Nachkriegsdeutschland wärend sie in OST und in WEST in Behindertenheimen und Psychiatrien institutionalisiert waren)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was ist bisher dabei herausgekommen? – Wurde den Opfern DAMIT Genüge getan? – Ging eine „Rehabilitierung“ DAMIT einher, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

(wie sich nach eingehendem meinerseitigen Studieren des erst kürzlich vorgestellten diesbezüglichen 113-seitigen Rechtsgutachtens genauer herausstellt) ( 5. ) "FONDS FÜR DIE IN DER BRD UND DIE IN DER DDR IN NACHKRIEGSJAHRZEHNTEN ZU UNRECHT VERURTEILTEN HOMOSEXUELLEN" (Homosexuelle Justizopfer beider deutschen Staaten, und das von ihnen allen dadurch erlittene Unrecht und Leid)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was wird dabei herausgekommen? – Wird den Opfern DAMIT Genüge getan werden? – Wird eine „Rehabilitierung“ DAMIT einhergehen, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

Wird nach Abschluss all dieser Entschädigungszahlungen von "GERECHTIGKEIT" und "GLEICHBEHANDLUNG" ALLER ANERKANNTEN OPFERGRUPPEN die Rede sein können?

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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 22.05.2016, 02:29, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Schlumpf
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Anmeldungsdatum: 17.11.2007
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Beitrag(#2056089) Verfasst am: 18.05.2016, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Die relative Toleranz des Islam war ca 1200. Komm mal in der Gegenwart an.

Meinst du mich oder den Islam Frage
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Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 2572

Beitrag(#2056090) Verfasst am: 18.05.2016, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:

Ich halte das für Unsinn. Es geht um ein demokratisch beschlossenes und verfassungskonformes Gesetz.

Die Zeit hat folgendes geschrieben:
Der Paragraf 175 war von Anfang an verfassungswidrig", sagte Maas.

Zitat:
Jeder Bürger hat sich an die Gesetze zu halten, die eben in dem Moment in Kraft sind. Wer gegen Gesetze verstösst, der wird auch zu Recht rechtskräftig verurteilt.

Es geht da vielmehr um die Rehabilitation. Dass die wegen HS Verurteilten nicht länger als vorbestraft gelten und ihnen und ihren Nachkommen bescheinigt wird, dass dieses Gesetz ein Irrtum war.

Die kath. Kirche hat sich endlich dazu durchgerungen, die Anerkennung der Veranlagung zur HS in ihren Katechismus zu schreiben. Ein Ausleben der HS verbietet sie den Homosexuellen aber. Mit welchem Recht?

Noch heute liest und hört man von Homophoben, die ihr Vorurteil aus der Religion ableiten, das nichtssagende Argument:
"Gott hat den Menschen als Mann und Frau erschaffen".
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Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2056091) Verfasst am: 18.05.2016, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Schlumpf hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:

Die relative Toleranz des Islam war ca 1200. Komm mal in der Gegenwart an.

Meinst du mich oder den Islam Frage


Ihr redet ohnehin aneinander vorbei.
Fwo hat diesen Satz von dir:
Zitat:
Der Islam und die von ihm beherrschten Staaten hinken da aber noch weit hinterher.

anders aufgefasst als Du ihn gemeint hast.
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Johnny
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Beiträge: 702

Beitrag(#2056094) Verfasst am: 18.05.2016, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

satsche hat folgendes geschrieben:

Das damals gültige und übergeordnete Gesetz war und ist das Grundgesetz.


Ja und das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der §175 mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit war das ein legales, demokratisch legitimiertes Gesetz, an das sich jeder Bürger zu halten hatte. Wer gegen Gesetze verstösst wird verurteilt, auch wenn einem persönlich das Gesetz nicht gefällt.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2056095) Verfasst am: 18.05.2016, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Schlumpf hat folgendes geschrieben:

Es geht da vielmehr um die Rehabilitation. Dass die wegen HS Verurteilten nicht länger als vorbestraft gelten und ihnen und ihren Nachkommen bescheinigt wird, dass dieses Gesetz ein Irrtum war.


Soll das dann für alle Menschen gelten, die nach früheren Gesetzen legal verurteilt wurden, die heute nicht mehr existieren? Was ist z.B. mit Menschen, die wegen Kuppelei verurteilt wurden? Sollen die auch "entschädigt" werden?

Und wenn bald Cannabis legalisiert wird, sollen dann alle Menschen entschädigt werden, die früher wegen Besitzes von Cannabis verurteilt wurden?
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fwo
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Beitrag(#2056105) Verfasst am: 18.05.2016, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Schlumpf hat folgendes geschrieben:

Es geht da vielmehr um die Rehabilitation. Dass die wegen HS Verurteilten nicht länger als vorbestraft gelten und ihnen und ihren Nachkommen bescheinigt wird, dass dieses Gesetz ein Irrtum war.


Soll das dann für alle Menschen gelten, die nach früheren Gesetzen legal verurteilt wurden, die heute nicht mehr existieren? Was ist z.B. mit Menschen, die wegen Kuppelei verurteilt wurden? Sollen die auch "entschädigt" werden?

Und wenn bald Cannabis legalisiert wird, sollen dann alle Menschen entschädigt werden, die früher wegen Besitzes von Cannabis verurteilt wurden?

Was spricht dagegen? Du sprichst dem Staat die Fähigkeit ab, zu erkennen, dass ein früheres Recht Unrecht war, und dafür eine Entschädigung zu gewähren.

Unsere Ansicht auch zu den Grundrechten ändert sich. Während es früher normal war, Kinder zu schlagen, sind wir heute der Ansicht, dass es sich nicht mit den Grundrechten, die auch für Kinder gelten, verträgt.

Wenn der §175 heute einer Normenkontrolle unterzogen würde, was leider formal nicht mehr geht, würde er diese Prüfung heute mit nicht mehr überstehen. Auch dass der EUGH ähnliche Gesetze kassiert hat, wenn sie nicht vorher wie unser §175 abgeschafft worden waren, ist ein starker Hinweis darauf, dass es nicht die waren, die wegen dieses § verurteilt wurden, die Unrecht taten, sondern dass dieses Unrecht in diesem § bestand.

Du erinnerst mich in Deiner Argumentation an eine altersstarre CDU/CSU, die sich weigerte, Opfer der nationalsozialistischen Unrechtsprechung zu rehabilitieren. In Erinnerung habe da da noch Alfred Dregger, der immer nur stereotyp wiederholte: "Was früher Recht war, kann heute nicht Unrecht sein." Klar kann es das.
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beachbernie
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Beitrag(#2056116) Verfasst am: 18.05.2016, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Schlumpf hat folgendes geschrieben:

Es geht da vielmehr um die Rehabilitation. Dass die wegen HS Verurteilten nicht länger als vorbestraft gelten und ihnen und ihren Nachkommen bescheinigt wird, dass dieses Gesetz ein Irrtum war.


Soll das dann für alle Menschen gelten, die nach früheren Gesetzen legal verurteilt wurden, die heute nicht mehr existieren? Was ist z.B. mit Menschen, die wegen Kuppelei verurteilt wurden? Sollen die auch "entschädigt" werden?

Und wenn bald Cannabis legalisiert wird, sollen dann alle Menschen entschädigt werden, die früher wegen Besitzes von Cannabis verurteilt wurden?



Die Menschen, die z.B. in den USA wegen solchen Lappalien zu z.T. mehrjaehrigen Gefaengnisstrafen verurteilt wurden, waeren schon recht heisse Kandidaten fuer Entschaedigungszahlungen. Bei Leuten, die wegen Besitz oder Konsum von Cannabis zu kleinen Geldstrafen verurteilt wurden wie das wohl ueberwiegend in Deutschland der Fall war, muss das nicht unbedingt sein.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2056202) Verfasst am: 18.05.2016, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Was spricht dagegen? Du sprichst dem Staat die Fähigkeit ab, zu erkennen, dass ein früheres Recht Unrecht war, und dafür eine Entschädigung zu gewähren.


Weil das den Rechtsstaat ad absurdum führt.

Wir leben jetzt im Jahr 2016. Es gelten hier und jetzt bestimmte Gesetze. An die muss ich mich halten. Breche ich die aktuell geltenden Gesetze, werde ich verurteilt. So funktioniert der Rechtsstaat.

Es kann nicht sein, dass ich jetzt hier alle möglichen Gesetze breche und dafür dann im Rentenalter vom Staat auch noch entschädigt werde, weil sie die Gesetze in der Zwischenzeit geändert haben.

Der Masstab dafür was Recht und Unrecht im Sinn des Rechtstaates ist sind immer die Gesetze die hier und jetzt gelten und nicht die Gesetze, die in 50 oder 100 Jahren gelten werden.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2056205) Verfasst am: 18.05.2016, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Es kann nicht sein, dass ich jetzt hier alle möglichen Gesetze breche und dafür dann im Rentenalter vom Staat auch noch entschädigt werde, weil sie die Gesetze in der Zwischenzeit geändert haben.


Warum kann das nicht sein? Wenn Dein Gesetzesbruch nur darin besteht, dass Du Deine Persönlichkeit entfaltest ohne einem anderen zu schaden, dann irrt sich hier der Staat und das Gesetz verstösst gegen das Grundgesetz. Warum sollst Du darunter leiden, dass der Staat sein eigenes Grundgesetz nicht verstanden hat und seine Tragweite nicht erkannt hat?
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Desperadox
Nischenprodukt



Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2056206) Verfasst am: 18.05.2016, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:

Der Masstab dafür was Recht und Unrecht im Sinn des Rechtstaates ist sind immer die Gesetze die hier und jetzt gelten....

Also würdest du immer brav Gesetze befolgen, die du selber für unmoralisch hälst?
Das finde ich sehr bedenklich.Für mich ist die oberste Instanz immer noch mein eigenes Gewissen.
_________________
SUUM CUIQUE
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luc
registrierter User



Anmeldungsdatum: 15.04.2010
Beiträge: 2602
Wohnort: Nice. Paris. Köln

Beitrag(#2056208) Verfasst am: 18.05.2016, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:

Was spricht dagegen? Du sprichst dem Staat die Fähigkeit ab, zu erkennen, dass ein früheres Recht Unrecht war, und dafür eine Entschädigung zu gewähren.


Weil das den Rechtsstaat ad absurdum führt.

Wir leben jetzt im Jahr 2016. Es gelten hier und jetzt bestimmte Gesetze. An die muss ich mich halten. Breche ich die aktuell geltenden Gesetze, werde ich verurteilt. So funktioniert der Rechtsstaat.

Es kann nicht sein, dass ich jetzt hier alle möglichen Gesetze breche und dafür dann im Rentenalter vom Staat auch noch entschädigt werde, weil sie die Gesetze in der Zwischenzeit geändert haben.

Der Masstab dafür was Recht und Unrecht im Sinn des Rechtstaates ist sind immer die Gesetze die hier und jetzt gelten und nicht die Gesetze, die in 50 oder 100 Jahren gelten werden.


Wenn man so theoretisch argumentiert, ohne das Schicksal der Opfer zu berücksichtigen, und ohne die geringste Empathie zu empfinden, dann verursacht man bei vielen Menschen schlicht Gänsehaut und lässt viele erschaudern.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2056210) Verfasst am: 18.05.2016, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:

Also würdest du immer brav Gesetze befolgen, die du selber für unmoralisch hälst?


Nein, aber ich muss dann eben in Kauf nehmen, dass ich verurteilt werde, wenn ich Gesetze breche. So funktioniert das Prinzip des Rechtsstaates.

Der §175 war damals ein demokratisch legitimiertes, vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform beurteiltes Gesetz in Kraft. An dieses Gesetz hatten sich die Bürger damals zu halten. Wer gegen das Gesetz verstossen hat, wurde verurteilt. Und das war nach dem Prinzip des Rechtsstaates auch alles rechtmässig.

Man kann meiner Meinung nach nicht eine rechtskräftige Verurteilung für eine Straftat nachträglich legitimieren, nur weil das Strafgesetz Jahrzehnte später mal geändert wird.

Andersrum gilt das ja auch. Es kann niemand nachträglich für eine Handlung verurteilt werdem, die zum Zeitpunkt der Begehung legal war.
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#2056212) Verfasst am: 18.05.2016, 23:48    Titel: FONDS für in der BRD zu Unrecht verurteilte Homosexuelle Antworten mit Zitat

.
Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
.
Für all diejenigen, die sich bisher nicht so richtig bewußt waren um was es dem Threaderöffner HIER IN DIESEM THREAD eigentlich geht.

DIE DISKUSSIONSGRUNDLAGEN FÜR DIESES THEMA sind meines Erachtens:

Rufen wir doch mal ins Bewußtsein und vergleichen wir mal bitte all die folgenden Entschädigungszahlungen:

( 1. ) "FONDS-HEIMERZIEHUNG-BRD" (Opfer von Unrecht und Leid in einem „Rechtsstaat“: Ehemalige Heimkinder misshandelt und missbraucht und gezwangsarbeitet im Nachkriegsdeutschland-WEST)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was ist bisher dabei herausgekommen? – Wurde den Opfern DAMIT Genüge getan? – Ging eine „Rehabilitierung“ DAMIT einher, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

( 2. ) "FONDS-HEIMERZIEHUNG-DDR" (Opfer von Unrecht und Leid in einem „Unrechtsstaat“: Ehemalige Ehemalige Heimkinder misshandelt und missbraucht und gezwangsarbeitet im Nachkriegsdeutschland-OST)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was ist bisher dabei herausgekommen? – Wurde den Opfern DAMIT Genüge getan? – Ging eine „Rehabilitierung“ DAMIT einher, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

( 3. ) "FONDS SEXUELLER MISSBRAUCH" (Opfer von Unrecht und Leid gleicherweise in einem „Unrechtsstaat“ sowohl wie auch in einem „Rechtsstaat“: Opfer von »Sexuellem Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich« in OST und WEST)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was ist bisher dabei herausgekommen? – Wurde den Opfern DAMIT Genüge getan? – Ging eine „Rehabilitierung“ DAMIT einher, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

( 4. ) Eine Art „FONDS“, bzw. eine "STIFTUNG FÜR BEHINDERTE UND PSYCHIATRISIERTE" (Opfer von Unrecht und Leid gleicherweise in einem „Unrechtsstaat“ sowohl wie auch in einem „Rechtsstaat“: Ehemalige Heimkinder misshandelt und missbraucht und gezwangsarbeitet im Nachkriegsdeutschland wärend sie in OST und in WEST in Behindertenheimen und Psychiatrien institutionalisiert waren)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was ist bisher dabei herausgekommen? – Wurde den Opfern DAMIT Genüge getan? – Ging eine „Rehabilitierung“ DAMIT einher, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

(wie sich nach eingehendem meinerseitigen Studieren des erst kürzlich vorgestellten diesbezüglichen 113-seitigen Rechtsgutachtens genauer herausstellt) ( 5. ) "FONDS FÜR DIE IN DER BRD UND DIE IN DER DDR IN NACHKRIEGSJAHRZEHNTEN ZU UNRECHT VERURTEILTEN HOMOSEXUELLEN" (Homosexuelle Justizopfer beider deutschen Staaten, und das von ihnen allen dadurch erlittene Unrecht und Leid)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was wird dabei herausgekommen? – Wird den Opfern DAMIT Genüge getan werden? – Wird eine „Rehabilitierung“ DAMIT einhergehen, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

Wird nach Abschluss all dieser Entschädigungszahlungen von "GERECHTIGKEIT" und "GLEICHBEHANDLUNG" ALLER ANERKANNTEN OPFERGRUPPEN die Rede sein können?

.


In jedem Falle dieser jetzt von der Bundesrepublik Deutschland genutzten BILLIGEN "FONDS" waren die diesbezüglichen damaligen nachkriegsdeutschen „Gesetzeverfassungswidrig sowohl wie in Verstoß international anerkannter Menschenrechte, und jedwede Handlung / Misshandlung des Staates (BRD) seiner Bürger, oder Duldung des Staates (BRD) solchen Verhaltens / Missverhaltens und solcher Verstöße des Staates (BRD) seitens Dritter, ob gegen Homosexuelle oder Hetrosexuelle ob gegen Kinder oder Jugendliche, ob gegen Behinderte oder Psychiatrisierte (einschließlich sexualisierter Gewalt in allen seinen Varianten) ausserhalb verfassungsmässigen Gesetzen !!


Die Deutschen und auch ihre „Vierte Macht“, Die Medien, wollen sich aber nicht wirklich damit befassen, dass diese BILLIGEN "FONDS" in keinem Falle eine „GENÜGENDE UND NOTWENDIGE ENTSCHÄDIGUNG“ darstellen, sondern eine weitere Verhöhnung der Opfer sind.
.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 22.05.2016, 02:31, insgesamt 9-mal bearbeitet
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2056214) Verfasst am: 19.05.2016, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:

Also würdest du immer brav Gesetze befolgen, die du selber für unmoralisch hälst?


Nein, aber ich muss dann eben in Kauf nehmen, dass ich verurteilt werde, wenn ich Gesetze breche. So funktioniert das Prinzip des Rechtsstaates.

Der §175 war damals ein demokratisch legitimiertes, vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform beurteiltes Gesetz in Kraft. An dieses Gesetz hatten sich die Bürger damals zu halten. Wer gegen das Gesetz verstossen hat, wurde verurteilt. Und das war nach dem Prinzip des Rechtsstaates auch alles rechtmässig.

Man kann meiner Meinung nach nicht eine rechtskräftige Verurteilung für eine Straftat nachträglich legitimieren, nur weil das Strafgesetz Jahrzehnte später mal geändert wird.

Andersrum gilt das ja auch. Es kann niemand nachträglich für eine Handlung verurteilt werdem, die zum Zeitpunkt der Begehung legal war.



Das stimmt so nicht. Niemandem darf durch eine Gesetzesaenderung nachtraeglich ein Nachteil entstehen. Deshalb darf man nicht rueckwirkend durch ein neues Gesetz verurteilt werden. Andersherum ist der Rechtsstaat um einiges flexibler. Klar kann der Rechtsstaat ein einmal ergangenes Urteil nachtraeglich aufheben, wenn eine neue gesetzliche Lage entstanden ist, in der der Verurteilte so nicht mehr verurteilt werden koennte. Dies ist manchmal sogar geboten! Naemlich dann, wenn ein Gesetz deshalb aufgehoben wird, weil der Rechtsstaat einsieht, dass es Unrecht ist.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2056216) Verfasst am: 19.05.2016, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Nein, aber ich muss dann eben in Kauf nehmen, dass ich verurteilt werde, wenn ich Gesetze breche. So funktioniert das Prinzip des Rechtsstaates.


Folgendes Gedankenspiel: Du brichst ein Gesetz und wirst zu einer 3jährigen Haftstrafe verurteilt. Eine Woche nach Deinem Urteil wird das Gesetz aufgehoben. Musst Du trotzdem die 3 Jahre absitzen?

Variante2: Du brichst ein Gesetz und wirst zu einer 3jährigen Haftstrafe verurteilt. Zwei Jahre nach Deinem Urteil wird das Gesetz aufgehoben und Du wirst entlassen. Dir wurden zwei Jahre Deines Lebens genommen, aufgrund einer Straftat, die keine mehr ist. Deine Karriere ist ruiniert, Deine persönlichen Beziehungen haben Schaden erlitten, vielleicht ist Deine Ehe daran zerbrochen. Und Du hast eine unschöne Lücke in Deinem Lebenslauf. Dein Leben wurde so richtig in die Scheisse geritten und Du hast eigentlich nichts falsch gemacht.

Wie gehst Du damit um, Mr. Genugtuung?
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2056217) Verfasst am: 19.05.2016, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Das stimmt so nicht. Niemandem darf durch eine Gesetzesaenderung nachtraeglich ein Nachteil entstehen. Deshalb darf man nicht rueckwirkend durch ein neues Gesetz verurteilt werden. Andersherum ist der Rechtsstaat um einiges flexibler. Klar kann der Rechtsstaat ein einmal ergangenes Urteil nachtraeglich aufheben, wenn eine neue gesetzliche Lage entstanden ist, in der der Verurteilte so nicht mehr verurteilt werden koennte. Dies ist manchmal sogar geboten! Naemlich dann, wenn ein Gesetz deshalb aufgehoben wird, weil der Rechtsstaat einsieht, dass es Unrecht ist.


Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz ändert, dann gilt diese Gesetzesänderung ab dem Tag an dem sie in Kraft tritt und nicht rückwirkend für die letzten 1000 Jahre.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2056220) Verfasst am: 19.05.2016, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz ändert, dann gilt diese Gesetzesänderung ab dem Tag an dem sie in Kraft tritt und nicht rückwirkend für die letzten 1000 Jahre.


Demnach gibt es für Dich keine Chance auf posthume Rehabilitation für die Opfer der Rassenschande-Gesetze der Nazis oder des Schiessbefehls an der DDR-Grenze? Und komme mir jetzt ja nicht damit, dass diese Gesetze nicht demokratisch legitimiert wurden. Dein Fetisch, der §175 ist wesentlich älter.
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
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Wohnort: Südhessen

Beitrag(#2056222) Verfasst am: 19.05.2016, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Das stimmt so nicht. Niemandem darf durch eine Gesetzesaenderung nachtraeglich ein Nachteil entstehen. Deshalb darf man nicht rueckwirkend durch ein neues Gesetz verurteilt werden. Andersherum ist der Rechtsstaat um einiges flexibler. Klar kann der Rechtsstaat ein einmal ergangenes Urteil nachtraeglich aufheben, wenn eine neue gesetzliche Lage entstanden ist, in der der Verurteilte so nicht mehr verurteilt werden koennte. Dies ist manchmal sogar geboten! Naemlich dann, wenn ein Gesetz deshalb aufgehoben wird, weil der Rechtsstaat einsieht, dass es Unrecht ist.


Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz ändert, dann gilt diese Gesetzesänderung ab dem Tag an dem sie in Kraft tritt und nicht rückwirkend für die letzten 1000 Jahre.


Das ist falsch, gerade wenn es um DIE "letzten 1000 Jahre" geht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Dreher


http://www.zeit.de/2011/36/Ferdinand-von-Schirach/seite-2
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Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
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Beitrag(#2056240) Verfasst am: 19.05.2016, 11:54    Titel: FONDS für in der BRD zu Unrecht verurteilte Homosexuelle Antworten mit Zitat

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Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
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Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
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Für all diejenigen, die sich bisher nicht so richtig bewußt waren um was es dem Threaderöffner HIER IN DIESEM THREAD eigentlich geht.

DIE DISKUSSIONSGRUNDLAGEN FÜR DIESES THEMA sind meines Erachtens:

Rufen wir doch mal ins Bewußtsein und vergleichen wir mal bitte all die folgenden Entschädigungszahlungen:

( 1. ) "FONDS-HEIMERZIEHUNG-BRD" (Opfer von Unrecht und Leid in einem „Rechtsstaat“: Ehemalige Heimkinder misshandelt und missbraucht und gezwangsarbeitet im Nachkriegsdeutschland-WEST)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was ist bisher dabei herausgekommen? – Wurde den Opfern DAMIT Genüge getan? – Ging eine „Rehabilitierung“ DAMIT einher, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

( 2. ) "FONDS-HEIMERZIEHUNG-DDR" (Opfer von Unrecht und Leid in einem „Unrechtsstaat“: Ehemalige Ehemalige Heimkinder misshandelt und missbraucht und gezwangsarbeitet im Nachkriegsdeutschland-OST)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was ist bisher dabei herausgekommen? – Wurde den Opfern DAMIT Genüge getan? – Ging eine „Rehabilitierung“ DAMIT einher, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

( 3. ) "FONDS SEXUELLER MISSBRAUCH" (Opfer von Unrecht und Leid gleicherweise in einem „Unrechtsstaat“ sowohl wie auch in einem „Rechtsstaat“: Opfer von »Sexuellem Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich« in OST und WEST)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was ist bisher dabei herausgekommen? – Wurde den Opfern DAMIT Genüge getan? – Ging eine „Rehabilitierung“ DAMIT einher, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

( 4. ) Eine Art „FONDS“, bzw. eine "STIFTUNG FÜR BEHINDERTE UND PSYCHIATRISIERTE" (Opfer von Unrecht und Leid gleicherweise in einem „Unrechtsstaat“ sowohl wie auch in einem „Rechtsstaat“: Ehemalige Heimkinder misshandelt und missbraucht und gezwangsarbeitet im Nachkriegsdeutschland wärend sie in OST und in WEST in Behindertenheimen und Psychiatrien institutionalisiert waren)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was ist bisher dabei herausgekommen? – Wurde den Opfern DAMIT Genüge getan? – Ging eine „Rehabilitierung“ DAMIT einher, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

(wie sich nach eingehendem meinerseitigen Studieren des erst kürzlich vorgestellten diesbezüglichen 113-seitigen Rechtsgutachtens genauer herausstellt) ( 5. ) "FONDS FÜR DIE IN DER BRD UND DIE IN DER DDR IN NACHKRIEGSJAHRZEHNTEN ZU UNRECHT VERURTEILTEN HOMOSEXUELLEN" (Homosexuelle Justizopfer beider deutschen Staaten, und das von ihnen allen dadurch erlittene Unrecht und Leid)

In wie fern stellt DIES eine Entschädigung dar und was wird dabei herausgekommen? – Wird den Opfern DAMIT Genüge getan werden? – Wird eine „Rehabilitierung“ DAMIT einhergehen, und was ist unter diesen Umständen unter einer „Rehabilitierung“ zu verstehen?

Wird nach Abschluss all dieser Entschädigungszahlungen von "GERECHTIGKEIT" und "GLEICHBEHANDLUNG" ALLER ANERKANNTEN OPFERGRUPPEN die Rede sein können?

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In jedem Falle dieser jetzt von der Bundesrepublik Deutschland genutzten BILLIGEN "FONDS" waren die diesbezüglichen damaligen nachkriegsdeutschen „Gesetzeverfassungswidrig sowohl wie in Verstoß international anerkannter Menschenrechte, und jedwede Handlung / Misshandlung des Staates (BRD) seiner Bürger, oder Duldung des Staates (BRD) solchen Verhaltens / Missverhaltens und solcher Verstöße des Staates (BRD) seitens Dritter, ob gegen Homosexuelle oder Hetrosexuelle ob gegen Kinder oder Jugendliche, ob gegen Behinderte oder Psychiatrisierte (einschließlich sexualisierter Gewalt in allen seinen Varianten) ausserhalb verfassungsmässigen Gesetzen !!

Die Deutschen und auch ihre „Vierte Macht“, Die Medien, wollen sich aber nicht wirklich damit befassen, dass diese BILLIGEN "FONDS" in keinem Falle eine „GENÜGENDE UND NOTWENDIGE ENTSCHÄDIGUNG“ darstellen, sondern eine weitere Verhöhnung der Opfer sind.
.

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 22.05.2016, 02:32, insgesamt einmal bearbeitet
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