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Gebetsraum für Schüler
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16346
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1712712) Verfasst am: 17.12.2011, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Einerseits gibt es in vielen Schulen - von der Schule mitorganisiert! - christliche Schulgottesdienste, aber das muslimische Gebet - einfach in der frei verfügbaren Zeit der Pause - wird einem Schüler verboten. Das ist doch eine völlig absurde Ungleichbehandlung!


Christen wurden mittlerweile gezähmt, die Muslime noch nicht.

In der Berliner Schule kam es untern den muslimischen Schülern zu Streit über die Benutzung des Raumes.
So haben sich einige schiitische Schüler beschwert, dass alevitischen Mädchen den Raum entweiht hätten, weil sie darin gebetet haben.

Noch Kommentar?

a) Frage nach der Quelle. Ich habe den Fall eigentlich sehr aufmerksam verfolgt, von solchen Streitigkeiten aber nichts gelesen.

b) Auch ein solcher Streit (dass das mit dem aktuellen Fall zu tun hat vorausgesetzt) wäre einfach zu vermeiden, wenn man ganz simpel das Beten im normalen Pausenbereich nicht verbietet. Im normalen Pausenbereich müssten Schüler mit anderen Schülern zurechtkommen, also Nichtbetende mit Betenden, Schiiten mit Aleviten etc.pp., und alles genau so umgekehrt. Das Problem würde sich also gar nicht stellen.

c) Der Ausdruck "zähmen" gefällt mir nicht, insbesondere nicht bei der Ausübung eines Grundrechts wie der Religionsfreiheit. Beten muss nicht "weggezähmt" werden, wurde es auch bei Christen nicht, es ist sogar im Gegenteil von der Religionsfreiheit geschützt (die Entscheidung im konkreten Fall ist ja ausdrücklich eine Einzelfallentscheidung).


Wobei d) -- wenn das so stimmte, sich also an dem Gebetsraum religiöse Konflikte manifestieren und fortgelebt werden (die Aleviten werden von anderen muslimischen Konfessionen ja zum Teil auch verketzert bzw. nicht als "richtige Moslems" angesehen), dann wäre das tatsächlich eher ein Grund, die Religionsausübung generell - dann aber auch den Christen - zu untersagen.

Die Alternative natürlich: notfalls den Schülern erlauben, im Prinzip alle Schulräume in den Pausenzeiten, solange keine Störung von Anderen vorliegt, auch für ihre religiösen Belange nutzen zu können, hin oder her. Nur ist irgendwann die Anzahl an Weltanschauungen, die man auf diese Weise befriedigen könnte, schon begrenzt - soweit gebe ich wohl schon Recht... Am Kopf kratzen.
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"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1712717) Verfasst am: 17.12.2011, 02:54    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
...
Die Alternative natürlich: notfalls den Schülern erlauben, im Prinzip alle Schulräume in den Pausenzeiten, solange keine Störung von Anderen vorliegt, auch für ihre religiösen Belange nutzen zu können, hin oder her. Nur ist irgendwann die Anzahl an Weltanschauungen, die man auf diese Weise befriedigen könnte, schon begrenzt - soweit gebe ich wohl schon Recht... Am Kopf kratzen.


Warum so ein Aufhebens? Wieso enge, unwirtliche und uninspirierte kahle Wände?
Der Schulhof ist meist groß genug, dass sich alle Gruppen aus dem Weg gehen können und er somit Platz für jedwedes Gebet bietet. Man ist Gottes Schöpfung bedeutend näher, als in einem miefigen Kabuff. Der jeweilige (oder jeweils einzige) Gott sieht seine Schäfchen unter freiem Himmel besser und seine Liebe wird die Gläubigen im Winter wärmen und bei zu hohen Temperaturen mit kühler Luft umfächeln. Keiner muss sich mehr belästigt fühlen und die Pausenaufsicht sorgt für züchtige Abstände zwischen den Gruppierungen, sodass es nicht zu religiös motivierten Gewaltakten kommen kann.
Es hätte den weiteren Vorteil, dass die Versorgung mit stimulierenden Bewußtseinserweiterungshilfsmitteln durchgängig gewährleistet ist und damit junges Unternehmertum gestützt wird.

Edit: fehlende Buchstaben ergänzt - ist schon spät ... Gute Nacht, ich gehe...
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 5000

Beitrag(#1712727) Verfasst am: 17.12.2011, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe nicht wo genau das Problem liegt. Zum einen steht außer Frage, dass sich die Gebetszeiten an den Schulzeiten orientieren müssen. Wenn das geht, warum gilt das dann nicht für die Dauer des ganzen Schultages, damit wäre das Problem gelöst? Zum anderen kümmert sich in der unterrichtsfreien Zeit jeder um sich selber, man kann es niemandem verbieten wenn er Selbstgesprächen den Vorzug gibt oder seltsame Verrenkungen anstellt.
Solange das Gebet andere nicht behindert oder belästigt kann es doch jeder an jedem Ort der Schule, an dem er sich in seiner Freizeit aufhalten darf, durchführen. Auch der Beter hat das Recht vor Belästigung geschützt zu werden, sofern er nicht in Ruhe gelassen wird ist einzuschreiten. Aber mit den üblichen Reaktionen und Auseinandersetzungen mit anderen muss auch er selber zurechtkommen, auch wenn sie grenzwertig sind.
Die Privatsache Religion soll schließlich nicht einen Sonderstatus in der Öffentlichkeit legitimieren, das wäre ein völlig falsches Signal. Und vor allem sollte man Tendenzen zur Separation nicht auch noch unterstützen, der Schüler muss lernen sich mit den bestehenden Verhältnissen zu arrangieren, sei es dass er sich anpassen oder die Konsequenzen aushalten lernt.

Fände ich übrigens bemerkenswert, wenn jemand seiner Religion Ansehen und Respekt dadurch verleiht, dass er etwas dafür tut sie akzeptiert zu sehen ohne dafür zu streiten. Da muss es doch mehr geben als rummzujammern und davonzulaufen (aber das nur am Rande).

Aber ich hab den Thread nicht gelesen, ich könnte mir fast vorstellen er ist schon ein bisschen darüber hinaus.Bitte nicht!
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Lebensnebel
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Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2087981) Verfasst am: 07.03.2017, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/wuppertal-gymnasium-gebet-muslime-verbot
Zitat:
Am 16. Februar verschickt die Schulleitung des Johannes-Rau-Ganztagsgymnasiums in Wuppertal eine E-Mail an das gesamte Kollegium.

"In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten, signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von entsprechenden Körperhaltungen. Dies ist nicht gestattet."

Das Schreiben schließt mit der Aufforderung an die Lehrer, betende Schüler freundlich auf das Verbot hinzuweisen, ihre Namen zu notieren und der Schulleitung zu melden.

Die interne Mitteilung sorgt mittlerweile bundesweit für Aufsehen: Kritiker werfen der Schule Diskriminierung von Muslimen vor. Am vergangenen Freitag ging bei der Staatsanwaltschaft in Wuppertal deshalb eine Anzeige gegen das Gymnasium ein. Der Vorwurf: Das Gebetsverbot verletze die Religionsfreiheit.
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Schlumpf
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Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 2572

Beitrag(#2087982) Verfasst am: 07.03.2017, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das scheint eine gesteuerte Provokation zu sein. Oder wieder mal ein gestarteter Luftballon, um auszuloten, was man sich erlauben kann. War auch so, als Schülerinnen mit Sack über'm Kopf zur Schule kamen. Oder vermummte Frauen ins Gericht.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#2087991) Verfasst am: 07.03.2017, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Schlumpf hat folgendes geschrieben:
Das scheint eine gesteuerte Provokation zu sein.

Wer sollte die Schulleiterin dazu "gesteuert" haben, den Schülern in der Pausenzeit, in der sie eigentlich machen dürfen, was sie wollen, ausgerechnet religiöse Handlungen zu verbieten?
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2087995) Verfasst am: 07.03.2017, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

"Vermummte Frauen" bei Gericht sind rechtlich völlig ungeklärt. Uns wurde bei der Richterfortbildung gesagt dass die Behandlung und Bewertung nicht vorgeschrieben ist und jeder das lösen soll wie er es für richtig hält
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2087997) Verfasst am: 07.03.2017, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Schlumpf hat folgendes geschrieben:
Das scheint eine gesteuerte Provokation zu sein.

Wer sollte die Schulleiterin dazu "gesteuert" haben, den Schülern in der Pausenzeit, in der sie eigentlich machen dürfen, was sie wollen, ausgerechnet religiöse Handlungen zu verbieten?


Ich glaube Schlumpf meint, dass die Beterei der Schueler eine "gesteuerte Provokation" waere.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2087998) Verfasst am: 07.03.2017, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Schlumpf hat folgendes geschrieben:
Das scheint eine gesteuerte Provokation zu sein.

Wer sollte die Schulleiterin dazu "gesteuert" haben, den Schülern in der Pausenzeit, in der sie eigentlich machen dürfen, was sie wollen, ausgerechnet religiöse Handlungen zu verbieten?


Ich glaube Schlumpf meint, dass die Beterei der Schueler eine "gesteuerte Provokation" waere.


Ohne was darüber gelesen zu haben; das glaube ich auch.
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Religionskritik-Wiesbaden
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Anmeldungsdatum: 04.11.2008
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Beitrag(#2088001) Verfasst am: 08.03.2017, 00:43    Titel: Vermummung vor Gericht - religiös - wer erlaubt was Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
"Vermummte Frauen" bei Gericht sind rechtlich völlig ungeklärt. Uns wurde bei der Richterfortbildung gesagt dass die Behandlung und Bewertung nicht vorgeschrieben ist und jeder das lösen soll wie er es für richtig hält

frage an Dich,

kann das jeweilige Bundesland diesbezüglich den Gerichten Vorschriften machen ähnlich wie etwas bei der Kleidung von Lehrern
oder
entscheiden das die Gerichte autonom?

Oder muss dies auf Bundesebene für alle geregelt werden?
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abbahallo
Moderator
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Anmeldungsdatum: 10.12.2012
Beiträge: 2001

Beitrag(#2088010) Verfasst am: 08.03.2017, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es muß ja nicht alles Provokation sein, was Schüler durchsetzen wollen und für private Gebete brauchen Schüler auch keine Genehmigung der Schulleitung. Aber wenn Christen Andachten oder Muslime ihr Ritualgebet abhalten wollen, brauchen sie Resourcen der Schule, angefangen von einem Raum und bei Muslimen auch noch Waschgelegenheiten, die jedenfalls im Ruhrgebiet häufig nicht übrig sind.
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#2088012) Verfasst am: 08.03.2017, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

abbahallo hat folgendes geschrieben:
Es muß ja nicht alles Provokation sein, was Schüler durchsetzen wollen und für private Gebete brauchen Schüler auch keine Genehmigung der Schulleitung. Aber wenn Christen Andachten oder Muslime ihr Ritualgebet abhalten wollen, brauchen sie Resourcen der Schule, angefangen von einem Raum und bei Muslimen auch noch Waschgelegenheiten, die jedenfalls im Ruhrgebiet häufig nicht übrig sind.


Ein muslimisches Gebet ist aber nicht privat, sondern eine öffentliche Veranstaltung, eine gemeinschaftliche Demonstration. So ist es konzipiert von Anfang an. Das hat in einem öffentlichen Gebäude in Deutschland nichts zu suchen.
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"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2088014) Verfasst am: 08.03.2017, 11:22    Titel: Re: Vermummung vor Gericht - religiös - wer erlaubt was Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
"Vermummte Frauen" bei Gericht sind rechtlich völlig ungeklärt. Uns wurde bei der Richterfortbildung gesagt dass die Behandlung und Bewertung nicht vorgeschrieben ist und jeder das lösen soll wie er es für richtig hält

frage an Dich,

kann das jeweilige Bundesland diesbezüglich den Gerichten Vorschriften machen ähnlich wie etwas bei der Kleidung von Lehrern
oder
entscheiden das die Gerichte autonom?

Oder muss dies auf Bundesebene für alle geregelt werden?
das müsste ins gvg oder die zpo, das ist bundessache. Und verfassungsrechtlich höchst heikel
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26500
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2088023) Verfasst am: 08.03.2017, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
abbahallo hat folgendes geschrieben:
Es muß ja nicht alles Provokation sein, was Schüler durchsetzen wollen und für private Gebete brauchen Schüler auch keine Genehmigung der Schulleitung. Aber wenn Christen Andachten oder Muslime ihr Ritualgebet abhalten wollen, brauchen sie Resourcen der Schule, angefangen von einem Raum und bei Muslimen auch noch Waschgelegenheiten, die jedenfalls im Ruhrgebiet häufig nicht übrig sind.


Ein muslimisches Gebet ist aber nicht privat, sondern eine öffentliche Veranstaltung, eine gemeinschaftliche Demonstration. So ist es konzipiert von Anfang an. Das hat in einem öffentlichen Gebäude in Deutschland nichts zu suchen.

Sehe ich genauso.

Es ist gegenüber den Alewiten, die das normalerweise anders sehen, sogar eine Machtdemonstration. Die Eltern beschweren sich m.W. regelmäßig darüber, dass Ihre Kinder sich in der Schule erheblichem Druck ausgesetzt sehen, sich "islamkonform" zu verhalten. Es kann also durchaus sein, dass da auch Kinder unfreiwillige mitgemacht haben.
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2088024) Verfasst am: 08.03.2017, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
abbahallo hat folgendes geschrieben:
Es muß ja nicht alles Provokation sein, was Schüler durchsetzen wollen und für private Gebete brauchen Schüler auch keine Genehmigung der Schulleitung. Aber wenn Christen Andachten oder Muslime ihr Ritualgebet abhalten wollen, brauchen sie Resourcen der Schule, angefangen von einem Raum und bei Muslimen auch noch Waschgelegenheiten, die jedenfalls im Ruhrgebiet häufig nicht übrig sind.


Ein muslimisches Gebet ist aber nicht privat, sondern eine öffentliche Veranstaltung, eine gemeinschaftliche Demonstration. So ist es konzipiert von Anfang an. Das hat in einem öffentlichen Gebäude in Deutschland nichts zu suchen.

Gibt es noch eine Begründung dazu? Ich halte das für ausgesprochenen Blödsinn. Religionsfreiheit sticht eine angbliche, verfassungsrechtlich kaum greifbare, staatliche "Neutralität".
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Marcellinus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#2088026) Verfasst am: 08.03.2017, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich halte das für ausgesprochenen Blödsinn.


Das ist dein Problem.
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Schlumpf
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Beiträge: 2572

Beitrag(#2088027) Verfasst am: 08.03.2017, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich glaube Schlumpf meint, dass die Beterei der Schueler eine "gesteuerte Provokation" waere.

Richtig! Die Aktion passt auch so schön in die Zeit der verbalen Ausfälle türkischer Politiker. Ich halte es für möglich, dass die Anregung dazu aus der Türkei kamen, um Deutschland bezichtigen zu können, keine Religionsfreiheit zu haben, oder dass sich bestimmte Gruppen hier nun ermutigt fühlen, aufgrund der gegenwärtigen Spannungen selbständig was "zu unternehmen".
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2088028) Verfasst am: 08.03.2017, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich halte das für ausgesprochenen Blödsinn.


Das ist dein Problem.

Sollte ich das Argument in deinem vorhergehenden Beitrag übesehen haben? Dass ein Islamisches Gebet grundsätzlich eine kollektive-demonstrativ-öffentliche Handlung ist, ist keines.
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Marcellinus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#2088030) Verfasst am: 08.03.2017, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich halte das für ausgesprochenen Blödsinn.


Das ist dein Problem.

Sollte ich das Argument in deinem vorhergehenden Beitrag übesehen haben? Dass ein Islamisches Gebet grundsätzlich eine kollektive-demonstrativ-öffentliche Handlung ist, ist keines.


Wer entscheidet das? Du? So wie du entscheidest, daß staatliche Neutralität "angeblich" und "verfassungsrechtlich kaum greifbar" sei? Und daß andere Meinungen als deine "Blödsinn" seien? Sehr glücklich
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vrolijke
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Beitrag(#2088036) Verfasst am: 08.03.2017, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Schlumpf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich glaube Schlumpf meint, dass die Beterei der Schueler eine "gesteuerte Provokation" waere.

Richtig! Die Aktion passt auch so schön in die Zeit der verbalen Ausfälle türkischer Politiker. Ich halte es für möglich, dass die Anregung dazu aus der Türkei kamen, um Deutschland bezichtigen zu können, keine Religionsfreiheit zu haben, oder dass sich bestimmte Gruppen hier nun ermutigt fühlen, aufgrund der gegenwärtigen Spannungen selbständig was "zu unternehmen".


So ist es.
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Beitrag(#2088040) Verfasst am: 08.03.2017, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich halte das für ausgesprochenen Blödsinn.


Das ist dein Problem.

Sollte ich das Argument in deinem vorhergehenden Beitrag übesehen haben? Dass ein Islamisches Gebet grundsätzlich eine kollektive-demonstrativ-öffentliche Handlung ist, ist keines.


@Samson
Ihr habt verschiedene Blickrichtungen. Deine ist formal-juristisch, Marcellinus' dachte eher an das, was mit den Gesetzen mal gemeint war, als der Gesetzgeber bei Religion nur an etwas Privates dachte, wie es das Christentum bei uns inzwischen ist.

Das öffentliche Gebet macht das öffentliche Gebäude zur Kirche des jeweiligen Glaubens. Ich sehe da auch eine grundsätzliche Verletzung der Neutralität, die für öffentliche Gebäude geboten ist.

Man könnte das ganze juristische eskalieren, wenn sich eine Gruppe fände, die zum öffentlichen Gebet meine Fußzeile skandiert:
Zitat:
Es gibt keinen Gott und Mohammed hatte einen an der Waffel.

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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#2088041) Verfasst am: 08.03.2017, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich halte das für ausgesprochenen Blödsinn.


Das ist dein Problem.

Sollte ich das Argument in deinem vorhergehenden Beitrag übesehen haben? Dass ein Islamisches Gebet grundsätzlich eine kollektive-demonstrativ-öffentliche Handlung ist, ist keines.


Wer entscheidet das? Du? So wie du entscheidest, daß staatliche Neutralität "angeblich" und "verfassungsrechtlich kaum greifbar" sei? Und daß andere Meinungen als deine "Blödsinn" seien? Sehr glücklich

Zeig mir doch mal, wo in der Verfassung du diese Neutralität findest.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2088042) Verfasst am: 08.03.2017, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
abbahallo hat folgendes geschrieben:
Es muß ja nicht alles Provokation sein, was Schüler durchsetzen wollen und für private Gebete brauchen Schüler auch keine Genehmigung der Schulleitung. Aber wenn Christen Andachten oder Muslime ihr Ritualgebet abhalten wollen, brauchen sie Resourcen der Schule, angefangen von einem Raum und bei Muslimen auch noch Waschgelegenheiten, die jedenfalls im Ruhrgebiet häufig nicht übrig sind.


Ein muslimisches Gebet ist aber nicht privat, sondern eine öffentliche Veranstaltung, eine gemeinschaftliche Demonstration. So ist es konzipiert von Anfang an. Das hat in einem öffentlichen Gebäude in Deutschland nichts zu suchen.

Gibt es noch eine Begründung dazu? Ich halte das für ausgesprochenen Blödsinn. Religionsfreiheit sticht eine angbliche, verfassungsrechtlich kaum greifbare, staatliche "Neutralität".



Hier muss ich Dir mal zustimmen.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2088043) Verfasst am: 08.03.2017, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Zeig mir doch mal, wo in der Verfassung du diese Neutralität findest.


Wahrscheinlich genau dort, wo auch die Richter des BVerfG sie gefunden haben, als sie für das Kruzifix-Urteil danach gesucht haben.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
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Beitrag(#2088044) Verfasst am: 08.03.2017, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

Zeig mir doch mal, wo in der Verfassung du diese Neutralität findest.


Wahrscheinlich genau dort, wo auch die Richter des BVerfG sie gefunden haben, als sie für das Kruzifix-Urteil danach gesucht haben.



Ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar. Mit dem Kruzifix an der Wand ergreift die Schule Partei fuer eine Religion. Mit der Duldung von privaten Gebeten waehrend der Pause schuetzt sie die Religionsfreiheit.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2088045) Verfasst am: 08.03.2017, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar. Mit dem Kruzifix an der Wand ergreift die Schule Partei fuer eine Religion. Mit der Duldung von privaten Gebeten waehrend der Pause schuetzt sie die Religionsfreiheit.


Das ist insofern vergleichbar, dass in beiden Fällen die anders/nichtgläubigen Schüler sich wegen der Schulpflicht der offen dargebotenen Religionsausübung nicht entziehen können.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2088048) Verfasst am: 08.03.2017, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar. Mit dem Kruzifix an der Wand ergreift die Schule Partei fuer eine Religion. Mit der Duldung von privaten Gebeten waehrend der Pause schuetzt sie die Religionsfreiheit.


Das ist insofern vergleichbar, dass in beiden Fällen die anders/nichtgläubigen Schüler sich wegen der Schulpflicht der offen dargebotenen Religionsausübung nicht entziehen können.


Ja und? Es zwingt sie ja keiner dabei zuzuschauen. Die koennen einfach woanders hingehen. Solange das Gebet keine schulische Veranstaltung ist, ist alles im gruenen Bereich.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2088051) Verfasst am: 08.03.2017, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar. Mit dem Kruzifix an der Wand ergreift die Schule Partei fuer eine Religion. Mit der Duldung von privaten Gebeten waehrend der Pause schuetzt sie die Religionsfreiheit.


Das ist insofern vergleichbar, dass in beiden Fällen die anders/nichtgläubigen Schüler sich wegen der Schulpflicht der offen dargebotenen Religionsausübung nicht entziehen können.

Ja, aber das muslimische Gebet geht nicht von der Hoheitsgewässer selbst aus. Das Kruzifix Urteil stützt sich auf die negative Relgionsfreiheit, nicht auf ein mysteriöses Neutralitätsprinzip.
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Kramer
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Beitrag(#2088055) Verfasst am: 08.03.2017, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Es zwingt sie ja keiner dabei zuzuschauen.


Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/wuppertal-gymnasium-gebet-muslime-verbot
Zitat:
Am 16. Februar verschickt die Schulleitung des Johannes-Rau-Ganztagsgymnasiums in Wuppertal eine E-Mail an das gesamte Kollegium.

"In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten, signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von entsprechenden Körperhaltungen. Dies ist nicht gestattet."


https://de.wikipedia.org/wiki/Kruzifix-Beschluss#Detailaussagen

Zitat:
Art. 4 GG schützt davor, dass der Bürger in einem staatlich geschaffenen Pflichtraum (Schulpflicht) dem Einfluss eines bestimmten Glaubens ausgesetzt wird, ohne sich diesem entziehen zu können.
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Kramer
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Beitrag(#2088058) Verfasst am: 08.03.2017, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Ja, aber das muslimische Gebet geht nicht von der Hoheitsgewässer selbst aus.


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