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Coronavirus
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Heiner
Grundrechte-Fan



Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 1217

Beitrag(#2221269) Verfasst am: 23.08.2020, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:
[
Dass es Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gibt, ist kein Grund, eine Diktatur zu installieren und die Grundrechte der Bürger kollektiv einzuschränken.

....
Warum zu Coronazeiten nicht mehr gehen soll, was noch zu Grippezeiten ging, bleibt somit das Geheimnis der Polizeistaatsbefürworter.


Mein Grundrecht ist es ohne Sicherheitsgut im Auto fahren zu dürfen! Das ist meine Freiheit! Das habe ich gerade so bestimmt,
Denn,
Es sollte jedem Bürger unbenommen sein für den eigenen Unfallschutz zu sorgen. Dafür braucht es keine Polizeistaat Straßenverkehrsordnung, die meine Gurtfreiheit einschränkt!

P.S. Und Motorradhelme ebenso! Die zerstören die Frisur!
———————————————————————
So bescheuert klingst du Heiner!


Maskenpflicht mit Gurtpflicht gleichzusetzen ist sowas von daneben.

=> Das Tragen eines Gurts im Auto beeinträchtigt nicht die körperliche Unversehrtheit des Gurtträgers. Die sogenannten „Alltagsmasken“, die uns aufgenötigt werden, tun das hingegen sehr wohl! Sie richten nachweislich sowohl gesundheitlichen wie psychischen Schaden an (Letzteres vor allem bei Kindern!).

- Beispiel gesundheitlicher Schaden durch Masken: Dass in dieser Sommersaison Rhinoviren untypisch stark verbreitet sind (schau dir dazu bitte den bereits geposteten Monatsbericht der AGI an!), ist eine direkte Folge des Tragens von „Alltagsmasken“. Die Stofflappen, die allgemein getragen werden, sind nämlich nichts anderes als Rotzlappen. Den gleichen Effekt erzielst du, wenn du dir mehrere Stunden am Tag ein verrotztes Taschentuch vor Mund und Nase hängst. Unhygienisch und widerlich!

=> Das Tragen eines Gurts erbringt nachweislich einen Nutzen in Form von Schadensminderung. „Alltagsmasken“ erbringen hingegen keinerlei Nutzen, da sie keinen Schutz gegen Viren bieten! Achtung: Dies steht sogar auf den Beipackzetteln dieser Masken dabei!

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Marvin
deterministischer deprimierter Automat



Anmeldungsdatum: 17.04.2004
Beiträge: 234

Beitrag(#2221271) Verfasst am: 23.08.2020, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Marvin hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Jow! Rechtsfahrgebot, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Baurecht, usw usw. Alles Einschneidungen in die persönliche Freiheit. Pillepalle

Die STVO auf eine Ebene mit dem GG stellen, darauf muss man erst mal kommen.

Dabei liegt der Unterschied auf der Hand: Verstöße gegen die STVO werden geahndet, Verstöße gegen das GG nicht.



Ehmmmm.... *piip!*


Die ganze STVO verstößt gegen das Grundgesetz, oder wie soll ich das verstehen? Alles Freiheitsbeschränkungen! Am Kopf kratzen
Und nicht nur die. Alle Gesetze, die die Freiheit einschränken. Das sind quasi alle.


Die Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat.
Ein Gesetz, dass Freiheit einschränkt, schränkt nicht diese Abwehrrechte ein.

Aber weißt Du was:
Ich mach' jetzt mal den Kramer: Ich glaube nicht, dass sich diese Diskussion mit Dir für mich lohnt.
_________________
Aberglaube bringt Unglück
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2221275) Verfasst am: 23.08.2020, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Heiner hat folgendes geschrieben:
Wir müssen damit klarkommen, dass es unter uns Menschen gibt, die eine Diktatur irgendwie geil finden.


Ja, AFD-Wähler, z.B. War da nicht was, Heiner?
_________________
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2221276) Verfasst am: 23.08.2020, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Heiner hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:
[
Dass es Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gibt, ist kein Grund, eine Diktatur zu installieren und die Grundrechte der Bürger kollektiv einzuschränken.

....
Warum zu Coronazeiten nicht mehr gehen soll, was noch zu Grippezeiten ging, bleibt somit das Geheimnis der Polizeistaatsbefürworter.


Mein Grundrecht ist es ohne Sicherheitsgut im Auto fahren zu dürfen! Das ist meine Freiheit! Das habe ich gerade so bestimmt,
Denn,
Es sollte jedem Bürger unbenommen sein für den eigenen Unfallschutz zu sorgen. Dafür braucht es keine Polizeistaat Straßenverkehrsordnung, die meine Gurtfreiheit einschränkt!

P.S. Und Motorradhelme ebenso! Die zerstören die Frisur!
———————————————————————
So bescheuert klingst du Heiner!


Maskenpflicht mit Gurtpflicht gleichzusetzen ist sowas von daneben.

=> Das Tragen eines Gurts im Auto beeinträchtigt nicht die körperliche Unversehrtheit des Gurtträgers. Die sogenannten „Alltagsmasken“, die uns aufgenötigt werden, tun das hingegen sehr wohl! Sie richten nachweislich sowohl gesundheitlichen wie psychischen Schaden an (Letzteres vor allem bei Kindern!).

- Beispiel gesundheitlicher Schaden durch Masken: Dass in dieser Sommersaison Rhinoviren untypisch stark verbreitet sind (schau dir dazu bitte den bereits geposteten Monatsbericht der AGI an!), ist eine direkte Folge des Tragens von „Alltagsmasken“. Die Stofflappen, die allgemein getragen werden, sind nämlich nichts anderes als Rotzlappen. Den gleichen Effekt erzielst du, wenn du dir mehrere Stunden am Tag ein verrotztes Taschentuch vor Mund und Nase hängst. Unhygienisch und widerlich!

=> Das Tragen eines Gurts erbringt nachweislich einen Nutzen in Form von Schadensminderung. „Alltagsmasken“ erbringen hingegen keinerlei Nutzen, da sie keinen Schutz gegen Viren bieten! Achtung: Dies steht sogar auf den Beipackzetteln dieser Masken dabei!

[img]https://s12.directupload.net/images/200823/zvetvbao.jpg[


Pillepalle Pillepalle Pillepalle

P.S. ich war heute schon wieder draußen spazieren und dann essen. War sehr gut. Wann genau merke ich denn was von meinen nicht mehr vorhandenen Grundrechten und der Diktatur. Scheint in Hamburg noch nicht passiert sein.
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astarte
Foren-Admin
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#2221279) Verfasst am: 23.08.2020, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:

Ich halte es durchaus dür denkbar, dass sich die Dauer der Grippesaison durch eine konsequente Einhaltung der AHA-Regeln verkürzen liesse. Es bleibt abzuwarten, wie sich die derzeit praktizierten Corona-Massnahmen auf die kommende Grippewelle auswirken. Ich halte es für möglich, dass dadurch auch viele Grippeansteckungen verhindert werden können.

Ich schlage auch nicht vor, während der Grippesaison einen kompletten Lockdown zu veranstalten. Aber die AHA-Regeln auf diesen Zweck auszuweiten wäre - sollte sich meine Erwartung bewahrheiten - sehr sinnvoll.

Find ich auch.
Mehr Abstand beim Einkaufen und so, wäre sicher hilfreich, konsequentere Hand- und sonstige Hygiene sicher auch.
Überall ein wenig weniger Gedränge fände ich auch super, ist aber auf Dauer kaum durchsetzbar weil Platz teuer ist, und die meisten ihre Läden voll kriegen müssen, um (edit: Einfügung "kein", danke Alchemist) keine roten Zahlen zu schreiben.
Im Pflegeheim steht sowieso immer ein Desinfektionsspender mit der Bitte um Benutzung, um die Grippe draußen zu halten.
Händeschütteln und Umarmungen in Grippewellen bleiben zu lassen ist für mich gegenüber den Meisten durchaus machbar, ich muss nicht jeden umarmen und "BussiBussi" schon gar nicht. Fällt aber anderen sicher schwer.
Gegenüber alten Verwandten die Umarmung und Küsschen zu lassen ist aber gar nicht mal so gut, weil Berührungen wichtig sind für die Psyche, wenn viele Sinne eingeschränkt sind (Sehen, Riechen, Hören) gegen Demenz, Depressionen usw. Wenn man sich sonst aber zurückhält gegenüber anderen und bei Erkältung zuhaus bleibt und Hygiene und so, müsste das Umarmen der Oma auch drin sein.
_________________
Tja


Zuletzt bearbeitet von astarte am 23.08.2020, 21:05, insgesamt einmal bearbeitet
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2221285) Verfasst am: 23.08.2020, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Oder schwarze Zahlen? zwinkern
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astarte
Foren-Admin
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#2221287) Verfasst am: 23.08.2020, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Oder schwarze Zahlen? zwinkern

Ja, Menno, oder "Keine roten Zahlen".
Verlegen

Lachen
_________________
Tja
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2221289) Verfasst am: 23.08.2020, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Oder schwarze Zahlen? zwinkern

Ja, Menno, oder "Keine roten Zahlen".
Verlegen

Lachen


Trösten
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#2221321) Verfasst am: 23.08.2020, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Die ganze STVO verstößt gegen das Grundgesetz, oder wie soll ich das verstehen?
Nein.
Zitat:
Alles Freiheitsbeschränkungen! Am Kopf kratzen
Ja.
Marvin hat folgendes geschrieben:

Die Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat.

Ja, auch.
Zitat:
Ein Gesetz, dass Freiheit einschränkt, schränkt nicht diese Abwehrrechte ein.
Doch, tut es.


Lernt mal zwischen Grundrechtseinschränkung und Grundrechtsverletzung zu unterscheiden.
Die meisten Gesetze stellen Grundrechtseingriffe dar, die zu Grundrechtsbeschränkungen führen.
Eine Verletzung der Grundrechte liegt dann vor, wenn der staatliche Eingriff nicht gerechtfertigt ist.
Damit der Grundrechtseingriff gerechtfertigt ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Der Eingriff muss verhältnismäßig sein
2. Der Eingriff muss auf Grundlage eines Gesetzes erfolgen
3. Das Gesetz muss das Bestimmtheitsgebot erfüllen
4. Die betroffenen Grundrechte müssen benannt werden (Zitiergebot).


Verhältnismäßig ist ein Eingriff dann wenn er

a) einen legitimen Zweck mit nicht verfassungsrechtlich verbotenen Mitteln verfolgt
b) geeignet ist, diesen Zweck zu erfüllen
c) notwendig ist, d.h. wenn keine grundrechtsschonenderen Mittel verfügbar sind
d) verhältnismäßig i.e.S. ist, d.h. wenn er nach sorgfältiger Gewichtung und Abwägung mit anderen Grundrechten als zumutbar gilt.

Gern geschehen.
_________________
posted by Babyface
.
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Marvin
deterministischer deprimierter Automat



Anmeldungsdatum: 17.04.2004
Beiträge: 234

Beitrag(#2221328) Verfasst am: 23.08.2020, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:

Marvin hat folgendes geschrieben:

Die Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat.

Ja, auch.
Zitat:
Ein Gesetz, dass Freiheit einschränkt, schränkt nicht diese Abwehrrechte ein.
Doch, tut es.

Es kann, aber es muss nicht.
Liegt aber an meiner unpräzisen Formulierung, richtig wäre gewesen:
Nicht jedes Gesetz, das die Freiheit einschränkt, schränkt diese Abwehrrechte ein.



Babyface hat folgendes geschrieben:

Gern geschehen.

Vielen Dank für die Klarstellung!
_________________
Aberglaube bringt Unglück
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#2221331) Verfasst am: 23.08.2020, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Marvin hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Marvin hat folgendes geschrieben:

Die Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat.

Ja, auch.
Zitat:
Ein Gesetz, dass Freiheit einschränkt, schränkt nicht diese Abwehrrechte ein.
Doch, tut es.

Es kann, aber es muss nicht.
Liegt aber an meiner unpräzisen Formulierung, richtig wäre gewesen:
Nicht jedes Gesetz, das die Freiheit einschränkt, schränkt diese Abwehrrechte ein.

Jedes Gesetz das die Freiheit von Grundrechtsträgern in irgend einer Weise einschränkt, ist ein Grundrechtseingriff, und wenn es nur um eine einfache Lärmschutzverordnung geht.
_________________
posted by Babyface
.
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Tommi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.06.2020
Beiträge: 188

Beitrag(#2221341) Verfasst am: 24.08.2020, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:

Warum zu Coronazeiten nicht mehr gehen soll, was noch zu Grippezeiten ging, bleibt somit das Geheimnis der Polizeistaatsbefürworter.


Ich bin dafür, die neuen Gewohnheiten auch in Zukunft während der Grippesaison bei zu behalten.


Seh ich auch so. Und das wird wohl auch vielerorts so sein, hoffe ich jedenfalls.


Ich auch! Zusätzlich sollte es verpflichtend sein, ständig einen Fahrradhelm zumindest außerhalb der Wohnung zu tragen. Viele tausende von Kopfverletzungen könnten dadurch vermieden werden.

Außerdem plädiere ich dafür, den über 75-Jährigen edit: die Fahrerlaubnist zu entziehen (und Obacht!) den Führerschein erst ab 21 zu erlauben, da diese Altersgruppen nachweislich die meisten Unfälle verursachen.
Zugegen, diese Einschränkung ist gravierender, als die Sache mit dem Fahrradhelm, aber sterben wird an beiden Maßnahmen niemand und bei dem Fahrverbot wird schließlich die Allgemeinheit geschützt zwinkern

edit: Danke @schtonk für den Hinweis


Zuletzt bearbeitet von Tommi am 24.08.2020, 00:46, insgesamt einmal bearbeitet
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schtonk
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2221342) Verfasst am: 24.08.2020, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Tommi hat folgendes geschrieben:
[...]
Außerdem plädiere ich dafür, den über 75-Jährigen (und Obacht!) den Führerschein erst ab 21 zu erlauben,...

Über 75 erst ab 21. Geile Argumentation, passt zu deinem Restquark Lachen
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schtonk
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2221343) Verfasst am: 24.08.2020, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Heiner hat folgendes geschrieben:
[...] Hygiene-Staat ... diktatorisch ... Polizeistaat ... Polizeistaatsbefürworter.


Die persönlichkeits/anpassungsgestörten Diktatur-Brülläffchen verstärken sich gerne gegenseitig in den bekannten Medien zwecks Krankheitspflege.
Gegenseitig deshalb, weil sie außerhalb ihrer gemeinsamen Blase keine Chancen auf Resonanz haben.
Ich finde das ganz gut - schließlich braucht jeder Kranke etwas Entlastung.
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16338
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#2221346) Verfasst am: 24.08.2020, 03:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ad Beitrag:

Heiner hat folgendes geschrieben:
Bei Krebs, Diabetes etc. wurde auch nicht das gesamte gesellschaftliche Leben auf den Kopf gestellt und wurde auch nicht die gesamte Politik daran ausgerichtet, diese Krankheiten zu bekämpfen.

Covid-19 ist die erste Erkrankung in der Menschheitsgeschichte, bei der dies getan wird!

Die Verteidiger der Corona-Maßnahmen sind bis heute die Erklärung schuldig geblieben, warum Covid-19 eine so einzigartige Krankheit sein soll, dass solche nie dagewesenen Maßnahmen gerechtfertigt sind.

Zur Normalität kehren wir zurück, wenn wir Covid-19 als Erkrankung wie jede andere ansehen. Manche bekommen diese Erkrankung, der Großteil der Bevölkerung aber nicht (Hintergrundimmunität, habe ich hier schon dargestellt). Manche erkranken schwer, manche sterben daran, die meisten bemerken aber nicht mal, dass sie das Virus in sich tragen.

Also: Behandelt die (Corona-)Kranken - und lasst die Gesunden ihr Leben weiterführen.


Das stimmt so aber auch nicht ganz. Ich wage mich zu erinnern, daß die US-Demokraten als "Mondlandungsprojekt" für die nächsten Jahrzehnte die Bekämpfung der Krebserkrankungen ausgelobt haben.


Andererseits können wir aber auch in die Vergangenheit zurückgreifen: Eine Möglichkeit, warum wir etwas tun: Weil wir es können - auch weil wir es uns leisten können? Als es zum Beispiel ca. 150.000 "aktive Erkrankungen" im Land gab, hatte ich den Gedanken ja auch in Bezug auf eine andere Erkrankung, die sehr lange ihren Schrecken hatte, nämlich etwa die Tuberkulose. Um 1950 - wirksame Medikamente kamen erst einige Jahre später - gab es in Deutschland jedes Jahr etwa 150.000 Tb-Erkrankungen. Und ich habe mich gefragt, was hätte damals mein Opa geantwortet, wenn ich ihn gefragt hätte, ob er Angst habe und nicht lieber zuhause bleiben wolle. Und was hätte der damalige Bundeskanzler dazu gesagt? Was hatte einen "höheren Stellenwert", der Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor einer gefährlichen Erkrankung oder die Wirtschaft?

Und es hängt natürlich auch davon ab, was man als "akzeptables Daseinsrisiko" ansieht. Sprich: ist man bereit, das Risiko einer Erkrankung X zu akzeptieren, insbesondere wenn die Erkrankung vor einem Jahr noch niemand kannte? (Andererseits hat das aber auch einen ethischen Aspekt: Was sagt es über einen Menschen aus, wenn er einen bestimmten Bereich als wichtiger ansieht als einen anderen?)


Andererseits wurde die "spanische Grippe" vor 100 Jahren auch schon erwähnt, und da gab es auch Beispiele von Mundschutzpflicht, Veranstaltungsverboten etc.. Selbst schon zu Zeiten des "Schwarzen Todes" kamen einige Regionen verhältnismäßig glimpflich davon, die schnell Maßnahmen ergriffen. Und in Rückschau stellte sich heraus, daß so etwas tatsächlich effektiv war, die Zahl der Erkrankungen - und damit auch der Todesfälle - einzugrenzen, nämlich um bis zu 50%. Ein Problem gab es dann nur, daß die Menschen oft auch nicht vorsichtig blieben, als die Einschränkungen aufgehoben wurden und es danach zu einer zweiten und teilweise dritten Erkrankungswelle kam.

(Dann mußte man ja schließlich nachholen, was man die Monate über versäumt hatte. Und so ist es dann ja auch heute, daß man, nachdem in Deutschland das Gröbste überstanden zu sein schien, wieder herumflog, sich wieder dicht an dicht irgendwohin legte und umarmte und sich dann wieder eine Erkrankung holte...)
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Marvin
deterministischer deprimierter Automat



Anmeldungsdatum: 17.04.2004
Beiträge: 234

Beitrag(#2221348) Verfasst am: 24.08.2020, 06:45    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:

Heiner hat folgendes geschrieben:
Bei Krebs, Diabetes etc. wurde auch nicht das gesamte gesellschaftliche Leben auf den Kopf gestellt und wurde auch nicht die gesamte Politik daran ausgerichtet, diese Krankheiten zu bekämpfen.

Covid-19 ist die erste Erkrankung in der Menschheitsgeschichte, bei der dies getan wird!

Die Verteidiger der Corona-Maßnahmen sind bis heute die Erklärung schuldig geblieben, warum Covid-19 eine so einzigartige Krankheit sein soll, dass solche nie dagewesenen Maßnahmen gerechtfertigt sind.


Das stimmt so aber auch nicht ganz. Ich wage mich zu erinnern, daß die US-Demokraten als "Mondlandungsprojekt" für die nächsten Jahrzehnte die Bekämpfung der Krebserkrankungen ausgelobt haben.

Was eine Partei, die in einem Land mit knapp 330 Mio Einwohner bei einer Wahlbeteiligung von ca. 50% etwas mehr als 80 Mio Menschen repräsentiert - also etwa 1% der Weltbevölkerung - als Projekt auslobt willst Du ernsthaft mit den tatsächlich stattgefundenen Handlungen fast aller Staaten er Welt vergleichen?

Critic hat folgendes geschrieben:

Eine Möglichkeit, warum wir etwas tun: Weil wir es können - auch weil wir es uns leisten können?

1. Etwas zu tun weil man es tun kann ergibt eigentlich nur Sinn, wenn man seine Grenzen
austesten will, spielen, usw.
Solange dabei keiner zu Schaden kommt ist das ja auch völlig OK.
Sobald aber andere Personen ins Spiel kommen, ist diese Motivation vollkommen indiskutabel.
Anders gesagt: Etwas zu tun weil man es tun kann, ist eine amoralisch Position.

2. Was genau meinst Du mit "leisten können"?
Monetär sicherlich. Geld wächst ja zur Zeit auf Bäumen.
Die (nicht monetären) Spätfolgen für die Gesellschaft und die Wirtschaft sind kaum absehbar, aber
das wird von vielen von "Euch" anscheinend sogar als Kollateral-Nutzen begrüßt.
Möglicherweise ist dieser "Nutzen" auch gar nicht so kollateral...
Menschen die in Folge der Corona-Maßnahmen wirklich sterben wird es Deutschland vermutlich nicht
in dramatischer Anzahl geben.
Ich vermute dass es sich dabei hauptsächlich um Selbstmorde handelt wird, und wer weiß ob diese
labilen Menschen sich nicht ein paar Tage später auch ohne die Corona-Maßnahmen umgebracht
hätten.
Also klar, das können wir uns "leisten" - man gönnt sich ja sonst nichts.

Weltweit aber wird es einen massiven wirtschaftlich Abschwung geben, der die ärmsten Länder am
härtesten treffen wird.
Die Armut wird weltweit die medizinische Versorgung verschlechtern und gleichzeitig die Gesundheit
der verarmten Menschen.
Viele werden direkt an Hunger sterben.

"Wir" können uns das leisten, aber wollen wir das?


Aber ich merke gerade, dass ich schon wieder alles "vergeigt" habe.
Denn auf Obiges hinzuweisen hat sich auch Boris Palmer gewagt, der Bücher mit so ulkigen Titeln schreibt wie: "Erst die Fakten, dann die Moral".
Also leicht erkennbar ein Nazi, denn wie kann man nur auch nur in Erwägung ziehen, irgendetwas dürfe höher stehen als die unbedingte Moral.

Critic hat folgendes geschrieben:

Und es hängt natürlich auch davon ab, was man als "akzeptables Daseinsrisiko" ansieht. Sprich: ist man bereit, das Risiko einer Erkrankung X zu akzeptieren, insbesondere wenn die Erkrankung vor einem Jahr noch niemand kannte?

Corona-Viren sind schon lange bekannt, dieses ist einfach eine neue Variante mehr.
Das wirklich Neuartige an dem neuartigen Coronavirus ist das Attribut "neuartig".


Critic hat folgendes geschrieben:

(Andererseits hat das aber auch einen ethischen Aspekt: Was sagt es über einen Menschen aus, wenn er einen bestimmten Bereich als wichtiger ansieht als einen anderen?)

Ein Mensch der keinen "bestimmten Bereich als wichtiger ansieht als einen anderen" wäre zu keiner Entscheidung fähig, insbesondere zu keiner moralischen.

Critic hat folgendes geschrieben:

(Dann mußte man ja schließlich nachholen, was man die Monate über versäumt hatte. Und so ist es dann ja auch heute, daß man, nachdem in Deutschland das Gröbste überstanden zu sein schien, wieder herumflog, sich wieder dicht an dicht irgendwohin legte und umarmte und sich dann wieder eine Erkrankung holte...)

Nein, tun sie nicht. Zumindest nicht mehr, als man sich in ganz normalen Zeiten mit irgendetwas ansteckt.
Schau Dir die Kurve der Coronatoten in den RKI-Statistiken an. Seit Wochen und Monaten stetig fallend (interpoliert).

Huch! Wo ist im neuesten RKI-Bericht denn diese Statistik geblieben?
Also Sterbefälle pro Tag als Balkendiagramm.
Haben die das da jetzt rausgebastelt oder habe ich Tomaten auf den Augen?
_________________
Aberglaube bringt Unglück


Zuletzt bearbeitet von Marvin am 24.08.2020, 07:30, insgesamt einmal bearbeitet
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Marvin
deterministischer deprimierter Automat



Anmeldungsdatum: 17.04.2004
Beiträge: 234

Beitrag(#2221349) Verfasst am: 24.08.2020, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Marvin hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Marvin hat folgendes geschrieben:

Die Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat.

Ja, auch.
Zitat:
Ein Gesetz, dass Freiheit einschränkt, schränkt nicht diese Abwehrrechte ein.
Doch, tut es.

Es kann, aber es muss nicht.
Liegt aber an meiner unpräzisen Formulierung, richtig wäre gewesen:
Nicht jedes Gesetz, das die Freiheit einschränkt, schränkt diese Abwehrrechte ein.

Jedes Gesetz das die Freiheit von Grundrechtsträgern in irgend einer Weise einschränkt, ist ein Grundrechtseingriff, und wenn es nur um eine einfache Lärmschutzverordnung geht.

Ich habe die halbe Nacht gegrübelt ob ich nicht ein Gegenbeispiel finde, habe aber tatsächlich keins gefunden. Ich komme zwar sozusagen beliebig nahe an Null Einschränkungen heran aber nicht auf Null.
Merci - wieder was gelernt.
_________________
Aberglaube bringt Unglück
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#2221352) Verfasst am: 24.08.2020, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

Marvin hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Marvin hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Marvin hat folgendes geschrieben:

Die Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat.

Ja, auch.
Zitat:
Ein Gesetz, dass Freiheit einschränkt, schränkt nicht diese Abwehrrechte ein.
Doch, tut es.

Es kann, aber es muss nicht.
Liegt aber an meiner unpräzisen Formulierung, richtig wäre gewesen:
Nicht jedes Gesetz, das die Freiheit einschränkt, schränkt diese Abwehrrechte ein.

Jedes Gesetz das die Freiheit von Grundrechtsträgern in irgend einer Weise einschränkt, ist ein Grundrechtseingriff, und wenn es nur um eine einfache Lärmschutzverordnung geht.

Ich habe die halbe Nacht gegrübelt ob ich nicht ein Gegenbeispiel finde, habe aber tatsächlich keins gefunden. Ich komme zwar sozusagen beliebig nahe an Null Einschränkungen heran aber nicht auf Null.
Merci - wieder was gelernt.

Ja, und zwar wegen Art.2 Abs.1, allgemeine Handlungsfreiheit (tun und lassen können was man möchte).
_________________
posted by Babyface
.
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Marvin
deterministischer deprimierter Automat



Anmeldungsdatum: 17.04.2004
Beiträge: 234

Beitrag(#2221353) Verfasst am: 24.08.2020, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Tommi hat folgendes geschrieben:

Zoff hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:

Warum zu Coronazeiten nicht mehr gehen soll, was noch zu Grippezeiten ging, bleibt somit das Geheimnis der Polizeistaatsbefürworter.


Ich bin dafür, die neuen Gewohnheiten auch in Zukunft während der Grippesaison bei zu behalten.


Seh ich auch so. Und das wird wohl auch vielerorts so sein, hoffe ich jedenfalls.


Ich auch! Zusätzlich sollte es verpflichtend sein, ständig einen Fahrradhelm zumindest außerhalb der Wohnung zu tragen. Viele tausende von Kopfverletzungen könnten dadurch vermieden werden.


Heißt Du im real-life Majestix? zwinkern

Tommi hat folgendes geschrieben:

Außerdem plädiere ich dafür, den über 75-Jährigen edit: die Fahrerlaubnist zu entziehen (und Obacht!) den Führerschein erst ab 21 zu erlauben, da diese Altersgruppen nachweislich die meisten Unfälle verursachen.
Zugegen, diese Einschränkung ist gravierender, als die Sache mit dem Fahrradhelm, aber sterben wird an beiden Maßnahmen niemand und bei dem Fahrverbot wird schließlich die Allgemeinheit geschützt zwinkern

Das ist mir nicht konsequent genug.
"die meisten" ist immer noch mindestens einer zu viel.
Da geht noch was
Autos gehören eh nicht mehr zur neuen Normalität.
Du weißt doch: Greta beobachtet uns alle!
Benziner weg, Diesel weg, E-Auto weg... alles weg weg weg!
E-Autos weg, wegen Lithium-Abbau, Wasserbedarf und so. Nicht gut. Kostet vermutlich Menschenleben.
Und die CO2-Billanz ist bei E-Autos halt nicht so prickelnd (immer an Greta denken).

Nein alles Unfug, braucht kein Mensch.
Autos sind blechgewordene Symbole der modernistischen Freiheitsegoisten.

Braucht auch eigentlich keiner - wozu auch?

Home-Office ist viel schöner als im Büro, und wer irgendwo arbeiten muss, wo man körperlich anwesend sein muss - na, also solche Menschen sind dann auch körperliche Arbeit gewohnt und können zur Arbeit laufen.

Einkaufen gehen braucht man nicht, kann man sich alles mit Amazon-Transportdrohnen (@Greta: die fliegen elektrisch, brauchen also keinen Strom) liefern lassen.
Oder von Rikscha-Fahrern.

Social Distancing lässt sich über soziale Medien weit besser realisieren als im realen Leben.

Man muss sich eigentlich nur hin und wieder zur Fortpflanzung körperlich treffen.
Wegen der Rente.

Man könnte entweder in der kurzen Zeit zwischen den Grippe-Saisons eine Art Brunftzeit einführen wie andere Trockennasenaffen auch.

Oder man greift das alte Konzept der Katholiken wieder auf.
Ihr wisst schon: Diese Katholiken-Burka mit den Löchern an den pöhsen Stellen.

Apropos - wie ist das eigentlich zur Zeit:
Dürfen Menschen die nicht im gleichen Haushalt leben, eigentlich Sex miteinander haben?
Die Abstandsregel gilt doch weiterhin, oder?
Wenn die Maßnahmen noch so mindestens 1-2 Jahre aufrechterhalten werden (und danach sieht es aus), dann müsste man sich vielleicht langsam Gedanken machen, das Inzest-Verbot zu überdenken.
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Marvin
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Beitrag(#2221354) Verfasst am: 24.08.2020, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:
[...] Hygiene-Staat ... diktatorisch ... Polizeistaat ... Polizeistaatsbefürworter.


Die persönlichkeits/anpassungsgestörten Diktatur-Brülläffchen verstärken sich gerne gegenseitig in den bekannten Medien zwecks Krankheitspflege.

1. Wer hat die Deutungshoheit darüber, wer "persönlichkeitsgestört" ist? Du oder Kramer?

2. Verliert ein Mensch mit einer Persönlichkeitsstörung (also ein Behinderter aus Deiner Sicht) dadurch irgendwelche Rechte?

3. "anpassungsgestörten" - das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Wo meinst Du passt dieser Begriff besser hin: In eine freie, offene Gesellschaft oder in eine Diktatur?

4. Achte mal darauf, wie das u.a. hier im FGH abgeht, wenn eine dem Mainstream abweichende Meinung geäußert wird. Sofort kommt ein ganzes Rudel angerannt, die sich dann gegenseitig in ihrer negativen Einstellung zum Abweichler "verstärken". Zum Abweichler, nicht zur abweichenden Meinung, wohlgemerkt.

schtonk hat folgendes geschrieben:

Gegenseitig deshalb, weil sie außerhalb ihrer gemeinsamen Blase keine Chancen auf Resonanz haben.
Also so wie "Ihr". Nur dass Eure Blase größer ist und die Mainstream-Medien umfasst. Eine Blase ist das aber nichtsdestotrotz.
Dass "wir" "außerhalb [unserer] gemeinsamen Blase keine Chancen auf Resonanz haben" - findest Du das eigentlich gut und richtig so?
Bestätigst Du damit nicht was Du eigentlich widerlegen willst?


schtonk hat folgendes geschrieben:
Ich finde das ganz gut - schließlich braucht jeder Kranke etwas Entlastung.

Du bist so gütig...
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Bravopunk
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Beitrag(#2221356) Verfasst am: 24.08.2020, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:

Ja, und zwar wegen Art.2 Abs.1, allgemeine Handlungsfreiheit (tun und lassen können was man möchte).


Das steht da überhaupt nicht. Ich zitiere wörtlich:

Art. 2 Abs. 1 GG hat folgendes geschrieben:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Da steht nix von allgemeiner Handlungsfreiheit und schon gar nichts davon, dass man tun und lassen kann, was man möchte. Schulterzucken
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Babyface
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Beitrag(#2221357) Verfasst am: 24.08.2020, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Ja, und zwar wegen Art.2 Abs.1, allgemeine Handlungsfreiheit (tun und lassen können was man möchte).


Das steht da überhaupt nicht. Ich zitiere wörtlich:

Art. 2 Abs. 1 GG hat folgendes geschrieben:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Da steht nix von allgemeiner Handlungsfreiheit und schon gar nichts davon, dass man tun und lassen kann, was man möchte. Schulterzucken

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit
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posted by Babyface
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Marvin
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Beitrag(#2221358) Verfasst am: 24.08.2020, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Ja, und zwar wegen Art.2 Abs.1, allgemeine Handlungsfreiheit (tun und lassen können was man möchte).


Das steht da überhaupt nicht. Ich zitiere wörtlich:

Art. 2 Abs. 1 GG hat folgendes geschrieben:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Da steht nix von allgemeiner Handlungsfreiheit und schon gar nichts davon, dass man tun und lassen kann, was man möchte. Schulterzucken

Und wie willst Du Deine Persönlichkeit frei entwickeln ohne dass Du etwas tust oder lässt was Du möchtest?
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Bravopunk
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Beitrag(#2221359) Verfasst am: 24.08.2020, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Ja, und zwar wegen Art.2 Abs.1, allgemeine Handlungsfreiheit (tun und lassen können was man möchte).


Das steht da überhaupt nicht. Ich zitiere wörtlich:

Art. 2 Abs. 1 GG hat folgendes geschrieben:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Da steht nix von allgemeiner Handlungsfreiheit und schon gar nichts davon, dass man tun und lassen kann, was man möchte. Schulterzucken

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit


Aha.
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goedelchen
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Beitrag(#2221361) Verfasst am: 24.08.2020, 09:19    Titel: .-) Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Ja, und zwar wegen Art.2 Abs.1, allgemeine Handlungsfreiheit (tun und lassen können was man möchte).


Das steht da überhaupt nicht. Ich zitiere wörtlich:

Art. 2 Abs. 1 GG hat folgendes geschrieben:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Da steht nix von allgemeiner Handlungsfreiheit und schon gar nichts davon, dass man tun und lassen kann, was man möchte. Schulterzucken

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit


Aha.


Es ist der Abs 1 des A 2 GG in engem Zusammenhang mit dem Abs 2 A2 GG zu interpretieren, . So ist die herrschende Meinung. Das bedeutet, dass die Freiheitsargumente der Coronamaßnahmen-Kritiker nicht valide sind, sondern eigentlich gegen den Sinn unserer Verfassung stehen.
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Bravopunk
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Beitrag(#2221364) Verfasst am: 24.08.2020, 09:27    Titel: Re: .-) Antworten mit Zitat

goedelchen hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Ja, und zwar wegen Art.2 Abs.1, allgemeine Handlungsfreiheit (tun und lassen können was man möchte).


Das steht da überhaupt nicht. Ich zitiere wörtlich:

Art. 2 Abs. 1 GG hat folgendes geschrieben:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Da steht nix von allgemeiner Handlungsfreiheit und schon gar nichts davon, dass man tun und lassen kann, was man möchte. Schulterzucken

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit


Aha.


Es ist der Abs 1 des A 2 GG in engem Zusammenhang mit dem Abs 2 A2 GG zu interpretieren, . So ist die herrschende Meinung. Das bedeutet, dass die Freiheitsargumente der Coronamaßnahmen-Kritiker nicht valide sind, sondern eigentlich gegen den Sinn unserer Verfassung stehen.


Macht Sinn.
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Alchemist
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Beitrag(#2221365) Verfasst am: 24.08.2020, 09:29    Titel: Re: .-) Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
goedelchen hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Ja, und zwar wegen Art.2 Abs.1, allgemeine Handlungsfreiheit (tun und lassen können was man möchte).


Das steht da überhaupt nicht. Ich zitiere wörtlich:

Art. 2 Abs. 1 GG hat folgendes geschrieben:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Da steht nix von allgemeiner Handlungsfreiheit und schon gar nichts davon, dass man tun und lassen kann, was man möchte. Schulterzucken

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit


Aha.


Es ist der Abs 1 des A 2 GG in engem Zusammenhang mit dem Abs 2 A2 GG zu interpretieren, . So ist die herrschende Meinung. Das bedeutet, dass die Freiheitsargumente der Coronamaßnahmen-Kritiker nicht valide sind, sondern eigentlich gegen den Sinn unserer Verfassung stehen.


Macht Sinn.


Aber Heiner hat gesagt:
Heiner hat folgendes geschrieben:

Dass es Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gibt, ist kein Grund, eine Diktatur zu installieren und die Grundrechte der Bürger kollektiv einzuschränken.


freakteach
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Bravopunk
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Beitrag(#2221366) Verfasst am: 24.08.2020, 09:31    Titel: Re: .-) Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
goedelchen hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Ja, und zwar wegen Art.2 Abs.1, allgemeine Handlungsfreiheit (tun und lassen können was man möchte).


Das steht da überhaupt nicht. Ich zitiere wörtlich:

Art. 2 Abs. 1 GG hat folgendes geschrieben:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Da steht nix von allgemeiner Handlungsfreiheit und schon gar nichts davon, dass man tun und lassen kann, was man möchte. Schulterzucken

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit


Aha.


Es ist der Abs 1 des A 2 GG in engem Zusammenhang mit dem Abs 2 A2 GG zu interpretieren, . So ist die herrschende Meinung. Das bedeutet, dass die Freiheitsargumente der Coronamaßnahmen-Kritiker nicht valide sind, sondern eigentlich gegen den Sinn unserer Verfassung stehen.


Macht Sinn.


Aber Heiner hat gesagt:
Heiner hat folgendes geschrieben:

Dass es Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gibt, ist kein Grund, eine Diktatur zu installieren und die Grundrechte der Bürger kollektiv einzuschränken.


freakteach


Das ist halt Heiner und sein Hirngespinst von der Diktatur. Schulterzucken
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Babyface
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Beitrag(#2221367) Verfasst am: 24.08.2020, 09:32    Titel: Re: .-) Antworten mit Zitat

goedelchen hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Ja, und zwar wegen Art.2 Abs.1, allgemeine Handlungsfreiheit (tun und lassen können was man möchte).


Das steht da überhaupt nicht. Ich zitiere wörtlich:

Art. 2 Abs. 1 GG hat folgendes geschrieben:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Da steht nix von allgemeiner Handlungsfreiheit und schon gar nichts davon, dass man tun und lassen kann, was man möchte. Schulterzucken

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit


Aha.


Es ist der Abs 1 des A 2 GG in engem Zusammenhang mit dem Abs 2 A2 GG zu interpretieren, . So ist die herrschende Meinung. Das bedeutet, dass die Freiheitsargumente der Coronamaßnahmen-Kritiker nicht valide sind, sondern eigentlich gegen den Sinn unserer Verfassung stehen.

Quatsch.
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posted by Babyface
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goedelchen
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Beitrag(#2221380) Verfasst am: 24.08.2020, 10:33    Titel: Re: .-) Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
goedelchen hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:

Ja, und zwar wegen Art.2 Abs.1, allgemeine Handlungsfreiheit (tun und lassen können was man möchte).


Das steht da überhaupt nicht. Ich zitiere wörtlich:

Art. 2 Abs. 1 GG hat folgendes geschrieben:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Da steht nix von allgemeiner Handlungsfreiheit und schon gar nichts davon, dass man tun und lassen kann, was man möchte. Schulterzucken

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit


Aha.


Es ist der Abs 1 des A 2 GG in engem Zusammenhang mit dem Abs 2 A2 GG zu interpretieren, . So ist die herrschende Meinung. Das bedeutet, dass die Freiheitsargumente der Coronamaßnahmen-Kritiker nicht valide sind, sondern eigentlich gegen den Sinn unserer Verfassung stehen.


Quatsch.


Komisch, dass die Systematik des Abs 1 und des Abs. 2 des A 2 GG vom Verfassungsgeber so gewählt wurde, das zuerst die Freiheitsrechte gesichert wurden.

Dann im Abs 2 die eigene Unversehrtheit und die von anderen aufgeführt wird. Also die Freiheit , die du dir nimmst/ nehmen willst kann mit der Unversehrtheit eines anderen kollidiert. Damit das gut geregelt wird, kann der Staat nach Abs 2 per Gesetz dazu passende verfassungskonformen Gesetze erlassen.

Alles Quatsch im A 2 GG, hat was.
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