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Schily erwägt rechtliche Gleichstellung des Islam mit christl. Gemeinschaften(?)

 
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#223747) Verfasst am: 04.12.2004, 23:22    Titel: Schily erwägt rechtliche Gleichstellung des Islam mit christl. Gemeinschaften(?) Antworten mit Zitat

Ich habe heute gehört, dass Bundesinnenminister Otto Schily die rechtliche Gleichstellung des Islam bzw. seiner Gemeinschaften mit dem Christentum bzw. christlichen und jüdischen Gemeinschaften in Deutschland erwägt.

Man fragt sich doch ernsthaft, wenn diese Meldung stimmt, warum diese Erwägung nicht um den Themenkreis erweitert wird, auch säkulären Gemeinschaften bzw. Organisationen solche Rechte - wie den christlichen, jüdischen und dann auch dem Islam - zuzugestehen.
_________________
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#223755) Verfasst am: 04.12.2004, 23:31    Titel: Re: Schily erwägt rechtliche Gleichstellung des Islam mit christl. Gemeinschafte Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Ich habe heute gehört, dass Bundesinnenminister Otto Schily die rechtliche Gleichstellung des Islam bzw. seiner Gemeinschaften mit dem Christentum bzw. christlichen und jüdischen Gemeinschaften in Deutschland erwägt.


Ist doch merkwürdig, dass etwas erwogen wird, was laut GG garantiert ist...
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#223757) Verfasst am: 04.12.2004, 23:35    Titel: Re: Schily erwägt rechtliche Gleichstellung des Islam mit christl. Gemeinschafte Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Man fragt sich doch ernsthaft, wenn diese Meldung stimmt, warum diese Erwägung nicht um den Themenkreis erweitert wird, auch säkulären Gemeinschaften bzw. Organisationen solche Rechte - wie den christlichen, jüdischen und dann auch dem Islam - zuzugestehen.


Man fragt sich doch ernsthaft, nach solch einer Aussage - wenn diese Meldung stimmt (oh, mein Weihnachtsmann, Schily reformiert das GG Geschockt) - wie nach dem GG die Religionsfreiheit gedeutet wird. Mr. Green
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#223760) Verfasst am: 04.12.2004, 23:39    Titel: Re: Schily erwägt rechtliche Gleichstellung des Islam mit christl. Gemeinschafte Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Man fragt sich doch ernsthaft, wenn diese Meldung stimmt, warum diese Erwägung nicht um den Themenkreis erweitert wird, auch säkulären Gemeinschaften bzw. Organisationen solche Rechte - wie den christlichen, jüdischen und dann auch dem Islam - zuzugestehen.


Man fragt sich doch ernsthaft, nach solch einer Aussage - wenn diese Meldung stimmt (oh, mein Weihnachtsmann, Schily reformiert das GG Geschockt) - wie nach dem GG die Religionsfreiheit gedeutet wird. Mr. Green


Vielleicht will er auch in Deutschland die Prügelstrafe an Schulen wieder einführen? Peitsche
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loki
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.08.2004
Beiträge: 64
Wohnort: Midgard

Beitrag(#223762) Verfasst am: 04.12.2004, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dürfte auch interessant werden, wie es danach weitergeht. Schließlich gibt es noch reichlich Religionsgemeinschaften, die für sich dasselbe Recht einfordern werden. Wie auch immer, die Position der beiden großen Kirchen wird dadurch in ihren Grundfesten erschüttert und das ist doch positiv.
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#223797) Verfasst am: 05.12.2004, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist doch etwas ganz Anderes gemeint als Religionsfreiheit. Es geht darum, den Moscheegemeinden und ggf. vorhandenen Landes- oder Bundesverbänden den Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zuzugestehen. Dieser Gedankengang geht in die völlig falsche Richtung. Die Trennung von Staat und Religion, die endlich angestrebt werden muss, lässt sich nicht durch Verquickung von immer mehr Glaubensgemeinschaften mit dem Staat erreichen, sondern durch Entflechtung der religiösen und der bürgerlichen Gemeinden, konkret: durch Aufhebung aller Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, die die Privilegien der öffentlich-rechtlichen Körperschaft genießen, und ihre Umwandlung in juristische Personen des Privatrechts, die sich wie alle anderen auch an Verfassung und Gesetze halten müssen und keine Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen können. Schilys Vorschlag ähnelt dem dümmlichen Feiertagsprojekt der Herren Ströbele und Trittin, ist in der Substanz aber weitaus gefährlicher.
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#223810) Verfasst am: 05.12.2004, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Hier ist doch etwas ganz Anderes gemeint als Religionsfreiheit. Es geht darum, den Moscheegemeinden und ggf. vorhandenen Landes- oder Bundesverbänden den Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zuzugestehen.


Genau darum geht es, und eben nicht um die Frage Religionsfreiheit bzw. GG (@all).
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Hatuey
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#223863) Verfasst am: 05.12.2004, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Was für Folgen hätte eine solche Gleichstellung der islamischen Gemeinden mit dem Christentum? Damit meine ich die finaziellen und politischen Folgen für den Staat und den Steuerzahlern.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#223871) Verfasst am: 05.12.2004, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:
Was für Folgen hätte eine solche Gleichstellung der islamischen Gemeinden mit dem Christentum? Damit meine ich die finaziellen und politischen Folgen für den Staat und den Steuerzahlern.


(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.


Insgesamt ca. 40% der derzeitigen Kirchensteuern werden durch Rückerstattung an die Kirchenmitglieder von Bund und Land subventioniert.
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Hatuey
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#223874) Verfasst am: 05.12.2004, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
Was für Folgen hätte eine solche Gleichstellung der islamischen Gemeinden mit dem Christentum? Damit meine ich die finaziellen und politischen Folgen für den Staat und den Steuerzahlern.


(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.


Insgesamt ca. 40% der derzeitigen Kirchensteuern werden durch Rückerstattung an die Kirchenmitglieder von Bund und Land subventioniert.

Interessant wäre es, wenn Schily uns die Rechnung für dieses Unterfangen zeigen würde.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#223882) Verfasst am: 05.12.2004, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hinzu kommen weitere Privilegien wie z.B. der Einfluss auf Gesetzesvorhaben (die beiden Großkirchen und der Zentralrat der Juden haben es bis heute geschafft, die zwingend vorgeschriebene Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht zu verhindern) oder Sitze in den Rundfunkräten und überall dort, wo die berüchtigten "gesellschaftlich relevanten Gruppen" (das sind vorwiegend die Kirchen) nach Gesetz oder aus Gewohnheit beteiligt werden.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#223888) Verfasst am: 05.12.2004, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.



Am Kopf kratzen Nee, das kann nicht so ganz stimmen. Zum Beispiel ist auch der Bund Evangelisch-freikirchlicher Gemeinden eine K.d.ö.R, aber die erheben keine Steuern, sondern kassieren direkt von ihren Mitgliedern (und zwar den Zehnten = 10% des Einkommens) Die Gemeindebeiträge und Spenden kann man dann von der Steuer absetzen.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#223889) Verfasst am: 05.12.2004, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.



Am Kopf kratzen Nee, das kann nicht so ganz stimmen. Zum Beispiel ist auch der Bund Evangelisch-freikirchlicher Gemeinden eine K.d.ö.R, aber die erheben keine Steuern, sondern kassieren direkt von ihren Mitgliedern (und zwar den Zehnten = 10% des Einkommens) Die Gemeindebeiträge und Spenden kann man dann von der Steuer absetzen.



Ich zitierte aus dem GG. Niemand wird jedoch gezwungen, ein Recht in Anspruch zu nehmen. Selbstverständlich können das die Körperschaften auch anders handhaben.
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defensor_fidei
Gast






Beitrag(#223891) Verfasst am: 05.12.2004, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.



Am Kopf kratzen Nee, das kann nicht so ganz stimmen. Zum Beispiel ist auch der Bund Evangelisch-freikirchlicher Gemeinden eine K.d.ö.R, aber die erheben keine Steuern, sondern kassieren direkt von ihren Mitgliedern (und zwar den Zehnten = 10% des Einkommens) Die Gemeindebeiträge und Spenden kann man dann von der Steuer absetzen.



Ich zitierte aus dem GG. Niemand wird jedoch gezwungen, ein Recht in Anspruch zu nehmen. Selbstverständlich können das die Körperschaften auch anders handhaben.


Ist halt eine Kann-Vorschrift.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#223967) Verfasst am: 05.12.2004, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist auch jeder örtlichen Kirchengemeinde überlassen, ob sie Grundsteuer erhebt. Es kommt z.B. vor, dass im Bezirk eines kommunalen Steueramtes die ev. Kirchengemeinden A und B sowie die kath. Kirchengemeinden C und D Grundsteuer erheben, die ev. Kirchengemeinde E es aber nicht tut.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#223968) Verfasst am: 05.12.2004, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Es ist auch jeder örtlichen Kirchengemeinde überlassen, ob sie Grundsteuer erhebt. Es kommt z.B. vor, dass im Bezirk eines kommunalen Steueramtes die ev. Kirchengemeinden A und B sowie die kath. Kirchengemeinden C und D Grundsteuer erheben, die ev. Kirchengemeinde E es aber nicht tut.


Was ist Grundsteuer? Meinst du damit eine Ortskirchensteuer?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#223976) Verfasst am: 05.12.2004, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Es ist auch jeder örtlichen Kirchengemeinde überlassen, ob sie Grundsteuer erhebt. Es kommt z.B. vor, dass im Bezirk eines kommunalen Steueramtes die ev. Kirchengemeinden A und B sowie die kath. Kirchengemeinden C und D Grundsteuer erheben, die ev. Kirchengemeinde E es aber nicht tut.


Was ist Grundsteuer? Meinst du damit eine Ortskirchensteuer?


Grundstückseigentümer, die einer Kirche angehören, müssen je nach Kirchengemeinde einen Zuschlag zur der Kommune zufließenden Grundsteuer zahlen, die das kommunale Steueramt mit der eigentlichen Grundsteuer einzieht und an die Kirchengemeinde weiterreicht. Die Kirchengemeinde kann diese Steuer erheben oder auch nicht. Die Höhe der Grundsteuer ist damit von der Konfession und innerhalb der Konfession von der Kirchengemeindezugehörigkeit abhängig. Im selben Ort können Protestanten eine höhere oder geringere Grundsteuer schulden als Katholiken, oder Angehörige der selben Landeskirche oder des selben Bistums müssen je nach Wohnsitz den Zuschlag zahlen oder nicht.
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Der unbekannte Gott
apolitischer Atheist



Anmeldungsdatum: 24.07.2003
Beiträge: 1595
Wohnort: Das alte Europa

Beitrag(#224245) Verfasst am: 06.12.2004, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es, die Sache einfach umzudrehen und den etablierten Kirchen ihre Rechte endlich zu entziehen. Dann wären sie den Glaubensgemeinschaften wie z.B. dem Islam auch gleichgestellt und wir wären wieder einen Schritt weiter in der Dekonstruktion der Kirchen in Deutschland.
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"Unwissenden scheint, wer Weises sagt, nicht klug zu sein." (Euripides)
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Ellse
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.01.2004
Beiträge: 15
Wohnort: am Teuto

Beitrag(#224562) Verfasst am: 06.12.2004, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie wäre es, die Sache einfach umzudrehen und den etablierten Kirchen ihre Rechte endlich zu entziehen. Dann wären sie den Glaubensgemeinschaften wie z.B. dem Islam auch gleichgestellt und wir wären wieder einen Schritt weiter in der Dekonstruktion der Kirchen in Deutschland


Der Meinung bin ich eigentlich auch. ABER:

"Die Anerkennung einer religiösen Gemeinschaft als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ hat viele Vorteile für diese Gemeinschaft: umfangreiche Steuerprivilegien, der erweiterte Schutz eigener Betätigung (Zeugnisverweigerungsrechte, besondere staatliche Rücksichtnahmepflichten z.B. bei Errichtung und Betrieb kultischer und anderer religiösen Zwecken dienender Einrichtungen), Teilhaberechte im öffentlichen Leben (Rundfunkrecht, Jugendfürsorge), Dienstherrenfähigkeit und Disziplinargewalt sowie das Parochialrecht (Inanspruchnahme zuziehender Angehöriger als Mitglied)."

(Zitat aus einer Erklärung des innenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und des Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Hermann Kues MdB)

UND in Artikel 137 (7) GG steht:

"Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen“

ALSO haben auch IBKA und sämtliche Freidenkerverbände das Recht auf den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts – vorausgesetzt, sie bilden durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die „Gewähr auf Dauer“ (Art. 137, 5).

Da eher ein Kamel durchs Nadelöhr geht als daß unser heiliges GG geändert wird, sollten wir jetzt zum Kampf blasen : Körperschaftsstatus für Freidenker !

Elllse
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Freedom is the distance between Church and State
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annox
Grim Reaper



Anmeldungsdatum: 30.05.2004
Beiträge: 5800
Wohnort: Berlin

Beitrag(#224564) Verfasst am: 06.12.2004, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Hier ist doch etwas ganz Anderes gemeint als Religionsfreiheit. Es geht darum, den Moscheegemeinden und ggf. vorhandenen Landes- oder Bundesverbänden den Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zuzugestehen. Dieser Gedankengang geht in die völlig falsche Richtung. Die Trennung von Staat und Religion, die endlich angestrebt werden muss, lässt sich nicht durch Verquickung von immer mehr Glaubensgemeinschaften mit dem Staat erreichen, sondern durch Entflechtung der religiösen und der bürgerlichen Gemeinden, konkret: durch Aufhebung aller Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, die die Privilegien der öffentlich-rechtlichen Körperschaft genießen, und ihre Umwandlung in juristische Personen des Privatrechts, die sich wie alle anderen auch an Verfassung und Gesetze halten müssen und keine Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen können. Schilys Vorschlag ähnelt dem dümmlichen Feiertagsprojekt der Herren Ströbele und Trittin, ist in der Substanz aber weitaus gefährlicher.


Sehe ich auch so. Eine Gleichstellung haette man erreicht, wenn man die Bevorteilung der christl. Kirchen abgeschafft haette...
_________________
Ich bin jenes Pferd, das unter der Peitsche der Kutscher den Wagen voller Gesindel hinter sich her ziehen muss.
[Sadegh Hedayat]
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