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Hessens neues Polizeigesetz
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Hannibal
Freiheitskämpfer



Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 5062
Wohnort: Wien

Beitrag(#229339) Verfasst am: 17.12.2004, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Reichsbedenkenträger hat folgendes geschrieben:


Was hast du gegen den finalen Rettungsschuß ?
Ich halte das für eine durchaus legitime Maßnahme.


Das Problem ist jedoch, dass man die Situation sehr verschieden sehen kann. So kann ein Polizist einen Geiselnehmer (selbst wenn er gar nicht dabei war, sein Opfer umzubringen) auch aus purer Willkür abfeuern und dann behaupten, es sei "nur" ein finaler Rettungsschuss gewesen.

Der Rettungsschuss selbst ist unter Umständen legitim, da er unter entsprechenden Bedingungen de facto mit einem Akt der Notwehr gleichgesetzt werden kann.

Gefährlich wird es, wenn "Rettungsschüße" zu einer gängigen Praxis werden.
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#229406) Verfasst am: 17.12.2004, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kossuth hat folgendes geschrieben:
Der Rettungsschuss selbst ist unter Umständen legitim, da er unter entsprechenden Bedingungen de facto mit einem Akt der Notwehr gleichgesetzt werden kann.

Gefährlich wird es, wenn "Rettungsschüße" zu einer gängigen Praxis werden.


Notwehr, Nothilfe und Notstandgesetze gibt es ohnehin. Ein Polizist kann also z.B. einen Geiselnehmer töten, und sich darauf berufen, dass er in Nothilfe gehandelt hat. Das Gericht prüft dann, ob wirklich eine Nothilfesituation vorlag, und ob der Polizist der Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt hat. Wenn es zu dieser Entscheidung kommt, wird der Polizist nicht bestraft. Dazu braucht es gar kein Gesetz über den finalen Rettungsschuss. Um einen Menschen in Nothilfe straffrei töten zu können, muss man kein Polizist sein. Jeder kann sich auf die Nothilfe berufen. Insofern haben Polizisten im Hinblick auf das Erschießen von Menschen gegenüber dem Normalbürger keinerlei Privilegien. Eher müssen sie damit rechnen, hinterher genauer unter die Lupe genommen zu werden, weil sie in den Gebrauch von Schusswaffen eingewiesen sind.

Das ändert sich mit dem finalen Rettungsschuss, der, wenn er freigegeben wird, sozusagen eine Lizenz zum Töten darstellt. Der Polizist kann sich dann vor Gericht darauf berufen, dass der Rettungsschuss freigegeben war, und muss nicht mehr nachweisen, dass er in Nothilfe gehandelt hat.

Vom Einsatzleiter befohlen werden darf der Rettungsschuss ausdrücklich nicht.

Die Frage ist also, ob Polizisten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags Tötungsrechte gewährt werden sollen, die über das hinausgehen, was jedem Bürger im Rahmen von Notwehr, Nothilfe und Notstand erlaubt ist.
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Hannibal
Freiheitskämpfer



Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 5062
Wohnort: Wien

Beitrag(#229540) Verfasst am: 18.12.2004, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Kossuth hat folgendes geschrieben:
Der Rettungsschuss selbst ist unter Umständen legitim, da er unter entsprechenden Bedingungen de facto mit einem Akt der Notwehr gleichgesetzt werden kann.

Gefährlich wird es, wenn "Rettungsschüße" zu einer gängigen Praxis werden.


Notwehr, Nothilfe und Notstandgesetze gibt es ohnehin. Ein Polizist kann also z.B. einen Geiselnehmer töten, und sich darauf berufen, dass er in Nothilfe gehandelt hat. Das Gericht prüft dann, ob wirklich eine Nothilfesituation vorlag, und ob der Polizist der Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt hat. Wenn es zu dieser Entscheidung kommt, wird der Polizist nicht bestraft. Dazu braucht es gar kein Gesetz über den finalen Rettungsschuss.


Genau das meine ich. Das Gesetz bezüglich der Notstandshilfe ist völlig legitim und lässt der Polizei bereits genug Handlungsfreiheit.

Daher geht das Gesetz zum finalen Rettungsschuss eindeutig zu weit!

Zitat:

Die Frage ist also, ob Polizisten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags Tötungsrechte gewährt werden sollen, die über das hinausgehen, was jedem Bürger im Rahmen von Notwehr, Nothilfe und Notstand erlaubt ist.


Nein. In diesem Staat gibt es bereits viel zu viele Privilegien für bestimmte Gruppen. Aber jetzt geht das schon fast in die offensichtliche Tötungswillkür über. Böse
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