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Störung im Fernsehgottesdienst
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#284615) Verfasst am: 11.04.2005, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Berliner Kirchenstörer müssen hinter Gitter

Zitat:
Nach sechs Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Moabit verurteilte Richterin Marieluis Brinkmann die Sozialhilfeempfänger Andreas Roy und Christian Arnhold zu einem Jahr und fünf Monaten beziehungsweise zehn Monaten Haft ohne Bewährung. Roy wurde für schuldig befunden, vier Gottesdienste und eine Trauerfeier gestört zu haben. Außerdem wurde er wegen Sachbeschädigung verurteilt, da während einer Gottesdienststörung in der Sankt Hedwigs-Kathedrale eine Hostienschale in Mitleidenschaft gezogen wurde. Arnhold wurde wegen der Störung von zwei Gottesdiensten verurteilt. Seit 2002 haben Roy und Arnhold mehr als 60 Veranstaltungen, überwiegend Gottesdienste, in Berlin gestört.

Zitat:

Die Verteidiger Ralf Strube und Thomas Kloss plädierten auf Freispruch: Roys und Arnholds Taten seien durch die Religionsfreiheit geschützte Gewissenshandlungen. Unterdessen kam es am 9. und 10. April zu weiteren Störungen: Der Berliner Dieter Dornbusch, der der Gruppe um Roy nahesteht, störte die Trauerfeier für den Schauspieler Harald Juhnke. Roy selbst zeigte während eines Kunstprojekts in der Neuen Nationalgalerie mit 100 fast nackten Frauen ein Plakat mit der Aufschrift „Sündenbabel Berlin“. Am 14. April muß Roy eine fünfmonatige Haftstrafe wegen der Störung eines Gottesdienstes im Mainzer Dom antreten.

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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Lucia
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 57
Wohnort: OÖ

Beitrag(#284631) Verfasst am: 11.04.2005, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Peter Raulfs hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Peter Raulfs hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Ich weiß ja nicht --der Typ mag ja ziemlich einen an der Waffel haben, aber jemenden für ein halbes Jahr einsperren, weil er so ein Brimborium stört, finde ich sehr übertrieben. Was ist das schließlich anderes als grober Unfug?


Zitat:
Das Amtsgericht Erfurt verurteilte ihn am Dienstag wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruchs.

Ja, und? Ist das ein Grund, jemanden für ein halbes Jahr einzubuchten?
Ist denn dabei jemand zu schaden gekommen? Oder hätte dabei jemand zu schaden kommen können? Angesichts der Tatsache, daß andere Leute, die sehr wohl Menschenleben gefähren, etwa durch unverantwortliches Fahren, schon mit geringeren Strafen davonkommen, halte ich 6 Monate Knast für völlig unangemessen.


Code:

StGB § 123  Hausfriedensbruch
(1)  Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe [b]bis zu einem Jahr[/b] oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)  Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.



Code:
StGB § 167  Störung der Religionsausübung
(1)  Wer
1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe [b]bis zu drei Jahren[/b] oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Unverhältnismäßigkeit der Strafen irritiert mich schon ein wenig.

Für Hausfriedensbruch gilt eine Höchststrafe von 1 Jahr. Und wird nur auf Antrag verfolgt.
Für Störung der Religionsausübung gilt allerdings eine Höchststrafe von 3 Jahren.

Also wenn ich wo widerrechtlich eindringe, dann werde ich um ein Drittel milder bestraft, als wenn ich jemanden bei der Ausübung von Humbug större.

Haftstrafen sind kein Zuckerlecken - wer hat dieses Gesetz entworfen Pillepalle
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Wenigstens in einem Punkt sind sich Männer und Frauen einig: beide misstrauen den Frauen.
(Jean Genet)
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joyborg
registriert



Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#284633) Verfasst am: 11.04.2005, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

@Sermon,

danke für die Links zu dem Thema.

Mich würde sehr interessieren, ob und wie sich der IBKA zu diesen "Störungen" und zu diesem Urteil positioniert.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#284634) Verfasst am: 11.04.2005, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Der IBKA tritt für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein, so dass jeder seine Religion/Weltanschauung - im privaten Rahmen - innerhalb der für alle geltenden Gesetze und Grundrechte ungestört ausüben kann. Störungen von Gottesdiensten befürwortet er somit nicht.

Die Höhe der Urteile sind allerdings völlig unverhältnismäßig und zeigt, wie sehr in Deutschland doch die Religion stärker als anderes geschützt wird.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#284645) Verfasst am: 11.04.2005, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Der IBKA tritt für Religionsfreiheit ein, so dass jeder seine Religion - im privaten Rahmen - innerhalb der für alle geltenden Gesetze und Grundrechte ungestört ausüben kann. Störungen von Gottesdiensten befürwortet er somit nicht.

Die Höhe der Urteile sind allerdings völlig unverhältnismäßig und zeigt, wie sehr in Deutschland doch die Religion stärker als anderes geschützt wird.


Eine Urteilsschelte ist bezogen auf das Strafmasz voellig unangebracht, da die Richterin sich dabei im Rahmen der geltenden Gesetze konform verhalten hat. Wer also etwas aendern will, muss ueber die gesetzlichen Grundlagen reden und ueber die Auslegung des Grundrechtes auf Religionsfreiheit. Zur Religionsfreiheit gehoert auch die oeffentliche Ausuebung von Religion. Hierbei muss der Schutz dessen gegenueber den Freiheiten anderer abgewogen werden - womit wir mit in der Debatte um die Feiertagsgesetze waeren. Eine Stoerung von religioesen Kulthandlungen ist auch dann ein Unrecht, wenn die Motivation dazu religioes beguendet wird. An der Stelle ist die Begruendung der Richterin abstrus, da sie nicht etwa die Motivation so bewertet, sondern inhaltlich bestreitet. Dahinter steckt offenbar ein naiv-positives Bild von Religion, welches dazu fuehrt, religioesen Spinnern schlicht die Religioesitaet abzusprechen.

Zitat:
Richterin Brinkmann sagte in ihrer Urteilsbegründung, sie glaube nicht an eine religiöse Motivation der Angeklagten. Roy und Arnhold seien Selbstdarsteller. „Auf das Recht der Religionsausübung können sich nur die Teilnehmer des Gottesdienstes berufen, nicht deren Störer“, so Frau Brinkmann. „Wenn man sich einmal vorstellt, da kämen 20 oder 30 Leute vom Schlag der Angeklagten, wäre in diesem Land überhaupt kein Gottesdienst mehr möglich.“ Besonders scharf kritisierte die Richterin, daß Roy die Beerdigung des ehemaligen Cottbuser Generalsuperintendenten Reinhard Richter durch Tut-Buße-Rufe gestört hatte, als die Witwe ans Grab trat.

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