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Stammbücher
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#286310) Verfasst am: 16.04.2005, 23:28    Titel: Stammbücher Antworten mit Zitat

Für gewöhnlich bekommt man ja in Deutschland bei der Eheschließung ein "Stammbuch der Familie" (meist vom Verlag für Standesamtswesen), in dem dann schon eine Heiratsurkunde und eine Abschrift des Familienbuches stecken, außerdem weitere Formulare für Geburten und Sterbefälle. Auf der Rückseite dieser Formulare sind normalerweise Vordrucke für Taufe, kirchliche Bestattung u.ä. abgedruckt.
Für den, der dafür Verwendung hat, mag das ja ganz nett sein, aber z.B. die Geburtsurkunde eines ungetauften Kindes sieht dann doch irgendwie "unvollständig" aus - dem "fehlt da doch was".
Wie seid ihr in der Praxis damit umgegangen?
Hat es irgendwer z.B. geschafft, ein Stammbuch mit Formularen mit weißer Rückseite zu bekommen?
Oder gibt's vielleicht irgendwo Alternativformulare für Humanisten?
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Abu 'L-ala Ahmad b. Abdallah al-Ma'arri (973-1057)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#286314) Verfasst am: 16.04.2005, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll denn da fehlen? Ich sehe da nix, was fehlt. (Die Seite "Kirchliche Trauung" ist leer; meinst Du das? )

Die Rückseiten der Formulare sind bei mir allesamt weiss.

Der Verlag heisst in meinem Falle "Bundesverband der Deutschen Standesbeamten e.v."
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#286321) Verfasst am: 17.04.2005, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Was soll denn da fehlen? Ich sehe da nix, was fehlt. (Die Seite "Kirchliche Trauung" ist leer; meinst Du das? )

Die Rückseiten der Formulare sind bei mir allesamt weiss.

Der Verlag heisst in meinem Falle "Bundesverband der Deutschen Standesbeamten e.v."
Die Seite "Kirchliche Trauung" stört mich nicht weiter, denn die kann man locker rausnehmen.
Aber bei allen mir bekannten Stammbüchern stehen auf der Rückseite der Geburtsurkunden-Formulare Vordrucke für die Taufe und weitere Dummerhaftigkeiten.

Werde mal bei dem "Bundesverband der Deutschen Standesbeamten" nachfragen (die haben eine Website mit Kontaktformular).
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#286324) Verfasst am: 17.04.2005, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Stammbuch ist eh quasi ein Ringordner... da kann ich alle Seiten rausnehmen.

Auf der Geburtsurkunde meines Kindes stehen:
Eine Nummer , Ort und Datum der Ausstellung
Name, Beruf, Konfession der Mutter, Wohnort
Geburtsdatum und Zeit des Kindes
Ort der Geburt
Geschlecht
Vorname
Familienname
Name, Beruf, Konfession, Wohnort des Vaters
"Eingetragen auf []mündliche [x]schriftliche Anzeige ___ der Blasülzklinik___"
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#286328) Verfasst am: 17.04.2005, 00:29    Titel: Re: Stammbücher Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Für gewöhnlich bekommt man ja in Deutschland bei der Eheschließung ein "Stammbuch der Familie" (meist vom Verlag für Standesamtswesen), in dem dann schon eine Heiratsurkunde und eine Abschrift des Familienbuches stecken, außerdem weitere Formulare für Geburten und Sterbefälle. Auf der Rückseite dieser Formulare sind normalerweise Vordrucke für Taufe, kirchliche Bestattung u.ä. abgedruckt.
Für den, der dafür Verwendung hat, mag das ja ganz nett sein, aber z.B. die Geburtsurkunde eines ungetauften Kindes sieht dann doch irgendwie "unvollständig" aus - dem "fehlt da doch was".
Wie seid ihr in der Praxis damit umgegangen?
Hat es irgendwer z.B. geschafft, ein Stammbuch mit Formularen mit weißer Rückseite zu bekommen?
Oder gibt's vielleicht irgendwo Alternativformulare für Humanisten?


Wie kommst du denn jetzt darauf ? Hast du grade geheiratet ? Oder ein Kind bekommen ? Gibst du einen aus ? Sehr glücklich
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#286353) Verfasst am: 17.04.2005, 07:59    Titel: Re: Stammbücher Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Wie seid ihr in der Praxis damit umgegangen?


Einfach keins kaufen. Die Dinger sind nämlich teuer und dazu hässlich.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#286378) Verfasst am: 17.04.2005, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das sogenannte Stammbuch ist kein amtliches Dokument. Mit den dortigen "Urkunden" kann man nichts anfangen. Braucht man eine Geburts- oder Sterbeurkunde oder eine Heiratsurkunde, muss man sich die eh beim Standesamt, das diese Beurkundung durchgeführt hat, gegen Gebühr beschaffen oder sich dort einen Auszug aus dem beim Standesamt geführten Familienbuch erstellen lassen.

Schmankerl am Rande: Änderungen des Personenstandes sind im Familienbuch zu verzeichnen. Das Familienbuch wird bei der Eheschließung angelegt. Wer nie heiratet, hat keins. Logisch, denn dann ändert sich ja auch nie sein Personenstand, der bleibt "ledig". Eine Besonderheit gibt es bei Lebenspartnerschaften. In einigen Ländern wird ein Lebenspartnerschaftsbuch analog zum Familienbuch angelegt. In anderen nicht. Dort kann die Änderung des Personenstandes also nicht standesamtlich beurkundet werden. Auch eine Lebenspartnerschaftsurkunde analog zur Heiratsurkunde gibt es dort nicht, nur eine "Niederschrift". Nun ist es aber zwingend vorgeschrieben, dass eine Beurkundung des Personenstandes beim Standesamt vorgenommen werden muss. Was hat man also mit mir gemacht? Verrückterweise ist mein Personenstand im Familienbuch meiner Eltern beurkundet worden.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#286379) Verfasst am: 17.04.2005, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Das sogenannte Stammbuch ist kein amtliches Dokument. Mit den dortigen "Urkunden" kann man nichts anfangen.


Ich konnte damit meiner Tochter einen Kinderausweis beschaffen und ihren Kirchenaustritt vollziehen. Und auch sonst wurde schon öfter das Stammbuch benötigt. Zum Beispiel für den Bildungsgutschein beim Arbeitsamt. Am Kopf kratzen
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
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Beitrag(#286388) Verfasst am: 17.04.2005, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Mein Stammbuch ist eh quasi ein Ringordner... da kann ich alle Seiten rausnehmen.

"



Dummerweise hat das Scheidungsurteil das falsche Format (DIN A4, und das Stammbuch nur DIN A5)Motzen
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#286409) Verfasst am: 17.04.2005, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Das sogenannte Stammbuch ist kein amtliches Dokument. Mit den dortigen "Urkunden" kann man nichts anfangen.


Ich konnte damit meiner Tochter einen Kinderausweis beschaffen und ihren Kirchenaustritt vollziehen. Und auch sonst wurde schon öfter das Stammbuch benötigt. Zum Beispiel für den Bildungsgutschein beim Arbeitsamt. Am Kopf kratzen


Das hatte ich früher auch mal geglaubt. Erst als ich mich zur Beamtenausbildung bewarb, wurde ich aufgeklärt, dass keines der Dokumente im Stammbuch amtlich als Urkunde gilt, so dass ich mir mehrere Geburtsurkunden beim Standesamt meiner Geburtsstadt besorgen musste. Und bei der Vorbereitung der Verpartnerung musste ich mir wiederum beim Standesamt meiner Geburtsstadt zwei Auszüge aus dem Familienbuch meiner Eltern besorgen: zur Dokumentation von deren Eheschließung (damit ich meine eheliche Geburt beweisen konnte; vielleicht hätte ich mich sonst nicht verpartnern gedurft, hüstel) den Heiratseintrag und zur Dokumentation meiner Geburt meinen Geburtseintrag). Mein Mann musste sich sogar an zwei Standesämter wenden, da er nicht in der selben Stadt geboren ist, in der seine Eltern geheiratet hatten (erst seit Einführung des Familienbuches "wandert" dieses mit dem Wohnsitz, so dass die Zuständigkeit immer die des Wohnsitzes der Eheleute ist; nur hatten meine Schwiegereltern vor Einführung des Familienbuches geheiratet). Wenn das alles in Nordrhein-Westfalen ganz schlampig gehandhabt wird, zeigt das nur das Ergebnis rot-grüner Chaospolitik. In Rheinland-Pfalz mit seiner klerikal-kapitalistischen gelb-roten Koalition herrschen noch Rechtstreue und Untertanengeist. Ich glaube mich übrigens zu erinnern, dass das Stammbuch eine nationalsozialistische Erfindung sei, das dem Nachweis der arischen Abstammung dienen solle (daher der Name). Leider ist mir das Thema nur noch ganz nebelhaft im Gedächtnis.
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#286456) Verfasst am: 17.04.2005, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Das sogenannte Stammbuch ist kein amtliches Dokument. Mit den dortigen "Urkunden" kann man nichts anfangen.
Das Stammbuch an sich ist kein amtliches Dokument, die Urkunden darin sehr wohl, das sind ganz normale Personenstandsurkunden, nur sind sie leider meist zu alt, wenn man sie wirklich braucht.

@Sanne:
Besorg dir einen neuen Auszug aus dem Familienbuch und tausch ihn gegen den alten im Stammbuch aus. Da steht dann die Scheidung auch drin.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#286457) Verfasst am: 17.04.2005, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Das sogenannte Stammbuch ist kein amtliches Dokument. Mit den dortigen "Urkunden" kann man nichts anfangen.
Das Stammbuch an sich ist kein amtliches Dokument, die Urkunden darin sehr wohl, das sind ganz normale Personenstandsurkunden.


Eben das sind sie nicht. Weder die sog. Geburts- noch die sog. Heiratsurkunde sind eine Geburts- oder eine Heiratsurkunde im Rechtssinne. Zumindest in Rheinland-Pfalz sind sie nur wertloses Papier. Hat der Bürger einer Behörde Geburts- oder Heiratsurkunde vorzulegen, muss er sie beim Standesamt beschaffen. Das Zeug aus dem Stammbuch ist nicht behördentauglich.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#286459) Verfasst am: 17.04.2005, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beglaubigten Abschriften der Urkunden, die sich im Stammbuch befinden, sind ja vom Standesamt... Und hier in NRW zumindest sind sie behördentauglich.
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#286463) Verfasst am: 17.04.2005, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Das sogenannte Stammbuch ist kein amtliches Dokument. Mit den dortigen "Urkunden" kann man nichts anfangen.
Das Stammbuch an sich ist kein amtliches Dokument, die Urkunden darin sehr wohl, das sind ganz normale Personenstandsurkunden.


Eben das sind sie nicht. Weder die sog. Geburts- noch die sog. Heiratsurkunde sind eine Geburts- oder eine Heiratsurkunde im Rechtssinne. Zumindest in Rheinland-Pfalz sind sie nur wertloses Papier. Hat der Bürger einer Behörde Geburts- oder Heiratsurkunde vorzulegen, muss er sie beim Standesamt beschaffen. Das Zeug aus dem Stammbuch ist nicht behördentauglich.

Wenn dir das in Rheinland-Pfalz erzählt worden ist, dann nur weil sie da offensichtlich keine Ahnung haben, tut mir leid. Wenn die Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde darin gerade vor einem Monat ausgestellt worden ist, dann ist sie so viel wert wie jede andere. Oder die rheinland-pfälzischen Standesämter stellen da "Urkunden" aus, die sie von Rechts wegen gar nicht ausstellen dürfen, das wäre noch schlimmer.
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moritura
pan narrans



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Wohnort: Berlin

Beitrag(#286468) Verfasst am: 17.04.2005, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Raphaels Probleme mit den Urkunden in den sog. Stammbüchern sind wahrscheinlich Behördenprobleme. Als ich die Geburt meiner Tochter dem Einwohnermeldeamt melden wollte, hatte ich aus Versehen nur den Wisch dabei, den mir das Standesamt für die Krankenkasse mitgegeben hatte. (Die Zettel sahen identisch auf bis auf einen roten Stempel, der besagte, was man wo abgeben solle, den Zettel für das Einwohnermeldeamt hatte die Krankenkasse ohne weiteres akzeptiert.)

Beim Einwohnermeldeamt machte die Sachbearbeiterin einen Riesenaufstand, bis ich zu ihrem Vorgesetzten ging. Dann wurde der 'falsche' Zettel akzeptiert.

Die Zettel in den sog. Stammbüchern sind genauso gültig wie die Zettel, die die Standesämter neu austellen, vorausgesetzt, derjenige der sie haben will besteht nicht auf einem ganz aktuellen.

Im Falle einer Eheschließung, oder Beurkundung der Partnerschaft, kann ich schon verstehen, das auf aktuellen Papieren bestanden wird, da eine vorherige Verheiratung, so nicht wieder geschieden oder sonstwie gelöst, ja ein Ehehindernis gewesen wäre. Das mit der Verbeamtung war meines Erachtens aber reine Schikane. (Wogegen man sich aber schlecht wehren kann, geht ja um den Arbeitsplatz)

Beide Zettel sind insofern keine 'echten' Urkunden, als sie nur Abschriften aus den Geburten- bzw. Familenregister der Standesämter sind. Diese Bücher sind die eigentlichen Urkunden. Die bekommt man aber logischerweise nicht ausgehändigt, denn da stehen ja alle Geburten bzw. Heiraten drin, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums beurkundet wurden.

Das sog. Stammbuch zuhause ist eigentlich nicht notwendig, sondern mehr als hübsche Erinnerung gedacht. Geschmacksache. Ich hab keins und mir auch nie eins machen lassen.
Die verwendeten Formulare sind auch mehr zur Dekoration.

Die Zettel die ich in der Geschichte erwähnte, waren übrigens auf Umweltschutzpapier ohne weitere Formatierung aus dem Computer gedruckt. Mit den besagte roten Stempeln drauf, und dann noch einem Stempel, das wirklich das Standesamt das Ding gedruckt hatte. (Sowas hätte ich ohneweiteres auch selber gekonnt.)
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Heike N.
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Beitrag(#286487) Verfasst am: 17.04.2005, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Mein Stammbuch ist eh quasi ein Ringordner... da kann ich alle Seiten rausnehmen.

"



Dummerweise hat das Scheidungsurteil das falsche Format (DIN A4, und das Stammbuch nur DIN A5)Motzen


Am Kopf kratzen Unsere Heiratsurkunde (wo ist die überhaupt? Geschockt) hat das Format DIN A4.
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Heike N.
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Beitrag(#286489) Verfasst am: 17.04.2005, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Weder die sog. Geburts- noch die sog. Heiratsurkunde sind eine Geburts- oder eine Heiratsurkunde im Rechtssinne.


Als wir das Aufgebot erstellt haben, musste ich die Geburtsurkunde (das Ding, was nach der Geburt meiner Tochter auf dem Standesamt erstellt wurde) vorzeigen. Reden jetzt alle aneinander vorbei oder wie ist das zu erklären?

Wie weise ich nach, dass ich mit iSMac verheiratet bin? Am Kopf kratzen
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Heike J
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Beitrag(#286490) Verfasst am: 17.04.2005, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Bei meiner zweiten Tochter wurden auch nicht die DIN A5-Vordrucke verwendet, sondern ein größeres Format, dass halt passend für das Stammbuch gefaltet wurde.
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#286495) Verfasst am: 17.04.2005, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schließe mich moritura 100-%ig an. Ich hab nur einen anderen Geschmack, was Stammbücher angeht - deswegen stell ich halt so Fragen, wie in diesem Strang.

@Heike N.
Heiratsurkunden gibt's in allen möglichen Formaten.

Unterdessen ist mir bei Raphael noch was aufgefallen, das einer kleinen Präzisierung bedarf. nerv
(Bitte nicht persönlich nehmen. rose )
Raphael hat folgendes geschrieben:
Nun ist es aber zwingend vorgeschrieben, dass eine Beurkundung des Personenstandes beim Standesamt vorgenommen werden muss.

Nun, nicht ganz. Wenn z.B. zwei Männer sich vor dem Regierungspräsidium Dresden verpartnern und beider Eltern nie geheiratet haben, dann gibt es auch kein Familienbuch, in dem die Lebenspartnerschaft vermerkt werden kann und dann ändert sich der Familienstand trotzdem - auch ohne, dass das bei irgendeinem Standesamt vermerkt worden wäre.
Übrigens wird auch die erste Eheschließung eines Kindes im Familienbuch der Eltern vermerkt. Danach aber anders als bei Lebenspartnern nichts mehr, weil sie ja dann ihr eigenes Familienbuch haben.
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moritura
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Beitrag(#286499) Verfasst am: 17.04.2005, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Als wir das Aufgebot erstellt haben, musste ich die Geburtsurkunde (das Ding, was nach der Geburt meiner Tochter auf dem Standesamt erstellt wurde) vorzeigen. Reden jetzt alle aneinander vorbei oder wie ist das zu erklären?


Ein bischen schon. Was du vorweisen musstest war eine 'Abschrift aus dem Geburtenbuch' auch Geburtsurkunde genannt. Das Ding bekommst du in Berlin bei Anmeldung einer Geburt in vierfacher Ausfertigung (Umweltschutzpapier, nicht formatiert, mit Stempel wo wieder abzugeben) kostenlos. Willst du schönere, oder brauchst du weitere, mußt du das bezahlen.

Wenn du keine mehr hast, oder aktuellere brauchst, kannst du dir gegen Gebühr beliebig oft neue ausstellen lassen. Auch dann richtet sich die Höhe dieser Gebühr danach, ob in grau, oder ein bischen hübscher. In die Geburtenbücher kommen bei Adoption, Verheiratung und Tod Verweise auf die jeweils anderen Register. Die sieht man nur, wenn man neue machen lässt. Weswegen für bestimmte Zwecke aktuelle Auszüge erforderlich sind.

Nu verstanden?
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#286506) Verfasst am: 17.04.2005, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Als wir das Aufgebot erstellt haben, musste ich die Geburtsurkunde (das Ding, was nach der Geburt meiner Tochter auf dem Standesamt erstellt wurde) vorzeigen. Reden jetzt alle aneinander vorbei oder wie ist das zu erklären?


Ein bischen schon. Was du vorweisen musstest war eine 'Abschrift aus dem Geburtenbuch' auch Geburtsurkunde genannt. Das Ding bekommst du in Berlin bei Anmeldung einer Geburt in vierfacher Ausfertigung (Umweltschutzpapier, nicht formatiert, mit Stempel wo wieder abzugeben) kostenlos. Willst du schönere, oder brauchst du weitere, mußt du das bezahlen.

Wenn du keine mehr hast, oder aktuellere brauchst, kannst du dir gegen Gebühr beliebig oft neue ausstellen lassen. Auch dann richtet sich die Höhe dieser Gebühr danach, ob in grau, oder ein bischen hübscher. In die Geburtenbücher kommen bei Adoption, Verheiratung und Tod Verweise auf die jeweils anderen Register. Die sieht man nur, wenn man neue machen lässt. Weswegen für bestimmte Zwecke aktuelle Auszüge erforderlich sind.


Ich habe das Ding vorgezeigt, welches ca. 18 Jahre alt war und die Angaben zeigte, die nach der Geburt aktuell waren. Das wurde anerkannt. Diese Geburtsurkunde habe ich einmal ausgefertigt bekommen. Dublikate gab es nicht.

Zitat:
Nu verstanden?


Was du sagst ja. Wenn Raphael meint, dass dies nicht sooo viel gilt, weiß ich nicht, was er meint.

Explizit weiß ich auch nicht, was ich im Fall des Falles vorzeigen muss, wenn das, was uns als Heiratsurkunde auf dem Standesamt ausgehändigt wurde, nicht allzuviel gilt.

Ich gestehe, ich bin verwirrt.
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Beitrag(#286521) Verfasst am: 17.04.2005, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Die Beglaubigten Abschriften der Urkunden, die sich im Stammbuch befinden, sind ja vom Standesamt... Und hier in NRW zumindest sind sie behördentauglich.



Da scheint in Nordrhein-Westfalen das Stammbuch was ganz Anderes zu sein als in Rheinland-Pfalz. Hier musst Du jede Personenstandsurkunde vom Standesamt holen. Und noch was: Die Beglaubigung von Standesamtsurkunden ist bei uns verboten. Da zählen nur Originale, und die werden halt mal nur vom Standesamt erstellt. Oder man lässt sich einen "Auszug" (d.h. eine Abschrift) aus dem Familienbuch geben, das beim Standesamt verwahrt wird. Auch für die Beantragung eines Personalausweises ist dann eine standesamtliche Geburtsurkunde zu beschaffen, wenn der vorige Ausweis von einem anderen Passamt ausgestellt wurde als dem jetzt zuständigen.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#286522) Verfasst am: 17.04.2005, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Weder die sog. Geburts- noch die sog. Heiratsurkunde sind eine Geburts- oder eine Heiratsurkunde im Rechtssinne.


Als wir das Aufgebot erstellt haben, musste ich die Geburtsurkunde (das Ding, was nach der Geburt meiner Tochter auf dem Standesamt erstellt wurde) vorzeigen. Reden jetzt alle aneinander vorbei oder wie ist das zu erklären?



Scheint so. Denn die Geburtsurkunde des Standesamtes ist was Anderes als das, was im Stammbuch drin ist (zumindest hierzulande).
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Heike N.
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Beitrag(#286524) Verfasst am: 17.04.2005, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Weder die sog. Geburts- noch die sog. Heiratsurkunde sind eine Geburts- oder eine Heiratsurkunde im Rechtssinne.


Als wir das Aufgebot erstellt haben, musste ich die Geburtsurkunde (das Ding, was nach der Geburt meiner Tochter auf dem Standesamt erstellt wurde) vorzeigen. Reden jetzt alle aneinander vorbei oder wie ist das zu erklären?



Scheint so. Denn die Geburtsurkunde des Standesamtes ist was Anderes als das, was im Stammbuch drin ist (zumindest hierzulande).


OK. Ich habe kein Stammbuch. Ich habe Einzeldokumente: meine Geburtsurkunde, die meiner Tochter, wir haben eine Heiratsurkunde. Alles vom Standesamt ausgestellt. Du meinst doch jetzt nicht dieses hässliche Dingens, in das man all diese Kleinode hineintun kann, oder? Das wollten wir nicht (wurde uns angeboten beim Aufgebot), weil es a) teuer und b) hässlich war. Schulterzucken
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Beiträge: 8362

Beitrag(#286525) Verfasst am: 17.04.2005, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Ich schließe mich moritura 100-%ig an. Ich hab nur einen anderen Geschmack, was Stammbücher angeht - deswegen stell ich halt so Fragen, wie in diesem Strang.

@Heike N.
Heiratsurkunden gibt's in allen möglichen Formaten.

Unterdessen ist mir bei Raphael noch was aufgefallen, das einer kleinen Präzisierung bedarf. nerv
(Bitte nicht persönlich nehmen. rose )
Raphael hat folgendes geschrieben:
Nun ist es aber zwingend vorgeschrieben, dass eine Beurkundung des Personenstandes beim Standesamt vorgenommen werden muss.

Nun, nicht ganz. Wenn z.B. zwei Männer sich vor dem Regierungspräsidium Dresden verpartnern und beider Eltern nie geheiratet haben, dann gibt es auch kein Familienbuch, in dem die Lebenspartnerschaft vermerkt werden kann und dann ändert sich der Familienstand trotzdem - auch ohne, dass das bei irgendeinem Standesamt vermerkt worden wäre.


Völlig richtig. Bei meinem Mann ist das auch so. Für seine Eltern gibt es kein Familienbuch, und iso ist sein Personenstand bis heute nicht ordentlich beurkundet worden. Das zeigt aber nur, dass manche Länder so viel Wert auf die Diskriminierung von Lesben und Schwulen legen, dass sie sogar Gesetze brechen. Natürlich muss jede Personenstandsänderung von der Personenstandsbehörde beurkundet werden. Für nichts Anderes gibt es die Standesämter ja.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#286529) Verfasst am: 17.04.2005, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Die Beglaubigung von Standesamtsurkunden ist bei uns verboten. Da zählen nur Originale, und die werden halt mal nur vom Standesamt erstellt.


Ein Original gibt es in der Regel nur einmal. Braucht man also eine entsprechende Urkunde, kann man nur eine Abschrift des Originals erhalten. Selbstverständlich vom STandesamt.

Zitat:
Oder man lässt sich einen "Auszug" (d.h. eine Abschrift) aus dem Familienbuch geben, das beim Standesamt verwahrt wird.


Ich sprach von einer "Abschrift". Eben einer vom STandesamt beglaubigten Abschrift.
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Heike J
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Beitrag(#286531) Verfasst am: 17.04.2005, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
OK. Ich habe kein Stammbuch. Ich habe Einzeldokumente: meine Geburtsurkunde, die meiner Tochter, wir haben eine Heiratsurkunde. Alles vom Standesamt ausgestellt. Du meinst doch jetzt nicht dieses hässliche Dingens, in das man all diese Kleinode hineintun kann, oder? Das wollten wir nicht (wurde uns angeboten beim Aufgebot), weil es a) teuer und b) hässlich war. Schulterzucken


Das "Stammbuch" ist ja auch nicht mehr als ein Ringbuch, wo man seine Dokumente einheften kann.
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Heike N.
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Beitrag(#286533) Verfasst am: 17.04.2005, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
OK. Ich habe kein Stammbuch. Ich habe Einzeldokumente: meine Geburtsurkunde, die meiner Tochter, wir haben eine Heiratsurkunde. Alles vom Standesamt ausgestellt. Du meinst doch jetzt nicht dieses hässliche Dingens, in das man all diese Kleinode hineintun kann, oder? Das wollten wir nicht (wurde uns angeboten beim Aufgebot), weil es a) teuer und b) hässlich war. Schulterzucken


Das "Stammbuch" ist ja auch nicht mehr als ein Ringbuch, wo man seine Dokumente einheften kann.


Also bin ich doch auf der sicheren Seite, wenn ich herausgefunden habe, wo die Heiratsurkunde ist, um im entsprechenden Fall nachweisen zu können, dass ich entscheiden kann, dass iSMac die Geräte abgestellt werden. Danke, mehr wollte ich doch gar nicht wissen. noseman
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Eifellady
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Beitrag(#286534) Verfasst am: 17.04.2005, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
OK. Ich habe kein Stammbuch. Ich habe Einzeldokumente: meine Geburtsurkunde, die meiner Tochter, wir haben eine Heiratsurkunde. Alles vom Standesamt ausgestellt. Du meinst doch jetzt nicht dieses hässliche Dingens, in das man all diese Kleinode hineintun kann, oder? Das wollten wir nicht (wurde uns angeboten beim Aufgebot), weil es a) teuer und b) hässlich war. Schulterzucken


Das "Stammbuch" ist ja auch nicht mehr als ein Ringbuch, wo man seine Dokumente einheften kann.


Also bin ich doch auf der sicheren Seite, wenn ich herausgefunden habe, wo die Heiratsurkunde ist, um im entsprechenden Fall nachweisen zu können, dass ich entscheiden kann, dass iSMac die Geräte abgestellt werden. Danke, mehr wollte ich doch gar nicht wissen. noseman


Du denkst ja sehr vorausschauend. Lachen
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Heike N.
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Beitrag(#286538) Verfasst am: 17.04.2005, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

OT:

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Du denkst ja sehr vorausschauend. Lachen


Ich liebe ihn, aber du glaubst gar nicht, wie der bei meinem Tiramisu zugeschlagen hat. Und das in seinem Alter und das, ohne irgend einer (altersgemäßen) sportlichen Betätigung (außer der einen) zu frönen. Jetzt killt er zum x-ten Mal Diablo. Was soll ich also anderes tun als mich abzusichern? Schulterzucken
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