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Cowboy Bush: Lizenz zum Töten
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#289749) Verfasst am: 27.04.2005, 20:14    Titel: Cowboy Bush: Lizenz zum Töten Antworten mit Zitat

Lizenz zum Töten

Zitat:
Der Kongress von Florida hat ein Gesetz beschlossen, das das Recht auf Anwendung tödlicher Gewalt zur Abwehr einer Bedrohung beinhaltet - Kritiker befürchten Wild-West-Zustände


Komentar: Pillepalle
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Othilic
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Beitrag(#289752) Verfasst am: 27.04.2005, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
haben ein Gesetz gebilligt, das zum Schutz von Personen und Eigentum den Gebrauch von Gewalt, explizit auch von tödlicher Gewalt, billigt -- und zwar überall dort, wo sich jemand bedroht fühlt und einen "vernünftigen Grund" dafür hat, dass für ihn oder eine andere Person die Gefahr des Todes oder schwerer körperlicher Verletzung droht.


Das ist mir nicht klar geworden: auch zum Schutz von Eigentum? Oder "nur" zum Schutz von Personen?

Gibt es noch adnere Quellen?
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#289754) Verfasst am: 27.04.2005, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Othilic hat folgendes geschrieben:
Gibt es noch adnere Quellen?
Im Internet habe ich es sonst noch nicht gefunden, aber auch gerade in den Nachrichten gehört.
Dort hörte es sich so an, dass "Jeder, der sich 'bedroht fühlt' tödliche Gewalt gegen den [vermeintlichen] Bedroher einsetzten darf.
Jeb Bush habe das Gesetz heute unterzeichnet. Ich schätze, dass sich deswegen in Kürze weitere nachrichten dazu finden lassen werden.
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-- Kurt Tucholsky
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Othilic
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Beitrag(#289756) Verfasst am: 27.04.2005, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Othilic hat folgendes geschrieben:
Gibt es noch adnere Quellen?
Im Internet habe ich es sonst noch nicht gefunden, aber auch gerade in den Nachrichten gehört.
Dort hörte es sich so an, dass "Jeder, der sich 'bedroht fühlt' tödliche Gewalt gegen den [vermeintlichen] Bedroher einsetzten darf.
Jeb Bush habe das Gesetz heute unterzeichnet. Ich schätze, dass sich deswegen in Kürze weitere nachrichten dazu finden lassen werden.


"bedroht fühlt" Geschockt Geschockt Geschockt Geschockt Geschockt
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#289757) Verfasst am: 27.04.2005, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

P.S.: In dem In derm Heise-Artikel angegebenen Link liest es sich so:

Zitat:
Protection of Persons and Property: Authorizes a person to use force, including deadly force, against an intruder or attacker in a dwelling, residence, or vehicle under certain circumstances; [...]

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-- Kurt Tucholsky


Zuletzt bearbeitet von nocquae am 27.04.2005, 20:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#289758) Verfasst am: 27.04.2005, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Othilic hat folgendes geschrieben:
"bedroht fühlt" Geschockt Geschockt Geschockt Geschockt Geschockt
tja. Schulterzucken hast du ja selbst oben zitiert:
Zitat:
überall dort, wo sich jemand bedroht fühlt und einen "vernünftigen Grund" dafür hat, dass für ihn oder eine andere Person die Gefahr des Todes oder schwerer körperlicher Verletzung droht.

Nun stellt sich mir die Frage, wo ein "vernünftiger Grund" anfängt ...
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-- Kurt Tucholsky
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Othilic
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Beitrag(#289762) Verfasst am: 27.04.2005, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="NOCQUAE"]
Othilic hat folgendes geschrieben:
"bedroht fühlt" Geschockt Geschockt Geschockt Geschockt Geschockt
tja. Schulterzucken hast du ja selbst oben zitiert:
Zitat:
überall dort, wo sich jemand bedroht fühlt und einen "vernünftigen Grund" dafür hat, dass für ihn oder eine andere Person die Gefahr des Todes oder schwerer körperlicher Verletzung droht.


Stimmt, hab ich zitiert, aber nicht wahrgenommen, weil ich schon beim Wort "Eigentum" zu keinem normalen Gedanken mehr fähig war. Ich glaub ich warte mit weiteren Postings lieber andere Quellen ab.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#289767) Verfasst am: 27.04.2005, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Othilic hat folgendes geschrieben:
Ich glaub ich warte mit weiteren Postings lieber andere Quellen ab.
Gerade noch gefunden:

www.kleinezeitung.at
_________________
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-- Kurt Tucholsky
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#289774) Verfasst am: 27.04.2005, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Unter Vorbehalt, da ich den genauen Wortlaut des amerikanischen Gesetzes nicht kenne:
Das ist hier in Deutschland geltende Rechtslage. Um nicht ins Juristendeutsch abzudriften ein kurzes Fallbeispiel.

A bricht beim schlafenden B ein und stiehlt Schmuck im Wert von 5000€. Als A beim verlassen des Hauses Lärm macht, bemerkt ihn B, nimmt seine Schusswaffe (legal im Besitz), ruft dem flüchtenden A (der den Schmuck bei sich trägt) zu "halt oder ich schieße", A hört nicht darauf und nähert sich der Grundstückgrenze. B schießt auf den A, zielt auf dessen Beine und trifft den A ins Herz. A ist sofort tot.

Strafbarkeit des B? B ist straflos, da durch Notwehr gerechtfertigt.

Unter gewissen Umständen ist sogar derjenige straflos, der sich eine Notwehrlage lediglich irrtümlich vorgestellt hat (sog. Erlaubnistatbestandsirrtum) und daraufhin jemanden erschießt.

Edit: In Deutschland ist man grundsätzlich auch nicht dazu verpflichtet, einer Gefahr auszuweichen. "Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen".


Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 27.04.2005, 23:20, insgesamt einmal bearbeitet
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#289776) Verfasst am: 27.04.2005, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Unter Vorbehalt, da ich den genauen Wortlaut des amerikanischen Gesetzes nicht kenne:
Das ist hier in Deutschland geltende Rechtslage. Um nicht ins Juristendeutsch abzudriften ein kurzes Fallbeispiel.

A bricht beim schlafenden B ein und stiehlt Schmuck im Wert von 5000€. Als A beim verlassen des Hauses Lärm macht, bemerkt ihn B, nimmt seine Schusswaffe (legal im Besitz), ruft dem flüchtenden A (der den Schmuck bei sich trägt) zu "halt oder ich schieße", A hört nicht darauf und nähert sich der Grundstückgrenze. B schießt auf den A, zielt auf dessen Beine und trifft den B ins Herz. B ist sofort tot.

Strafbarkeit des A? A ist straflos, da durch Notwehr gerechtfertigt.

Unter gewissen Umständen ist sogar derjenige straflos, der sich eine Notwehrlage lediglich irrtümlich vorgestellt hat (sog. Erlaubnistatbestandsirrtum) und daraufhin jemanden erschießt.

Edit: In Deutschland ist man grundsätzlich auch nicht dazu verpflichtet, einer Gefahr auszuweichen. "Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen".


Ähm, ich glaub, da bist du komplett auf dem Holzweg ...
A wandert mindestens wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge in den Knast, da das Erschießen eines Täters auf der Flucht in keinster Weise unter den Notwehrparagraphen fällt.
Dieser gilt nur um eine gegenwärtige, gesetzwidrigen Bedrohung von sich oder einem Anderen abzuwenden ... und wenn der Einbrecher flüchtet, besteht keine gegenwärtige Bedrohung mehr.

Klingt unlogisch, ist aber die geltende Rechtslage in Deutschland ...

edit : "Recht muß Unrecht nicht weichen." stimmt zwar grundsätzlich, aber im Falle der Notwehr eben nicht ... nebenbei kann man sogar verknackt werden, wenn scheinbar die Vorraussetzungen für Notwehr gegeben sind ... Stichwort : Verhältnismäßigkeit ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#289778) Verfasst am: 27.04.2005, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Unter Vorbehalt, da ich den genauen Wortlaut des amerikanischen Gesetzes nicht kenne:
Das ist hier in Deutschland geltende Rechtslage. Um nicht ins Juristendeutsch abzudriften ein kurzes Fallbeispiel.

A bricht beim schlafenden B ein und stiehlt Schmuck im Wert von 5000€. Als A beim verlassen des Hauses Lärm macht, bemerkt ihn B, nimmt seine Schusswaffe (legal im Besitz), ruft dem flüchtenden A (der den Schmuck bei sich trägt) zu "halt oder ich schieße", A hört nicht darauf und nähert sich der Grundstückgrenze. B schießt auf den A, zielt auf dessen Beine und trifft den B ins Herz. B ist sofort tot.

Strafbarkeit des A? A ist straflos, da durch Notwehr gerechtfertigt.

Unter gewissen Umständen ist sogar derjenige straflos, der sich eine Notwehrlage lediglich irrtümlich vorgestellt hat (sog. Erlaubnistatbestandsirrtum) und daraufhin jemanden erschießt.

Edit: In Deutschland ist man grundsätzlich auch nicht dazu verpflichtet, einer Gefahr auszuweichen. "Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen".


Ähm, ich glaub, da bist du komplett auf dem Holzweg ...
A wandert mindestens wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge in den Knast, da das Erschießen eines Täters auf der Flucht in keinster Weise unter den Notwehrparagraphen fällt.
Dieser gilt nur um eine gegenwärtige, gesetzwidrigen Bedrohung von sich oder einem Anderen abzuwenden ... und wenn der Einbrecher flüchtet, besteht keine gegenwärtige Bedrohung mehr.

Klingt unlogisch, ist aber die geltende Rechtslage in Deutschland ...


Das hatte ich erwartet Smilie

Nein, du liegst falsch. Jetzt bin ich einmal fies und trieze dich. Prüf doch bitte einmal die Notwehr sauber und klausurmäßig durch. Dabei gibst du dir bitte bei dem Prüfungspunkt "gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff" besondere Mühe. Vielleicht fällt dann ja der Groschen Sehr glücklich
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#289781) Verfasst am: 27.04.2005, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:

edit : "Recht muß Unrecht nicht weichen." stimmt zwar grundsätzlich, aber im Falle der Notwehr eben nicht ... nebenbei kann man sogar verknackt werden, wenn scheinbar die Vorraussetzungen für Notwehr gegeben sind ... Stichwort : Verhältnismäßigkeit ...


Noch ein Fehler. Hach mach das Spaß. Ich sollte Korrektor werden.
§ 32 StGB fordert keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Du hast § 32 mit § 34 verwechselt zwinkern
Es gibt allerdings die sog. Gebotenheit der Notwehr. Man könnte bei derartigen Fällen an die Fallgruppe "krasses Mißverhältnis" denken (nicht zu verwechseln mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung!). Allerdings in meinem Fall nicht einschlägig, der Fall ist schon durchdacht zwinkern

Recht muss dem Unrecht nicht weichen stimmt grundsätzlich auch für die Notwehr, btw. Einschränkungen gibt es nur im Rahmen der Gebotenheit, z.B. bei schuldlos handelnden Angreifern. Und ich wollte nicht in Juristendeutsch verfallen....
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#289789) Verfasst am: 27.04.2005, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Um es nochmal klarzumachen: Die Gesetzesnovelle bezieht sich darauf, dass "tödliche Gewalt" auch dann angewendet werden kann, wenn sich "das Opfer" bedroht fühlt (und vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass ein Angriff vorliegt). Besonders der Zusatz betreff dem "vernünftigen Ermessen" scheint mir schwammig ... ist es vernünftig von einem "Angriff" anzunehmen, wenn mich jemand (meiner Ansicht nach) aggressiv ansieht und dabei z.B. in seinen Mantel greift?
Er könnte ja eine Waffe ziehen wollen ...

@Thao Deinen juristischen Sachverstand in allen Ehren, aber für die Rechtmäßigkeit, einen flüchtenden Dieb zu erschießen hätt' ich dann doch gerne noch mehr Belege, ehrlich gesagt. Wozu gibt's dann überhaupt noch den Tatbestand des "Notwehrexzesses", wenn eine Tötung eines flüchtenden Diebes "angemessene Notwehr" ist? Am Kopf kratzen
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-- Kurt Tucholsky
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#289791) Verfasst am: 27.04.2005, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

StGB hat folgendes geschrieben:
§ 32

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

§ 34

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Wie soll denn dabei ein "finaler Rettungsschuß" bei der Abwägung zwischen dem "Leben" des Eigentums und dem Flüchtenden angemessen sein? Das muss mir allerdings jemand nochmal darlegen. Am Kopf kratzen
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joyborg
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Beitrag(#289795) Verfasst am: 27.04.2005, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das wirklich so neu?
In den Filmen ist es doch immer so: Wenn ein Fremder in gewissen Gegenden der USA ein privates Grundstück betritt, z.B. weil er eine Autopanne hat und Hilfe braucht, dann gibt es zwei Möglichkeiten - entweder er wird zum Essen eingeladen oder erschossen.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#289796) Verfasst am: 27.04.2005, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Ist das wirklich so neu?
In den Filmen ist es doch immer so: Wenn ein Fremder in gewissen Gegenden der USA ein privates Grundstück betritt, z.B. weil er eine Autopanne hat und Hilfe braucht, dann gibt es zwei Möglichkeiten - entweder er wird zum Essen eingeladen oder erschossen.
Ja, das ist neu, weil es jetzt eben nichtmehr nur um das privatgrundstück (oder das auto) geht, sondern um den gesamten, auch öffentlichen Raum.
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Othilic
Gast






Beitrag(#289797) Verfasst am: 27.04.2005, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Ist das wirklich so neu?
In den Filmen ist es doch immer so: Wenn ein Fremder in gewissen Gegenden der USA ein privates Grundstück betritt, z.B. weil er eine Autopanne hat und Hilfe braucht, dann gibt es zwei Möglichkeiten - entweder er wird zum Essen eingeladen oder erschossen.


Neu ist, so wie ich das verstanden habe, dass es nunmehr auch auf öffentlichen Strassen/Plätzen gilt.

Nachtrag: Warum sind immer andere schneller als ich? Motzen


Zuletzt bearbeitet von Othilic am 27.04.2005, 22:56, insgesamt einmal bearbeitet
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joyborg
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Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#289798) Verfasst am: 27.04.2005, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Othilic hat folgendes geschrieben:
Neu ist, so wie ich das verstanden habe, dass es nunmehr auch auf öffentlichen Strassen/Plätzen gilt.


Ach so. Geschockt
Am besten fährt man da einfach nicht hin.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#289800) Verfasst am: 27.04.2005, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Edit: Nachfrage: Wo steht das mit dem "öffentlichen Raum"? Nocquaes Link spricht doch nur von
Zitat:
intruder or attacker in a dwelling, residence, or vehicle under certain circumstances


Frage
Tja, gute Frage.

Womöglich ist das noch die derzeitig gültige Form? Schulterzucken

Sowohl bei Heise als auch in der Fernsehnachrichten (und dem dortigen Interview mit der NRA-Funktionären, die offensichtsichtlich hinter dem Gesetzesantrag steht ... honi soit qui mal y pense ...) klang es jeweils gleich:
Zitat:
überall dort, wo sich jemand bedroht fühlt und einen "vernünftigen Grund" dafür hat, dass für ihn oder eine andere Person die Gefahr des Todes oder schwerer körperlicher Verletzung droht.

DA dann allerdings ohne den Verweis auf "Eigentum".
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Poldi
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#289801) Verfasst am: 27.04.2005, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:

Das hatte ich erwartet Smilie

Nein, du liegst falsch. Jetzt bin ich einmal fies und trieze dich. Prüf doch bitte einmal die Notwehr sauber und klausurmäßig durch. Dabei gibst du dir bitte bei dem Prüfungspunkt "gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff" besondere Mühe. Vielleicht fällt dann ja der Groschen Sehr glücklich


Sorry, dann hat mich sowohl der Polizist, als auch der Prüfer bei der WBK-Prüfung angelogen ...
Und natürlich auch meine Ausbilder beim Personenschutz ...

kann ich nix für ...
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Poldi
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Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#289802) Verfasst am: 27.04.2005, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Sorry, dann hat mich sowohl der Polizist, als auch der Prüfer bei der WBK-Prüfung angelogen ...
Und natürlich auch meine Ausbilder beim Personenschutz ...

kann ich nix für ...
Tja, ich weiß auch nicht ... Am Kopf kratzen Wenn DAS kein Notwehrexzess ist, dann wüßte ich ehrlich gesagt nicht, was sonst ein Notwehrexzess sein könnte. Schulterzucken
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Wohnort: München

Beitrag(#289803) Verfasst am: 27.04.2005, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:

Das hatte ich erwartet Smilie

Nein, du liegst falsch. Jetzt bin ich einmal fies und trieze dich. Prüf doch bitte einmal die Notwehr sauber und klausurmäßig durch. Dabei gibst du dir bitte bei dem Prüfungspunkt "gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff" besondere Mühe. Vielleicht fällt dann ja der Groschen Sehr glücklich


Sorry, dann hat mich sowohl der Polizist, als auch der Prüfer bei der WBK-Prüfung angelogen ...
Und natürlich auch meine Ausbilder beim Personenschutz ...

kann ich nix für ...


Wenn du als Polizist unterwegs bist, darfst du in staatlicher Eigenschaft keine Notwehr wegen Sachwerten üben, das ist schon korrekt! Das folgt unter anderem aus der EMRK.
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Othilic
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Beitrag(#289804) Verfasst am: 27.04.2005, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Othilic hat folgendes geschrieben:
Neu ist, so wie ich das verstanden habe, dass es nunmehr auch auf öffentlichen Strassen/Plätzen gilt.


Ach so. Geschockt
Am besten fährt man da einfach nicht hin. Idee


Ja genau, joy. So ist es. Auch meine erste Reaktion war, da fahre ich nie mehr hin.

Ich stellte mir dann aber vor, ich waere bereits dort. Und zwar waere ich ein dunkelhäutiger grosser junger Mann und wollte abends mit meinen drei ebenfalls dunkelhäutigen grossen jungen Freunden irgendwas unternehmen, sagen wir mal, Essen gehen. Wir sind gut gelaunt und unterhalten uns gern mal mit lebhafter Gestik.

Allerdings weiss ich: allein aufgrund unserer körperlichen Erscheinung, der Dunkelheit und dass wir zu viert sind, fühlen sich bestimmte Leute (weisse Mittelschichtler) bedroht, und wenn wir dann noch zufällig beim Unterhalten bestimmte Gesten machen (z.B. eine Hand in die Tasche stecken) könnte das für die einen "vernünftigen Grund" darstellen. (Das Beispiel mit der Hand in der Tasche kommt in den Artikeln zum neuen Gesetz immer wieder als vernünftiger Grund vor).

Wo gehe ich dann hin, um essen zu gehen? In eine Gegend, wo möglicherweise weisse Mittelschichtler anzutreffen sind? Nein, ich bleibe da, wo nur meinesgleichen anzutreffen sind.

==> Ghettoisierung.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#289805) Verfasst am: 27.04.2005, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:

Das hatte ich erwartet Smilie

Nein, du liegst falsch. Jetzt bin ich einmal fies und trieze dich. Prüf doch bitte einmal die Notwehr sauber und klausurmäßig durch. Dabei gibst du dir bitte bei dem Prüfungspunkt "gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff" besondere Mühe. Vielleicht fällt dann ja der Groschen Sehr glücklich


Sorry, dann hat mich sowohl der Polizist, als auch der Prüfer bei der WBK-Prüfung angelogen ...
Und natürlich auch meine Ausbilder beim Personenschutz ...

kann ich nix für ...


Wenn du als Polizist unterwegs bist, darfst du in staatlicher Eigenschaft keine Notwehr wegen Sachwerten üben, das ist schon korrekt! Das folgt unter anderem aus der EMRK.


Es ging darum, daß der Polizist die Rechtsunterweisung bei der Prüfung zur Waffenbesitzkarte gemacht hat ... und bei eben dieser wurde es genau so erklärt, wie ich oben schrieb ... inklusive einiger Beispiele aus der Rechtsprechung.
Also nicht auf Polizisten, sondern auf (bewaffnete) Privatpersonen bezogen ...
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Poldi
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#289807) Verfasst am: 27.04.2005, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
StGB hat folgendes geschrieben:
§ 32

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

§ 34

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Wie soll denn dabei ein "finaler Rettungsschuß" bei der Abwägung zwischen dem "Leben" des Eigentums und dem Flüchtenden angemessen sein? Das muss mir allerdings jemand nochmal darlegen. Am Kopf kratzen


Wo soll ich da anfangen.
Es ist schon spät und so viel Bock hab ich nicht. Aber gut...
§ 34 ist in meinem Beispiel NICHT einschlägig, denn es geht nicht um eine Gefahr, es geht um einen Angriff auf, und jetzt aufpassen Poldi, das Rechtsgut Eigentum. Dieser Angriff ist gegenwärtig und rechtswidrig, solange der Dieb mit seiner Beute das Grundstück noch nicht verlassen hat.

Einen Notwehrexzess kann man in meinem Beispiel ganz einfach konstruieren:
B schießt ohne Vorwarnung.

Btw, in mein erstes Posting hat sich ein übler Fehler eingeschlichen. Es muss natürlich heißen wie hat sich B strafbar gemacht zwinkern
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44645

Beitrag(#289808) Verfasst am: 27.04.2005, 23:21    Titel: Re: Cowboy Bush: Lizenz zum Töten Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Komentar: Pillepalle


Bald haben wir bürgerkriegsähnliche Zustände da drüben...
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#289809) Verfasst am: 27.04.2005, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:

Das hatte ich erwartet Smilie

Nein, du liegst falsch. Jetzt bin ich einmal fies und trieze dich. Prüf doch bitte einmal die Notwehr sauber und klausurmäßig durch. Dabei gibst du dir bitte bei dem Prüfungspunkt "gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff" besondere Mühe. Vielleicht fällt dann ja der Groschen Sehr glücklich


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kann ich nix für ...


Wenn du als Polizist unterwegs bist, darfst du in staatlicher Eigenschaft keine Notwehr wegen Sachwerten üben, das ist schon korrekt! Das folgt unter anderem aus der EMRK.


Es ging darum, daß der Polizist die Rechtsunterweisung bei der Prüfung zur Waffenbesitzkarte gemacht hat ... und bei eben dieser wurde es genau so erklärt, wie ich oben schrieb ... inklusive einiger Beispiele aus der Rechtsprechung.
Also nicht auf Polizisten, sondern auf (bewaffnete) Privatpersonen bezogen ...


Dann ist es falsch. Polizisten haben keine juristische Ausbildung, woher soll der das denn differenzieren können?
Alles was ich schrieb ist völlig richtig. Möchtest du eine Literaturangabe, damit du es nachlesen kannst?
Wenn ja, sag es einfach und ich gebe dir Lesestoff Smilie
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#289810) Verfasst am: 27.04.2005, 23:22    Titel: Re: Cowboy Bush: Lizenz zum Töten Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Komentar: Pillepalle


Bald haben wir bürgerkriegsähnliche Zustände da drüben...


Hier ist das geltendes Recht.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#289811) Verfasst am: 27.04.2005, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:


Dann ist es falsch. Polizisten haben keine juristische Ausbildung, woher soll der das denn differenzieren können?
Alles was ich schrieb ist völlig richtig. Möchtest du eine Literaturangabe, damit du es nachlesen kannst?
Wenn ja, sag es einfach und ich gebe dir Lesestoff Smilie


Schmeiß rüber, denn wenn das stimmt, ist die staatliche Prüfung schlicht falsch ... was auch ned der Sinn der Sache ist ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#289812) Verfasst am: 27.04.2005, 23:26    Titel: Re: Cowboy Bush: Lizenz zum Töten Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Hier ist das geltendes Recht.
Moment ... Es ist in D geltendes Recht, dass jeden erschießen darf, von dem ich mich bedroht fühle (und ich vernünftigen Grund habe, anzunehmen, dass ein Angriff beabsichtigt ist)?
Sorry, aber hier verläßt mich mein Rechtsverständnis nun dann doch völlig, wenn das so stimmt. Schulterzucken
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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