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Staatliche Zuschüsse für Humanisten und Freigeister?

 
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sprachlos
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Anmeldungsdatum: 16.10.2003
Beiträge: 24

Beitrag(#291604) Verfasst am: 03.05.2005, 23:35    Titel: Staatliche Zuschüsse für Humanisten und Freigeister? Antworten mit Zitat

Bin auf der Suche nach einer Übersicht, die die Zuschüsse staatlicher Institutionen an Vereine wie HU etc widergibt. Habe keine Lust, alle Haushaltpläne der Länder und des Bundes etc zu durchsuchen.

Für die Zuschüsse an die Kirchen haben <sarkasmus>selbstlose</sarkasmus> Humanisten ja einige Seiten ins Netz gestellt.

Gibt es so etwas auch kompromiert für Zuschüsse an nichtkonfessionelle "Tendenzgemeinschaften"?
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#291611) Verfasst am: 04.05.2005, 00:02    Titel: Re: Staatliche Zuschüsse für Humanisten und Freigeister? Antworten mit Zitat

sprachlos hat folgendes geschrieben:
Bin auf der Suche nach einer Übersicht, die die Zuschüsse staatlicher Institutionen an Vereine wie HU etc widergibt. Habe keine Lust, alle Haushaltpläne der Länder und des Bundes etc zu durchsuchen.

Für die Zuschüsse an die Kirchen haben <sarkasmus>selbstlose</sarkasmus> Humanisten ja einige Seiten ins Netz gestellt.

Gibt es so etwas auch kompromiert für Zuschüsse an nichtkonfessionelle "Tendenzgemeinschaften"?


Staatszuschuesse an Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften sind - bis auf wenige Ausnahmen - Laendersache. Die Ausnahmen sind - neben dem Staatsvertrag mit dem Zentralrat der Juden - das Reichskonkordat von 1933 und der Militaerseelsorgevertrag. Bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind" und der Entwicklungshilfe, greifen jedoch kirchliche Traeger den Loewenanteil der Foerdermittel ab.

Die Situation in den Laendern ist hoechst unterschiedlich.

Die HU ( Humanistische Union ) ist eine ueberkonfessionelle Buergerrechtsorganisation und keine Weltanschauungsgemeinschaft. Die HU finanziert sich allein aus Mitgliedsbeitraegen und Spenden. Die HU erhaelt keine staatlichen Zuschuesse.

Der HVD ( Humanistische Verband Deutschlands ) - den Du vermutlich gemeint hast - ist eine Weltanschauungsgemeinschaft. Der HVD erhaelt teilweise staatliche Zuschuesse. In NRW sind das aktuell 15000.- Euro im Jahr. Dafuer muss der Verband gegenueber dem Land Nachweis ueber die Verwendung im Sinne gemeinnuetziger Zwecke fuehren. Dieser Betrag steht in Gaenze zur Disposition der Haushaltsplanungen des Landtages, kann also jedes Jahr gekuerzt werden oder gar voellig entfallen. Die weit umfangreicheren Staatszuschuesse an die Groszkirchen (s.u.) in NRW sind per Konkordat und Staatsvertrag gesichert und der Gestaltungshoheit des Parlamentes nicht unterworfen und unterliegen auch keiner echten staatlichen Kontrolle.

Zum Vergleich:

Zitat:
Stefan Bajohr

Kirchen und Geld in Nordrhein-Westfalen

Kirche und Geld - das ist ein Thema mit knapp 2000jaehriger
Geschichte. Die ungezaehlten Kriege, Enteignungen, Morde und Genozide,
die Uebertoelpelungen, Erpressungen, Unterschlagungen und Raubzuege
der Kirchen zur Erlangung mobilen und immobilen Vermoegens, von
Schuerfrechten und Steuerprivilegien, von Geldkapital und Humankapital
koennen hier nicht ansatzweise eroertert oder nach gezeichnet werden;
es ist ohnehin weitgehend bekannt.


Das Ergebnis dieser 2000 Jahre ist vielleicht weniger bekannt. Das
heutige Kirchenvermoegen in den alten Bundeslaendern, bestehend
vor allem aus Grundeigentum, Kunstschaetzen, Beteiligungen an Banken,
Industriekonzernen und Verlagen, ist mit ca. 400 Mrd. DM zu
veranschlagen. In Nordrhein-Westfalen sind die katholische Kirche und
ihre Tochterunternehmen groesste Grundeigentuemerinnen links des
Rheins. Die jaehrlichen Einnahmen aus dem kirchlichen Vermoegen
muessen immens sein. Zahlen indes werden aus durchsichtigen Gruenden
gehuetet wie Staatsgeheimnisse.


_Kirchensteuern_

Wichtigste Einnahmequelle der Grosskirchen in Deutschland sind heute
die Kirchensteuern. Die Kirchen sind berechtigt, diese Steuern von
ihren Mitgliedern nach Massgabe landesrechtlicher Bestimmungen zu
erheben. Die Kirchensteuergesetze sind Landesgesetze; innerhalb der
Landesregierung NRW ist gegenwaertig das MASSKS (FN1) federfuehrend
zustaendig. Die Kirchensteuern machen 9% des Betrages aus, der als
Einkommensteuer abzufuehren ist. Gleichzeitig wirkt die
Kirchensteuerzahlung einkommensteuermindernd: Sie kann als
Sonderausgabe geltend gemacht werden. Fuer NRW hat das Einbussen
bei der Einkommensteuer im Umfang von rund 1 Mrd. DM p.a. zur Folge.
Das ist mehr, als das Land insgesamt fuer Arbeitsmarktprogramme und
Beschaeftigungspolitik aufwendet!In Nordrhein-Westfalen belaufen sich
die Kirchensteuereinnahmen auf rund 5 Milliarden DM. Dieser Betrag
entspricht dem diesjaehrigen Ausgabevolumen des Umwelt- und des
Finanzministeriums NRW. (FN2) Fuer die Erhebung der Kirchensteuern
behaelt das Land 3% des Aufkommens als Verwaltungsgebuehren ein. Das
sind gut 150 Mio. DM. (FN3) Ob dieser Betrag die Kosten der
Kirchensteuererhebung tatsaechlich deckt, ist mir nicht bekannt. Netto
verbleiben den Kirchen in NRW also rund 4,85 Mrd. DM zu weiteren
Verfuegung. Das ist ihnen - die entsprechenden Verlautbarungen sind
bekannt - nicht genug. In der Tat "leiden" die Kirchen an
Einnahmestagnation infolge von Massenerwerbslosigkeit, der
Steuersenkungspolitik der alten wie der rot-gruenen Bundesregierung
und aufgrund von Austritten.


_Kirchgeld_

Deshalb unternehmen speziell die evangelischen Kirchen aktuell einen
Vorstoss, der darauf abzielt, ein sogenanntes Kirchgeld erheben zu
koennen. Dabei geht es darum, einkommensteuerpflichtige Ausgetretene
dann zur Kasse zu bitten, wenn deren EhepartnerIn noch Kirchenmitglied
ist. Bisher ist dies nach dem nordrhein-westfaelischen
Kirchensteuerrecht nicht moeglich. Das entspricht auch dem geltenden
Verfassungsrecht. Bereits 1965 hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden, dass jede Religionsgemeinschaft nur den ihr angehoerenden
Teil besteuern darf. Wer keiner Kirche angehoert, darf laut BVerfG
nicht verpflichtet werden, Kirchensteuern nur deshalb zu entrichten,
weil seine Ehefrau/ihr Ehemann Mitglied einer Religionsgemeinschaft
ist. Dennoch bereitet die Landesregierung m. W. einen entsprechenden
Gesetzentwurf vor, Ueber den das Kabinett allerdings noch nicht
entschieden hat. (FN4) Das Gesetz soll nach den Vorstellungen der
Kirchen zum 1.1.2000 in Kraft treten. Ueber eine entsprechende
Aenderung des Kirchensteuergesetzes haette der Landtag NRW zu
entscheiden.


_Spenden_

Nicht unbetraechtlich, aber in seiner Hoehe unbekannt ist eine weitere
Einnahmequelle: die Spenden. Dabei geht es nicht nur um den beruehmten
Klingelbeutel, der waehrend der Gottesdienste herumgereicht wird. Es
geht vor allem um groessere Zuwendungen, Schenkungen, Erbschaften, die
die Kirchen einheimsen. Wenn es allein im Erzbistum Paderborn moeglich
ist, 3 Mio. DM fuer den 922sten Kirchenbau in Rom aus Spenden
zusammenzubringen, dann kann mensch sich in etwa ausmalen, welche
Riesensummen jaehrlich zusammenkommen.


_Direkte Subventionen an Kirchen und kirchliche Einrichtungen_

Ein weiterer Quell unerschoepflichen Reichtums sind die direkten
Subventionen, die das Land den Kirchen und kirchlichen Einrichtungen
gewaehrt. Vorweg muss ich sagen, dass eine Gesamtschau nicht moeglich
ist, selbst wenn mensch bloss den Landeshaushalt auswertet, also z.B.
auf die Ermittlung der Kirchensubventionierung durch die Kommunen und
durch die oeffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt im Lande - den WDR -
verzichtet.

_a) Konfessionsschulen_
Es existieren in NRW rd. 350 Ersatzschulen in konfessioneller Traeger
schafft. (FN5)
Fuer sie finanziert das Land
* 85-94 % der Personalkosten und der sachlichen Verwaltungsausgaben,
* 50 % der Zinszuschuesse fuer Investitionsdarlehen,
* 100 % der Schuelerfahrtkosten
* 100 % der Lernmittel.
Die Klagen der konfessionellen Ersatzschulen ueber die vergleichsweise
schlechte Behandlung durch das Land treffen nicht zu. Im Gegenteil:

* Die Aufwendungen des Landes fuer Ersatzschulen liegen um ca. 20-
25% Ueber den Aufwendungen fuer oeffentliche Schulen.
* Im Durchschnitt kostete ein/e SchuelerIn an einer Ersatzschule das
Land im Jahr 1997 ueber alle Schulformen hinweg 8.741 DM. Zum
Vergleich: Pro SchuelerIn an oeffentlichen Schulen musste das Land
8.000 DM einsetzen.

Gesamtsummen der Foerderung sind mir nicht bekannt.

_b) Religionsunterricht_
Fuer den Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen
werden nach ExpertInnenmeinung Landesmittel in Hoehe von rd. 800 Mio.
DM p.a. ausgegeben. Im Vergleich dazu unbedeutende Posten sind
* die Zuschuesse an die evangelischen Kirchen und die katholische
Kirche zur Lehrerfortbildung: insgesamt 2,3 Mio. DM; (FN6)
* und die Aus- und Fortbildung der FachleiterInnen fuer das Fach
Religionslehre mit 20.000 DM (FN7)


_c) Theologie an den Hochschulen_
Die Foerderung der Kirchen an den Hochschulen ist ausserordentlich
facettenreich. Nur die Spitze des Eisberges ist zu sehen, wenn mensch
die Ausstattung mit Planstellen fuer ProfessorInnen betrachtet.
An den Unis bzw. Gesamthochschulen Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund,
Duisburg, Essen, Muenster, Paderborn, Siegen und Wuppertal stehen laut
Haushaltsplan 1999 fuer die Theologie
* 101 Professuren der Wertigkeit C 4,
* 48 Professuren der Wertigkeit C 3 und
* 5 DozentInnenstellen der Wertigkeit C 2 zur Verfuegung.
Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus Landesmitteln.

Wenn wir davon ausgehen, dass eine C 4-Professur im Jahr ca. 160.000
DM kostet, eine C 3-Professur ca. 120.000 DM und eine C 2-Stelle ca.
90.000 DM, dann kommen als jaehrliche direkte Personalkosten rd. 22,4
Mio. DM zusammen. Noch nicht mitgerechnet sind die Beihilfeleistungen,
die Reisekostenerstattungen und die Pensionszahlungen fuer emeritierte
TheologInnen und deren Angehoerige.
Ebenfalls unberuecksichtigt sind die Kosten fuer das wissenschaftliche
und nichtwissenschaftliche Hilfspersonal, die investiven Aufwendungen
des Landes fuer Raeumlichkeiten sowie deren Instandhaltung und
Unterhalt oder die technische Ausstattung der theologischen
Fachbereiche. Schaetzungen gehen von 80 Mio. DM fuer die Theologie in
Nordrhein-Westfalen aus. Mit diesen oeffentlichen Geldern werden nicht
nur ReligionslehrerInnen an oeffentlichen Schulen ausgebildet; vor
allem wird den Kirchen damit die akademische Ausbildung ihres
nachwachsenden Personals voll finanziert.

_d) Soziale Dienste_
Die meisten BuergerInnen meinen, die Konfessionalisierung grosser
Teile der Sozialarbeit sei praktizierter Ausdruck christlicher
Naechstenliebe und werde von den Kirchen bzw. aus den
Kirchensteuereinnahmen finanziert. Das ist falsch. Fakt ist, dass
nicht einmal 10% der Kirchensteuereinnahmen oeffentlichen sozialen und
Bildungsaufgaben zugute kommen. Kirchliche Kindergaerten,
Krankenhaeuser, Jugend- und Altenheime, Beratungsstellen usw.
werden ueberwiegend aus den Steuern oder Sozialversicherungsbeitraegen
aller (also auch der Kirchenfreien, der Muslime usw.) finanziert.
Richtig ist allerdings, dass etwa 80% der sozialen Infrastruktur in
NRW durch freie Traeger abgewickelt werden und dass kirchliche
Organisationen unter den freien Traegern das Hauptkontingent stellen.
Allein dafuer, dass es sie gibt, kassieren Caritas und Diakonie mehr
als 13 Mio. DM an nicht zweckgebundenen Zuschuessen. (FN8) Dennoch
beteiligen sich die Kirchen nur zu etwa 20% an den karitativen
Ausgaben im Land.

Es ist derzeit unmoeglich, den Gesamttransfer zu ermitteln, der vom
Land an Kirchen oder kirchliche Organisationen im Bereich sozialer
Dienstleistungen fliesst. Den Ministerien fehlt der entsprechende
Ueberblick; ob gewollt oder ungewollt, bleibe dahingestellt.Mit ADV-
Einsatz waere es heute technisch ein Leichtes, Fragen nach dem Gesamt-
Transfer oder einzelnen Transferleistungen fuer die Kirchen zu
ermitteln. Zuvor beduerfte es dazu aber eines landeseinheitlichen
Schluessels fuer kirchenbezogene Auszahlungen. Es darf davon
ausgegangen werden, dass allein der Plan, einen solchen Schluessel
einzufuehren - bestuende er denn -, schaerfsten und erfolgreichen
kirchlichen Widerstand ausloesen wuerde.Unmoeglich ist es, z.B. zu
ermitteln, zu welchen Anteilen beispielsweise die Mittel des
Landesjugendplans oder fuer Einrichtungen der Familienbildung an
christliche Traeger gehen. Immerhin sind Aussagen moeglich Ueber
Krankenhaeuser, Kindertagesstaetten und
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen:
* Von den Investitionszuschuessen des Landes an freie gemeinnuetzige
Krankenhaeuser (290 Mio. DM) (FN9) fliessen 80%, das sind ca. 232 Mio.
DM, an kirchliche Traeger.
* Von den 1,7 Mrd. DM fuer Betriebskosten von Kindertagesstaetten
(FN10) fliessen rd. 850-900 Mio. DM (=50-53%) an kirchliche Traeger.
* Und von den 17,1 Mio. DM fuer
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
(FN11) gehen ca. 6,5 Mio. DM (= 38%) an die Kirchen. (FN12)
Insgesamt kann gesagt werden, dass die These, wonach die Subventionen
des Staates fuer die Kirchen deren Eigenleistungen im sozialen Bereich
mehr als aufwiegen, einige Plausibilitaet besitzt.

_e) Seelsorge_
Nun gibt es Gutglaeubige, die meinen, wenigstens die Seelsorge trage
die Kirche aus eigenen Mitteln. Weit gefehlt!

*Fuer die Polizeiseelsorge in Nordrhein-Westfalen kassieren die
Kirchen 200.000 DM. (FN13)

*Den gleichen Betrag gibt es fuer die Wahrnehmung der kirchlichen
Seelsorge in den Feuerwehren. (FN14)

Und im Knast wird richtig kassiert:

*4,1 Mio. DM bekommen Kirchen und kirchliche Organisationen aufgrund
von Gestellungsvertraegen des Landes mit dem Land zur Gewinnung von
Hilfsgeistlichen.

*110.000 DM zahlt das Land zur Deckung der Aufwendungen, die den
kirchlichen Organisationen durch ihre Mitwirkung in der
Straffaelligen- und Entlassenenfuersorge entstehen.

*Darueber hinaus traegt das Land die Personalkosten von 11
PfarrerInnen der Besoldungsgruppe A 13 h.D. und 24 Priestern der
Besoldungsgruppe A 14, die in nordrheinwestfaelischen
Justizvollzugsanstalten taetig sind.

_f) Kirchenbaulasten_
Auch die oertlichen Filialen der Religionsgemeinschaften kommen das
Land - vor allem im Rahmen der Denkmalpflege - teuer zu stehen. Allein
fuer die Restaurierungsarbeiten am Aachener Dom, an der Wiesenkirche
in Soest und am Altenberger Dom sind in diesem Jahr Landesmittel in
Hoehe von insgesamt 4,6 Mio. DM veranschlagt. (FN15) Rund 50 Mio. DM
fliessen den ostwestfaelisch-lippischen Kirchen im Rahmen der
pauschalen Abgeltung von Kirchenbaulasten
zu.

_g) Personalkostenerstattung_
Selbst das kirchliche Personal wird groesstenteils aus Mitteln des
Landes unterhalten: Fuer die PfarrerInnenbesoldung und
Pensionszahlungen kassieren
* die Evangelischen 15,5 Mio. DM,
* die Katholiken 23,4 Mio. DM und
* die Altkatholiken 403.000 DM.


_Fazit_

Die Kirchen verfuegen nicht nur ueber grosse Vermoegenswerte; sie
ziehen nicht nur erhebliche Kirchensteuersummen ein. Sie partizipieren
Ueberdies in beachtlichem Masse von allgemeinen Steuermitteln, die sie
fuer ihre Personalausbildung, Personalkosten, Imagepflege, Propaganda
und Durchsetzung der Lehre verwenden. Den Klagen der Kirchen Ueber
ungenuegende Einnahmen ist zu entgegnen, dass sie - wie die
oeffentliche Hand - darangehen sollten, ihr immenses Vermoegen zu
veraendern, ehe sie weitere oeffentliche Subventionen einfordern.

_Fusznoten:_

1) Ministerium fuer Arbeit und Soziales, Stadtentwicklung,
Kultur und Sport
2) MURL: 1,8 Mrd. DM, FM: 3,2 Mrd. DM
3) Vgl. Haushaltsplan 1999, Kapitel 20 020, Titel 271 00
4) Angeblich existiert das Kirchgeld in neun anderen Bundeslaendern
und wird dort von den Finanzaemtern erhoben.
5) 406 Ersatzschulen insgesamt, abzueglich 43 Waldorfschulen
(einschl. der Hibernia-Schule Herne), abzueglich sog. Freie Schulen.
Genauere Auskunft konnte/wollte das MInisterium fuer Schule und
Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes
Nordrhein-Westfalen nicht geben.
6) Kapitel 05 020, Titel 684 11 und 684 12
7) Kapitel 05 020, Titelgruppe 90
8. Kapitel 15 041, Titel 684 11: 32 Mio DM insgesamt fuer Zuschuesse
an die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbaende der freien
Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Organisationen.
9) Kapitel 11 070, Titel 893 60
10) Kapitel 11 050, Titelgruppe 80
11) Kapitel 11 050, Titelgruppe 67
12) Davon 3,6-3,7 Mio DM an katholische, 2,8 Mio DM an
evangelische Traeger.
13) Kapitel 03 110, Titel 685 10
14) Kapitel 03 710, Titel 685 17
15) Kapitel 15 070, Titel 893 60 und Kapitel 15 610, Titel 713 10.

-------------
Dr. Stefan Bajohr war von Mai 1995 bis Mai 2000 Abgeordneter des
Landtages von Nordrhein-Westfalen, als Mitglied der Landtagsfraktion
von Buendnis 90 / Die Gruenen. Der Text beruht auf einem Referat im
Fruehjahr 1999 vor der Landesarbeitsgemeinschaft "Trennung von Staat
und Kirche" http://www.m-steinheuser.de/tsk.html
und wurde veroeffentlicht in Heft 3/1999, S. 24-27 der Zeitschrift
'Materialien und Informationen zur Zeit. Politisches Magazin fuer
Konfessionslose und AtheistINNen'[seit 1972] MIZ (ISSN 0170-
6748) ( http://www.miz-online.de ), die vom 'Internationalen Bund der
Konfessionslosen und Atheisten' (IBKA e.V., Postfach 1745, 5817 Hagen;
info@ibka.org http://www.ibka.org) herausgegeben wird.

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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#291660) Verfasst am: 04.05.2005, 09:17    Titel: Re: Staatliche Zuschüsse für Humanisten und Freigeister? Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Der HVD erhaelt teilweise staatliche Zuschuesse. In NRW sind das aktuell 15000.- Euro im Jahr.

Bist du da sicher? Mir haben sie geschrieben, dass der Zuschuss seit 2003 ersatzlos gestrichen ist.

Im Übrigen erhalten der HVD Nürnberg und der Bund für Geistesfreiheit in Bayern ein kleines Almosen vom Freistaat. Ich glaube, so um die 5 € pro Kopf und Jahr. Kann man auf den Websites dieser Verbände nachlesen.
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They all err — Moslems, Jews,
Christians, and Zoroastrians:
Humanity follows two world-wide sects:
One, man intelligent without religion,
The second, religious without intellect.

Abu 'L-ala Ahmad b. Abdallah al-Ma'arri (973-1057)
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#291687) Verfasst am: 04.05.2005, 10:52    Titel: Re: Staatliche Zuschüsse für Humanisten und Freigeister? Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen erhalten der HVD Nürnberg und der Bund für Geistesfreiheit in Bayern ein kleines Almosen vom Freistaat. Ich glaube, so um die 5 € pro Kopf und Jahr. Kann man auf den Websites dieser Verbände nachlesen.


Jupp, erhalten sie, deswegen kann man bei diesen Verbänden auch kostenlos Mitglied werden, weil sie schon um das bischen Förderung froh sind ....
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gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#291696) Verfasst am: 04.05.2005, 11:28    Titel: Re: Staatliche Zuschüsse für Humanisten und Freigeister? Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Der HVD erhaelt teilweise staatliche Zuschuesse. In NRW sind das aktuell 15000.- Euro im Jahr.

Bist du da sicher? Mir haben sie geschrieben, dass der Zuschuss seit 2003 ersatzlos gestrichen ist.


Der Zuschuss des Landes NRW an den HVD-NRW wurde in 2003 zunaechst ersatzlos gestrichen. Darueber wurde der HVD von Seiten der zustaendigen Staatskanzelei nicht einmal informiert! Somit erfolgte die Beschwerde des HVD auch erst, als das Ausbleiben des ueblichen Betrages offensichtlich wurde und man auf Nachfrage ihnen dann erst die Streichung bekanntgab. Und im November 2004 erhielt der HVD nach seinen Protesten doch noch eine nachtraegliche Zusage. (Ob der Betrag fuer 2003 inzwischen real ausgezahlt wurde, ist mir nicht bekannt!) Schon dieses Jahr kann das aber wieder erneut zur Disposition stehen. Die nachtraegliche Gewaehrung hat neue Probleme bereitet, da das Geld ja rueckwirkend fuer gemeinnuetzige Aufgaben gezahlt wird, aber natuerlich nicht in dessen Erwartung bereits leichtfertig ausgegeben worden sein konnte, das Jahr 2003 aber eigentlich zu dem Zeitpunkt haette laengst abgeschlossen sein muessen. Und all das muessen die jetzt auch noch dem Finanzamt erklaeren - denn ein gemeinnuetziger Verein darf kein groszes Vermoegen bilden. Will sagen: das Warten darauf, ob der Staatszuschusz kommt, und dessen verspaetete Zahlung bereiten viel zusaetzliche formale Arbeit und schaffen natuerlich Planungsunsicherheit. Im uebrigen ist der Betrag im Vergleich mit der staatlichen Kirchenfoerderung in NRW geradezu laecherlich gering.
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lupus
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Beitrag(#291736) Verfasst am: 04.05.2005, 14:16    Titel: Re: Staatliche Zuschüsse für Humanisten und Freigeister? Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Aufklärung, Sermon.

Sermon hat folgendes geschrieben:
Und all das muessen die jetzt auch noch dem Finanzamt erklaeren - denn ein gemeinnuetziger Verein darf kein groszes Vermoegen bilden.
Dabei fällt mir dann gleich die nächste Frage ein, weil der Humanistische Verband NRW ja nicht wirklich ein "gemeinnütziger Verein" ist, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts: Werden eigentlich evangelische Landeskirchen oder katholische Diözesen auch vom Finanzamt gequält?
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#291761) Verfasst am: 04.05.2005, 16:11    Titel: Re: Staatliche Zuschüsse für Humanisten und Freigeister? Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Werden eigentlich evangelische Landeskirchen oder katholische Diözesen auch vom Finanzamt gequält?


Ja, das Finanzamt ruft jeden Monat bei denen an, um abzuklären, auf welche Konten sie ihnen die Kohle überweisen sollen ... Gröhl...
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