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Yamato Teeist
Anmeldungsdatum: 21.08.2004 Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore
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(#295253) Verfasst am: 17.05.2005, 02:05 Titel: Gesetz gegen Entweihung? |
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Die Newsweek hatte berichtet, amerikanische Soldaten hätten in Guantanamo den Koran entweiht. Mittlerweile wurde die Meldung zurückgezogen. Gibt es hier in Deutschland eigentlich ein Gesetz gegen Entweihung, und wenn ja, gilt es für jede Glaubensgemeinschaft?
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#295344) Verfasst am: 17.05.2005, 14:32 Titel: |
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es hiess doch der koran sei die toilette runtergespült worden.
das nenne ich nicht entweihung, sondern standesgemässe behandlung.
interessant fand ich, dass auch ami-hampelmännchen und angeblicher afghanen-präsident karsai eine JURISTISCHE VERFOLGUNG UND VERURTEILUNG der angeblichen täter gefordert hat.
da würde mich wirklich interessieren, auf welcher gesetzesgrundlage er sich das vorstellt.....
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#295348) Verfasst am: 17.05.2005, 14:39 Titel: Re: Gesetz gegen Entweihung? |
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Savar hat folgendes geschrieben: | Die Newsweek hatte berichtet, amerikanische Soldaten hätten in Guantanamo den Koran entweiht. Mittlerweile wurde die Meldung zurückgezogen. Gibt es hier in Deutschland eigentlich ein Gesetz gegen Entweihung, und wenn ja, gilt es für jede Glaubensgemeinschaft? |
Bei den Moslems verhält es sich so, dass der Koran (also das arabische ... hm... naja, sagen wir Original) als heilig an sich gilt. Den darf auch nicht jeder berühren, ein Nichtmoslem schon mal gar nicht.
In Deutschland gibt es den § 166, aber da geht es lediglich um Verunglimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse.
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#295353) Verfasst am: 17.05.2005, 14:49 Titel: Re: Gesetz gegen Entweihung? |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Savar hat folgendes geschrieben: | Die Newsweek hatte berichtet, amerikanische Soldaten hätten in Guantanamo den Koran entweiht. Mittlerweile wurde die Meldung zurückgezogen. Gibt es hier in Deutschland eigentlich ein Gesetz gegen Entweihung, und wenn ja, gilt es für jede Glaubensgemeinschaft? |
Bei den Moslems verhält es sich so, dass der Koran (also das arabische ... hm... naja, sagen wir Original) als heilig an sich gilt. Den darf auch nicht jeder berühren, ein Nichtmoslem schon mal gar nicht.
| Ist es nicht sogar so, daß man den Koran nur über der Gürtellinie tragen darf ?
(ein ehem. Klassenkamerad(Türke) hat da mal was i.d. R. erzählt, als wir in Ethik (GK 13) den Islam behandelt haben und er ihn mitgenommen hat ... ) Zitat: |
In Deutschland gibt es den § 166, aber da geht es lediglich um Verunglimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse. |
Naja, und wir wissen ja, wie einseitig er angewendet wird
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#295357) Verfasst am: 17.05.2005, 14:56 Titel: Re: Gesetz gegen Entweihung? |
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Poldi hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Savar hat folgendes geschrieben: | Die Newsweek hatte berichtet, amerikanische Soldaten hätten in Guantanamo den Koran entweiht. Mittlerweile wurde die Meldung zurückgezogen. Gibt es hier in Deutschland eigentlich ein Gesetz gegen Entweihung, und wenn ja, gilt es für jede Glaubensgemeinschaft? |
Bei den Moslems verhält es sich so, dass der Koran (also das arabische ... hm... naja, sagen wir Original) als heilig an sich gilt. Den darf auch nicht jeder berühren, ein Nichtmoslem schon mal gar nicht.
| Ist es nicht sogar so, daß man den Koran nur über der Gürtellinie tragen darf ?
(ein ehem. Klassenkamerad(Türke) hat da mal was i.d. R. erzählt, als wir in Ethik (GK 13) den Islam behandelt haben und er ihn mitgenommen hat ... ) |
Keine Ahnung. Es ist aber wohl so, dass Übersetzungen als Arbeitsmaterial nicht in die Kategorie heilig fallen. Den darf dann auch jeder getrost anfassen, ohne dass ein Blitz vom Himmel fährt (zumindest habe ich bei meiner deutschen Übersetzung sowas nie feststellen können).
Zitat: | Zitat: |
In Deutschland gibt es den § 166, aber da geht es lediglich um Verunglimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse. |
Naja, und wir wissen ja, wie einseitig er angewendet wird  |
Öh, klar.
Aber da ist ja nur von der Weltanschauung an sich die Rede. Staatlich festgelegte Strafen für Entweihungen von Kirchen oder Hostien oder so einem Schnickschnack gibt es doch meines Wissens nicht, oder?
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#295359) Verfasst am: 17.05.2005, 15:02 Titel: Re: Gesetz gegen Entweihung? |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Poldi hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Savar hat folgendes geschrieben: | Die Newsweek hatte berichtet, amerikanische Soldaten hätten in Guantanamo den Koran entweiht. Mittlerweile wurde die Meldung zurückgezogen. Gibt es hier in Deutschland eigentlich ein Gesetz gegen Entweihung, und wenn ja, gilt es für jede Glaubensgemeinschaft? |
Bei den Moslems verhält es sich so, dass der Koran (also das arabische ... hm... naja, sagen wir Original) als heilig an sich gilt. Den darf auch nicht jeder berühren, ein Nichtmoslem schon mal gar nicht.
| Ist es nicht sogar so, daß man den Koran nur über der Gürtellinie tragen darf ?
(ein ehem. Klassenkamerad(Türke) hat da mal was i.d. R. erzählt, als wir in Ethik (GK 13) den Islam behandelt haben und er ihn mitgenommen hat ... ) |
Keine Ahnung. Es ist aber wohl so, dass Übersetzungen als Arbeitsmaterial nicht in die Kategorie heilig fallen. Den darf dann auch jeder getrost anfassen, ohne, dass ein Blitz vom Himmel fährt (zumindest habe ich bei meiner deutschen Übersetzung sowas nie feststellen können).
| Aber nicht, wenn du streng gläubiger Moslem bist, dann darfst du nämlich Übersetzungen garnicht lesen (Übersetzen verfälschen die Worte Mohameds und sind deswegen verboten ... ) Zitat: |
Zitat: | Zitat: |
In Deutschland gibt es den § 166, aber da geht es lediglich um Verunglimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse. |
Naja, und wir wissen ja, wie einseitig er angewendet wird  |
Öh, klar.
Aber da ist ja nur von der Weltanschauung an sich die Rede. Staatlich festgelegte Strafen für Entweihungen von Kirchen oder Hostien oder so einem Schnickschnack gibt es doch meines Wissens nicht, oder? |
Ähm, auf ersteres steht, afaik, 1 Jahre min. (oder Geldstrafe, wenn der Richter gut gelaunt ist), allerdings ist mir da ned ganz klar, ob das nur in Verbindung mit Störung eines Gottesdienstes ist, in dem Fall, der bei uns grad aktuell ist hier in der Gegend ... jedenfalls hat (in der gleichen Nacht) einen ein Faldkreuz mit Klopapier geschmückt ... der hat mittlerweile Sozialstunden bekommen ...
Aber ob das Strafmaß wirklich per Gesetz festgelegt ist, oder komplett im Gusto des Richters liegt, weiß ich nu auch nicht ...
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
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nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#295362) Verfasst am: 17.05.2005, 15:31 Titel: Re: Gesetz gegen Entweihung? |
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Poldi hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Keine Ahnung. Es ist aber wohl so, dass Übersetzungen als Arbeitsmaterial nicht in die Kategorie heilig fallen. Den darf dann auch jeder getrost anfassen, ohne, dass ein Blitz vom Himmel fährt (zumindest habe ich bei meiner deutschen Übersetzung sowas nie feststellen können).
| Aber nicht, wenn du streng gläubiger Moslem bist, dann darfst du nämlich Übersetzungen garnicht lesen (Übersetzen verfälschen die Worte Mohameds und sind deswegen verboten ... ) |
Naja, es gibt auch Online-Übersetzungen von nicht neutralen Personen. Ich habe das damals so verstanden, dass dies zwar eine Übersetzung der heiligen Schriften ist, aber trotzdem nichts mehr mit der heiligen Schrift zu tun hat (die ja nur auf Arabisch heilig ist) und deshalb getrost benutzt werden darf (aber halt nicht zur Ausübung der Religion).
Zitat: | Zitat: |
Zitat: | Zitat: |
In Deutschland gibt es den § 166, aber da geht es lediglich um Verunglimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse. |
Naja, und wir wissen ja, wie einseitig er angewendet wird  |
Öh, klar.
Aber da ist ja nur von der Weltanschauung an sich die Rede. Staatlich festgelegte Strafen für Entweihungen von Kirchen oder Hostien oder so einem Schnickschnack gibt es doch meines Wissens nicht, oder? |
Ähm, auf ersteres steht, afaik, 1 Jahre min. (oder Geldstrafe, wenn der Richter gut gelaunt ist), allerdings ist mir da ned ganz klar, ob das nur in Verbindung mit Störung eines Gottesdienstes ist, in dem Fall, der bei uns grad aktuell ist hier in der Gegend ... jedenfalls hat (in der gleichen Nacht) einen ein Faldkreuz mit Klopapier geschmückt ... der hat mittlerweile Sozialstunden bekommen ...
Aber ob das Strafmaß wirklich per Gesetz festgelegt ist, oder komplett im Gusto des Richters liegt, weiß ich nu auch nicht ... |
Ich nehme an, da greifen solche Gesetze wie Hausfriedensbruch oder Vandalismus. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass es da Überschneidungen gibt.
Aber ein Straftatbestand wie die Entweihung eines Gegenstandes, der heilig ist (als Pendant sei vielleicht mal die Hostie angeführt), gibt es von Staatsseite nicht. Dem ist es wurscht, ob du letztendlich Kokosmakronenmasse drauftust und knusprig backst.
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Yamato Teeist
Anmeldungsdatum: 21.08.2004 Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore
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(#295375) Verfasst am: 17.05.2005, 16:07 Titel: |
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Was ist, wenn ich mir den Koran zulege und ihn verbrenne? Ist doch mein Eigentum, da dürfte mir eigentlich keiner was tun, oder?
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#295376) Verfasst am: 17.05.2005, 16:11 Titel: |
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Savar hat folgendes geschrieben: | Was ist, wenn ich mir den Koran zulege und ihn verbrenne? Ist doch mein Eigentum, da dürfte mir eigentlich keiner was tun, oder? |
Ich denke, dass du in so einem Fall mit vernünftigen Gedankengängen nicht weiter kommst.
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Yamato Teeist
Anmeldungsdatum: 21.08.2004 Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore
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(#295378) Verfasst am: 17.05.2005, 16:15 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Savar hat folgendes geschrieben: | Was ist, wenn ich mir den Koran zulege und ihn verbrenne? Ist doch mein Eigentum, da dürfte mir eigentlich keiner was tun, oder? |
Ich denke, dass du in so einem Fall mit vernünftigen Gedankengängen nicht weiter kommst.  |
Wie sonst? Du weißt schon, aus falschen (unvernünftigen) Voraussetzungen folgt Beliebigkeit.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#295381) Verfasst am: 17.05.2005, 16:30 Titel: |
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Savar hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Savar hat folgendes geschrieben: | Was ist, wenn ich mir den Koran zulege und ihn verbrenne? Ist doch mein Eigentum, da dürfte mir eigentlich keiner was tun, oder? |
Ich denke, dass du in so einem Fall mit vernünftigen Gedankengängen nicht weiter kommst.  |
Wie sonst? Du weißt schon, aus falschen (unvernünftigen) Voraussetzungen folgt Beliebigkeit.  |
Ich wollte damit sagen, dass religiöses Geschwurbel und seine Auswirkungen nicht mit logischem Verstand zu greifen sind. Deshalb werden solche Überlegungen immer ins Leere laufen.
Oder ist es für dich irgendwie logisch zu erfassen, dass es Menschen gibt, die ein Stück Esspapier oder ein paar Buchseiten als etwas besonderes betrachten (für das es sich u.U. auch lohnt zu töten), nur weil ein paar Zaubersprüche drübergemurmelt wurden?
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Yamato Teeist
Anmeldungsdatum: 21.08.2004 Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore
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(#295411) Verfasst am: 17.05.2005, 17:56 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Savar hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Savar hat folgendes geschrieben: | Was ist, wenn ich mir den Koran zulege und ihn verbrenne? Ist doch mein Eigentum, da dürfte mir eigentlich keiner was tun, oder? |
Ich denke, dass du in so einem Fall mit vernünftigen Gedankengängen nicht weiter kommst.  |
Wie sonst? Du weißt schon, aus falschen (unvernünftigen) Voraussetzungen folgt Beliebigkeit.  |
Ich wollte damit sagen, dass religiöses Geschwurbel und seine Auswirkungen nicht mit logischem Verstand zu greifen sind. Deshalb werden solche Überlegungen immer ins Leere laufen.
Oder ist es für dich irgendwie logisch zu erfassen, dass es Menschen gibt, die ein Stück Esspapier oder ein paar Buchseiten als etwas besonderes betrachten (für das es sich u.U. auch lohnt zu töten), nur weil ein paar Zaubersprüche drübergemurmelt wurden? |
Nein. Genau deshalb sollte man sich vor derartigen Gesetzen hüten, da sich die Juristen zerfleischen würden.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#295792) Verfasst am: 19.05.2005, 08:58 Titel: |
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[url=http://e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=68610]
Rocksänger wegen Kirchenschändung zu Geldstrafe verurteilt
Bernkastel-Kues (ddp-rps). Wegen unsittlicher Fotos in einerKirche ist ein 33-jähriger Sänger einer Rockband aus Neumagen vor dem Amtsgericht in Bernkastel-Kues zu einer Geldstrafe von 180 Euro verteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, im Herbst 2003 zu Werbezwecken für seine düstere «Gothic»- Musik mit seiner Band in der katholische Neumagener Dreifaltigkeitskirche eingedrungen und dabei fotografiert worden zu sein, wie er sich an einer Jesusstatue unsittlich vergriff. Er habe die Jesusstatue im Genitalbereich geleckt und außerdem einer Marienfigur in den Schoß gefasst. Diese Fotos habe die Band ins Internet gestellt, um für sich zu werben.[/url]
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#295798) Verfasst am: 19.05.2005, 09:12 Titel: |
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Zitat: | BEKRITZELTER KORAN
US-Muslime fordern Entschuldigung von Amazon
In den USA wird schon wieder über den Umgang mit dem Koran gestritten: Eine US-Studentin sagt, ihr sei von Amazon.com eine Ausgabe der heiligen islamischen Schrift geschickt worden, in die eine Hass-Botschaft gekritzelt gewesen sei. Muslim-Gruppen verlangen eine öffentliche Reueerklärung vom Internet-Einzelhändler.
Die Studentin gab ihre Vorwürfe auf einer Pressekonferenz bekannt, die sie zusammen mit der Interessengruppe Muslim Public Affairs Council (MPAC) gab. Dabei hatte sie den Koran gar nicht neu und direkt bei Amazon gekauft, sondern antiquarisch über einen Zwischenhändler, der nur die Plattform Amazon Marketplace für den Verkauf benutzte. |
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,356516,00.html
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iuiz registrierter User
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 41
Wohnort: Stade
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(#295850) Verfasst am: 19.05.2005, 14:20 Titel: |
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Also ich finde das echt schwachsinnig, dass alle Politiker sich mit teilweisen härtestem "Humor" abfinden müssen, aber Gott, welcher auch immer, der ja über den Dingen stehen soll, absolut keine Kritik zulässt. Harrald Schmidt hat mal einen Papst Witz gesagt und im Nächsten Moment: "Mist, das gibt wieder Briefe".
Aber das mit den Koranschändungen ist wirklich ein Unding, da es nicht das Ziel war eine Religion zu beleidigen, sondern die Menschen zu demütigen, welche an ihn glauben. Na, war kennt noch alles die Bilder mit brennenden Bücherhaufen?
Das mit dem Rocksänger finde ich hingengen nicht gerechtfertigt, denn dieser hat keine Personen angegriffen, sondern wirklich die Religion. Marylin Manson hat z.B. auch Bibeln zerstört und wirklich keine einzelnen Personen angegriffen.
Sicherlich gibt es von Seiten der Kirche auch Dinge die nicht in Ordnung sind, aber ich denke mal über das gleiches mit gleichem Stadium sind wir hinnaus.
_________________ Hinter den sieben Terror Bergen, bei den sieben Terror Zwergen....
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Wanderer Bestienbändiger
Anmeldungsdatum: 19.07.2003 Beiträge: 3496
Wohnort: Bielefeld
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(#295881) Verfasst am: 19.05.2005, 16:02 Titel: |
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http://www.metal.de/news.php4?was=newsmeldung&id=6561&search_highlight=gorgoroth hat folgendes geschrieben: |
Laut einem Posting auf der offiziellen GORGOROTH Website wurde die Band am Mittwoch vor einem norwegischen Gericht zu dem Skandal-Gig in Krakau vernommen, bei dem sie die "religiösen Gefühle" der Polen verletzt haben sollen. Ferner wird der Band vorgeworfen, gegen das polnische Tierschutzgesetz verstoßen zu haben, da abgetrennte Schafsköpfe als Bühnendekoration dienten.
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iuiz registrierter User
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 41
Wohnort: Stade
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(#295982) Verfasst am: 19.05.2005, 23:03 Titel: |
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Hmmmm, das finde ich lustig, mir hat vor ein paar Tagen ein Kumpel von einer Band erzählt, die diese Art von Bühnendeko hat. Jetzt höre ich zum zweiten mal davon... Da kann man ja fast schon Dejavu zu sagen.
_________________ Hinter den sieben Terror Bergen, bei den sieben Terror Zwergen....
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#295985) Verfasst am: 19.05.2005, 23:23 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
In den USA wird schon wieder über den Umgang mit dem Koran gestritten: Eine US-Studentin sagt, ihr sei von Amazon.com eine Ausgabe der heiligen islamischen Schrift geschickt worden, in die eine Hass-Botschaft gekritzelt gewesen sei. |
Tja, da kommt kommt man schon voll durcheinander, wenn zwischen all den Hass-Botschaften gegen Nichtmuslime mitten im Koran eine gegen Muslime hingekritzelt ist. Vielleicht sollte ich bei Amazon einen Koran bestellen und dann Amazon wegen all der Hass-Verse verklagen. Einen Präzedenzfall hätten wir dann ja schon.
iuiz hat folgendes geschrieben: |
Aber das mit den Koranschändungen ist wirklich ein Unding, da es nicht das Ziel war eine Religion zu beleidigen, sondern die Menschen zu demütigen, welche an ihn glauben. Na, war kennt noch alles die Bilder mit brennenden Bücherhaufen?
Das mit dem Rocksänger finde ich hingengen nicht gerechtfertigt, denn dieser hat keine Personen angegriffen, sondern wirklich die Religion. Marylin Manson hat z.B. auch Bibeln zerstört und wirklich keine einzelnen Personen angegriffen.
Sicherlich gibt es von Seiten der Kirche auch Dinge die nicht in Ordnung sind, aber ich denke mal über das gleiches mit gleichem Stadium sind wir hinnaus. |
Hast du dir dein Posting eigentlich noch mal durchgelesen und darüber nachgedacht, bevor du es abgeschickt hast? Solche verkrampfte Feind-meines-Feindes-Logik habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen.
Koran verbrennen = böse, da Verletzung religiöser Gefühle von Muslimen
Bibel verbrennen = gut, da legitime Meinungsäußerung zu einer Ideologie
Ist das dein Ernst?
Gerade bei Marylin Manson möchte ich weiters stark bezweifeln, dass dieser kühle und rationale Kritik ausübt und keine Animositäten gegen gewisse Bevölkerungsgruppen hegt.
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iuiz registrierter User
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 41
Wohnort: Stade
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(#296111) Verfasst am: 20.05.2005, 13:21 Titel: |
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Naja, im Falle Guantanamo sind jedoch zig. Muslime eingesperrt gewesen und wurden gezwungen sich das anzusehen oder damit zu leben. Das war mehr oder weniger ein Bestandteil des Eisberges, wenn auch nicht unbedingt die Spitze.
_________________ Hinter den sieben Terror Bergen, bei den sieben Terror Zwergen....
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Pleitegeier Seltsam
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 38
Wohnort: München
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(#297020) Verfasst am: 24.05.2005, 13:09 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: |
Rocksänger wegen Kirchenschändung zu Geldstrafe verurteilt
[...] |
Hier wäre die genaue Begründung des Urteils interessant. Wenn jemand auf meinem Grundstück oder in meinem Haus Photoaufnahmen macht und diese veröffentlicht, würde ich da auch ein Auge drauf haben wollen. Hätten sie sich ihre Jesus- und Marienfiguren selbst geschnitzt und diese benutzt, wäre vielleicht nix passiert - außer Empörung
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max registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.07.2003 Beiträge: 3055
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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#297899) Verfasst am: 27.05.2005, 12:43 Titel: |
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Lustig!
Der Afghanische Präsident regt sich niht auf über die Sache mit dem Foltern, aber er erregt sich über Koranspühlungen
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Brahms Geschwafelkommodore
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 495
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(#306665) Verfasst am: 20.06.2005, 16:10 Titel: |
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Die USA wollen die Lage für die Häftlinge in Guantanamo verbessern -
der Koran wird jetzt zweilagig ausgegeben.
Gruss von Brahms
Den ziemlich geschmacklosen Scherz (ich mag ihn trotzdem) mal beiseite:
Die langjährige Käfighaltung im rechtsfreien Raum von Menschen als solches ist ein Verbrechen. Wo regen sich da die Religiösen auf?
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Leony gottlos
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus
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(#306802) Verfasst am: 20.06.2005, 23:48 Titel: Re: Gesetz gegen Entweihung? |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | In Deutschland gibt es den § 166, aber da geht es lediglich um Verunglimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse. |
Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es außerdem:
§132a hat folgendes geschrieben: | Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. (1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden. |
§ 133 hat folgendes geschrieben: | Verwahrungsbruch. (1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dasselbe gilt für Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in amtlicher Verwahrung einer Kirche oder anderen Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts befinden oder von dieser dem Täter oder einem anderen amtlich in Verwahrung gegeben worden sind.
(3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
§ 167 hat folgendes geschrieben: | Störung der Religionsausübung. (1) Wer
1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich. |
§ 194 hat folgendes geschrieben: | Strafantrag. (1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. ...
(2) ...
(3) Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) ... |
§ 230 enthält eine § 194 vergleichbare Regelung für den Fall der Körperverletzung
§ 243 hat folgendes geschrieben: | Besonders schwerer Fall des Diebstahls. (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. ...
2. ...
3. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
... |
§ 306 hat folgendes geschrieben: | a. Schwere Brandstiftung. (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,
2. eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder
3. eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichnete Sache in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt. |
_________________ Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren )
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