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Tote Einbrecher
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#300834) Verfasst am: 04.06.2005, 20:03    Titel: Tote Einbrecher Antworten mit Zitat

Gibts eigentlich Probleme wenn ein Einbrecher durch eine Einrichtung zur Einbruchsverhüttung (nicht durch den sich bedroht fühlenden Hausbewohner) über den Jordan geschickt wird?

zB Mannshohe Fangeisen, Fallgruben mit Spießen, vergiftete Pfeile aus der Wand?
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Reschi
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Anmeldungsdatum: 09.09.2004
Beiträge: 3073

Beitrag(#300844) Verfasst am: 04.06.2005, 20:22    Titel: Re: Tote Einbrecher Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Gibts eigentlich Probleme wenn ein Einbrecher durch eine Einrichtung zur Einbruchsverhüttung (nicht durch den sich bedroht fühlenden Hausbewohner) über den Jordan geschickt wird?

zB Mannshohe Fangeisen, Fallgruben mit Spießen, vergiftete Pfeile aus der Wand?


Wahrscheinlich nicht, er ist ja wirklich selber schuld, und hat rein gar nichts in der Wohung zu suchen
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#300848) Verfasst am: 04.06.2005, 20:55    Titel: Re: Tote Einbrecher Antworten mit Zitat

Reschi hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Gibts eigentlich Probleme wenn ein Einbrecher durch eine Einrichtung zur Einbruchsverhüttung (nicht durch den sich bedroht fühlenden Hausbewohner) über den Jordan geschickt wird?

zB Mannshohe Fangeisen, Fallgruben mit Spießen, vergiftete Pfeile aus der Wand?


Wahrscheinlich nicht, er ist ja wirklich selber schuld, und hat rein gar nichts in der Wohung zu suchen


So ähnlich würde ich das auch sehen. Hat es denn überhaupt schon mal einen solchen Fall, ein solches versuchtes Einbruchsdelikt gegeben? Frage
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Holly Blue
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 2684

Beitrag(#300849) Verfasst am: 04.06.2005, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich denke genauso.
Es könnte ja schließlich sein, dass ich in meinem Wohnzimmer einen Survival-Park errichte und was ich in meinem Haus mache, dürfte doch jedem anderen egal sein. Wenn sich dann halt jemand unbefugten Zutritt erlaubt, dann ist das halt PP - Persönliches Pech...

Grüße,

Holly
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#300851) Verfasst am: 04.06.2005, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

In den USA sollen Einbrecher ja mit sowas durchgekommen sein, wenn sie sie sich beim Einbruch an Gegenständen, die "fahrlässigerweise" im Weg standen, verletzt haben... Mit den Augen rollen
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Reschi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.09.2004
Beiträge: 3073

Beitrag(#300852) Verfasst am: 04.06.2005, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
In den USA sollen Einbrecher ja mit sowas durchgekommen sein, wenn sie sie sich beim Einbruch an Gegenständen, die "fahrlässigerweise" im Weg standen, verletzt haben... Mit den Augen rollen


Hat man in der USA nicht das Recht mit Einbrechern zu machen was man will ?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#300856) Verfasst am: 04.06.2005, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das gibt allerdings Probleme.
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Sokrateer
souverän



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Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#300860) Verfasst am: 04.06.2005, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Ja, das gibt allerdings Probleme.

Und zu Recht!

Wer eine Selbstschussanlage aufstellt, die dann losgeht, ist ein Mörder. Dabei ist es vollkommen egal aus welchem Grund ein unwissender das Grundstück betreten hat. Das muss nicht einmal ein Einbrecher sein, sondern es kann auch die Rettung sein, die kommt, weil ihr umgekippt seit, oder die Feuerwehr um einen Brand zu löschen bzw. verdächtigem Rauch nachzuspüren, oder einen Wasserrohrbruch zu stoppen.
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#300861) Verfasst am: 04.06.2005, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Reschi hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
In den USA sollen Einbrecher ja mit sowas durchgekommen sein, wenn sie sie sich beim Einbruch an Gegenständen, die "fahrlässigerweise" im Weg standen, verletzt haben... Mit den Augen rollen


Hat man in der USA nicht das Recht mit Einbrechern zu machen was man will ?

Ich glaube, man darf sie erscießen, aber wenn sie überleben, dürfen sie einen verklagen. zynisches Grinsen
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Reschi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.09.2004
Beiträge: 3073

Beitrag(#300862) Verfasst am: 04.06.2005, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Reschi hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
In den USA sollen Einbrecher ja mit sowas durchgekommen sein, wenn sie sie sich beim Einbruch an Gegenständen, die "fahrlässigerweise" im Weg standen, verletzt haben... Mit den Augen rollen


Hat man in der USA nicht das Recht mit Einbrechern zu machen was man will ?

Ich glaube, man darf sie erscießen, aber wenn sie überleben, dürfen sie einen verklagen. zynisches Grinsen


im Ernst Lachen ?
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#300863) Verfasst am: 04.06.2005, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und zu Recht!

Wer eine Selbstschussanlage aufstellt, die dann losgeht, ist ein Mörder. Dabei ist es vollkommen egal aus welchem Grund ein unwissender das Grundstück betreten hat. Das muss nicht einmal ein Einbrecher sein, sondern es kann auch die Rettung sein, die kommt, weil ihr umgekippt seit, oder die Feuerwehr um einen Brand zu löschen bzw. verdächtigem Rauch nachzuspüren, oder einen Wasserrohrbruch zu stoppen.


Glaub nicht dass das gilt!
Was ist dann mit Wachhunden?
Die können ja auch nicht zwischen Feuerwehrmann und Einbrecher unterscheiden, oder?
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#300865) Verfasst am: 04.06.2005, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Und zu Recht!

Wer eine Selbstschussanlage aufstellt, die dann losgeht, ist ein Mörder. Dabei ist es vollkommen egal aus welchem Grund ein unwissender das Grundstück betreten hat. Das muss nicht einmal ein Einbrecher sein, sondern es kann auch die Rettung sein, die kommt, weil ihr umgekippt seit, oder die Feuerwehr um einen Brand zu löschen bzw. verdächtigem Rauch nachzuspüren, oder einen Wasserrohrbruch zu stoppen.


Glaub nicht dass das gilt!
Was ist dann mit Wachhunden?
Die können ja auch nicht zwischen Feuerwehrmann und Einbrecher unterscheiden, oder?

Für deren Handlungen ist auch der Besitzer verantwortlich. Wachhunde neigen übrigens auch dazu ihr Herrl vor den bösen Rettungssanis zu bewachen. In solchen Fällen werden sie von der Polizei erschossen.

Du musst weiters Schusswaffen und Muntion getrennt und gut versperrt aufbewahren. Auch das hat ähnliche Gründe.
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#300867) Verfasst am: 04.06.2005, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Ja, das gibt allerdings Probleme.

Und zu Recht!

Wer eine Selbstschussanlage aufstellt, die dann losgeht, ist ein Mörder. Dabei ist es vollkommen egal aus welchem Grund ein unwissender das Grundstück betreten hat. Das muss nicht einmal ein Einbrecher sein, sondern es kann auch die Rettung sein, die kommt, weil ihr umgekippt seit, oder die Feuerwehr um einen Brand zu löschen bzw. verdächtigem Rauch nachzuspüren, oder einen Wasserrohrbruch zu stoppen.

ACK!

Fallgruben mit Spießen. Pfeile aus der Wand. Wie wärs noch mit ein paar Tellerminen im Garten? Alles ok das oder habt ihr sie vielleicht nicht mehr alle? Pillepalle
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posted by Babyface
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#300874) Verfasst am: 04.06.2005, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Reschi hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Reschi hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
In den USA sollen Einbrecher ja mit sowas durchgekommen sein, wenn sie sie sich beim Einbruch an Gegenständen, die "fahrlässigerweise" im Weg standen, verletzt haben... Mit den Augen rollen


Hat man in der USA nicht das Recht mit Einbrechern zu machen was man will ?

Ich glaube, man darf sie erscießen, aber wenn sie überleben, dürfen sie einen verklagen. zynisches Grinsen


im Ernst Lachen ?

Nö. zwinkern

Babyface hat folgendes geschrieben:
Fallgruben mit Spießen. Pfeile aus der Wand. Wie wärs noch mit ein paar Tellerminen im Garten? Alles ok das oder habt ihr sie vielleicht nicht mehr alle? Pillepalle

Ich wollte ja immer schon eine Flak haben... Sehr glücklich
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#300894) Verfasst am: 05.06.2005, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

gut pfeile aus der wand wäre vielleicht bisschen komisch.

aber was ist, wenn ich die klinke an meiner kellertüre unter starkstrom setze?
rettungssanitäter kommen ja normalerweise durch die haustüre.

oder was ist, wenn mein schrank mit den wertvollen münzen unter starkstrom steht? die müssen ja selten vom notarzt berührt werden.....
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Eifellady
Weiße Haifelbestie



Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 14403
Wohnort: Wildnis der Eifel

Beitrag(#300915) Verfasst am: 05.06.2005, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
gut pfeile aus der wand wäre vielleicht bisschen komisch.

aber was ist, wenn ich die klinke an meiner kellertüre unter starkstrom setze?
rettungssanitäter kommen ja normalerweise durch die haustüre.

oder was ist, wenn mein schrank mit den wertvollen münzen unter starkstrom steht? die müssen ja selten vom notarzt berührt werden.....


Das wäre alles m.E. strafbar. Denn an eine Kellertüre können auch Jugendliche gehen, die sich einen Scherz erlauben wollen. Und deine Münzen kannst du auf die Bank bringen.

Du kannst dein Haus mit einer Alarmanlage sichern, oder dir einen Hund halten- der bellt dann und die meisten Einbrecher flüchten aufgrund dessen schon.

Die Ideen, die du hast, sind wirklich nicht realitätsbezogen. Auch wenn der Einbrecher kein Recht hat, in dein Haus einzudringen, hast du ihm nicht in Selbstjustiz die Todesstrafe zu verhängen.
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#300917) Verfasst am: 05.06.2005, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
gut pfeile aus der wand wäre vielleicht bisschen komisch.

aber was ist, wenn ich die klinke an meiner kellertüre unter starkstrom setze?
rettungssanitäter kommen ja normalerweise durch die haustüre.

oder was ist, wenn mein schrank mit den wertvollen münzen unter starkstrom steht? die müssen ja selten vom notarzt berührt werden.....


Das wäre alles m.E. strafbar. Denn an eine Kellertüre können auch Jugendliche gehen, die sich einen Scherz erlauben wollen. Und deine Münzen kannst du auf die Bank bringen.

Du kannst dein Haus mit einer Alarmanlage sichern, oder dir einen Hund halten- der bellt dann und die meisten Einbrecher flüchten aufgrund dessen schon.

Die Ideen, die du hast, sind wirklich nicht realitätsbezogen. Auch wenn der Einbrecher kein Recht hat, in dein Haus einzudringen, hast du ihm nicht in Selbstjustiz die Todesstrafe zu verhängen.



das die institutionen der europäischen rechtsstaaten das so sehen befürchte ich auch.
trotzdem sollte es sich jeder einbrecher mehrmals überlegen, ob er sicher ist, dass mich das zurückhält....

und das mit den jugendlichen ist ja wohl ein quatsch! jeder weiss doch, dass junge menschen stromstösse viel besser vertragen als rumänen Suspekt
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#300920) Verfasst am: 05.06.2005, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
gut pfeile aus der wand wäre vielleicht bisschen komisch.

aber was ist, wenn ich die klinke an meiner kellertüre unter starkstrom setze?
rettungssanitäter kommen ja normalerweise durch die haustüre.

oder was ist, wenn mein schrank mit den wertvollen münzen unter starkstrom steht? die müssen ja selten vom notarzt berührt werden.....


Das wäre alles m.E. strafbar. Denn an eine Kellertüre können auch Jugendliche gehen, die sich einen Scherz erlauben wollen. Und deine Münzen kannst du auf die Bank bringen.

Du kannst dein Haus mit einer Alarmanlage sichern, oder dir einen Hund halten- der bellt dann und die meisten Einbrecher flüchten aufgrund dessen schon.

Die Ideen, die du hast, sind wirklich nicht realitätsbezogen. Auch wenn der Einbrecher kein Recht hat, in dein Haus einzudringen, hast du ihm nicht in Selbstjustiz die Todesstrafe zu verhängen.



das die institutionen der europäischen rechtsstaaten das so sehen befürchte ich auch.
trotzdem sollte es sich jeder einbrecher mehrmals überlegen, ob er sicher ist, dass mich das zurückhält....

und das mit den jugendlichen ist ja wohl ein quatsch! jeder weiss doch, dass junge menschen stromstösse viel besser vertragen als rumänen Suspekt

Und wenn man ein Warnschild aufhängt?
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Eifellady
Weiße Haifelbestie



Anmeldungsdatum: 19.11.2003
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Wohnort: Wildnis der Eifel

Beitrag(#300921) Verfasst am: 05.06.2005, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
gut pfeile aus der wand wäre vielleicht bisschen komisch.

aber was ist, wenn ich die klinke an meiner kellertüre unter starkstrom setze?
rettungssanitäter kommen ja normalerweise durch die haustüre.

oder was ist, wenn mein schrank mit den wertvollen münzen unter starkstrom steht? die müssen ja selten vom notarzt berührt werden.....


Das wäre alles m.E. strafbar. Denn an eine Kellertüre können auch Jugendliche gehen, die sich einen Scherz erlauben wollen. Und deine Münzen kannst du auf die Bank bringen.

Du kannst dein Haus mit einer Alarmanlage sichern, oder dir einen Hund halten- der bellt dann und die meisten Einbrecher flüchten aufgrund dessen schon.

Die Ideen, die du hast, sind wirklich nicht realitätsbezogen. Auch wenn der Einbrecher kein Recht hat, in dein Haus einzudringen, hast du ihm nicht in Selbstjustiz die Todesstrafe zu verhängen.



das die institutionen der europäischen rechtsstaaten das so sehen befürchte ich auch.
trotzdem sollte es sich jeder einbrecher mehrmals überlegen, ob er sicher ist, dass mich das zurückhält....


Klar, du kannst das natürlich machen- doch wirst du dann bestraft - vielleicht härter als der Einbrecher.

Zitat:

und das mit den jugendlichen ist ja wohl ein quatsch! jeder weiss doch, dass junge menschen stromstösse viel besser vertragen als rumänen Suspekt


Ich hoffe mal für dich, dass das jetzt nur ein mehr als geschmackloser *Witz* war. Böse
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
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Beitrag(#300924) Verfasst am: 05.06.2005, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

Savar hat folgendes geschrieben:

Und wenn man ein Warnschild aufhängt?



das könnte der einbrecher ja auch lesen.
und dann kommt er am nächsten tag mit gummisohlen und lacht sich schlapp Traurig



@lady:
alle meine witze sind geschmacklos zwinkern
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#300930) Verfasst am: 05.06.2005, 01:09    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Savar hat folgendes geschrieben:

Und wenn man ein Warnschild aufhängt?



das könnte der einbrecher ja auch lesen.
und dann kommt er am nächsten tag mit gummisohlen und lacht sich schlapp Traurig



Es reicht ja eine einfache Warnung, wie "Vorsicht: Lebensgefahr! Betreten auf eigene Gefahr". Dann baut man ein paar fiese Fallen ein, auf die sich der Einbrecher nicht einstellen kann.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#300932) Verfasst am: 05.06.2005, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

und wie sieht das ganze aus, wenn ein einbrecher durch meinen keller/waschküche ins haus eindringt, dort zufällig in eine pfütze tritt, die wohl auf meine nicht ganz dichte waschmaschine zurückzuführen ist, und dann eine geschossen bekommt, weil wieder zufällig ein stromkabel in die pfütze fällt, das sich durch den windstoss der türöffnung gelöst hat?




darf ich eigentlich fässer mit diesem radioaktiv-symbol im garten lagern ohne meinen nachbarn genaue auskunft über den inhalt zu geben? Cool
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Galaxisherrschers Katze
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Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#300936) Verfasst am: 05.06.2005, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich darf man Einbrecher nicht einfach umbringen, aber gibt es nicht auch ein Recht auf Verteidigung des Eigentums?
Wenn man nun seinen ganzen Schätze unten im Kerker versteckt, wo normalerweise keiner hinkommt, dann kann man sie doch auch mit Fallen sichern, zumal die Felskugel ja nur ausgelöst wird, wenn der Dieb wirklich was mitnimmt... Lachen

hacketaler hat folgendes geschrieben:
und wie sieht das ganze aus, wenn ein einbrecher durch meinen keller/waschküche ins haus eindringt, dort zufällig in eine pfütze tritt, die wohl auf meine nicht ganz dichte waschmaschine zurückzuführen ist, und dann eine geschossen bekommt, weil wieder zufällig ein stromkabel in die pfütze fällt, das sich durch den windstoss der türöffnung gelöst hat?

Wie ich schon sagte, in Usaland kannst du dafür wegen Fahrlässigkeit verklagt werden... Nein

Mir fällt gerade ein, dass wir als Kinder aus giftigen Pflanzen Saft gemacht haben und ihn dann bei uns ins Zimmer gestellt, damit ein Einbrecher ihn trinkt und daran stirbt... Gröhl...
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#300968) Verfasst am: 05.06.2005, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Selbstverständlich darf man Einbrecher nicht einfach umbringen, aber gibt es nicht auch ein Recht auf Verteidigung des Eigentums?

Auch dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Man darf sein Eigentum gegen Wegnahme sichern, zu diesem Zweck aber einen gezielten Angriff gegen das Leben eines möglichen Diebes zu unternehmen, überschreitet die Verhältnismäßigkeit zweifellos bei weitem.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Reschi
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Anmeldungsdatum: 09.09.2004
Beiträge: 3073

Beitrag(#300982) Verfasst am: 05.06.2005, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Savar hat folgendes geschrieben:


Es reicht ja eine einfache Warnung, wie "Vorsicht: Lebensgefahr! Betreten auf eigene Gefahr". Dann baut man ein paar fiese Fallen ein, auf die sich der Einbrecher nicht einstellen kann.


Jap, das sollte doch dann eigentlich erlaubt sein, oder ?

Die Idee mit den Pfeilen aus der Wand finde ich übrigens sehr gut Cool
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Mario Hahna
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Beitrag(#301015) Verfasst am: 05.06.2005, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:

Mir fällt gerade ein, dass wir als Kinder aus giftigen Pflanzen Saft gemacht haben und ihn dann bei uns ins Zimmer gestellt, damit ein Einbrecher ihn trinkt und daran stirbt... Gröhl...


Der Fall steht in jedem Strafrechtslehrbuch ^_^
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Galaxisherrschers Katze
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Beiträge: 5018

Beitrag(#301017) Verfasst am: 05.06.2005, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Selbstverständlich darf man Einbrecher nicht einfach umbringen, aber gibt es nicht auch ein Recht auf Verteidigung des Eigentums?

Auch dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Man darf sein Eigentum gegen Wegnahme sichern, zu diesem Zweck aber einen gezielten Angriff gegen das Leben eines möglichen Diebes zu unternehmen, überschreitet die Verhältnismäßigkeit zweifellos bei weitem.

Klar, meine ich auch, ist ja auch mehr eine theoretische Frage (Ich hab ja auch gar nichts, was es wert wäre so radikal geschützt zu werden).
Aber wenn man einen Einbrecher erwischt und ihm eins überbrät, fällt das noch unter Notwehr? Man könnte sich ja auch damit rausreden, dass man sich bedroht gefühlt hat. Wie weit darf man beim vorbeugenden Schutz der eigenen Person eigentlich gehen? Dürfte man sich mit einem tödlichen Virus infizieren, gegen das man immun ist, um gegen Vergewaltiger vorzugehen?
Thao hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:

Mir fällt gerade ein, dass wir als Kinder aus giftigen Pflanzen Saft gemacht haben und ihn dann bei uns ins Zimmer gestellt, damit ein Einbrecher ihn trinkt und daran stirbt... Gröhl...


Der Fall steht in jedem Strafrechtslehrbuch ^_^

Und, wie wird entschieden?
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Ralf Rudolfy
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Beiträge: 26674

Beitrag(#301032) Verfasst am: 05.06.2005, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Aber wenn man einen Einbrecher erwischt und ihm eins überbrät, fällt das noch unter Notwehr? Man könnte sich ja auch damit rausreden, dass man sich bedroht gefühlt hat. Wie weit darf man beim vorbeugenden Schutz der eigenen Person eigentlich gehen?

Wahrscheinlich fällt das unter Notwehr; normalerweise wird einem zugute gehalten, daß man sich bei einer Notwehrsituation in einer Ausnahmesituation befindet, für die man in der Regel nicht trainiert ist und daß man demnach in einem bestimmten Rahmen auch überreagieren kann. Zu bedenken ist jedoch: Notwehr ist immer die Abwehr einer gegenwärtigen Bedrohung. Einem Einbrecher, der bereits mit der Beute am Türmen ist, noch eine überzubraten, fällt eindeutig nicht mehr unter Notwehr.
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Mario Hahna
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Beitrag(#301034) Verfasst am: 05.06.2005, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:

Und, wie wird entschieden?


Hmm, BGH 43, 177, afaik kam es nicht zu Verwirklichung und der BGH hat nicht abschließend entschieden. Naheliegend ist die Annahme mittelbarer Täterschaft. Somit ist, sollte der Einbrecher ums Leben kommen, eine Strafbarkeit wegen Totschlags möglich (Notwehr scheitert wohl an der Erforderlichkeit, aber wäre im Einzelfall genau zu prüfen).

edit: hier das Urteil, ich lese es gerade... http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bs043177.html

edit2: ja, kam nicht zur Verwirklichung. Der BGH hat auch Versuch abgelehnt. Kommt es aber zur Verwirklichung, s.o.


Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 05.06.2005, 14:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Galaxisherrschers Katze
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Beitrag(#301035) Verfasst am: 05.06.2005, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Aber wenn man einen Einbrecher erwischt und ihm eins überbrät, fällt das noch unter Notwehr? Man könnte sich ja auch damit rausreden, dass man sich bedroht gefühlt hat. Wie weit darf man beim vorbeugenden Schutz der eigenen Person eigentlich gehen?

Wahrscheinlich fällt das unter Notwehr; normalerweise wird einem zugute gehalten, daß man sich bei einer Notwehrsituation in einer Ausnahmesituation befindet, für die man in der Regel nicht trainiert ist und daß man demnach in einem bestimmten Rahmen auch überreagieren kann. Zu bedenken ist jedoch: Notwehr ist immer die Abwehr einer gegenwärtigen Bedrohung. Einem Einbrecher, der bereits mit der Beute am Türmen ist, noch eine überzubraten, fällt eindeutig nicht mehr unter Notwehr.

Man darf ihn auch nicht festhalten, weil das Freiheitsberaubung wäre...
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