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Tote Einbrecher
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#301036) Verfasst am: 05.06.2005, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Aber wenn man einen Einbrecher erwischt und ihm eins überbrät, fällt das noch unter Notwehr? Man könnte sich ja auch damit rausreden, dass man sich bedroht gefühlt hat. Wie weit darf man beim vorbeugenden Schutz der eigenen Person eigentlich gehen?

Wahrscheinlich fällt das unter Notwehr; normalerweise wird einem zugute gehalten, daß man sich bei einer Notwehrsituation in einer Ausnahmesituation befindet, für die man in der Regel nicht trainiert ist und daß man demnach in einem bestimmten Rahmen auch überreagieren kann. Zu bedenken ist jedoch: Notwehr ist immer die Abwehr einer gegenwärtigen Bedrohung. Einem Einbrecher, der bereits mit der Beute am Türmen ist, noch eine überzubraten, fällt eindeutig nicht mehr unter Notwehr.

Man darf ihn auch nicht festhalten, weil das Freiheitsberaubung wäre...

Doch, das darf man sehr wohl.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#301037) Verfasst am: 05.06.2005, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Aber wenn man einen Einbrecher erwischt und ihm eins überbrät, fällt das noch unter Notwehr? Man könnte sich ja auch damit rausreden, dass man sich bedroht gefühlt hat. Wie weit darf man beim vorbeugenden Schutz der eigenen Person eigentlich gehen?

Wahrscheinlich fällt das unter Notwehr; normalerweise wird einem zugute gehalten, daß man sich bei einer Notwehrsituation in einer Ausnahmesituation befindet, für die man in der Regel nicht trainiert ist und daß man demnach in einem bestimmten Rahmen auch überreagieren kann. Zu bedenken ist jedoch: Notwehr ist immer die Abwehr einer gegenwärtigen Bedrohung. Einem Einbrecher, der bereits mit der Beute am Türmen ist, noch eine überzubraten, fällt eindeutig nicht mehr unter Notwehr.


Doch, natürlich fällt das unter Notwehr. Es kann sogar gerechtfertigt sein, auf einen mit der Beute fliehenden Einbrecher zu schießen (im Einzelfall natürlich genau zu prüfen). Der gegenwärtige Angriff auf das Eigentum liegt solange vor, wie der Einbrecher im Besitz der Beute ist und diese nicht gesichert hat.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#301039) Verfasst am: 05.06.2005, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Aber wenn man einen Einbrecher erwischt und ihm eins überbrät, fällt das noch unter Notwehr? Man könnte sich ja auch damit rausreden, dass man sich bedroht gefühlt hat. Wie weit darf man beim vorbeugenden Schutz der eigenen Person eigentlich gehen?

Wahrscheinlich fällt das unter Notwehr; normalerweise wird einem zugute gehalten, daß man sich bei einer Notwehrsituation in einer Ausnahmesituation befindet, für die man in der Regel nicht trainiert ist und daß man demnach in einem bestimmten Rahmen auch überreagieren kann. Zu bedenken ist jedoch: Notwehr ist immer die Abwehr einer gegenwärtigen Bedrohung. Einem Einbrecher, der bereits mit der Beute am Türmen ist, noch eine überzubraten, fällt eindeutig nicht mehr unter Notwehr.

Man darf ihn auch nicht festhalten, weil das Freiheitsberaubung wäre...

Doch, das darf man sehr wohl.


Exakt, § 127 I STPO.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#301042) Verfasst am: 05.06.2005, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:


Doch, natürlich fällt das unter Notwehr. Es kann sogar gerechtfertigt sein, auf einen mit der Beute fliehenden Einbrecher zu schießen (im Einzelfall natürlich genau zu prüfen). Der gegenwärtige Angriff auf das Eigentum liegt solange vor, wie der Einbrecher im Besitz der Beute ist und diese nicht gesichert hat.

Das stellt aber m.E. einen Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit dar. Selbst die Polizei darf nur schießen, insofern es nötig ist, jemanden an der Fortsetzung der Flucht zu hindern. Daß diese Auslegung des Notwehrbegriffs auch jedermann zugestanden wird, halte ich für sehr fraglich.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#301045) Verfasst am: 05.06.2005, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Diskussion hatten wir schonmal, ich suche es raus. Im Rahmen der Notwehr findet keine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt.

Für die Polizei gelten andere Regeln (siehe auch EMRK).

edit: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=7861&highlight=notwehr
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#301051) Verfasst am: 05.06.2005, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Aber wenn man einen Einbrecher erwischt und ihm eins überbrät, fällt das noch unter Notwehr? Man könnte sich ja auch damit rausreden, dass man sich bedroht gefühlt hat. Wie weit darf man beim vorbeugenden Schutz der eigenen Person eigentlich gehen?

Wahrscheinlich fällt das unter Notwehr; normalerweise wird einem zugute gehalten, daß man sich bei einer Notwehrsituation in einer Ausnahmesituation befindet, für die man in der Regel nicht trainiert ist und daß man demnach in einem bestimmten Rahmen auch überreagieren kann. Zu bedenken ist jedoch: Notwehr ist immer die Abwehr einer gegenwärtigen Bedrohung. Einem Einbrecher, der bereits mit der Beute am Türmen ist, noch eine überzubraten, fällt eindeutig nicht mehr unter Notwehr.

Man darf ihn auch nicht festhalten, weil das Freiheitsberaubung wäre...

Doch, das darf man sehr wohl.

Das führt dann zu der Frage, wenn man einen Einbrecher erwischt und ihn stellen könnte, ihn aber laufen lässt, zahlt dann die Versicherung? Muss man eventuell sogar eine Anzeige wegen Strafvereitlung befürchten?
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#301053) Verfasst am: 05.06.2005, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Das führt dann zu der Frage, wenn man einen Einbrecher erwischt und ihn stellen könnte, ihn aber laufen lässt, zahlt dann die Versicherung? Muss man eventuell sogar eine Anzeige wegen Strafvereitlung befürchten?

Erstens kann die Versicherung kaum beurteilen, ob man imstande geswesen wäre, den Einbrecher zu erwischen.
Zweitens kann es keine Strafvereitelung sein, da man ja niemanden aktiv daran gehindert hat, den Einbrecher zu erwischen.
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Rene Hartmann
Säkular? Na klar!



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#301077) Verfasst am: 05.06.2005, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:


Doch, natürlich fällt das unter Notwehr. Es kann sogar gerechtfertigt sein, auf einen mit der Beute fliehenden Einbrecher zu schießen (im Einzelfall natürlich genau zu prüfen). Der gegenwärtige Angriff auf das Eigentum liegt solange vor, wie der Einbrecher im Besitz der Beute ist und diese nicht gesichert hat.

Das stellt aber m.E. einen Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit dar. Selbst die Polizei darf nur schießen, insofern es nötig ist, jemanden an der Fortsetzung der Flucht zu hindern. Daß diese Auslegung des Notwehrbegriffs auch jedermann zugestanden wird, halte ich für sehr fraglich.


StGB § 23 hat folgendes geschrieben:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Könnte man so verstehen, dass Schießen dann gerechtfertigt wäre, wenn es kein anderes Mittel gibt, den Einbrecher aufzuhalten.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Wohnort: MG

Beitrag(#301080) Verfasst am: 05.06.2005, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, allerdings ist der Waffenbesitz strafbar.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Tassilo
Deaktiviert



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Beitrag(#301081) Verfasst am: 05.06.2005, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ja, allerdings ist der Waffenbesitz strafbar.


Es gibt die Möglichkeit, Waffen legal zu besitzen.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#301084) Verfasst am: 05.06.2005, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ja, allerdings ist der Waffenbesitz strafbar.


Es gibt die Möglichkeit, Waffen legal zu besitzen.

Ja, aber auch dann darfst du sie nicht daheim aufbewahren, außer es ist eine Armbrust (-> Änderung des Waffengesetzes 2004)
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#301091) Verfasst am: 05.06.2005, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Waffengesetz
§36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

Interessant ist auch
§4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
... bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist.
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#301093) Verfasst am: 05.06.2005, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:

Man darf ihn auch nicht festhalten, weil das Freiheitsberaubung wäre...

Doch, das darf man sehr wohl.


Exakt, § 127 I STPO.

Dann könnte man auch bei sich zu Hause einen dieser selbstversiegelnden Tresorräume haben, solange man sicher stellt, dass der Täter schnellstmöglicht der Staatsgewalt übergeben würde und darin nicht krepiert?
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Das führt dann zu der Frage, wenn man einen Einbrecher erwischt und ihn stellen könnte, ihn aber laufen lässt, zahlt dann die Versicherung? Muss man eventuell sogar eine Anzeige wegen Strafvereitlung befürchten?

Erstens kann die Versicherung kaum beurteilen, ob man imstande geswesen wäre, den Einbrecher zu erwischen.

Der Einbrecher könnte es... zwinkern
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ja, allerdings ist der Waffenbesitz strafbar.


Es gibt die Möglichkeit, Waffen legal zu besitzen.

Ja, aber auch dann darfst du sie nicht daheim aufbewahren, außer es ist eine Armbrust (-> Änderung des Waffengesetzes 2004)

Also, alle Armbrüste anschaffen gehen... Cool
Küchenmesser etc. dürften auch durchgehen.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#301100) Verfasst am: 05.06.2005, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:

StGB § 23 hat folgendes geschrieben:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Könnte man so verstehen, dass Schießen dann gerechtfertigt wäre, wenn es kein anderes Mittel gibt, den Einbrecher aufzuhalten.

Bin kein Jurist, würde mich aber sehr wundern, wenn das so interpretiert wird. Der weglaufende Einbrecher begeht keinen gegenwärtigen Angriff und man muss keinen Angriff von sich oder einem anderen abwenden.

[quote=Thao"]
Doch, natürlich fällt das unter Notwehr. Es kann sogar gerechtfertigt sein, auf einen mit der Beute fliehenden Einbrecher zu schießen (im Einzelfall natürlich genau zu prüfen). Der gegenwärtige Angriff auf das Eigentum liegt solange vor, wie der Einbrecher im Besitz der Beute ist und diese nicht gesichert hat.[/quote]
Angriff auf das Eigentum, aber nicht auf eine Person.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#301140) Verfasst am: 05.06.2005, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer, lies doch bitte den verlinkten Thread.
§ 32 StGB fordert keinen Angriff auf eine Person, sondern auf ein geschütztes Rechtsgut einer Person. Alles bereits im verlinkten Thread erklärt und absolut korrekt.
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#301145) Verfasst am: 05.06.2005, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt geistiges Eigentum auch als geschützes Rechtsgut?
(Ich stell mir das sehr ulkig vor, wenn, sagen wir mal, Bill Gates zu einem Raubkopierer ghet und ihm eine reinhaut... zynisches Grinsen )
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Zonk
liederlicher Lump



Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Sachsen

Beitrag(#301171) Verfasst am: 05.06.2005, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Gilt geistiges Eigentum auch als geschützes Rechtsgut?
(Ich stell mir das sehr ulkig vor, wenn, sagen wir mal, Bill Gates zu einem Raubkopierer ghet und ihm eine reinhaut... zynisches Grinsen )


"Raubkopierer". Das Wort alleine ist schon paradox. Wie kann man etwas rauben, was (fast) aufwandslos vervielfältigt (kopiert) werden kann?
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#301180) Verfasst am: 05.06.2005, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zonk hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Gilt geistiges Eigentum auch als geschützes Rechtsgut?
(Ich stell mir das sehr ulkig vor, wenn, sagen wir mal, Bill Gates zu einem Raubkopierer ghet und ihm eine reinhaut... zynisches Grinsen )


"Raubkopierer". Das Wort alleine ist schon paradox. Wie kann man etwas rauben, was (fast) aufwandslos vervielfältigt (kopiert) werden kann?

Wie heißt eigentlich der korrekte Ausdruck dafür? Raub ist es ja offensichtlich nicht. Einfach nur "Verstoß gegen das Urheberrecht"?
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Zonk
liederlicher Lump



Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Sachsen

Beitrag(#301184) Verfasst am: 05.06.2005, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Wie heißt eigentlich der korrekte Ausdruck dafür? Raub ist es ja offensichtlich nicht. Einfach nur "Verstoß gegen das Urheberrecht"?

Würde ich nicht sagen. "Raubkopie" ist eine abwertende Konstruktion der Softwaremonopolisten und Musikindustrie, um eine Unrechtmäßigkeit zu implizieren, wo keine existiert.
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fornit
Kaktus



Anmeldungsdatum: 06.10.2003
Beiträge: 552
Wohnort: Wohn ich in der Wüste oder andersum?

Beitrag(#301188) Verfasst am: 05.06.2005, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

ich glaube das gesuchte fachwort ist "kopie" Cool
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#301196) Verfasst am: 05.06.2005, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso darf ich einen Einbrecher oder Jemanden der mir mit der Hand in die Tasche fährt nicht mit Gewalt daran hindern mein Eigentum zu klauen?
Die Flucht ändert nichts daran dass er später mein Zeug hat und ich nix.
Ich habe zwar eine humanistische Grundhaltung, werte aber mein Eigentum, höher als die Gesundheit und eines Diebes.
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Zonk
liederlicher Lump



Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Sachsen

Beitrag(#301252) Verfasst am: 05.06.2005, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Ich habe zwar eine humanistische Grundhaltung, werte aber mein Eigentum, höher als die Gesundheit und eines Diebes.

Dann hast du keine humanistische Grundhaltung. Dein Eigentum kann ersetzt werden (notfalls von deiner Versicherung), die Gesundheit des Diebes unter Umständen nicht.
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#301263) Verfasst am: 05.06.2005, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zonk hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Ich habe zwar eine humanistische Grundhaltung, werte aber mein Eigentum, höher als die Gesundheit und eines Diebes.

Dann hast du keine humanistische Grundhaltung. Dein Eigentum kann ersetzt werden (notfalls von deiner Versicherung), die Gesundheit des Diebes unter Umständen nicht.



die versicherung musst du mir erst zeigen, die dein verlorenes eigentum 1:1 ersetzt.

viele dinge, an denen leute hängen haben keinen oder nur geringe marktwerte. versicherungen ersetzen aber in form von cash.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#301295) Verfasst am: 06.06.2005, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Wieso darf ich einen Einbrecher oder Jemanden der mir mit der Hand in die Tasche fährt nicht mit Gewalt daran hindern mein Eigentum zu klauen?
Die Flucht ändert nichts daran dass er später mein Zeug hat und ich nix.
Ich habe zwar eine humanistische Grundhaltung, werte aber mein Eigentum, höher als die Gesundheit und eines Diebes.


Darfst du doch.
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Holly Blue
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 2684

Beitrag(#301378) Verfasst am: 06.06.2005, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hihihi Ich lach mir hier echt halb tot.
Wer von euch befürchtet denn in naher Zukunft einen Einbruch?

Also ich hab einen abgelegenen Gemüsegarten. Der ist ca. 1 km von meinem Domizil entfernt. Und um mein Gemüse zu verteidigen (vor Hasen u./o. Unbefugten) hab ich nen Stromzaun gespannt, auf dem 'n bissle mehr Spannung als normal ist. zwinkern
Aber jeden, der mein Garten berauben will, legt es erstmal aufn Boden. Soll ja auch so sein. Vermutlich wird er da dann auch ne halbe Stunde liegen, bevor er seine Beine wieder spürt.... zynisches Grinsen
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#301541) Verfasst am: 06.06.2005, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich lach mir hier echt halb tot.
Wer von euch befürchtet denn in naher Zukunft einen Einbruch?


Es sind ja immer die Anderen die unangeschnallt durch die Frontscheibe fliegen, vom Pittbull gebißen werden, nen Infarkt bekommen, ausgeraubt werden,...
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alfons
Bär



Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 1167

Beitrag(#301556) Verfasst am: 06.06.2005, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Holly Blue hat folgendes geschrieben:

Also ich hab einen abgelegenen Gemüsegarten. Der ist ca. 1 km von meinem Domizil entfernt. Und um mein Gemüse zu verteidigen (vor Hasen u./o. Unbefugten) hab ich nen Stromzaun gespannt, auf dem 'n bissle mehr Spannung als normal ist. zwinkern
Aber jeden, der mein Garten berauben will, legt es erstmal aufn Boden. Soll ja auch so sein. Vermutlich wird er da dann auch ne halbe Stunde liegen, bevor er seine Beine wieder spürt.... zynisches Grinsen


Auch das ist schon wieder ein Fall am Rande des Möglichen. Gesetzt den Fall, ein herzkranker Spaziergänger kommt zufällig an deinen Draht - zisch - Exitus - die Witwe liest dein Posting im Freigeisterhaus - kannste froh sein, dass du einen gut funktionierenden Nick hast.

Andernfalls - Prozess am Hals.

Alfons
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Holly Blue
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 2684

Beitrag(#301575) Verfasst am: 06.06.2005, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hihi, tja, deshalb bin ich ja froh, dass ich so einen gutfunktionierenden Nick habe Lachen
Da muss es wohl einen Kurzschluß gegeben habe, liebe Frau, ich kann da nichts dafür.... zynisches Grinsen

Hmm, das wäre aber schon seltsam, wenn ein armer Rentner mitten über ein unebenes Ackerland spaziert, obwohl doch 50m nebenan der "Fußweg"(auch nicht wirklich ein guter Weg) ist. Mit den Augen rollen
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#301596) Verfasst am: 06.06.2005, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

ausserdem helfen stromstösse doch bei herzproblemen Lachen
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#301598) Verfasst am: 06.06.2005, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
ausserdem helfen stromstösse doch bei herzproblemen Lachen

Jaja. Und Schläge auf den Hinterkopf erhöhen das Denkvermögen. Gelobt sei, was hart macht.
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