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Die krassesten Verfassungen

 
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Hannibal
Freiheitskämpfer



Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 5062
Wohnort: Wien

Beitrag(#313715) Verfasst am: 10.07.2005, 01:22    Titel: Die krassesten Verfassungen Antworten mit Zitat

Hab eh schon mal den Link angegeben. http://www.verfassungen.de/

Wer findet die reaktionärste Verfassung des 20. Jahrhunderts?

Ich hätte da mal ein paar Kandidaten gefunden:

Zum Beispiel hier ein kleiner Ausschnitt aus der griechischen Verfassung von 1911:

Zitat:
Im Namen der Heiligen, Wesensgleichen und unteilbaren Dreifaltigkeit; die Zweite Nationalversammlung der Griechen in Athen beschließt:

D i e R e l i g i o n

Artikel 1. Die herrschende Religion in Griechenland ist die der orientalisch orthodoxen Kirche Christi. Jede andere bekannte Religion wird geduldet und die Ausübung ihres Kultus von den Gesetzen geschützt, aber die Proselytenmacherei ist verboten, ebenso jedes andere Unternehmen gegen die die herrschende Religion.

Artikel 2. Die orthodoxe Kirche Griechenlands bleibt, indem sie als Haupt unseres Herrn Jesus Christus anerkennt, hinsichtlich ihrer Lehre mit der Großen Kirche von Konstantinopel vereinigt, sowie mit jeder anderen Kirche Christi, die die nämliche Lehre bekennt; sie bewahrt unerschütterlich wie diese Kirchen die heiligen apostolischen Kanons, die von den ökumenischen Konzilen aufgestellten Kanons und die heiligen Traditionen; sie ist autokrephal, denn sie übt unabhängig von jeder anderen Kirche ihre souveränen Rechte ausübt, und wird geleitet von einer Heiligen Synode aus Prälaten. Die Diener aller geduldeten Religionen unterstehen der nämlichen Aufsicht seitens des Staates wie die Diener der herrschenden Religion.


Aus der Verfassung der Slowakei 1939 (unter dem berüchtigten Tiso):

Zitat:
Das slowakische Volk unter der Schirmherrschaft Gottes des Allmächtigen blieb jahrhundertelang auf dem ihm bestimmten Lebensraum erhalten, wo es sich mit Seiner Hilfe, von dem alle Macht und Recht herkommen, seinen freien Slowakischen Staat errichtet hat.

Der Slowakische Staat vereinigt nach natürlichem Recht alle moralischen und wirtschaftlichen Kräfte des Volkes in einer christlichen und nationalen Gemeinschaft, tun in ihr soziale Gegensätze und gemeinsam sich kreuzende Interessen aller Standes- und Interessensgemeinschaften in die richtige Bahn zu steuern und um als Vollzieher einer sozialen Gerechtigkeit und als Hüter des Allgemeinwohls in harmonischer Einheit mittels moralischer und politischer Fortentwicklung den Höhepunkt der Gesellschaft und der Einzelnen zu erreichen.

_________________
Meinungsfreiheit ausnahmslos für alle! Auch für Nazis!
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Hannibal
Freiheitskämpfer



Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 5062
Wohnort: Wien

Beitrag(#313717) Verfasst am: 10.07.2005, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Tisos Verfassung zum Thema "Religionsfreiheit" widerspricht sich selbst:

Zitat:

§ 88. Jedem ist das Recht gesichert, frei seine religiösen Pflichten zu erfüllen, sofern es nicht gegen die Gesetzesbestimmungen, die öffentliche Ordnung und christliche Sitten verstößt.


Die "christlichen Sitten"... Mit den Augen rollen

Man könnte diesen Satz auch so formulieren:

Zitat:

Jedem ist das Recht gesichert, frei seine religiösen Pflichten zu erfüllen, solange er ein braves katholisches Kirchenschaf ist

_________________
Meinungsfreiheit ausnahmslos für alle! Auch für Nazis!
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#313740) Verfasst am: 10.07.2005, 02:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wär's mit dem Grundgesetz? Es wurde anders als die Reichsverfassungen von 1849 und 1919 nicht von einer durch das Volk gewählten Nationalversammlung, sondern von dazu nicht legitimierten Vertretern der Länderparlamente beschlossen, es hat das volksgewählte Staatsoberhaupt, den Volksentscheid, die Abhängigkeit des Kanzlers vom Vertrauen des Parlaments und die Ministerverantwortlichkeit wieder abgeschafft und ist damit auf den Stand des Kaiserreiches zurückgekehrt, es kennt keine Gewaltenteilung und ist damit hinter den Stand des Kaiserreiches zurückgefallen, es hat den Reichstag des Heiligen Römischen Reiches in Gestalt des Bundesrates als eines nicht vom Volk gewählten Gesandtenkongresses der Landesfürsten (Ministerpräsidenten) wiedereingeführt, der Gesetzesbeschlüsse des gewählten Parlaments vorübergehend blockieren, wenn nicht sogar dauerhaft zum Scheitern bringen kann -womit die nicht gewählte Kammer größere Machtbefugnisse besitzt als die gewählte-, es hat die Privilegien der Kirchen auf dem Stande des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 zementiert, es hat die Mitwirkung des Volkes an der Macht im Staate auf eine einzige Wahl -die zum Bundestag- alle vier Jahre begrenzt, die sich noch dazu lediglich in der Möglichkeit erschöpft, eine von mehreren durch die Parteien vorgegebene Listen zu genehmigen, und es hat verboten, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt zu werden, ob es überhaupt dessen Zustimmung findet. Gibt es in Europa westlich von Weißrussland eine noch weniger demokratische Verfassung?
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#313766) Verfasst am: 10.07.2005, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

In einer Sendung des DeutschlandRadios habe ich mal gehört, dass in Griechenland vor einer Wahl in den Messen Wahlempfehlungen an die Gläubigen abgegeben werden. Als Dank dafür unterstützen dann die Politiker die Arbeit des Geistlichen. Da die Griechen so gläubig sind, kann es sich kein Politiker erlauben auf eine solche "Unterstützung" zu verzichten und somit auch keine antireligiöse Position vertreten. Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass sich an dieser Situation bald etwas ändern wird.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#313896) Verfasst am: 10.07.2005, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja, in weiten Teilen Bayerns ist (bzw war ) das ja nicht anders ....
Nur wundern zwinkern
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#313903) Verfasst am: 10.07.2005, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lang schon hab ich die slowakische Verfassung gesucht!

Danke kossuth Küßchen
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Kadaj
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Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 674

Beitrag(#313907) Verfasst am: 10.07.2005, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Wie wär's mit dem Grundgesetz? Es wurde anders als die Reichsverfassungen von 1849 und 1919 nicht von einer durch das Volk gewählten Nationalversammlung, sondern von dazu nicht legitimierten Vertretern der Länderparlamente beschlossen, es hat das volksgewählte Staatsoberhaupt, den Volksentscheid, die Abhängigkeit des Kanzlers vom Vertrauen des Parlaments und die Ministerverantwortlichkeit wieder abgeschafft und ist damit auf den Stand des Kaiserreiches zurückgekehrt, es kennt keine Gewaltenteilung und ist damit hinter den Stand des Kaiserreiches zurückgefallen, es hat den Reichstag des Heiligen Römischen Reiches in Gestalt des Bundesrates als eines nicht vom Volk gewählten Gesandtenkongresses der Landesfürsten (Ministerpräsidenten) wiedereingeführt, der Gesetzesbeschlüsse des gewählten Parlaments vorübergehend blockieren, wenn nicht sogar dauerhaft zum Scheitern bringen kann -womit die nicht gewählte Kammer größere Machtbefugnisse besitzt als die gewählte-, es hat die Privilegien der Kirchen auf dem Stande des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 zementiert, es hat die Mitwirkung des Volkes an der Macht im Staate auf eine einzige Wahl -die zum Bundestag- alle vier Jahre begrenzt, die sich noch dazu lediglich in der Möglichkeit erschöpft, eine von mehreren durch die Parteien vorgegebene Listen zu genehmigen, und es hat verboten, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt zu werden, ob es überhaupt dessen Zustimmung findet. Gibt es in Europa westlich von Weißrussland eine noch weniger demokratische Verfassung?


Der Artikel 146 im GG ermöglicht ja eine Verfassungsgebung durch das Volk. Nur leider steht da nicht geschrieben, was geschehen muß, damit es zu einer Nationalversammlung oder einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung kommt. Und die Bundesregierung wird wohl - welche Parteien auch immer Ämter in ihr bekleidet - nicht auf die Idee kommen, sich selbst abzuschaffen.

Manche meinen ja, die EU-Verfassung würde auch dazu dienen, solchen "nationalen Verfassungswechseln" jede Möglichkeit zu nehmen. skeptisch
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#313916) Verfasst am: 10.07.2005, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Kadaj hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Wie wär's mit dem Grundgesetz? Es wurde anders als die Reichsverfassungen von 1849 und 1919 nicht von einer durch das Volk gewählten Nationalversammlung, sondern von dazu nicht legitimierten Vertretern der Länderparlamente beschlossen, es hat das volksgewählte Staatsoberhaupt, den Volksentscheid, die Abhängigkeit des Kanzlers vom Vertrauen des Parlaments und die Ministerverantwortlichkeit wieder abgeschafft und ist damit auf den Stand des Kaiserreiches zurückgekehrt, es kennt keine Gewaltenteilung und ist damit hinter den Stand des Kaiserreiches zurückgefallen, es hat den Reichstag des Heiligen Römischen Reiches in Gestalt des Bundesrates als eines nicht vom Volk gewählten Gesandtenkongresses der Landesfürsten (Ministerpräsidenten) wiedereingeführt, der Gesetzesbeschlüsse des gewählten Parlaments vorübergehend blockieren, wenn nicht sogar dauerhaft zum Scheitern bringen kann -womit die nicht gewählte Kammer größere Machtbefugnisse besitzt als die gewählte-, es hat die Privilegien der Kirchen auf dem Stande des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 zementiert, es hat die Mitwirkung des Volkes an der Macht im Staate auf eine einzige Wahl -die zum Bundestag- alle vier Jahre begrenzt, die sich noch dazu lediglich in der Möglichkeit erschöpft, eine von mehreren durch die Parteien vorgegebene Listen zu genehmigen, und es hat verboten, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt zu werden, ob es überhaupt dessen Zustimmung findet. Gibt es in Europa westlich von Weißrussland eine noch weniger demokratische Verfassung?


Der Artikel 146 im GG ermöglicht ja eine Verfassungsgebung durch das Volk. Nur leider steht da nicht geschrieben, was geschehen muß, damit es zu einer Nationalversammlung oder einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung kommt. Und die Bundesregierung wird wohl - welche Parteien auch immer Ämter in ihr bekleidet - nicht auf die Idee kommen, sich selbst abzuschaffen.

Manche meinen ja, die EU-Verfassung würde auch dazu dienen, solchen "nationalen Verfassungswechseln" jede Möglichkeit zu nehmen. skeptisch



Als sich die gelegenheit bot, eine demokratische Verfassung auszuarbeiten und dem Volk vorzulegen (1990), wurde das ja hintertrieben und das GG verewigt.
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Kadaj
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Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 674

Beitrag(#313921) Verfasst am: 10.07.2005, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Kadaj hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Wie wär's mit dem Grundgesetz? Es wurde anders als die Reichsverfassungen von 1849 und 1919 nicht von einer durch das Volk gewählten Nationalversammlung, sondern von dazu nicht legitimierten Vertretern der Länderparlamente beschlossen, es hat das volksgewählte Staatsoberhaupt, den Volksentscheid, die Abhängigkeit des Kanzlers vom Vertrauen des Parlaments und die Ministerverantwortlichkeit wieder abgeschafft und ist damit auf den Stand des Kaiserreiches zurückgekehrt, es kennt keine Gewaltenteilung und ist damit hinter den Stand des Kaiserreiches zurückgefallen, es hat den Reichstag des Heiligen Römischen Reiches in Gestalt des Bundesrates als eines nicht vom Volk gewählten Gesandtenkongresses der Landesfürsten (Ministerpräsidenten) wiedereingeführt, der Gesetzesbeschlüsse des gewählten Parlaments vorübergehend blockieren, wenn nicht sogar dauerhaft zum Scheitern bringen kann -womit die nicht gewählte Kammer größere Machtbefugnisse besitzt als die gewählte-, es hat die Privilegien der Kirchen auf dem Stande des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 zementiert, es hat die Mitwirkung des Volkes an der Macht im Staate auf eine einzige Wahl -die zum Bundestag- alle vier Jahre begrenzt, die sich noch dazu lediglich in der Möglichkeit erschöpft, eine von mehreren durch die Parteien vorgegebene Listen zu genehmigen, und es hat verboten, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt zu werden, ob es überhaupt dessen Zustimmung findet. Gibt es in Europa westlich von Weißrussland eine noch weniger demokratische Verfassung?


Der Artikel 146 im GG ermöglicht ja eine Verfassungsgebung durch das Volk. Nur leider steht da nicht geschrieben, was geschehen muß, damit es zu einer Nationalversammlung oder einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung kommt. Und die Bundesregierung wird wohl - welche Parteien auch immer Ämter in ihr bekleidet - nicht auf die Idee kommen, sich selbst abzuschaffen.

Manche meinen ja, die EU-Verfassung würde auch dazu dienen, solchen "nationalen Verfassungswechseln" jede Möglichkeit zu nehmen. skeptisch



Als sich die gelegenheit bot, eine demokratische Verfassung auszuarbeiten und dem Volk vorzulegen (1990), wurde das ja hintertrieben und das GG verewigt.


Es hatte sich doch "so schön bewährt"... zwinkern
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Der unbekannte Gott
apolitischer Atheist



Anmeldungsdatum: 24.07.2003
Beiträge: 1595
Wohnort: Das alte Europa

Beitrag(#314021) Verfasst am: 11.07.2005, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Wie wär's mit dem Grundgesetz? Es wurde anders als die Reichsverfassungen von 1849 und 1919 nicht von einer durch das Volk gewählten Nationalversammlung, sondern von dazu nicht legitimierten Vertretern der Länderparlamente beschlossen, es hat das volksgewählte Staatsoberhaupt, den Volksentscheid, die Abhängigkeit des Kanzlers vom Vertrauen des Parlaments und die Ministerverantwortlichkeit wieder abgeschafft und ist damit auf den Stand des Kaiserreiches zurückgekehrt, es kennt keine Gewaltenteilung und ist damit hinter den Stand des Kaiserreiches zurückgefallen, es hat den Reichstag des Heiligen Römischen Reiches in Gestalt des Bundesrates als eines nicht vom Volk gewählten Gesandtenkongresses der Landesfürsten (Ministerpräsidenten) wiedereingeführt, der Gesetzesbeschlüsse des gewählten Parlaments vorübergehend blockieren, wenn nicht sogar dauerhaft zum Scheitern bringen kann -womit die nicht gewählte Kammer größere Machtbefugnisse besitzt als die gewählte-, es hat die Privilegien der Kirchen auf dem Stande des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 zementiert, es hat die Mitwirkung des Volkes an der Macht im Staate auf eine einzige Wahl -die zum Bundestag- alle vier Jahre begrenzt, die sich noch dazu lediglich in der Möglichkeit erschöpft, eine von mehreren durch die Parteien vorgegebene Listen zu genehmigen, und es hat verboten, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt zu werden, ob es überhaupt dessen Zustimmung findet. Gibt es in Europa westlich von Weißrussland eine noch weniger demokratische Verfassung?


Warum wurde das GG so ausgearbeitet? Weil die Gründungsväter der Republik noch in der Erinnerung hatten, was bei Volksabstimmungen so geschehen kann, denn einige Jahre vorher war das für Atze ein schönes Instrument zur Festigung seiner Diktatur. Das Volk ist dumm und läßt sich leicht zu den falschesten Entscheidungen hinreißen. Es ist sicherlich streitbar, ob Einzelpersonen sich nicht ebenso leicht dazu hinreißen lassen, aber für die Verfasser des GG waren die Erfahrungen im Dritten Reich recht wichtig bei dieser Entscheidung, keine Plebiszite zuzulassen, nicht der Wille, eine bürokratische Diktatur zu basteln...
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"Unwissenden scheint, wer Weises sagt, nicht klug zu sein." (Euripides)
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#314024) Verfasst am: 11.07.2005, 01:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
es kennt keine Gewaltenteilung


Wie?
Hab ich was verpasst?
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16342
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#314025) Verfasst am: 11.07.2005, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, die Inhalte sind so auf dem Stand, wie sie der "Freedom House Index" vermuten läßt. Aber trotzdem finde ich diese Inhalte so "lustig":

Irland hat folgendes geschrieben:
In the name of the Most Holy Trinity, from Whom is all authority and to Whom, as our final end, all actions both of men and States must be referred,
We, the people of Ireland, humbly acknowledging all our obligations to our Divine Lord, Jesus Christ
, Who sustained our fathers through centuries of trial,
Gratefully remembering their heroic and unremitting struggle to regain the rightful independence of our Nation, And seeking to promote the common good, with due observance of Prudence, Justice and Charity, so that the dignity and freedom of the individual may be assured, true social order attained, the unity of our country restored, and concord established with other nations, Do hereby adopt, enact, and give to ourselves this Constitution.


Malta hat folgendes geschrieben:
(1) The religion of Malta is the Roman Catholic Apostolic Religion.
(2) The authorities of the Roman Catholic Apostolic Church have the duty and the right to teach which principles are right and which are wrong.
(3) Religious teaching of the Roman Catholic Apostolic Faith shall be provided in all State schools as part of compulsory education.

_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#314026) Verfasst am: 11.07.2005, 01:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Wie wär's mit dem Grundgesetz? Es wurde anders als die Reichsverfassungen von 1849 und 1919 nicht von einer durch das Volk gewählten Nationalversammlung, sondern von dazu nicht legitimierten Vertretern der Länderparlamente beschlossen, es hat das volksgewählte Staatsoberhaupt, den Volksentscheid, die Abhängigkeit des Kanzlers vom Vertrauen des Parlaments und die Ministerverantwortlichkeit wieder abgeschafft und ist damit auf den Stand des Kaiserreiches zurückgekehrt, es kennt keine Gewaltenteilung und ist damit hinter den Stand des Kaiserreiches zurückgefallen, es hat den Reichstag des Heiligen Römischen Reiches in Gestalt des Bundesrates als eines nicht vom Volk gewählten Gesandtenkongresses der Landesfürsten (Ministerpräsidenten) wiedereingeführt, der Gesetzesbeschlüsse des gewählten Parlaments vorübergehend blockieren, wenn nicht sogar dauerhaft zum Scheitern bringen kann -womit die nicht gewählte Kammer größere Machtbefugnisse besitzt als die gewählte-, es hat die Privilegien der Kirchen auf dem Stande des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 zementiert, es hat die Mitwirkung des Volkes an der Macht im Staate auf eine einzige Wahl -die zum Bundestag- alle vier Jahre begrenzt, die sich noch dazu lediglich in der Möglichkeit erschöpft, eine von mehreren durch die Parteien vorgegebene Listen zu genehmigen, und es hat verboten, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt zu werden, ob es überhaupt dessen Zustimmung findet. Gibt es in Europa westlich von Weißrussland eine noch weniger demokratische Verfassung?


Warum wurde das GG so ausgearbeitet? Weil die Gründungsväter der Republik noch in der Erinnerung hatten, was bei Volksabstimmungen so geschehen kann, denn einige Jahre vorher war das für Atze ein schönes Instrument zur Festigung seiner Diktatur. Das Volk ist dumm und läßt sich leicht zu den falschesten Entscheidungen hinreißen. Es ist sicherlich streitbar, ob Einzelpersonen sich nicht ebenso leicht dazu hinreißen lassen, aber für die Verfasser des GG waren die Erfahrungen im Dritten Reich recht wichtig bei dieser Entscheidung, keine Plebiszite zuzulassen, nicht der Wille, eine bürokratische Diktatur zu basteln...


Volksentscheide als Instrumente der Nazi-Diktatur? Sollte das Dritte Reich am Ende eine Demokratie gewesen sein? Oder ist die Schweiz am Ende eine Nazi-Diktatur? Ich bin verwirrt...
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#314027) Verfasst am: 11.07.2005, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
es kennt keine Gewaltenteilung


Wie?
Hab ich was verpasst?


Anscheinend. Fast die gesamte Regierung sitzt im Parlament und "kontrolliert" sich selbst. Damit nicht genug, gibt es eine Wolke von Abgeordneten, die gleichzeitig der Regierung angehören ("Parlamentarische Staatssekretäre") und sich ebenfalls selbst "kontrollieren". Und zu guter Letzt kungeln die Parlamentsfraktionen im Geheimen die Bundesverfassungsrichter aus. Für diesen ganzen Zirkus hat die deutsche Verfassungstheorie den Begriff der "Gewaltenverschränkung" geprägt, als ob das was Gutes sei. Die Reichsverfassungen von 1849 und 1867/71 übrigens kannten die Gewaltenteilung. Dort waren die drei Gewalten sauber getrennt, und auch die Weimarer Verfassung hielt die Gewalten noch ein bisschen besser auseinander als das GG.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#314028) Verfasst am: 11.07.2005, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Ich denke mal, die Inhalte sind so auf dem Stand, wie sie der "Freedom House Index" vermuten läßt. Aber trotzdem finde ich diese Inhalte so "lustig":

Irland hat folgendes geschrieben:
In the name of the Most Holy Trinity, from Whom is all authority and to Whom, as our final end, all actions both of men and States must be referred,
We, the people of Ireland, humbly acknowledging all our obligations to our Divine Lord, Jesus Christ
, Who sustained our fathers through centuries of trial,
Gratefully remembering their heroic and unremitting struggle to regain the rightful independence of our Nation, And seeking to promote the common good, with due observance of Prudence, Justice and Charity, so that the dignity and freedom of the individual may be assured, true social order attained, the unity of our country restored, and concord established with other nations, Do hereby adopt, enact, and give to ourselves this Constitution.


Malta hat folgendes geschrieben:
(1) The religion of Malta is the Roman Catholic Apostolic Religion.
(2) The authorities of the Roman Catholic Apostolic Church have the duty and the right to teach which principles are right and which are wrong.
(3) Religious teaching of the Roman Catholic Apostolic Faith shall be provided in all State schools as part of compulsory education.


"Im Namen der Heiligen und Unteilbaren Dreifaltigkeit" begannen im Heiligen Römischen Reich -also bis 1806- alle verfassungsrechtlichen Urkunden. Wenigstens das haben wir in Deutschland überwunden.

Was Malta angeht: 1957 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es sich bei dem unbestimmten Rechtsbegriff des "Sittengesetzes", von dem das GG als Rahmen des Grundrechtes der freien Entfaltung der Persönlichkeit spricht, um die Lehre der beiden Großkirchen handelt. So viel anders ist die Lage bei uns also nicht. Was in Malta in der Verfassung steht, hat bei uns das oberste Gericht hinzugedichtet. Weiß nur kaum jemand. Ist auch angesichts der jüngeren Gesetzgebung offenbar in Vergessenheit geraten. Ach ja: Und auch der Religionsunterricht ist in Deutschland einziges Schulfach mit Verfassungsrang - wie in Malta.
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Der unbekannte Gott
apolitischer Atheist



Anmeldungsdatum: 24.07.2003
Beiträge: 1595
Wohnort: Das alte Europa

Beitrag(#314031) Verfasst am: 11.07.2005, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:

Volksentscheide als Instrumente der Nazi-Diktatur? Sollte das Dritte Reich am Ende eine Demokratie gewesen sein? Oder ist die Schweiz am Ende eine Nazi-Diktatur? Ich bin verwirrt...

Natürlich ist die Schweiz keine Nazi-Diktatur, sie hat keinen Dikatator, und das Abstimmungsverhalten hängt vielleicht auch von einer anderen Mentalität ab, dazu kommt die Allgegenwart der Abstimmungen, der Reichtum des Landes etc.
Davon abgesehen solltest Du vielleicht dazu übergehen, zu versuchen, Geschriebenes zu verstehen, anstatt immer sofort loszuschimpfen.
Die Weimarer Republik war krisengeschüttelt, da haben die Leute Adolf gewählt, weil er ihnen viel versprach. Demokratisch. Dann hat er im Rahmen der damaligen Verfassung gehandelt und die Machtergreifung ablaufen lassen. Da waren viele undemokratische Dinge im Spiel, aber die Menschen waren begeistert, weil sie Versprechungen bekommen hatten und weil scheinbar (!) Probleme gelöst wurden. Tja, und dann war 1936 diese Volksabstimmung, wo zum letzten Mal entschieden wurde, ob Adolf der Chef ist oder nicht, und das Volk hat, auch wenn es mit Nein stimmen konnte und das allein nicht gereicht hätte zur Verfolgung, mit Ja gestimmt. Sie haben ihn gewählt, sie haben ihm geglaubt, sie haben ihn wieder gewählt, als sie die letzte Chance hatten (ganz außen vor gelassen, was passiert wäre, wenn sie mit Nein gestimmt hätten, wie Adolf reagiert hätte etc.). Und diese Volksabstimmung hatten die Verfasser des GG im Hinterkopf, als sie überlegten, ob Plebiszite festgeschrieben werden sollten, weil die Masse immer wieder verführbar ist.
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Anmeldungsdatum: 07.11.2003
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Beitrag(#314135) Verfasst am: 11.07.2005, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Wie lang schon hab ich die slowakische Verfassung gesucht!

Danke kossuth Küßchen


Dort stehen mehrere slowakische Verfassungen. Ich habe die von 1939 zitiert...

Hättest nur fragen müssen. Ein jeder Kossuth ist der beste Freund des Menschen.
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Kadaj
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Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 674

Beitrag(#314204) Verfasst am: 11.07.2005, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zwar nicht "krass", aber in Bezug auf Danzig ergibt sich für mich eine Frage:

http://www.verfassungen.de/de/x/danzig22-index.htm

Webmaster der Seite www.verfassungen.de hat folgendes geschrieben:

Über Danzig ist im Potsdamer Protokoll vom 2. August 1945 zwar besagt, daß es wie die anderen deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße unter die Verwaltung Polens gestellt wird, ob aber diese Bestimmung vom rechtlich zuständigen Völkerbundsrat noch behandelt wurde oder die UNO als "Nachfolgeorganisation" darüber befunden hat, ist nicht bekannt. Seit 1945 ist die Stadt Danzig wie ein Teil des Staatsgebiets polnisch verwaltet worden, doch während das deutsche Staatsgebiet, das 1945 unter die Verwaltung Polens gestellt, 1990 endgültig völkerrechtlich an Polen übergeben wurde, ist mir in Bezug auf das Staatsgebiet der Freien Stadt Danzig nichts bekannt.


Was ist denn der Status von Danzig? Ist es noch eine "Freie Stadt", oder gehört es völkerrechtlich nun astrein zu Polen, oder ist der Status ungeklärt bis die UNO auf die Idee kommt, sich damit zu beschäftigen?! skeptisch
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#314348) Verfasst am: 11.07.2005, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:

Volksentscheide als Instrumente der Nazi-Diktatur? Sollte das Dritte Reich am Ende eine Demokratie gewesen sein? Oder ist die Schweiz am Ende eine Nazi-Diktatur? Ich bin verwirrt...

Natürlich ist die Schweiz keine Nazi-Diktatur, sie hat keinen Dikatator, und das Abstimmungsverhalten hängt vielleicht auch von einer anderen Mentalität ab, dazu kommt die Allgegenwart der Abstimmungen, der Reichtum des Landes etc.
Davon abgesehen solltest Du vielleicht dazu übergehen, zu versuchen, Geschriebenes zu verstehen, anstatt immer sofort loszuschimpfen.
Die Weimarer Republik war krisengeschüttelt, da haben die Leute Adolf gewählt, weil er ihnen viel versprach. Demokratisch. Dann hat er im Rahmen der damaligen Verfassung gehandelt und die Machtergreifung ablaufen lassen. Da waren viele undemokratische Dinge im Spiel, aber die Menschen waren begeistert, weil sie Versprechungen bekommen hatten und weil scheinbar (!) Probleme gelöst wurden. Tja, und dann war 1936 diese Volksabstimmung, wo zum letzten Mal entschieden wurde, ob Adolf der Chef ist oder nicht, und das Volk hat, auch wenn es mit Nein stimmen konnte und das allein nicht gereicht hätte zur Verfolgung, mit Ja gestimmt. Sie haben ihn gewählt, sie haben ihm geglaubt, sie haben ihn wieder gewählt, als sie die letzte Chance hatten (ganz außen vor gelassen, was passiert wäre, wenn sie mit Nein gestimmt hätten, wie Adolf reagiert hätte etc.). Und diese Volksabstimmung hatten die Verfasser des GG im Hinterkopf, als sie überlegten, ob Plebiszite festgeschrieben werden sollten, weil die Masse immer wieder verführbar ist.


Unfug. Wie kann man eine Abstimmung in einer totalitären Diktatur ohne Opposition mit einem Volksentscheid in einer freiheitlichen Demokratie mit Meinungs- und Pressefreiheit und mit gewähltem Parlament und legitimierten Verfassungsorganen auf eine Stufe stellen. Die Erfinder des GG und ihre Parteien hatten dagegen keinerlei Hemmungen, Hitlers treue Anhänger in höchste Positionen zu setzen, z.B. den berüchtigten Heuchler Theodor Heuss, der dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt und den ekligen Juristen Hans Globke, der die Nürnberger Rassegesetze kommentiert hatte. Der eine beschmutzte das Amt des Bundespräsidenten, der andere das Amt des Kanzleramtschefs.
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