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Schilys Vorbeugehaft

 
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#324094) Verfasst am: 08.08.2005, 14:16    Titel: Schilys Vorbeugehaft Antworten mit Zitat

Deutschlandradio hat folgendes geschrieben:
Die Union will die von Bundesinnenminister Otto Schily vorgeschlagene Sicherungshaft nach einem Wahlsieg durchsetzen. Schilys Anliegen sei berechtigt, sagte Fraktionsvize Wolfgang Bosbach.

"Wir halten die Sicherungshaft für ausreisepflichtige Terrorverdächtige nach wie vor für dringend geboten", betonte Bosbach gegenüber der "Sächsischen Zeitung". Die Union werde sie zum Gegenstand von Koalitionsverhandlungen machen.

"Sicherungshaft" bedeutet hier, wenn ich das richtig verstanden habe, das Inhaftieren bis zu 2 Jahre auf Grund eines polizeilichen Verdachtes und ohne richterliche Prüfung.

Wenn diese Forderung nicht gegen das Grundgesetz verstößt, dann weiß ich es auch nicht. Normalerweise finde ich Nazi-Vergleiche ziemlich daneben, aber in diesem Falle muss ich doch schärfstens die Aussage von Christian Ströbele unterstützen, der die euphemistisch "Schutzhaft" genannte Einkerkerung von "unliebsamen Elementen" im 3. Reich als Vergleich anbrachte.

Welcher Teufel reitet Schily, einen dermaßen offensichtlich verfassungswidrigen Vorschlag aufs Tapet zu bringen? Und warum springt die CDU auf diesen Zug auf? Haben die jetzt alle Gehirnkrebs? Ich bin dafür, dass die Verfassungsfeinde Schily und Bosbach vom Verfassungsschutz beobachtet werden, dann kann der endlich mal was sinnvolles tun.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#324210) Verfasst am: 08.08.2005, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

In der Form der Untersuchungshaft ist Haft ohne Urteil natürlich statthaft. Dann muss es aber auch eine Anklage geben. Andererseits: Wer ausreisepflichtig ist und nicht ausreist, der muss eben abgeschoben werden. Ist der Rechtsstaat unfähig, Anklage zu erheben oder eine Abschiebung zu bewerkstelligen, dann muss eben eine Gesetzeslage geschaffen werden, in der dem Straf- bzw. dem Aufenthaltsrecht Geltung verschafft werden kann. Geschieht dies alles nicht, ist der zuständige Minister zu entlassen und ein Nachfolger zu bestellen, der seiner Aufgabe gewachsen ist. Den Minister für Geschwafel und Nichtstun Schily bin ich langsam satt.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#324214) Verfasst am: 08.08.2005, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Was bedeutet denn "ausreisepflichtig"?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#324220) Verfasst am: 08.08.2005, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dass sich jemand illegal im Lande aufhält, sobald die ihm zur Ausreise gesetzte Frist abgelaufen ist. Es ist allerdings unschöne deutsche Unsitte, dann keine Abschiebung durchzuführen, sondern den illegalen Aufenthalt zu dulden. Der/die Betreffende erhält dann ein Ausweisdokument, das "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" heißt. So lange Herr Schily nicht bereit ist, das abzustellen, soll er den Mund halten mit seiner Vorbeugehaft.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#324221) Verfasst am: 08.08.2005, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Dass sich jemand illegal im Lande aufhält, sobald die ihm zur Ausreise gesetzte Frist abgelaufen ist.


Danke, ich mal wieder. Brauche wohl Urlaub. noc

Zitat:
Es ist allerdings unschöne deutsche Unsitte, dann keine Abschiebung durchzuführen, sondern den illegalen Aufenthalt zu dulden. Der/die Betreffende erhält dann ein Ausweisdokument, das "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" heißt.


Wie häufig kommt das so vor? Ich bekomme immer nur mehr oder weniger spektakuläre Fälle mit, in denen eine gewisse - Am Kopf kratzen ich sag mal - moralische Pflicht bestehen würde, den Aufenthalt der entsprechenden Personen zu gestatten.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#324231) Verfasst am: 08.08.2005, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Dass sich jemand illegal im Lande aufhält, sobald die ihm zur Ausreise gesetzte Frist abgelaufen ist.


Danke, ich mal wieder. Brauche wohl Urlaub. noc

Zitat:
Es ist allerdings unschöne deutsche Unsitte, dann keine Abschiebung durchzuführen, sondern den illegalen Aufenthalt zu dulden. Der/die Betreffende erhält dann ein Ausweisdokument, das "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" heißt.


Wie häufig kommt das so vor? Ich bekomme immer nur mehr oder weniger spektakuläre Fälle mit, in denen eine gewisse - Am Kopf kratzen ich sag mal - moralische Pflicht bestehen würde, den Aufenthalt der entsprechenden Personen zu gestatten.



In dem Landkreis, in dem ich früher mal für Asylbewerber zuständig war, war es die Regel. Abschiebungen wurden kaum je durchgeführt. In der Regel ist es witzlos, ein Asylverfahren überhaupt durchzuziehen. Entweder der abgelehnte Asylbewerber heiratet eine Deutsche, oder er wird trotz Ablehnung geduldet. Bleiben tut er fast immer. Und von der Minderheit, die freiwillig ausreist, kommt ein Großteil eh wieder zurück. Sobald sie bestands- und rechtskräftig abgelehnt sind ("vollziehbar zur Ausreise verpflichtet"), fallen sie aus der Asylstatistik heraus und werden Sozialhilfebezieher. Und wenn sie's erst mal geschafft haben, ihren Aufenthalt durch immer neue Anträge und immer neue Klagen und immer neue angebliche Krankheiten, die ihre Ausreise unzumutbar machen sollen, über sechs oder sieben Jahre zu verschleppen, ist die Sache sowieso gelaufen. Auf kaum einem Gelände lässt sich der Staat so absichtlich und bewusst verarschen wie im Asylrecht.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#324232) Verfasst am: 08.08.2005, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
In dem Landkreis, in dem ich früher mal für Asylbewerber zuständig war, war es die Regel. Abschiebungen wurden kaum je durchgeführt.


Gibt's da irgendwelche Statistiken drüber? Oder ist die Vorgehensweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Nicht, dass ich dir das nicht glauben würde, aber ich habe nämlich mal das genaue Gegenteil gehört von einer Bekannten, die bei der Stadt Bochum ihre Ausbildung gemacht hat und so alle Bereiche mal kennenlernte. Sie war wohl einigermaßen deprimiert, dass sie kaum einem helfen konnte.
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#324235) Verfasst am: 08.08.2005, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Dass sich jemand illegal im Lande aufhält, sobald die ihm zur Ausreise gesetzte Frist abgelaufen ist.


Danke, ich mal wieder. Brauche wohl Urlaub. noc

Zitat:
Es ist allerdings unschöne deutsche Unsitte, dann keine Abschiebung durchzuführen, sondern den illegalen Aufenthalt zu dulden. Der/die Betreffende erhält dann ein Ausweisdokument, das "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" heißt.


Wie häufig kommt das so vor? Ich bekomme immer nur mehr oder weniger spektakuläre Fälle mit, in denen eine gewisse - Am Kopf kratzen ich sag mal - moralische Pflicht bestehen würde, den Aufenthalt der entsprechenden Personen zu gestatten.



In dem Landkreis, in dem ich früher mal für Asylbewerber zuständig war, war es die Regel. Abschiebungen wurden kaum je durchgeführt. In der Regel ist es witzlos, ein Asylverfahren überhaupt durchzuziehen. Entweder der abgelehnte Asylbewerber heiratet eine Deutsche, oder er wird trotz Ablehnung geduldet. Bleiben tut er fast immer. Und von der Minderheit, die freiwillig ausreist, kommt ein Großteil eh wieder zurück. Sobald sie bestands- und rechtskräftig abgelehnt sind ("vollziehbar zur Ausreise verpflichtet"), fallen sie aus der Asylstatistik heraus und werden Sozialhilfebezieher. Und wenn sie's erst mal geschafft haben, ihren Aufenthalt durch immer neue Anträge und immer neue Klagen und immer neue angebliche Krankheiten, die ihre Ausreise unzumutbar machen sollen, über sechs oder sieben Jahre zu verschleppen, ist die Sache sowieso gelaufen. Auf kaum einem Gelände lässt sich der Staat so absichtlich und bewusst vera
rschen wie im Asylrecht.



Zusätzlich ist es wohl so, dass wenn ein Asylbewerber seinen Ausweis wegwirft, verschwinden lässt oder verliert, er dann weitere (mind.) 8 Jahre im Land bleibt (weil Verfahren sich hinziehen), er nicht mehr ausgewiesen werden darf, weil er sich mittlerweile von seinem Heimatland "entfremdet" hat.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#324339) Verfasst am: 08.08.2005, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß, sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Behörden groß. Die miese Lage in besagtem Landkreis resultierte hauptsächlich daraus, dass der Stellenplan für die Abschiebung eine halbe Stelle führte. Lächerlich. Unter diesen Bedingungen ist ein Gesetzesvollzug nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
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