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Beamtensprak
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Frank
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Anmeldungsdatum: 31.07.2003
Beiträge: 6643

Beitrag(#322940) Verfasst am: 05.08.2005, 16:39    Titel: Beamtensprak Antworten mit Zitat

Auszüge aus Beamten-Vorschriften und anderen offiziellen Unterlagen:

"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern." (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt." (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt." (Protokoll im Wirtschaftsministerium)

"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden." (Merkblatt der Deutschen Bundespost)

"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente." (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet." (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." (Bundesanstalt für Arbeit)

"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes." (Deutsches Lebensmittelbuch)

"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde Berufsunfähigkeit' im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt)

"An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben." (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

"Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen." (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen." (Deutsches Lebensmittelbuch)

"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden." (Formular in Postgirodienst)

"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#322944) Verfasst am: 05.08.2005, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mir fällt da noch der Aufdruck auf Microsoft-CDs ein: "Sie sind nicht berechtigt, unrechtmäßige Kopien dieses Datenträgers zu erstellen."
_________________
"(...)steak can be attached to a baby to attract lions(...)" (Aus der ESRB-Beschreibung von Scribblenauts)
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#322946) Verfasst am: 05.08.2005, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Oder der alte "ungültige Anwendungsfehler"... Mit den Augen rollen
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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osmund
kath. Chaosphilosoph



Anmeldungsdatum: 20.11.2003
Beiträge: 205

Beitrag(#322950) Verfasst am: 05.08.2005, 16:52    Titel: Re: Beamtensprak Antworten mit Zitat

Frank hat folgendes geschrieben:
"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt." (Protokoll im Wirtschaftsministerium)

Es muß vermutlich heißen: "Ausführungsbestimmungen sind...", sonst macht das ganze doch gar keinen Sinn.
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#322960) Verfasst am: 05.08.2005, 17:22    Titel: Re: Beamtensprak Antworten mit Zitat

Frank hat folgendes geschrieben:
Auszüge aus Beamten-Vorschriften und anderen offiziellen Unterlagen:

"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern." (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)


Bestehen Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage?

Zitat:
"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt." (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)


Was keineswegs selbstverständlich ist. Eine einmalige Beihilfe im Sozialhilferecht z.B. wird in der Regel mehrmals gewährt.

Zitat:
"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt." (Protokoll im Wirtschaftsministerium)


Dazu fällt sogar mir nichts ein.

Zitat:
"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden." (Merkblatt der Deutschen Bundespost)


Wer das verfasst hat, war am Abend vorher versackt und gehört verbeutelt.

Zitat:
"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente." (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)


Das ist beruhigend. So werden viel weniger Ehemänner von ihren Frauen erschossen, als wenn's anders wäre.

Zitat:
"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)


Wer wollte das bestreiten.

Zitat:
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet." (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)


Das hat eine rechtliche Konsequenz: Die Rückführung der Leiche wird nicht im Rahmen der Reisekosten abgerechnet.

Zitat:
"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." (Bundesanstalt für Arbeit)


Das zu regeln, ist wichtig. Hat man genug Kinder, wird für die jüngeren höheres Kindergeld gezahlt als für die älteren. Stammen die Kinder aus mehreren Partnerschaften, könnte die Reihenfolge sich auch aus der Ehelichkeit oder Nichtehelichkeit oder aus einem Vorrang der aktuell bestehenden Partnerschaft gegenüber den früheren Beziehungen ergeben. Je nach dem entscheidet sich, wer wie viel Kindergeld erhält.

Zitat:
"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes." (Deutsches Lebensmittelbuch)


Das verhindert, dass jeder Komiker auf die Idee kommen kann, irgendein Produkt als Margarine zu bezeichnen und zu verkaufen, das von seiner Zusammensetzung her gar keine ist. Butter bleibt also Butter und Quark Quark, auch wenn ich sie auf der Verpackung fälschlich Margarine nenne.

Zitat:
"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde Berufsunfähigkeit' im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt)


Wer weiß, welche verrückten Ansprüche von manchen Leute mit welcher ebenso verrückten Begründung gestellt werden, begreift die Notwendigkeit dieses Hinweises.

Zitat:
"An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben." (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)


Ist doch klar: Wenn ich durch eigentlich nicht erstattbare Kosten andere, insbesondere höher Kosten, die erstattet werden könnten, vermeide, dann kriege ich sie ausnahmsweise erstattet. Wer sich sparsam verhält, soll dafür nicht bestraft werden.

Zitat:
"Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen." (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)


Da ist jemandem das Wort "verstorben" nicht eingefallen.

Zitat:
"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen." (Deutsches Lebensmittelbuch)


Und nicht etwa irgendwelche Panschereien, die gar keine Gewürze enthalten oder Gewürze mit irgendwelchem Kroppzeug mischen. Wir wissen doch alle, wie in der Lebensmittelbranche getrickst wird.

Zitat:
"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden." (Formular in Postgirodienst)


Wie sollte der (private) Postgirodienst Angaben erzwingen? Alle Angaben, die ich im privaten Umgang mache, sind freiwillig. Wenn ich Angeben verweigere und deshalb eine Bearbeitung nicht stattfinden kann, muss ich über diesen Umstand aufgeklärt werden. Was ist daran so lustig?

Zitat:
"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)


Im umgekehrte Falle müsste nicht der Schädiger, sondern der Geschädigte die Scheiße beseitigen. Das kann ja wohl nicht sein.


Also fast alles, was da zitiert wird, ist schlüssig und keineswegs Anlass zu Gelächter. Das bliebe nämlich im Halse stecken, wenn wir irgendwelches Fett mit irgendwelchen Chemiepulvern als Margarine mit Gewürzmischung essen, auf unseren Gerichtskosten sitzen bleiben und anderer Leute Hundescheiße wegräumen müssten, weniger Kindergeld bekämen und nur Zwitter in einköpfige Personalvertretungen wählen dürften - und auch noch akzeptiert würde, dass Frauen, die ihre Ehemänner erschießen, dafür mit Rente belohnt werden.
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Kunigunde
Seltsam



Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 655
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Beitrag(#322966) Verfasst am: 05.08.2005, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Im BGB stehen auch so einige Sachen. Und das Staatsangehörigkeitsgesetz beinhaltet sogar noch einige Formulierung aus der Zeit des Deutschen Reiches.
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osmund
kath. Chaosphilosoph



Anmeldungsdatum: 20.11.2003
Beiträge: 205

Beitrag(#322969) Verfasst am: 05.08.2005, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Cirsium hat folgendes geschrieben:
Im BGB stehen auch so einige Sachen. Und das Staatsangehörigkeitsgesetz beinhaltet sogar noch einige Formulierung aus der Zeit des Deutschen Reiches.

Achwas!? Guck mal aus welcher Zeit das BGB stammt...
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Kunigunde
Seltsam



Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 655
Wohnort: zu Hause

Beitrag(#322988) Verfasst am: 05.08.2005, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

osmund hat folgendes geschrieben:
Cirsium hat folgendes geschrieben:
Im BGB stehen auch so einige Sachen. Und das Staatsangehörigkeitsgesetz beinhaltet sogar noch einige Formulierung aus der Zeit des Deutschen Reiches.

Achwas!? Guck mal aus welcher Zeit das BGB stammt...


Ist aber 2002 das letzte Mal neu herausgegeben wurden und das gesamte Schuld- und Deliktsrecht wurde gründlich überarbeitet. Da hätte man schon einige Formulierungen anderer Paragraphen der heutigen Zeit anpassen können.
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osmund
kath. Chaosphilosoph



Anmeldungsdatum: 20.11.2003
Beiträge: 205

Beitrag(#322990) Verfasst am: 05.08.2005, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Cirsium hat folgendes geschrieben:
osmund hat folgendes geschrieben:
Cirsium hat folgendes geschrieben:
Im BGB stehen auch so einige Sachen. Und das Staatsangehörigkeitsgesetz beinhaltet sogar noch einige Formulierung aus der Zeit des Deutschen Reiches.

Achwas!? Guck mal aus welcher Zeit das BGB stammt...


Ist aber 2002 das letzte Mal neu herausgegeben wurden und das gesamte Schuld- und Deliktsrecht wurde gründlich überarbeitet. Da hätte man schon einige Formulierungen anderer Paragraphen der heutigen Zeit anpassen können.

Die letzte Änderung stammt vom 7.7.2005; in weiten Teilen stammt es aber aus dem Jahre 1896.
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Kunigunde
Seltsam



Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 655
Wohnort: zu Hause

Beitrag(#322991) Verfasst am: 05.08.2005, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

osmund hat folgendes geschrieben:
Cirsium hat folgendes geschrieben:
osmund hat folgendes geschrieben:
Cirsium hat folgendes geschrieben:
Im BGB stehen auch so einige Sachen. Und das Staatsangehörigkeitsgesetz beinhaltet sogar noch einige Formulierung aus der Zeit des Deutschen Reiches.

Achwas!? Guck mal aus welcher Zeit das BGB stammt...


Ist aber 2002 das letzte Mal neu herausgegeben wurden und das gesamte Schuld- und Deliktsrecht wurde gründlich überarbeitet. Da hätte man schon einige Formulierungen anderer Paragraphen der heutigen Zeit anpassen können.

Die letzte Änderung stammt vom 7.7.2005; in weiten Teilen stammt es aber aus dem Jahre 1896.


Die letzten Änderungen des BGB waren nicht besonders umwälzend. Ich schrieb deshalb auch "neu herausgegeben".

Die älteren Teile stammen zum größten Teil auch nicht mehr aus 1896. Schau die doch einmal die Historie einiger §§ aus dem Familienrecht an, die wurden mehrfach geändert, z.B. Regelungen über das eheliche Einkommen und Berufstätigkeit der Frau.

Was ich am BGB, aber auch an anderen Gesetzen lustig finde, ist eher die Art einiger Formulierungen, also rein vom Ausdruck her.
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osmund
kath. Chaosphilosoph



Anmeldungsdatum: 20.11.2003
Beiträge: 205

Beitrag(#322997) Verfasst am: 05.08.2005, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Cirsium hat folgendes geschrieben:
Was ich am BGB, aber auch an anderen Gesetzen lustig finde, ist eher die Art einiger Formulierungen, also rein vom Ausdruck her.

Meinst Du sowas wie den 1998 gestrichenen sog. "Kranzgeldparagraphen"?
Zitat:
§1300 BGB
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des §1298 oder des §1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshändig geworden ist.
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Summer Dying Fast
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Beitrag(#325117) Verfasst am: 10.08.2005, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Oder der alte "ungültige Anwendungsfehler"... Mit den Augen rollen


Das ist nicht so abwegig.

Erinnert mich an Berichte, denen zufolge Photoshop keine Banknoten einscannen kann.
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Tarvoc
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Beitrag(#325118) Verfasst am: 10.08.2005, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Summer Dying Fast hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Oder der alte "ungültige Anwendungsfehler"... Mit den Augen rollen


Das ist nicht so abwegig.


Ein 'ungültiger Fehler'? Ja aber sicher ist das abwegig!

Was es schon eher geben kann, sind ungültige Operationen, die dann zu Fehlern führen, aber ein "ungültiger Fehler", was soll denn das sein?

Summer Dying Fast hat folgendes geschrieben:
Erinnert mich an Berichte, denen zufolge Photoshop keine Banknoten einscannen kann.


Das stimmt zwar, aber ich sehe da irgendwie gar keine logische Verbindung zu dem, was ich sagte... Am Kopf kratzen
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- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Summer Dying Fast
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Beitrag(#325119) Verfasst am: 10.08.2005, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Du mehrdimensional an das Problem rangehst dann werden sich Dir die Erkenntnis geradezu aufdrängen.
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Beitrag(#325120) Verfasst am: 10.08.2005, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Summer Dying Fast hat folgendes geschrieben:
Wenn Du mehrdimensional an das Problem rangehst dann werden sich Dir die Erkenntnisse geradezu aufdrängen.


Was du sagst, klingt für mich komisch. Könntest du das näher erläutern?
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Beitrag(#325121) Verfasst am: 10.08.2005, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Aaaaaaaaaaaalso.

Das Wort 'Ungültig' kann mehrere Bedeutungen haben. Beispielsweise die Tatsache der Illegalität einer Handlung die nicht ein Fehler in der Applikation ist sondern ein tatsächlicher Anwendungsfehler des Benutzers. Ein Bedienfehler.
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Beitrag(#325124) Verfasst am: 10.08.2005, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Summer Dying Fast hat folgendes geschrieben:
Beispielsweise die Tatsache der Illegalität einer Handlung, die nicht ein Fehler in der Applikation ist sondern ein tatsächlicher Anwendungsfehler des Benutzers.


Kannst du das nicht vielleicht für mich auch auf Deutsch sagen? Mit den Augen rollen
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Beitrag(#325125) Verfasst am: 10.08.2005, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Gerne.

Anwendung = Applikation

aber auch:

Anwendung = Vorgang der Benutzung

Außerdem

ungültig wird im Englischen oft als "illegal" übersetzt und vice versa.

Jetzt?
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Beitrag(#325128) Verfasst am: 10.08.2005, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

So übertragen wir doch einmal deinen Satz in mein geliebtes Deutsch:

    Das Wort 'ungültig' kann mehrere Bedeutungen haben. Beispielsweise die Tatsache der Illegalität einer Handlung


->

    Das Wort 'ungültig' kann mehrere Bedeutungen haben. Beispielsweise die Tatsache, dass eine Handlung ungültig ist


So weit, so trivial.

    die nicht ein Fehler in der Applikation ist sondern ein tatsächlicher Anwendungsfehler des Benutzers


->

    weil sie nicht durch die Anwendung, sondern durch den Benutzer veursacht wurde.


Aha. Das ist zwar jetzt schon eine sinnvolle, also nicht-triviale Aussage...

...nur inwiefern das den Sinn des Wortkonstrukts 'ungültiger Anwendungsfehler' entwirrt, sehe ich allerdings nicht. Oder besser gesagt: du hast zwar vielleicht irgendwas Interessantes gesagt, nur hatte das irgendwie nichts mit dem zu tun, was ich gesagt habe...
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Beitrag(#325130) Verfasst am: 10.08.2005, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Dankeschön.
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#325131) Verfasst am: 10.08.2005, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Summer Dying Fast hat folgendes geschrieben:
Dankeschön.


Bitteschön.
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Anmeldungsdatum: 01.08.2005
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Beitrag(#325132) Verfasst am: 10.08.2005, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Summer Dying Fast hat folgendes geschrieben:
Dankeschön.


Bitteschön.


Schätzchen, Du mußt Dich mehr anstrengen.
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Beitrag(#325133) Verfasst am: 10.08.2005, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Summer Dying Fast hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Summer Dying Fast hat folgendes geschrieben:
Dankeschön.


Bitteschön.


Schätzchen, Du mußt Dich mehr anstrengen.


Ich halte es da mit Popper:
Wenn du etwas nicht klar ausdrücken kannst, dann solltest du entweder weiter nachdenken, bis du es kannst, oder einfach schweigen.
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Beitrag(#325135) Verfasst am: 10.08.2005, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Poppen willst Du? Sehr glücklich

Mein Junge, Du gehst aber ganz schön ran!
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
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Beitrag(#325138) Verfasst am: 10.08.2005, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Summer Dying Fast hat folgendes geschrieben:
Poppen willst Du?


http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Popper
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Beitrag(#325139) Verfasst am: 10.08.2005, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß ich doch.

Ich wollte nur wissen ob Frau M. recht hatte als sie sagte, daß Du einen "kleinen Klaps hättest".
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Beitrag(#325140) Verfasst am: 10.08.2005, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Du redest vielleicht einen Mist daher, das geht auf keine Kuhhaut...
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Shadaik
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Beiträge: 26377
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Beitrag(#325179) Verfasst am: 10.08.2005, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Glaub mir, Engländer finden auch nicht minder seltsam, dass ihre Windows-Programme sich dauernd in illegale Geschäfte verwickeln. Lachen
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Korneuburg

Beitrag(#325202) Verfasst am: 10.08.2005, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Glaub mir, Engländer finden auch nicht minder seltsam, dass ihre Windows-Programme sich dauernd in illegale Geschäfte verwickeln. Lachen


Du hast es verstanden. Smilie
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#325207) Verfasst am: 10.08.2005, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, jetzt habe ich es auch verstanden... Mr. Green
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