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Demokratie demokratisch abgewählt?

 
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#357088) Verfasst am: 11.10.2005, 13:58    Titel: Demokratie demokratisch abgewählt? Antworten mit Zitat

Ist die NSDAP mit demokratischen Mitteln an die Macht gekommen?

Kann eine Demokratie einfach so abgewählt werden?
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#357096) Verfasst am: 11.10.2005, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

es waren ja gar nicht alle abstimmungsberechtigten da zwinkern

ansonsten würde ich sagen das volk kann die demokratie abwählen. die mehrheit sollte aber stabil sein Lachen
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joyborg
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Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#357103) Verfasst am: 11.10.2005, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Artikel 20 GG sagt: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Eine Änderung dieses Art. 20 ist nach Art. 79 Abs. 3 GG ("Ewigkeitsgarantie") nicht zulässig. So gesehen haben wir also die Demokratie ewig am Hals.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#357106) Verfasst am: 11.10.2005, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Artikel 20 GG sagt: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Eine Änderung dieses Art. 20 ist nach Art. 79 Abs. 3 GG ("Ewigkeitsgarantie") nicht zulässig. So gesehen haben wir also die Demokratie ewig am Hals.

Könnte in einem Zusatzartikel nicht einfach Demokratie anders definiert werden?
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44645

Beitrag(#357113) Verfasst am: 11.10.2005, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
So gesehen haben wir also die Demokratie ewig am Hals.


Es sei denn, die Bundesrepublik hört als Staat auf zu existieren.
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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DemonDeLuxe
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 672
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#357117) Verfasst am: 11.10.2005, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Eingangsfrage: Technisch - bedingt - ja. "Bedingt" u.a. wegen solcher Sperenzchen wie der Umstände, unter denen von Papen das Misstrauen ausgesprochen wurde (wer die detaillierte Story nicht kennt: Nachlesen! Liest sich wie eine Mischung aus Monty Python und einem Krimi).

Moralisch nein. Ein klarer Fall von Schere zwischen Sinn und Buchstaben des Gesetzes.

Allerdings kann man auch - zu Recht - kritisch hinterfragen, wie demokratisch die Weimarer Verfassung denn de facto war, wenn sie so etwas zugelassen hat. Für das deutsche GG hat man ja auch versucht, aus den damaligen Fehlern zu lernen.

Dabei sind Dinge wie der "Ewigkeitsartikel" natürlich letztendlich nur Kosmetik; wenn das Volk bzw. die Politiker sich in überwältigender Mehrheit für eine grundlegende Umkrempelung des Systems entscheiden sollten, wird sie ein Dreizeiler in einem alten Gesetzbuch genauso wenig davon abhalten wie vorgebliches Gottesgnadentum den Sturz des Kaisers verhindert hat.

Aber immerhin: Eine Hürde. Mehr geht eh' nicht.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#357125) Verfasst am: 11.10.2005, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
joy hat folgendes geschrieben:
So gesehen haben wir also die Demokratie ewig am Hals.


Es sei denn, die Bundesrepublik hört als Staat auf zu existieren.
Oder aber das deutsche Volk gibt sich selbst eine neue Verfassung - wie das geht steht auch im GG.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44645

Beitrag(#357137) Verfasst am: 11.10.2005, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Oder aber das deutsche Volk gibt sich selbst eine neue Verfassung - wie das geht steht auch im GG.


Ja, richtig. Allerdings wäre eine demokratisch legitimierte Verfassung (wie vom GG gefordert) vermutlich selbst auch demokratisch.
Ein Gewaltherrscher würde sich nicht die Mühe machen, das Volk eine Verfassung ausarbeiten zu lassen. (Zumal das riskant wäre.)
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#357139) Verfasst am: 11.10.2005, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Oder aber das deutsche Volk gibt sich selbst eine neue Verfassung - wie das geht steht auch im GG.


Ja, richtig. Allerdings wäre eine demokratisch legitimierte Verfassung (wie vom GG gefordert) vermutlich selbst auch demokratisch.
Ein Gewaltherrscher würde sich nicht die Mühe machen, das Volk eine Verfassung ausarbeiten zu lassen. (Zumal das riskant wäre.)

Ein populärer Herrscher vielleicht schon.
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joyborg
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Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#357140) Verfasst am: 11.10.2005, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

DemonDeLuxe hat folgendes geschrieben:
Dabei sind Dinge wie der "Ewigkeitsartikel" natürlich letztendlich nur Kosmetik; wenn das Volk bzw. die Politiker sich in überwältigender Mehrheit für eine grundlegende Umkrempelung des Systems entscheiden sollten, wird sie ein Dreizeiler in einem alten Gesetzbuch genauso wenig davon abhalten wie vorgebliches Gottesgnadentum den Sturz des Kaisers verhindert hat.

Aber immerhin: Eine Hürde. Mehr geht eh' nicht.


Das stimmt natürlich. Man könnte z.B. das GG so ändern, daß demokratische Wahlen nur noch alle 100 Jahre abgehalten werden. Oder?
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#357141) Verfasst am: 11.10.2005, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Oder aber das deutsche Volk gibt sich selbst eine neue Verfassung - wie das geht steht auch im GG.


Ja, richtig. Allerdings wäre eine demokratisch legitimierte Verfassung (wie vom GG gefordert) vermutlich selbst auch demokratisch.
Ein Gewaltherrscher würde sich nicht die Mühe machen, das Volk eine Verfassung ausarbeiten zu lassen. (Zumal das riskant wäre.)
Das steht wieder auf einem anderen Blatt. zwinkern

Aber es ist ja nicht so, dass das Volk die Verfassung ausarbeiten sollte, sondern dass es einer Verfassung zustimmen müsste.
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DemonDeLuxe
Frisch gestählt



Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 672
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#357146) Verfasst am: 11.10.2005, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Man könnte z.B. das GG so ändern, daß demokratische Wahlen nur noch alle 100 Jahre abgehalten werden. Oder?


Netter Trick. Und in der Preislage sind natürlich alle möglichen Varianten denkbar. Die allgegenwärtige Formel "Das nähere regeln Bundesgesetze" gibt da ja sehr viel Spielraum. Dessen verfassungsgemäße Nutzung überwacht zwar das Bundesverfassungsgericht, aber wer sagt denn, dass dies auf ewig von verfassungstreuen Richtern besetzt ist?

Revolution kennt ohnehin kein Pardon, geschweige denn Achtung vor irgendwelchen Gesetzen - oder, um Schiller zu Wort kommen zu lassen:

Freiheit und Gleichheit! hört man schallen,
Der ruh'ge Bürger greift zur Wehr;
Die Straßen füllen sich, die Hallen,
Und Würgerbanden ziehn umher,
Da werden Weiber zu Hyänen
Und treiben mit Entsetzen Scherz,
Noch zuckend, mit des Panthers Zähnen,
Zerreißen sie des Feindes Herz.
Nichts Heiliges ist mehr, es lösen
Sich alle Bande frommer Scheu,
Der Gute räumt den Platz dem Bösen,
Und alle Laster walten frei.
Gefährlich ists den Leu zu wecken,
Verderblich ist des Tigers Zahn,
Jedoch der schrecklichste der Schrecken
Das ist der Mensch in seinem Wahn.
Weh denen, die dem Ewigblinden
Des Lichtes Himmelsfackel leihn!
Sie strahlt ihm nicht, sie kann nur zünden
Und äschert Städt und Länder ein.

_________________
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Finril
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Beitrag(#357151) Verfasst am: 11.10.2005, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie scheint ihr alle meine Ideen im Kopf zu haben.

Die Frage habe ich mir auch öfters gestellt.


Wie wir nun wissen, ist vom Grundgesetz her gesehen nicht möglich die Demokratie abzuschaffen.
Es sei denn wir bekommen ein neues Grundgesetz. Was gerade gar nicht welcher Paragraph. Soweit ich da informiert bin 150§ oder 151§. Habe mir das Grundgesetz einmal durchgelesen.


Zitat:
Könnte in einem Zusatzartikel nicht einfach Demokratie anders definiert werden?


Ja, könnte sie. Nur das ist das allgemeine Problem. Welche Demokratie?
Parlamentarische.... usw. oder kehren wir zur griechischen Demokratie zurück?
Schlecht wäre natürlich auch nicht die römische "Demokratie?"
Nur die "RÖMER" dürfen wählen. h4h4


Zitat:
Wörterbuch der deutschen Sprache

De|mo|kra|tie [f. 11] 1 Regierungssystem, bei dem gewählte Vertreter des Volkes die Macht ausüben, Volksherrschaft 2 Staat mit einer solchen Regierungsform 3 [nur Sg.] Anwendung demokratischer Prinzipien; mehr D. in der Schule! [<griech. demos ”Volk“ und kratein ”herrschen“

_________________
Ein Geist wer seine Pflichten nicht erfüllt kann nicht frei sein.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#357174) Verfasst am: 11.10.2005, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
DemonDeLuxe hat folgendes geschrieben:
Dabei sind Dinge wie der "Ewigkeitsartikel" natürlich letztendlich nur Kosmetik; wenn das Volk bzw. die Politiker sich in überwältigender Mehrheit für eine grundlegende Umkrempelung des Systems entscheiden sollten, wird sie ein Dreizeiler in einem alten Gesetzbuch genauso wenig davon abhalten wie vorgebliches Gottesgnadentum den Sturz des Kaisers verhindert hat.

Aber immerhin: Eine Hürde. Mehr geht eh' nicht.


Das stimmt natürlich. Man könnte z.B. das GG so ändern, daß demokratische Wahlen nur noch alle 100 Jahre abgehalten werden. Oder?


Nein. Verstoß gegen Art. 20 I GG, der unter die Ewigkeitsgarantie fällt. Verfassungsrechtler gehen von 5 Jahren als zulässiges Höchstmaß der Wahlperiode aus.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#357176) Verfasst am: 11.10.2005, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

modorok hat folgendes geschrieben:
joy hat folgendes geschrieben:
Artikel 20 GG sagt: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Eine Änderung dieses Art. 20 ist nach Art. 79 Abs. 3 GG ("Ewigkeitsgarantie") nicht zulässig. So gesehen haben wir also die Demokratie ewig am Hals.

Könnte in einem Zusatzartikel nicht einfach Demokratie anders definiert werden?


Nein. So einfach lässt sich die Ewigkeitsgarantie nicht umgehen. Der Begriff ist nicht dispositiv, genau das besagt Art. 79 III GG ja.
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DemonDeLuxe
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 672
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#357358) Verfasst am: 11.10.2005, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Nein. Verstoß gegen Art. 20 I GG, der unter die Ewigkeitsgarantie fällt. Verfassungsrechtler gehen von 5 Jahren als zulässiges Höchstmaß der Wahlperiode aus.


Das gilt aber nur unter der Prämisse, dass auch zukünftige Verfassungsrechtler das so sehen, was wiederum nicht garantiert werden kann.

Ganz grundsätzlich: Wer allen Ernstes glaubt, es könne so etwas wie eine "Ewigkeitsgarantie" in realitas geben, ist IMHO arg naiv.

Btw. wie sieht's da eigentlich mit einer Eingliederung in die EU aus?
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#357553) Verfasst am: 12.10.2005, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, so etwas wie die Ewigkeitsgarantie könnte wohl nur gegeben sein wenn man einen Wächter hat der das dann bis in alle Ewigkeit nachprüft, so in etwa wie den Robotregenten der Arkonen.
Leider macht der dann auch nur Fehler und wird abgestellt.

Aber die Idee hat was, man könnte ja eines Tages, anstelle der Politiker, Polit-Bots wählen die dann grundehrlich und ohne Laster sind aber eine Ausrichtung nach Links oder Rechts haben* zynisches Grinsen


*Ich stell mir das so vor wie bei nem Drehwiderstand, Schraubenzieher rein und dann eine kleine Drehung nach Links, dann is er bei der SPD, eine kleine Drehung nach Rechts CDU, ups zu weit das ist schon DVU.

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Galaxisherrschers Katze
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Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#357598) Verfasst am: 12.10.2005, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Hm, so etwas wie die Ewigkeitsgarantie könnte wohl nur gegeben sein wenn man einen Wächter hat der das dann bis in alle Ewigkeit nachprüft, so in etwa wie den Robotregenten der Arkonen.
Leider macht der dann auch nur Fehler und wird abgestellt.

Aber die Idee hat was, man könnte ja eines Tages, anstelle der Politiker, Polit-Bots wählen die dann grundehrlich und ohne Laster sind aber eine Ausrichtung nach Links oder Rechts haben* zynisches Grinsen

Da bekommt der Ausdruck "corrupted file" ja eine ganz neue Bedeutung. Lachen
Zitat:


*Ich stell mir das so vor wie bei nem Drehwiderstand, Schraubenzieher rein und dann eine kleine Drehung nach Links, dann is er bei der SPD, eine kleine Drehung nach Rechts CDU, ups zu weit das ist schon DVU.


Wenn Politik doch bei Menschen auch so simpel wäre... Mit den Augen rollen
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Baldur
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Beiträge: 8326

Beitrag(#357620) Verfasst am: 12.10.2005, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ein paar hilfreiche Links für diejenigen, die sich für Verfassungsgeschichte interessieren:

Demokratie-Vergleich
Verfassungen in Deutschland
Heptagon-Verlag: Deutsche Verfassungen
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#357633) Verfasst am: 12.10.2005, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

DemonDeLuxe hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Nein. Verstoß gegen Art. 20 I GG, der unter die Ewigkeitsgarantie fällt. Verfassungsrechtler gehen von 5 Jahren als zulässiges Höchstmaß der Wahlperiode aus.


Das gilt aber nur unter der Prämisse, dass auch zukünftige Verfassungsrechtler das so sehen, was wiederum nicht garantiert werden kann.


Garantiert werden kann nichts, klar. Aber mit den anerkannten juristischen Auslegungsregeln kann man niemals zu dem Ergebnis kommen, dass eine Periode von 100 Jahren zulässig ist. Dieses Ergebnis wäre faktisch eine Abschaffung des Rechtsstaats. Juristen legen ja nicht völlig willkürlich Gesetze aus.

DemonDeLuxe hat folgendes geschrieben:

Ganz grundsätzlich: Wer allen Ernstes glaubt, es könne so etwas wie eine "Ewigkeitsgarantie" in realitas geben, ist IMHO arg naiv.


Ein Putsch und die Verfassung ist Geschichte. Aber auf demokratischem Wege sehe ich nicht, wie man um Art.79 III GG herumkommen soll. Zumindest geht die absolut hM davon aus, dass dies nicht möglich ist.
Rechtsmethodisch ist eine Ewigkeitsklausel ein fragwürdiges Instrumentarium, aber klar, nach dem dritten Reich hat den Deutschen erstmal niemand vertraut zwinkern

DemonDeLuxe hat folgendes geschrieben:

Btw. wie sieht's da eigentlich mit einer Eingliederung in die EU aus?


Nach Meinung des BVerfG kann Deutschland nur in den Grenzen von Art.79 III GG Kompetenzen abgeben, dass heißt unter anderem, dass die staatliche Souveränität nicht aufgegeben werden kann.
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joyborg
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Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#357642) Verfasst am: 12.10.2005, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:


DemonDeLuxe hat folgendes geschrieben:

Btw. wie sieht's da eigentlich mit einer Eingliederung in die EU aus?


Nach Meinung des BVerfG kann Deutschland nur in den Grenzen von Art.79 III GG Kompetenzen abgeben, dass heißt unter anderem, dass die staatliche Souveränität nicht aufgegeben werden kann.


@Thao, ist das wirklich so? Art. 146 sagt ja ausdrücklich "Dieses Grundgesetz [...] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Hier ist von einer Vefassung die Rede. Warum sollte das nicht auch eine gemeinsame EU-Verfassung sein können, die vom deutschen Volk (für den Geltungsbereich des alten GG) beschlossen wurde?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#357704) Verfasst am: 12.10.2005, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:


DemonDeLuxe hat folgendes geschrieben:

Btw. wie sieht's da eigentlich mit einer Eingliederung in die EU aus?


Nach Meinung des BVerfG kann Deutschland nur in den Grenzen von Art.79 III GG Kompetenzen abgeben, dass heißt unter anderem, dass die staatliche Souveränität nicht aufgegeben werden kann.


@Thao, ist das wirklich so? Art. 146 sagt ja ausdrücklich "Dieses Grundgesetz [...] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Hier ist von einer Vefassung die Rede. Warum sollte das nicht auch eine gemeinsame EU-Verfassung sein können, die vom deutschen Volk (für den Geltungsbereich des alten GG) beschlossen wurde?


Ja, das ist wirklich so. Siehe BVerfGE 89, 155. Außerdem steht es ausdrücklich in Art. 23 I S.3 GG.
Für eine Änderung des GG im Rahmen von Art.146 GG gelten im übrigen dieselben materiell-rechtlichen Anforderungen wie für jede GG-Änderung, also gilt Art.79 III GG auch hier.
Ansonsten wäre Art.79 III GG ziemlich sinnlos zwinkern
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#357709) Verfasst am: 12.10.2005, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Artikel 20 GG sagt: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Eine Änderung dieses Art. 20 ist nach Art. 79 Abs. 3 GG ("Ewigkeitsgarantie") nicht zulässig. So gesehen haben wir also die Demokratie ewig am Hals.

Wenn Artikel 20 in Spiel kommt, dann muss ich unbedingt noch die Absätze (2) und (4) ins Spiel bringen:

Grundgesetz für die Bundesrepunlik Deutschland hat folgendes geschrieben:
[...]

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

[...]

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Die Hervorhebung in Abs. (4) geht vor allem in Richtung bismarckfan. zwinkern
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Hannibal
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Anmeldungsdatum: 07.11.2003
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Beitrag(#357816) Verfasst am: 12.10.2005, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Artikel 20 GG sagt: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Eine Änderung dieses Art. 20 ist nach Art. 79 Abs. 3 GG ("Ewigkeitsgarantie") nicht zulässig. So gesehen haben wir also die Demokratie ewig am Hals.


Ich bin für die Demokratie. Aber die Ewigkeitsgarantie ist Schwachsinn. Ich bin dafür, dass man mit der zwei-Drittel-Mehrheit jeden Artikel des Grundgesetzes und der Verfassung ändern kann.
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Zonk
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Anmeldungsdatum: 20.12.2003
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Beitrag(#357831) Verfasst am: 12.10.2005, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hannibal hat folgendes geschrieben:
Ich bin für die Demokratie. Aber die Ewigkeitsgarantie ist Schwachsinn. Ich bin dafür, dass man mit der zwei-Drittel-Mehrheit jeden Artikel des Grundgesetzes und der Verfassung ändern kann.


Zwei Drittel wovon?
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joyborg
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Beiträge: 2235

Beitrag(#357841) Verfasst am: 12.10.2005, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
joy hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:


DemonDeLuxe hat folgendes geschrieben:

Btw. wie sieht's da eigentlich mit einer Eingliederung in die EU aus?


Nach Meinung des BVerfG kann Deutschland nur in den Grenzen von Art.79 III GG Kompetenzen abgeben, dass heißt unter anderem, dass die staatliche Souveränität nicht aufgegeben werden kann.


@Thao, ist das wirklich so? Art. 146 sagt ja ausdrücklich "Dieses Grundgesetz [...] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Hier ist von einer Vefassung die Rede. Warum sollte das nicht auch eine gemeinsame EU-Verfassung sein können, die vom deutschen Volk (für den Geltungsbereich des alten GG) beschlossen wurde?


Ja, das ist wirklich so. Siehe BVerfGE 89, 155. Außerdem steht es ausdrücklich in Art. 23 I S.3 GG.
Für eine Änderung des GG im Rahmen von Art.146 GG gelten im übrigen dieselben materiell-rechtlichen Anforderungen wie für jede GG-Änderung, also gilt Art.79 III GG auch hier.
Ansonsten wäre Art.79 III GG ziemlich sinnlos zwinkern


Aber ist das zitierte BVerfGE 89, 155 nicht auch (gerade in diesem Punkt "Integration") ein ziemlich schwammiger Entscheid, außerdem von 1992? Sagt es nicht auch, daß eine Verschiebung von den "deutschen" Grundrechten hin zu “europäischen
Grundrechten” durch die in der Präambel des GG und in Art. 23 Abs. 1 GG erklärte Offenheit des GG für eine europäische Integration möglich ist?
In BVerfGE 89, 155, 101 ("Vermitteln die Staatsvölker - wie gegenwärtig - über die nationalen Parlamente demokratische Legitimation, sind mithin der Ausdehnung der Aufgaben und Befugnisse der Europäischen Gemeinschaften vom demokratischen Prinzip her Grenzen gesetzt.") lese ich ein deutliches "zur Zeit ist das noch so, die Organe der EU müssten sich i.S. von 23 I GG weiterentwickeln, bevor das Prinzip übertragbar ist."
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#357853) Verfasst am: 12.10.2005, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
joy hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:


DemonDeLuxe hat folgendes geschrieben:

Btw. wie sieht's da eigentlich mit einer Eingliederung in die EU aus?


Nach Meinung des BVerfG kann Deutschland nur in den Grenzen von Art.79 III GG Kompetenzen abgeben, dass heißt unter anderem, dass die staatliche Souveränität nicht aufgegeben werden kann.


@Thao, ist das wirklich so? Art. 146 sagt ja ausdrücklich "Dieses Grundgesetz [...] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Hier ist von einer Vefassung die Rede. Warum sollte das nicht auch eine gemeinsame EU-Verfassung sein können, die vom deutschen Volk (für den Geltungsbereich des alten GG) beschlossen wurde?


Ja, das ist wirklich so. Siehe BVerfGE 89, 155. Außerdem steht es ausdrücklich in Art. 23 I S.3 GG.
Für eine Änderung des GG im Rahmen von Art.146 GG gelten im übrigen dieselben materiell-rechtlichen Anforderungen wie für jede GG-Änderung, also gilt Art.79 III GG auch hier.
Ansonsten wäre Art.79 III GG ziemlich sinnlos zwinkern


Aber ist das zitierte BVerfGE 89, 155 nicht auch (gerade in diesem Punkt "Integration") ein ziemlich schwammiger Entscheid, außerdem von 1992? Sagt es nicht auch, daß eine Verschiebung von den "deutschen" Grundrechten hin zu “europäischen
Grundrechten” durch die in der Präambel des GG und in Art. 23 Abs. 1 GG erklärte Offenheit des GG für eine europäische Integration möglich ist?
In BVerfGE 89, 155, 101 ("Vermitteln die Staatsvölker - wie gegenwärtig - über die nationalen Parlamente demokratische Legitimation, sind mithin der Ausdehnung der Aufgaben und Befugnisse der Europäischen Gemeinschaften vom demokratischen Prinzip her Grenzen gesetzt.") lese ich ein deutliches "zur Zeit ist das noch so, die Organe der EU müssten sich i.S. von 23 I GG weiterentwickeln, bevor das Prinzip übertragbar ist."


Natürlich ist eine weitere Entwicklung der EU möglich, aber, und das ist eben der Punkt, nur in den Grenzen des Art.79 III GG. Das heißt letztlich nur, dass Deutschland der EU keine Kompetenz-Kompetenz übertragen kann und darf, also souverän bleiben muss. Aber dh nicht, dass eine Demokratisierung der EU nicht möglich wäre. Bezüglich der Grundrechte geht das BVerfG ja davon aus, dass diese vom EuGH ähnlich den nationalen Grundrechten gewährleistet werden und überprüft daher Verfassungsbeschwerden gegen EuGH-Entscheidungen grundsätzlich nicht mehr auf Grundrechtsverletzungen (solange der Standard gewahrt ist, sog. Solange-Entscheidungen).
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Beitrag(#357894) Verfasst am: 13.10.2005, 04:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, jedenfalls sehe ich eine Übertragung der Souveränität auf ein vereintes Europa verfassungsrechtlich so lange als schlicht unzulässig, wie nicht eine zu schaffende europäische Verfassung den "Ewigkeitsparagraphen" aufgreift und weiterführt. Eine Übertragung, bei der die Aufrechterhaltung der demokratischen Grundordnung weniger deutlich (und "ewig") geregelt wäre als im GG, wäre IMHO glatt verfassungswidrig.

Wäre es anders, hätte man so einen billigen Trick zur Aushebelung des GG gefunden: Man bräuchte lediglich eine "Höhere Souveränitätsebene" (die zunächst einmal GG-Erwartungen erfüllt) zu erfinden (wobei das auch eine 1:1-Abbildung sein könnte, z.B. ein fiktives Konstrukt "Zentraleuropa" mit zunächst nur einem Mitglied,nämlich eben Deutschland), auf die die Rechte übergehen, und *schwups* könnte man dort anschließend schalten und walten, wie man wollte á la "Ist das GG erst ruiniert, diktiert sich's völlig ungeniert..."
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