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IvanDrago Ösifreund und Pendler zwischen den Welten
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 2876
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(#363405) Verfasst am: 25.10.2005, 01:50 Titel: |
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Zitat: | Frank hat folgendes geschrieben:
Schily hat Beckstein in meinen Augen bei weitem rechts überholt.
Ja, das stimmt wohl.
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Sorry, nich bös gemeint, aber in dem Fall:
Kommt ihr aus Bayern? Wie könnt ihr nur so einen Unsinn erzählen und anscheinend ernsthaft glauben, Beckstein ist nach wie vor die "härteste Sau" und mit Abstand zweifelhafteste Person unter den bekannteren Politikern der "demokratischen" Parteien...
Schily is ja einfach nur n sicherheitspolitischer Hardliner, wie er auch der Union sicher gut zu Gesicht stünde, in manch anderen Fragen ist jedoch der Satz "Schily und Beckstein nehmen sich nichts" oder gar eure Behauptung das Schily schlimmer wäre einfach nur lächerlich, Schily ist eher wieder ein Grüner in vielen Dingen, wenn man ihn mit Beckstein vergleicht...
_________________ "Eine Stadt freut sich, wenn's den Gerechten wohlgeht, und wenn die Gottlosen umkommen, wird man froh." Sprüche 11, 10
Heike N. meint: "IvanDrago for President!"
Faszination braucht keine höhere Macht.
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joyborg registriert
Anmeldungsdatum: 20.01.2004 Beiträge: 2235
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(#363412) Verfasst am: 25.10.2005, 02:01 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: |
Bedarfsgemeinschaften gibt es seit 1962 in genau der heutigen Form. Sie wurden nur im Gesetz früher nicht ausdrücklich mit diesem Namen bezeichnet.
Zitat: | Die Ämter subsumieren erstmal ALLES unter Bedarfsgemeinschaft, was nach Geschlechtsverkehr riecht. Somit muss man erst klagen, um sein Recht zu bekommen. |
Geschlechtsverkehr ist dabei völlig unerheblich. |
Das glaube ich zwar nicht, aber er ist behördlicherseits unmöglich nachzuweisen, wenn es zwei Betten und kein gemeinsames Kind gibt.
Andersrum brauchen Leute, die eine Bedarfsgemeinschaft gründen wollen, bloß die Betten zusammenschieben und sich vielleicht noch eine Zahnbürste teilen, dann sind sie so gut wie verheiratet.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#363487) Verfasst am: 25.10.2005, 12:55 Titel: |
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Vorneweg, du kennst dich mit der rechtlichen Seite aus dem Stand sicher besser aus, du arbeitest ja in dem Bereich (dass heißt nicht, dass ich mich nicht einarbeiten kann). Aber das heißt trotzdem nicht, dass dein Standpunkt richtig ist:
Raphael hat folgendes geschrieben: | Thao hat folgendes geschrieben: | Diese verschissenen "Bedarfsgemeinschaften" sind das Problem! |
Bedarfsgemeinschaften gibt es seit 1962 in genau der heutigen Form. Sie wurden nur im Gesetz früher nicht ausdrücklich mit diesem Namen bezeichnet. |
Schön. Diese Bedarfsgemeinschaften sind trotzdem das Problem. Im übrigen, und das weißt du GANZ GENAU, gilt das jetzt auch für Menschen in der Arbeitslosenhilfe, das war früher eben nicht der Fall.
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Geschlechtsverkehr ist dabei völlig unerheblich. |
Rechtlich, ja! Aber, und das ist belegbar, es wird erstmal alles mögliche drunter subsumiert, und man muss erst klagen, schrieb ich doch! Ich kann dir Prozesse verlinken...
Thao hat folgendes geschrieben: | Nur verständlich, dass die Leute dem Stress mit ner Zweitwohnung ausweichen. Dann zahlt der Staat auch noch die Wohnung, schön, wollten die Herren Politiker offenbar nicht anders! |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Wenn zwei angeblich nichts mit einander zu tun haben, dann können sie doch auch in verschiedenen Wohnungen leben. Oder redest Du etwa von Leuten, die zusammenleben wie ein Ehepaar und von denen eine(r) genug für beide verdient, aber lieber den Steuerzahler für den Partner/die Partnerin blechen lassen? |
NEIN! Ich rede von Menschen die zusammen wohnen und poppen. Finanziell einstehen füreinander, das tun sie nicht Und sie helfen sich auch nicht in finanziellen Notsituationen. Und jetzt? Willst du denen das verbieten, das poppen und zusammen wohnen ohne füreinander einzustehen? Das ist Privatsache und eben nicht vernünftig kontrollierbar, ergo: Völliger Rotz.
Raphael hat folgendes geschrieben: | Solche Typen scheu ich mich nicht, Sozialschmarotzer auf Volkes Kosten zu nennen. |
Ja, ist schon unverschämt, in einem Bett schlafen und finanziell nicht füreinander einstehen wollen, ganz ganz schmarotzermäßig
Thao hat folgendes geschrieben: |
Im übrigen ist das eh eine Sauerei, selbst WENN die Voraussetzungen einer Bedarfsgemeinschaft (idR 3 Jahre Beziehung + diverse andere Anforderungen, füreinander einstehen bla bla bla) richtig subsumiert werden.
Hat jemand in einer Bedarfsgemeinschaft IRGENDEINEN Anspruch gegenüber seinem Lebenspartner? NEIN. Was soll der Scheiß dann?
Kann glatt sein, dass an sowas Beziehungen zerbrechen, bockt es die Behörde ob es vielleicht gerade kriselt oder was weiß ich? |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Wenn eine "Beziehung" nur funktioniert, indem sie vom Steuerzahler subventioniert wird, kann es ja nicht weit her mit ihr sein. Übrigens: Lebenspartner sind einander auch zivilrechtlich unterhaltspflichtig, nur Lebensgefährten sind es nicht. |
Moment, nur das wir hier sauber arbeiten. Ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist dem anderen Mitglied unterhaltsverpflichtet? Das wäre mir aber neu. Sollte ich mich hier irren, ok. Falls nein, dann ist es echt peinlich, wie du hier versuchst in die Irre zu führen.
Falls du die Homo-Ehe meinst, so what? Ist das hier Thema?
Edit: Er meint die Homo-Ehe
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Machen wir's doch anders. Jeder kommt zur Behörde und bestellt sich so viel geld wie er mag aufs Konto. |
Ich kritisiere ZU RECHT die beschissene Gesetzeslage, und du hast nix als Polemik auf dem Kasten.
Edit, gerade gefunden, ich würde gerne hören was du dazu meinst als Experte:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=18155
Ich hab es jetzt nur überfolgen, auf den ersten Blick sieht das so für mich aus, als hätte ein Gericht genau dasselbe gedacht wie ich!
"Das Gericht hatte in einem Fall entschieden, dass eine Frau nicht für die Lebenshaltungskosten ihres Partners aufkommen muss, wenn sie es nicht will. Die Arbeitsagentur wollte dem arbeitlosen Partner kein Arbeitslosengeld II (ALG II) zahlen, da die Lebensgefährtin nach Ansicht der Behörde genügend Rente bezieht und eine so genannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Dem widersprach das Gericht und argumentierte, dass die Partnerin im vorliegenden Fall nicht dazu bereit sei, über den Mietanteil hinaus einen Beitrag zu dessen Lebensunterhalt zu leisten. Darum liege auch keine eheähnliche Lebensgemeinschaft vor."
Schöne Logik So sehe ich das auch.
Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 25.10.2005, 13:15, insgesamt einmal bearbeitet |
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joyborg registriert
Anmeldungsdatum: 20.01.2004 Beiträge: 2235
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(#363488) Verfasst am: 25.10.2005, 13:11 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: |
Wenn eine "Beziehung" nur funktioniert, indem sie vom Steuerzahler subventioniert wird, kann es ja nicht weit her mit ihr sein. Übrigens: Lebenspartner sind einander auch zivilrechtlich unterhaltspflichtig, nur Lebensgefährten sind es nicht. |
Was ist denn da der Unterschied? Also was sind behördlicherseits die maßgeblichen Kriterien, um jemanden in die eine oder andere Schublade zu sortieren?
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#363489) Verfasst am: 25.10.2005, 13:15 Titel: |
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joy hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: |
Wenn eine "Beziehung" nur funktioniert, indem sie vom Steuerzahler subventioniert wird, kann es ja nicht weit her mit ihr sein. Übrigens: Lebenspartner sind einander auch zivilrechtlich unterhaltspflichtig, nur Lebensgefährten sind es nicht. |
Was ist denn da der Unterschied? Also was sind behördlicherseits die maßgeblichen Kriterien, um jemanden in die eine oder andere Schublade zu sortieren? |
Er hat selbst mich eine Sekunde verunsichert, kann ich oben gleich wegeditieren. Er meint die Homo-Ehe, also völlig Offtopic!
Es gibt in einer Bedarfsgemeinschaft KEINEN UNTERHALTSANSPRUCH, daher ist die Gesetzeslage völlig schwachsinnig. Ich hab jetzt mal paar Urteile angesehen, erinnert mich an die GEZ von der Beweisführung her
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Frank registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.07.2003 Beiträge: 6643
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(#363490) Verfasst am: 25.10.2005, 13:16 Titel: |
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Thao hat folgendes geschrieben: |
Ich kritisiere ZU RECHT die beschissene Gesetzeslage, und du hast nix als Polemik auf dem Kasten.
Edit, gerade gefunden, ich würde gerne hören was du dazu meinst als Experte:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=18155
Ich hab es jetzt nur überfolgen, auf den ersten Blick sieht das so für mich aus, als hätte ein Gericht genau dasselbe gedacht wie ich!
"Das Gericht hatte in einem Fall entschieden, dass eine Frau nicht für die Lebenshaltungskosten ihres Partners aufkommen muss, wenn sie es nicht will. Die Arbeitsagentur wollte dem arbeitlosen Partner kein Arbeitslosengeld II (ALG II) zahlen, da die Lebensgefährtin nach Ansicht der Behörde genügend Rente bezieht und eine so genannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Dem widersprach das Gericht und argumentierte, dass die Partnerin im vorliegenden Fall nicht dazu bereit sei, über den Mietanteil hinaus einen Beitrag zu dessen Lebensunterhalt zu leisten. Darum liege auch keine eheähnliche Lebensgemeinschaft vor."
Schöne Logik So sehe ich das auch. |
So sehe ich das auch.
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Nordseekrabbe linker Autist
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden
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(#363708) Verfasst am: 25.10.2005, 20:39 Titel: |
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | Frank hat folgendes geschrieben: | Schily hat Beckstein in meinen Augen bei weitem rechts überholt. | Ja, das stimmt wohl.  |
Da beide aus Bayern kommen, und wie man hört, sehr gut miteinander können, lässt das wohl für die Zukunft nichts gutes ahnen...
_________________ Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
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joyborg registriert
Anmeldungsdatum: 20.01.2004 Beiträge: 2235
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(#363722) Verfasst am: 25.10.2005, 21:11 Titel: |
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Ist vielleicht OT, aber ich höre gerade, daß es in Prenzlau (Brandenburg) im sogenannten "Amt für Grundsicherung" vier 1-Euro-Jobber gibt, die sich die Beschwerden der Antragsteller anhören müssen. Wenn man das großflächiger kultivieren würde, könnten die Arbeitslosen sich doch alle gegenseitig beraten.
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#363726) Verfasst am: 25.10.2005, 21:16 Titel: |
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joy hat folgendes geschrieben: | Ist vielleicht OT, aber ich höre gerade, daß es in Prenzlau (Brandenburg) im sogenannten "Amt für Grundsicherung" vier 1-Euro-Jobber gibt, die sich die Beschwerden der Antragsteller anhören müssen. Wenn man das großflächiger kultivieren würde, könnten die Arbeitslosen sich doch alle gegenseitig beraten.  | 1) Es heißt nichtmehr "Amt für Grundsicherung" sondern "Ministerium für Überfluß"
2) Es heißt nichtmehr "Antragsteller", sondern "Parasiten am Volkskörper"
Soviel Zeit muss sein.
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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joyborg registriert
Anmeldungsdatum: 20.01.2004 Beiträge: 2235
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(#363735) Verfasst am: 25.10.2005, 21:27 Titel: |
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | joy hat folgendes geschrieben: | Ist vielleicht OT, aber ich höre gerade, daß es in Prenzlau (Brandenburg) im sogenannten "Amt für Grundsicherung" vier 1-Euro-Jobber gibt, die sich die Beschwerden der Antragsteller anhören müssen. Wenn man das großflächiger kultivieren würde, könnten die Arbeitslosen sich doch alle gegenseitig beraten.  | 1) Es heißt nichtmehr "Amt für Grundsicherung" sondern "Ministerium für Überfluß"
2) Es heißt nichtmehr "Antragsteller", sondern "Parasiten am Volkskörper"
Soviel Zeit muss sein. |
Hatte ich glatt vergessen.
und 3)
Nach 12 Monaten Leistungsbezug durch das Ministerium für Überfluß erlischt das aktive und passive Wahlrecht des Parasiten.
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#363866) Verfasst am: 26.10.2005, 10:22 Titel: |
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Frank hat folgendes geschrieben: | Stefan hat folgendes geschrieben: | Wieder die Nazi-Keule? Echt scheiße, daß die Nazis deutsch sprachen... |
Nun, auch Juden wurden im 3.Reich als Parasiten und Schmarotzer im „Deutschen Volkskörper“ bezeichnet.
Wenn solche Sätze ein Herr Stoiber gesprochen hätte, dann wäre die Aufregung hier groß gewesen. Bei SPDlern und Grünen wird so etwas nachsichtig ignoriert. |
Ins PC-Lager gewechselt?
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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