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Luftsicherheitsgesetz
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Das neue Luftsicherheitsgesetz muß weg!
Ja.
62%
 62%  [ 23 ]
Nein.
27%
 27%  [ 10 ]
Jein.
10%
 10%  [ 4 ]
Stimmen insgesamt : 37

Autor Nachricht
Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#370766) Verfasst am: 10.11.2005, 09:32    Titel: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

Die Zeit hat folgendes geschrieben:
Wenn der Staat Unschuldige opfert

Paragraf 14 Absatz 3 des neuen Luftsicherungsgesetzes erlaubt dem Staat die gezielte, vorsätzliche und massenhafte Tötung unschuldiger Bürger, um viele andere unschuldige Bürger aus einer Lebensgefahr zu retten. Ein entführtes und mit Passagieren gegebenenfalls voll besetztes Flugzeug darf auf Befehl des Verteidigungsministers abgeschossen werden, wenn es als Waffe gegen das Leben anderer Menschen eingesetzt zu werden droht.
Quelle

Folgendes Szenario:
Ein Airbus einer zivielen Fluggesellschaft steuert, mit 180 Menschen an Bord, auf das Bankenviertel Frankfurts zu. Die Maschine ignoriert jeglichen Funkkontakt.

Ist es richtig, wie Schily meint, daß das Flugzeug abgeschossen werden darf, da die Passagiere ohnehin schon tot sind?
Ist das mit dem Grungesetzt oder den Werten des Humanismus vereinbar?
Wer soll den Abschuß befehlen? Der Verteidigungsminister allein?
Was, wenn die Trümmer der Maschine, mehr Menschen töten, als sie es in einem Hochhaus getan hätten?
Wer garantiert nach dem Abschuß, daß der Airbus nicht doch noch seinen Kursgeändert hätte?
Fragen über Fragen...

Das BVV wird's mal wieder zu entscheiden haben. Lehnt Karlsruhe ab, könnte die GK sich auf eine Grundgesetzänderung verständigen. Dann wird der Bundeswehr der Kampfeinsatz innerhalb der BRD möglicherweise im Grundgesetz verankert. So kalkuliert jedenfalls die Union. Ein weiterer Meilenstein in der Geschichte Deutschlands.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#370772) Verfasst am: 10.11.2005, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke schily wird scheitern. und dann soll er endlich aufs altenteil. was der erzählt lässt nur noch den schluss auf grenzdebilität zu.
keine bundesdeutsche karriere ist trauriger als seine Böse


http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12240



Zitat:
Eine solche Situation sei "faktisch nicht denkbar", so Schily. Mit dieser Argumentation erntete der Minister Verwunderung bei Klägern und auch mehreren Verfassungsrichtern.


Zitat:
Auch mehrere Verfassungsrichter zeigten sich verwundert über Schilys Gesetzesauslegung. "Wenn ein Flugzeug mit Passagieren nicht abgeschossen wird, warum steht das dann nicht im Gesetz?", fragte Richter Wolfgang Hoffmann-Riem.

Richterin Christine Hohmann-Dennhardt sagte: "Mir ist immer unklarer, was der Gesetzgeber eigentlich hatte regeln wollen?" Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier fragte, ob das Gesetz nicht zu unbestimmt sei und es sich der Gesetzgeber "nicht etwas zu einfach gemacht" habe.
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#370851) Verfasst am: 10.11.2005, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer Situation wie derjenigen der am 11. September 2001 in Pennsylvanien abgestürzten Maschine liegt m.E. in der Tat ein "übergesetzlicher Notstand" vor, nicht nur entschuldigend sondern durchaus rechtfertigend.

Die Maschine ist wahrscheinlich deswegen abgestürzt, weil einige Fluggäste zu Recht genau das getan haben, was dem hinterherfliegenden Kampfpiloten dadurch erspart geblieben ist.

Das Flugzeug war so klar verloren, dass nur Abschießen/Zum-Absturz-Bringen den Terroristen noch das Heft des Handelns aus den Händen nehmen konnte.

Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass in einer genau identischen Situation in Deutschland ein deutsches Gericht den Bundeswehrpiloten verurteilt hätte.

"Übergesetzlicher" Notstand ist aber nun auch etwas anderes als "gesetzlicher" Notstand; es gibt dabei das Korrektiv, dass der Handelnde weiß, dass er mit seinem Gewissen allein ist.

Jetzt sagt man aber, die Piloten bräuchten auch Rechtssicherheit, daher das Luftsicherheitsgesetz.

Da verstehe ich nun gar nichts mehr: Ich hab zwar selbst verweigert, aber ich denke ich habe ein positiveres Soldatenbild als Leute, die sowas verbreiten.

Ich meine: Sollte es wirklich so sein, dass der Kampfpilot beim Abdrücken in einer solchen Situation an seine Rechtssicherheit denkt? Sowas überhaupt nur zu vermuten, scheint mir schon zynisch.

Je mehr "Rechtssicherheit" eingebaut wird, um so gefährlicher wird es außerdem. Soll da vielleicht die Botschaft gar sein: "Im Zweifelsfall abdrücken, wenn du ein Disziplinarverfahren befürchtest. Die Leute da sind ja nicht dein Problem."

Extremsituationen erfordern manchmal extremes Handeln, aber das zum Gesetz zu erheben, ist doch ein gefährlicher qualitativer Sprung.
_________________
They all err — Moslems, Jews,
Christians, and Zoroastrians:
Humanity follows two world-wide sects:
One, man intelligent without religion,
The second, religious without intellect.

Abu 'L-ala Ahmad b. Abdallah al-Ma'arri (973-1057)
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#370853) Verfasst am: 10.11.2005, 13:39    Titel: Re: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:


Ist es richtig, wie Schily meint, daß das Flugzeug abgeschossen werden darf, da die Passagiere ohnehin schon tot sind?

Das ist genau der Punkt: Niemand kann das mit hinreichender Sicherheit annehmen.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#370862) Verfasst am: 10.11.2005, 14:09    Titel: Re: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:


Ist es richtig, wie Schily meint, daß das Flugzeug abgeschossen werden darf, da die Passagiere ohnehin schon tot sind?

Das ist genau der Punkt: Niemand kann das mit hinreichender Sicherheit annehmen.

Das ist genau der Punkt: Es gibt sehr wohl Situationen, wo dies zwar nicht mit absoluter, wohl aber mit hinreichenderSicherheit festgestellt werden kann, denn richtig menschenverachtend wäre es erst, 0,003 % Unsicherheit als Vorwand dafür zu nehmen, dass man einfach ein paar hundert Opfer mehr in Kauf nimmt - nur um eine angeblich reine Weste zu haben.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#370864) Verfasst am: 10.11.2005, 14:13    Titel: Re: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:


Ist es richtig, wie Schily meint, daß das Flugzeug abgeschossen werden darf, da die Passagiere ohnehin schon tot sind?

Das ist genau der Punkt: Niemand kann das mit hinreichender Sicherheit annehmen.

Das ist genau der Punkt: Es gibt sehr wohl Situationen, wo dies zwar nicht mit absoluter, wohl aber mit hinreichenderSicherheit festgestellt werden kann, denn richtig menschenverachtend wäre es erst, 0,003 % Unsicherheit als Vorwand dafür zu nehmen, dass man einfach ein paar hundert Opfer mehr in Kauf nimmt - nur um eine angeblich reine Weste zu haben.
Jemand anderes hat hier einmal das Beispiel der Sicherheitsgurte gebracht.

In 99% der Fälle verhindern sie bei einem Unfall schlimmeres. In 1% der Fälle erwürgen sie den Autofahrer. Und da kommt niemand auf die Idee Sicherheitsgurte zu verbieten, nur weil es keine absolute Sicherheit gibt.

Ich bin für das Luftsicherheitsgesetz.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#370879) Verfasst am: 10.11.2005, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

mich wundert sehr, dass anständige regierungen nicht gegen dieses gesetz demonstrieren. offenbar gibt es keine solchen mehr.

denn offenbar betrifft dieses gesetz ja nicht nur deutsche flugzeuge. unter umständen werden als 300 passagiere abgeschossen von einem staat dessen bürger sie nicht sind, dessen administration sie nicht gewählt haben und der nur überflugzone ihres flugs von hongkong nach paris ist...


wie man wohl hier vor schily reagiert hätte, wenn mallorca flugzeuge, die nicht über funk erreichbar sind, abgeschossen hätte?
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#370921) Verfasst am: 10.11.2005, 16:34    Titel: Re: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:


Ist es richtig, wie Schily meint, daß das Flugzeug abgeschossen werden darf, da die Passagiere ohnehin schon tot sind?

Das ist genau der Punkt: Niemand kann das mit hinreichender Sicherheit annehmen.

Das ist genau der Punkt: Es gibt sehr wohl Situationen, wo dies zwar nicht mit absoluter, wohl aber mit hinreichenderSicherheit festgestellt werden kann, denn richtig menschenverachtend wäre es erst, 0,003 % Unsicherheit als Vorwand dafür zu nehmen, dass man einfach ein paar hundert Opfer mehr in Kauf nimmt - nur um eine angeblich reine Weste zu haben.
Jemand anderes hat hier einmal das Beispiel der Sicherheitsgurte gebracht.

In 99% der Fälle verhindern sie bei einem Unfall schlimmeres. In 1% der Fälle erwürgen sie den Autofahrer. Und da kommt niemand auf die Idee Sicherheitsgurte zu verbieten, nur weil es keine absolute Sicherheit gibt.

Ich bin für das Luftsicherheitsgesetz.

Hast du diesen Aufsatz gelesen?
Quelle
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#370924) Verfasst am: 10.11.2005, 16:37    Titel: Re: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:


Ist es richtig, wie Schily meint, daß das Flugzeug abgeschossen werden darf, da die Passagiere ohnehin schon tot sind?

Das ist genau der Punkt: Niemand kann das mit hinreichender Sicherheit annehmen.

Das ist genau der Punkt: Es gibt sehr wohl Situationen, wo dies zwar nicht mit absoluter, wohl aber mit hinreichenderSicherheit festgestellt werden kann, denn richtig menschenverachtend wäre es erst, 0,003 % Unsicherheit als Vorwand dafür zu nehmen, dass man einfach ein paar hundert Opfer mehr in Kauf nimmt - nur um eine angeblich reine Weste zu haben.

Selbst, wenn es an dem wäre, so sit daß Gesetz immer noch so schwammig formuliert, daß allein die Vermutung der Möglichkeit zu einem Abschuß berechtigt und somit der Verdacht besteht, daß es allein darum geht, daß der Innenminister mit Generalabsolution ausgestattet wird.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#370929) Verfasst am: 10.11.2005, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:

Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass in einer genau identischen Situation in Deutschland ein deutsches Gericht den Bundeswehrpiloten verurteilt hätte.


Um den Piloten der Luftwaffe geht es hier doch gar nicht. Er führt einen Befehl des Verteidigungsministers aus, ist nur Werkzeug, aber wohl nicht verantwortlich.
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#370935) Verfasst am: 10.11.2005, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn mir die Vorstellung zuwider ist, habe ich aus rationellen Gründen mit Nein gestimmt.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#370937) Verfasst am: 10.11.2005, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Auch wenn mir die Vorstellung zuwider ist, habe ich aus rationellen Gründen mit Nein gestimmt.

Und was hat das mit Rationalisierung zu tun?
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Poldi
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#370939) Verfasst am: 10.11.2005, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Auch wenn mir die Vorstellung zuwider ist, habe ich aus rationellen Gründen mit Nein gestimmt.

Dito ...

ist doch nur eine erweiterte Interpretation der Regelung zum "finalen Rettungsschuß" ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#370945) Verfasst am: 10.11.2005, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Auch wenn mir die Vorstellung zuwider ist, habe ich aus rationellen Gründen mit Nein gestimmt.

Dito ...

ist doch nur eine erweiterte Interpretation der Regelung zum "finalen Rettungsschuß" ...


Eben nicht. Beim finalen Rettungsschuss wird der Störer getötet, hier aber geht es um die Tötung von Unschuldigen.
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Poldi
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#370947) Verfasst am: 10.11.2005, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Auch wenn mir die Vorstellung zuwider ist, habe ich aus rationellen Gründen mit Nein gestimmt.

Dito ...

ist doch nur eine erweiterte Interpretation der Regelung zum "finalen Rettungsschuß" ...


Eben nicht. Beim finalen Rettungsschuss wird der Störer getötet, hier aber geht es um die Tötung von Unschuldigen.

Nicht unbedingt, es wird lediglich eine kleine Zahl geopfert um eine viel größere zu schützen ...
ein bewährtes Konzept, warum davon abweichen ?
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Poldi
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Shadaik
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Beitrag(#370948) Verfasst am: 10.11.2005, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Den Verteidigungsminister will ich sehen, der von diesem Recht ernsthaft Gebrauch nimmt. Mit den Augen rollen
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#370949) Verfasst am: 10.11.2005, 16:59    Titel: Re: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Hast du diesen Aufsatz gelesen?
Quelle
Jetzt schon. Und meine Meinung hat sich nicht geändert.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#370950) Verfasst am: 10.11.2005, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Auch wenn mir die Vorstellung zuwider ist, habe ich aus rationellen Gründen mit Nein gestimmt.

Dito ...

ist doch nur eine erweiterte Interpretation der Regelung zum "finalen Rettungsschuß" ...


Eben nicht. Beim finalen Rettungsschuss wird der Störer getötet, hier aber geht es um die Tötung von Unschuldigen.

Nicht unbedingt, es wird lediglich eine kleine Zahl geopfert um eine viel größere zu schützen ...
ein bewährtes Konzept, warum davon abweichen ?


Doch, unbedingt. Die Passagiere der Maschine sind unbedingt unschuldig, und sie werden vom Staat getötet.

Btw, zu dem kleine Zahl opfern, um eine große Zahl zu retten, aus dem verlinkten Aufsatz in der Zeit:
"Käme etwa der Staat der erpresserischen Forderung von Terroristen nach, einen Unschuldigen vor laufenden Kameras öffentlich hinzurichten, weil sich nur so die angedrohte Zündung einer versteckten Atombombe in einer deutschen Großstadt verhindern lässt, so handelte er ohne Zweifel unrecht. Wer das nicht glauben mag, stelle sich vor, er selbst sei der Hinzurichtende. Grundrechte sind anti-utilitaristisch. Sie schützen den einzelnen, nicht den jeweils größten allgemeinen Nutzen.Wäre es anders, so wären sie keine Grundrechte."
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#370951) Verfasst am: 10.11.2005, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Auch wenn mir die Vorstellung zuwider ist, habe ich aus rationellen Gründen mit Nein gestimmt.

Dito ...

ist doch nur eine erweiterte Interpretation der Regelung zum "finalen Rettungsschuß" ...


Eben nicht. Beim finalen Rettungsschuss wird der Störer getötet, hier aber geht es um die Tötung von Unschuldigen.

Nicht unbedingt, es wird lediglich eine kleine Zahl geopfert um eine viel größere zu schützen ...
ein bewährtes Konzept, warum davon abweichen ?


Doch, unbedingt. Die Passagiere der Maschine sind unbedingt unschuldig, und sie werden vom Staat getötet.
Sie werden von den Terroristen getötet.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#370952) Verfasst am: 10.11.2005, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Auch wenn mir die Vorstellung zuwider ist, habe ich aus rationellen Gründen mit Nein gestimmt.

Dito ...

ist doch nur eine erweiterte Interpretation der Regelung zum "finalen Rettungsschuß" ...


Eben nicht. Beim finalen Rettungsschuss wird der Störer getötet, hier aber geht es um die Tötung von Unschuldigen.

Nicht unbedingt, es wird lediglich eine kleine Zahl geopfert um eine viel größere zu schützen ...
ein bewährtes Konzept, warum davon abweichen ?


Doch, unbedingt. Die Passagiere der Maschine sind unbedingt unschuldig, und sie werden vom Staat getötet.
Sie werden von den Terroristen getötet.

Und zu dem anderen Beispiel.

Wenn ich mir die Situation vorstelle, dann muss ich mir ja gleichermaßen die Situation vorstellen, in der ich nicht der bin auf den es die Terroristen abgesehen haben, sondern auch die, in der ich einer von den Millionen durch die Atombombe bedrohten bin. Und da find ich die winzige Wahrscheinlichkeit zu sterben und vom Staat hingerichtet zu werden besser als die andere.
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Beitrag(#370959) Verfasst am: 10.11.2005, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Auch wenn mir die Vorstellung zuwider ist, habe ich aus rationellen Gründen mit Nein gestimmt.

Dito ...

ist doch nur eine erweiterte Interpretation der Regelung zum "finalen Rettungsschuß" ...


Eben nicht. Beim finalen Rettungsschuss wird der Störer getötet, hier aber geht es um die Tötung von Unschuldigen.

Nicht unbedingt, es wird lediglich eine kleine Zahl geopfert um eine viel größere zu schützen ...
ein bewährtes Konzept, warum davon abweichen ?


Doch, unbedingt. Die Passagiere der Maschine sind unbedingt unschuldig, und sie werden vom Staat getötet.
Sie werden von den Terroristen getötet.


Nein, vom Staat, wenn dieser die Maschine abschießen lässt! Das kann man wohl kaum wegdiskutieren!
Legt man strafrechtliche Kausalitätsmaßstäbe an, so handelt es sich bei dem hypothetisch später zu erwartenden Absturz, verursacht durch die Terroristen, um eine unbeachtliche Reserveursache, die die Kausalität des staatlichen Abschusses nicht beseitigt.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#370963) Verfasst am: 10.11.2005, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Und zu dem anderen Beispiel.

Wenn ich mir die Situation vorstelle, dann muss ich mir ja gleichermaßen die Situation vorstellen, in der ich nicht der bin auf den es die Terroristen abgesehen haben, sondern auch die, in der ich einer von den Millionen durch die Atombombe bedrohten bin. Und da find ich die winzige Wahrscheinlichkeit zu sterben und vom Staat hingerichtet zu werden besser als die andere.


Es geht um Grundrechte und ihre Bedeutung in unserer Verfassung, lies den verlinkten Beitrag noch einmal und denk darüber nach!
Es geht nicht lediglich um Risikoabwägung, Grundrechte sind kein Lotteriespiel.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#370965) Verfasst am: 10.11.2005, 17:14    Titel: Re: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Hast du diesen Aufsatz gelesen?
Quelle
Jetzt schon. Und meine Meinung hat sich nicht geändert.

Dann kann man nichts machen.
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Beitrag(#370966) Verfasst am: 10.11.2005, 17:14    Titel: Re: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Hast du diesen Aufsatz gelesen?
Quelle
Jetzt schon. Und meine Meinung hat sich nicht geändert.

Dann kann man nichts machen.


Der hat das doch gar nicht richtig verstanden.
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Poldi
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#370968) Verfasst am: 10.11.2005, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Auch wenn mir die Vorstellung zuwider ist, habe ich aus rationellen Gründen mit Nein gestimmt.

Dito ...

ist doch nur eine erweiterte Interpretation der Regelung zum "finalen Rettungsschuß" ...


Eben nicht. Beim finalen Rettungsschuss wird der Störer getötet, hier aber geht es um die Tötung von Unschuldigen.

Nicht unbedingt, es wird lediglich eine kleine Zahl geopfert um eine viel größere zu schützen ...
ein bewährtes Konzept, warum davon abweichen ?


Doch, unbedingt. Die Passagiere der Maschine sind unbedingt unschuldig, und sie werden vom Staat getötet.
Sie werden von den Terroristen getötet.


Nein, vom Staat, wenn dieser die Maschine abschießen lässt! Das kann man wohl kaum wegdiskutieren!
Legt man strafrechtliche Kausalitätsmaßstäbe an, so handelt es sich bei dem hypothetisch später zu erwartenden Absturz, verursacht durch die Terroristen, um eine unbeachtliche Reserveursache, die die Kausalität des staatlichen Abschusses nicht beseitigt.


Ist doch ganz einfach : die Passagiere sterben so oder so, also kann man sie bei der Entscheidung für einen Abschuß als bereits tot klassifizieren, ergo : Kein Problem ...
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#370970) Verfasst am: 10.11.2005, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
[
Ist doch ganz einfach : die Passagiere sterben so oder so, also kann man sie bei der Entscheidung für einen Abschuß als bereits tot klassifizieren, ergo : Kein Problem ...


Hmm. Und wieviele Sekunden/Minuten/Tage/Jahre vor dem zu erwartenden Tod darf man jemanden töten? Teufel
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Heike N.
wundert gar nix mehr



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Wohnort: Bottrop

Beitrag(#370971) Verfasst am: 10.11.2005, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das hier ist doch eine sehr anschauliche Erläuterung:

Zitat:
Wer das Leben seines schwer verletzten Kindes nur dadurch retten kann, dass er gegen den Willen seines Nachbarn dessen Pkw nimmt (Eingriff in Freiheit und Eigentum) und damit unter Verletzung zahlreicher Verkehrsvorschriften (Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs) das Kind zur nächsten Klinik fährt, der darf für solche Übergriffe von den Betroffenen eine solidarische Hinnahme verlangen. Undenkbar ist es aber, ihn auch dann zu rechtfertigen, wenn er in der Klinik das dort am einzigen verfügbaren Respirator hängende fremde Kind mit tödlicher Wirkung abhängt, um das eigene anzuschließen, weil es nur so zu retten ist.

_________________
God is Santa Claus for adults

Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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narziss
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Beitrag(#370972) Verfasst am: 10.11.2005, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
[
Ist doch ganz einfach : die Passagiere sterben so oder so, also kann man sie bei der Entscheidung für einen Abschuß als bereits tot klassifizieren, ergo : Kein Problem ...


Hmm. Und wieviele Sekunden/Minuten/Tage/Jahre vor dem zu erwartenden Tod darf man jemanden töten? Teufel
Das zum Beispiel ist ein Punkt auf dem man eine Argumentation aufbauen könnte.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#370973) Verfasst am: 10.11.2005, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
[
Ist doch ganz einfach : die Passagiere sterben so oder so, also kann man sie bei der Entscheidung für einen Abschuß als bereits tot klassifizieren, ergo : Kein Problem ...


Hmm. Und wieviele Sekunden/Minuten/Tage/Jahre vor dem zu erwartenden Tod darf man jemanden töten? Teufel

In diesem besonderen Fall ab dem Zeitpunkt, ab dem das Flugzeug eine Bedrohung darstellt ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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narziss
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Beiträge: 21939

Beitrag(#370975) Verfasst am: 10.11.2005, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zwischen Theorie und Praxis gibt es immer noch einen großen Unterschied.

Wenn is in der Theorie natürlich unschön aussehen mag ist es in der Praxis das Retten von Leben.
Mal abgesehen davon, dass ein solches Gesetz potentielle Terroristen gänzlich von der Idee einer Flugzeugentführung abbringen könnte.
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