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Besonderes Arbeitsrecht bei christlichen Arbeitgebern

 
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Paschulke
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Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 416
Wohnort: Baden

Beitrag(#378221) Verfasst am: 25.11.2005, 09:37    Titel: Besonderes Arbeitsrecht bei christlichen Arbeitgebern Antworten mit Zitat

Rasmus hat im Threat über die entlassene schwangere Lehrerin folgendes geschrieben:

Ich muss mich immer wundern, wenn Leute für eine katholische Institution (Schule, Kirche, Krankenhaus, etc.) arbeiten, sich nicht an deren wohlbekante Regeln halten (unsinnig, menschenverachtend und diskriminierend wie sie auch immer sein mögen) und dann überrascht sind, wenn der Arbeitgeber mit heftigen Sanktionen reagiert.
...


Wie wärs wenn wir hier die ganzen menschenverachtenden Regeln der christlichen Arbeitgeber mal explizit aufführen würden?

1. kein Streikrecht bei kirchlichen Arbeitgebern

dazu hab ich folgenden Link gefunden:

http://www.diag-mav.org/aktuell/2001/streikrecht2.htm
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#402676) Verfasst am: 17.01.2006, 00:38    Titel: Re: Besonderes Arbeitsrecht bei christlichen Arbeitgebern Antworten mit Zitat

Das Essener Krupp-Krankenhaus verkündete zum Jahresanfang den Wechel zum Diakonischen Werk, erklärte den Betriebsrat für aufgelöst und will schlechtere Kirchentarife anwenden

Zitat:
Die 1 250 Beschäftigten könnten noch auf andere Art von dem Verbandswechsel ihres »Arbeitgebers« betroffen sein. »Wenn jemand aus der Kirche austritt, würde dies umgehend einen Grund zur Kündigung darstellen«, hatte der Direktor des Diakonischen Werks, Moritz Linzbach, der versammelten Belegschaft in der vergangenen Woche erklärt. Kirchenmitglieder müssen auch alle Angehörigen einer künftigen Mitarbeitervertretung sein. Die bisherigen Betriebsräte, die auch für die neue MAV kandidieren, »damit es keine Lücke beim Schutz der Interessen der Beschäftigten gibt«, sind bereits allesamt der Kirche beigetreten.

_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Ingelein
will wieder segeln



Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 73

Beitrag(#403209) Verfasst am: 18.01.2006, 00:26    Titel: Re: Besonderes Arbeitsrecht bei christlichen Arbeitgebern Antworten mit Zitat

Paschulke hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat im Threat über die entlassene schwangere Lehrerin folgendes geschrieben:

[i]Ich muss mich immer wundern, wenn Leute für eine katholische Institution (Schule, Kirche, Krankenhaus, etc.) arbeiten, sich nicht an deren wohlbekante Regeln halten (unsinnig, menschenverachtend und diskriminierend wie sie auch immer sein mögen) und dann überrascht sind, wenn der Arbeitgeber mit heftigen Sanktionen reagiert.


Ein wenig hört man aus diesem Zitat sowas heraus wie: "Selbst schuld ist der, der für eine kirchliche Institution arbeitet".

Ich meinerseits finde es tragisch, dass die Kirche immer noch einer der größten Arbeitgeber ist. Offiziell betrachtet. Inoffiziell und vielleicht weniger bekannt ist, dass da, wo Kirche draufsteht, nicht gleich Kirche drin ist: Der Anteil der finanziellen Unterstützung seitens der Kirche für kirchliche Kindergärten, Krankenhäuser und Schulen ist verschwindend gering. Aber dieses reicht schon aus, der Instanz den Stempel "katholische ......" oder "evangelische ....." aufzudrücken. Und im gleichen Atemzug einige Grundrechte der Arbeitnehmer mit Füßen tritt und diese immer wieder gängelt.

Ein sehr aktuelles Beispiel aus unserem Bekanntenkreis:

Bis vor kurzen reichte es für eine Bewerbung als Lehrer oder Sozialpädagoge an der Schule unseres Bekannten aus, "Mitglied einer Kirche" zu sein. In der letzten Woche aber wurde dem Lehrerkollegium offiziell mitgeteilt, dass für sämtliche Posten ab sofort nur noch Bewerber, die der evangelischen Kirche angehören, berücksichtigt werden.

Zu Rasmus' Zitat: Im Kopf hat sich unser Bekannter schon lange von der Religion und vom Glauben abgewendet. Doch ohne eine Mitgliedschaft in einer Kirche hätte er und viele andere Menschen auf dem Arbeitsmarkt keine Schnitte.



Irgendeine berühmte Person (der Name ist mir leider entfallen) sagte einmal: "Die Kirche ist eine Hure". Und ich sage: "Die Menschen werden durch sie immer wieder zur Prostitution gezwungen".
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Glauben hört auf, wo Wissen anfängt.
Und sowieso fängt Wissen an, wo Glauben aufhört.
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Stefan
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#403216) Verfasst am: 18.01.2006, 00:32    Titel: Re: Besonderes Arbeitsrecht bei christlichen Arbeitgebern Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Das Essener Krupp-Krankenhaus verkündete zum Jahresanfang den Wechel zum Diakonischen Werk, erklärte den Betriebsrat für aufgelöst und will schlechtere Kirchentarife anwenden

Zitat:
Die 1 250 Beschäftigten könnten noch auf andere Art von dem Verbandswechsel ihres »Arbeitgebers« betroffen sein. »Wenn jemand aus der Kirche austritt, würde dies umgehend einen Grund zur Kündigung darstellen«, hatte der Direktor des Diakonischen Werks, Moritz Linzbach, der versammelten Belegschaft in der vergangenen Woche erklärt. Kirchenmitglieder müssen auch alle Angehörigen einer künftigen Mitarbeitervertretung sein. Die bisherigen Betriebsräte, die auch für die neue MAV kandidieren, »damit es keine Lücke beim Schutz der Interessen der Beschäftigten gibt«, sind bereits allesamt der Kirche beigetreten.


Nicht zu fassen!
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CoS
Antitheist



Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 2734

Beitrag(#403557) Verfasst am: 18.01.2006, 17:16    Titel: Re: Besonderes Arbeitsrecht bei christlichen Arbeitgebern Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Das Essener Krupp-Krankenhaus verkündete zum Jahresanfang den Wechel zum Diakonischen Werk, erklärte den Betriebsrat für aufgelöst und will schlechtere Kirchentarife anwenden

Zitat:
Die 1 250 Beschäftigten könnten noch auf andere Art von dem Verbandswechsel ihres »Arbeitgebers« betroffen sein. »Wenn jemand aus der Kirche austritt, würde dies umgehend einen Grund zur Kündigung darstellen«, hatte der Direktor des Diakonischen Werks, Moritz Linzbach, der versammelten Belegschaft in der vergangenen Woche erklärt. Kirchenmitglieder müssen auch alle Angehörigen einer künftigen Mitarbeitervertretung sein. Die bisherigen Betriebsräte, die auch für die neue MAV kandidieren, »damit es keine Lücke beim Schutz der Interessen der Beschäftigten gibt«, sind bereits allesamt der Kirche beigetreten.


Nicht zu fassen!

Auch ein Weg die Zahlen zu verbessern. Die habens ja auch dringend nötig, wenn man sich die derzeitigen Austrittszahlen ansieht.
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"Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!"
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