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RdC Zyniker
Anmeldungsdatum: 25.11.2004 Beiträge: 740
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(#383533) Verfasst am: 08.12.2005, 19:55 Titel: Re: Libanesischer Jugendlicher (15) prügelte schwangere Freundin halbtod |
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Thao hat folgendes geschrieben: | RdC hat folgendes geschrieben: | Es geht darum, dass Täter leichtfertig entlassen werden, nicht um die Behandlung. |
Ach so, du quotest nur aus Spaß, dein Posting hat mit dem Quote gar nix zu tun  |
Tust du dir schwer beim Verstehen?
Eine Therapie gilt im Strafbereich dann als erfolgreich, wenn der Täter wieder frei und ein "nützliches Mitglied der Gesellschaft" ist.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#383535) Verfasst am: 08.12.2005, 19:55 Titel: |
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annox hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Defitge Jugendstrafe = maximal ein paar Monate Gefängnis, dann Ausflüge und viele, viele Therapiestunden auf Staatskosten. |
Kommt sicherlich auf das Urteil an, oder? |
Nein. Jugendstrafe heißt IMMER mindestens 6 Monate im Jugendstrafvollzug, nix Ausflug.
Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 08.12.2005, 19:57, insgesamt einmal bearbeitet |
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#383536) Verfasst am: 08.12.2005, 19:57 Titel: Re: Libanesischer Jugendlicher (15) prügelte schwangere Freundin halbtod |
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RdC hat folgendes geschrieben: | Thao hat folgendes geschrieben: | RdC hat folgendes geschrieben: | Es geht darum, dass Täter leichtfertig entlassen werden, nicht um die Behandlung. |
Ach so, du quotest nur aus Spaß, dein Posting hat mit dem Quote gar nix zu tun  |
Tust du dir schwer beim Verstehen?
Eine Therapie gilt im Strafbereich dann als erfolgreich, wenn der Täter wieder frei und ein "nützliches Mitglied der Gesellschaft" ist. |
Du weißt schon, was eine Rückfallquote und eine Mißbrauchsquote sind?
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RdC Zyniker
Anmeldungsdatum: 25.11.2004 Beiträge: 740
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(#383537) Verfasst am: 08.12.2005, 19:59 Titel: |
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annox hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Defitge Jugendstrafe = maximal ein paar Monate Gefängnis, dann Ausflüge und viele, viele Therapiestunden auf Staatskosten. |
Kommt sicherlich auf das Urteil an, oder? |
Naja, wenn Heike zur Tat schreibt: "kommt mir einfach nur pubertär vor", dann glaube ich nicht, dass sie eine besonders harte Strafe fordert, aber das sollte sie doch besser selber klarstellen.
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annox Grim Reaper
Anmeldungsdatum: 30.05.2004 Beiträge: 5800
Wohnort: Berlin
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(#383544) Verfasst am: 08.12.2005, 20:05 Titel: |
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Thao hat folgendes geschrieben: | annox hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Defitge Jugendstrafe = maximal ein paar Monate Gefängnis, dann Ausflüge und viele, viele Therapiestunden auf Staatskosten. |
Kommt sicherlich auf das Urteil an, oder? |
Nein. Jugendstrafe heißt IMMER mindestens 6 Monate im Jugendstrafvollzug, nix Ausflug. |
War mir nicht bekannt. Ich dachte eher in die Richtung, daß ein auf versuchten Mord lautendes Urteil wohl kaum ein paar Monate bedeuten könne.
_________________ Ich bin jenes Pferd, das unter der Peitsche der Kutscher den Wagen voller Gesindel hinter sich her ziehen muss.
[Sadegh Hedayat]
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#383546) Verfasst am: 08.12.2005, 20:07 Titel: |
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annox hat folgendes geschrieben: | Thao hat folgendes geschrieben: | annox hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Defitge Jugendstrafe = maximal ein paar Monate Gefängnis, dann Ausflüge und viele, viele Therapiestunden auf Staatskosten. |
Kommt sicherlich auf das Urteil an, oder? |
Nein. Jugendstrafe heißt IMMER mindestens 6 Monate im Jugendstrafvollzug, nix Ausflug. |
War mir nicht bekannt. Ich dachte eher in die Richtung, daß ein auf versuchten Mord lautendes Urteil wohl kaum ein paar Monate bedeuten könne. |
§ 18 I JGG. Wir unterstellen mal, das Heike weiß, was sie schreibt, genauso wie wir unterstellen, dass RDC nicht weiß, was er schreibt : )
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#383581) Verfasst am: 08.12.2005, 20:48 Titel: |
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RdC hat folgendes geschrieben: | LOL.
Ich übersetze mal kurz:
Deftige Strafe = harte, mehrjährige Gefängnisstrafe
Defitge Jugendstrafe = maximal ein paar Monate Gefängnis, dann Ausflüge und viele, viele Therapiestunden auf Staatskosten. |
Ja, ist das nicht urkomisch, dass es in einem halbwegs zivilisierten Land unterschiedliche Strafmaße für Jugendliche und Erwachsene gibt? Was meinst du, woran könnte das eigentlich liegen?
Und wer kann jetzt lachen? Oder hast du über dich selbst gelacht?
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#383582) Verfasst am: 08.12.2005, 20:50 Titel: |
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RdC hat folgendes geschrieben: | annox hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Defitge Jugendstrafe = maximal ein paar Monate Gefängnis, dann Ausflüge und viele, viele Therapiestunden auf Staatskosten. |
Kommt sicherlich auf das Urteil an, oder? |
Naja, wenn Heike zur Tat schreibt: "kommt mir einfach nur pubertär vor", dann glaube ich nicht, dass sie eine besonders harte Strafe fordert, aber das sollte sie doch besser selber klarstellen. |
Ich habe offenbar zu viel vorausgesetzt. Kommt nicht wieder vor.
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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AdvocatusDiaboli Öffentlicher Mobber
Anmeldungsdatum: 12.08.2003 Beiträge: 26397
Wohnort: München
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(#383599) Verfasst am: 08.12.2005, 21:10 Titel: |
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Ich möchte ja nicht meckern und auch keineswegs in ein Wespennest stechen, aber: gibt es vielleicht außer Strafmaßdiskussionen auch Lösungsansätze bzw. Präventivmaßnahmen, dass so etwas seltener geschieht?
Außerdem: wenn man den Libanesen in den Libanon ausweist, wer schützt dann die Libanesinnen vor ihm - und andere Libanesen? Für mich macht das jetzt keinen Unterschied, ob er eine deutsche Ex-Freundin verprügelt oder eine libanesische Ex-Freundin... also kann er auch hier bleiben...
_________________ Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#383707) Verfasst am: 09.12.2005, 00:54 Titel: |
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AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: |
Außerdem: wenn man den Libanesen in den Libanon ausweist, wer schützt dann die Libanesinnen vor ihm - und andere Libanesen? Für mich macht das jetzt keinen Unterschied, ob er eine deutsche Ex-Freundin verprügelt oder eine libanesische Ex-Freundin... also kann er auch hier bleiben... |
Um jetz den Täter etwas zu unterstellen, was ich als Schlechtmensch ja darf, für ihn macht es einen Unterschied.(Geht aus dem Text eigentlich hervor das sie keine Libanesin ist?)
Die Aufgabe die Libanesen lebenden Bürger vor ihm zu schützen hat der libanesische Staat.
_________________ Trish:(
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Critic oberflächlich
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 16361
Wohnort: Arena of Air
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(#383745) Verfasst am: 09.12.2005, 04:03 Titel: |
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1. modorok hat folgendes geschrieben: | "Wer immer eine Schwangere schlägt -tötet ihn."
Aber wenn das nicht möglich ist, und weder eine faschistische Regierung, noch das arische Gesetz gelten, dann, sollte er zumindest eine Geld- oder Freiheitstrafe bekommen.
In Anlehnung an unsere Islamfanatiker |
Nö. Bekanntermaßen hätte er für die Tat nur ein bißchen Geld zahlen müssen, wenn sie ihr Kind verloren hätte. Schließlich zählten ungeborene Kinder (und auch die Frauen selbst) nicht als Menschen, sondern als Besitz.
2. Zitat: | "Prisons are places that demean humanity, destroy the nobility of human nature, and bring out the worst in social relations among people. They are as bad for the guards as the prisoners in terms of their destructive impact on self-esteem, sense of justice, and human compassion. They are designed to isolate people from all others and even from the self. Nothing is worse for the health of an individual or a society than to have millions of people who are without, social support, social worth, or social connections to their kin. Prisons are failed social-political experiments that continue to be places of evil and even to multiply, like the bad deeds of the sorcerer's apprentice, because the public is indifferent to what takes place in secret there and because politicians use them and fill them up as much as they can to demonstrate only that they are "tougher on crime" than their political opponents. [...] Obviously, sometimes it is the guards we must be protected from". (Zimbardo et al., "Reflections on the Stanford Prison Experiment: Genesis, Transformations, Consequences" in: Thomas Blass (ed.), "Obedience to Authority: Current Perspectives on the Milgram Paradigm", 2000) |
Wo jetzt hier diskutiert wird, ob der Täter seine Strafe in Deutschland oder im Libanon verbüßen soll: Würde er vor die Wahl gestellt, würde er sich wohl für Deutschland entscheiden. Ich gehe jetzt mal davon aus, daß sowohl die Paradigmen als auch die äußeren Umstände im Vollzug im Libanon doch etwas anders sein werden als hierzulande. Das heißt aber nicht, daß hierzulande im allgemeinen "Kuschelpädagogik" herrschen würde. "Ich habe schon manchen, der am Tag den ganz Harten gegeben hat, nachts in seiner Zelle heulen gehört." ist eine Anekdote, die die meisten Vollzugsbeamten auf Lager haben.
Jetzt zu fordern, daß ein jugendlicher Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte, mit der klassischen Begründung, er wüßte, was er getan hätte (und damit implizit den Wunsch zu demonstrieren, die Existenz eines Jugendstrafrechtes selbst ad absurdum zu führen), mit der (theoretischen) Höchststrafe lebenslänglich (in der Realität werden es wohl zwischen fünf und acht Jahre werden), ist genau das falsche Signal.
Denn das leugnet einerseits, daß es sich bei Jugendlichen eben noch nicht um ausgebildete Persönlichkeiten handelt, und schlägt andererseits dem Staat Mittel aus der Hand. Im Jugendstrafrecht gibt es effektivere Möglichkeiten, eben über die "Verwahrungshandlung" hinaus tätig zu werden. Einerseits kann man argumentieren, daß man im Knast erst richtig kriminell wird (s.o.). Andererseits kann man das Zitat aber auch auf jene "Verwahrungshandlung" beziehen, denn es steht auch, daß viele z.B. gerade da zum ersten Mal an geregeltem Schulunterricht teilnehmen und sowas wie Erfolgserlebnisse haben.
Bei der "Erlebnispädagogik" müssen natürlich erstmal Maßstäbe existieren, mit wem sowas umsetzbar ist. Da gab's die lustige Geschichte, daß dieser eine Junge, der mit einem Sozialarbeiter ein Jahr in Südamerika verbringen und mal so richtig arbeiten lernen sollte, diesen beklaut hat und abgehauen ist...
_________________ "Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"
Dann bin ich halt bekloppt.
"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#383748) Verfasst am: 09.12.2005, 05:33 Titel: |
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Critic hat folgendes geschrieben: | 1. modorok hat folgendes geschrieben: | "Wer immer eine Schwangere schlägt -tötet ihn."
Aber wenn das nicht möglich ist, und weder eine faschistische Regierung, noch das arische Gesetz gelten, dann, sollte er zumindest eine Geld- oder Freiheitstrafe bekommen.
In Anlehnung an unsere Islamfanatiker |
Nö. Bekanntermaßen hätte er für die Tat nur ein bißchen Geld zahlen müssen, wenn sie ihr Kind verloren hätte. Schließlich zählten ungeborene Kinder (und auch die Frauen selbst) nicht als Menschen, sondern als Besitz.
| http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=10375
_________________ Trish:(
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#383749) Verfasst am: 09.12.2005, 05:40 Titel: |
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Critic hat folgendes geschrieben: | Jetzt zu fordern, daß ein jugendlicher Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte, mit der klassischen Begründung, er wüßte, was er getan hätte (und damit implizit den Wunsch zu demonstrieren, die Existenz eines Jugendstrafrechtes selbst ad absurdum zu führen), mit der (theoretischen) Höchststrafe lebenslänglich (in der Realität werden es wohl zwischen fünf und acht Jahre werden), ist genau das falsche Signal. | Ob das Jugendstrafrecht anzuwenden ist wird seine geistige Reife zeigen. Wenn er sich der Konsequenzen seines Handels und der schwere seiner Tat & den Ernst der Situation bewusst war, hätte ich nichts dagegen. Ich kann mir schwer vorstellen das er sich dessen nicht bewusst war, noch schwerer aber das jmd so eine Tat begeht in Bewusstsein der Schwere. Da er bereits vorher auffällig war, hätte meiner Ansicht nach bereits vorher gehandelt gehört.
_________________ Trish:(
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#383767) Verfasst am: 09.12.2005, 09:43 Titel: |
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Critic hat folgendes geschrieben: |
Jetzt zu fordern, daß ein jugendlicher Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte, mit der klassischen Begründung, er wüßte, was er getan hätte (und damit implizit den Wunsch zu demonstrieren, die Existenz eines Jugendstrafrechtes selbst ad absurdum zu führen), mit der (theoretischen) Höchststrafe lebenslänglich (in der Realität werden es wohl zwischen fünf und acht Jahre werden), ist genau das falsche Signal. |
Wenn man 14-jährige generell nicht als schuldfähig betrachten würde, dann gäbe es überhaupt kein Strafrecht für sie.
Critic hat folgendes geschrieben: |
Denn das leugnet einerseits, daß es sich bei Jugendlichen eben noch nicht um ausgebildete Persönlichkeiten handelt, [ ... ] |
Falsche Dichotomie. Das Jugenstrafrecht berücksichtigt beides. Die Schuldfähigkeit der Täter sowie, dass sie in ihrem Altern noch formbar sind.
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matthias Gefährder
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1386
Wohnort: Rechts der Böhme
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(#383785) Verfasst am: 09.12.2005, 10:54 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Critic hat folgendes geschrieben: | Jetzt zu fordern, daß ein jugendlicher Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte, mit der klassischen Begründung, er wüßte, was er getan hätte (und damit implizit den Wunsch zu demonstrieren, die Existenz eines Jugendstrafrechtes selbst ad absurdum zu führen), mit der (theoretischen) Höchststrafe lebenslänglich (in der Realität werden es wohl zwischen fünf und acht Jahre werden), ist genau das falsche Signal. |
Wenn man 14-jährige generell nicht als schuldfähig betrachten würde, dann gäbe es überhaupt kein Strafrecht für sie. |
Was willst Du uns jetzt damit sagen? Critic erwog doch gar keine Schuldfreistellung für 14jährige. Er schloß Schuldfähigkeit inkl. einer strafrechtlichen Würdigung nicht einmal für noch Jüngere aus.
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Critic hat folgendes geschrieben: | Denn das leugnet einerseits, daß es sich bei Jugendlichen eben noch nicht um ausgebildete Persönlichkeiten handelt, [ ... ] |
Falsche Dichotomie. Das Jugenstrafrecht berücksichtigt beides. Die Schuldfähigkeit der Täter sowie, dass sie in ihrem Altern noch formbar sind. |
Ich sehe hier keine Dichotomie. Ich verstehe sein Posting gerade als Verteidigung eines adäquaten Jugendstrafrechts, das, wie Du feststellst, sowohl die Schuldfähigkeit des Täters als auch die Formbarkeit seiner Persönlichkeit berücksichtigt.
___
Zum Thema Jugendstrafrecht möchte ich ergänzen: Ein solches ist schon deswegen geboten, weil sich ein Minderjähriger unter Umständen auch noch ein Heranwachsender in einem Gerichtsverfahren nicht auf die gleiche Weise verteidigen kann wie ein Erwachsener (aber selbst im allgemeinen Strafrecht wird noch differenziert). Beispielsweise werden Jugendstrafsachen in Deutschland immer nichtöffentlich verhandelt. Hinzu kommen gutachterliche Mittel, die ein Jugendlicher nicht im gleichen Maße zu beurteilen bzw. zu beeinflussen vermag, wie das Erwachsene schon aus finanziellen Erwägungen heraus können.
Man mag es dem Rechststaat als Dilemma ansehen, daß wir jedem Angeklagten gestatten müssen, sich von seiner "besten Seite" zu zeigen (so er das kann und will), wozu auch die feinjuristische Aufarbeitung und Bewertung der Tat gehören. Nach meiner Meinung müssen aber, wo die Mittel dazu begrenzt sind (soweit wir dies aus allgemeinen Beobachtungen schlußfolgern), auch die Konsequenzen begrenzt sein, nicht zuletzt betrifft dies die Begrenzung der potentiellen Strafmaße.
Die bloße Fixierung auf den Vorsatz, junge Täter, die Taten "wie Erwachsene" begehen, auch wie solche zu bestrafen, hilft uns nicht weiter. Denn wie gehen wir beispielsweise mit einem 6jährigen um, der einen 4jährigen getötet hat, womöglich noch unter Zuhilfenahme spezieller Waffen (Pistolen, Hieb- und Stichwaffen)? Es ist nicht so, daß es solche Fälle noch nicht gegeben hätte. Was machen wir, wenn die Täter 10 Jahre alt sind (wie damals in Großbritannien)?
Meines Erachtens kann man darüber diskutieren, inwieweit jugendstrafrechtliche oder disziplinarische Maßnahmen auch für jüngere Täter in Frage kommen könnten, zumal Fälle von kindlichen Wiederholungstätern keine Hirngespinste und schon gar kein isoliert zu betrachtendes Problem sind. Dies betrifft aber den gesamten Komplex Jugendstrafrecht, wenn nicht gar Familienpolitik, weswegen ich dieses Thema an dieser Stelle nicht weiter vertiefen möchte.
Matthias
_________________ 2008 – Jahr der Mathematik
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#383789) Verfasst am: 09.12.2005, 11:08 Titel: |
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matthias hat folgendes geschrieben: | Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Critic hat folgendes geschrieben: | Jetzt zu fordern, daß ein jugendlicher Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte, mit der klassischen Begründung, er wüßte, was er getan hätte (und damit implizit den Wunsch zu demonstrieren, die Existenz eines Jugendstrafrechtes selbst ad absurdum zu führen), mit der (theoretischen) Höchststrafe lebenslänglich (in der Realität werden es wohl zwischen fünf und acht Jahre werden), ist genau das falsche Signal. |
Wenn man 14-jährige generell nicht als schuldfähig betrachten würde, dann gäbe es überhaupt kein Strafrecht für sie. |
Was willst Du uns jetzt damit sagen? Critic erwog doch gar keine Schuldfreistellung für 14jährige. Er schloß Schuldfähigkeit inkl. einer strafrechtlichen Würdigung nicht einmal für noch Jüngere aus. |
Ich verstehe den obigen Satz anders. Ich verstehe ihn so, dass für Critic die Behauptung, dass der Täter gewusst hätte, was er getan hat, das Jugendstrafrecht implizit ad absurdum führen würde.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#383808) Verfasst am: 09.12.2005, 12:00 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: | matthias hat folgendes geschrieben: | Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Critic hat folgendes geschrieben: | Jetzt zu fordern, daß ein jugendlicher Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte, mit der klassischen Begründung, er wüßte, was er getan hätte (und damit implizit den Wunsch zu demonstrieren, die Existenz eines Jugendstrafrechtes selbst ad absurdum zu führen), mit der (theoretischen) Höchststrafe lebenslänglich (in der Realität werden es wohl zwischen fünf und acht Jahre werden), ist genau das falsche Signal. |
Wenn man 14-jährige generell nicht als schuldfähig betrachten würde, dann gäbe es überhaupt kein Strafrecht für sie. |
Was willst Du uns jetzt damit sagen? Critic erwog doch gar keine Schuldfreistellung für 14jährige. Er schloß Schuldfähigkeit inkl. einer strafrechtlichen Würdigung nicht einmal für noch Jüngere aus. |
Ich verstehe den obigen Satz anders. Ich verstehe ihn so, dass für Critic die Behauptung, dass der Täter gewusst hätte, was er getan hat, das Jugendstrafrecht implizit ad absurdum führen würde. |
So war das sicher nicht gemeint.
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#383817) Verfasst am: 09.12.2005, 12:26 Titel: |
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modorok hat folgendes geschrieben: | Ob das Jugendstrafrecht anzuwenden ist wird seine geistige Reife zeigen. |
Nein.
Auf einen Jugendlichen ist das Erwachsenenstrafrecht gar nicht anwendbar. Es kann aber den umgekehrten Fall geben: einem 21jaehrigen Delinquenten wird gutachterlich so eindeutig eine Entwicklungsverzoegerung nachgewiesen, dasz ein Gericht entscheidet, trotz der ueberschrittenen Altersgrenze ( 18 ) doch noch das Jugendstrafrecht anzuwenden.
Mal abgesehen von Deiner dem geltenden Recht entgegenstehenden Meinung: Wie kommst Du auf die seltsame Idee, die Tat des Taeters gaebe ein Indiz fuer eine sein reales Alter ueberschreitend bereits positiv fortentwickelte / gereifte Persoenlichkeit?
Zitat: | Ich kann mir schwer vorstellen... |
Gluecklicherweise sind die Grenzen Deiner und meiner Vorstellungskraft rechtlich irrelevant.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Reschi registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.09.2004 Beiträge: 3073
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(#383830) Verfasst am: 09.12.2005, 13:03 Titel: |
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modorok hat folgendes geschrieben: | "Wer immer eine Schwangere schlägt -tötet ihn."
Aber wenn das nicht möglich ist, und weder eine faschistische Regierung, noch das arische Gesetz gelten, dann, sollte er zumindest eine Geld- oder Freiheitstrafe bekommen.
In Anlehnung an unsere Islamfanatiker |
Ha ? Wieso ?
Wenn die Schwangere ne blöde Kuh ist und z.B. versucht jemanden zu töten, z.B. ein kleines Kind, oder eine andere Schwangere, dann darf man sie wohl davon abhalten, und u.U., wenn nicht anders möglich auch schlagen (Natürlich aber nicht in den Bauch)
_________________ You're not fanatical about something that you are sure about
(MacYoung)
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#412144) Verfasst am: 02.02.2006, 12:28 Titel: |
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Ein Monat nach dem Fall des Einleitungspostings hat sich folgendes zugetragen:
ATTACKE AUF HOCHSCHWANGERE - "Das Kind muss weg"
Zitat: | Grund für die brutale Tat: Die Eltern sollten nichts von der Beziehung des Muslims zu einer Christin erfahren. Jetzt steht der Mann vor Gericht.
[ ... ]
Der nächste Teil des Plans wird umgesetzt. Enver ruft Marias Mutter an, fragt, wo die Freundin denn bleibe. "Ich wollte nicht, dass der Verdacht auf mich fällt." Er fährt sogar mit der Mutter ins Krankenhaus. "Er hat mir sogar den Bauch geküsst", berichtet Maria dem Lübecker Gericht. |
In diesem Fall ist es also eindeutig geklärt. Diese Tat war kulturell bedingt. Und eine spontane Dummheit war sie auch nicht, sondern kaltblütig geplant. Wir werden ja sehen, wie der Fall mit dem Libanesen ausgeht. Mir scheint, dass dieser Wahnsinn System hat.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#412186) Verfasst am: 02.02.2006, 13:54 Titel: |
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Ein Fall trägt sich nicht erst zu, wenn er in der Presse ist.
Dieser Fall ist älter.
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#412189) Verfasst am: 02.02.2006, 14:04 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Ein Fall trägt sich nicht erst zu, wenn er in der Presse ist.
Dieser Fall ist älter. |
Das hatte ich natürlich alles berücksichtigt.
Der Fall aus dem Spiegel-Artikel trug sich in der Nacht von 18. auf 19. August zu. Ich habe nur das Datum vom Eingangs-Artikel falsch herum gelesen und gedacht, dass dieser am 12. Juli herauskam. Tja, es war aber der 7. Dezember! Damit dreht sich die Abfolge natürlich um und aus einem Monat werden fünf ....
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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#412267) Verfasst am: 02.02.2006, 18:04 Titel: |
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Welcher Religion der Typ auch angehört, ich hoffe er ist erst mal weg von der Straße
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#458935) Verfasst am: 24.04.2006, 13:34 Titel: |
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Die Jugendlichen im betreffenden Fall wurden zu 3 Jahren Haft verurteilt, der Haupttäter bekam vor Gericht einen Wutanfall als er das hört.
Zitat: | Der aus dem Libanon stammende Schüler und sein Freund traktierten die 15-Jährige im vergangenen Dezember auf einem Schulhof mehrfach mit Tritten in den Bauch, um das ungeborene Kind zu töten. Sie zwangen das im siebten Monat schwangere Mädchen, von einer drei Meter hohen Skulptur zu springen. Mutter und Kind wurden gerettet. Der Prozess fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der 16-jährige Haupttäter und Vater des Kindes bekam einen Wutanfall im Gerichtssaal. |
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,412747,00.html
Das einzige was diesem Typen leid ist, ist die Tatsache, das dieses Kind noch immer am Leben ist.
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AntagonisT Master of Disaster
Anmeldungsdatum: 28.09.2005 Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden
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(#458966) Verfasst am: 24.04.2006, 14:56 Titel: |
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milhous hat folgendes geschrieben: | der Haupttäter bekam vor Gericht einen Wutanfall als er das hört.
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Was macht man mit so Einem?
Wegsperren?
Dürfte nicht zu lange funktionieren, wegen des Alters..
Therapieren?
Glaub nicht, dass das noch was bringt..
_________________ “Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#458981) Verfasst am: 24.04.2006, 15:24 Titel: |
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Einen erwachsenen Kriminellen auslädnder abzuschieben, ahlte ich au
ch für richtig.Sofern er die detusche Staatsbürgerschaft hatte ist er kein Ausländer mehr.
Aber hier geht es um 15-Jährige - und nicht zu Unrecht greift da ein milderes Strafrecht. Dieses osllte allerdings in voller Härte greifen.
Das es sich bei den Tätern um Ausländer handelt, ist durchaus relevant. So lange er nicht die Staatsbürgerschaft hat, ist ein Ausländer in erser Linie Gast, und Gäste haben sich anständig zu verhalten, sonst haben sie ihren Gaststatus verwirkt.
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#459058) Verfasst am: 24.04.2006, 18:14 Titel: |
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Es stellt sich die Frage, ob ein durch Unfähigkeit nicht vollzogener Mord (denn wir haben es hier klar mit versuchtem Kindesmord zu tun) geringer bestraft werden soll als ein vollzogener Mord.
Aufgrund des hohen Alters des Fötus/Embryos möchte ich kurz darauf hinweisen, dass das nicht unbedingt mit meiner Meinung zur Abtreibung zusammenhängt.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#459063) Verfasst am: 24.04.2006, 18:17 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | Es stellt sich die Frage, ob ein durch Unfähigkeit nicht vollzogener Mord (denn wir haben es hier klar mit versuchtem Kindesmord zu tun) geringer bestraft werden soll als ein vollzogener Mord.
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Wenn ich das richtig sehe, geht es um "versuchten Schwangerschaftsabbruch" oder "Schwangerschaftsabbruch". Da das Kind noch nicht geboren ist, scheidet rechtlich "Mord" hier wohl ganz aus.
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#459066) Verfasst am: 24.04.2006, 18:20 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | Es stellt sich die Frage, ob ein durch Unfähigkeit nicht vollzogener Mord (denn wir haben es hier klar mit versuchtem Kindesmord zu tun) geringer bestraft werden soll als ein vollzogener Mord.
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Wenn ich das richtig sehe, geht es um "versuchten Schwangerschaftsabbruch" oder "Schwangerschaftsabbruch". Da das Kind noch nicht geboren ist, scheidet rechtlich "Mord" hier wohl ganz aus. |
Auch noch im 7. Monat? Wobei ich allgemein in solchen Fällen "versucht" für einen überflüssigen Zusatz halte.
Der sollte nur zählen, wenn der Misserfolg auf Skrpel des Täters zurückzuführen ist.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#459069) Verfasst am: 24.04.2006, 18:23 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | Es stellt sich die Frage, ob ein durch Unfähigkeit nicht vollzogener Mord (denn wir haben es hier klar mit versuchtem Kindesmord zu tun) geringer bestraft werden soll als ein vollzogener Mord.
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Wenn ich das richtig sehe, geht es um "versuchten Schwangerschaftsabbruch" oder "Schwangerschaftsabbruch". Da das Kind noch nicht geboren ist, scheidet rechtlich "Mord" hier wohl ganz aus. |
Auch noch im 7. Monat? Wobei ich allgemein in solchen Fällen "versucht" für einen überflüssigen Zusatz halte.
Der sollte nur zählen, wenn der Misserfolg auf Skrpel des Täters zurückzuführen ist. |
Bis zur Geburt ist es Schwangerschaftsabbruch und nicht Mord, selbst wenn er das Kind 10 Minuten ovr den Geburtswehen getötet hätte. Und die Wertung als Versuch führt ja nur zu einer fakultativen Strafmilderung. Versuch meint nur, das der tatbestandsmäßige Erfolg nicht eingetreten ist.
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