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Neuer Reisepass: Religioes begruendete Kopfbedeckung?
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alex6
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#391943) Verfasst am: 29.12.2005, 15:36    Titel: Neuer Reisepass: Religioes begruendete Kopfbedeckung? Antworten mit Zitat

Auf der Photomustertafel des BMI zum neuen Reisepass heisst es: "Kopfbedeckungen sind grundsaetzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religioesen Gruenden zulaessig." Siehe:
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Common/Anlagen/Nachrichten/Pressemitteilungen/2005/09/Fotomustertafel.html
Das Bild ganz unten zeigt eine Frau mit unzulaessigem Baseballcap, unzulaessiger Burka, unzulaessigem Kopftuch (mit Schatten) und schliesslich mit zulaessigem Kopftuch (ohne Schatten im Gesicht). Was sind "religioese Gruende"? Wie soll man die nachweisen? Sind bei den Meldebehoerden jetzt Religionswissenschaftler angestellt, die die Gruende nachpruefen oder reicht es, einfach irgendwas zu sagen, was dann als "religioeser Grund" hingenommen wird? Meine Befuerchtung ist, dass es zwar Muslimas und katholischen Nonnen erlaubt ist ein Kopftuch zu tragen, anderen Menschen aber nicht. Beispielsweise tragen auch maennliche Anhaenger des FSMs ein Kopftuch/Piratentuch ("full pirate regalia"). Gibt es schon Erfahrungen damit? Akzeptieren die Behoerden auch solche religioesen Kopfbedeckungen?
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#392111) Verfasst am: 29.12.2005, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich wie die Passbilder von Frauen in streng islamischen Ländern aussehen?
Sind da nur die Augen zu sehen?
Dies sind ja zumeist polizeistaaten ich denke nicht dass die so etwas durchgehen lassen.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#392133) Verfasst am: 29.12.2005, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Es lässt sich doch ganz einfach festlegen, dass Kopfbedeckungen dann nicht beanstandet werden, wenn sie Teil einer Ordens- oder Amtstracht sind, die ständig getragen wird, z.B. bei kath. Nonnen, orthodoxen Bischöfen, islamischen Muftis usw. Alles andere verliert sich in einer immer mehr ausufernden Sumpflandschaft theologisch auszulegender juristischer Begrifflichkeit.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#392150) Verfasst am: 29.12.2005, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Es lässt sich doch ganz einfach festlegen, dass Kopfbedeckungen dann nicht beanstandet werden, wenn sie Teil einer Ordens- oder Amtstracht sind, die ständig getragen wird, z.B. bei kath. Nonnen, orthodoxen Bischöfen, islamischen Muftis usw.

Ständiges Tragen reicht doch als eindeutiges Kriterium. Wer das Ding aus religiösen Gründen nicht ablegen darf, wird es auch bei einer Ausweiskontrolle tragen, daher wäre diese Regelung sogar im Sinne der besseren Vergleichbarkeit von Bild und Person.
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Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#392184) Verfasst am: 29.12.2005, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Es lässt sich doch ganz einfach festlegen, dass Kopfbedeckungen dann nicht beanstandet werden, wenn sie Teil einer Ordens- oder Amtstracht sind, die ständig getragen wird, z.B. bei kath. Nonnen, orthodoxen Bischöfen, islamischen Muftis usw.

Ständiges Tragen reicht doch als eindeutiges Kriterium. Wer das Ding aus religiösen Gründen nicht ablegen darf, wird es auch bei einer Ausweiskontrolle tragen, daher wäre diese Regelung sogar im Sinne der besseren Vergleichbarkeit von Bild und Person.


Hmm..











an der Farbe könnte man sie erkennen Sehr glücklich
(mal so als Beispiel für den Extremfall)
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Galaxisherrschers Katze
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Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#392190) Verfasst am: 29.12.2005, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
[...]an der Farbe könnte man sie erkennen Sehr glücklich
(mal so als Beispiel für den Extremfall)

Jippie! Ich war schon immer dafür, farbcodierte Sprites auch im RL einzuführen. Mr. Green
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"(...)steak can be attached to a baby to attract lions(...)" (Aus der ESRB-Beschreibung von Scribblenauts)
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kolja
der Typ im Maschinenraum
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#392196) Verfasst am: 29.12.2005, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Meine natürlich mit den im Eingangsbeitrag verlinkten Einschränkungen.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#392198) Verfasst am: 29.12.2005, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Meine natürlich mit den im Eingangsbeitrag verlinkten Einschränkungen.


Schon klar^^

Aber...
...soweit ich informeirt bin, müsste Mann, ließe er sich einen Bart wachsen, oder Frau, würde sie sich die Haare färben, einen neuen Pass beantragen, weil das Bild nicht mehr mit der Person übereinstimmt.
Da versteh ich eigentlich nicht, wie man, selbst im Rahmen der Religionsfreiheit bzw. freien Religionsausübung verschleiernde Elemente zulassen kann. Mit den Augen rollen
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Rinderwahn
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Anmeldungsdatum: 02.07.2004
Beiträge: 3013

Beitrag(#392205) Verfasst am: 29.12.2005, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Burka schützt doch nur vor Radarstrafen, vorausgesetzt, man hat die Nummertafeln ausgetauscht oder angemalt.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#392210) Verfasst am: 29.12.2005, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
Meine natürlich mit den im Eingangsbeitrag verlinkten Einschränkungen.


Schon klar^^

Aber...
...soweit ich informeirt bin, müsste Mann, ließe er sich einen Bart wachsen, oder Frau, würde sie sich die Haare färben, einen neuen Pass beantragen, weil das Bild nicht mehr mit der Person übereinstimmt.:


Geschockt

Wo bleibt denn da die Spontaneität?
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#392213) Verfasst am: 29.12.2005, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
Meine natürlich mit den im Eingangsbeitrag verlinkten Einschränkungen.


Schon klar^^

Aber...
...soweit ich informeirt bin, müsste Mann, ließe er sich einen Bart wachsen, oder Frau

...oder Gerhard Schröder...
Zitat:
, würde sie sich die Haare färben, einen neuen Pass beantragen, weil das Bild nicht mehr mit der Person übereinstimmt.
Da versteh ich eigentlich nicht, wie man, selbst im Rahmen der Religionsfreiheit bzw. freien Religionsausübung verschleiernde Elemente zulassen kann. Mit den Augen rollen

Die müssen eben einen neuen Pass beantragen, wenn sie den Schleier abnehmen. zwinkern
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alex6
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#392378) Verfasst am: 30.12.2005, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Raphael"]
> Es lässt sich doch ganz einfach festlegen, dass Kopfbedeckungen dann nicht beanstandet werden,
> wenn sie Teil einer Ordens- oder Amtstracht sind, die ständig getragen wird, z.B. bei kath. Nonnen,

Ist das so festgelegt oder ist das Dein Vorschlag ans BMI?

Frage: Werden alle Religionen und Weltanschauungen gleichbehandelt? Wird also ein junger Mann mit Piratentuch, der sagt, dass er an das FSM glaubt, das Tuch tragen duerfen oder nicht? Immerhin sieht man bei der Frau auf der Photomustertafel nichtmal die Ohren, die ein wichtiges Biometriemerkmal sind.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#392379) Verfasst am: 30.12.2005, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
...soweit ich informeirt bin, müsste Mann, ließe er sich einen Bart wachsen, oder Frau, würde sie sich die Haare färben, einen neuen Pass beantragen, weil das Bild nicht mehr mit der Person übereinstimmt.

Ist das wirklich der Fall?
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alex6
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#392380) Verfasst am: 30.12.2005, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="kolja"]
> Ständiges Tragen reicht doch als eindeutiges Kriterium. Wer das Ding aus religiösen Gründen nicht ablegen darf,
> wird es auch bei einer Ausweiskontrolle tragen, daher wäre diese Regelung sogar im Sinne der besseren

Ich frage mich, warum der Staat religioese Gruende hier hoeher bewerten sollte als irgendwelche anderen Gruende. Entweder eine Kopfbedeckung ist als "freie Entfaltung der Persoenlichkeit" erlaubt oder eben nicht. Die Gruende - seien es religioese, aesthetische, psychosomatische - gehen den Staat nichts an!
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kolja
der Typ im Maschinenraum
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#392466) Verfasst am: 30.12.2005, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

alex6 hat folgendes geschrieben:
[quote= ...

Wenn du ans Ende des Zitats noch "[/quote]" schreibst, funktioniert es sogar. zwinkern

alex6 hat folgendes geschrieben:
Ich frage mich, warum der Staat religioese Gruende hier hoeher bewerten sollte als irgendwelche anderen Gruende. Entweder eine Kopfbedeckung ist als "freie Entfaltung der Persoenlichkeit" erlaubt oder eben nicht. Die Gruende - seien es religioese, aesthetische, psychosomatische - gehen den Staat nichts an!

Prinzipiell neige ich dazu, dir recht zu geben - meine Frage an Raphael zielte aber auf etwas anderes ab. Ich verdächtige ihn, mit seiner Einschränkung auf Amtstracht das weibliche islamische Fußvollk aus der bevorrechtigten Gruppe ausschließen zu wollen.
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Cato
Der Freund der Bösen



Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 970
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Beitrag(#392992) Verfasst am: 31.12.2005, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Hmm..













Erschreckend, jetzt gibt es die schlichte Technologie des Sacks schon seit tausenden von Jahren, manche Völker haben aber immer noch nicht verstanden, dass man Frauen nicht in Säcke stopft – man sollte sofort ein Exportverbot für Säcke aller Art und Sackartige Aufbewahrungsmittel erlassen.
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Im Übrigen bin ich dafür, dass der Monotheismus zerstört werden muss.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#393001) Verfasst am: 31.12.2005, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="alex6"]
Raphael hat folgendes geschrieben:

> Es lässt sich doch ganz einfach festlegen, dass Kopfbedeckungen dann nicht beanstandet werden,
> wenn sie Teil einer Ordens- oder Amtstracht sind, die ständig getragen wird, z.B. bei kath. Nonnen,

Ist das so festgelegt oder ist das Dein Vorschlag ans BMI?


Das ist mein Vorschlag, und den halte ich für vernünftig und durchführbar, denn er grenzt den Personenkreis in angemessener Weise ein.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#393002) Verfasst am: 31.12.2005, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
alex6 hat folgendes geschrieben:
[quote= ...

Wenn du ans Ende des Zitats noch "
" schreibst, funktioniert es sogar. zwinkern

alex6 hat folgendes geschrieben:
Ich frage mich, warum der Staat religioese Gruende hier hoeher bewerten sollte als irgendwelche anderen Gruende. Entweder eine Kopfbedeckung ist als "freie Entfaltung der Persoenlichkeit" erlaubt oder eben nicht. Die Gruende - seien es religioese, aesthetische, psychosomatische - gehen den Staat nichts an!

Prinzipiell neige ich dazu, dir recht zu geben - meine Frage an Raphael zielte aber auf etwas anderes ab. Ich verdächtige ihn, mit seiner Einschränkung auf Amtstracht das weibliche islamische Fußvollk aus der bevorrechtigten Gruppe ausschließen zu wollen.[/quote]

Volltreffer! Und das finde ich auch in Ordnung. Der die Menschenwürde mit Füßen tretende Ganzkörpersack ist nämlich niemals zu tolerieren, und seine entschärften Formen à la Osthoff'sche Oberkörperburka oder Rundumkopftuch auch nicht.
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DemonDeLuxe
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 672
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#393010) Verfasst am: 01.01.2006, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das Tragen einer religiös motivierten Kopfbedeckung ist ja überwiegend nicht Ausdruck irgendeines persönlichen Geschmacks, sondern eben auch eine Verpflichtung (hier: eine religiöse), die mit der staatlichen zum kenntlichen Ausweis konkurriert. Insofern sehe ich schon ein, dass religiös motivierte (man könnte auch sagen: geforderte) Kopfbedeckungen anders gehandhabt werden als, sagen wir, ein Sombrero, den man aus Acapulco mitgeschleppt hat.

Inwieweit solcherlei Kopfbedeckungen bzw. deren Releigion / Erfordernisse staatlicherseits anerkannt werden, vermute ich, dass es eine Liste "offiziell anerkannter Bekenntnisse" gibt, was sicher nicht der Weisheit letzter Schluss, aber wohl das einzig Pragmatische sein dürfte.

Persönlich bin ich übrigens der Meinung, dass ein (in Maßen) verschleiertes / bedecktes Foto im Ausweispapier tolerabel ist; allerdings sollte in einem Zentralregister ein unbedecktes Doppel gehalten werden, das zum selben Zeitpunkt aufgenommen worden sein muss (bei solchen Fotos is Identität leicht festzustellen).
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Peach
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 621

Beitrag(#393013) Verfasst am: 01.01.2006, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

Welcome back! Sehr glücklich

Edit: Ist zwar OT, aber ich bin noch immer nicht darauf gekommen, in welchem Stephen-King-Roman das mit den Löffelbiscuits steht (s. Hundefutter-Thread), und um was...
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#393071) Verfasst am: 01.01.2006, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat



Soll ein Pass aus Ägypten sein als es noch ziemlich islamisch war, einen anderen aus zB Iran, Saudi Arabien usw. hab ich nicht gefunden.
Es ist aber zu erkennen dasss die Frau keinen Schleier etc. trägt.
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alex6
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#393084) Verfasst am: 01.01.2006, 16:40    Titel: Sinnvoll eingegrenzt? Antworten mit Zitat

[quote="Raphael"]
> Das ist mein Vorschlag, und den halte ich für vernünftig und durchführbar,
> denn er grenzt den Personenkreis in angemessener Weise ein.
[/quote]

Entweder die Sicherheit erfordert den Verzicht auf eine Kopfbedeckung. Dann muss eben auch die Nonne oder der FSM-Anhaenger mal "oben ohne" machen. Oder die Sicherheit ist auch mit Kopfbedeckung gewaehrleistet. Dann kann jeder, der will, einen Hut tragen, ohne dass der Staat Gesinnungsschnueffelei betreiben muss. Was soll der Sinn eines "sinnvoll eingegrenzten Personenkreises" sein? Oder ist von Menschen, die vorgeben religioes zu sein (und mehr kann der Staat ja nicht feststellen), prinzipiell nicht zu erwarten, dass diese Illegales tun?
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alex6
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#393092) Verfasst am: 01.01.2006, 16:47    Titel: Verpflichtung? Antworten mit Zitat

[quote="DemonDeLuxe"]
> Das Tragen einer religiös motivierten Kopfbedeckung ist ja überwiegend nicht Ausdruck irgendeines persönlichen
> Geschmacks, sondern eben auch eine Verpflichtung (hier: eine religiöse), die mit der staatlichen zum kenntlichen
> Ausweis konkurriert. Insofern sehe ich schon ein, dass religiös motivierte (man könnte auch sagen: geforderte)
> Kopfbedeckungen anders gehandhabt werden als, sagen wir, ein Sombrero, den man aus Acapulco mitgeschleppt hat.
[/quote]

Erstens handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, d.h. eine, die den Staat erstmal nichts angeht. Zweitens darf der Staat keine Gedankenpolizei haben, die feststellt, ob die jeweilige Person wirklich glaeubig ist oder dies nur vorgibt, oder ob der jeweilige Glaube tatsaechlich eine Kopfbedeckung vorschreibt oder nicht. Die Verpflichtung zum Kopftuch bei Muslimas ist ja auch innerhalb des Islam umstritten. Mir ist auch nicht bekannt, ob alle FSM-Anhaenger wirklich immer ihr Piratentuch tragen oder manche es ablegen, wenn das FSM gerade mal wegschaut. Konkret: Wie stellt der Staat fest, ob die religioese Begruendung eines Buergers "echt" ist oder ein Trick, um die Weltsicherheit zu unterminieren?
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Cato
Der Freund der Bösen



Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 970
Wohnort: Wolkenkuckucksheim

Beitrag(#393103) Verfasst am: 01.01.2006, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

DemonDeLuxe hat folgendes geschrieben:
Das Tragen einer religiös motivierten Kopfbedeckung ist ja überwiegend nicht Ausdruck irgendeines persönlichen Geschmacks, sondern eben auch eine Verpflichtung (hier: eine religiöse), die mit der staatlichen zum kenntlichen Ausweis konkurriert. Insofern sehe ich schon ein, dass religiös motivierte (man könnte auch sagen: geforderte) Kopfbedeckungen anders gehandhabt werden als, sagen wir, ein Sombrero, den man aus Acapulco mitgeschleppt hat.


Hieraus spricht das Primat, das man unzulässiger Weise dem Religiösen über das Politische zugesteht und damit muss Schluss sein: Entweder alle ohne jede Kopfbedeckung oder alle, wie sie wollen - aber das manchen hier nur aufgrund ihrer Schriftgläubigkeit Privilegien zugestanden werden sollen, ist für mich nicht hinnehmbar.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#393157) Verfasst am: 01.01.2006, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Cato hat folgendes geschrieben:
DemonDeLuxe hat folgendes geschrieben:
Das Tragen einer religiös motivierten Kopfbedeckung ist ja überwiegend nicht Ausdruck irgendeines persönlichen Geschmacks, sondern eben auch eine Verpflichtung (hier: eine religiöse), die mit der staatlichen zum kenntlichen Ausweis konkurriert. Insofern sehe ich schon ein, dass religiös motivierte (man könnte auch sagen: geforderte) Kopfbedeckungen anders gehandhabt werden als, sagen wir, ein Sombrero, den man aus Acapulco mitgeschleppt hat.


Hieraus spricht das Primat, das man unzulässiger Weise dem Religiösen über das Politische zugesteht und damit muss Schluss sein: Entweder alle ohne jede Kopfbedeckung oder alle, wie sie wollen - aber das manchen hier nur aufgrund ihrer Schriftgläubigkeit Privilegien zugestanden werden sollen, ist für mich nicht hinnehmbar.



Du hast recht. Ich schließe mich Dir an. Es darf kein Einfallstor geschaffen werden. Sonderrechte für Religiöse im Passrecht, beim Sexualkundeunterricht, im Schwimmbad, bei öffentlicher Hetze... nein, da geraten wir in eine Endlosschleife, die letztlich zur Freistellung der Religiösen von allen rechtlichen und gesellschaftlichen Regeln führt.
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#393168) Verfasst am: 01.01.2006, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

www.bundesdruckerei.de/de/buerger/2_1_b/2_1_2_b.html
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pyrrhon
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Anmeldungsdatum: 22.05.2004
Beiträge: 8770

Beitrag(#393169) Verfasst am: 01.01.2006, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Wenn du ans Ende des Zitats noch [...] schreibst, funktioniert es sogar. zwinkern

Ich schätze, dass Alex6 im Profil den BBCode deaktiviert hat.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#393173) Verfasst am: 01.01.2006, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Cato hat folgendes geschrieben:
[ Entweder alle ohne jede Kopfbedeckung oder alle, wie sie wollen - aber das manchen hier nur aufgrund ihrer Schriftgläubigkeit Privilegien zugestanden werden sollen, ist für mich nicht hinnehmbar.



[/quote]

Alle wie sie wollen, ist das realistischste. Wenn das Gesicht unbedeckt und gut erkennbar ist, muß das reichen.
Ich kannte eine Frau, die ständig ein Kopftuch trug, nachdem ihr wegen einer Chemotherapie die Haare ausgefallen waren. Warum sie anstatt einer Perrücke lieber ein Kopftuch trug, weiß ich nicht. Ich vermute, aus Gründen des Tragekomforts. Das wäre dann aber kein religiöser Grund. Hätten die Paßbild-Sachverständigen der Frau eine Perrücke erlaubt, oder hätten sie auf ein Foto mit Glatze bestanden?

Mir ist schleierhaft, warum manche Menschen unbedingt die Haare des Paßinhabers sehen wollen. Wenn der betreffende zu den Menschen gehört, die sehr häufig Frisur und Haarfarbe wechseln, ist die Abbildung der Frisur wenig aussagekräftig.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#393177) Verfasst am: 01.01.2006, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Cato hat folgendes geschrieben:
[ Entweder alle ohne jede Kopfbedeckung oder alle, wie sie wollen - aber das manchen hier nur aufgrund ihrer Schriftgläubigkeit Privilegien zugestanden werden sollen, ist für mich nicht hinnehmbar.





Alle wie sie wollen, ist das realistischste. Wenn das Gesicht unbedeckt und gut erkennbar ist, muß das reichen.
Ich kannte eine Frau, die ständig ein Kopftuch trug, nachdem ihr wegen einer Chemotherapie die Haare ausgefallen waren. Warum sie anstatt einer Perrücke lieber ein Kopftuch trug, weiß ich nicht. Ich vermute, aus Gründen des Tragekomforts. Das wäre dann aber kein religiöser Grund. Hätten die Paßbild-Sachverständigen der Frau eine Perrücke erlaubt, oder hätten sie auf ein Foto mit Glatze bestanden?

Mir ist schleierhaft, warum manche Menschen unbedingt die Haare des Paßinhabers sehen wollen. Wenn der betreffende zu den Menschen gehört, die sehr häufig Frisur und Haarfarbe wechseln, ist die Abbildung der Frisur wenig aussagekräftig.



So ist es. Lachen
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DemonDeLuxe
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#393206) Verfasst am: 01.01.2006, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Peach hat folgendes geschrieben:
Welcome back! Sehr glücklich

Edit: Ist zwar OT, aber ich bin noch immer nicht darauf gekommen, in welchem Stephen-King-Roman das mit den Löffelbiscuits steht (s. Hundefutter-Thread), und um was...


Dangö, aber so lange war ich doch gar nicht...? Ich bin ja gerührt, dass eine paarwöchige ABwesenheit von mir Neu-Freigeist überhaupt wem aufgefallen ist...

"Das mit den Löffelbiscuits" ist eine Kurzgeschichte in einem ganzen Band voller solcher - keine Ahnung, wie das Ding heißt, ich hab's so um 1988 gelesen, falls das hilft... und auch nur die eine Geschichte, danach war ich bedient von King, *brrrr*

Ich habe gerade 'mal bei Amazon nachgewurschtelt, aber die listen die Titel der einzelnen Stories nicht auf Traurig
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HONI SOIT QUI MAL Y PENSE
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