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Zum Terrorverdächtigten willkürlich deklariert
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platon
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Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 4

Beitrag(#394021) Verfasst am: 03.01.2006, 02:24    Titel: Zum Terrorverdächtigten willkürlich deklariert Antworten mit Zitat

Das ist ja echt unglaublich, daß man einen Menschen als Terrorverdächtigen deklariert, nur weil er einmal die falsche Moschee besucht hat. Man verweigert ihm das Arbeitslosengeld und verwehrt ihm die Arbeitsvermittlung.

Mehr:

http://www.taz.de/pt/2005/12/22/a0288.nf/text
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#394036) Verfasst am: 03.01.2006, 02:58    Titel: Antworten mit Zitat

Auf welcher rechtlichen Grundlage ist so etwas möglich?
Gilt nicht, dass ein Verdächtiger unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist? Hat nicht selbst ein Straftäter das Recht auf Versorgung? Welche Straftat liegt hier eigentlich vor?
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#394038) Verfasst am: 03.01.2006, 03:09    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Welche Straftat liegt hier eigentlich vor?

Keine, nur ein Verdacht. Inwiefern der begründet ist verschweigt die Behörde.
Edit: Die rechtliche Grundlage müsste wohl: 'im Zweifel ein Terrorist' sein.
_________________
Trish:(
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platon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 4

Beitrag(#394039) Verfasst am: 03.01.2006, 03:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, den Artikel der taz zu lesen, lohnt sich. Da stehen noch mehr details. Es ist davon die Rede, daß er ein erstes Mal die falsche Moschee besucht hat, und da er wegen eines anderen Deliktes und wegen Geldschulden schon mal bestraft worden war, sperrt man ihn nun das ALG II schon seit über 2 Monaten, und man gestattet ihm nicht, eine geregelte Arbeit zu suchen. Normalerweise dauert so eine Maßnahme ganz wenige Tage, aber ihn läßt man regelrecht verhungern.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#394041) Verfasst am: 03.01.2006, 03:17    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Welche Straftat liegt hier eigentlich vor?


Islamopohobie?
_________________
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#394042) Verfasst am: 03.01.2006, 03:19    Titel: Antworten mit Zitat

platon hat folgendes geschrieben:
Ich meine, den Artikel der taz zu lesen, lohnt sich.
Habe ich getan.
Die Behörden gaben keinen Grund an. Das mit der falschen Moschee ist eine mögliche Erklärung auf die der Verdächtige selbst gekommen ist. Das andere Delikt war doch Körperverletzung? Weswegen wurde das überhaupt erwähnt? Einen Zusammenhang kann ich mir hierbei nicht vorstellen.
_________________
Trish:(
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#394044) Verfasst am: 03.01.2006, 03:24    Titel: Antworten mit Zitat

Mich interessiert vor allem die gesetzliche Ablehnungsgrundlage. Ich kann mir keine denken.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#394052) Verfasst am: 03.01.2006, 03:48    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Mich interessiert vor allem die gesetzliche Ablehnungsgrundlage. Ich kann mir keine denken.

Islamopohobie? Schulterzucken
_________________
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#394055) Verfasst am: 03.01.2006, 03:57    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Mich interessiert vor allem die gesetzliche Ablehnungsgrundlage. Ich kann mir keine denken.

Islamopohobie? Schulterzucken
Islamophobiephobie?
Oder weshalb wiederholst du dich?
_________________
Trish:(
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44650

Beitrag(#394056) Verfasst am: 03.01.2006, 03:59    Titel: Antworten mit Zitat

noc
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#394057) Verfasst am: 03.01.2006, 04:00    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Mich interessiert vor allem die gesetzliche Ablehnungsgrundlage. Ich kann mir keine denken.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/511478.html hat folgendes geschrieben:
Empfänger von Arbeitslosenunterstützung mit arabischen Namen sollten sich vor dem Gang zum Job-Center die aktuelle Terror-verdachtsliste der Vereinten Nationen oder der EU im Internet ansehen. An die dort aufgeführten Personen, zu denen neben Terrorgrößen wie Bin Laden auch hunderte Menschen namens "Mohammed" oder mit ähnlich gängigen arabischen Namen gehören, darf nach einem Beschluss des UN-Sicherheitsrates von Banken und anderen Institutionen kein Geld ausgezahlt werden - grundsätzlich auch keine staatlichen Unterstützungsleistungen. Die UN wollten damit nach den Anschlägen in New York 2001 Geldflüsse an Organisationen wie El Kaida, die Taliban und ihre Helfer unterbinden.

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Trish:(


Zuletzt bearbeitet von Wolf am 03.01.2006, 04:02, insgesamt einmal bearbeitet
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44650

Beitrag(#394058) Verfasst am: 03.01.2006, 04:01    Titel: Antworten mit Zitat

New World Order.
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- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#394059) Verfasst am: 03.01.2006, 04:03    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
New World Order.

Ach so neu sind Verstoße gegen die Rechtstaatlichkeit nun auch wieder nicht.
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Trish:(
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44650

Beitrag(#394061) Verfasst am: 03.01.2006, 04:07    Titel: Antworten mit Zitat

modorok hat folgendes geschrieben:
Ach so neu sind Verstoße gegen die Rechtstaatlichkeit nun auch wieder nicht.


Das ist ja gerade der Trick. fnord
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#394071) Verfasst am: 03.01.2006, 04:34    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
modorok hat folgendes geschrieben:
Ach so neu sind Verstoße gegen die Rechtstaatlichkeit nun auch wieder nicht.


Das ist ja gerade der Trick. fnord
Nun sollte dein Fnord mich als Uneingeweihten beunruhigen oder zumindest verwirren. Das tut es aber nicht. Was ich äußerst beunruhigend und sehr verwirrend empfinde.
_________________
Trish:(
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44650

Beitrag(#394075) Verfasst am: 03.01.2006, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

modorok hat folgendes geschrieben:
Nun sollte dein Fnord mich als Uneingeweihten beunruhigen oder zumindest verwirren.


Nein, überhaupt nicht! Sollte er das, hätte ich ihn nicht markiert. zwinkern

A Word is not the Thing!
Glaubst du ehrlich, das Wort fnord sei selbst der Fnord?
Nein! Das erfüllt einen ganz anderen Zweck. zwinkern
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#394094) Verfasst am: 03.01.2006, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Mich interessiert vor allem die gesetzliche Ablehnungsgrundlage. Ich kann mir keine denken.

Islamopohobie? Schulterzucken


Wo arbeitet Raphael nochmal?
Sehr glücklich
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#394102) Verfasst am: 03.01.2006, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

modorok hat folgendes geschrieben:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/511478.html hat folgendes geschrieben:
Empfänger von Arbeitslosenunterstützung mit arabischen Namen sollten sich vor dem Gang zum Job-Center die aktuelle Terror-verdachtsliste der Vereinten Nationen oder der EU im Internet ansehen. An die dort aufgeführten Personen, zu denen neben Terrorgrößen wie Bin Laden auch hunderte Menschen namens "Mohammed" oder mit ähnlich gängigen arabischen Namen gehören, darf nach einem Beschluss des UN-Sicherheitsrates von Banken und anderen Institutionen kein Geld ausgezahlt werden - grundsätzlich auch keine staatlichen Unterstützungsleistungen. Die UN wollten damit nach den Anschlägen in New York 2001 Geldflüsse an Organisationen wie El Kaida, die Taliban und ihre Helfer unterbinden.


Ich wusste gar nicht, dass Arbeitslosenunterstützung in so großzügigen Beträgen ausgezahlt wird. Wenn man damit terroristische Vereinigungen unterstützen könnte, lohnt sich ja glatt der Weg in die Arbeitslosigkeit. Dann mache ich mir im Moment völlig zu Unrecht Sorgen. Mit den Augen rollen
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#394116) Verfasst am: 03.01.2006, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
modorok hat folgendes geschrieben:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/511478.html hat folgendes geschrieben:
Empfänger von Arbeitslosenunterstützung mit arabischen Namen sollten sich vor dem Gang zum Job-Center die aktuelle Terror-verdachtsliste der Vereinten Nationen oder der EU im Internet ansehen. An die dort aufgeführten Personen, zu denen neben Terrorgrößen wie Bin Laden auch hunderte Menschen namens "Mohammed" oder mit ähnlich gängigen arabischen Namen gehören, darf nach einem Beschluss des UN-Sicherheitsrates von Banken und anderen Institutionen kein Geld ausgezahlt werden - grundsätzlich auch keine staatlichen Unterstützungsleistungen. Die UN wollten damit nach den Anschlägen in New York 2001 Geldflüsse an Organisationen wie El Kaida, die Taliban und ihre Helfer unterbinden.


Ich wusste gar nicht, dass Arbeitslosenunterstützung in so großzügigen Beträgen ausgezahlt wird. Wenn man damit terroristische Vereinigungen unterstützen könnte, lohnt sich ja glatt der Weg in die Arbeitslosigkeit. Dann mache ich mir im Moment völlig zu Unrecht Sorgen. Mit den Augen rollen


Da müssen wir uns ja keine Sorgen mehr um die Spenden der Öl-Scheichs machen... Cool
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#394275) Verfasst am: 03.01.2006, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:

Ich wusste gar nicht, dass Arbeitslosenunterstützung in so großzügigen Beträgen ausgezahlt wird. Wenn man damit terroristische Vereinigungen unterstützen könnte, lohnt sich ja glatt der Weg in die Arbeitslosigkeit. Dann mache ich mir im Moment völlig zu Unrecht Sorgen. Mit den Augen rollen

Um Freiheit und Demokratie zu schützen, sollten wir das Arbeitslosengeld komplett streichen.
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DemonDeLuxe
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
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Beitrag(#394457) Verfasst am: 03.01.2006, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

modorok hat folgendes geschrieben:
Das andere Delikt war doch Körperverletzung? Weswegen wurde das überhaupt erwähnt? Einen Zusammenhang kann ich mir hierbei nicht vorstellen.


Es ist völlig normal, dass beim Verdacht auf ein Vergehen die Vergangenheit des Angeklagten berücksichtigt wird (die bekannte Formulierung "ist dem Gericht einschlägig bekannt"). Es kann selbstverständlich sein, dass es hier reiner Zufall ist, aber dass eine Körperverletzung im Kontext "gewaltbereiter Fundamentalist / Terrorist" jedenfalls beleuchtet wird, ist nicht ungewöhnlich.

WAS ungewöhnlich ist, ist lediglich, dass hier Sanktionen ohne Verfahren bzw. ohne VORHERIGE EInspruchsmöglichkeit verhängt werden.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#394557) Verfasst am: 04.01.2006, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

modorok hat folgendes geschrieben:
Weswegen wurde das überhaupt erwähnt?


Als eine von zwei namentlich benannten Ursachen seiner Schulden (Handyvertrag und Geldstrafe)
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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platon
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Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 4

Beitrag(#395463) Verfasst am: 05.01.2006, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

In Ägypten soll es bestimmte Orte geben, wo man Taschendieben die Hände abhackt, wenn man sie ertappt hat. Taschendieben muß man die richtige Strafe auferlegen, aber man solls bitte auch nicht übertreiben. Im vorigen Fall scheint es mir, haben es die Verantwortlichen auf krasester Weise getan.
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16339
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#395518) Verfasst am: 05.01.2006, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

platon hat folgendes geschrieben:
In Ägypten soll es bestimmte Orte geben, wo man Taschendieben die Hände abhackt, wenn man sie ertappt hat. Taschendieben muß man die richtige Strafe auferlegen, aber man solls bitte auch nicht übertreiben. Im vorigen Fall scheint es mir, haben es die Verantwortlichen auf krasester Weise getan.


Noch bis in die frühe Neuzeit wurden in Europa Taschendiebe auch hingerichtet. Allerdings gab es erst später Henker. In ganz alter Zeit war es das Vorrecht der Geschädigten, den Taschendieb höchst selbst aufzuhängen. Viele wollten sie aber mit dieser Aufgabe nicht befassen, und deshalb wurden Henker bestellt, die sie erledigten.

M.a.W.: Ich denke mal, daß fast jeden zumindest zeitweise eine gewisse Aura des Mißtrauens befallen hat, auch wenn er - danach befragt - dies noch so sehr leugnen mag. Ich gebe offen zu, daß ich schonmal bei zwei, drei Personen etwas skeptisch war - das aber offenbar zu Unrecht, denn der Zug mit dem ich unterwegs war, ist nicht explodiert, und die Currybude steht auch noch. Eine Zeitlang habe ich auch mal gedacht, daß jetzt zwar auf dem Bahnhof ständig zwei BGS-Leute herumlaufen, aber das auch keine Sicherheit gewährleisten kann, wenn etwa politische Magazine mal wieder zeigen, daß ein herrenloser Koffer stundenlang spazierenfahren kann, bevor er jemandem auffällt. Es liegt da wohl nahe, daß manche Leute ganz gerne vom Staat eine höhere Sicherheit haben wollen, und der Staat dabei für sie gefälligst auch das Angst empfinden übernehmen sollte. Auch, wenn das Urteil eben zu Unrecht ergeht.
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

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platon
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Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 4

Beitrag(#396407) Verfasst am: 06.01.2006, 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

.
Hier ist ein kleiner Hinweis in Wikipedia über die Strafen für Taschendieben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Dieb
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#396489) Verfasst am: 06.01.2006, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Noch bis in die frühe Neuzeit wurden in Europa Taschendiebe auch hingerichtet. Allerdings gab es erst später Henker. In ganz alter Zeit war es das Vorrecht der Geschädigten, den Taschendieb höchst selbst aufzuhängen. Viele wollten sie aber mit dieser Aufgabe nicht befassen, und deshalb wurden Henker bestellt, die sie erledigten.


Was meinst du genau mit "in ganz alter Zeit", wenn du vorher von "früher Neuzeit" schreibst, und dass es später erst Henker gab? Am Kopf kratzen

Ansonsten sach ich gezz nicht, an wen mich dein Text noch erinnerte. Ich bin doof!
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Cato
Der Freund der Bösen



Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 970
Wohnort: Wolkenkuckucksheim

Beitrag(#400966) Verfasst am: 13.01.2006, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Noch bis in die frühe Neuzeit wurden in Europa Taschendiebe auch hingerichtet. Allerdings gab es erst später Henker. In ganz alter Zeit war es das Vorrecht der Geschädigten, den Taschendieb höchst selbst aufzuhängen. Viele wollten sie aber mit dieser Aufgabe nicht befassen, und deshalb wurden Henker bestellt, die sie erledigten.


Wie "ganz alt" ist denn diese Zeit? Das älteste römische Recht kennt für ein derartiges Vergehen weder Amputations- noch Todesstrafe, nicht einmal die Gefängnisstrafe; dem Geschädigten stand das Dreifache des Gestohlenen zu bzw. das Sechsfache wenn er den Dieb auf frischer Tat ertappte. Du siehst also. (Fairerweise sollte ich noch erwähnen, dass im alten Rom bis zu Zeiten Caesars, wenn auch mit einigen Milderungen, die persönliche Existenz an das Vermögen gebunden war, der zahlungsunfähige Schuldner konnte, rein rechtlich, vom Gläubiger in die Sklaverei verkauft oder umgebracht werden – also auch der mittellose und ertappte Dieb.)
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Im Übrigen bin ich dafür, dass der Monotheismus zerstört werden muss.
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16339
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#401004) Verfasst am: 14.01.2006, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Critic hat folgendes geschrieben:
Noch bis in die frühe Neuzeit wurden in Europa Taschendiebe auch hingerichtet. Allerdings gab es erst später Henker. In ganz alter Zeit war es das Vorrecht der Geschädigten, den Taschendieb höchst selbst aufzuhängen. Viele wollten sie aber mit dieser Aufgabe nicht befassen, und deshalb wurden Henker bestellt, die sie erledigten.


Was meinst du genau mit "in ganz alter Zeit", wenn du vorher von "früher Neuzeit" schreibst, und dass es später erst Henker gab? Am Kopf kratzen

Ansonsten sach ich gezz nicht, an wen mich dein Text noch erinnerte. Ich bin doof!


*macht den ...*

http://de.wikipedia.org/wiki/Henker

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
In den alten europäischen Volksrechten (sächsisches Recht Sachsenspiegel, Lex Salica u.a.) wurde die Hinrichtung durch einen der Richter, oft den jüngsten, oder den Ankläger vollzogen. [...] Vor allem durch die Einführung des römischen Rechts (Codex Justinianus) im 12. und 13. Jahrhundert trennte sich nach und nach die Rechtsprechung vom Vollzug. [...] Da zu Beginn vielfach freigelassene bzw. begnadigte Schwerverbrecher zu der Ausübung des Amtes eines Scharfrichters gleichsam gezwungen wurden, hing von Anfang an diesem Beruf die Aura des Grauenvollen an, was natürlich durch die Art der Tätigkeit noch verstärkt wurde. Als Folge dessen wurde der Scharfrichter allmählich von der Gesellschaft geächtet.


Also:

1. Im alten Rom gab es wohl schon Berufshenker, während der Beruf des Henkers in unseren Landen während des des Hochmittelalters entstand. In den Zeiten zuvor konnte oder mußte gar der Geschädigte selbst Hand an seinen Schädiger anlegen. Dieses Vorgehen war den frühmittelalterlichen (und ggf. wohl auch noch älteren) Rechtsgrundsätzen der Germanen entlehnt.

2. Wie man weiß, waren die Strafrechtskodizes zahlreicher Völker einfach und recht hart. In nomadischen Gesellschaften konnte man kein Gefängnis bauen, deshalb gab es oft nur Strafe am Besitz und Tod. Auch in Rom wurden Menschen für heute nichtig erscheinende Verbrechen zum Tode verurteilt. Es gab zwar ein städtisches Gefängnis, der "Carcer" diente aber vor allem zur Aufbewahrung von zum Tode Verurteilten bis zum Tag ihrer Hinrichtung. In England wurden noch im 18.Jahrhundert Taschendiebe aufgehängt, weiterhin auch Diebe, deren Diebesgut einen festgelegten Wert überschritt.
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Cato
Der Freund der Bösen



Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 970
Wohnort: Wolkenkuckucksheim

Beitrag(#401032) Verfasst am: 14.01.2006, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
1. Im alten Rom gab es wohl schon Berufshenker, während der Beruf des Henkers in unseren Landen während des des Hochmittelalters entstand. In den Zeiten zuvor konnte oder mußte gar der Geschädigte selbst Hand an seinen Schädiger anlegen. Dieses Vorgehen war den frühmittelalterlichen (und ggf. wohl auch noch älteren) Rechtsgrundsätzen der Germanen entlehnt.


Mit den Germanen wäre ich vorsichtig und die berufsmäßigen Henker im alten Rom sagen noch nichts über die verhängten Strafen aus.

Zitat:
Auch in Rom wurden Menschen für heute nichtig erscheinende Verbrechen zum Tode verurteilt.


Die da wären? (außer Ehebruch dürfte es schwer werden und selbst da wäre ich vorsichtig, zwar stand darauf die Todesstrafe, allerdings nur auf Willen des Gehörnten – und daher einer gewissen Sozialkontrolle unterworfen – zumal es da gewisse Tricks gab, um nicht angeklagt zu werden, z.B. sich als Prostituierte registrieren lassen und das römische Recht milderte sich noch vor Ende der Republik soweit ab, dass hier manche Quellen von einem nur noch rein formalen aber in der Praxis längst antiquierten Recht sprechen…

Das neuzeitliche Großbritannien war übrigens berüchtigt für seine harten Kriminal- und Armengesetzgebung.
_________________
Im Übrigen bin ich dafür, dass der Monotheismus zerstört werden muss.
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16339
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#401106) Verfasst am: 14.01.2006, 03:42    Titel: Antworten mit Zitat

http://www-sci.uni-klu.ac.at/archeo/respubl/98recht.htm:

Zitat:
Ursprünglich lag das Recht der Römer beim pater familias. Er konnte nach Gutdünken über seinen Hausstand (Frauen, Kinder, Diener) verfügen.


http://www.rwi.unizh.ch/ernst/archiv/ss04/roemrII/RoemischesRecht_ReaderORSS046.pdf:

Zitat:
Gai.3.189-190
Die Strafe bei manifestem Diebstahl (furtum mani-
festum) war nach dem Zwölftafelgesetz die Todesstrafe. Der
Freie nämlich wurde geprügelt und dann demjenigen zugespro-
chen, den er bestohlen hatte. Später aber wurde die Härte der
Strafe missbilligt und durch das prätorische Edikt eine Strafe auf
das Vierfache festgesetzt, was sowohl für Freie wie für Sklaven
gilt.


http://www.schultreff.de/referate/latein/r0508t00.htm:

Zitat:
Neben schweren sakralen Delikten waren schwere Delikte gegen das Gemeinwesen (Hochverrat, Amtsmissbrauch) mit der Todesstrafe bedroht.
[...] Die Oberschicht genoss [in der Kaiserzeit] das Privileg, dass sogar bei Mord die mildere Form der Verbannung angewandt wurde. Gegenüber dem einfachen Mann ging man [aber] mit schwersten Strafen vor: die Kreuzigung, die früher nur bei Sklaven angewandt wurde, die Verurteilung zur Tierhetzt, die Einweisung in die Gladiatorenschulen und Zwangsarbeit in den Bergwerken.
[...] Proskription. Die Ächtung römischer Bürger durch öffentlichen Anschlag, ein Verfahren, das Sulla und die Männer des zweiten Triumvirats anwandten. Auf Grund einer solchen Achterklärung konnte jedermann den Proskribierten töten; man stellte ihm dafür sogar eine Belohnung in Aussicht.


(Man durfte also zu gewissen Zeiten auch keine andere politische Meinung haben.)

Weiterhin ist mir bekannt, daß Befehlsverweigerung beim Militär zum Tode führte. In einer Anekdote wird erzählt, wie zu Zeiten der Republik ein Heerführer in einer Schlacht seinen Untergebenen verboten hatte, anzugreifen. Ausgerechnet sein Sohn hat den Befehl mißachtet und damit zwar die Schlacht gewonnen, aber sein Leben verwirkt. Gegen ganze militärische Einheiten wurde mitunter die "Dezimierung" angewandt, was heißt, daß man kurzerhand jeden zehnten Mann einen Kopf kürzer gemacht hat. Selbst wenn der einzelne Soldat sich nichts zu schulden hatte kommen lassen, konnte er also ein Opfer der Kollektivbestrafung werden.

Plinius der Jüngere, zu der Zeit Statthalter in Kleinasien, schreibt in einem bekannten Brief an Kaiser Trajan, daß er gegen Christen so vorgehe, daß er zwar nur namentliche Anzeigen untersuche, aber Jeden umbringen lasse, der nicht dem Kaiser opfere. Das war fast wieder so richtig toll wie unter den Christen...

http://www.jura.uni-bonn.de/institute/roemr/Vorlesungsuebersicht.pdf

Zitat:
Um 370: Römisches Gesetz verbietet Ehen mit Ausländern unter Todesstrafe.


Also: Die TS gab es während der römischen Zeit immer, und sie wurde eben auch für Dinge verhängt, die in unserer Tradition nicht als Straftaten zu sehen sind. Der Kontext, daß durch das Christentum die Einheit des Reiches gefährdet würde, war Anfang des 2.Jahrhunderts genauso irrational wie die christliche Rechtfertigung der Todesstrafe Jahrhunderte später, und so weiter.
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