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Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
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(#397814) Verfasst am: 07.01.2006, 22:08 Titel: Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern |
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Kürzlich las ich in einem Forum eine Anfrage von einer Schülerin, die für ein Referat dringend ein bestimmtes Buch brauchte, das nicht mehr im Handel zu bekommen war. Sie suchte nun jemanden, der dieses Buch scannen und ihr per E-Mail zuschicken würde.
Droht dem Forumsbetreiber Ärger, wenn er solche Anfragen stehen lässt?
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#397819) Verfasst am: 07.01.2006, 22:14 Titel: Re: Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern |
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Wygotsky hat folgendes geschrieben: | Droht dem Forumsbetreiber Ärger, wenn er solche Anfragen stehen lässt? |
Hmm... wir haben an der Uni Fachbücher die wir benötigten komplett kopiert (ausgeliehen aus der Unibücherei), um die teilweise immensen Kosten zu sparen. Das war Usus.
Warum sollte das von dir Beschriebene illegal sein?
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
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(#397821) Verfasst am: 07.01.2006, 22:16 Titel: |
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Weil auch Bücher, die nicht mehr im Handel sind, urheberrechtlich geschützt sind?
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Malone auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 5269
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(#397826) Verfasst am: 07.01.2006, 22:20 Titel: |
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Wenn der Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist, dürfte das obsolet sein.
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Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
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(#397838) Verfasst am: 07.01.2006, 22:26 Titel: |
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Da das Buch aus den 80ern ist, schätze ich mal, dass sich der Urheber noch guter Gesundheit erfreut. Ist übrigens kein Fachbuch sondern ein fiktionaler Text.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#397847) Verfasst am: 07.01.2006, 22:37 Titel: |
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Pfff, warum muss ich mir solche Threads immer durchlesen? Jetzt hole ich glatt das Gesetz raus obwohl ich nicht wirklich will. Oder will ich?
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Malone auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 5269
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(#397848) Verfasst am: 07.01.2006, 22:37 Titel: |
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Tja, also meiner Interpretation deutschen Rechts nach, handelt es sich dann um die Anstiftung zur einer Straftat.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#397861) Verfasst am: 07.01.2006, 22:49 Titel: |
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§ 53 IV b) UrhG sollte die einschlägige Norm sein. Das Buch muss seit 2 Jahren vergriffen sein, und die Vervielfältigung muss dem eigenen Gebrauch dienen. Hier dient sie aber nicht dem eigenen Gebrauch.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#397862) Verfasst am: 07.01.2006, 22:51 Titel: Re: Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Wygotsky hat folgendes geschrieben: | Droht dem Forumsbetreiber Ärger, wenn er solche Anfragen stehen lässt? |
Hmm... wir haben an der Uni Fachbücher die wir benötigten komplett kopiert (ausgeliehen aus der Unibücherei), um die teilweise immensen Kosten zu sparen. Das war Usus.
Warum sollte das von dir Beschriebene illegal sein? |
Unterricht und Forschung sind im UrhG privilegiert. Allerdings bin ich jetzt zu faul die einzelheiten rauszuschreiben.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#397864) Verfasst am: 07.01.2006, 22:51 Titel: |
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Thao hat folgendes geschrieben: | § 53 IV b) UrhG sollte die einschlägige Norm sein. Das Buch muss seit 2 Jahren vergriffen sein, und die Vervielfältigung muss dem eigenen Gebrauch dienen. Hier dient sie aber nicht dem eigenen Gebrauch. |
OK, das hieße, dass jemand ein Buch vervielfältigt und jemand anderem zur Verfügung stellt.
Also ist das etwas anderes als ein Buch für Studienzwecke für sich zu kopieren. Strafbar wäre das nur, wenn derjenige, der das Büchereibuch für sich kopiert und dann jemand anderem zu weiteren Verwendung überlässt?
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#397868) Verfasst am: 07.01.2006, 22:57 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Thao hat folgendes geschrieben: | § 53 IV b) UrhG sollte die einschlägige Norm sein. Das Buch muss seit 2 Jahren vergriffen sein, und die Vervielfältigung muss dem eigenen Gebrauch dienen. Hier dient sie aber nicht dem eigenen Gebrauch. |
OK, das hieße, dass jemand ein Buch vervielfältigt und jemand anderem zur Verfügung stellt.
Also ist das etwas anderes als ein Buch für Studienzwecke für sich zu kopieren. Strafbar wäre das nur, wenn derjenige, der das Büchereibuch für sich kopiert und dann jemand anderem zu weiteren Verwendung überlässt? |
Nee, lies mal über deinem Posting. Kann aber trotzdem sein dass du recht hast, da müsste ich noch einmal in das Gesetz schauen ^^
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#397878) Verfasst am: 07.01.2006, 23:08 Titel: |
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Thao hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Thao hat folgendes geschrieben: | § 53 IV b) UrhG sollte die einschlägige Norm sein. Das Buch muss seit 2 Jahren vergriffen sein, und die Vervielfältigung muss dem eigenen Gebrauch dienen. Hier dient sie aber nicht dem eigenen Gebrauch. |
OK, das hieße, dass jemand ein Buch vervielfältigt und jemand anderem zur Verfügung stellt.
Also ist das etwas anderes als ein Buch für Studienzwecke für sich zu kopieren. Strafbar wäre das nur, wenn derjenige, der das Büchereibuch für sich kopiert und dann jemand anderem zu weiteren Verwendung überlässt? |
Nee, lies mal über deinem Posting. |
OK, hatte ich übersehen.
Zitat: | Kann aber trotzdem sein dass du recht hast, da müsste ich noch einmal in das Gesetz schauen ^^ |
Es war keine Feststellung von mir, sondern eine direkte Verständnisfrage.
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Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
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(#397879) Verfasst am: 07.01.2006, 23:10 Titel: |
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Danke.
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#397900) Verfasst am: 07.01.2006, 23:44 Titel: Re: Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Wygotsky hat folgendes geschrieben: | Droht dem Forumsbetreiber Ärger, wenn er solche Anfragen stehen lässt? |
Hmm... wir haben an der Uni Fachbücher die wir benötigten komplett kopiert (ausgeliehen aus der Unibücherei), um die teilweise immensen Kosten zu sparen. Das war Usus.
Warum sollte das von dir Beschriebene illegal sein? |
Wei auf die Benutzung des Forums keine Abgabe an die VG Wort fällig wird.
Diese sind nämlich als Entschädigung für die Autoren in den Kopiergebühren der Uni beinhaltet. Die VG Wort verteilt das Geld dann an die Autoren, aber frag mich bloß nicht, nach welchem Verteilungsschlüssel.
Hier im Forum verstößt es nicht gegen Urheberrecht (nicht die Nachfrage), wohl aber die Einstellung des Textes, so er urheberrechtlich geschützt ist.
Davon ausgenommen sind per Gesetz interne Bereiche.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
Zuletzt bearbeitet von Shadaik am 07.01.2006, 23:47, insgesamt einmal bearbeitet |
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#397901) Verfasst am: 07.01.2006, 23:46 Titel: Re: Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Wygotsky hat folgendes geschrieben: | Droht dem Forumsbetreiber Ärger, wenn er solche Anfragen stehen lässt? |
Hmm... wir haben an der Uni Fachbücher die wir benötigten komplett kopiert (ausgeliehen aus der Unibücherei), um die teilweise immensen Kosten zu sparen. Das war Usus.
Warum sollte das von dir Beschriebene illegal sein? |
Wei auf die Benutzung des Forums keine Abgabe an die VG Wort fällig wird.
Diese sind nämlich in den Kopiergebühren der Uni beinhaltet. |
Was ist VG? Und wieso Kopiergebühren der Uni? Wir haben die Bücher ausgeliehen und irgendwo kopiert.
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#397902) Verfasst am: 07.01.2006, 23:48 Titel: Re: Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Wygotsky hat folgendes geschrieben: | Droht dem Forumsbetreiber Ärger, wenn er solche Anfragen stehen lässt? |
Hmm... wir haben an der Uni Fachbücher die wir benötigten komplett kopiert (ausgeliehen aus der Unibücherei), um die teilweise immensen Kosten zu sparen. Das war Usus.
Warum sollte das von dir Beschriebene illegal sein? |
Wei auf die Benutzung des Forums keine Abgabe an die VG Wort fällig wird.
Diese sind nämlich in den Kopiergebühren der Uni beinhaltet. |
Was ist VG? Und wieso Kopiergebühren der Uni? Wir haben die Bücher ausgeliehen und irgendwo kopiert. |
Okay, aber sofern es nicht dein eigener oder sonstein Privatkopierer war kostet das was.
VG = Verwertungsgesellschaft, eine weitaus bekanntere VG ist die GEMA.
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