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Bausparen für Schwule und Lesben

 
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#409504) Verfasst am: 28.01.2006, 15:41    Titel: Bausparen für Schwule und Lesben Antworten mit Zitat

Vorsicht beim Bausparen! Der Staat hat sich auch hier eine diskriminierende Sonderregelung für Schwule und Lesben ausgedacht. Man kann die Bausparsumme u.a. dazu verwenden, eigene oder Verbindlichkeiten eines nahen Angehörigen für die Abzahlung eines Darlehens für die Anschaffung von Wohneigentum abzulösen. Aber halt! Was ist ein naher Angehöriger? Laut Abgabenordnung sind das der Ehepartner, der Verlobte, Kinder, Schwiegerkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwäger(innen), Schwiegereltern, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen, sogar geschiedene Ehegatten - aber keine Lebenspartner! Auf deutsch: Ich dürfte die Schulden des Bruders oder der Schwägerin meines Vaters, die Schulden des (fiktiven) zweiten Ehemannes meiner Großmutter, die Schulden meines Lieblingsneffen oder meiner Lieblingstante, die Schulden meiner Schwiegereltern mit meiner Bausparsumme bezahlen, aber ich darf das Geld nicht für die Schulden meines Mannes verwenden. Und noch verrückter: Bin ich vor meiner Verpartnerung mit dem Mann, mit dem ich eine Lebenspartnerschaft einzugehen mich anschicke, verlobt, dann darf ich seine Schulden mit meiner Bausparsumme bezahlen, aber sobald wir verpartnert sind, darf ich es nicht mehr. Man ist ja einiges gewohnt, aber dennoch staunt man immer wieder, auf welch geisteskranke Ideen der Gesetzgeber kommt, um Schwulen und Lesben das Leben sauer zu machen. Wollte ich die Verbindlichkeiten meines Mannes aus meinem Bausparvertrag begleichen, müsste ich den Vertrag auf meinen Vater umschreiben lassen, damit der das Geld an meinen Mann (seinen Schwiegersohn) weiterreichen darf - das ist erlaubt. Ich selbst darf es nicht.

Zuletzt bearbeitet von Raphael am 28.01.2006, 15:45, insgesamt einmal bearbeitet
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#409506) Verfasst am: 28.01.2006, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht, daß diese Lücke Absicht ist. Eher Nachlässigkeit.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#409509) Verfasst am: 28.01.2006, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, daß diese Lücke Absicht ist. Eher Nachlässigkeit.


Oh nein - darüber wurde im Rahmen der Abstimmung über das von CDU, CSU, FDP und Bundesratsmehrheit abgelehnte Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz entschieden. Das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Er hat es abgelehnt, diese Regelung zu ändern.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#409515) Verfasst am: 28.01.2006, 15:52    Titel: Re: Bausparen für Schwule und Lesben Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Was ist ein naher Angehöriger? Laut Abgabenordnung sind das der Ehepartner, der Verlobte, Kinder, Schwiegerkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwäger(innen), Schwiegereltern, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen, sogar geschiedene Ehegatten - aber keine Lebenspartner!

Ich kann nur wiederholen, daß ich sowieso der Auffassung bin, jeder soll beim Standesamt oder sonstwo einfach eine (meinetwegen notariell gesiegelte) Liste abgeben dürfen, wen er als seine nahen Angehörigen betrachtet. Und schon wär der ganze Käse gegessen.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Lissie
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Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#409517) Verfasst am: 28.01.2006, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, daß diese Lücke Absicht ist. Eher Nachlässigkeit.


Oh nein - darüber wurde im Rahmen der Abstimmung über das von CDU, CSU, FDP und Bundesratsmehrheit abgelehnte Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz entschieden. Das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Er hat es abgelehnt, diese Regelung zu ändern.


Warum wurde dann nicht verhindert, daß Dein Vater als Schwiegervater Deines Mannes (und somit naher Angehöriger) durchgeht?
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#409519) Verfasst am: 28.01.2006, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, daß diese Lücke Absicht ist. Eher Nachlässigkeit.


Oh nein - darüber wurde im Rahmen der Abstimmung über das von CDU, CSU, FDP und Bundesratsmehrheit abgelehnte Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz entschieden. Das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Er hat es abgelehnt, diese Regelung zu ändern.


Aha. Das ist krass. Was sagen die Bausparkassen dazu?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#409522) Verfasst am: 28.01.2006, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, daß diese Lücke Absicht ist. Eher Nachlässigkeit.


Oh nein - darüber wurde im Rahmen der Abstimmung über das von CDU, CSU, FDP und Bundesratsmehrheit abgelehnte Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz entschieden. Das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Er hat es abgelehnt, diese Regelung zu ändern.


Warum wurde dann nicht verhindert, daß Dein Vater als Schwiegervater Deines Mannes (und somit naher Angehöriger) durchgeht?


Dafür bedurfte es nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die bloßen Familienverhältnisse konnte der Bundestag allein regeln.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#409523) Verfasst am: 28.01.2006, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, daß diese Lücke Absicht ist. Eher Nachlässigkeit.


Oh nein - darüber wurde im Rahmen der Abstimmung über das von CDU, CSU, FDP und Bundesratsmehrheit abgelehnte Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz entschieden. Das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Er hat es abgelehnt, diese Regelung zu ändern.


Aha. Das ist krass. Was sagen die Bausparkassen dazu?



Weiß ich noch nicht. Ich werde einen Termin mit meinem zuständigen Bausparkassenmenschen vereinbaren.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#409526) Verfasst am: 28.01.2006, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, daß diese Lücke Absicht ist. Eher Nachlässigkeit.


Oh nein - darüber wurde im Rahmen der Abstimmung über das von CDU, CSU, FDP und Bundesratsmehrheit abgelehnte Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz entschieden. Das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Er hat es abgelehnt, diese Regelung zu ändern.


Enthielt das abgelehnte Ergänzungsgesetz nur diesen einen Punkt? Oder ist er nur der allgemeinen Ablehnung des Gesetzes aus anderen Gründen mit zum Opfer gefallen? Wurde ausdrücklich dieser Punkt des Gesetzes abgelehnt?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#409532) Verfasst am: 28.01.2006, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, daß diese Lücke Absicht ist. Eher Nachlässigkeit.


Oh nein - darüber wurde im Rahmen der Abstimmung über das von CDU, CSU, FDP und Bundesratsmehrheit abgelehnte Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz entschieden. Das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Er hat es abgelehnt, diese Regelung zu ändern.


Enthielt das abgelehnte Ergänzungsgesetz nur diesen einen Punkt? Oder ist er nur der allgemeinen Ablehnung des Gesetzes aus anderen Gründen mit zum Opfer gefallen? Wurde ausdrücklich dieser Punkt des Gesetzes abgelehnt?


Das gesamte Gesetz wurde abgelehnt. Es enthielt die Bestimmungen über die Gleichstellung in zahlreichen Gesetzen. Jetzt komme bitte aber niemand mit "aber wenn die CDU/CSU und die FDP das gewusst hätten, dann hätten sie ja diesem einen Punkt doch zugestimmt".
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#409534) Verfasst am: 28.01.2006, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:


Das gesamte Gesetz wurde abgelehnt. Es enthielt die Bestimmungen über die Gleichstellung in zahlreichen Gesetzen. Jetzt komme bitte aber niemand mit "aber wenn die CDU/CSU und die FDP das gewusst hätten, dann hätten sie ja diesem einen Punkt doch zugestimmt".


Damit kommt auch niemand. Aber du kannst auch nicht damit kommen, dass die sich gerade diesen einen Punkt eben als Nickeligkeit ausgedacht haben, um Schwule und Lesben zu ärgern.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#409536) Verfasst am: 28.01.2006, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:


Das gesamte Gesetz wurde abgelehnt. Es enthielt die Bestimmungen über die Gleichstellung in zahlreichen Gesetzen. Jetzt komme bitte aber niemand mit "aber wenn die CDU/CSU und die FDP das gewusst hätten, dann hätten sie ja diesem einen Punkt doch zugestimmt".


Damit kommt auch niemand. Aber du kannst auch nicht damit kommen, dass die sich gerade diesen einen Punkt eben als Nickeligkeit ausgedacht haben, um Schwule und Lesben zu ärgern.


Ärgern nicht, aber beabsichtigte oder fahrlässige Diskriminierung ist das schon.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#409540) Verfasst am: 28.01.2006, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:


Das gesamte Gesetz wurde abgelehnt. Es enthielt die Bestimmungen über die Gleichstellung in zahlreichen Gesetzen. Jetzt komme bitte aber niemand mit "aber wenn die CDU/CSU und die FDP das gewusst hätten, dann hätten sie ja diesem einen Punkt doch zugestimmt".


Damit kommt auch niemand. Aber du kannst auch nicht damit kommen, dass die sich gerade diesen einen Punkt eben als Nickeligkeit ausgedacht haben, um Schwule und Lesben zu ärgern.


Ärgern nicht, aber beabsichtigte oder fahrlässige Diskriminierung ist das schon.


Aber nicht unbedingt in diesem einen Punkt. Es ging um das Gesamtpaket und da können ganz andere Dinge ausschlaggebend gewesen sein.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#409580) Verfasst am: 28.01.2006, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:


Das gesamte Gesetz wurde abgelehnt. Es enthielt die Bestimmungen über die Gleichstellung in zahlreichen Gesetzen. Jetzt komme bitte aber niemand mit "aber wenn die CDU/CSU und die FDP das gewusst hätten, dann hätten sie ja diesem einen Punkt doch zugestimmt".


Damit kommt auch niemand. Aber du kannst auch nicht damit kommen, dass die sich gerade diesen einen Punkt eben als Nickeligkeit ausgedacht haben, um Schwule und Lesben zu ärgern.



Nu, Frau Jackler, Sie werden mir doch nicht unterstellen wollen, dass ausgerechnet ich behaupten wolle, das sei die einzige Schweinerei, die man sich mit unsereinem/unsereiner erlaube. Lachen Natürlich gibt's da noch viel mehr. Ich staune ja wie gesagt selbst immer wieder, was da noch alles ist. Die Koalition der Blockierer hat ihrer Phantasie offensichtlich keine Grenzen gesetzt. Ich bringe dieses Beispiel ja nur, weil ich heute ein Schreiben meiner Bausparkasse bekommen habe und mir überlege, ob ich lieber eines meiner gesammelten Umbauprojekte verwirklichen oder die Restschuld drastisch verringern soll.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#409584) Verfasst am: 28.01.2006, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:


Das gesamte Gesetz wurde abgelehnt. Es enthielt die Bestimmungen über die Gleichstellung in zahlreichen Gesetzen. Jetzt komme bitte aber niemand mit "aber wenn die CDU/CSU und die FDP das gewusst hätten, dann hätten sie ja diesem einen Punkt doch zugestimmt".


Damit kommt auch niemand. Aber du kannst auch nicht damit kommen, dass die sich gerade diesen einen Punkt eben als Nickeligkeit ausgedacht haben, um Schwule und Lesben zu ärgern.


Ärgern nicht, aber beabsichtigte oder fahrlässige Diskriminierung ist das schon.


Aber nicht unbedingt in diesem einen Punkt. Es ging um das Gesamtpaket und da können ganz andere Dinge ausschlaggebend gewesen sein.



Ausschlaggebend war ganz einfach, dass CDU/CSU und FDP jede Verbesserung der rechtlichen Situation von Schwulen und Lesben ablehnen. So einfach ist das. Es wird nein gesagt um des Neinsagens willen. Im Lebenspartnerschaftsrecht, im Steuerrecht, beim Antidiskriminierungsgesetz. Was auch immer angeglichen werden soll, die Antwort dieser drei Parteien -und vielfach auch der SPD- ist NEIN. Sachbezogene Erwägungen oder Argumente gibt es nicht.
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Lissie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#409599) Verfasst am: 28.01.2006, 17:24    Titel: Re: Bausparen für Schwule und Lesben Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Vorsicht beim Bausparen! Der Staat hat sich auch hier eine diskriminierende Sonderregelung für Schwule und Lesben ausgedacht. Man kann die Bausparsumme u.a. dazu verwenden, eigene oder Verbindlichkeiten eines nahen Angehörigen für die Abzahlung eines Darlehens für die Anschaffung von Wohneigentum abzulösen. Aber halt! Was ist ein naher Angehöriger? Laut Abgabenordnung sind das der Ehepartner, der Verlobte, Kinder, Schwiegerkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwäger(innen), Schwiegereltern, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen, sogar geschiedene Ehegatten - aber keine Lebenspartner!


Ich habe mir diese Abgabenordnung mal angeschaut, das Ding ist von 1977 und es gibt eine Neufassung von 2002. Abgesehen davon, daß man zu Zeiten dieser Neufassung automatisch schon hätte daran denken müssen, daß es neben "Eheleuten" inzwischen auch noch "eingetragene Lebenspartner" gibt, finde ich das Ding gegenüber allen nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht mehr zeitgemäß. In Österreich (!!!) fallen per Gesetz unter die "nahen Angehörigen" selbstverständlich auch uneheliche Lebensgefährten, wenn ich meinen Google-Recherchen glauben darf. Das deckt sich auch mit einer anderen Information, die ich bzgl. gemeinsamer Krankenversicherung in Österreich habe: Auch diese soll dort nicht nur für Ehepartner, sondern auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften möglich sein.

Bei uns gelten nichteheliche Lebensgemeinschaften immer nur dann als "nahe Angehörige), wenn der Staat dadurch sparen kann. zornig
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#409679) Verfasst am: 28.01.2006, 19:10    Titel: Re: Bausparen für Schwule und Lesben Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich kann nur wiederholen, daß ich sowieso der Auffassung bin, jeder soll beim Standesamt oder sonstwo einfach eine (meinetwegen notariell gesiegelte) Liste abgeben dürfen, wen er als seine nahen Angehörigen betrachtet. Und schon wär der ganze Käse gegessen.

Riesenidee! Das würde vor allem das Erbrecht enorm vereinfachen.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Wanderer
Bestienbändiger



Anmeldungsdatum: 19.07.2003
Beiträge: 3496
Wohnort: Bielefeld

Beitrag(#409728) Verfasst am: 28.01.2006, 20:17    Titel: Re: Bausparen für Schwule und Lesben Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich kann nur wiederholen, daß ich sowieso der Auffassung bin, jeder soll beim Standesamt oder sonstwo einfach eine (meinetwegen notariell gesiegelte) Liste abgeben dürfen, wen er als seine nahen Angehörigen betrachtet. Und schon wär der ganze Käse gegessen.

Riesenidee! Das würde vor allem das Erbrecht enorm vereinfachen.


Finde ich auch nicht schlecht, die Idee.
Der einzige Punkt, der mir jetzt spontan einfällt, an dem sich Politiker aufhängen könnten, wäre der, dass man theoretisch dazu gezwungen werden könnte, jemanden auf die Liste zu setzen...
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Lissie
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Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#409733) Verfasst am: 28.01.2006, 20:52    Titel: Re: Bausparen für Schwule und Lesben Antworten mit Zitat

Wanderer hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich kann nur wiederholen, daß ich sowieso der Auffassung bin, jeder soll beim Standesamt oder sonstwo einfach eine (meinetwegen notariell gesiegelte) Liste abgeben dürfen, wen er als seine nahen Angehörigen betrachtet. Und schon wär der ganze Käse gegessen.

Riesenidee! Das würde vor allem das Erbrecht enorm vereinfachen.


Finde ich auch nicht schlecht, die Idee.
Der einzige Punkt, der mir jetzt spontan einfällt, an dem sich Politiker aufhängen könnten, wäre der, dass man theoretisch dazu gezwungen werden könnte, jemanden auf die Liste zu setzen...



.... und bei den derzeitigen Verhältnissen, die Verwandtschaftsgrade zu unentrinnbaren Schicksalen machen, ist man es schon in der Praxis.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#420327) Verfasst am: 18.02.2006, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe eine Antwort meiner Bausparkasse bekommen. Sie ist der Meinung, dass die Definition des Lebenspartnerschaftsgesetzes, dass Lebenspartner(innen) nahe Angehörige seien, die Definition der Abgabenordnung, dass sie das nicht seien, überwiege. Ich halte diese Ansicht für falsch, denn das Lebenspartnerschaftsrecht umfasst doch gerade keinerlei steuerrechtliche Aspekte, was ja die Ursache für die Sonderbehandlung von Lebenspartnerschaften bei der Steuer ist - oder besser gesagt: für ihre Nichtanerkennung. Mich selbst betrifft diese Frage allerdings nicht mehr, weil nach Auskunft der Bausparkasse die meinen Vertrag betreffende steuerliche Bindungsfrist bereits vor ein paar Monaten abgelaufen ist und ich in der Verwendung des Geldes deshalb ohnehin frei bin. Wenigstens das.
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#420403) Verfasst am: 18.02.2006, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Oh nein - darüber wurde im Rahmen der Abstimmung über das von CDU, CSU, FDP und Bundesratsmehrheit abgelehnte Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz entschieden. Das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Er hat es abgelehnt, diese Regelung zu ändern.


Das Guido ist doch selber schwul, wieso macht es denn so etwas?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#420515) Verfasst am: 19.02.2006, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Oh nein - darüber wurde im Rahmen der Abstimmung über das von CDU, CSU, FDP und Bundesratsmehrheit abgelehnte Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz entschieden. Das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Er hat es abgelehnt, diese Regelung zu ändern.


Das Guido ist doch selber schwul, wieso macht es denn so etwas?



Weil er ein Lump ist. Ich will auch gar nicht wissen, wie viele homosexuelle Richter und Staatsanwälte unter Hitler und Adenauer ihresgleichen ins Gefängnis gebracht haben. Typen wie Westerwelle sind die schlimmsten. Mich erinnern solche Leute an getaufte Juden früherer Jahrhunderte, die sich als übelste Antisemiten ereiferten. Ja - Westerwelle ist noch dreckiger als die, denn die handelten ja wenigstens ganz offen, während er den liberalen Politiker heuchelt, der laut Gleichberechtigung fordert, aber seine Partei stets mit Nein stimmen lässt, wenn es drauf ankommt, und in den Ländern, in denen sie regiert, jeden Fortschritt blockieren lässt.
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